Diese allgemeine Lage erklärt am besten,
worum es bei dem von der Staatsgewalt und den Reformisten unterstützten
Putsch im IAV geht. Alle diese Kämpfe erschweren der Bourgeoisie
ihre Ausbeutungsoffensive, sie sind ein bedeutsames Hindernis
ihrer Kriegsvorbereitungen, sie nehmen alle schon durch den Kampf
gegen die fascistische Bedrohung des Streikrechtes und im Hinblick
auf die allgemeine Lage in hohem Maß von allem Anfang an
politischen Charakter an. Deshalb greift man gerade jetzt zum
Putsch der liquidatorischen Reserve der Bourgeoisie im revolutionären
Lager selbst.
Aber die Dinge entwickeln sich anders als die
Kapitalisten und Reformisten hoffen und wünschen. Die Arbeiter
in den revolutionären Organisationen stellen sich wie ein
Mann gegen die Putschisten. Die Liquidatoren können im besten
Falle den Arbeitern ein paar Millionen stehlen, aber nicht die
geschlossenen Reihen der Kämpfer erschüttern. Ihr Putsch
muß elendiglich zusammenbrechen und mit einer lächerlichen
Blamage enden. Es haben sich nicht nur die wichtigsten Sektionen
geschlossen hinter die RGI und die kommunistische Partei gestellt.
Sogar in der chemischen Sektion, wo die Liquidatoren den Vorstand
beherrschen, zeigt sich schon heute, daß die Mitglieder
dieser Sektion nicht hinter ihnen stehen und die Liquidatoren
wissen ganz genau, warum sie die Kongresse der Sektionen und des
IAV nicht abhalten wollen. Der ganze Putsch wird dank der Haltung
der Arbeiter nur dazu führen, daß die revolutionäre
Bewegung von diesen Liguidatoren, von den gefährlichsten
Feinden in den eigenen Reihen gereinigt und befreit wird und daß
die kommunistische Partei die einzige Führerin der revolutionären
Kampfbewegung [Další slova byla usnesením
pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 20. bøezna
1929 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu
vylouèena z tìsnopisecké zprávy. Viz
str. 61 této tìsnopisecké zprávy.]
Wir rufen die Arbeiter auf, zu entscheiden, und sie allein,
nicht die Putsche einiger Liquidatoren und nicht die Polizei werden
entscheiden. Wir rufen die Arbeitenden auf, durch eine gewaltige
Protestbewegung gegen das Eingreifen des fascistischen Staates,
gegen die Unterstützung des Raubes ihres Kampfvermögens
durch Polizei und Staatsgewalt zu kämpfen. Wir rufen die
Arbeiter auf, ihren Kampf gegen die offen im Bunde mit dem kapitalistischen
Staat und den reformistischen Führern stehenden Liquidatoren
aufs äußerste zu steigern in der Erkenntnis, daß
diese Liquidatoren die Lebensinteressen der Arbeiter bedrohen
und die Bundesgenossen der Bourgeoisie im wirtschaftlichen und
politischen Kampf, im Kampf gegen Rationalisierung, für höheren
Lohn, gegen Fascismus und Krieg sind. Alles für die revolutionäre
Einheit der Gewerkschaftsbewegung. Für die rote Gewerkschaftsinternionale,
für die kommunistische Internationale und für die kommunistische
Partei. Für die Einheitsfront des Kampfes von unten, gegen
den Vierbund von Ausbeutern, Staat, Reformisten und Liquidatoren.
Für den gemeinsamen Kampf aller Arbeitende
gegen die Rationalisierungsoffensive, gegen die Beraubung der
Arbeitenden auf allen Gebieten, für höheren Lohn und
für die politischen Rechte der Arbeitenden, gegen den Fascismus
und imperialistischen Krieg und für die Verteidigung der
Sovjetunion und der kolonialen Revolution. [Další
slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny
ze dne 20. bøezna 1929 podle §u 9, lit. m)
jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké
zprávy. Viz str. 61 této tìsnopisecké
zprávy.] (Potlesk komunistických poslancù.)
