Støeda 20. bøezna 1929

Diese allgemeine Lage erklärt am besten, worum es bei dem von der Staatsgewalt und den Reformisten unterstützten Putsch im IAV geht. Alle diese Kämpfe erschweren der Bourgeoisie ihre Ausbeutungsoffensive, sie sind ein bedeutsames Hindernis ihrer Kriegsvorbereitungen, sie nehmen alle schon durch den Kampf gegen die fascistische Bedrohung des Streikrechtes und im Hinblick auf die allgemeine Lage in hohem Maß von allem Anfang an politischen Charakter an. Deshalb greift man gerade jetzt zum Putsch der liquidatorischen Reserve der Bourgeoisie im revolutionären Lager selbst.

Aber die Dinge entwickeln sich anders als die Kapitalisten und Reformisten hoffen und wünschen. Die Arbeiter in den revolutionären Organisationen stellen sich wie ein Mann gegen die Putschisten. Die Liquidatoren können im besten Falle den Arbeitern ein paar Millionen stehlen, aber nicht die geschlossenen Reihen der Kämpfer erschüttern. Ihr Putsch muß elendiglich zusammenbrechen und mit einer lächerlichen Blamage enden. Es haben sich nicht nur die wichtigsten Sektionen geschlossen hinter die RGI und die kommunistische Partei gestellt. Sogar in der chemischen Sektion, wo die Liquidatoren den Vorstand beherrschen, zeigt sich schon heute, daß die Mitglieder dieser Sektion nicht hinter ihnen stehen und die Liquidatoren wissen ganz genau, warum sie die Kongresse der Sektionen und des IAV nicht abhalten wollen. Der ganze Putsch wird dank der Haltung der Arbeiter nur dazu führen, daß die revolutionäre Bewegung von diesen Liguidatoren, von den gefährlichsten Feinden in den eigenen Reihen gereinigt und befreit wird und daß die kommunistische Partei die einzige Führerin der revolutionären Kampfbewegung [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 20. bøezna 1929 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy. Viz str. 61 této tìsnopisecké zprávy.] Wir rufen die Arbeiter auf, zu entscheiden, und sie allein, nicht die Putsche einiger Liquidatoren und nicht die Polizei werden entscheiden. Wir rufen die Arbeitenden auf, durch eine gewaltige Protestbewegung gegen das Eingreifen des fascistischen Staates, gegen die Unterstützung des Raubes ihres Kampfvermögens durch Polizei und Staatsgewalt zu kämpfen. Wir rufen die Arbeiter auf, ihren Kampf gegen die offen im Bunde mit dem kapitalistischen Staat und den reformistischen Führern stehenden Liquidatoren aufs äußerste zu steigern in der Erkenntnis, daß diese Liquidatoren die Lebensinteressen der Arbeiter bedrohen und die Bundesgenossen der Bourgeoisie im wirtschaftlichen und politischen Kampf, im Kampf gegen Rationalisierung, für höheren Lohn, gegen Fascismus und Krieg sind. Alles für die revolutionäre Einheit der Gewerkschaftsbewegung. Für die rote Gewerkschaftsinternionale, für die kommunistische Internationale und für die kommunistische Partei. Für die Einheitsfront des Kampfes von unten, gegen den Vierbund von Ausbeutern, Staat, Reformisten und Liquidatoren.

Für den gemeinsamen Kampf aller Arbeitende gegen die Rationalisierungsoffensive, gegen die Beraubung der Arbeitenden auf allen Gebieten, für höheren Lohn und für die politischen Rechte der Arbeitenden, gegen den Fascismus und imperialistischen Krieg und für die Verteidigung der Sovjetunion und der kolonialen Revolution. [Další slova byla usnesením pøedsednictva posl. snìmovny ze dne 20. bøezna 1929 podle §u 9, lit. m) jedn. øádu vylouèena z tìsnopisecké zprávy. Viz str. 61 této tìsnopisecké zprávy.] (Potlesk komunistických poslancù.)

3. Øeè posl. Horpynky (viz str. 18 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Ich beabsichtige nicht zu dem auf der Tagesordnung stehenden Gegenstande zu sprechen, nachdem mein Klubkollege Siegel in sachlicher und ausführlicher Weise dazu Stellung genommen hat. Die Not einer deutschen Stadt und ihrer deutschen Bevölkerung zwingt mich, von dem mir zustehenden Rechte Gebrauch zu machen und von dieser Tribüne herab ihnen einen Vortrag darüber zu halten, wie ein Bezirkshauptmann in diesem Staate die ihm zustehende Amtsgewalt mißbraucht.

