Úterý 13. bøezna 1928

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 133. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze v úterý dne 13. bøezna 1927 odpol.

Øeè posl. Simma (viz str. 26 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Trotzdem Koll. Krebs und ich im sozialpolitischen und Budgetausschuß den Standpunkt unserer Partei zu den Regierungsvorlagen über die Baubewegung, den Aufschub der exekutiven Räumung wie über den Schutz der Mieter ausdrückten, benütze ich dennoch den Umstand, daß diese Vorlagen auf der Tagesordnung der heutigen Haussitzung selbst stehen, dazu, meine und meiner Partei Meinung zu erklären. Es wird das keine bloße Wiederholung von in den Ausschüssen gesprochenen Worten vor dem größeren Forum sein, vielmehr werde ich mich bemühen, die bei den Ausschußberatungen sehr gedrängt gepflogene Stellungnahme zu den Wohnproblemen etwas auszudehnen. Im Ausschuß war eine ausführliche Aussprache deshalb nicht möglich, weil Postarbeit erledigt werden mußte. Ganze zwei Tage standen dem sozialpolitischen Ausschuß, ein Tag dem Budgetausschuß zur Verabschiedung der Wohnungsvorlagen zur Verfügung, Gesetze zu beraten, die in anderen Staaten bei voller Rücksichtnahme auf ihre Bedeutung monatelanger Beratung zugeführt werden. Aber bei uns überfällt man in letzter Stunde die gesetzgebende Körperschaft mit so lebenswichtigen Angelegenheiten, wie sie sich in den Wohnungsvorlagen illustrieren und zwingt uns dann, wider unseren besseren Willen diese Vorlagen zu bagatellisieren. Es ist im Hause eigentlich ebenso wie im Ausschuß. Denn zwei oder drei Tage Hausberatung sind eben nicht länger als zwei Tage Beratung im Ausschuß.

Wenn ich vorausgehend sagte, daß ich mich dennoch im Hause mit den Vorlagen ausführlicher beschäftigen werde als im Ausschusse, so liegt die Möglichkeit hierzu in dem Maße vor, als im Haus gewisse Formalitäten der Beratung von Einzelheiten wegen des Geklärtseins wegfallen. Es bleibt also die grundsätzliche Stellungnahme zum Problem ausführlicher zu pflegen mehr Zeit als im Ausschusse. Grundsätzlich möchte ich zu der Form der Beratung, die neuerlich im Hause den Wohnungsvorlagen zuteil wird, nur nochmals sagen, daß die Bagatellisierung von Angelegenheiten durch das Parlament nicht genug gerügt werden kann, insbesondere, wenn wir uns hierdurch gegen die heikelsten volkswirtschaftlichen Fragen des Staates versündigen.

Vor einem Jahre, am 15. März 1927, als wir das Bauförderungsgesetz 1927/28 im Hause berieten, habe ich Gelegenheit genommen, die ganze die Volksgestaltung beeinflussende Seite des Wohnungsproblems aufzuzeigen. Ich führte damals wörtlich aus: "Die durch die Wohnungsnot bedingte Verelendung des Familienlebens, der Umstand, daß ein solches durch die Verhältnisse überhaupt unmöglich gemacht wurde, die Tatsache des Zusammengepferchtseins von unnatürlich viel Menschen in unzulänglichen.

Räumen hat die fundamentalste Wohnfunktion der Fortpflanzung gestört und schon gegenwärtig ungeheure Abgänge im Bevölkerungssatze hervorgerufen, wie die genannten Einzelheiten ja auch der Grund sind oder doch der Mitgrund des tiefen seelischen, geistigen und sittlichen Verfalls eines großen Teiles des Volkes". Diese Worte, die ich im Vorjahre, am 15. März, bei der Beratung dieser Vorlagen hier im Hause sprach, gelten heute mehr als zur Zeit ihrer ersten Äußerung. Um so größer ist deshalb die bevorstehende Katastrophe, als die Staatsverwaltung ohne jede Hemmung die Probleme weiter ignoriert oder bagatellisiert, und für die Soziologen und Volkswirtschaftler, welche die grauenhaften Auswirkungen der Wohnungsnöte im Endergebnis erschauen und zur Abhilfe mahnen, bleibt lediglich ein Lächeln übrig.

