Úterý 26. èervna 1928

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 148. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze v úterý dne 26. èervna 1928.

1. Øeè posl. Horpynky (viz str. 9 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Am 1. Juli 1926 wurde unter Patronanz der jetzigen gemischtnationalen Regierungsmehrheit das Gesetz Nr. 139 über die finanzielle Unterstützung der Elektrifizierung der Landgemeinden sanktioniert und genau 2 Jahre später beeilt sich dieselbe Regierungsmehrheit, dieses Gesetz zu novellieren. Der Senat hat am 24. Mai d. J. der vorliegenden Gesetzesnovelle zugestimmt und heute wird ein Gleiches auch das Abgeordnetenhaus tun.

Wenn man aber erwartet, daß die vorliegende Novelle wirklich in durchgreifender Weise auf Grund der Erfahrungen das zwei Jahre alte Gesetz irgendwie abändert, so gibt man sich einer großen Täuschung hin. Heute wissen wir, daß trotz der finanziellen Unterstützung die Elektrifizierung der Landgemeinden noch lange nicht in der Weise durchgeführt wird, wie es wünschenswert wäre. Die Kollektiverzeugung des elektrischen Stromes bedingt noch heute Strompreise, die ein Privaterzeuger überhaupt nicht zu verlangen wagt. In den Landgemeinden trauen sich die Leute nicht einmal den Lichtstrom zu verwenden, weil er zu teuer ist, von der Ausnützung des Arbeitsstromes in den Landgemeinden sind wir noch sehr weit entfernt. Man kann also vollkommen berechtigt den Schluß ziehen, daß die breite Masse des Landvolkes von dieser finanziellen Unterstützung der Elektrifizierung so gut wie nichts hat. Das Parlament begnügt sich mit der Konstatierung, daß heute auf dem flachen Lande stellenweise die Kilowattstunde des Lichtstromes 3 Kè 80 h, des Industriestromes 2 Kè 80 h kostet und daß dieser billige Preistarif nur durch die staatliche Unterstützung der Elektrifizierung möglich ist. Wo aber der Kern des Übels zu suchen ist und wie man alle Mißstände beseitigen könnte, darüber darf im Parlamente nicht gesprochen werden. Dafür hat die Regierungsmehrheit ein sehr bequemes Auskunftsmittel. Sie fordert nämlich die Regierung in einer Resolution auf, die Wirtschaft in den Elektrizitätsverbänden und Unternehmungen einer strengen Kontrolle zu unterziehen und einen einheitlichen Tarif bei Abnahme elektrischer Energie für Beleuchtungs- und Arbeitszwecke festzustellen. Die Regierungsmehrheit weiß, daß die Regierung mit keinem ihrer zahlreichen Ohrwascheln zucken wird, um diese Resolution zur Kenntnis zu nehmen oder gar zu versuchen, ihr in irgend einer Form zu entsprechen. Resolutionen sind in diesem Parlamente nur die Särge, in denen man berechtigte Forderungen und Wünsche der einzelnen politischen Parteien zur ewigen Vergessenheit beisetzt.

Worum handelt es sich nun bei der vorliegenden Gesetzesnovelle? Mit wenigen Worten ausgedrückt, muß die Antwort lauten: Um die Sicherung des Einflusses der politischen Partei der Agrarier auf die Verteilung von 10 Millionen Kronen jährlich durch 5 Jahre für Unterstützungszwecke der Elektrifizierung der Landgemeinden. Nach dem Gesetze 139/1926 sollte über die Verteilung der staatlichen Unterstützungsbeträge nur das Landwirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für öffentliche Arbeiten entscheiden. Mit Rücksicht auf das Gesetz 125/1927 ging aber die ganze Elektrifizierungsagenda zwecks Vereinfachung auf das Ministerium für öffentliche Arbeiten über und daher wird auch diesem Ministerium in Hinkunft die Entscheidung über die Aufteilung der Unterstützungsbeträge zukommen. Wenn auch augenblicklich an der Spitze des Ressorts für öffentliche Arbeiten ein Parlamentarier des Bundes der Landwirte als Minister steht, so erscheint es den agrarischen Parteien doch ratsam, sich auf weitere Sicht hinaus einen entscheidenden Einfluß auf die Unterstützungsangelegenheit gesetzlich zu wahren. Daher wurde die vorliegende Gesetzesnovelle eingebracht, damit in Zukunft das Arbeitsministerium bei seinen Entscheidungen nicht nur an die Zustimmung des Landwirtschaftsministeriums, sondern auch an das Gutachten und die Vorschläge der Landeskulturräte gebunden ist.

