Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind
noch nicht ganz 5 Monate her, als im Hause nach monatelangen Beratungen
im Sechzehner- und Achter-Ausschuß und im Budgetausschuß
die Steuerreform in ihrem Dreigebilde: direkte Steuern, Stabilisierungsbilanz,
Gemeindefinanzgesetz angenommen wurde, Die Öffentlichkeit
hat geglaubt, nun Gewißheit zu haben, um alle ihre Einrichtungen
nach den neuen Steuergesetzen treffen zu können. Heute stehen
wir bereits vor einem neuen Gesetz, einer sogenannten Novellierung
oder authentischen Interpretation, wie man es nennen mag, und
das bevor die Durchführungsverordnung zum Steuerreformgesetz
überhaupt herausgekommen ist. Wenn die Finanzverwaltung also
auf dem Standpunkt steht, es sei dieses Gesetz lediglich eine
Formalität, dann bin ich der Ansicht, daß für
diesen Zweck lediglich die Durchführungsordnung genügt
hätte. Das ist aber nicht wahr, sondern man hat dieses Gesetz,
welches in seinem ersten Absatz ausdrücklich selber erklärt,
daß es das Gesetz über die direkten Steuern ergänzen
will, gebraucht, um die Tätigkeit des Obersten Verwaltungsgerichtes
einzuschränken, bezw. den Steuerträgern die Möglichkeit
zu nehmen, in diesem Punkte zum Obersten Verwaltungsgericht zu
gehen. Wir wüßten gar nicht, daß es sich um eine
authentische Interpretation handelt, würde nicht der Motivenbericht
davon sprechen, indem er erklärt, die Öffentlichkeit
braucht die Interpretation und Ergänzung dieses Gesetzes.
Eine authentische Interpretation ist ein Gesetz und ihr Zweck
besteht darin, dem Gesetze eine Erläuterung zu geben. Es
ist aber verboten, im Sinne der authentischen Interpretation ein
Gesetz zu beschränken oder zu ergänzen. Das ist dann
nicht mehr authentische Interpretation, sondern ein neues Gesetz.
Allerdings hat man dadurch gleich den rückwirkenden Termin
erreichen wollen, denn es geht nicht gut, daß man ein neues
Gesetz herausgibt und es gleich wieder rückdatiert, in diesem
Falle auf den 1. Jänner d. J. Es ist ein Gesetz, das lediglich
für den Fiskus gemacht worden ist, Ganz abgesehen von dem
Gesetz erregt auch seine Einbringung in formaler Hinsicht schwere
Bedenken, weil heute das Vertrauen der Bevölkerung zum Steuergesetz
durch eine Novellierung nach 5 Monaten erschüttert werden
muß, weil man schließlich ja auch damit rechnen kann,
daß in ein bis zwei Monaten eine weitere Novellieruung kommt.
Aber ich bin der Ansicht, wenn die Finanzverwaltung das Recht
hat, dieses Steuergesetz zu novellieren, müßte es auch
umgekehrt der Steuerträger haben und wir werden den Versuch
unternehmen, die Novellierung zu beantragen und wir werden sehen,
daß sich die Finanzverwaltung restlos weigert, diesen
Wünschen nachzukommen. Wer die Einführungsbestimmungen
zu dem Gesetz liest, der weiß sofort, worum es geht. Die
Finanzverwaltung hat im Steuerreformgesetz im Prinzip über
den Begriff Gewinn denselben Standpunkt eingenommen, wie in den
alten Steuergesetzen. Nur ist ihr etwas unterlaufen, was sie vielleicht
im vorhinein nicht beabsichtigt hat. Sie hat nämlich durch
das neue Steuergesetz das Geschäftsjahr mit dem Steuerjahr
zusammengelegt, während früher das Steuerjahr dem Geschäftsjahre
nachfolgte. Durch die Zusammenlegung, zu der ja niemand die Finanzverwaltung
gezwungen hat, ist ein Loch durch das Jahr 1926 entstanden, das
sogenannte fassionsfreie Jahr, steuerfrei ist es ja nicht. Nun
zerbricht sich die Finanzverwaltung den Kopf. Was ist mit
dem Gewinn 1926, bezw. was ist der Begriff des Gewinns 1926? Nun
stellt sie entgegen den alten und neuen Steuergesetzen den Begriff
des Gewinns vollständig auf den Kopf, indem sie nämlich
jetzt einfach darauf kommt, daß sie lediglich den
Reinertrag als solchen, als Gewinn annimmt, mit dem Bilanzüberschuß
zusammengibt, und meines Erachtens wird sie letzen Endes
selbst in die Sackgasse kommen, wenn der Steuerträger
in Hinkunft den Begriff des Gewinns, wie ihn die Finanzverwaltung
hier präzisiert, logischer Weise auch auf die nächsten
Jahre in Anwendung bringen wird. Darauf komme ich noch zu sprechen.
