Støeda 19. prosince 1928

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 180. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze ve støedu dne 19. prosince 1928 odpol.

1. Øeè posl. Schäffera (viz str. 12 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Gestern sollte eine politische Aussprache durchgeführt werden über die Bedeutung des Wahlergebnisses vom 2. Dezember. Zu einer solchen ist es aber eigentlich gar nicht gekommen. Es haben sich mit dem Ausgang der Wahlen ausschließlich Redner der Oppositionsparteien beschäftigt, während die Parteien der Mehrheit still blieben. Am Schluß der gestrigen Debatte wurde uns nun von dem Vertreter der Mehrheitsparteien mitgeteilt, warum die Redner der Mehrheit ausgeblieben sind. Erstens einmal deshalb, weil man sich in der Regierungsmehrheit ganz auf den Standpunkt stellt, der vom Stellvertreter des Herrn Ministerpräsidenten verkündet worden ist, daß die Wahlen vom 2. Dezember keine politische Bedeutung hätten. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Slavíèek.) Beachtenswert ist aber der zweite Satz, daß sich die Koalitionsparteien deshalb an der gestrigen Aussprache nicht beteiligt hätten, weil sie die Zeit frei halten wollten für die viel wichtigere Aufgabe des Parlaments, für die Pensionsversicherung der Privatangestellten. Es ist wahr, die Reform des Pensionsversicherungsgesetzes ist eine wichtige Aufgabe des Parlaments, nicht nur jetzt in dieser Stunde, sondern schon seit Jahren gewesen, und wenn wir gewissenhafte und verantwortungsvolle Regierungsmänner hätten, würden wir nicht erst jetzt zur Reform der Pensionsversicherung schreiten. Man hätte vielmehr schon längst diesem unerträglichen Zustand ein Ende gemacht, daß die Renten, die Leistungen der Pensionsversicherung in keinem Vergleiche stehen zu den heutigen Lebensverhältnissen, zum jetzigen Wertverhältnis des Geldes. Als man im Jahre 1920 daranging, Teuerungszulagen zur Pensionsversicherung einzuführen, da hieß es, daß das eine rein provisorische Maßnahme sei, nur ein erster Schritt dazu, die Renten in ein Gleichgewicht zu den neuen Lebensverhältnissen zu bringen. Aber aus dem Provisorium ist ein jahrelang anhaltender Zustand geworden. Man hat sich ungemein viel Zeit gelassen, eine Änderung des Pensionsversicherungsgesetzes in Aussicht zu nehmen. Erst im Dezember des Jahres 1923 wurde eine Kommission zur Vorberatung eines Gesetzentwurfes zur Pensionsversicherung der Privatangestellten berufen. Diese ministerielle Kommission, vom Fürsorgeministerium eingesetzt, hat Jahre gebraucht, ehe sie zu einem Vorschlag gekommen ist. Nicht die Vertreter der Angestellten, nicht die Mitglieder der Kommission, die aus den Organisationen der Angestellten an dieser Arbeit beteiligt waren, trifft dafür die Schuld, sondern mehr den anderen Teil der Mitglieder und vor allem ist die lange Beratung eines Vorschlages zur Reform der Pensionsversicherung darauf zurückzuführen, daß man darauf ausging, die Pensionsversicherung und die Krankenversicherung in einem zu erledigen. Die Vertreter der Angestellten haben sich gegen diese Absicht ausgesprochen. Es ist zwar die Frage der Krankenversicherung in dieser Kommission mitverhandelt worden, aber es ergaben sich bei den Beratungen so große Schwierigkeiten, daß man unmöglich diese beiden Gesetze in eines verbinden konnte. Wenn dann später die Regierung in ihrer ersten Vorlage ein Junktim aufgenommen hat, daß die Reform erst in Kraft tritt, wenn die Krankenversicherung der Privatangestellten gesetzlich verwirklicht wird, so war das ein Rückfall in die Zeit, in der man auch in der ministeriellen Kommission versucht hat, beide Fragen miteinander zu verquicken. Endlich in diesem Jahre, und zwar am 16. März, ist die ministerielle Kommission mit ihrer Arbeit fertig geworden. Im allgemeinen kann man sagen, daß der Gesetzesvorschlag, der dort beschlossen worden ist, vielen Wünschen der Angestellten Rechnung trägt. Von einem Kompromiß, von einem Ausgleich, der zwischen Vertretern von Arbeitgebern und Vertretern von Dienstnehmern zustande kommt, darf man nicht verlangen, daß allen Forderungen und Wünschen der Dienstnehmer Rechnung getragen wird. Aber soweit man von einem derartigen Kompromiß überhaupt erwarten kann, daß es den Bedürfnissen und Anforderungen der Angestellten entspricht, soweit ist das geschehen.