Speziell die Tatsache, daß in den ganzen Vorgang der Entscheidung über die Unterstützung der Elektrifizierung der Landgemeinden plötzlich die Landeskulturräte hineingeschmugelt werden, beweist deutlich die Absicht, in dieser Frage den politischen Standesparteien der Agrarier den ausschlaggeben Einfluß zu verschaffen. Im Landeskulturrat ist nur ein kleiner Bruchteil jener Bevölkerung vertreten, die den Boden wirklich bebaut. Dagegen ist der Landeskulturrat eine ausgesprochene Domäne der politischen Standesparteien der Agrarier. Dadurch, daß man die Herausgabe einer den jetzigen Verhältnissen entsprechenden Wahlordnung in die Landeskulturräte immer wieder verzögert und hinausschiebt, verstehen es die beiden agrarischen Parteien, sich diese Domäne uneingeschränkt zu erhalten. Und diesen einseitig zusammengesetzten Organisationen soll jetzt auch die Unterstützung der Elektrifizierung ausgeliefert werden. Doch siehe da! Auch das ist möglich. Der Bund der Landwirte und die èechische agrarische Partei hören sich im Parlamente ruhig die Einwendungen der Opposition an, müssen sie als richtig anerkennen, weil sie kein Gegenargument vorzubringen in der Lage sind, und ziehen sich wieder durch eine Resolution geschickt aus der Schlinge, in welcher sie das Landwirtschaftsministerium auffordern, unverweilt einen Gesetzesantrag über eine zeitgemäße Wahlordnung in die Landeskulturräte dem Parlamente vorzulegen. Und damit es nicht heißt, daß die Agrarier überhaupt keine Rücksicht auf die Bedürfnisse des Gewerbes und des Handels bei der Elektrifizierung nehmen wollen, damit sie ferner die Gewerbeparteien nicht abstoßen, weil sie deren Stimmen für die vorliegende Gesetzesnovelle brauchen, so weigern sie sich zwar, in das Gesetz selbst die Handels- und Gewerbekammern als koordinierte Entscheidungsfaktoren neben den Landeskulturräten aufzunehmen, beschließen aber wiederum eine Resolution, nach welcher die Landeskulturräte sich über die Unterstützung der Elektrifizierung erst nach gepflogenem Einvernehmen mit den Handels- und Gewerbekammern äußern sollen. Ja, da muß sich doch jeder Mensch fragen, wozu erst eine Resolution angenommen werden muß, wenn die Regierungsmehrheit doch Gelegenheit hat, den in der Resolution ausgedrückten Wunsch sofort in das zu novellierende Gesetz aufzunehmen? Und die beiden Gewerbeparteien - sie sehen zwar, welch klägliche Rolle sie mit ihren Forderungen und Interessen in der bürgerlich-konservativen Regierungsmehrheit spielen, deren Kern angeblich auch in Zukunft immer die politischen Standesparteien der Agrarier bilden werden, die jederzeit bereit sind, sich rücksichtslos über die Gewerbeparteien hinwegzusetzen. Das wird aber die Gewerbeparteien nicht hindern, gerade die letzgenannte Resolution als einen kolossalen Erfolg ihrer Regierungstätigkeit zu buchen.

Gerade bei der heute vorliegenden Gesetzesnovelle zeigt es sich so deutlich, wie mit Resolutionsanträgen in diesem Parlamente eine niedrige und ekelhafte Parteidemagogie getrieben wird. Das gleiche Schicksal der bisher angeführten 3 Resolutionen wird auch die vierte Resolution teilen, in welcher die Regierung aufgefordert wird, vom Jahre 1929 angefangen, jährlich den Betrag von 30,000.000 Kè für die Unterstützung der Elektrifizierung in den Staatsvoranschlag einzusetzen. Wir werden schon im Herbste dieses Jahres Gelegenheit haben, zu sehen, ob der Finanzminister dieser Resolution zu entsprechen gedenkt oder nicht. (Posl. Krebs: Was für ein Finanzminister?) Jetzt ist er noch im Amte, vielleicht werden wir im Herbst es wissen, wer sein Nachfolger ist.

