Úterý 13. bøezna 1928

Da muß etwas an Pflicht gesetzlich festgelegt werden, eine gesetzliche Pflicht, die durch weitgehende Begünstigungen für den Arbeitnehmerbau den Unternehmungen auch tragbar gemacht werden kann. Ich stehe nicht an, auch das letzte als nötig zu erklären, und denke hiebei nicht an die jeweilige Form der Wirtschaft. Aber in dem Verhältnisse des Gewinnes des Unternehmers, der vielfacher Modifikation unterworfen wird, soll und muß auch zur Linderung der Wohnungsnot beigetragen werden. Eine gesetzliche Verpflichtung hiezu kann sehr wohl eine zeitliche Begrenzung finden. Wir empfehlen als Bestimmung eines definitiven Wohn- und Mietengesetzes die Baupflicht im Interesse der Arbeiter und Angestellten durch das Unternehmertum.

Niemand, kein Faktor hat bei der sozialen Wohnungsfürsorge derart versagt wie die Banken. In keinem Falle ist der Unterschied nur aus Rentabilitätsinteressen zusammengesetzter Handlungen und der der Sparkassen, die heute noch in erster Linie nach gemeinwirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln, so deutlich geworden. Ich weiß, daß zwischen Banken und Sparkassen stets ein Unterschied bestand. Die Sparkassen dienen vorzüglicherweise als Hypothekarkreditinstitute, während die Banken primär dem Handel dienen. Aber daß die Banken an dem Wohnungsübel ohne die geringste Teilnahme vorübergingen, fordert zur schärfsten Verurteilung heraus, und das läßt es auch als notwendig erscheinen, in dem kommenden Baugesetz Bestimmungen festzulegen, nach denen die Banken verhalten werden, wenigstens den Bedarf an Wohnungen für die eigenen Angestellten zu decken. Ich will für dieses Versagen der Banken, wie ich es geschildert habe, einen speziellen Fall anführen, den ich auch schon im Vorjahre angeführt habe. Die Stadt Gablonz erhielt 1923 die Staatsgarantie für 32 Wohnhäuser mit über 100 Wohnungen zugesichert. Sie wollte dieses Bauprogramm tatsächlich verwirklichen und ersuchte die am Platz befindlichen Geldinstitute um Kredite, die Sparkassa so gut wie die Banken. Sie erhielt zwar von den Sparkassen Baugeld in der Höhe von 10 Millionen Kronen, für welche Summe 22 Wohnhäuser mit 72 Wohnungen errichtet werden konnten, die Banken aber weigerten sich, auch nur einen Heller in das Bauprogramm der Stadt Gablonz anzulegen.

Dabei bestehen in Gablonz sechs Großbanken mit einem jährlichen Platzumsatz von einer Milliarde Kronen, so daß die von ihnen verlangten 5 Millionen Kronen zur Verabschiedung des letzten Teiles des Bauprogrammes lediglich ein halbes Prozent des Jahresumsatzes betragen hätten. Ich wiederhole die Gedankengänge, die ich schon äußerte. Wir wissen, daß wir das privatkapitalistische Interesse nicht ausschließlich in ein soziales verwandeln können. Es muß aber doch möglich sein, ein gesetzliches Mittel zur Lösung der brennendsten Tagesfrage gegenüber einem solchen gezeichneten 100%igen Widerstand gerade jener Faktoren zu schaffen, die sehr wohl einen Bruchteil ihres Gewinnes aus der Not jener schöpfen, für die ein Stück dieser Not behoben werden soll.

In diesem Zusammenhange erwähnen wir auch die Sozialinstitute, welche in möglichstem Maße die aufgesammelten Gelder der Wirtschaft zurückführen können gerade durch die pflichtgemäße Förderung des Wohnungsbaues. Da müssen wir uns von einer Skepsis befreit sehen, die uns erfüllt, der Skepsis in die gerechte Aufteilung dieser von allen zusammengesteuerten Mittel. Die Verwaltungen der Sozialinstitute dürfen bei der Verteilung der Mittel für öffentliche Zwecke sich nur nach dem Grundsatze der Gerechtigkeit leiten lassen.

