Úterý 13. prosince 1927

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 116. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze v úterý dne 13. prosince 1927.

1. Øeè posl. dr. Roscheho (viz str. 11 tìsnopisecké zprávy):

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind noch nicht ganz 5 Monate her, als im Hause nach monatelangen Beratungen im Sechzehner- und Achter-Ausschuß und im Budgetausschuß die Steuerreform in ihrem Dreigebilde: direkte Steuern, Stabilisierungsbilanz, Gemeindefinanzgesetz angenommen wurde, Die Öffentlichkeit hat geglaubt, nun Gewißheit zu haben, um alle ihre Einrichtungen nach den neuen Steuergesetzen treffen zu können. Heute stehen wir bereits vor einem neuen Gesetz, einer sogenannten Novellierung oder authentischen Interpretation, wie man es nennen mag, und das bevor die Durchführungsverordnung zum Steuerreformgesetz überhaupt herausgekommen ist. Wenn die Finanzverwaltung also auf dem Standpunkt steht, es sei dieses Gesetz lediglich eine Formalität, dann bin ich der Ansicht, daß für diesen Zweck lediglich die Durchführungsordnung genügt hätte. Das ist aber nicht wahr, sondern man hat dieses Gesetz, welches in seinem ersten Absatz ausdrücklich selber erklärt, daß es das Gesetz über die direkten Steuern ergänzen will, gebraucht, um die Tätigkeit des Obersten Verwaltungsgerichtes einzuschränken, bezw. den Steuerträgern die Möglichkeit zu nehmen, in diesem Punkte zum Obersten Verwaltungsgericht zu gehen. Wir wüßten gar nicht, daß es sich um eine authentische Interpretation handelt, würde nicht der Motivenbericht davon sprechen, indem er erklärt, die Öffentlichkeit braucht die Interpretation und Ergänzung dieses Gesetzes. Eine authentische Interpretation ist ein Gesetz und ihr Zweck besteht darin, dem Gesetze eine Erläuterung zu geben. Es ist aber verboten, im Sinne der authentischen Interpretation ein Gesetz zu beschränken oder zu ergänzen. Das ist dann nicht mehr authentische Interpretation, sondern ein neues Gesetz. Allerdings hat man dadurch gleich den rückwirkenden Termin erreichen wollen, denn es geht nicht gut, daß man ein neues Gesetz herausgibt und es gleich wieder rückdatiert, in diesem Falle auf den 1. Jänner d. J. Es ist ein Gesetz, das lediglich für den Fiskus gemacht worden ist, Ganz abgesehen von dem Gesetz erregt auch seine Einbringung in formaler Hinsicht schwere Bedenken, weil heute das Vertrauen der Bevölkerung zum Steuergesetz durch eine Novellierung nach 5 Monaten erschüttert werden muß, weil man schließlich ja auch damit rechnen kann, daß in ein bis zwei Monaten eine weitere Novellieruung kommt. Aber ich bin der Ansicht, wenn die Finanzverwaltung das Recht hat, dieses Steuergesetz zu novellieren, müßte es auch umgekehrt der Steuerträger haben und wir werden den Versuch unternehmen, die Novellierung zu beantragen und wir werden sehen, daß sich die Finanzverwaltung restlos weigert, diesen Wünschen nachzukommen. Wer die Einführungsbestimmungen zu dem Gesetz liest, der weiß sofort, worum es geht. Die Finanzverwaltung hat im Steuerreformgesetz im Prinzip über den Begriff Gewinn denselben Standpunkt eingenommen, wie in den alten Steuergesetzen. Nur ist ihr etwas unterlaufen, was sie vielleicht im vorhinein nicht beabsichtigt hat. Sie hat nämlich durch das neue Steuergesetz das Geschäftsjahr mit dem Steuerjahr zusammengelegt, während früher das Steuerjahr dem Geschäftsjahre nachfolgte. Durch die Zusammenlegung, zu der ja niemand die Finanzverwaltung gezwungen hat, ist ein Loch durch das Jahr 1926 entstanden, das sogenannte fassionsfreie Jahr, steuerfrei ist es ja nicht. Nun zerbricht sich die Finanzverwaltung den Kopf. Was ist mit dem Gewinn 1926, bezw. was ist der Begriff des Gewinns 1926? Nun stellt sie entgegen den alten und neuen Steuergesetzen den Begriff des Gewinns vollständig auf den Kopf, indem sie nämlich jetzt einfach darauf kommt, daß sie lediglich den