Mit Erlaß vom 8. Feber 1929 hat der Bezirkshauptmann Dr. Theodor Wagner die Gemeindeverwaltungskommission in Komotau aufgelöst und hat über die Stadt einen Regierungskommissär eingesetzt. Diese Gemeindeverwaltungskommission von Komotau ist nicht strafweise über die Stadt Komotau eingesetzt worden, sondern, als die Stadtvertretungen von Komotau und Oberdorf beschlossen haben, die beiden Städte zu einer Stadt zu vereinigen, traten die beiden Vertretungen zusammen und setzten unter Einhaltung des Parteienschlüssels aus den gewählten Stadtvertretern eine Gemeindeverwaltungskommission unter Vorsitz des Bürgermeisters Dr. Storch von Komotau ein. Diese Gemeindeverwaltungskommission ist von der Behörde bestätigt worden und die Mitglieder dieser Gemeindeverwaltungskommission hatten daher ihre Mandate durch freie Wahl von der Bevölkerung selbst erhalten. Bezirkshauptmann Wagner war daher nicht berechtigt, diese Gemeindeverwaltungskommission aufzulösen. Und dennoch hat er auf den passenden Moment gelauert, um die Gemeindeverwaltungskommission von Komotau widerrechtlich aufzulösen. Den Anstoß hiezu hat ihm ein Beschluß der Verwaltungskommission gegeben, die in einer Sitzung den Betrag von 1,200.000 Kè für den Neubau eines Gebäudes für die Bezirksbehörde ablehnte, weil sie in den städtischen Gebäuden hinreichende Räumlichkeiten der Bezirksbehörde zur Verfügung zu stellen in der Lage war. Das ärgerte den Herrn Bezirkshauptmann, weil er dadurch nicht mehr Aussicht hatte, eine ihm auf Kosten der Stadt gebaute Privatwohnung beziehen zu können. Aber der Beschluß allein, den die Gemeindeverwaltungskommission gefaßt hatte, schien ihm nicht hinreichend für die Auflösung zu sein, und so trachtete er in der amtlichen Auflösungsurkunde, diesen Beschluß der Gemeindeverwaltungskommission folgendermaßen zu interpretieren:

"Die aus deutschen Nationalsozialisten, Kommunisten und Deutschnationalen bestehende Mehrheit, die von der Staatsverwaltung eingesetzte Gemeindeverwaltungskommi ssion in Komotau glaubte wegen Übergehung ihrer Parteien bei der Ernennung von Fachleuten für die Bezirksvertretung in Komotau gegen die Staatsregierung demonstrieren zu müssen, indem sie den für die definitive Unterbringung der Bezirksbehörde in Komotau vorgesehenen Kredit aus dem Voranschlag ausgeschieden hat. Nachdem somit die Mehrheit der Verwaltungskommission auf politische Manifestationen mehr Gewicht legt als auf die ihr obliegende Wahrung öffentlicher Interessen, ein Personenwechsel bei der durch das Wahlgesetz gegebenen Bindung der politischen Parteien keine Abhilfe zu schaffen vermag, löse ich mit heutigem Tage die Gemeindeverwaltungskommission auf, bestelle den Obergerichtsrat im Ruhestande Karl Jungkmann zum Regierungskommissär der Stadt Komotau und betraue ihn mit der Führung der Gemeindevertretung." (Posl. inž. Kallina: Und behalte mir vor, die Kandidatenlisten selbst zu verfassen!) Wahrscheinlich wird er sich auch so etwas anmaßen, denn Dr. Wagner scheint im Oberstüberl nicht ganz normal zu sein. Ich erkläre diese Begründung und Interpretierung eines Beschlusses der Gemeindeverwaltungskommission durch den Bezirkshauptmann Dr. Theodor Wagner für erfunden und zeihe ihn hier öffentlich der bewußten Lüge. Das werde ich sofort beweisen. Es ist selbstverständlich, daß dieses Vorgehen des Bezirkshauptmanns Wagner gegen die Selbstverwaltung Komotaus in der Bevölkerung kolossale Erregung hervorgerufen hat.

Pøedseda (zvoní): Žádám pana øeèníka, aby se držel projednávaného odstavce poøadu.