Was hätte nun eine Regierung, der daran gelegen gewesen wäre, so rasch als möglich die Wünsche der Angestellten zu erfüllen, angesichts eines solchen Vorschlages getan? Ich erinnere daran, daß die Forderungen der Angestellten darauf abgezielt haben, daß bereits rückwirkend mit 1. Jänner 1928 die neuausgearbeiteten Bestimmungen in Kraft treten, daß sie vor allem aber darauf bestanden, daß wenigstens bis zum Oktober die neue Gesetzesvorlage zur Pensionsversicherung fertig wird. Anders dachte das Ministerium für soziale Fürsorge. Es wurden die gleichen Wege eingeschlagen, wie in vielen anderen Fällen. Man ging daran, eine ganz neue Vorlage zu schaffen. Monate auf Monate sind vergangen, die Angestelltenorganisationen konnten noch so laut rufen, man ließ sich Zeit und als am 13. Juli 1928, also viele Monate später, nachdem der Vorschlag der ministeriellen Kommission vorlag, der Regierungsentwurf ins Haus kam, bildete er für die Angestellten eine große Enttäuschung. Eine ganze Reihe wichtiger Verbesserungen, die der Vorschlag der Beratungskommission zum Inhalt hatte, war fallen gelassen worden, in einer ganzen Reihe von Bestimmungen hatte man wesentliche Verschlechterungen eingefügt, und selbst in jenen Fragen, deren Lösung für den Staat durchaus keine Kosten verursachen konnte, selbst in jenen Fragen, in denen Fachleute der Meinung waren, daß die beste Lösung die von der Kommission vorgeschlagene sei, ging die Regierung einen anderen Weg. Die Regierung kam also mit einem Vorschlag, der nach keiner Richtung hin die Angestellten befriedigen konnte. Und als endlich im September die Beratungen im sozialpolitischen Ausschuß einsetzten, da mußte es zunächst Aufgabe der Oppositionsparteien sein, aufzuzeigen, in welch rückständiger Art da wieder ein sozialpolitisches Gesetz zustande gebracht werden sollte.

Man hat im ehemaligen Österreich genug Erfahrungen gemacht, um zu wissen, daß der Begriff der Versicherungspflicht klar umschrieben werden muß, weil es sonst immer Streitigkeiten geben wird und geben muß, weil sonst immer einzelne, die unter das Pensionsversicherungsgesetz fallen sollen, sich erst ihre Versicherung auf dem Rechtswege erkämpfen müssen. Aber schon im Titel des Gesetzes, das zur Verhandlung steht, haben wir eine Änderung gegenüber dem Vorschlag der Beratungskommission, die zu allerhand Auslegungen führen kann. Man ist in der ministeriellen Beratungskommission übereingekommen, daß das Gesetz einfach heißen soll: Pensionsversicherung für die Privatangestellten. Die Regierung ist aber mit dem Vorschlag gekommen: "Pensionsversicherung für Privatangestellte in höheren Diensten". Es ist selbstverständlich, daß, wenn eine solche Bestimmung an der Spitze des Gesetzes steht, bei manchen Versicherungspflichtigen oder bei manchem, der in das Gesetz einbezogen zu werden verdient, die Frage aufgeworfen wird, ob er wirklich höhere Dienste verrichtet. Was man unter höhere Dienste einreihen muß, das ist im Ausschuß, obwohl wir wiederholt darnach gefragt haben, nicht erklärt worden. Nun hat sich der Ausschuß auch über wichtige Anregungen der Opposition hinsichtlich der Aufzählung der Versicherungspflichtigen hinweggesetzt. Wenn an der Spitze des Gesetzes und dann noch in späteren Bestimmungen von höheren Diensten gesprochen wird, so ist es doch notwendig, daß man möglichst viele Angestelltengruppen in jenen Bestimmungen aufzählt, die von der Versicherungspflicht handeln. Das haben wir wollen und wir sind damit nur Anregungen entgegengekommen, die wir aus den Kreisen der Angestellten erhalten haben. Ich erinnere daran, daß zum Beispiel die Organisation der Bergbauangestellten Wert darauf gelegt hat, daß die Fördermaschinisten im Bergbau mit aufgenommen werden, ich verweise darauf, daß in einem Antrag, den wir im sozialpolitischen Ausschuß eingebracht haben, ebenfalls darauf hingewiesen wird, daß jene Arbeitnehmer, die hoch qualifizierte Leistungen vollbringen, die an verantwortlicher Stelle stehen, von deren Qualität, von deren Leistungsfähigkeit und Arbeitskraft schließlich für den Betrieb oft sehr viel abhängt, ebenfalls unter die versicherungspflichtigen Personen bei der Pensionsversicherung eingereiht werden sollen. Wir sagten da: "Ferner sollen jene eingereiht werden, die mit der Obsorge für die Sicherheit des Ganges der Betriebseinrichtungen betraut sind, wie Werkführer, Bauführer, Maschinisten, Untermeister, Meisteranwärter, Aufseher, Fördermaschinisten usw." Alle die sollen in den Kreis der Versicherungspflichtigen aufgenommen werden.