Die Statistiken weisen nach, daß aus Gründen der unzulänglichen Wohnungsmöglichkeiten ausschließlich in Deutschland jährlich 100.000 Menschen an Tuberkulose sterben, welche Wirkung dadurch noch verstärkt wird, daß in den von Massen bewohnten Häusern diese Krankheit sich nachgerade auf die Gesamtheit der Lebenden überträgt. Die Statistik weist weiter nach, daß die Verbrechen gegen das keimende Leben sich mit unheimlicher Schnelligkeit steigern, und wir gehen nicht fehl, wenn wir annehmen, daß auch das in der Hauptsache darauf zurückzuführen ist, daß die fundamentalste Wohnfunktion der Fortpflanzung durch die Wohnungsnot gestört ist. Nach den mir vorliegenden Statistiken betragen die Fruchtabtreibungen in den Ländern mit unzulänglichen Wohnverhältnissen einen ungeheuren Prozentsatz. Es ist in der Èechoslovakei nicht anders als irgendwo. Freilich wirken sich in der Èechoslovakei am deutschen Teile diese Dinge leider am meisten aus. In einer der letzten Nummern der Zeitschrift "Nové Èechy" schreibt E. Èapek unter der Überschrift "Wie die Wiege über die Politik siegt" von der ständigen Abnahme des sudetendeutschen Elementes im Staate. Er führt Zahlen an, die wir zunächst gar nicht bezweifeln wollen. Sie sind vielmehr auch uns ein Beweismittel, wenn auch nach einer weniger erfreulichen Seite hin als für Herrn Èapek. Wir erblicken aus diesen Zahlen unseren Rückgang und erklären ihn ganz logisch. Die Nachkriegsverhältnisse wie die Kriegsverhältnisse sind die Sudetendeutschen ärger angegangen als die Èechen. Was Wunder also, wenn es zu den leeren Wiegen der Deutschen gekommen ist. Jedes soziale Übel wirkt in uns mehr, auch die Wohnungsnot. Wenn wir eine Schlußfolgerung aus den Zahlen Èapeks ziehen, dann die, daß es nötig erscheint, die größeren Nöte unseres Volksstammes seitens des Staates vorzüglicher zu bedenken als bisher.

Bei dem sozialen Präludium meiner Rede zu den Wohngesetzen will ich gewiß zugestehen, daß die vielartigen Schäden an der Bevölkerung auch mitbeeinflußt sind durch andere Entwicklungen, aber die Wohnungsnöte sind ohne Zweifel ihre Hauptverursacher. Wenn wir daher dem gänzlichen Verfall steuern wollen, müssen wir einen Ausweg aus der Wohnungsnot finden.