Reinertrag als solchen, als Gewinn annimmt, mit dem Bilanzüberschuß zusammengibt, und meines Erachtens wird sie letzen Endes selbst in die Sackgasse kommen, wenn der Steuerträger in Hinkunft den Begriff des Gewinns, wie ihn die Finanzverwaltung hier präzisiert, logischer Weise auch auf die nächsten Jahre in Anwendung bringen wird. Darauf komme ich noch zu sprechen. Nun möchte man annehmen, das ist ein Irrtum, der der Finanzverwaltung bei der Steuerreform unterlaufen ist. Beileibe nicht, meine Damen und Herren! Genau so wie die Steuerreformgesetzgebung im ganzen hat der Artikel VII eine ganze Geschichte. Sie wissen aus der Zeit der alten Koalition, daß damals durch die privaten Ausschüsse u. s. w. schon das Steuerreformgesetz lief. Sie wissen auch, welche Formen der Artikel VII angenommen hat. Dieser Artikel hat z. B. im Jahre 1924 gelautet: "Abs. 1: Aus der im Kalenderjahre 1924 endenden Geschäftsperiode stammende Rücklagen und Zuwächse in Fonds und Reserven sind bei der Veranlagung der besonderen Erwerbsteuer als unversteuert zu behandeln. Abs. 2: Bilanzmäßige Verlustvorträge aus der im vorstehenden Absatz angeführten Geschäftsperiode sind bei der Veranlagung der besonderen Erwerbsteuer pro 1925 in der Höhe des tatsächlich vorgetragenen bilanzmäßigen Verlustes abzugsfähig." Nun bekommen wir das Gesetz in die Hand. Dieses hat schon wieder einen neuen Absatz dazu gemacht. Das Gesetz ist kaum vorgelegt worden, so hat man es schon wieder novelliert, bevor es in den Budgetausschuß gekommen ist, dann hat man wieder den ersten und dritten Absatz gestrichen, und als das Gesetz aus dem Budgetausschuß ins Haus kam, hat man es neuerlich geändert und nachdem es angenommen war, bringt man dann den neuen Antrag ein. Ich muß erklären, daß sich die Finanzverwaltung scheinbar selbst nicht im Klaren darüber ist, ob sie durch diese Vorgangsweise eine Klärung herbeiführt. Ich bin vielmehr der Ansicht, daß durch diesen Vorgang bei den Steuerträgern eher eine Verwirrung hervorgerufen wird. Das Wesen des Gesetzes liegt, um es kurz zu sagen, in der Definition des Gewinnes pro 1926 und dann in der Abänderung der Auffassung über die Reserven, die sog. unversteuerten und versteuerten Reserven. Die Bedenken, die aus Wirtschaftskreisen gegen dieses Gesetz vorgebracht werden, sind nicht nur juristischer, wirtschaftlicher und steuertechnischer Art, sondern auch steuermoralischer Art, weil heute im Prinzip das Vertrauen auf die neue Gesetzgebung vorhanden war. Die Leute haben ihre Bilanz notwendigerweise einrichten müssen und heute stehen sie vor der Tatsache, daß diese Bilanzen nach dem Steuergesetze falsch sind. Es wird natürlich eine große Überzeugungskraft notwendig sein, ehe man die Öffentlichkeit dahin bringt, wirklich Vertrauen dazu zu haben, ehe man sie dazu bringt, daß sie sagen kann, nun ist das Gesetz endgültig und du kannst nach dem Gesetz deine Maßnahmen treffen. Es wäre bezüglich der Neubewertungen eine riesig einfache Geschichte gewesen. Das hätte man machen können, indem man einfach gesagt hätte, die Bilanz des Jahres 1926, beziehungsweise des sog. steuerfreien Jahres muß richtig sein. Da habe ich unversteuerte Reserven, die ich nicht mehr benötige, aufgelöst, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse es in diesem Jahre ermöglichten. Sind die wirtschaftlichen Verhältnisse derartige, daß unversteuerte Reserven weiter beibehalten werden müssen, dann darf man sie natürlich nicht aufheben, sondern muß sie unversteuert weiter führen. Dadurch wäre dem ganzen Fragenkomplex ausgewichen worden und man hätte genau so dieselbe Klarheit gehabt. Der Zweck geht aber noch weiter. Der dritte Punkt besteht darin, daß jetzt auf einmal die Finanzverwaltung darauf gekommen ist, die einzelnen Betriebe im Jahre 1926 im Sinne der Stabilisierungsbilanzen aufzuwerten. Aus der Geschichte des Art. VII habe ich Ihnen nachgewiesen, daß kein Irrtum vorliegen