Nun möchte man annehmen, das ist ein Irrtum, der der Finanzverwaltung
bei der Steuerreform unterlaufen ist. Beileibe nicht, meine Damen
und Herren! Genau so wie die Steuerreformgesetzgebung im ganzen
hat der Artikel VII eine ganze Geschichte. Sie wissen aus
der Zeit der alten Koalition, daß damals durch die privaten
Ausschüsse u. s. w. schon das Steuerreformgesetz lief. Sie
wissen auch, welche Formen der Artikel VII angenommen hat. Dieser
Artikel hat z. B. im Jahre 1924 gelautet: "Abs. 1: Aus der
im Kalenderjahre 1924 endenden Geschäftsperiode stammende
Rücklagen und Zuwächse in Fonds und Reserven sind bei
der Veranlagung der besonderen Erwerbsteuer als unversteuert
zu behandeln. Abs. 2: Bilanzmäßige Verlustvorträge
aus der im vorstehenden Absatz angeführten Geschäftsperiode
sind bei der Veranlagung der besonderen Erwerbsteuer pro 1925
in der Höhe des tatsächlich vorgetragenen bilanzmäßigen
Verlustes abzugsfähig." Nun bekommen wir das Gesetz
in die Hand. Dieses hat schon wieder einen neuen Absatz dazu gemacht.
Das Gesetz ist kaum vorgelegt worden, so hat man es schon wieder
novelliert, bevor es in den Budgetausschuß gekommen ist,
dann hat man wieder den ersten und dritten Absatz gestrichen,
und als das Gesetz aus dem Budgetausschuß ins Haus kam,
hat man es neuerlich geändert und nachdem es angenommen war,
bringt man dann den neuen Antrag ein. Ich muß erklären,
daß sich die Finanzverwaltung scheinbar selbst nicht im
Klaren darüber ist, ob sie durch diese Vorgangsweise eine
Klärung herbeiführt. Ich bin vielmehr der Ansicht, daß
durch diesen Vorgang bei den Steuerträgern eher eine Verwirrung
hervorgerufen wird. Das Wesen des Gesetzes liegt, um es kurz zu
sagen, in der Definition des Gewinnes pro 1926 und dann in der
Abänderung der Auffassung über die Reserven, die sog.
unversteuerten und versteuerten Reserven. Die Bedenken, die aus
Wirtschaftskreisen gegen dieses Gesetz vorgebracht werden, sind
nicht nur juristischer, wirtschaftlicher und steuertechnischer
Art, sondern auch steuermoralischer Art, weil heute im Prinzip
das Vertrauen auf die neue Gesetzgebung vorhanden war. Die Leute
haben ihre Bilanz notwendigerweise einrichten müssen und
heute stehen sie vor der Tatsache, daß diese Bilanzen nach
dem Steuergesetze falsch sind. Es wird natürlich eine große
Überzeugungskraft notwendig sein, ehe man die Öffentlichkeit
dahin bringt, wirklich Vertrauen dazu zu haben, ehe man sie dazu
bringt, daß sie sagen kann, nun ist das Gesetz endgültig
und du kannst nach dem Gesetz deine Maßnahmen treffen. Es
wäre bezüglich der Neubewertungen eine riesig einfache
Geschichte gewesen. Das hätte man machen können, indem
man einfach gesagt hätte, die Bilanz des Jahres 1926, beziehungsweise
des sog. steuerfreien Jahres muß richtig sein. Da habe ich
unversteuerte Reserven, die ich nicht mehr benötige, aufgelöst,
weil die wirtschaftlichen Verhältnisse es in diesem Jahre
ermöglichten. Sind die wirtschaftlichen Verhältnisse
derartige, daß unversteuerte Reserven weiter beibehalten
werden müssen, dann darf man sie natürlich nicht aufheben,
sondern muß sie unversteuert weiter führen. Dadurch
wäre dem ganzen Fragenkomplex ausgewichen worden und man
hätte genau so dieselbe Klarheit gehabt. Der Zweck geht aber
noch weiter. Der dritte Punkt besteht darin, daß jetzt auf
einmal die Finanzverwaltung darauf gekommen ist, die einzelnen
Betriebe im Jahre 1926 im Sinne der Stabilisierungsbilanzen aufzuwerten.
Aus der Geschichte des Art. VII habe ich Ihnen nachgewiesen,
daß kein Irrtum vorliegen kann, so daß der Sinn des
Gesetzes gegeben war, für 1926 wirklich eine Erleichterung
herbeizuführen. Und die weise Öffentlichkeit hat diesen
Begriff nach den schweren Steuerjahren auch aufgenommen, die in
der Berechnung bis in die Vorkriegszeit bis zum Jahre 1914 zurückgegangen
sind. Nun stellt sich plötzlich heraus, daß die Finanzverweltung
das nicht will. Aber rechtlich war der Steuerträger dadurch,
daß die 3 Gesetze, beziehungsweise die 2 in Betracht kommenden,
die direkten Steuernn und die Stabilisierungsbilanzen, herauskommen,
daß im Artikel VII von einer Bewertung überhaupt nicht
die Rede war, in der Lage, die Bewertung auch in der Bilanz des
Jahres 1926 schon vornehmen zu können. Nun liegt der Unterschied
nur lediglich darin, daß wir im Stabilisierungsgesetz die
15jährige Amortisationszeit haben. Das ist der einzige Unterschied.