Seit Jahr und Tag drückte besonders uns die Sorge um die Lösung dieses Problems. In je stärkerem Grade aus der Betrachtung der Entwicklung heraus auch unser diesbezügliches Verantwortungsgefühl wuchs, versuchten auch wir stärker und stärker, das Verantwortungsgefühl der gesamten Öffentlichkeit wachzurufen. Dabei hielten wir uns so sachlich, wie das immer nur unsere Methode sein kann. Wenn ich mich zur Art der Arbeit zum genannten Zweck auch heute äußern soll, so kann das wiederum nur so geschehen. Mit Demagogie kann hier nicht gearbeitet werden, desgleichen nicht mit einseitiger Betrachtung. Das Problem ist so sehr ein solches der Gesamtheit, daß dieselbe nur in Abwägung der gemeinsamen Interessen vorwärts treiben kann. Es kann hier weniger als bei allen anderen Problemen die Befriedigung eines materiellen Interesses des Einzelnen einen Ausweg bedeuten. Es darf nicht der Fall sein, daß eine spekulative Einstellung die Arbeit an der Lösung des Problems beeinflußt. Wir, die Partei, deren Sprecher ich hier im Hause bin, werden die erbittertsten Gegner jeder unsachlichen demagogischen oder materiell beeinflußten Lösungsart sein. Freilich die Kritik, die wir sachlich üben, darf andererseits nicht als Demagogie bezeichnet werden, wie das Herr Dr. Viškovský - der Name ist hier in der Debatte schon aufgezeigt worden - im sozialpolitischen Ausschuß tat, Herr Dr. Viškovský, der da in seiner Polemik gegen die Reden der Oppositionsparteien anführte, daß wir Demagogie treiben, daß wir sie etwa mit unserer sachlichen Stellungnahme zu den Regierungsprojekten treiben. Würde der Herr von der Regierungsseite praktischer sein, nähme er unsere Kritik zur Unterlage der definitiven Lösung der Wohnungsfrage, wie sie durch die Mehrheit doch in Kürze wird erledigt werden müssen, denn diese sachliche Kritik, die seitens der Opposition im sozialpolitischen Ausschuß bei der Beratung der Wohnvorlagen geübt worden ist, ebenso wie im Budgetausschuß und auch im Hause selbst, enthält sehr viel Beachtenswertes für die Mehrheit zum Zwecke der endgültigen Lösung des Problems. Wir rufen nach einer Wohnbaugesetzgebung, die den Doktrinen der sozialen Einsicht nach allen Seiten hin, nach denen sie geübt werden muß, Rechnung trägt. Wir fordern in der Praxis das und nur das, was eben der genannte Herr Dr. Viškovský als Kennzeichen der künftigen Wohngesetzgebung aufzeigte: Das soziale Kompromiß. Wir wissen ganz genau den Nutz en zu erkennen, der hieraus erfließen wird, wenn wir durch die vorliegenden Gesetzesprojekte zu einem von sozialen Erkenntnissen getragenen Baugesetze, das alle Einzelheiten des Wohnungsproblems gelöst beinhalten soll, kommen. Als wir nach dem Jahre 1924 in den leider viel zulange bestandenen ex lex Zustand auf dem Gebiete der Wohnungsgesetzgebung geraten sind, sahen wir, je länger dieses Verhältnis dauerte, umsomehr das Ersterben dessen, was an respektabler Bauführung in den Jahren 1920 bis 1924 vorhanden war. Für das war ein Baugesetz Grundlage gewesen, das gewiß auch ungenügend war, aber es war doch eine Grundlage, auf der nur hätte weiter gestaltet werden müssen. Aber man ist leider nicht weiter gekommen, man ist in der Gesetzgebung sogar gegenüber diesem mäßigen Zustand gefallen. Ich erinnere bei dieser Gelegenheit an unsere vorjährige Arbeit. Wir wollten damals, daß insbesondere das Jahr 1927 nicht in die Rolle der Jahre 1926 und 1925 fällt. Wir wollten das Jahr 1927 zu einem entscheidenden auf dem Gebiete des Bauwesens machen. Es sollte ein Generalangriff gegen die Wohnungsnot unternommen werden. Dem Übel sollte der größte Teil seiner Schärfe entzogen werden. Wir ließen uns, als wir über diese Gedanken uns in den eigenen Beratungen wie in der Presse, vielfach verbreiteten, von der Absicht leiten, die Èechoslovakei, im Maßstabe der anderen Staaten gleich fürsorglich gegenüber dem heikelsten sozial-wirtschaftlichen Problem werden zu lassen. Andere Staaten - und darauf verwiesen wir gerade bei der vorjährigen Beratung über dieses Gesetz - wendeten das Problem gerade in dieser Zeit. Wir sind der Meinung, daß das Definitivum in der Bau gesetzgebung eine soziale Staatsnotwendigkeit darstellt. Man kann uns demgegenüber nichts einwenden, im Gegenteil, man müßte es als vollkommen berechtigt und im Sinne sozialer Staatsnotwendigkeit gelegen erkennen. Das hinderte aber trotzdem nicht, daß die Regierungen mit Provisorien aufwarteten. Abermals beraten wir heute über ein Provisorium. Das ist die Methode, mit der man sich erspart, in die Tiefe der Fragen zu dringen. Man nimmt es darob in Kauf, daß alljährlich um die Frühjahrszeit, wenn die Fristen der beschlossenen Provisorien ablaufen, die Bevölkerung des Staates in zwei Lager sich formiert, das der Mieter und jenes der Vermieter, die in ihrer Verzweiflung immer heftiger gegeneinander Front machen. Richtig fragt Dr. Binder in einem seiner sachlichen Aufsätze zum Mieterschutz: "Wohin soll das führen?" Mit solcher Art löst man unserer Meinung nach die Dinge nicht und kommt nie zur Möglichkeit, die Freiheit für den Wohnungsmarkt einzuführen. Dem Ziel der Wirtschaftler wären wir näher, wenn man die Jahre über, die wir Zeit hatten, das zu tun, planmäßig vorgegangen wäre, um hierdurch auch den größten Effekt zu erzielen, und zwar durch eine soziale öffentliche Wohnbautätigkeit. Ich spreche über diesen Teil noch ausführlicher erst später.