Das Ergebnis solcher Betrachtungen ist wohl recht beschämend für die Regierungsmehrheit. Vor 2 Jahren setzten sich sogenannte Wirtschafts- und Standesparteien dreier Nationen zum Regierungstisch zusammen, entwickelten ein großes antisozialistisches Kampf- und Arbeitsprogramm, und heute sind sie bereits da gelandet, daß sie das Parlament mit kleinen Gesetzchen belästigen, welche einseitige Parteivorteile den einzelnen Parteien sichern sollen. Und so etwas nennt man hierzulande die national und wirtschaftlich konsolidierten Verhältnisse in der Èechoslovakei.

Bei Beratung dieser Vorlage hat sich aber auch eine heitere und dabei sehr instruktive Szene abgespielt. Als nämlich im Budgetausschusse am 20. Juni über den ersten Abänderungsantrag der Opposition zum Art dieser Novelle abgestimmt wurde, ergab die Auszählung das Stimmenverhältnis von 13:13, wodurch nach der Geschäftsordnung der Abänderungsantrag abgelehnt erschien. Da aber der Antrag des Berichterstatters, den Art in dem Wortlaute des Regierungsantrages anzunehmen, ebenfalls nur die Stimmengleichheit erzielen konnte, so war damit auch der Regierungsantrag abgelehnt. Das war eine nette Überraschung für die Regierungsmehrheit. Dank dem Entgegenkommen der Opposition konnte der Vorsitzende des Budgetausschusses die Sitzung für ungültig erklären, weil die Post nicht allen Mitgliedern des Ausschusses die Einladung zugestellt hatte, sodaß dann am nächsten Tag die notwendige Mehrheit für das Gesetz vorhanden war. Dieser Vorfall zeigt aber deutlich, wie erbärmlich die Gesetzesmacherei in diesem Parlamente aussieht. Wenn in einem Ausschusse ein oder zwei Vertreter der Regierungsparteien zufällig fehlen, und die Oppositionsparteien ebenso zufällig anwesend sind, dann darf man überhaupt keine Abstimmung vornehmen, sonst erscheint alles über den Haufen geworfen und auf den Kopf gestellt. Ziffernmäßig ist die Regierungsmehrheit schon so schwach, daß mit jeder Stimme gerechnet werden muß. Und dabei behaupten die Herrschaften immer noch, daß hinter ihnen die Mehrheit der Bevölkerung steht, daß sie den Willen der Mehrheit der Bevölkerung in diesem Staate repräsentieren. Es hat den Anschein, als ob alles in dieser Republik im Jubiläumsjahr rein auf Schwindel und Trug aufgebaut wäre. (Posl. dr Lehnert: Ordnungsruf!) Das wird dann konfisziert!

Diesen kläglichen Verhältnissen im Staate entspricht auch die Zensurpraxis, welche die Verbreitung der Wahrheit mit den brutalsten Mitteln bekämpfen muß. Besonders wir Deutschen haben darunter namenlos zu leiden, weil sich in den Dienst dieser èechischen Zensur bereitwilligst auch der deutsche Minister Mayr-Harting stelt. Wir Deutschen dürfen nicht einmal mehr das sprechen und schreiben, was die Ansicht der Èechen selbst ist. Ich habe in einem Zeitungsartikel über das Verbot des Ministeriums für Nationalverteidigung geschrieben, auf Grund dessen sich militärische Formationen nicht an den Feierlichkeiten beteiligen dürfen, die anläßlich des zehnjährigen Gedenkens an den sogenannten Rumburger Militäraufstand veranstaltet werden.