Alle diese Anregungen sind auf den Widerstand der Mehrheit gestoßen. Man ist dabei geblieben, den Kreis der Versicherten nicht so weit auszudehnen, als es notwendig gewesen wäre. Es wird auch nach diesem Gesetz gewiß in Zukunft unzählige Streitfälle geben darüber, ob der eine oder der andere unter die Versicherungspflicht nach dem Pensionsgesetz fällt. Wir müssen daher die Bestimmung, nach welcher Angestellte nur dann in die Pensionsversicherung einbezogen werden können, wenn sie höhere Dienstleistungen vollbringen, zurückweisen. Wir halten das schon gegenüber dem bisherigen Zustand für eine Verschlechterung, es widerspricht aber die Aufnahme dieser Bestimmung auch dem Vorschlage der Beratungskommission, deren Mitglieder nachträglich noch davor gewarnt haben, eine solche verschwommene Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen.

Wenn wir zu den anderen Paragraphen kommen, zu den Versicherungsleistungen dazu, wie die Versicherung durchgeführt werden soll, so sehen wir gleichfalls gegenüber dem Vorschlag der ministeriellen Kommission Benachteiligungen. Vergeblich haben wir festgestellt wissen wollen, weshalb man die Versicherungsgrundlage in den einzelnen Klassen wegläßt und warum da der Vorschlag der Beratungskommission einfach mißachtet wurde. Wir konnten ferner nicht erreichen, daß man dem gerechten Wunsch jener Angestellten entspricht, die mehrere Dienstgeber haben und der Versicherungspflicht unterliegen, daß sie in jene Gehaltsklasse eingereiht werden, die der Summe der gesamten Dienstbezüge entspricht. Wir haben zahlreiche Angestellte, z. B. Provisionsreisende, die nicht bei einem Unternehmer allein beschäftigt sind, und es ist nur notwendig und gerecht, sie so zu versichern, daß es ihren wirklichen Bezügen entspricht.

Ein harter Kampf hat sich im sozialpolitischen Ausschuß abgespielt über die Anrechnung der Beitragszeit während der militärischen Dienstleistung. Auch da ist die Lösung, die wir vorgeschlagen haben, abgelehnt worden, auch da bleibt das Gesetz den Angestellten vieles von dem schuldig, was sie erwartet haben. Die Vorschläge der ministeriellen Kommission waren klar, sie haben sich mit den Auffassungen der verantwortlichen Personen in der Pensionsversicherung gedeckt. Es ist deshalb nicht zu verstehen, warum man diesen Vorschlag, den wir jetzt im Plenum des Hauses abermals einbringen, einfach unbeachtet gelassen hat. Unerklärlich ist es auch, warum man dafür nicht zu haben war, im Gesetze klar auszusprechen, welcher Prozentsatz der Beiträge für die Durchführung der Heilfürsorge verwendet werden dürfe, ebenso unerklärlich ist die Ablehnung der Bestimmung, daß ein gewisser Prozentsatz zur Durchführung der Arbeitslosenversicherung verwendet wird. Es ist dies umso unerklärlicher, als es im Ausschußbericht, den der Referent vorgelegt hat, heißt: "Der Ausschuß meint, daß für die praktische Durchführung dieser Agenda der Pensionsversicherungsträger es voll genügt, wenn im Versicherungsplan rechnerisch respektierte Quoten, das sind 1  1/2 % über die Vorschreibung der Versicherung auf die Heilfürsorge und  1/2% auf die Beschäftigungslosenunterstützung, angeführt werden, ohne daß sie im Gesetz vorgeschrieben sind." Weshalb man dann die Vorschläge der Beratungskommission zurückgewiesen hat, wenn im Bericht zugegeben wird, daß mit einer solchen Ausgabe von vornherein zu rechnen ist, das verstehen wir nicht.