Bei den betrüblichen Feststellungen in Bezug auf das soziale Versagen vieler Faktoren bei der Lösung des Wohnungsübels will ich auch noch gedenken: es ist auch bei uns manches getan worden. Was die Gemeinden und die Bezirke auf dem Gebiete des Wohnungsbaues bisher leisteten, das gereicht diesen Verwaltungseinheiten zur Ehre. Was gleicher Art in Erkenntnis ihrer Pflichten zur Unterstützung des Wohnungsbaues die Sparkassen und sonstigen Hypothekarkreditinstitute trotz ihres oftmals schwer geschädigten Zustandes - ich verweise nur auf die ihnen durch das Kriegsanleihegesetz zugefügten Schäden - getan haben, ist lobenswert. Gewiß, auch der Staat gab an Hilfe, wenngleich diese Hilfe unserer Meinung nach nicht immer gleichmäßig und gerecht verteilt wurde. Also, es ist auch bei uns Arbeit geleistet worden. Das sei ebenso festgestellt, wie die geschilderte bestandene Möglichkeit eines noch viel weiter gehenden sozialen Wirkens, bei gleicher Hilfeleistung wie der angeführten, durch die anderen Faktoren.

Die Anerkennung der Tätigkeit von Staat, Ländern, Bezirken und Gemeinden, die Anerkennung der durch die Sparkassen geleisteten Arbeit schließt jedoch eine Kritik dieser Arbeit nach ihrer technischen Seite ebenso wenig aus, wie nach der quantitativen Seite hin. Was wurden bei allem guten Willen für Fehler gemacht? Die müssen wir kritisch beleuchten. Die öffentliche bezw. staatliche Bautätigkeit erfolgt unserer Meinung nach zu sehr bürokratisch. Die Absicht, die durch ein geltendes Gesetz sich aussprach, war offenbar keine schlechte, wenn auch zu enge, aber in der Durchführung wurde oftmals der vorhandene geringe gute Kern des Gesetzes erschlagen. Wenn es in Hinkunft zur Förderung und Begünstigung des Wohnungsbaues kommen soll auch nur in dem bescheidenen Ausmaße, wie das durch das vorliegende Gesetz möglich ist, dann erachten wir es für notwendig, daß jede Förderung und Begünstigung automatisch gewährt wird ohne hemmende bürokratische Handlungen. Ich bin der Meinung, daß gerade durch die Umständlichkeit des bürokratischen Verfahrens bei uns in der Vergangenheit ein Großteil der Mittel erschöpft wurde, die zur Verfügung standen. Aus dieser Umständlichkeit müssen wir heraus, das gehört zur Betriebswirtschaftlichkeit. Es ist eine meiner besonderen Meinungen, die ich seit Jahr und Tag vertrete und der ich auch Ausdruck gab in einem Antrage, die Wirtschaftlichkeit des Bauens gerade im Fürsorgebau zu respektieren, damit alles, was an Mitteln zur Verfügung steht, in einen tatsächlichen Baueffekt umgesetzt wird. Wenn ich von der Wirtschaftlichkeit des Bauens spreche, könnte ich in weiterer Weise auch auf die Methoden dieser Wirtschaftlichkeit verweisen, die von anderen Staaten geübt werden. Die Praxis eines wirtschaftlichen Bauverfahrens, wie sie in England, in Schweden und in Deutschland geübt wird, muß auch hierzulande geübt werden. Ich habe schon im sozialpolitischen Ausschuß des Vorjahres bei der Behandlung der Regierungsvorlage über die Bauförderung darauf verwiesen, daß wir durch die Nichtbeachtung der auf diesem Gebiete durch andere Staaten gemachten Erfahrungen um einen großen Teil des Erfolges unserer Arbeit bei der Ausgabe unserer Mittel gekommen sind. Wir haben schätzungsweise seit dem Umsturz in der Èechoslovakei über vier Milliarden Kronen für Wohnungsfürsorge ausgegeben und damit keineswegs jenen Nutzen gestiftet, der mit diesem Betrage hätte gestiftet werden müssen. Es ist also sehr berechtigt, wenn ich an der Umständlichkeit unseres sozialen Bauverfahrens Kritik übe. Diese Kritik enthält die Absicht, die das Gesetz durchführenden Organe zur Beachtung aller Einzelheiten an Erfahrungen zu zwingen, die nicht nur bei uns, sondern irgendwo gemacht werden.