kann, so daß der Sinn des Gesetzes gegeben war, für 1926 wirklich eine Erleichterung herbeizuführen. Und die weise Öffentlichkeit hat diesen Begriff nach den schweren Steuerjahren auch aufgenommen, die in der Berechnung bis in die Vorkriegszeit bis zum Jahre 1914 zurückgegangen sind. Nun stellt sich plötzlich heraus, daß die Finanzverweltung das nicht will. Aber rechtlich war der Steuerträger dadurch, daß die 3 Gesetze, beziehungsweise die 2 in Betracht kommenden, die direkten Steuernn und die Stabilisierungsbilanzen, herauskommen, daß im Artikel VII von einer Bewertung überhaupt nicht die Rede war, in der Lage, die Bewertung auch in der Bilanz des Jahres 1926 schon vornehmen zu können. Nun liegt der Unterschied nur lediglich darin, daß wir im Stabilisierungsgesetz die 15jährige Amortisationszeit haben. Das ist der einzige Unterschied. Aber man redet sich darauf aus, daß angeblich das Ausland zu dieser Bilanz nicht das Vertrauen haben könnte, wie zu den Stabilisierungsbilanzen. Das ist nicht richtig. Die Auffassung ist lediglich zugunsten des Fiskus gemacht worden. Darauf folgt die Bilanz des Jahres 1927 nach der Stabilisierungsbilanz, und wenn sie auch fast gleich ist mit dem Jahre 1926, so kann sich wohl die Finanzverwaltung als auch der Steuerträger darauf berufen. Denn zeitlich sind die Gesetze so gekommen, daß sie für das Jahr 1926 nach den Richtlinien der Stabilisierungsbilanzen angemeldet werden konnten. Diese Ausrede kann man nicht gelten lassen. De facto war im Gesetz über die Steuerreform der direkten Steuern im Artikel VII nichts enthalten über die Aufwertung und deswegen waren die Steuerträger zu diesen Maßnahmen berechtigt, Heute, wo wir fast am Jahresschluß sind, heute müssen die ganzen diesbezüglichen in Betracht kommenden Unternehmungen und Firmen den ganzen Plunder wieder um modeln. Man sagt zwar, das geht ohne weiters zu machen, man sagt sogar, die Finanzverwaltung habe nicht aus eigenem dieses Gesetz herausgebracht, sondern es sind das Wünsche der Wirtschaft gewesen. Ich gebe zu, daß vielleicht Einzelne in dieser Richtung beim Finanzministerium vorgesprochen haben in dem Übereifer, dem Fiskus hier unter allen Umständen helfen zu wollen. Aber ich habe das Empfinden, daß hier andere Motive vorliegen, nicht Motive rein idealer Natur, sondern sogar vielleicht persönliche, die sich auch eben auf den anderen auswirken können. Tatsache ist aber, daß heute die ganze Öffentlichkeit zum allergrößten Teile gegen diese Regelung des Artikels VII Stellung nimmt und nun kann sich die Finanzverwaltung nicht darauf berufen, daß sie in geschlossener Weise die Wirtschaft hinter diesem Gesetze hat, bezw., daß sie es über Veranlassung der Wirtschaft herausgegeben hat, Das ist nicht richtig, weil ich jederzeit den Gegenbeweis dafür liefern kann. Die Sache mag sein, wie sie will, ich kann auf Grund der Tatsache, daß sie zu einer weiteren Einschränkung der Befugnisse der Steuerpflichtigen gegangen sind, diesem Gesetze die Zustimmung nicht geben. (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)

2. Øeè posl. Kaufmanna (viz str. 13 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Herr Minister Engliš hat am 23. November d. J. diesem Hause im Druck 1276 eine Vorlage unterbreitet, die eine sogenannte authentische Interpretation zum Artikel VII der Steuerreform darstellt. Diese Vorlage hat bei den Industriellen- und Juristenkreisen eine ganz bedeutende Erregung oder in der Dialektik der Unternehmer, die allergrößten Bedenken hervorgerufen. Die Herren beschuldigen sogar den Herrn Minister, daß er unter dem Mantel einer authentischen Interpretation eine Novellierung des Steuerreformgesetzes vornehmen will. Wir verstehen die Erregung der Herren Unternehmer, denen die Hoffnung, alle durch Jahre aus den Gewinnen genommenen und in geheimen Fonds angelegten Beträge nun doch steuerfrei ausschütten zu können zu Wasser werden soll.