Ich kann natürlich hier nicht alle Verschlechterungen besprechen, die gegenüber dem Kommissionsentwurf im sozialpolitischer Ausschuß vorgenommen wurden. Aber es bilden die Beschlüsse dieses Ausschusses und es bildet der Inhalt des Gesetzes trotz seines Fortschritts gegenüber dem bisherigen Zustand eine Enttäuschung für zahlreiche Angestellte.

Was aber zu dem schärfsten Widerspruch herausfordern muß und was uns Anlaß gibt auf das entschiedenste gegen die Methoden Einspruch zu erheben, die jetzt beobachtet werden, das ist die Beschränkung der Selbstverwaltung, das ist der Eingriff der Bürokratie in die Angelegenheiten der Pensionsversicherung, das sind jene Bestimmungen die sich auf die Organisation der Pensionsversicherung beziehen, auf die Zusammensetzung des Ausschusses und Vorstandes. In allen Versicherungseinrichtungen ist es dort, wo demokratische Grundsätze herrschen, selbstverständlich, daß die Versicherten und die Arbeitgeber ohne irgendwelche Bevormundung durch ernannte Personen die Arbeiten des Instituts besorgen. Was aber sehen wir wieder bei diesem Gesetze? Unter Berufung darauf, daß der Ausschuß der Zentralsozialversicherungsanstalt auch ernannte Fachleute aufweist, unter Berufung darauf, daß man auch bei der Sozialversicherung im Ausschuß und Vorstand mit ernannten Mitgliedern zu rechnen hat, ist auch h: er bei der Pensionsversicherung die Ernennung von Mitgliedern des Ausschusses und des Vorstandes vorgesehen. Aber die scharfe Kritik, die im sozialpolitischen Ausschuß an diesem Eingriff in die Selbstverwaltung der Pensionsversicherung geübt wurde, hat den einzigen Erfolg gehabt, den nämlich, daß man die Zahl der gewählten Mitglieder im Verhältnis zu den ernannten erhöht hat. Währenddem vorher unter 30 Ausschußmitgliedern sechs ernannte sitzen sollten, ist das Verhältnis jetzt so, daß der Ausschuß der Pensionsanstalt von 28 Gewählten und 6 ernannten Mitgliedern gebildet wird. Nun fragen wir einmal: Weshalb Ernennungen? Es kann nicht der ganze Ausschuß der Pensionsanstalt von den Versicherten gewählt werden und nachdem wir die paritätische Verwaltung in der Pensionsversicherung haben, wählen ja auch die Unternehmer ihre Vertreter. Sowohl die Arbeitgebervertreter, als auch die Dienstnehmervertreter haben sich in der Vorbereitungskommission für die freie Wahl aller Ausschußmitglieder ausgesprochen. Ein Bedürfnis, Ernennungen vorzunehmen, wäre nicht einmal vorhanden, wenn sich bei der gegenwärtigen Zusammensetzung des Vorstandes der Pensionsanstalt irgendwelche Schwierigkeiten oder Mißhelligkeiten ergeben hätten. Aber wir wissen alle, daß in der Zeit des ehemaligen Österreich und dann in den Jahren seit dem Bestand der Èechoslovakischen Republik, seitdem wir eine eigene Pensionsanstalt haben, niemals wegen, sagen wir, unrichtiger Geschäftsführung oder wegen Handlungen und Maßnahmen, die sachverständige Fachleute nicht zugelassen hätten, Beschwerde zu führen gewesen wäre. Im Gegenteil, die Pensionsanstalt hat - das kann ruhig gesagt werden - einwandfrei und gut gearbeitet. Die gewählten Vertreter in der Pensionsanstlt haben sich im ehemaligen Österreich bewährt. Daß wir in der Èechoslovakei keine Wahlen in den Vorstand der Pensionsanstalt gehabt haben, hängt mit anderen Umständen zusammen, daran sind nicht die Angestellten schuld, sondern die Scheu, die man in der Èechoslovakei überhaupt vor Wahlen hat. Nur um Himmelswillen keine Wahlen! Und so ist man immer und immer wieder von Jahr zu Jahr dem ausgewichen, die Ausschüsse und Vorstände dieser Institutionen durch Wahlen neu zu bestellen.