Aber man redet sich darauf aus, daß angeblich das Ausland
zu dieser Bilanz nicht das Vertrauen haben könnte, wie zu
den Stabilisierungsbilanzen. Das ist nicht richtig. Die Auffassung
ist lediglich zugunsten des Fiskus gemacht worden. Darauf folgt
die Bilanz des Jahres 1927 nach der Stabilisierungsbilanz, und
wenn sie auch fast gleich ist mit dem Jahre 1926, so kann sich
wohl die Finanzverwaltung als auch der Steuerträger darauf
berufen. Denn zeitlich sind die Gesetze so gekommen, daß
sie für das Jahr 1926 nach den Richtlinien der Stabilisierungsbilanzen
angemeldet werden konnten. Diese Ausrede kann man nicht gelten
lassen. De facto war im Gesetz über die Steuerreform der
direkten Steuern im Artikel VII nichts enthalten über die
Aufwertung und deswegen waren die Steuerträger zu diesen
Maßnahmen berechtigt, Heute, wo wir fast am Jahresschluß
sind, heute müssen die ganzen diesbezüglichen in Betracht
kommenden Unternehmungen und Firmen den ganzen Plunder wieder
um modeln. Man sagt zwar, das geht ohne weiters zu machen, man
sagt sogar, die Finanzverwaltung habe nicht aus eigenem dieses
Gesetz herausgebracht, sondern es sind das Wünsche der Wirtschaft
gewesen. Ich gebe zu, daß vielleicht Einzelne in dieser
Richtung beim Finanzministerium vorgesprochen haben in dem Übereifer,
dem Fiskus hier unter allen Umständen helfen zu wollen. Aber
ich habe das Empfinden, daß hier andere Motive vorliegen,
nicht Motive rein idealer Natur, sondern sogar vielleicht persönliche,
die sich auch eben auf den anderen auswirken können. Tatsache
ist aber, daß heute die ganze Öffentlichkeit zum allergrößten
Teile gegen diese Regelung des Artikels VII Stellung nimmt und
nun kann sich die Finanzverwaltung nicht darauf berufen, daß
sie in geschlossener Weise die Wirtschaft hinter diesem Gesetze
hat, bezw., daß sie es über Veranlassung der Wirtschaft
herausgegeben hat, Das ist nicht richtig, weil ich jederzeit den
Gegenbeweis dafür liefern kann. Die Sache mag sein, wie sie
will, ich kann auf Grund der Tatsache, daß sie zu einer
weiteren Einschränkung der Befugnisse der Steuerpflichtigen
gegangen sind, diesem Gesetze die Zustimmung nicht geben. (Potlesk
poslancù nìm. strany národní.)
Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Der Herr Minister Engliš
hat am 23. November d. J. diesem Hause im Druck 1276 eine Vorlage
unterbreitet, die eine sogenannte authentische Interpretation
zum Artikel VII der Steuerreform darstellt. Diese Vorlage hat
bei den Industriellen- und Juristenkreisen eine ganz bedeutende
Erregung oder in der Dialektik der Unternehmer, die allergrößten
Bedenken hervorgerufen. Die Herren beschuldigen sogar den Herrn
Minister, daß er unter dem Mantel einer authentischen Interpretation
eine Novellierung des Steuerreformgesetzes vornehmen will. Wir
verstehen die Erregung der Herren Unternehmer, denen die Hoffnung,
alle durch Jahre aus den Gewinnen genommenen und in geheimen Fonds
angelegten Beträge nun doch steuerfrei ausschütten zu
können zu Wasser werden soll.
Für uns ist die Vorlage in ihrer gegenwärtigen Fassung
nur eine ungenügende Korrektur der durch das Gesetz über
die Sttabilisierungsbilanzen ermöglichten Steuerhinterziehungen
und Bilanzenverschleierungen und eine Bestätigung unserer
im Frühjahr dieses Jahres im Budgetausschuß geäußerten
Bedenken und Warnungen, die wir auch in der Haussitzung am 5.