Für uns ist die Vorlage in ihrer gegenwärtigen Fassung nur eine ungenügende Korrektur der durch das Gesetz über die Sttabilisierungsbilanzen ermöglichten Steuerhinterziehungen und Bilanzenverschleierungen und eine Bestätigung unserer im Frühjahr dieses Jahres im Budgetausschuß geäußerten Bedenken und Warnungen, die wir auch in der Haussitzung am 5. Mai, wo die drei Gesetzesvorlagen - über die direkten Steuern, dass Gemeindefinanzgesetz und das Stabilisierungsgesetz - behandelt worden sind, wiederholt haben, ohne daß der Herr Minister davon Kenntnis nahm und ohne daß er unsere Warnungen beachtet hätte. Ich selbst habe den Herrn Minister bei der Behandlung dieser Frage im Budgetausschuß darauf aufmerksam gemacht, daß die bürgerliche kapitalistische Presse, an ihrer Spitze das "Prager Tagblatt", schon im Mai des Jahres 1926 klar und deutlich ausgesprochen hat, was die Herren wünschen, klar und deutlich ausgesprochen hat, daß die Gesetzentwürfe, die schon damals dem Ausschuß vorgelegen sind, ihre Hoffnungen erfüllen dürften. Das "Prager Tagblatt" hat damals schon geschrieben und zwar im Mai 1926, daß die beabsichtigte Reform die Möglichkeit gibt, die im Laufe der Jahre angesammelten stillen Reserven den Aktionären in Form von Gratisaktien, Kapitalaufstempelung oder Ausstellung von Bons zugutekommen zu lassen. Die Unternehmerpresse hat also damals schon ganz offen zugegeben, daß geheime Fonds vorhanden sind, daß die Bilanzen unrichtig sind, daß sie verschleiert sind, und daß es unrichtig ist, wenn man damals erklärte, daß die Lage der Unternehmungen so schlecht sei, daß man von der Materie leben müsse und man nicht mehr imstande sei. Reserven aus den erarbeiteten Gewinnen zurückzulegen. Wir haben aber feststellen müssen, und wir können sehen, daß die Auswirkung der gesetzlichen Bestimmungen und zwar des Artikels VII und der § § 5 und 6 des Gesetzes derartige sind, daß allem Anschein nach dem Herrn Finanzminister langsam das Grausen kommt und daß er einzusehen beginnt, daß die Industriellen, die hauptsächlichen Nutznießer dieser Bestimmungen, aufs Ganze gehen, daß sie alle Möglichkeiten, die ihnen die Bestimmung des Artikels VII und die Bestimmungen des Stabilisierungsbilanzengesetzes offen lassen, voll und ganz ausnützen und von ihnen voll und ganz in ihrem Interesse Gebrauch machen. Wir haben auch damals bei der Behandlung des einen Teiles der Gesamtgruppe, bei der Behandlung des sogenannten Gesetzes über die Stabilisierungsbilanzen, offen zugegeben, daß wir die Erstellung von Stabilisierungsbilanzen für notwendig erachten, schon mit Rücksicht darauf, daß die in den Betrieben vorhandenen Materialwerte aus verschiedenen Jahren, aus verschiedenen Epochen valutarischer Veränderungen und valutarischer Differenzierungen stammen und daß diese Differenzen erschwerend und hemmend bei der Kalkulation mitwirken; im Interesse einer gesunden Kalkulation und gesunden Fundierung erschien uns also die Schaffung einer Stabilisierungsbilanz, eine gesetzliche Regelung dieser Frage notwendig. Wir haben aber damals schon darauf aufmerksam gemacht, daß bei der Fassung der damaligen Vorlage die Möglichkeit, ja, die Wahrscheinlichkeit und nach den Äußerungen der bürgerlichen Presse sogar die Sicherheit vorhanden sein wird, daß diese gesetzlichen Bestimmungen benützt werden, um die in früheren Jahren verheimlichten Reserven aus den erarbeiteten Gewinnen den Aktionären und den einzelnen Unternehmungen steuerfrei zuzuführen. Wir haben das schon damals vorausgesagt. Heute sehen wir aber, daß die Unternehmungen noch weitergehen, als wir damals geglaubt haben. Der größte Teil des Gesetzes über die direkten Steuern, das bis zum 1. Jänner 1927 rückwirkend ist und mit diesem Tage inkraftgetreten ist, wird von den Unternehmern in der Meinung, daß alle Reserven aus der Zeit vor dem Jahre 1927 nicht steuerpflichtig, also steuerfrei sind, benützt, um reinen Tisch zu machen und alle diese Reserven nur mit der Begründung der Steuerfreiheit an die Aktionäre u. s. w. zur Auszahlung zu bringen. Wie sich dieses Bestreben der Unternehmungen und die Benützung all dieser Möglichkeiten auswirkt, können wir an den verlautbarten Bilanzen einer