Ich habe im Vorjahre in zwei Bundesstaaten Deutschlands Nachfrage über deren Baupläne gehalten. Ich erfuhr, daß Preußen ein Bauprogramm für 1927 beschlossen hatte, demzufolge 150.000 bis 200.000 Wohnungen in diesem Jahre erstellt werden mußten. Baiern hatte in diesem Jahre durch seinen Landtag der Regierung einen Antrag unterbreitet, nach dem zur Fortführung des Wohnungsbaues im Jahre 1927 37,2 Mill. Mark, also 300 Mill. Kè, bewilligt werden, von welchem Betrage die Gewährung von staatlichen Wohnbaudarlehen und sogenannten Arbeitnehmerdarlehen zur Errichtung von Arbeiterwohnungen 33 Mil. Mark ausmachen. Das leisteten die beiden größten Bundesstaaten Deutschlands im Jahre 1927. Die private Bauinitiative läuft dort, durch gute Baugesetze unterstützt, parallel mit der öffentlichen Bautätigkeit. So wurde es in Deutschland möglich, daß im Jahre 1927 gewaltige Teile des Wohnproblems gelöst wurden und daß dadurch immer näher in die Zeit des Normalen auf dem Wohnungsmarkte gerückt wird. Vielleicht ist es notwendig, daß wir hierbei bemerken, daß Deutschland seit dem Umsturze, selbst in der traurigen Inflationszeit, eine bewunderungswürdige Planmäßigkeit beim Notbauen aufwies. Das beweist am besten die Zahl jener Wohnungen, die in Deutschland seit den Umsturztagen zum Zwecke der Lösung der Verhältnisse hergerichtet worden sind. Es sind in Deutschland seit dem Umsturze aus öffentlichen Mitteln weit über eine Million Wohnungen, freilich zum Teil Notwohnungen, geschaffen worden.