Es war durchaus nicht im Willen der An gestellten gelegen, daß bisher eine ernannte Verwaltungskommission die Geschäfte der Pensionsanstalt besorgt hat. Aber sie ist ernannt worden über Vorschlag der zuständigen Organisationen, jener Körperschaften, die ein Interesse daran haben, daß in der Pensionsanstalt sozial-politisch einwandfreie Arbeit geleistet werde. Nun soll aber dieser Zustand der Ernennungen verewigt werden, das Ministerium für soziale Fürsorge soll nach diesem Gesetz die Möglichkeit und das Recht haben, sechs Mitglieder in den Ausschuß und zwei Mitglieder in den Vorstand zu ernennen. Das bedeutet vielleicht nicht die Sicherheit, daß ein bestimmter Wahlausfall korrigiert würde. Aber wozu Fachleute? Es ist doch so, daß sowohl die Angestellten, als auch die Dienstgeber, wenn sie an die Wahl dieser Körperschaften gehen, nicht Vertreter hineinschikken, die von diesen Fragen nichts verstehen. Dann wissen wir ja, wie es mit der Berufung in diese Körperschaften aussieht. Es bedeutet keine Entpolitisierung solcher Körperschaften, sondern es dient dazu, von rein politischen Anschauungen aus diese Körperschaften zu beeinflußen.

Die Regierung maßt sich hier ein Recht an, das jedem demokratischen Grundsatz widerspricht, daß die Angestellten ablehnen, das keinen Befürworter gefunden hat, auch nicht in der Beratungskommission für die Verbesserung der Pensionsversicherung, in der neben den Dienstnehmervertretern auch Arbeitgebervertreter gesessen sind. Aber nicht genug an dem. Die Staatsverwaltung, die wohlgemerkt, zu der Pensionsversicherung gar nichts beiträgt und die Lasten derselben nicht mitzutragen hat, maßt sich ein Aufsichtsrecht über die Pensionsversicherung an, das ungehörig ist. Es ist selbstverständlich, daß der Staatsverwaltung eine Aufsicht über die durch dieses Gesetz geschaffene Einrichtungen zustehen muß. Aber was in diesem Gesetz vorgesehen ist - es ist nicht mehr alles in der jetzigen Vorlage enthalten, was man ursprünglich hineinhaben wollte - das ist mehr als Staatsaufsicht, das ist Bevormundung, ist Unterstellung der Pensionsversicherung unter den Willen und die Willkür der Bürokratie, und das ungeheuerlichste bei dem Begehren der Staatsverwaltung, ihr ein derartiges Aufsichtsrecht einzuräumen, ist, daß die Staatsverwaltung sich auch diese Kontrolle und Bevormundung, diese Schuhriegelei, auf die es letzten Endes hinausläuft, von der Pensionsversicherung bezahlen läßt. Wir haben uns mit diesem Kapitel sehr eingehend beschäftigt. Ganz offen gesprochen, wir können nicht begreifen, wieso es Parteien der deutschen Bevölkerung geben kann, die für derartige Maßnahmen zu haben sind. Da ist uns zur Antwort gegeben worden: Ja, das Recht der Ernennungen wird nicht nur für die gegenwärtige Regierung gemacht, sondern bleibt ja bestehen; da kann eine andere Regierung auch ihren Vorteil davon haben. Es wird also damit zugegeben, daß die gegenwärtige Regierung ein Interesse daran hat, daß dem Ministerium für soziale Fürsorge ein derartiges Recht auf die Zusammensetzung des Ausschusses der Pensionsanstalt eingeräumt wird, das ihm ermöglicht, zu den gewählten Mitgliedern noch 6 Fachleute zu ernennen. Ich will kein Wort über die Fachleute sagen. Eine Notwendigkeit, Fachleute in den Ausschuß der Pensionsanstalt zu berufen, ist nach all dem, was wir seit nunmehr zehn Jahren an vortrefflicher Verwaltungsarbeit in dieser Anstalt gesehen haben, wahrhaftig vollkommen unbegründet.