Posl. Horpynka (pokraèuje): Die Bevölkerung beschloß daher gegen diesen Gewaltakt in einer öffentlichen Versammlung in Komotau zu demonstrieren. Diese erste Abwehrversammlung der deutschen Bevölkerung fand am 10. Feber 1929 statt. Nach ungefähr 10 Minuten, mitten in dem vollkommen sachlichen Referat des Bürgermeisters Dr. Storch wurde bei irgendeinem beliebig herausgegriffenen Wort vom Regierungsvertreter die Versammlung aufgelöst. Ja, es kamen sogar Gendarmen in den Saal hinein, um den Saal auszuräumen und ein Gendarm, der im geschlossenen Saal die Spitze seines Bajonetts einem Kriegsinvaliden auf die Brust setzte, konnte erst mit vieler Mühe und Not sichergestellt werden. Unter solchen Verhältnissen versuchte Bezirkshauptmann Wagner die berechtigte Kritik an seinem Vorgehen unmöglich zu machen. In der Folge des "Deutschen Volksblattes" in Komotau vom 11. Feber 1929 ließ Herr Bezirkshauptmann Wagner aus dem Bericht über diese aufgelöste Abwehrversammlung einige Stellen konfiszieren. Darauf berief die Bevölkerung von Komotau eine zweite Abwehrversammlung ein, in der außer dem gewesenen Bürgermeister Dr. Storch von Komotau die Parlamentarier Abg. Knirsch, Sen. Friedrich und meine Wenigkeit Referate erstatteten. Diese Versammlung wagte der Bezirkshauptmann nicht auflösen zu lassen. Nach der Abwehrversammlung gingen die genannten Parlamentarier unter Begleitung der Landesvertreter Böhm und Prossek zum Bezirkshauptmann selbst, um ihm eine Resolution, die von der Versammlung gefaßt worden war, vorzutragen und um ihm das Mißtrauen der Versammlung auszusprechen. Herr Bezirkshauptmann Wagner versuchte seinen Schritt gegen die Gemeindeverwaltungskommission von Komotau als gesetzlich berechtigt darzustellen. Als ich ihm darauf vorhielt, daß er als Jurist ganz genau wissen muß, welchen Schaden er der Wirtschaft Komotaus durch Einsetzung eines Regierungskommissärs auf längere Zeit zufüge, als ich ihm vorhielt, daß er als Jurist wissen mußte, daß die Neuwahlen erst in einer späteren Zeit ausgeschrieben werden können, weil eine Beschwerde des Elektrizitätswerkes von Brüx gegen die Zusammenlegung der beiden Gemeinden Komotau und Oberdorf beim Obersten Verwaltungsgericht anhängig ist, schenkte uns der Bezirkshauptmann reinen Wein ein und gab vor den genannten Volksvertretern die Erklärung ab, daß er aus persönlichem Haß gegen Bürgermeister Storch die Gemeindeverwaltungskommission aufgelöst habe. (Výkøiky poslancù nìm. strany národní a nìm. strany nár. socialistické.) Er zürne dem Bürgermeister Storch sehr, weil dieser vor Jahren als Bürgermeister von Komotau nicht an einem Empfange des Ministerpräsidenten Tusar teilgenommen habe. Bezirkshauptmann Wagner zog auch die nationale Verläßlichkeit Storchs in Frage, weil die Stadtvertretung von Komotau beschlossen hatte, ein Darlehen bei einer èechischen Sparkasse aufzunehmen. Wenn ich damals der Bevölkerung diese Auskunft Wagners mitgeteilt hätte, wäre in Komotau Blut geflossen. Zumindest hätte man Wagner die Fenster eingeschlagen und ihm den weiteren Aufenthalt in Komotau unmöglich gemacht. Ich habe damals der Bevölkerung, die unten vor der Bezirkshauptmannschaft gewartet hatte, eine beschwichtigende und teilweise sogar falsche Auskunft gegeben, damit es nicht zu Ruhestörungen dort komme.

Der Herr Bezirkshauptmann hat natürlich die konstant in der Presse erscheinende Kritik über die Vorgänge zu scheuen gehabt, wie seine Handlungsweise überhaupt das Licht des Tages zu scheuen hat. Infolgedessen hat er gegen das "Deutsche Volksblatt" in Komotau und gegen die dort erschienenen Berichte mit der § 19 Berichtigung gearbeitet. Und als der gewesene Bürgermeister Storch selbst Darlegungen über diese Angelegenheit in der Presse veröffentlichte, schrieb Bezirkshauptmann Wagner gegen ihn zuerst unter Berufung auf den § 19 des Pressgesetzes und später freie Gegenartikel. Diese fanden in der Presse loyale Aufnahme bis zu dem Augenblick, wo am 13. März d. J. im "Komotauer Volksblatt" Bezirkshauptmann Wagner dem Bürgermeister Dr. Storch mit dem Staatsanwalt und mit der Strafverfolgung wegen Aufwiegelung gedroht hat. Herr Bürgermeister Dr. Storch kündigte im "Deutschen Volksblatt" vom 16. März an, daß er in der Folge vom 18. März dem Bezirkshauptmann Wagner in einem offenen Brief antworten werde. Der offene Brief erschien, aber Herr Bezirkshauptmann Wagner fand es für notwendig, durch eine unerhörte Konfiskationspraxis diesen offenen Brief direkt zu verstümmeln. Er ging von dem Standpunkte aus, daß er als Bezirkshauptmann in diffamierender Weise den Mann, der im Laufe von 19 Jahren als Bürgermeister seine Pflicht getan hat, in der breiten Öffentlichkeit angreifen könne. Unter Mißbrauch seiner Amtsgewalt wollte er ihn bei der Entgegnung mundtod machen.