Meine Damen und Herren! Ich beabsichtige nicht
zu dem auf der Tagesordnung stehenden Gegenstande zu sprechen,
nachdem mein Klubkollege Siegel in sachlicher und ausführlicher
Weise dazu Stellung genommen hat. Die Not einer deutschen Stadt
und ihrer deutschen Bevölkerung zwingt mich, von dem mir
zustehenden Rechte Gebrauch zu machen und von dieser Tribüne
herab ihnen einen Vortrag darüber zu halten, wie ein Bezirkshauptmann
in diesem Staate die ihm zustehende Amtsgewalt mißbraucht.
Mit Erlaß vom 8. Feber 1929 hat der Bezirkshauptmann
Dr. Theodor Wagner die Gemeindeverwaltungskommission in Komotau
aufgelöst und hat über die Stadt einen Regierungskommissär
eingesetzt. Diese Gemeindeverwaltungskommission von Komotau ist
nicht strafweise über die Stadt Komotau eingesetzt worden,
sondern, als die Stadtvertretungen von Komotau und Oberdorf beschlossen
haben, die beiden Städte zu einer Stadt zu vereinigen, traten
die beiden Vertretungen zusammen und setzten unter Einhaltung
des Parteienschlüssels aus den gewählten Stadtvertretern
eine Gemeindeverwaltungskommission unter Vorsitz des Bürgermeisters
Dr. Storch von Komotau ein. Diese Gemeindeverwaltungskommission
ist von der Behörde bestätigt worden und die Mitglieder
dieser Gemeindeverwaltungskommission hatten daher ihre Mandate
durch freie Wahl von der Bevölkerung selbst erhalten. Bezirkshauptmann
Wagner war daher nicht berechtigt, diese Gemeindeverwaltungskommission
aufzulösen. Und dennoch hat er auf den passenden Moment gelauert,
um die Gemeindeverwaltungskommission von Komotau widerrechtlich
aufzulösen. Den Anstoß hiezu hat ihm ein Beschluß
der Verwaltungskommission gegeben, die in einer Sitzung
den Betrag von 1,200.000 Kè für den Neubau eines Gebäudes
für die Bezirksbehörde ablehnte,
weil sie in den städtischen Gebäuden hinreichende Räumlichkeiten
der Bezirksbehörde zur Verfügung zu stellen in der Lage
war. Das ärgerte den Herrn Bezirkshauptmann, weil er dadurch
nicht mehr Aussicht hatte, eine ihm auf Kosten der Stadt gebaute
Privatwohnung beziehen zu können. Aber der Beschluß
allein, den die Gemeindeverwaltungskommission gefaßt hatte,
schien ihm nicht hinreichend für die Auflösung zu sein,
und so trachtete er in der amtlichen Auflösungsurkunde, diesen
Beschluß der Gemeindeverwaltungskommission folgendermaßen
zu interpretieren:
"Die aus deutschen Nationalsozialisten,
Kommunisten und Deutschnationalen bestehende Mehrheit, die von
der Staatsverwaltung eingesetzte Gemeindeverwaltungskommi ssion
in Komotau glaubte wegen Übergehung ihrer Parteien bei der
Ernennung von Fachleuten für die Bezirksvertretung in Komotau
gegen die Staatsregierung demonstrieren zu müssen, indem
sie den für die definitive Unterbringung der Bezirksbehörde
in Komotau vorgesehenen Kredit aus dem Voranschlag ausgeschieden
hat. Nachdem somit die Mehrheit der Verwaltungskommission auf
politische Manifestationen mehr Gewicht legt als auf die ihr obliegende
Wahrung öffentlicher Interessen, ein Personenwechsel bei
der durch das Wahlgesetz gegebenen Bindung der politischen Parteien
keine Abhilfe zu schaffen vermag, löse ich mit heutigem Tage
die Gemeindeverwaltungskommission auf, bestelle den Obergerichtsrat
im Ruhestande Karl Jungkmann zum Regierungskommissär der
Stadt Komotau und betraue ihn mit der Führung der Gemeindevertretung."