Mai, wo die drei Gesetzesvorlagen - über die direkten Steuern,
dass Gemeindefinanzgesetz und das Stabilisierungsgesetz - behandelt
worden sind, wiederholt haben, ohne daß der Herr Minister
davon Kenntnis nahm und ohne daß er unsere Warnungen beachtet
hätte. Ich selbst habe den Herrn Minister bei der Behandlung
dieser Frage im Budgetausschuß darauf aufmerksam gemacht,
daß die bürgerliche kapitalistische Presse, an ihrer
Spitze das "Prager Tagblatt", schon im Mai des Jahres
1926 klar und deutlich ausgesprochen hat, was die Herren wünschen,
klar und deutlich ausgesprochen hat, daß die Gesetzentwürfe,
die schon damals dem Ausschuß vorgelegen sind, ihre Hoffnungen
erfüllen dürften. Das "Prager Tagblatt" hat
damals schon geschrieben und zwar im Mai 1926, daß die beabsichtigte
Reform die Möglichkeit gibt, die im Laufe der Jahre angesammelten
stillen Reserven den Aktionären in Form von Gratisaktien,
Kapitalaufstempelung oder Ausstellung von Bons zugutekommen zu
lassen. Die Unternehmerpresse hat also damals schon ganz offen
zugegeben, daß geheime Fonds vorhanden sind, daß die
Bilanzen unrichtig sind, daß sie verschleiert sind, und
daß es unrichtig ist, wenn man damals erklärte, daß
die Lage der Unternehmungen so schlecht sei, daß man von
der Materie leben müsse und man nicht mehr imstande sei.
Reserven aus den erarbeiteten Gewinnen zurückzulegen. Wir
haben aber feststellen müssen, und wir können sehen,
daß die Auswirkung der gesetzlichen Bestimmungen und zwar
des Artikels VII und der § § 5 und 6 des Gesetzes derartige
sind, daß allem Anschein nach dem Herrn Finanzminister langsam
das Grausen kommt und daß er einzusehen beginnt, daß
die Industriellen, die hauptsächlichen Nutznießer dieser
Bestimmungen, aufs Ganze gehen, daß sie alle Möglichkeiten,
die ihnen die Bestimmung des Artikels VII und die Bestimmungen
des Stabilisierungsbilanzengesetzes offen lassen, voll und ganz
ausnützen und von ihnen voll und ganz in ihrem Interesse
Gebrauch machen. Wir haben auch damals bei der Behandlung des
einen Teiles der Gesamtgruppe, bei der Behandlung des sogenannten
Gesetzes über die Stabilisierungsbilanzen, offen zugegeben,
daß wir die Erstellung von Stabilisierungsbilanzen für
notwendig erachten, schon mit Rücksicht darauf, daß
die in den Betrieben vorhandenen Materialwerte aus verschiedenen
Jahren, aus verschiedenen Epochen valutarischer Veränderungen
und valutarischer Differenzierungen stammen und daß diese
Differenzen erschwerend und hemmend bei der Kalkulation mitwirken;
im Interesse einer gesunden Kalkulation und gesunden Fundierung
erschien uns also die Schaffung einer Stabilisierungsbilanz, eine
gesetzliche Regelung dieser Frage notwendig. Wir haben aber damals
schon darauf aufmerksam gemacht, daß bei der Fassung der
damaligen Vorlage die Möglichkeit, ja, die Wahrscheinlichkeit
und nach den Äußerungen der bürgerlichen Presse
sogar die Sicherheit vorhanden sein wird, daß diese gesetzlichen
Bestimmungen benützt werden, um die in früheren Jahren
verheimlichten Reserven aus den erarbeiteten Gewinnen den Aktionären
und den einzelnen Unternehmungen steuerfrei zuzuführen. Wir
haben das schon damals vorausgesagt. Heute sehen wir aber, daß
die Unternehmungen noch weitergehen, als wir damals geglaubt haben.
Der größte Teil des Gesetzes über die direkten
Steuern, das bis zum 1. Jänner 1927 rückwirkend ist
und mit diesem Tage inkraftgetreten ist, wird von den Unternehmern
in der Meinung, daß alle Reserven aus der Zeit vor dem Jahre
1927 nicht steuerpflichtig, also steuerfrei sind, benützt,
um reinen Tisch zu machen und alle diese Reserven nur mit der
Begründung der Steuerfreiheit an die Aktionäre u. s.
w. zur Auszahlung zu bringen. Wie sich dieses Bestreben der Unternehmungen
und die Benützung all dieser Möglichkeiten auswirkt,
können wir an den verlautbarten Bilanzen einer Anzahl von
Unternehmungen feststellen. Ich will hier nur einige wenige der
großen Unternehmungen, die zur öffentlichen Rechnunglegung
verpflichtet sind, herausgreifen, um sie als Beispiel anzuführen.
So z. B. vor allen die Brüxer und die Nordböhmische
Kohlenbergbaugesellschaft. Beide Gesellschaften haben für
das Jahr 1926 ihre Stabilisierungsbilanzen vorgelegt. Wir können
sehen, was hier unter dem Titel "Aufstempelung" und
"Gratisaktien" aus den vorhandenen stillen Reserven
den Aktionären direkt und indirekt zugeführt worden
ist. Die Brüxer Kohlenbergbaugesellschaft hat die Zahl ihrer
Stamm-Gratisaktien durch die gleiche Zahl schon vermehrt, oder
besser gesagt, Gratisaktien im Werte der Stammaktien an die Aktionäre
ausgegeben, daß sind 100% ihres Aktienkapitals. Durch Aufstempelungen
wurden die Stammaktien von 400 auf 500 Kè erhöht.