Ich habe mir vorgestellt, daß die größere Pflege des Typenbaues auch uns außerordentliche Ersparnisse brächte. Seine Ablehnung kann nicht begründet werden mit dem Hinweis auf zwei oder drei mißglückte Versuche. Mir erscheint zum Zwecke der augenblicklichen Hilfe das wirtschaftliche - und ich will ganz deutlich sein - billige Bauen nicht ganz entbehrlich. Ich bin wegen dieses Gedankens genügend angegriffen worden. Man hat gemeint, daß ein billiges Bauen keineswegs das billigste Bauen sei; die zu erstellenden Häuser müßten ihre bestimmte Lebensdauer haben und die sei mindestens 2 oder 3 Generationen. Ich bin anderer Meinung. Ich sehe im Augenblicke Hunderttausende Menschen in Not. Für diese Menschen muß schnelle Hilfe geleistet werden. Es muß an die massenhafte Herstellung von Häusern geschritten werden, die, wenn sie auch nicht 3 Generationen Wohnmöglichkeit bieten, dennoch einer Generation, der lebenden, den physischen und geistigen Verfall erspart. Ich habe mich darüber nicht täuschen lassen, daß die Bautätigkeit in der Èechoslovakei eine solche ist, daß sie das Problem der Hilfe für die gegenwärtige Generation nicht zu lösen imstande ist. Ich habe in meinem seinerzeitigen Antrage auf die Schaffung von. Einfamilienhäusern für die Arbeiter der Industrie und Landwirtschaft Zahlen genannt, die für unsere Bautätigkeit maßgebend sein müßten und ich glaube behaupten zu können, daß ich auch Wege aufzeigte, die, wenn sie gegangen worden wären, den erwähnten Antrag keineswegs eine Utopie hätten bleiben lassen. Wir müssen aus unserer Beengtheit heraus, wir müssen uns anschicken mit etwas mehr Großzügigkeit dem Problem gegenüberzustehen. Ich sage das, ohne die Mittel außeracht zu lassen, die uns zur Verfügung stehen. Meine Darlegungen geschehen eben zu dem Beweise, daß mit den vorhandenen Mitteln und den weiteren zur Verfügung gestellten anderen Mitteln mehr hätte geleistet werden können und in Zukunft mehr geleistet werden könnte, als geleistet wurde und geleistet werden wird. Wenn ich einige Reformpläne solcher Art aufgezeigt habe, die dem definitiv en Gesetze einzuverleiben wären, kann ich diesen Teil meiner Ausführungen nicht beschließen, ohne neuerlich auf die Reformbedürftigkeit des ganzen Baurechtes hinzuweisen. Auch in dieser Beziehung hat meine Partei niemals mit Anregungen zurückgehalten, Anregungen, deren Verwirklichung billiger als billig gewesen wäre, sie wäre umsonst gewesen und hätte außerordentlichen Nutzen gestiftet. Ich nenne nur den Antrag des Koll. Wenzel nach Schaffung eines Gesetzes zur Sicherstellung baurechtlicher Forderungen. Dieses Gesetz könnte im guten Sinne auf dem Gebiete des Wohnungswesens geradezu revolutionieren. (Souhlas na levici.) Vielleicht ist gerade das Fehlen eines solchen Gesetzes der Grund hiefür, daß die Bautätigkeit bisher fast ausschließlich öffentliche Nothilfe war, daß die privatwirtschaftliche Selbsthilfe versagte. Ich will nicht behaupten, daß die Privatwirtschaft nicht versuchte, die spekulative Praxis auch gegenüber dem Problem der Wohnungswirtschaft anzuwenden. Das kann ich nicht behaupten, weil ich das nach Beobachtung des Charakters der Privatwirtschaft mit gutem Gewissen nicht darf. Aber es kann nicht geleugnet werden, daß die