Ich möchte durch die wenigen Worte über eine mögliche Bauförderung vielleicht zum Überfluß nochmals betont haben, wie die Voraussetzung, auf dem Gebiete des Wohnungsmarktes zum Abbau der Zwangsverhältnisse zu kommen, die weiter zu steigende Bautätigkeit in der Gegenwart und in der nächsten Zeit ist, durch die jener Vorrat an Mietmöglichkeiten geschaffen wird, der, wenn er besteht, die Wohnungen vermieten läßt als einen Gegenstand, dessen Zurückhalten - ich sprach im Vorjahre von Thesaurieren - unnütz und unrentabel ist. Ich darf bescheidener Weise darauf verweisen, wie gerade ich die letzten Jahre über bemüht war, diesem Gedankengange auch eine praktische Form in Anträgen zu geben. Es sei da nur meines Bauantrages aus den Jahren 1923 und 1925 über den Bau von Einfamilienwohnhäusern für Arbeiter in der Industrie und Landwirtschaft Erwähnung getan. Aber gerade das Bauförderungsgesetz 1928/29, also das Bauförderungsgesetz, das uns heute zur Beratung in diesem Hause aufliegt, zeigt auf, wie man im Verkennen der Notwendigkeiten hier hantiert. Wir mußten schon das Bauförderungsgesetz 1927/28 als ein schlechtes klassifizieren. Sein Nachfolger aber, das heutige Gesetz, ist schlechter als sein Vorgänger. "Aber es ist ja wieder nur ein Provisorium!" So tröstet man uns. Wenn jedoch dieses Provisorium gegenüber dem Provisorium des Vorjahres schon abbaut, wie wird das definitive Gesetz, das uns für 1929 versprochen ist, ausschauen? Es besteht die Gefahr, daß die vielen Vorschläge, die nicht zuletzt von den deutschen Oppositionsparteien hier in diesem Hause zur Verabschiedung eines endgültigen großen Wohn- und Mietergesetzes gemacht worden sind, die oftmals sehr wertvolle Vorschläge sind, im Regierungskoalitionshandel wie sehr viele andere in der Vergangenheit behandelt werden und nur das als wertvoll betrachtet wird, in der Zukunft gerade so wie in der Vergangenheit, was nichts kostet. Aber was nichts kostet, das kann auch nicht viel wert sein, das ist eine allgemein bekannte Tatsache. Das heurige Baugesetz setzt in seinem sechsten Hauptstück über die Steuer- und Gebührenbegünstigung die zeitliche Befreiung von der Gebäudesteuer samt Zuschlägen für die im § 134 des Gesetzes Nr. 76 a. d. J. 1927 angeführten Bauten auf 15 Jahre und für die im § 136 des zitierten Gesetzes angeführten Bauten von Häusern mit Kleinwohnungen auf die Dauer von 25 Jahren fest. Das vorjährige Gesetz enthielt als die parallele Befreiungsdauer die Spannung von 25 und 35 Jahren. Von den Gemeindeabgaben sind die genannten Bauten nach § 134 und 136 des Gesetzes Nr. 76 a. d. J. 1927 auf die Dauer von 10 und 20 Jahren befreit. Bisher hieß es, daß auch die Befreiung von den Gemeindeabgaben zeitlich so lange anhält, als die Befreiung von der Gebäudesteuer. Meine Herren, es ist tief bedauerlich und ich unterstreiche diese Meinung ganz besonders, daß gerade dieser unbestrittendste Teil des Bauförderungsgesetzes in der vorjährigen Fassung in seiner heutigen Fassung beengt wurde. Und dann kommt so als bloßes Aushängeschild auch wieder die 120 Mill. betragende Staatsbürgschaft für Darlehen. Das gilt für Darlehen bis zu 40%, mit Zurechnung der in der Rangordnung vorangehenden Darlehen höchstens 75%, wenn es sich um den Bau eines Familienhauses handelt, und solchen von 40% und mit Zurechnung der in der Rangordnung vorangehenden Darlehen höchstens 85% des ordnungsgemäß festgestellten Bauaufwandes, wenn es sich um den Bau eines Miethauses, Ledigenheimes oder Nachtasyls einer Gemeinde oder gemeinnützigen Bauvereinigung handelt. Die Beschränkung der staatlichen Bürgschaft auf eine lächerliche Summe von 120 Millionen muß leider in uns den Gedanken aufkommen lassen, daß es sich bei dieser Bestimmung lediglich um die Ermöglichung einiger Konzessionen an Protektionskinder handelt. Einen Anspruch auf die Staatsgarantie hat ja nach den Bestimmungen des Gesetzes niemand. Dafür ist in Punkt 2 des § 30 des Gesetzes ja ein Korrelat geschaffen worden. Es steht dann weiter zu befürchten, daß trotz der heutigen Form der Regierung unter diesen Protektionskindern nicht einmal wenige Deutsche sein werden. Wir müssen leider immer wieder über einen ungerechten Proporz bei der Verteilung öffentlicher Mittel Klage führen. Das ist bei der Bauförderung nicht anders als auf jedem anderen Gebiet. Ich bringe dem Hause nur den Fall der "Ersten Deutschen Gemeinnützigen Bauvereinigung" in Kalsching bei Krummau zur Kenntnis, die sich seit Jahr und Tag nur um die Anerkennung ihrer Statuten in dem Sinne bemüht, um berechtigt zu sein, die Staatsgarantie beanspruchen zu können. Sie hat die Bewilligung dieser Statuten noch immer nicht erhalten. Immer wieder sind nichtige Gründe maßgebend, das Ansuchen dieser Bauvereinigung abweislich zu bescheiden.