Wenn wir diese beiden finanziellen Maßnahmen in ihrer Auswirkung
zusammenfassen, so können wir feststellen, daß das
Vermögen bezw. das Kapital dieser Gesellschaft von 40 auf
100 Millionen erhöht wurde. Das alles wurde aus den früher
angelegten stillen Reserven genommen. Die Gesellschaft zahlt nun
auch nach ihrer Bilanz eine Dividende von 75 Kè pro Aktie
aus. Wenn wir diese Erhöhungen, die hier unter dem Titel
von Gratisaktien und Aufstempelung zu buchen sind, weglassen und
dadurch eine reine Bilanz für das Jahr 1926 aus dem im Jahre
1926 erarbeiteten Gewinne bekommen, so können wir feststellen,
daß eigentlich die Dividende auf 187,5 Kè
anwachsen, d. h. nahezu 50% des Kapitals betragen wird. Bei der
Nordböhmischen Kohlenbergbaugesellschaft liegen die Verhältnisse
noch krasser. Auch diese Gesellschaft hat 100% ihres Aktienbestandes
als Gratisaktien ausgegeben. Bei ihr erhöht sich aber die
Aufstempelung der bisherigen Aktien von 400 auf 800 Kè,
es beträgt also die Erhöhung gleichfals 100%, und auch
hier wurde durch beide Transaktionen das Gesellschaftsvermögen
von 20 auf 80 Millionen Kè erhöht. Bei einer Dividende
von 100 Kè pro Aktie würde, wenn man die Reinbilanz
pro 1926 erstellen würde, die Dividende auf 400 Kè,
d. h. also auf 100% des Aktienwertes anwachsen. Alle diese Steigerungen
der Bilanzen der erwähnten Betriebe erfolgten, trotzdem im
Jahre 1926 die Förderung ganz bedeutend zurückgegangen
war. Wir können feststellen, daß bei der Brüxer
Kohlenbergbaugesellschaft die Förder- und im Krisenjahre
1926 in Vergleich zu 1925, das als Konjunkturjahr bezeichnet,
wird, um 64.629 Tonnen zurückgegangen ist. Dabei hat die
Brüxer Bergbaugesellschaft ihre Depots auf 125.000 Tonnen
erhöht, d. h. einen großen Teil der geförderten
Kohle nicht geliefert und nicht verkauft, sondern aufs Depot gelegt.
Erst ungefähr im August 1926 wurde infolge des englichen
Bergarbeiterstreikes und infolge Abbaues der Kohlensteuer die
Konjunktur etwas günstiger und konnte daher nur einen sehr
bedingten Einfluß auf die Bilanz des Jahres 1926 nehmen.
Bei der Nordböhmischen Kohlenbergbaugesellschaft zeigen auch
diese Ziffern ein noch krasseres Bild auf, da die Nordböhmische
im Jahre 1926 um 164.195 Tonnen weniger gefördert hat als
im Jahre 1925; und trotzdem auch hier eine so ungeheuere Vermehrung
des Kapitals. Bei der Aufwertung allein können wir schon
feststellen, wie ungeheuer die Ziffern bei Vergleich der Bilanzen
von 1925 und 1926 und der Eröffnungsbilanz von 1927 divergieren.
Die Brüxer Kohlenbergbaugesellschaft hat in der Bilanz für
1925 die Anlagenwerte mit 53 Millionen Kè beziffert, im
Jahre 1926 mit 120 Millionen und bei der Eröffnungsbilanz
für 1927 mit 325 Millionen Kè. Außer dieser
ungeheueren Erhöhung der Anlagewerte hat die Gesellschaft
zu gleicher Zeit ihre Reservenfondsbeträge ganz außergewöhnlich
zu erhöhen vermocht. Die Reserven betragen bei der Schlußbilanz
1925 25.11 Millionen, im Jahre 1926 aber schon 92.31 Millionen
und in der Eröffnungsbilanz für 1927 235 47 Millionen
Kè. Wir sehen also auch hier ein ungeheueres Anwachsen
der Bilanzziffern, was einzig und allein auf die durch die Bestimmungen
des Gesetzes gegebenen Möglichkeiten zurückzuführen
ist, aus den früheren Reserven nun in die Bilanz Beträge
aufzunehmen, sie so zu buchen, daß sie als unversteuerbare
Post weiter geführt werden können. Noch krasser ist
das Verhältnis bei der Berg- und Hüttenaktiengesellschaft,
die im Jahre 1926 einen Reingewinn von 31 8 Millionen ausweist.