konsequente Fernhaltung des Privatkapitals vom Wohnungsmarkt bezw. Wohnbau zum Teil auch erfolgte wegen des bestehenden Risikos der Anlage selbst, also nicht nur wegen Mangels an Rentabilität. Unmittelbar nach dem Umsturz war es der verlorene Bauaufwand, mit dem das Privatkapital zu rechnen hatte, heute sind es lediglich Organisationsfehler im Baurecht, welche das Risiko des Verlustes der Anlage von Kapital oder Arbeit bei Bauten weiter bestehen lassen. Der Bauhandwerker, der seine Arbeit, sein Material in den Hausbau steckt, hat keine Sicherung für seinen Aufwand und das lediglich wegen eines Organisationsfehlers, der behoben werden könnte durch das Gesetz über die Sicherstellung baurechtlicher Forderungen. Diese Gedanken bedürfen einer Erklärung an einem Beispiel. Angenommen, es wäre ein 3stöckiges Haus um den Betrag von 700.000 Kè gebaut, so besteht die Finanzierung dieses Hausbaues so, daß die Belehnungsgrenze für die erste Hypothek meist nur bis zu 40% des Bau- und Wohnwertes ausgedehnt wird, die Gewährung der zweiten Hypothek bis zu einer Grenze von 60%. Die übrigen 40% streckt der Bauherr aus seinem Eigenkapital in den Hausbau vor oder es tut es der Bauhandwerker, der seine Arbeit und sein Material für den Bau kreditiert. Diese Forderungen des Bauhandwerkers sind ungesichert, sie betragen im Grenzfall des angezogenen Beispieles 280.000 Kè. Für diesen Kredit kann sich der Bauhandwerker als Gläubiger gewiß eine Sicherung verschaffen, aber nur in dem umständlichen kostspieligen Grundbuchverfahren Das Gesetz über die Sicherstellung baurechtlicher Forderungen erstrebt die Sicherstellung in einfacher und dabei möglichst kostenloser Weise. Ein Bauvermerk im Grundbuch soll genügen, um Bauforderungen sicherzustellen, d. h. ihnen das Pfandrecht einzuräumen. Ein derartiges Gesetz besteht bereits in Nordamerika seit mehr als 60 Jahren, in Deutschland seit dem Jahre 1919. Wenn in Amerika so gut wie keine Wohnungsnot besteht, wenn sie in Deutschland organisierter bekämpft werden kann, hat das nicht zuletzt seine Ursachen in der Existenz eines solchen Gesetzes. Bei der ungeheuren Entwicklung der amerikanischen Städte kann dem stets vorhandenen Wohnungsbedarf fast immer im Augenblick Genüge geleistet werden. Es gibt in Amerika Städte, welche für die alljährlich zuströmenden Zehntausende von Familien Wohnraum in Reserve halten und denselben andauernd erweitern. Nach dieser Sicherstellung, wie wir sie in der gesetzlichen Sicherstellung der baurechtlichen Forderungen verlangen, kann schlimmstenfalls noch das Risiko des Wertverlustes eintreten, d. i. aber bei dem Zustand der Stabilität der Verhältnisse kein solches Risiko, daß es den Privaten zurückscheuen ließe, seine Arbeit, sein Material, also sein Besitztum im Wohnungsbau zu verankern. Denken wir über solche Reformen auf dem Gebiete der Baugesetzgebung nach und bemühen wir uns wenigstens einen Teil derselben bei dem kommenden Baugesetze zu verwerten. Auch bei der Hauszinssteuer gibt es eine Reformmöglichkeit. Es ist ein Nonsens, in einer Zeit, in der der Mieter unter der Last der Mieterhöhungen seufzt, der Hausherr andererseits sich beklagt, daß er aus seinem Haus keinen Nutzen habe, daß der Staat seine Einnahmen aus der Hauszinssteuer