Ich schrieb in diesem Artikel, der in der "Rumburger Zeitung" am 22. d. M. erschienen ist, daß das Ministerium für Nationalverteidigung es offenbar nicht für angemessen erachte, den im èechischen Heere dienenden deutschen, magyarischen und ruthenischen Soldaten einen Anschauungsunterricht zuteil werden zu lassen, der sie förmlich auffordert, es dem èechischen Vorbild vom Jahre 1918 gleich zu machen. Ich bin felsenfest überzeugt, daß dies einer der Beweggründe des Ministeriums für Nationalverteidigung für sein Verbot gewesen ist. Der Zensor hat aber diese Stelle konfisziert, weil wahrscheinlich ein Deutscher nicht wissen und sagen darf, welche Ansicht ein èechoslovakisches Ministerium hat. Da kann es natürlich nicht weiter Wunder nehmen, wenn der Zensor in demselben Artikel auch noch eine Stelle beschlagnahmte, in der ich die Deutschen, Magyaren und Ruthenen als Volksstämme bezeichne, die sich durch die Entwicklung der Ereignisse in diesem Staate als unterdrückte, unter Fremdherrschaft lebende Volksstämme betrachten. So sieht die Freiheit des Wortes in einem Staate aus, der angeblich auf der Demokratie gleich Diskussion aufgebaut ist. Unter solchen Verhältnissen müssen wir nur froh sein, daß das Buch "Kampf der Èechen mit den Deutschen", das jetzt im Buchhandel erschienen ist, den èechischen Universitätsprofessor Dr. Rádl zum Verfasser hat. Wäre der Verfasser ein Deutscher, das Buch wäre schon längst beschlagnahmt und seine Verbreitung untersagt worden. Die Lorbeeren des Zensors lassen das Präsidium dieses Hauses nicht ruhig schlafen, und daher mehren sich auch die Fälle, daß immer mehr und mehr Stellen aus den politischen Reden der Abgeordneten aus dem stenographischen Protokoll über Weisung des Hauspräsidiums gestrichen werden. In diesem Staate wurden bisher nur abgebaut: die deutschen Beamten, die Sprachenrechte der deutschen Minderheit, die deutschen Schulklassen und Schulen, der deutsche Besitz an Grund und Boden, der deutsche Besitz an Kriegsanleihe usw. Jetzt, im Jubiläumsjahr bauen wir ganz energisch die Freiheit des deutschen Wortes ab. Und das geschieht unter Mitwirkung zweier deutscher Minister. (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)

2. Øeè posl. Kaufmanna (viz str. 11 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die in Verhandlung stehende Vorlage betreffend die Novellierung des Gesetzes über die Elektrifizierung des sogenannten flachen Landes wird nicht nur eine schwere Enttäuschung für die direkten Interessenten sein, sondern auch für jene, die seit Jahren auf eine großzügige Reform in der Elektrizitätsgesetzgebung warten, von der sie sich eine segensreiche Wirkung des neuen Wirtschaftszweiges für die gesamte Volkswirtschaft erwarten. Die Vorlage ist aber in Wirklichkeit nichts anderes als der Abschluß eines Handels zwischen zwei Ministerien und die Neuaufteilung ihrer Agenden, besonders der Agenden für die Elektrizitätswirtschaft und die Überfübrung eines Teiles der Agenden aus der Kompetenz des Landwirtschaftsministeriums in die des Arbeitenministeriums. Nach dem § 1 der Vorlage wird künftig über die Beiträge und Unterstützungen für Elektrifizierungszwecke vor allem andern auf dem sogenannten flachen Lande im Sinne des Gesetzes vom 1. Juli 1926 das Ministerium für öffentliche Arbeiten zu entscheiden haben. Das ist ziemlich alles, was die Vorlage sagt, alles übrige sind formale Bestimmungen, Änderungen am Wortlaut, Einschaltung der Worte "Landwirtschafts-" oder "Ministerium für öffentliche Arbeiten".

Es hat sich der Senat aber auch mit der Frage der Beistellung der Mittel für Elektrifizierungszwecke auf dem flachen Lande beschäftigt und es wurde in einem Resolutionsantrag des Senates verlangt, einen Betrag von 10 Millionen für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Nun wollen wir nicht verkennen, daß die Frage der Elektrifizierung und daß die Elektrizitätswirtschaft auch für die Landbevölkerung, für die Landwirtschaft, von ganz außergewöhnlicher Bedeutung ist und daß die Frage der Elektrifizierung nicht nur technisch, sondern auch wirtschaftlich noch ungeahnte Möglichkeiten für die Landwirtschaft beinhaltet. Besonders der kleine Landwirt und in der Stadt der kleine Handwerker, die außerstande und wirtschaftlich zu schwach sind, sich größere technische Anlagen zu errichten und die oft mangelnde physische menschliche Arbeitskraft durch die technische zu ersetzen, werden bei der Elektrifizierung ganz außerordentliche Vorteile gewinnen, weil gerade in der kleinen Landwirtschaft der Kleinmotor, die elektrische Energie dazu beitragen werden, viele physische Arbeit dem kleinen Landwirt abzunehmen.