Nach Abschreibung eines Reservefonds von einer Million, 5 Millionen
Kè Dividende, des sozialen Aufwandes, des Vortrages für
das nächste Geschäftsjahr u. s. w., bleiben bei der
Berg- und Hütten A.-G. allein 20 Millionen Kè übrig,
die in einer sog. Superdividende neuerdings den Aktionären
zugeführt wurden, so daß von dem Gewinn von 31 8 Millionen
Kè im Jahre 1926 die Aktionäre allein den Betrag von
25 Millionen Kè erhielten. Außer dieser ungeheueren
Dividendenzahlung weist die Bergund Hütten A.-G. in ihrer
Bilanz eine sog. Spezialreserve von 84 Millionen Kè aus.
Ähnlich variierend mit verhältnismäßig kleineren
oder größeren Ziffern können wir fast bei allen
Gesellschaften, die öffentlich Rechnung legen, in der Bilanz
das gleiche Verhältnis verzeichnen und feststellen, daß
eigentümlicherweise bei allen diesen Bilanzen das Krisenjahr
1926 ein so ungeheueres Anschwellen der Bilanzziffern zu verzeichnen
hat, während die Bilanzziffern der gleichen Posten in einem
Jahr ziemlich gute Konjunktur, und zwar 1925, bedeutend kleiner
sind. Der Herr Minister scheint zu erkennen, wie sich seine Steuerreform
praktisch auswirkt und scheint auch festgestellt zu haben, daß
die Finanzverwaltung zweimal geprellt wurde, das erstemal durch
die Bestimmung des Artikels VII bezw. die § § 5 und
6 des Reformgesetzes und außerdem durch die Be- Bestimmungen
des Stabilisierungsgesetzes, durch das eben die geheimen Reserven,
wie ich schon angeführt habe, den Aktionären in verschiedener
Form steuerfrei zugeführt werden. Der Herr Minister ist an
der Auswirkung dieser Gesetze selbst schuld, weil bei der Behandlung
der Entwürfe im Budgetausschuß seitens der Opposition,
auch seitens meiner Fraktion und von mir persönlich, auf
diese Auslegungen hingewiesen und der Herr Finanzminister darauf
aufmerksam gemacht wurde, daß er durch die Fassung seiner
Vorlagen dieser Steuerhinterziehung, dieser Überführung
unversteuerter versteckter Kapitalien, versteckter Gewinne, Vorschub
leistet. Der Herr Minister hat auch die Bedenken gegen die 5jährige
Frist, die allen Schiebungen Spielraum gibt, als übertrieben
erklärt. Wir haben den Herrn Minister auch aufmerksam gemacht,
daß die Bestimmung im Stabilisierungsgesetz, daß die
Firma erst in einem Zeitraum von 5 Jahren und zwar zu einem ihr
beliebigen Termin oder Datum die Eröffnungsbilanz zu erstellen
hat, ganz bedeutende Schiebungen und Ausnützungen dieses
Gesetzes zugunsten des betreffenden Unternehmens ermöglicht.
Die Unternehmer haben durch diese Steuerreform Milliarden verheimlichter
Gewinne steuerfrei, außerdem aber einen Steuerabbau, der
von der Industrie bis zur Landwirtschaft mit 18 bis 40% bei den
direkten Steuern angenommen werden kann, erhalten. Sie haben aus
der Steuerreform also doppelt Gewinn und Vorteil gezogen, während
den Arbeitern nicht nur keine Erleichterungen, sondern ganz bedeutende
Mehrbelastungen aus der Steuerreform erwachsen sind. Ich will
nicht nur auf die Lohnsteuer der Arbeiter hinweisen, die vor allem
dadurch ganz bedeutend drückend auf die Arbeiter wirkt, weil
das Existenzminimum der Arbeiter nicht entsprechend aufgewertet
wurde, sondern auch deshalb, weil im Gegensatz zu dem Verhalten
der Finanzbehörden gegenüber den Unternehmern, Industriellen
und Besitzenden, gerade bei der Eintreibung der Lohnsteuer außergewöhnlich
rigoros vorgegangen wird und hier Maßnahmen getroffen werden,
um den letzten Heller hereinzubekommen, d. h. die Steuerpflicht
des Arbeiters voll und ganz im Interesse des Fiskus auszunützen.
Außerdem müssen wir aber feststellen, daß gerade
in diese Zeit eine ganze Reihe von Maßnahmen der Regierung
fällt, die in der nächsten Zeit in der Form von mehreren
Verordnungen verlautbart werden, wodurch das Gemeindefinanzgesetz
in seinen ungünstigen Wirkungen noch verschärft wird,
so daß wiederum die indirekten Steuern ganz bedeutend erhöht
und sich noch härter auswirken werden. Wir können feststellen,
daß es die Absicht der Regierung ist, in einigen Verordnungen
Mustervorschriften über die Durchführung der Einhebung
einer ganzen Reihe von Abgaben in den Gemeinden herauszugeben,
durch die es ermöglicht wird, die bisherigen Höchstsätze
bei einer ganzen Reihe von Abgaben noch mehr zu erhöhen.