(Posl. inž. Kallina: Und behalte
mir vor, die Kandidatenlisten selbst zu verfassen!) Wahrscheinlich
wird er sich auch so etwas anmaßen, denn Dr. Wagner scheint
im Oberstüberl nicht ganz normal zu sein. Ich erkläre
diese Begründung und Interpretierung eines Beschlusses der
Gemeindeverwaltungskommission durch den Bezirkshauptmann Dr. Theodor
Wagner für erfunden und zeihe ihn hier öffentlich der
bewußten Lüge. Das werde ich sofort beweisen. Es ist
selbstverständlich, daß dieses Vorgehen des Bezirkshauptmanns
Wagner gegen die Selbstverwaltung Komotaus in der Bevölkerung
kolossale Erregung hervorgerufen hat.
Pøedseda (zvoní): Žádám
pana øeèníka, aby se držel projednávaného
odstavce poøadu.
Posl. Horpynka (pokraèuje):
Die Bevölkerung beschloß
daher gegen diesen Gewaltakt in einer öffentlichen Versammlung
in Komotau zu demonstrieren. Diese erste Abwehrversammlung der
deutschen Bevölkerung fand am 10. Feber 1929 statt. Nach
ungefähr 10 Minuten, mitten in dem vollkommen sachlichen
Referat des Bürgermeisters Dr. Storch wurde bei irgendeinem
beliebig herausgegriffenen Wort vom Regierungsvertreter die Versammlung
aufgelöst. Ja, es kamen sogar Gendarmen in den Saal hinein,
um den Saal auszuräumen und ein Gendarm, der im geschlossenen
Saal die Spitze seines Bajonetts einem Kriegsinvaliden auf die
Brust setzte, konnte erst mit vieler Mühe und Not sichergestellt
werden. Unter solchen Verhältnissen versuchte Bezirkshauptmann
Wagner die berechtigte Kritik an seinem Vorgehen unmöglich
zu machen. In der Folge des "Deutschen Volksblattes"
in Komotau vom 11. Feber 1929 ließ Herr Bezirkshauptmann
Wagner aus dem Bericht über diese aufgelöste Abwehrversammlung
einige Stellen konfiszieren. Darauf berief die Bevölkerung
von Komotau eine zweite Abwehrversammlung ein, in der außer
dem gewesenen Bürgermeister Dr. Storch von Komotau die Parlamentarier
Abg. Knirsch, Sen. Friedrich und meine Wenigkeit
Referate erstatteten. Diese Versammlung wagte der Bezirkshauptmann
nicht auflösen zu lassen. Nach der Abwehrversammlung gingen
die genannten Parlamentarier unter Begleitung der Landesvertreter
Böhm und Prossek zum Bezirkshauptmann selbst, um ihm eine
Resolution, die von der Versammlung gefaßt worden war, vorzutragen
und um ihm das Mißtrauen der Versammlung auszusprechen.
Herr Bezirkshauptmann Wagner versuchte seinen Schritt gegen die
Gemeindeverwaltungskommission von Komotau als gesetzlich berechtigt
darzustellen. Als ich ihm darauf vorhielt, daß er als Jurist
ganz genau wissen muß, welchen Schaden er der Wirtschaft
Komotaus durch Einsetzung eines Regierungskommissärs auf
längere Zeit zufüge, als ich ihm vorhielt, daß
er als Jurist wissen mußte, daß die Neuwahlen erst
in einer späteren Zeit ausgeschrieben werden können,
weil eine Beschwerde des Elektrizitätswerkes von Brüx
gegen die Zusammenlegung der beiden Gemeinden Komotau und Oberdorf
beim Obersten Verwaltungsgericht anhängig ist, schenkte uns
der Bezirkshauptmann reinen Wein ein und gab vor den genannten
Volksvertretern die Erklärung ab, daß er aus persönlichem
Haß gegen Bürgermeister Storch die Gemeindeverwaltungskommission
aufgelöst habe. (Výkøiky poslancù
nìm. strany národní a nìm. strany
nár. socialistické.) Er
zürne dem Bürgermeister Storch sehr, weil dieser vor
Jahren als Bürgermeister von Komotau nicht an einem Empfange
des Ministerpräsidenten Tusar teilgenommen habe. Bezirkshauptmann
Wagner zog auch die nationale Verläßlichkeit Storchs
in Frage, weil die Stadtvertretung von Komotau beschlossen hatte,
ein Darlehen bei einer èechischen Sparkasse aufzunehmen.