Die Elektrifizierung bedeutet auch für die kleine Landwirtschaft, wenn auch nicht in dem Umfange wie beim Großgrundbesitz, eine Modernisierung, eine Motorisierung und eine Rationalisierung der Arbeit, der Produktion und schließlich und endlich des Ertrages. Wir sind deshalb erstaunt, weil gerade für den kleinen Landwirt die Frage von so eminenter Bedeutung ist, daß das Landwirtschaftsministerium einen Teil der Agenda, und wie man meint, einen Teil seines Einflusses auf die Elektrifizierung des flachen Landes, an das Ministerium für öffentliche Arbeiten abtritt.

Wer dies wirklich glaubt, irrt aber, denn die Agrarier haben gar nicht die Absicht, ihren Einfluß, der im Landwirtschaftsministerium ganz bedeutend groß und stark ist, irgendwie schwächen zu lassen oder ihn selbst zu schwächen; denn wenn wir genauer nachsehen, finden wir, daß diese Übertragung eines Teiles der Agenda der Elektrizitätswirtschaft an das Ministerium für öffentliche Arbeiten mehr oder weniger eine Entschädigung an den Herrn Minister Spina dafür ist, daß man seinem Ministerium andere, wichtigere Agenden genommen hat, wie Flußregulierungen usw. Die Agrarier haben aber vorgesorgt, denn gemäß der Vorlage kann das Ministerium für öffentliche Arbeiten nichts machen, was den Landwirten Schaden bereiten oder nachteilig sein könnte, denn Minister Spina muß selbst bei den primitiven Rechten, die ihm die Vorlage gibt, selbst bei Gewährung von Darlehen oder Unterstützungen, das Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium und auch mit dem Landeskulturrat herstellen. Die ganze Vorlage enthält also nichts anderes, als eine Änderung der Kompetenzen. Nichts steht in der Vorlage über die wichtige und notwendige Regelung der mit der Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft entstandenen Rechtsfragen, nichts enthält diese Vorlage über die wichtige Entschädigungsfrage für die Benützung oder Enteignung von Grund und Boden, nichts enthält die Vorlage darüber, daß der Kurs, den das Ministerium für öffentliche Arbeiten bisher in der Frage der Elektrifizierung eingehalten hat, geändert würde, nichts enthält die Vorlage darüber, daß die die Entwicklung der Elektrizitätswirtschaft hemmenden Maßnahmen, Erlässe und Verfügungen des Ministeriums für öffentliche Arbeiten aufgehoben werden, vor allem aber ist in der Vorlage nichts darüber enthalten, ob eine Änderung in der Frage der sogenannten gemeinnützigen Gesellschaften eintreten soll. Während in anderen Staaten die Gesetzgebung auch in der Frage der Elektrizitätswirtschaft sich vor allem den Bedürfnissen der Privatwirtschaft, den Bedürfnissen der Kommunalwirtschaft, den Bedürfnissen der Konsumentenschaft anpaßt und möglichst viel dazu beiträgt, daß die Interessen der Allgemeinheit gewahrt werden und wirklich gemeinnützige Arbeit geleistet werde, sehen wir, daß bei uns mit dem Wort und mit dem Titel "Gemeinnützigkeit" Schindluder getrieben wird. Was in unserem Staat, vor allem in den mährischen Gebieten unter dem Titel der "Gemeinnützigen Gesellschaften", die unter der Patronanz des Staates, vor allem des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, gebildet wurden, getrieben wird, das zeigt, daß diese Gesellschaften nichts sind als auf Gewinn auf gebaute und Gewinn machende Handelsgesellschaften, Gesellschaften, die den Titel der Gemeinnützigkeit vom Ministerium für öffentliche Arbeiten erhalten haben, ohne daß ihre Tätigkeit mit Gemeinnützigkeit irgendetwas zu tun hat, denn diese Zwischenhandelsgesellschaften, die sich zwischen Produzenten und Konsumenten schieben, um aus dieser Stellung zu profitieren, schädigen beide Faktoren, weil das Produkt verteuert wird, bevor es zum Konsumenten kommt. In den letzten Jahren konnten wiederholt jene Körperschaften, welche die Interessen des Verbandes der deutschen Selbstverwaltungskörper in der Elektrizitätswirtschaft vertreten, feststellen, daß bei den sogenannten Gemeinnützigen Gesellschaften nicht nur das Ministerium direkt im Interesse dieser Gesellschaften eingreift, sondern daß leitende Funktionäre des Ministeriums in den Verwaltungsausschüssen dieser Gemeinnützigen Gesellschaften sitzen, also eine Kumulierung zwischen Staatsfunktion und einer Privatfunktion in einem Privatunternehmen. Diese Kumulierung zweier so verschiedener gegensätzlicher Funktionen hat dazu geführt, daß Staatsfunktionäre auch Mißbrauch in diesen privaten Gesellschaften geübt haben, der Korruption wurde Tür und Tor geöffnet, und selbst Vergewaltigungen jener Unternehmungen, welche Konkurrenten dieser nicht produzierenden Gemeinnützigen Gesellschaften sind, verübt wurden. Im Jahre 1924 konnte die damals noch in Opposition stehende Partei