Pùvodní znìní ad XI./22.

Interpellation

des Abgeord. Hugo Simm und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

in Angelegenheit der Erlassung eines Gesetzes auf Erhöhung der Renten der allgemeinen Pensionsversicherungsanstalt mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1926 bis zur Neuregelung der Pensionsversicherung.

Nach dem Gesetze vom 12. August 1921, Slg. d. G. u. V. Nr. 299 über Teuerungszulagen zu den Renten nach dem Pensionsversicherungsgesetze, verlängert mit dem Gesetz vom 20. Dezember 1922, Slg. d. G. u. V. Nr. 399, wird bestimmt, daß von den zuständigen Pensionsversicherungsträgern eine Zulage zur Rente, d. i. zur Invaliditätsrente, Altersrente, Witwenrente und zu den Erziehungsbeiträgen und den Erziehungszuschüssen auszuzahlen ist. Nach § 2 des zitierten Gesetzes wird die Zulage mit 300 % der Rente bemessen mit der Maßgabe, daß die Alters- und Invaliditätsrente samt der Zulage mindestens 2400 Kè, die Witwenrente mindestens 1200 Kè, der Erziehungsbeitrag eines einfach verwaisten Kindes mindestens 600 Kè, der eines doppelt verweisten Kindes mindestens 1200 Kè und der Erziehungszuschuß mindestens 300 Kè betragen muß.

Ohne Zweifel wollte der Erlasser des Gesetzes durch die Zulagen zu den Normalrenten den nach dem Inkrafttreten des Pensionsversicherungsgesetzes geänderten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse im Besonderen der aufgelaufenen Teuerung des Krieges und der Umsturzzeit Rechnung tragen. Leider ist zu engherzig gehandelt worden, was insbesonders aus den Bestimmungen des § 3 des zitierten Gesetzes, das die Beträge in der Höhe überhaupt begrenzt, hervorgeht. Dadurch ist der Gedanke des Gesetzes über die Teuerungszulagen zu den Renten nach dem Pensionsversicherungsgesetze in seiner Wirkung schwer behindert. Das Gesetz hat eine 300 %ige Zulage zu den Normalrenten bestimmt, während gegenüber den Verhältnissen, aus denen die Bemessung der Normalrente datiert, eine 900 bis 1100 %ige Steigerung der Preise der Lebensbedürfnisse zu verzeichnen ist, nicht berücksichtigt den Umstand, daß auch die seinerzeitige Bemessung der Normalrente schon eine ungenügende war. Die Tatsache des Mißverhältnisses der Pensionsversicherungsbeträge zu dem Leben wird durch die amtlichen Indexziffern erhärtet, welche am 12. August 1921, am Tage der Beschlußfassung des Gesetzes über die Teuerungszulagen, eine noch krassere Sprache redeten.

Heute, aber sind die Zustände geradezu unhaltbar geworden. Wenn ein Beamten-Invalide, der 50 Jahre alt ist, 32 Jahre beruflich tätig war, mit einem letzten Gehalt von 36.000 Kè als Höchstrente 7200 Kè erhält, d. s. 20 % seiner letzten Bezüge, wenn nach dem geltenden Gesetze bestenfalls monatlich Renten von 200, 300, 400 Kè, Witwenrenten von 100, 200, 300 Kè zur Auszahlung gelangen, so ist die Fortdauer des Gesetzes als unmöglich erkenntlich.

Wir erachten die schnellste Hilfe für notwendig. Keinesfalls kann mit der Regelung dieser Frage zugewartet werden bis zur Neuregelung der Pensionsversicherung. Die Steigerung der nach dem Gesetze vom 12. August 1921, Slg. d. G. u. V. Nr. 299 bemessenen Zulagen muß sofort durch eine Novelle zu diesem Gesetze erfolgen, welche seitens des Herrn Ministers vorzubereiten wäre. Wir sind der Meinung, daß es unumgänglich ist, die Sätze der Teuerungszulagen zu den Renten von 300 % auf 700 % zu steigern, weil dann einigermaßen eine Angleichung der Teuerungszulagen an die gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgte. Geschehe das augenblicklich oder doch so, daß die Wirksamkeit dieser neuen Sätze ab 1. Jänner 1926 bezw. rückwirkend von diesem Stichtage geregelt würde, so würde einigermaßen grausames Elend der Rentenempfänger der Pensionsversicherungsanstalt gemäßigt.