Ich will das heutige Bauförderungsgesetz nur in diesen wesentlichen Teilen kritisieren. Aber schon aus dieser Kritik wird es allen begreiflich, daß das Gesetz, das wir heute zu beschließen haben, nicht einmal die Möglichkeit bietet, diese Reformen auf dem Gebiete des Wohnungswesens auch nur einzuleiten. Eine der viel umstrittensten Fragen, die allerdings nicht so sehr im Bauförderungsgesetz auftaucht, sondern in dem zweiten heute zur Beratung stehenden Gesetz über den Mieterschutz, ist die Frage der Mietenbildung. Hier krankt nach der Meinung weiter Kreise das ganze. Man argumentiert: Wenn die öffentliche Nothilfe des Wohnungsproblems nicht Herr werden kann, wenn hiezu das Privatkapital herangezogen werden muß, muß diesem Privatkapital seine Beteiligung an der Arbeit schmackhaft gemacht werden. Das kann, so spricht man weiter, durch Freilegung der Mietbildung geschehen und zwar nicht nur jener in den Neuhäusern, hier ist sie ja tatsächlich vorhanden, sondern auch in den Althäusern. Man fordert, durch ein Experiment die Nachfrage nach Wohnungen auch in den Neuhäusern zu gestalten. Dieses Experiment soll in der Aufhebung der Mietzinsbeschrämkung in den Althäusern bestehen. Man will so Fluß in den Wohnungsmarkt bringen. Die Mieter in den Althäusern, die heute in vieler Auffassung privilegiert sind, werden diese Häuser verlassen, wenn die Privilegien aufhören. So geht die Argumentation weiter Kreise. In gleicher Weise beschäftigte sich auch der Beirat für Wirtschaftsfragen schon im Vorjahre mit der Frage der Mietbildung. Sein Urteil stützt dieser Beirat nach dem Motivenbericht zu seinen Vorschlägen namentlich auf folgende Punkte: 1. Die niedrigen Zinse in den Althäusern bringen es mit sich, daß keine genügend starke und solvente Nachfrage nach Wohnungen in den Neubauten vorkommt. 2. Der Mieterschutz erschwert die Beschaffung des für Neubauten erforderlichen Kapitals, weil die Geldinstitute als Geldgeber den Ertragswert der Neubauten nach dem Ertragswert eines ähnlichen alten Hauses bestimmen und danach die erstrangigen Darlehen bemessen. 3. Der Mieterschutz beschränkt auch den Realitätenmarkt, und zwar sowohl bei alten wie neuen Häusern. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Slavíèek.)

Meine Herren! Wir anerkennen die Zusammenhänge zwischen dem Mieterschutz, der Bauförderung und der Interessiertheit des Privatkapitals für den Baumarkt durchaus und das auch in dem Sinne, daß wir erkennen, daß die Zwangsverhältnisse auf dem Wohnungsmarkt bis zu einem gewissen Grade hemmend wirken. Eine Lösung der Zwangsverhältnisse ist jedoch erst nach deren gefahrloser Einrichtung möglich, nach der Schaffung eines genügenden Vorrates auch für den sozial schwachen Mieter mietbarer Wohnungen. Deshalb bemühten wir uns allen voran, die öffentliche Bauförderung auszulösen, die des Staates, wie der Länder, Bezirke und Gemeinden. Wir sind der Meinung, daß wir in absehbarer Zeit vorwärts kommen könnten, wenn der Wille vorhanden wäre. Zunächst muß der Staat zu einer neuen weitgreifenden Förderung sich emporschwingen. Die Mittel findet er hiezu immer in seinen ordentlichen Einnahmen. Er braucht diese ordentlichen Einnahmen nur einmal der Volkswirtschaft zuzuführen, anstatt sie unproduktiv zu verwenden. Der Staat muß zumindest für seine Beamten und Angestellten Wohnungen schaffen. Er dekretiere also zunächst für sich die Baupflicht in diesem Umfange. Lassen wir dann auch ein Notgesetz erstehen, nach dem das größere Unternehmertum, ohne es wirtschaftlich immobil zu machen, zur Baupflicht für seine Arbeiter und Angestellten verhalten wird. Ich spreche darüber später noch ausführlicher. Dekretieren wir aber auch die Baupflicht für vermögende Privatmenschen. Nach einer solchen intensiven Steigerung der Bautätigkeit kommen wir in Kürze zu jener Menge an Wohnungen, welche genügend ist. Vielleicht sind wir gar nicht soweit davon entfernt. Vielleicht ist die Meinung über die Knappheit des Wohngegenstandes unrichtig und nur nötig, diese Meinung zu zerstören. Es ist nämlich geradezu zu einer Psychose geworden, zu denken, der Wohngegenstand lange nicht aus und werde niemals auslangen. Ich sehe die Zeit, da man nach dem Mieter suchen wird, kommen, so wie die Zeit, die wir heute erleben, eine solche des Suchens nach dem Wohngegenstand ist. Wenn es jetzt gleich möglich wäre, alles, was an Wohnungen thesauriert ist, dem Wohnen zugänglich zu machen, wir wären meiner Meinung nach der Lösung näher gerückt.