So soll eine Abgabe in Form der Mietzinssteuer eingehoben werden,
die nicht nur für die Größe der Wohnungen, sondern
für jeden Raum bemessen werden soll und zwar mit 50 Kronen,
nicht nur für bewohnte, sondern auch für Nebenräumlichkeiten,
die zur Wohnung gehören. Es soll weiterhin der Wasserzins
um 10% erhöht werden, es soll eine neue Kanalisierungsabgabe
eingehoben werden oder dort, wo sie besteht, entsprechend erhöht
werden, es soll die Kehrichtabfuhrgebühr und die Fäkalienabfuhrgebühr
erhöht werden, kurz und gut, es wird aus dem Titel Wohnung
für die Arbeiter und Mieter allein eine Erhöhung des
Mietzinses von 40 bis 45% zu erwarten sein, Es soll weiter auch
für Veterinärmaßnahmen, Fleischbeschau usw. eine
Abgabe eingehoben werden, die verteuernd wirken wird. Es soll
eine neue Friedhofsabgabe vorgeschrieben und eingehoben werden,
die spezialisiert ist in die Gräberzuweisung, dann in eine
Abgabe für das Schaufeln des Grabes, eine Abgabe für
die Leichenüberführung, für den Beerdigungsakte
usw. Essoll die letzte Handlung für den Verstorbenen für
eine ganze Reihe von Abgaben spezialisiert, detailliert und zerlegt
werden, sodaß, wenn wir alle diese Mehrabgaben summieren,
eine ganz bedeutende Steigerung der Lasten für den Arbeiter
und die arbeitenden Schichten entstehen wird. Die Bierabgabe soll
erhöht werden. Es wird noch eine ganze Reihe anderer indirekter
Abgaben eingeführt werden, so daß wir feststellen können,
daß sich die Lebenshaltung des Arbeiters durch diese Mehrbelastung
weiter verschlechtern und so schwierig werden wird, daß
er gezwungen ist, unter allen Umständen sich bei seinem Arbeitgeber
schadlos zu halten, d. h. mit allen seinen wirtschaftlichen Kräften
dahin zu wirken, einen höheren Lohn zu erhalten. Ich habe
bereits erklärt, daß diese Abgaben alle arbeitenden
Schichten treffen, Die arbeitenden Schichten werden in ihren Haushaltungskosten
ganz bedeutend gesteigert werden und diese Steigerung wird den
jetzigen Realwert des Lohnes noch bedeutend vermindern. All das
kommt in einer Zeit, wo der Lohn des Arbeiters ohnedies knapp
geworden ist, wo der Realwert des Lohnes weit hinter dem
Friedenswert zurücksteht, wo die Lohnziffer kleiner geworden
ist durch den ununterbrochenen direkten und indirekten Lohnabbau,
wo bei einer ganzen Reihe wichtiger Industriegruppen - ich verweise
da auf die Bergarbeiter - seit vielen Monaten, ja seit Jahren
Feierschichten auf der Tagesordnung sind und wo das normale Einkommen
des Arbeiters, das ohnedies verhältnismäßig schlechter
ist als in der Vorkriegszeit, noch weiterhin um 40 bis 50% verschlechtert
wird. Ich frage den Herrn Finanzminister und die Herren von den
Mehrheitsparteien, wie diese Mehrbelastung von Arbeitern, die
heute einen Wochenverdienst von 60, 70 bis 80 Kè haben,
bestritten werden soll. Wenn wir nun aber vergleichen, wie auf
der einen Seite das Finanzministerium den Unternehmern, der besitzenden
Klasse, den wirtschaftlich gut situierten mit Hilfe der Bestimmungen
des Steuergesetzes und des Stabilisierungsgesetzes Milliarden
unversteuerter Gewinne zukommen läßt und dadurch den
Besitzenden viele Millionen an Steuergeldern schenkt und wie nebenbei
durch die Auswirkung des Gesetzes noch 18 bis 40% Steuerermäßigungen
herbeigeführt wurden, und wenn wir auf der anderen Seite
vergleichen, wie die arbeitenden Schichten in diesem Staate behandelt
werden, so können wir wohl von einer gerechten und objektiven
Steuerpraxis in diesem Staate nicht sprechen. Nun kommt der Herr
Minister zur Einsicht, daß diejenigen, denen er ohnedies
Millionen geschenkt hat, nicht genug haben, daß sie nicht
nur den kleinen Finger nehmen, sondern die ganze Hand haben wollen,
Obwohl nun der Herr Minister diesen Bemühungen Einhalt tun
will, indem er durch seine neue Vorlage eine Novellierung des
Gesetzes herbeiführt, die das Bestreben hat, alle vor 1927
erarbeiteten unversteuerten Gewinne den Gesellschaftern der Unternehmen
nicht steuerfrei zukommen zu lassen, glauben wir oder befürchten
wir, daß trotzdem diese Vorlage nichts anderes ist als eine
Geste. Wenn der Herr Finanzminister es mit seiner Vorlage ernst
meint, so muß er sich bemühen, die Reserven, um die
es sich handelt, noch schärfer zu erfassen, Er muß
sich bemühen, durch eine noch viel enger umschriebene Form
zu verhüten, daß steuerpflichtige Beträge aus
der Zeit vor dem Jahre 1927 steuerfrei bleiben. Wir sind auch
der Meinung, daß, wenn der Herr Minister wirklich energisch
und rücksichtslos seine Vorlage durchführen wollte,
sich in der Öffentlichkeit eine andere Meinung zeigen würde
als wir sie beobachten können. Es wäre dann wohl nicht
zu verzeichnen, daß der Herr Ministerialrat Bayer in einem
Artikel im "Prager Tagblatt" vom 4, Dezember zum Ausdruck
bringt, daß die Sache nicht so gefährlich sein wird.