Darüber nur Folgen des: Eine Staatsverwaltung, die darauf ausgeht, alle Handlungen der Bevölkerung unter Kontrolle zu stellen, die der Meinung ist, daß die Angestellten und Arbeiter sich nicht allein zu helfen wissen und nicht den richtigen Weg in solchen Fragen zu gehen verstehen, wird natürlich eingreifen und im Sinne des Obrigkeitsrechtes Einrichtungen schaffen, wie es die Ernennungen von Mitgliedern solcher Vertretungskörperschaften sind. Aber das müssen doch Parteien nicht mitmachen, die auf dem demokratischen Standpunkt stehen, die demokratisch fühlen und denken. Natürlich, die deutschen Regierungsparteien haben schon einmal der Regierung ein solches Privilegium eingeräumt, Ernennungen vorzunehmen und durch Ernennungen Wahlergebnisse zu korrigieren und auf die Körperschaften der Verwaltung Einfluß zu nehmen, nämlich in der Verwaltungsreform. Wenn sie aber die Augen offen haben, müssen sie jetzt schon sehen, wohin solche Zustände letzten Endes führen müssen, und insbesondere die Vertreter der deutschen Bevölkerung sollten wirklich mit mehr Vorsicht zu Werke gehen. Sie reden sich darauf aus, daß später auch andere in einer zukünftigen Regierung davon Vorteil haben werden. Parteien, die wirklich demokratisch denken und fühlen, müssen eine solche Einmischung in die Verwaltungsarbeit einer sozialpolitischen Institution zurückweisen und entschieden verwerfen. Genau so, wie sich die deutschen Koalitionsparteien für die Ernennungen haben gewinnen lassen, genau so hat man sie auch für eine andere Maßnahme eingefangen: für den Abbau der deutschen Landesstellen. Darüber müssen einige Worte gesagt werden. Denn was da getrieben worden ist an Täuschungen, Irreführungen und Beruhigungsversuchen, die ganz unbegründet waren und für die kein Beweis einer Berechtigung da war, ist ungeheuerlich.

Als im Juli die Vorlage über die Pensionsversicherung aufgelegt wurde, hörten wir von den deutsch-bürgerlichen Regierungsparteien, daß man sich eine Beseitigung der deutschen Landesstellen nicht bieten lassen könne. Man der deutsch-bürgerlichen Regierungsparteien gestanden ist. Sie erklärten, es sei unmöglich, daß man sich eine solche Brüskierung der Deutschen bieten lassen könne. Die deutschen Angestellten in Böhmen, Mähren und Schlesien haben sich zum Teil darauf verlassen. Einzelne Organisationen dieser Angestellten waren der Meinung, jetzt sei alles in Ordnung, jetzt brauchen wir uns keine Sorgen mehr zu machen, die Landesstellen bleiben bestehen, sie werden nicht angetastet. Da ging man mit einer feierlichen Versicherung des Abg. Kramáø hausieren, die er angeblich in der "Osmièka", aber auch in einer Versammlung gegeben haben soll: Den Deutschen wird nichts genommen werden, was sie haben, bleibt ihnen erhalten. Dieses feierliche Versprechen wurde überall verbreitet, es hat kein deutsch-bürgerliches Blatt gegeben, das nicht in großer Aufmachung gesagt hätte: Man sieht, daß Dr Kramáø ein Politiker ist, mit dem man in solchen Fragen wirklich ernst reden kann; er hat erklärt: Was ihr habt, wird euch gelassen, wird euch nicht genommen. Noch mehr, man hat später den Angestelltenvertretern mehrmals gesagt, seid beruhigt, in der Frage der deutschen Landesstellen ist alles in Ordnung. Es ist in der "Osmièka" darüber ausführlich verhandelt worden, man hat sich sehr eingehend mit der Frage beschäftigt und es besteht nur eine Meinung, es müsse bei dem Zustande bleiben, wie er heute in der Organisation der Pensionsversicherungsanstalt bezüglich der Landesstellen vorherrscht.