bezw. Gebäudesteuer von 46 Millionen Kè im Jahre 1921 auf 100 Millionen im Jahre 1928 steigert. (Posl. L. Wenzel: Dazu kommt noch die Mietzinsumlage!) Ja. Die Zahlen sind den bezüglichen Rechnungsabschlüssen des Staates entnommen, Rechnungsabschlüsse, zu denen auch in der nächsten Woche im Hause Stellung zu nehmen sein wird. Wenn der Staat auf diesen Betrag verzichtete als eine Leistung zur Lösung der Wohnungsnot über die 120 Mill. Kè der Staatsgarantie hinaus und denselben zur Erleichterung der Hausbesitzer zur Verfügung stellte, wäre auch ein allzuscharfes Angehen der Mieter in der Form von Mietzinssteigerungen nicht von nöten. In Deutschland bestimmt man, daß alle Einnahmen aus der Gebäudesteuer nur Bauzwecken zugeführt werden. Ich glaube mich recht unterrichtet zu haben, daß der Gesamtbetrag an staatlichen Steuern aus der Hauszins- und Gebäudesteuer nicht für Zwecke der sonstigen Staatsverwaltung verausgabt werden darf, sondern bis zum letzten Pfennig zur Förderung der sozialen Bautätigkeit reserviert bleiben muß, also der aus der Hauszins- bezw. Gebäudesteuer fließende Gesamtbetrag ausschließlich für Vermehrung der Wohnungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen muß. Es ist mir momentan nicht im Gedächtnis, wie hoch er ist. Eine solche Regelung ist auch bei uns ohne große Schwierigkeit möglich. Das definitive Baugesetz, nach dem wir bei diesen Verhandlungen ganz besonders rufen und das ja alle Einzelheiten der Lösung des großen Wohnproblems beinhalten soll, dieses definitive Baugesetz sollte, so wünschen wir, unsere Vorschläge zu einer tragbaren Lösung der Probleme des Wohnungsmarktes enthalten. Bezüglich dieses definitiven Gesetzes möchten wir noch wünschen - und wir hoffen, daß diesem Wunsche Rechnung getragen wird - daß es in seinen Grundzügen rechtzeitig den beratenden Körperschaften bekanntgegeben wird, nicht so wie diese Vorlage, die in zwölfter Stunde vor Ablauf der bestehenden Provisorien zur Vorlage kommt und in Postarbeit erledigt werden muß. Wenn das kommende große Gesetz ein Gesetz darstellen soll, das dann sozusagen aus der ganzen Anteilnahme aller Bevölkerungskreise des Staates entstehen soll, muß es rechtzeitig vorbereitet sein, muß es insbesondere den zuständigen Fachorganisationen rechtzeitig vorgelegt werden, um eine diesbezügliche Stellungnahme auszulösen. Als erstes wird dann notwendig sein, um das Ausmaß der noch in Zukunft zu schaffenden Fürsorgetätigkeit auf dem Gebiete des Wohnungswesens feststellen zu können, daß eine einwandfreie Statistik durchgeführt wird.

Die vorliegenden Gesetzesvorlagen Druck Nr. 1473, 1474 und 1475 sind für uns unannehmbar. Es geht das wohl schon aus der festgestellten Zahl der Mängel der Vorlagen hervor. Wir wünschten nur, daß das künftige definitive Gesetz unsere Vorschläge in dem Maße berücksichtigt, daß auch wir einmal in die Lage versetzt werden, einem Gesetz in diesem Hause zuzustimmen. Für die in Beratung stehenden Vorlagen können wir das nicht tun. Wir bemühen uns nur, diese Vorlagen, die allerdings nur Provisorien darstellen, durch Anträge zu korrigieren. Diese Anträge zu berücksichtigen, bitten wir. (Potlesk poslancù nìm. strany nár. socialistické.)


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