Er erklärt dort ganz dezidiert, daß die Unternehmungen
keine Ursache haben, allzuschwere Bedenken gegen die in Behandlung
stehende Vorlage vorzubringen, Er erklärt weiter, wie es
möglich sei, der gefürchteten Reassumierung vom Jahre
1926 auszuweichen, oder wie diese Reassumierung unwirksam gemacht
werden kann und zeigt weiter auch, wie man trotz der Vorlage auch
weiterhin die versuchten und vom Finanzminister beabsichtigten
Einschränkungen umgehen kann. Wir haben aber noch einen anderen
viel empfindlicheren Wertmesser für die Bedeutung der Erklärungen
des Herrn Ministers und für die Bedeutung der in Verhandlung
stehenden Vorlage, das ist die Börse. Wir sind überzeugt,
daß, wenn die Öffentlichkeit den Versuch des Herrn
Finanzministers ernst genommen hätte, alle außerhalb
des Jahres 1926 fallenden Reserven oder erarbeiteten Gewinne,
die der Besteuerung nun entzogen werden sollen - das ist ja die
Absicht der Unternehmer - zu erfassen und dadurch einen Teil dieser
Reserven den Untternehmungen zu entziehen, so hätte unserer
Meinung nach ganz bestimmt die Börse darauf reagiert, weil
das vom Standpunkte des Kapitalismus eine wirtschaftliche Schwächung
für die Unternehmungen wäre. Wir haben aber feststellen
können, daß die Verlautbarung der Presse über
die in Verhandlung stehenden Vorlagen und die kundgegebene Absicht
des Herrn Finanzministers von der Börse fast ganz ignoriert
worden ist und wir haben nicht feststellen können, daß
auch nur ein einziges Industriepapier in der Zeit der ersten Verlautbarung,
wo man über die Absicht des Herrn Ministers noch nicht ganz
klar gewesen ist, eine Erschütterung oder die geringste Abwärtsbewegung
erfahren hat. Ja im Gegenteil, es sind noch einige Tage eine Reihe
von Industriewerten, die auch von der jetzt in Verhandlung stehenden
Vorlage mitbetroffen würden, noch gestiegen, d. h. sie haben
sich normal bewegt, und dadurch ist wohl zu konstatieren, daß
zu mindest die Finanzwelt im großen und ganzen diese Vorlagen
nicht so tragisch nimmt und nicht als jene drakonische und die
Finanzwirtschaft schädigende Maßnahme betrachtet, als
die sie die Herren Industriellen darzustellen belieben. Die Börse
als empfindlichster Gradmesser hat auf diese Vorlage nicht in
der Weise reagiert, als es der Fall gewesen wäre, wenn diese
Vorlage ernst gemeint wäre. Wir sind der Meinung, daß
auch diese Vorlage ein Bluff ist, daß die Öffentlichkeit
unnötig beunruhigt wird, daß die Herren Unternehmer
schon heute wissen, wie sie auch bei der Annahme dieser Vorlage
ihre Interessen zu schützen haben und daß auch nicht
ein Unternehmer in seiner wirtschaftlichen Kraft erschüttert
oder geschwächt werden wird. Wir stehen auf dem Standpunkte,
daß das Ministerium und die Finanzverwaltung des Staates
alle diese aus der Zeit vor dem Jahre 1927 erarbeiteten und als
versteckte und stille Reserven geführten Gewinne rücksichtslos
zu erfassen haben, wir stehen weiters auf dem Standpunkte, daß
nicht die indirekten Steuern, sondern die direkten Steuern zu
erhöhen und entsprechend auszugestalten und die indirekten
Steuern als Belastung der ärmsten Schichten abzubauen sind.
Wir werden für die Vorlage stimmen, obwohl sie uns nicht
entspricht, obwohl sie zu wenig rigoros die Reserven vor dem Jahre
1927 erfaßt. (Souhlas a potlesk nìm. soc. demokratických
poslancù.)