Anzahl von Unternehmungen feststellen. Ich will hier nur einige wenige der großen Unternehmungen, die zur öffentlichen Rechnunglegung verpflichtet sind, herausgreifen, um sie als Beispiel anzuführen. So z. B. vor allen die Brüxer und die Nordböhmische Kohlenbergbaugesellschaft. Beide Gesellschaften haben für das Jahr 1926 ihre Stabilisierungsbilanzen vorgelegt. Wir können sehen, was hier unter dem Titel "Aufstempelung" und "Gratisaktien" aus den vorhandenen stillen Reserven den Aktionären direkt und indirekt zugeführt worden ist. Die Brüxer Kohlenbergbaugesellschaft hat die Zahl ihrer Stamm-Gratisaktien durch die gleiche Zahl schon vermehrt, oder besser gesagt, Gratisaktien im Werte der Stammaktien an die Aktionäre ausgegeben, daß sind 100% ihres Aktienkapitals. Durch Aufstempelungen wurden die Stammaktien von 400 auf 500 Kè erhöht. Wenn wir diese beiden finanziellen Maßnahmen in ihrer Auswirkung zusammenfassen, so können wir feststellen, daß das Vermögen bezw. das Kapital dieser Gesellschaft von 40 auf 100 Millionen erhöht wurde. Das alles wurde aus den früher angelegten stillen Reserven genommen. Die Gesellschaft zahlt nun auch nach ihrer Bilanz eine Dividende von 75 Kè pro Aktie aus. Wenn wir diese Erhöhungen, die hier unter dem Titel von Gratisaktien und Aufstempelung zu buchen sind, weglassen und dadurch eine reine Bilanz für das Jahr 1926 aus dem im Jahre 1926 erarbeiteten Gewinne bekommen, so können wir feststellen, daß eigentlich die Dividende auf 187,5 Kè anwachsen, d. h. nahezu 50% des Kapitals betragen wird. Bei der Nordböhmischen Kohlenbergbaugesellschaft liegen die Verhältnisse noch krasser. Auch diese Gesellschaft hat 100% ihres Aktienbestandes als Gratisaktien ausgegeben. Bei ihr erhöht sich aber die Aufstempelung der bisherigen Aktien von 400 auf 800 Kè, es beträgt also die Erhöhung gleichfals 100%, und auch hier wurde durch beide Transaktionen das Gesellschaftsvermögen von 20 auf 80 Millionen Kè erhöht. Bei einer Dividende von 100 Kè pro Aktie würde, wenn man die Reinbilanz pro 1926 erstellen würde, die Dividende auf 400 Kè, d. h. also auf 100% des Aktienwertes anwachsen. Alle diese Steigerungen der Bilanzen der erwähnten Betriebe erfolgten, trotzdem im Jahre 1926 die Förderung ganz bedeutend zurückgegangen war. Wir können feststellen, daß bei der Brüxer Kohlenbergbaugesellschaft die Förder- und im Krisenjahre 1926 in Vergleich zu 1925, das als Konjunkturjahr bezeichnet, wird, um 64.629 Tonnen zurückgegangen ist. Dabei hat die Brüxer Bergbaugesellschaft ihre Depots auf 125.000 Tonnen erhöht, d. h. einen großen Teil der geförderten Kohle nicht geliefert und nicht verkauft, sondern aufs Depot gelegt. Erst ungefähr im August 1926 wurde infolge des englichen Bergarbeiterstreikes und infolge Abbaues der Kohlensteuer die Konjunktur etwas günstiger und konnte daher nur einen sehr bedingten Einfluß auf die Bilanz des Jahres 1926 nehmen. Bei der Nordböhmischen Kohlenbergbaugesellschaft zeigen auch diese Ziffern ein noch krasseres Bild auf, da die Nordböhmische im Jahre 1926 um 164.195 Tonnen weniger gefördert hat als im Jahre 1925; und trotzdem auch hier eine so ungeheuere Vermehrung des Kapitals. Bei der Aufwertung allein können wir schon feststellen, wie ungeheuer die Ziffern bei Vergleich der Bilanzen von 1925 und 1926 und der Eröffnungsbilanz von 1927 divergieren. Die Brüxer Kohlenbergbaugesellschaft hat in der Bilanz für 1925 die Anlagenwerte mit 53 Millionen Kè beziffert, im Jahre 1926 mit 120 Millionen und bei der Eröffnungsbilanz für 1927 mit 325 Millionen Kè. Außer dieser ungeheueren Erhöhung der Anlagewerte hat die Gesellschaft zu gleicher Zeit ihre Reservenfondsbeträge ganz außergewöhnlich zu erhöhen vermocht. Die Reserven betragen bei der Schlußbilanz 1925 25.11 Millionen, im Jahre 1926 aber schon 92.31 Millionen und in der Eröffnungsbilanz für 1927 235 47 Millionen Kè. Wir sehen also auch hier ein ungeheueres Anwachsen der Bilanzziffern, was einzig und allein auf die durch die Bestimmungen des Gesetzes gegebenen Möglichkeiten zurückzuführen ist, aus den früheren Reserven nun in die Bilanz Beträge aufzunehmen, sie so zu buchen, daß sie als unversteuerbare Post weiter geführt werden können. Noch krasser ist das Verhältnis bei der Berg- und Hüttenaktiengesellschaft, die im Jahre 1926 einen Reingewinn von 31 8 Millionen ausweist. Nach Abschreibung eines Reservefonds von einer Million, 5 Millionen Kè Dividende, des sozialen Aufwandes, des Vortrages für das nächste Geschäftsjahr u. s. w., bleiben bei der Berg- und Hütten A.