Wenn ich damals der Bevölkerung diese Auskunft Wagners mitgeteilt
hätte, wäre in Komotau Blut geflossen. Zumindest hätte
man Wagner die Fenster eingeschlagen und ihm
den weiteren Aufenthalt in Komotau unmöglich gemacht. Ich
habe damals der Bevölkerung, die unten vor der Bezirkshauptmannschaft
gewartet hatte, eine beschwichtigende und teilweise sogar falsche
Auskunft gegeben, damit es nicht zu Ruhestörungen dort komme.
Der Herr Bezirkshauptmann hat natürlich
die konstant in der Presse erscheinende Kritik über die Vorgänge
zu scheuen gehabt, wie seine Handlungsweise überhaupt das
Licht des Tages zu scheuen hat. Infolgedessen hat er gegen das
"Deutsche Volksblatt" in Komotau und gegen die dort
erschienenen Berichte mit der § 19 Berichtigung gearbeitet.
Und als der gewesene Bürgermeister Storch selbst Darlegungen
über diese Angelegenheit in der Presse veröffentlichte,
schrieb Bezirkshauptmann Wagner gegen ihn zuerst unter Berufung
auf den § 19 des Pressgesetzes und später freie Gegenartikel.
Diese fanden in der Presse loyale Aufnahme bis zu dem Augenblick,
wo am 13. März d. J. im "Komotauer Volksblatt"
Bezirkshauptmann Wagner dem Bürgermeister Dr. Storch mit
dem Staatsanwalt und mit der Strafverfolgung wegen Aufwiegelung
gedroht hat. Herr Bürgermeister Dr. Storch kündigte
im "Deutschen Volksblatt" vom 16. März an, daß
er in der Folge vom 18. März dem Bezirkshauptmann Wagner
in einem offenen Brief antworten werde. Der offene Brief erschien,
aber Herr Bezirkshauptmann Wagner fand es für notwendig,
durch eine unerhörte Konfiskationspraxis diesen offenen Brief
direkt zu verstümmeln. Er ging von dem Standpunkte aus, daß
er als Bezirkshauptmann in diffamierender Weise den Mann, der
im Laufe von 19 Jahren als Bürgermeister seine Pflicht getan
hat, in der breiten Öffentlichkeit angreifen könne.
Unter Mißbrauch seiner Amtsgewalt wollte er ihn bei der
Entgegnung mundtod machen.
Ich will Sie nicht lange aufhalten, muß
Ihnen aber einige Proben dafür geben, was für Sätze
im "Komotauer Volksblatt" aus dem offenen Brief des
Bürgermeisters Storch konfisziert wurden. Z. B.: "Es
muß aber dann angenommen werden, daß viele Ihrer Kampfhandlungen
gegen mich seit Auflösung der Verwaltungskommission auf Ihre
persönliche Einstellung zu mir zurückzuführen sind,
und das werde ich, wenn es notwendig sein wird, auch vor Gericht
beweisen." Dann weiter: "Sie werden den Gerichtssaal
nach der gegen mich (den Bürgermeister Storch) durchgeführten
Verhandlung dann nicht als Triumphator verlassen. Es geht nicht
an, daß man bei einem solchen persönlichen Kampf den
Schutz des Amtes, das man zufällig bekleidet, für sich
in Anspruch nimmt und mit der Drohung einer Strafverfolgung wegen
Vergehens der Aufwiegelung u. s. w. kommt." Ich bitte, ist
an dieser Stelle auch nur ein Wort konfiskabel? Hören Sie
nun eine andere Stelle: "Um gewisse Amts- und Hoheitsrechte
auszunützen? Nein, die Wahrheit hat Ihnen nicht gepaßt,
Sie wollten mich hineinlegen, mir eins am Zeug flicken, mich ärgern.