des Herrn Ministers Spina feststellen, daß Personen, die die Elektrizitätswirtschaft des Landes Böhmen leiteten, Korruption getrieben haben. Die Interpellation des Abg. Zierhut, die in der Sitzung vom 29. Oktober 1924 in Angelegenheit der systematischen Elektrifizierung des Landes eingebracht wurde, konnte unter Hinweis auf die Ergebnisse der gerichtlichen Untersuchungen anführen, daß der Vorstand der elektrotechnischen Abteilung des Landes Böhmen in Verbindung mit anderen korrupten Elementen Bestechungsgelder angenommen hat, die in die Millionen gingen. In dieser Interpellation, die vom gegenwärtigen Minister Dr Spina mitgefertigt ist, heißt es wörtlich: "Es gibt aber noch öffentliche Funktionäre in diesen Unternehmungen, die in sonstiger Art die Verwaltung dieser Unternehmungen unheilvoll und terrorisierend beeinflussen". Das sagt die Interpellation des Herrn Vizepräsidenten Zierhut, die er noch als Angehöriger der Opposition eingebracht hat. Die Interpellation bestätigt, daß die Kumulierung von öffentlichen und privaten Funktionen tatsächlich zur Korrumpierung in der Elektrizitätswirtschaft geführt hat, Wir können weiters feststellen, daß diese Gesellschaften gemeinnütziger Natur, wie sie genannt werden, obwohl sie nicht Stromproduzenten sind, sondern sich zwischen Konsum und Produktion stellen, ihren unheilvollen Einfluß auch auf die kommunalen Werke und auf jene privaten Werke ausüben, welche im Vertragsverhältnis mit großen kommunalen Körperschaften stehen. Wir können feststellen, daß wiederum nur die sogenannten Gemeinnützigen Gesellschaften, die von der Abteilung 18 des Ministeriums für öffentliche Arbeiten ganz besonders protegiert werden, durch ihre Einflußnahme jene produktiven Betriebe, die vorausschauend von ihren Gründern mit einer weit größeren Kapazität ausgestattet wurden, als der momentane Bedarf an elektrischer Energie es erfordert hätte, daran hindern, ihre volle Kapazität auszunützen und ihr Netz zu erweitern, weil die umliegenden Gebiete vom Ministerium für öffentliche Arbeiten dieser Gemeinnützigen Gesellschaft zwecks Erbauung eines Netzes überantwortet wurden. Wir haben andere Fälle zu verzeichnen, wo andere Werke wiederum durch den Einfluß dieser Gemeinnützigen Gesellschaften gehindert wurden, neue, größere Aggregate in ihre Betriebe einzustellen, um höhere Anforderungen und Ausbreitungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen. So sehen wir, daß diese Gemeinnützigen Gesellschaften eigentlich gegen die Gemeinnützigkeit und gegen das Interesse der Konsumenten und der Werke arbeiten, weil sie zu einer ganz besonderen Verteuerung beigetragen haben. Andere Gesellschaften, die sich ebenfalls unter der Patronanz des Ministeriums für öffentliche Arbeiten bildeten, haben zwar Stromerzeugungsstätten errichtet, aber wir konnten feststellen, daß sie nicht nur zur ungünstigen Zeit - das könnte man ja der Verwaltung dieser Werke nicht übel vermerken daß sie zu einer ungünstigen Zeit baute, zur Zeit der Inflation, zur Zeit der Verteuerung der Baumaterialien. Aber, daß sie mit Zustimmung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten und unter Patronanz der Abteilung 18 für die Durchführung der Aktionen von den Banken große Kredite aufnahm, bei denen sie nur 55% des buchmäßig kreditierten Betrages bekommen hat und die andern 40 und 45% schon als Vorgewinne in den Händen der Banken blieben, daß diese Werke - ich verweise auf Kaaden - von vornherein eine Konkurswirtschaft trieben, das kann man wohl nicht allein den Verbänden, sondern auch zum Teil dem Ministerium für öffentliche Arbeiten als schweres Vergehen anrechnen. Diese Betriebe, die nach diesen unkaufmännischen Grundsätzen geleitet wurden, haben wieder die Öffentlichkeit, u. zw. die Bezirke und Gemeinden ihrer Netzgebiete, wieder unter Vermittlung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, um Sanierung angegangen - ich verweise auf das Kaadner Werk, das allein aus neun verhältnismäßig kleinen Gemeinden und Bezirken rund 30 Millionen für die erste Sanierungsaktion gebraucht hat. Der Kampf der Gemeinnützigen Gesellschaften, der Zwischenhandelsgesellschaften gegen die kommunalen und privaten Werke unter Führung der Abteilung 18 des Ministeriums für öffentliche Arbeiten kann wohl den Beleg dafür bringen, daß diese Abteilung, daß die öffentlichen Funktionäre des Ministeriums befangen erscheinen und auf der andern Seite dann Verfügungen und Erlässe des Ministeriums gegenüber der privaten und kommunalen Elektrizitätswirtschaft zu vertreten nicht in der Lage sind. Es ließe sich eine ganze Reibe von Beispielen anführen, die das, was ich hier ausgeführt habe, erhärten und bestätigen würden.