-G. allein 20 Millionen Kè übrig, die in einer sog. Superdividende neuerdings den Aktionären zugeführt wurden, so daß von dem Gewinn von 31 8 Millionen Kè im Jahre 1926 die Aktionäre allein den Betrag von 25 Millionen Kè erhielten. Außer dieser ungeheueren Dividendenzahlung weist die Bergund Hütten A.-G. in ihrer Bilanz eine sog. Spezialreserve von 84 Millionen Kè aus. Ähnlich variierend mit verhältnismäßig kleineren oder größeren Ziffern können wir fast bei allen Gesellschaften, die öffentlich Rechnung legen, in der Bilanz das gleiche Verhältnis verzeichnen und feststellen, daß eigentümlicherweise bei allen diesen Bilanzen das Krisenjahr 1926 ein so ungeheueres Anschwellen der Bilanzziffern zu verzeichnen hat, während die Bilanzziffern der gleichen Posten in einem Jahr ziemlich gute Konjunktur, und zwar 1925, bedeutend kleiner sind. Der Herr Minister scheint zu erkennen, wie sich seine Steuerreform praktisch auswirkt und scheint auch festgestellt zu haben, daß die Finanzverwaltung zweimal geprellt wurde, das erstemal durch die Bestimmung des Artikels VII bezw. die § § 5 und 6 des Reformgesetzes und außerdem durch die Be- Bestimmungen des Stabilisierungsgesetzes, durch das eben die geheimen Reserven, wie ich schon angeführt habe, den Aktionären in verschiedener Form steuerfrei zugeführt werden. Der Herr Minister ist an der Auswirkung dieser Gesetze selbst schuld, weil bei der Behandlung der Entwürfe im Budgetausschuß seitens der Opposition, auch seitens meiner Fraktion und von mir persönlich, auf diese Auslegungen hingewiesen und der Herr Finanzminister darauf aufmerksam gemacht wurde, daß er durch die Fassung seiner Vorlagen dieser Steuerhinterziehung, dieser Überführung unversteuerter versteckter Kapitalien, versteckter Gewinne, Vorschub leistet. Der Herr Minister hat auch die Bedenken gegen die 5jährige Frist, die allen Schiebungen Spielraum gibt, als übertrieben erklärt. Wir haben den Herrn Minister auch aufmerksam gemacht, daß die Bestimmung im Stabilisierungsgesetz, daß die Firma erst in einem Zeitraum von 5 Jahren und zwar zu einem ihr beliebigen Termin oder Datum die Eröffnungsbilanz zu erstellen hat, ganz bedeutende Schiebungen und Ausnützungen dieses Gesetzes zugunsten des betreffenden Unternehmens ermöglicht. Die Unternehmer haben durch diese Steuerreform Milliarden verheimlichter Gewinne steuerfrei, außerdem aber einen Steuerabbau, der von der Industrie bis zur Landwirtschaft mit 18 bis 40% bei den direkten Steuern angenommen werden kann, erhalten. Sie haben aus der Steuerreform also doppelt Gewinn und Vorteil gezogen, während den Arbeitern nicht nur keine Erleichterungen, sondern ganz bedeutende Mehrbelastungen aus der Steuerreform erwachsen sind. Ich will nicht nur auf die Lohnsteuer der Arbeiter hinweisen, die vor allem dadurch ganz bedeutend drückend auf die Arbeiter wirkt, weil das Existenzminimum der Arbeiter nicht entsprechend aufgewertet wurde, sondern auch deshalb, weil im Gegensatz zu dem Verhalten der Finanzbehörden gegenüber den Unternehmern, Industriellen und Besitzenden, gerade bei der Eintreibung der Lohnsteuer außergewöhnlich rigoros vorgegangen wird und hier Maßnahmen getroffen werden, um den letzten Heller hereinzubekommen, d. h. die Steuerpflicht des Arbeiters voll und ganz im Interesse des Fiskus auszunützen. Außerdem müssen wir aber feststellen, daß gerade in diese Zeit eine ganze Reihe von Maßnahmen der Regierung fällt, die in der nächsten Zeit in der Form von mehreren Verordnungen verlautbart werden, wodurch das Gemeindefinanzgesetz in seinen ungünstigen Wirkungen noch verschärft wird, so daß wiederum die indirekten Steuern ganz bedeutend erhöht und sich noch härter auswirken werden. Wir können feststellen, daß es die Absicht der Regierung ist, in einigen Verordnungen Mustervorschriften über die Durchführung