Aber eines war auffällig. Es fiel uns auf, daß immer wieder die Erledigung des Teiles über die Organisation hinausgeschoben wurde. Wir waren lang über den § 84 schon hinaus und noch immer hieß es, er kann nicht in Verhandlung gezogen werden, es finden noch darüber Beratungen statt. Ich frage: Wenn man bereits im Juli in der "Osmièka" darüber einig war, daß die deutschen Landesstellen bestehen bleiben, warum mußte noch im Oktober und im November über die Fassung und Stilisierung dieses Paragraphen verhandelt werden? Wie konnten denn die deutsch-bürgerlichen Politiker, die deutschen Christlichsozialen und Landbündler und Gewerbeparteiler, den Angestellten erklären, die Landesstellen bleiben bestehen, wenn man noch im Oktober und im November in der "Osmièka" beraten mußte, wie diese Bestimmung eigentlich lauten soll. Mit dieser Beruhigung der Angestellten wegen der Landesstellen wurde ein Unfug ärgster Art getrieben, der einem förmlichen Betrug gleichkommt.

Ich habe hier einen Auszug aus dem Protokoll einer Osmièka-Sitzung, das sich auf die Erhaltung der deutschen Landesstellen bezieht. Es wird sich um das Protokoll der Sitzung handeln, in der damals gesagt worden ist, es solle den Deutschen nichts genommen werden, woraufhin dann in den Blättern verbreitet wurde, es hätte bald eine Regierungskrise gegeben. Es heißt in diesem Protokollauszug: "In der Debatte wurde konstatiert, daß der Text des § 84 in nichts der Forderung der deutschen Koalitionsmitglieder präjudiziert. Die èechischen Mitglieder der Koalition erklärten einhellig, daß sie im Rahmen der im Gesetze beantragten Neuordnung dem Wunsche der deutschen Koalitionsmitglieder in der Weise entgegenkommen wollen, daß ein Zusatz zu dem Gesetze beantragt werden wird, beiläufig in dem Sinne, daß die innere Organisation der Versicherungsanstalt durch Regierungsverordnung bestimmt werden wird. Sie stimmen zu, daß durch diese Verordnung, welche die Einheit der ganzen Organisation beibehalten und auch ein vorsitzendes Organ nach Art des Landesschulrates oder des Landeskulturrates festsetzen wird, sowohl in Böhmen als auch in Mähren und Schlesien zwei Sektionen als Ersatz für die aufgehobenen Landesstellen I und II in Böhmen und in Mähren errichtet werden".

Was geht aus diesem Protokoll deutlich hervor? Daß den deutschen Regierungsparteien überhaupt nichts Bestimmtes versprochen worden ist, daß die Neuordnung der deutschen Landesstellen einer Regierungsverordnung vorbehalten wird, daß in der damaligen Sitzung, von der man sagte, es seien damals die deutschen Landesstellen gesichert worden, von der Errichtung von Sektionen als Ersatz für die aufgehobenen Landesstellen gesprochen wurde, deren Erhaltung aber angeblich eine ausgemachte Sache gewesen sei. Wie konnten bei diesem unsicheren Zustande die deutschen Regierungsparteien den Angestellten erklären, die deutschen Landesstellen seien gesichert? Wie konnten sie der Öffentlichkeit erzählen, daß sie in dieser Frage einen Erfolg aufzuweisen hätten, daß man den Deutschen nicht eine eingelebte Einrichtung, die sich bewährt hat, wegnehmen werde? Wir wissen es - wir haben es schon heute von anderen Rednern gehört - wie es dazu gekommen ist. Es wird für Mähren die territoriale Organisation der Pensionsversicherung vorgeschlagen, so wie sie in Böhmen ist, was aber in Mähren nichts anderes bedeutet, als daß die deutsche Landes stelle für Mähren und Schlesien direkt unmöglich gemacht wird. Sie wird in absehbarer Zeit keine Existenzberechtigung mehr von der Regierung zugesprochen erhalten. Daß übrigens die Regierung durch die Verordnungsgewalt auch die Landesstelle in Böhmen ändern kann, braucht man nicht zu erwähnen.

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