Unannehmbar sind die Bestimmungen des Mieterschutzgesetzes bezüglich der Aufhebung des Mieterschutzes in Gemeinden unter 2.000 Einwohnern. Gegen diese Bestimmungen protestieren wir als ganz unsinnige Bestimmungen. Wenn diese Bestimmungen praktisch zur Durchführung gelangen, so wird sich der Staat mit ihnen nichts anderes schaffen als ein tausendfaches Unruheelement. Es wird in den Gemeinden draußen geradezu zu katastrophalen Kämpfen kommen.

Zweierlei muß erreicht werden: Durch größtmögliche Anspannung der öffentlichen Notbauhilfe und private Bautätigkeit muß ein großer Wohnvorrat geschaffen werden, der nicht nur dem Bedarfe stets mehr genügt, sondern der im Augenblicke der sukzessiven Lösungen der Bindungen auf dem Wohnungs markte nebst anderen Sicherungen am meisten unmöglich macht, daß sich die Spekulation austobt. So viel müssen wir tun, daß wir in diesem Augenblick das Angebot an Wohnungen nicht unter die Nachfrage gestellt sehen. Wie nötig wäre es, um diesen Augenblick bestimmen zu können, daß wir eine Wohnungsstatistik besäßen. Ich habe einen diesbezüglichen Antrag im sozialpolitischen Ausschuß eingebracht, er wurde aber im Ausschusse nicht angenommen. Wie ich mir berichten ließ, ist er etwas modifiziert im Budgetausschusse angenommen worden. Es wäre der Sache außerordentlich dienlich, wenn der Antrag auf Durchführung einer einwandfreien Wohnungsstatistik hier im Hause bei der Verabschiedung der Vorlage in der Form angenommen würde, wie ich es beantragte und wünschte.

Wenn dann die Erhöhung der Mieten, bezw. die Freigabe der Mietbildung beschlossen werden sollte, wie sie im staatlichen Projekte steht und wenn man seitens der Mehrheit des Hauses daran geht, das Schlagwort von der nötigen Angleichung der Mieten in den Althäusern an jene der neuen Häuser praktisch durchzuführen, dann darf jenes Parallelgesetz nicht vergessen werden, welches den Mietern, und zwar jenen in den Althäusern, wie den inzwischen in den Neuhäusern gewordenen Mietern die Möglichkeit gibt, ihren Zins bezahlen zu können. Ich trete hier für das große Heer jener Mieter ein, die Mieter sein wollen, Mieter aber, wenn die Pläne der Regierung reifen, nicht sein können, weil sie außerstande sind, einen Posten wie die künftige Wohnungspost, in ihrem Budget zu ertragen. Eindeutig verweisen wir darauf: Es ist die hauptsächlichste Voraussetzung, die an eine von der Mehrheit beabsichtigte Mieterhöhung geknüpft ist, daß ein Entlohnungsausgleich gesichert wird. Wir wollen heute mit jenen rechten, die meinen, daß durch die staffelweise Erhöhung der Mieten für die Gehalts- und Lohnempfänger, die im Hinblick auf ihre heutige Lebenshaltung schon dem Verzweifeln nahe sind, kein Lohnproblem entstünde. Wir künden, wenn keine Paralisierung der Mieterhöhungen für die Lohn- und Gehaltsempfänger erfolgt, Lohnkämpfe an, die noch niemals berechtigter gewesen sein werden, als wenn sie um den Lohnausgleich aus dem genannten Anlaß geführt werden. Allen öffentlichen Angestellten ist den Stufen der Mieterhöhung folgend ein Wohnungsgeld zuzuerkennen, das die gesamte Mehrbelastung deckt. Auch der Privatarbeitnehmerschaft ist durch gesetzliche Bestimmungen im Kollektivvertrag das Mehr an Aufwand in den Einnahmen sicherzustellen.