der Einhebung einer ganzen Reihe von Abgaben in den Gemeinden herauszugeben, durch die es ermöglicht wird, die bisherigen Höchstsätze bei einer ganzen Reihe von Abgaben noch mehr zu erhöhen. So soll eine Abgabe in Form der Mietzinssteuer eingehoben werden, die nicht nur für die Größe der Wohnungen, sondern für jeden Raum bemessen werden soll und zwar mit 50 Kronen, nicht nur für bewohnte, sondern auch für Nebenräumlichkeiten, die zur Wohnung gehören. Es soll weiterhin der Wasserzins um 10% erhöht werden, es soll eine neue Kanalisierungsabgabe eingehoben werden oder dort, wo sie besteht, entsprechend erhöht werden, es soll die Kehrichtabfuhrgebühr und die Fäkalienabfuhrgebühr erhöht werden, kurz und gut, es wird aus dem Titel Wohnung für die Arbeiter und Mieter allein eine Erhöhung des Mietzinses von 40 bis 45% zu erwarten sein, Es soll weiter auch für Veterinärmaßnahmen, Fleischbeschau usw. eine Abgabe eingehoben werden, die verteuernd wirken wird. Es soll eine neue Friedhofsabgabe vorgeschrieben und eingehoben werden, die spezialisiert ist in die Gräberzuweisung, dann in eine Abgabe für das Schaufeln des Grabes, eine Abgabe für die Leichenüberführung, für den Beerdigungsakte usw. Essoll die letzte Handlung für den Verstorbenen für eine ganze Reihe von Abgaben spezialisiert, detailliert und zerlegt werden, sodaß, wenn wir alle diese Mehrabgaben summieren, eine ganz bedeutende Steigerung der Lasten für den Arbeiter und die arbeitenden Schichten entstehen wird. Die Bierabgabe soll erhöht werden. Es wird noch eine ganze Reihe anderer indirekter Abgaben eingeführt werden, so daß wir feststellen können, daß sich die Lebenshaltung des Arbeiters durch diese Mehrbelastung weiter verschlechtern und so schwierig werden wird, daß er gezwungen ist, unter allen Umständen sich bei seinem Arbeitgeber schadlos zu halten, d. h. mit allen seinen wirtschaftlichen Kräften dahin zu wirken, einen höheren Lohn zu erhalten. Ich habe bereits erklärt, daß diese Abgaben alle arbeitenden Schichten treffen, Die arbeitenden Schichten werden in ihren Haushaltungskosten ganz bedeutend gesteigert werden und diese Steigerung wird den jetzigen Realwert des Lohnes noch bedeutend vermindern. All das kommt in einer Zeit, wo der Lohn des Arbeiters ohnedies knapp geworden ist, wo der Realwert des Lohnes weit hinter dem Friedenswert zurücksteht, wo die Lohnziffer kleiner geworden ist durch den ununterbrochenen direkten und indirekten Lohnabbau, wo bei einer ganzen Reihe wichtiger Industriegruppen - ich verweise da auf die Bergarbeiter - seit vielen Monaten, ja seit Jahren Feierschichten auf der Tagesordnung sind und wo das normale Einkommen des Arbeiters, das ohnedies verhältnismäßig schlechter ist als in der Vorkriegszeit, noch weiterhin um 40 bis 50% verschlechtert wird. Ich frage den Herrn Finanzminister und die Herren von den Mehrheitsparteien, wie diese Mehrbelastung von Arbeitern, die heute einen Wochenverdienst von 60, 70 bis 80 Kè haben, bestritten werden soll. Wenn wir nun aber vergleichen, wie auf der einen Seite das Finanzministerium den Unternehmern, der besitzenden Klasse, den wirtschaftlich gut situierten mit Hilfe der Bestimmungen des Steuergesetzes und des Stabilisierungsgesetzes Milliarden unversteuerter Gewinne zukommen läßt und dadurch den Besitzenden viele Millionen an Steuergeldern schenkt und wie nebenbei durch die Auswirkung des Gesetzes noch 18 bis 40% Steuerermäßigungen herbeigeführt wurden, und wenn wir auf der anderen Seite vergleichen, wie die arbeitenden Schichten in diesem Staate behandelt werden, so können wir wohl von einer gerechten und objektiven Steuerpraxis in diesem Staate nicht sprechen. Nun kommt der Herr Minister zur Einsicht, daß diejenigen, denen er ohnedies Millionen geschenkt hat, nicht genug haben, daß sie nicht nur den kleinen Finger nehmen, sondern die ganze Hand haben wollen, Obwohl nun der Herr Minister diesen Bemühungen Einhalt tun will, indem er durch seine neue Vorlage eine Novellierung des Gesetzes herbeiführt, die das Bestreben hat, alle vor 1927 erarbeiteten unversteuerten Gewinne den Gesellschaftern der Unternehmen nicht steuerfrei zukommen zu lassen, glauben wir oder befürchten