Dazu ist das Aufsichtsrecht des Bezirksausschusses nicht hier."
Können Sie mir, meine Herren, erklären, warum diese
Stellen konfisziei wurden? Es sitzen doch hier genug Juristen,
die mir Aufschluß geben mögen, ob in einem normalen
Staat so etwas konfiskabel wäre. In der nächsten Stelle
sagt Bürgermeister Storch von sich selbst: "Ich soll
durch die schmutzige Gosse gezogen werden, ohne auch nur den Mund
aufzutun. Dazu soll irgendein Gesetz die Handhabe bieten."
Oder: "Wegen der merkwürdigen Art und Weise in der Sie
(Bezirkshauptmann Wagner) das Aufsichtsrecht über die Gemeinden
auslegen." Diese Stellen wurden gleichfalls beschlagnahmt.
Bürgermeister Storch schrieb weiter: "Ich habe daran
Anstand genommen, daß Sie über eine wichtige Angelegenheit
der städtischen Finanzverwaltung unwahre Nachrichten verbreitet
haben." Das ist selbstverständlich konfisziert. Desgleichen
wurden aus der von der Redaktion angehängten Notiz zu diesem
offenen Brief des Bürgermeisters Dr. Storch drei Stellen
konfisziert. Aber das Schlimmste kommt nach. Herr Bezirkshauptmann
Wagner hat gewußt, daß am 18. März im "Deutschen
Volksblatt" von Komotau der offene Brief des Bürgermeisters
Storch erscheinen wird. Drei Stunden vor dem Zeitpunkt, wo von
der Druckerei das Pflichtexemplar zur Zensurbehörde getragen
wird, ließ Bezirkshauptmann Wagner die beiden Ein- und Ausgänge
der Druckerei Butter in Komotau von Gendarmen besetzen. Drei Stunden
vor der Fertigstellung der Zeitung, von der kein Mensch wissen
konnte, was drin steht, forderte Bezirkshauptmann Wagner von dem
städtischen Polizeiinspektor Göttlicher einen städtischen
Wachmann als Assistenz für die Beschlagnahme des "Deutschen
Volksblattes" in Komotau. Drei Stunden vor dieser Zeit postierten
sich Gendarmen vor den Zeitungsausgabestellen und als dann die
Pflichtexemplare bei der Zensurbehörde lagen, kam wenige
Minuten später der schon vorbereitete Beschlagnahmebescheid
heraus und alle Exemplare wurden konfisziert. Meine Herren! Dieses
Benehmen des Bezirkshauptmannes Wagner ist nicht nur gesetzwidrig,
sondern auch feig. Und Sie werden mir zugeben, daß der Satz
heute noch Gültigkeit hat: "Der feige Mensch ist ehrlos."
Und solchen Leuten ist die deutsche Selbstverwaltung in diesem
Staate auf Gnade und Ungnade ausgeliefert. (Výkøiky
na levici.) Im
Namen meiner Partei fordere ich von dieser Stelle erstens einmal
die Untersuchung gegen den Bezirkshauptmann Wagner wegen seines
ungesetzlichen Vorgehens, sofortige Suspendierung von seinem Posten
und eheste Ausschreibung der Neuwahlen in Komotau. Wir selbst
erwarten aber vom Bezirkshauptmann Wagner, daß er sich in
Hinkunft nicht mehr zum deutschen Volkstum bekennen wird,
sondern zum èechischen, damit er den
unverdienten Lohn für seine Handlungsweise wenigstens mit
einem Schein von Berechtigung einheimsen kann. (Potlesk
poslancù nìm. strany národní.)