Für den vermögenden Mieter plädieren wir nicht. Er soll aber nicht nur aus dem Mieterschutz herausgeschält werden, für ihn müßte, wie ich das schon andeutete, die Baupflicht festgelegt werden. Praktisch wird sich nämlich die Aufhebung des Mieterschutzes für den vermögenden Mieter niemals in einer Kündigung äußern. Er wird vom Hausherrn gegen eine Mietensteigerung in der Wohnung belassen werden. Praktisch ist damit auf dem Wohnmarkte durch seine wirtschaftliche Kraft keine Entspannung erfolgt. Die könnte erst erfolgen, wenn dieser Mieter, für den Fall, als er Mieter bleiben will, verhalten ist, zumindest im Ausmaße der von ihm belegten Wohnbestandteile Wohnungen für die Öffentlichkeit zu errichten. Das sind grundsätzliche Erwägungen, die wir heute für die definitive Lösung des Wohnproblems eröffnen. Dieselben können weiter verfolgt werden. Praktisch müßte in dem endgültigen Gesetze auch die Baupflicht der Unternehmungen festgelegt sein.

Es ist eine vielfach angefeindete Meinung, die wir in Beziehung auf die Baupflicht der Unternehmungen haben. Uns erscheint die Baupflicht des Unternehmers für seine Arbeiter und Angestellten als eine elementare Pflicht. Es wäre falsch, behaupten zu wollen, daß sich in keinem einzigen Falle das Unternehmertum dieser Pflicht erinnert hätte. Aber es sind gut 80% desselben, die um diese Pflicht bisher herumgekommen sind, ohne sich das geringste Gewissen daraus zu machen. Wer ist es aber, der unter dem sozialen Übel der Wohnungsnot heute am meisten zu leiden hat? Eben der Arbeiter und Angestellte, die hauptsächlich auch aus dem Grunde, weil sie bei ihren bescheidenen Einkommensverhältnissen die hohen Mieten der Neuhäuser nicht erschwingen können, in bis zur Unerträglichkeit schwerste Lage geraten. Da kann es nur zweierlei geben: Entweder es wird diesen Arbeitsmenschen durch ein Äquivalent gegenüber der Friedensmiete die Not paralysiert oder der Unternehmer stellt den Arbeitsmenschen die Wohnungen zur Verfügung. Es ist viel zu wenig erkannt, daß die Wohnungen für Arbeiter und Angestellte des Unternehmens ebenso fundus instructus desselben sind wie jeder Teil der Betriebsstätte. Kein Unternehmer kommt um die Notwendigkeit herum, je nach Bedarf seine Betriebsstätten zu erweitern, seine Materiallagerräume genügend groß zu gestalten und dgl. Das ist denn auch in den letzten Jahren in dieser Beziehung tausendfach geschehen. Mit dem Wachstum des Betriebes aber auch jenen Teil des fundus instructus zu vermehren, wie wir ihn im Hinweis auf die Arbeiter- und Angestelltenwohnungen dartaten, fällt als elementare Pflicht gar nicht ein. Dafür läßt man die Öffentlichkeit sorgen, die Gemeinde, die Bezirke und den Staat.


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