Nun kommt noch eines dazu, das Gemeindefinanzgesetz; dieses Gesetz, das uns in der letzten Zeit wiederum in den Bezirken und Gemeinden beschäftigt und besonders in den letzten Tagen, wo die Voranschläge der Bezirke von der politischen Landesverwaltung herabgelangt sind und wo wir feststellen konnten, daß eine ganze Reihe wichtiger wirtschaftlicher Posten aus den Voranschlägen gestrichen worden sind, macht es auch den Gemeinden unmöglich, die Elektrizitätswirtschaft kommunal entsprechend zu forzieren und aus der Elektrizitätswirtschaft die entsprechenden Vorteile für die Gemeinden und ihre Angehörigen zu ziehen. Es macht fast den Eindruck, als ob die Regierung nun mit Hilfe des Gemeindefinanzgesetzes, das die Gemeinden außer Stand setzt, die nötigen Mittel für die Erweiterung der Werke und Anlagen aufzubringen, als ob die Regierung die Absicht hätte, eine möglichst volle Konzentration der Elektrizitätswirtschaft in ihrer Hand durchzuführen. Wenn wir uns an die erste Sitzung des im Jahre 1920 errichteten Elektrizitätsbeirates im Ministerium für öffentliche Arbeiten und an die Diskussion, die dort abgeführt wurde, erinnern, können wir wohl feststellen, daß die Absicht der Regierung dahin geht, auch die Elektrizitätswirtschaft zu einem Machtmittel in den Händen der Staatsgewalt gegenüber den Staatsbürgern zu machen. Ich erinnere mich sehr gut, daß damals nach der Behandlung vieler wichtiger und auch technischer Fragen und vor allem der Frage der Forzierung der Elektrizitätswirtschaft in der Èechoslovakei der Vertreter der Stadt Prag aufstand und erklärte: "Alles das interessiert uns nicht, wichtig für uns wäre, daß alle Elektrizitätswerke in ein em Netz vereinigt sind und daß das Zentralschaltbrett dieser großen Elektrizitätsanlage in Prag ist. Dann könnte man einfach jenen Bezirk, der sich der Staatsautorität, den Wünschen, Weisungen und Beschlüssen der Regierung und der herrschenden Parteien der Regierung nicht fügt, abschalten und ihn so wirtschaftlich zwingen, Order zu parieren, die Befehle, Weisungen und Beschlüsse der Regierung und der herrschenden Parteien zu erfüllen." Das wäre so das Richtige. Ganz einfach ein Gebiet des Staates, dessen Bewohner in irgend einem Falle den Wünschen der herrschenden Gewalt nicht nachkommen, einfach abzuschalten, die ganze Wirtschaft dort stillzulegen und so den Teil der Staatsbürger ganz einfach wirtschaftlich durch die Not zwingen, sich der Staatsautorität zu unterordnen.

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