Ich will Sie nicht lange aufhalten, muß Ihnen aber einige Proben dafür geben, was für Sätze im "Komotauer Volksblatt" aus dem offenen Brief des Bürgermeisters Storch konfisziert wurden. Z. B.: "Es muß aber dann angenommen werden, daß viele Ihrer Kampfhandlungen gegen mich seit Auflösung der Verwaltungskommission auf Ihre persönliche Einstellung zu mir zurückzuführen sind, und das werde ich, wenn es notwendig sein wird, auch vor Gericht beweisen." Dann weiter: "Sie werden den Gerichtssaal nach der gegen mich (den Bürgermeister Storch) durchgeführten Verhandlung dann nicht als Triumphator verlassen. Es geht nicht an, daß man bei einem solchen persönlichen Kampf den Schutz des Amtes, das man zufällig bekleidet, für sich in Anspruch nimmt und mit der Drohung einer Strafverfolgung wegen Vergehens der Aufwiegelung u. s. w. kommt." Ich bitte, ist an dieser Stelle auch nur ein Wort konfiskabel? Hören Sie nun eine andere Stelle: "Um gewisse Amts- und Hoheitsrechte auszunützen? Nein, die Wahrheit hat Ihnen nicht gepaßt, Sie wollten mich hineinlegen, mir eins am Zeug flicken, mich ärgern. Dazu ist das Aufsichtsrecht des Bezirksausschusses nicht hier." Können Sie mir, meine Herren, erklären, warum diese Stellen konfisziei wurden? Es sitzen doch hier genug Juristen, die mir Aufschluß geben mögen, ob in einem normalen Staat so etwas konfiskabel wäre. In der nächsten Stelle sagt Bürgermeister Storch von sich selbst: "Ich soll durch die schmutzige Gosse gezogen werden, ohne auch nur den Mund aufzutun. Dazu soll irgendein Gesetz die Handhabe bieten." Oder: "Wegen der merkwürdigen Art und Weise in der Sie (Bezirkshauptmann Wagner) das Aufsichtsrecht über die Gemeinden auslegen." Diese Stellen wurden gleichfalls beschlagnahmt. Bürgermeister Storch schrieb weiter: "Ich habe daran Anstand genommen, daß Sie über eine wichtige Angelegenheit der städtischen Finanzverwaltung unwahre Nachrichten verbreitet haben." Das ist selbstverständlich konfisziert. Desgleichen wurden aus der von der Redaktion angehängten Notiz zu diesem offenen Brief des Bürgermeisters Dr. Storch drei Stellen konfisziert. Aber das Schlimmste kommt nach. Herr Bezirkshauptmann Wagner hat gewußt, daß am 18. März im "Deutschen Volksblatt" von Komotau der offene Brief des Bürgermeisters Storch erscheinen wird. Drei Stunden vor dem Zeitpunkt, wo von der Druckerei das Pflichtexemplar zur Zensurbehörde getragen wird, ließ Bezirkshauptmann Wagner die beiden Ein- und Ausgänge der Druckerei Butter in Komotau von Gendarmen besetzen. Drei Stunden vor der Fertigstellung der Zeitung, von der kein Mensch wissen konnte, was drin steht, forderte Bezirkshauptmann Wagner von dem städtischen Polizeiinspektor Göttlicher einen städtischen Wachmann als Assistenz für die Beschlagnahme des "Deutschen Volksblattes" in Komotau. Drei Stunden vor dieser Zeit postierten sich Gendarmen vor den Zeitungsausgabestellen und als dann die Pflichtexemplare bei der Zensurbehörde lagen, kam wenige Minuten später der schon vorbereitete Beschlagnahmebescheid heraus und alle Exemplare wurden konfisziert. Meine Herren! Dieses Benehmen des Bezirkshauptmannes Wagner ist nicht nur gesetzwidrig, sondern auch feig. Und Sie werden mir zugeben, daß der Satz heute noch Gültigkeit hat: "Der feige Mensch ist ehrlos." Und solchen Leuten ist die deutsche Selbstverwaltung in diesem Staate auf Gnade und Ungnade ausgeliefert. (Výkøiky na levici.) Im Namen meiner Partei fordere ich von dieser Stelle erstens einmal die Untersuchung gegen den Bezirkshauptmann Wagner wegen seines ungesetzlichen Vorgehens, sofortige Suspendierung von seinem Posten und eheste Ausschreibung der Neuwahlen in Komotau. Wir selbst erwarten aber vom Bezirkshauptmann Wagner, daß er sich in Hinkunft nicht mehr zum deutschen Volkstum bekennen wird, sondern zum èechischen, damit er den unverdienten Lohn für seine Handlungsweise wenigstens mit einem Schein von Berechtigung einheimsen kann. (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)



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