wir, daß trotzdem diese Vorlage nichts anderes ist als eine Geste. Wenn der Herr Finanzminister es mit seiner Vorlage ernst meint, so muß er sich bemühen, die Reserven, um die es sich handelt, noch schärfer zu erfassen, Er muß sich bemühen, durch eine noch viel enger umschriebene Form zu verhüten, daß steuerpflichtige Beträge aus der Zeit vor dem Jahre 1927 steuerfrei bleiben. Wir sind auch der Meinung, daß, wenn der Herr Minister wirklich energisch und rücksichtslos seine Vorlage durchführen wollte, sich in der Öffentlichkeit eine andere Meinung zeigen würde als wir sie beobachten können. Es wäre dann wohl nicht zu verzeichnen, daß der Herr Ministerialrat Bayer in einem Artikel im "Prager Tagblatt" vom 4, Dezember zum Ausdruck bringt, daß die Sache nicht so gefährlich sein wird. Er erklärt dort ganz dezidiert, daß die Unternehmungen keine Ursache haben, allzuschwere Bedenken gegen die in Behandlung stehende Vorlage vorzubringen, Er erklärt weiter, wie es möglich sei, der gefürchteten Reassumierung vom Jahre 1926 auszuweichen, oder wie diese Reassumierung unwirksam gemacht werden kann und zeigt weiter auch, wie man trotz der Vorlage auch weiterhin die versuchten und vom Finanzminister beabsichtigten Einschränkungen umgehen kann. Wir haben aber noch einen anderen viel empfindlicheren Wertmesser für die Bedeutung der Erklärungen des Herrn Ministers und für die Bedeutung der in Verhandlung stehenden Vorlage, das ist die Börse. Wir sind überzeugt, daß, wenn die Öffentlichkeit den Versuch des Herrn Finanzministers ernst genommen hätte, alle außerhalb des Jahres 1926 fallenden Reserven oder erarbeiteten Gewinne, die der Besteuerung nun entzogen werden sollen - das ist ja die Absicht der Unternehmer - zu erfassen und dadurch einen Teil dieser Reserven den Untternehmungen zu entziehen, so hätte unserer Meinung nach ganz bestimmt die Börse darauf reagiert, weil das vom Standpunkte des Kapitalismus eine wirtschaftliche Schwächung für die Unternehmungen wäre. Wir haben aber feststellen können, daß die Verlautbarung der Presse über die in Verhandlung stehenden Vorlagen und die kundgegebene Absicht des Herrn Finanzministers von der Börse fast ganz ignoriert worden ist und wir haben nicht feststellen können, daß auch nur ein einziges Industriepapier in der Zeit der ersten Verlautbarung, wo man über die Absicht des Herrn Ministers noch nicht ganz klar gewesen ist, eine Erschütterung oder die geringste Abwärtsbewegung erfahren hat. Ja im Gegenteil, es sind noch einige Tage eine Reihe von Industriewerten, die auch von der jetzt in Verhandlung stehenden Vorlage mitbetroffen würden, noch gestiegen, d. h. sie haben sich normal bewegt, und dadurch ist wohl zu konstatieren, daß zu mindest die Finanzwelt im großen und ganzen diese Vorlagen nicht so tragisch nimmt und nicht als jene drakonische und die Finanzwirtschaft schädigende Maßnahme betrachtet, als die sie die Herren Industriellen darzustellen belieben. Die Börse als empfindlichster Gradmesser hat auf diese Vorlage nicht in der Weise reagiert, als es der Fall gewesen wäre, wenn diese Vorlage ernst gemeint wäre. Wir sind der Meinung, daß auch diese Vorlage ein Bluff ist, daß die Öffentlichkeit unnötig beunruhigt wird, daß die Herren Unternehmer schon heute wissen, wie sie auch bei der Annahme dieser Vorlage ihre Interessen zu schützen haben und daß auch nicht ein Unternehmer in seiner wirtschaftlichen Kraft erschüttert oder geschwächt werden wird. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß das Ministerium und die Finanzverwaltung des Staates alle diese aus der Zeit vor dem Jahre 1927 erarbeiteten und als versteckte und stille Reserven geführten Gewinne rücksichtslos zu erfassen haben, wir stehen weiters auf dem Standpunkte, daß nicht die indirekten Steuern, sondern die direkten Steuern zu erhöhen und entsprechend auszugestalten und die indirekten Steuern als Belastung der ärmsten Schichten abzubauen sind. Wir werden für die Vorlage stimmen, obwohl sie uns nicht entspricht, obwohl sie zu wenig rigoros die Reserven vor dem Jahre 1927 erfaßt. (Souhlas a potlesk nìm. soc. demokratických poslancù.)

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