Wir fragen den Herrn Minister:

1. Ist er mit uns der Meinung, daß die Teuerungszulagen zu den Renten nach dem Pensionsversicherungsgesetze erhöht werden müssen?

2. Ist der Herr Minister bererit, die gesetzlichen Vorarbeiten hiefür sofort zu veranlassen, dem Parlamente in kürzester Frist eines Novelle zum geltenden Gesetze im interpellierten Sinne vorzulegen.

Prag, am 18. Dezember 1925.

Simm,

Patzel, Windirsch, Wollschack, Krebs, Dr. Schollich, Horpynka, Siegel, Dr. Koberg, Ing. Kallina, Weber, Matzner, Knirsch, Ing. Jung, Dr. Spina, Zierhut, Füssy, Weisser, Wagner, Tichi, Eckert.

Pùvodní znìní ad XII./22.

der Abgeordneten Kirpal, Grünzner und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

wegen ungesetzlichen Vorgehens des böhmischen Landesschulratspräsidiums.

Im Oktober dieses Jahres haben drei Mitglieder des Bezirksschulausschusses in Aussig von dem Vorsitzenden dieser Körperschaft, dem Leiter der politischen Bezirksverwaltung in Aussig die Einberufung des Bezirksschulausschusses verlangt. Daraufhin teilte ihnen der Vorsitzende mit Zuchrift Zahl 5559 vom 22. Oktober mit, daß er das Ansuchen dem Präsidenten des Landesschulrates zur Entscheidung vorgelegt hat. Schon dieser Vorgang war durchaus ungesetzlich. Es ist von vornherein klar, daß jede sachliche Arbeit des Bezirksschulausschusses unmöglich wird, wenn die bloße Frage der Einberufung einer Sitzung von der Entscheidung des Landesschulratspräsidiums abhängig gemacht wird. Überdies bestimmt aber der § 30 des böhmischen Schulaufsichtsgesetzes, daß der Bezirksschulausschuß wenigstens einmal im Monat sich zur ordentlichen Sitzung zu versammeln hat. Der Vorsitzende kann nach Bedarf und muß auf Antrag zweier Mitglieder binnen 8 Tagen außerordentliche sitzungen einberufen. Der Vorsitzende des Bezirksschulausschusses hatte also überhaupt nicht die Pflicht, ja nicht einmal das Recht, die Entscheidung des Landesschulratspräsidiums anzurufen, er war vielmehr durch eine ausdrückliche Gesetzesbestimmung verpflichtet, dem Ansuchen der drei Ausschußmitglieder sogleich zu entsprechen. Er hat also das Gesetz verletzt. Der Präsident des Landesschulrates hat aber diese Gesetzesverletzung nicht etwa gut gemacht, sondern bestätigt. Hierüber erhielten die Antragsteller folgende Verständigung:

Bezirksschulausschuß Aussig

Zl. 5691 B. S. A.

Am 3. November 1925.

Durchführung der Restrinktion.

Außerordentliche Sitzung des Bezirksschulausschusses.

An

Herrn Leopold Pölzl und Genossen,

Mitglieder des Bezirksschulausschusses

in

Aussig.

Das Präsidium des Landesschulrates in Prag hat mit dem Erlasse vom 27. Oktober 1925, Zl. 8467 pres. nachstehendes eröffnet:

Nach dem Absatz 2, § 27 des Gesetzes vom 22. Dezember 1924, führt die Maßnahme des Restrinktionsgesetzes der Minister für Schulwesen und Volkskultur durch.

Dieser betraute mit der Durchführung dieses Gesetzes den Vizepräsidenten des Landesschulrates, welch letzterer von den Vorsitzenden der Bezirksschulausschüsse Anträge abforderte.

Infolgedessen fällt die Durchführung des Restrinktionsgesetzes nicht in die Kompetenz der Plenarsitzung des Bezirksschulausschußes.

Hievon werden Sie mit dem Bemerken verständigt, daß Ihrem Wunsche nach Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Bezirksschulausschußes nicht entsprochen werden kann.

 
Der Vorsitzende:
 
Sedláèek.

Abgesehen davon, daß der Vorsitzende auf Grund des § 30 des Schulaufsichtsgesetzes verpflichtet gewesen wäre, den Bezirksschulausschuß einzuberufen, ist auch die Begründung, mit welcher das Verlangen der drei Ausschußmitglieder abgelehnt wird, eine neue Ungesetzlichkeit. Nach dem Schulaufsichtsgesetze hat der Bezirksschulausschuß bei der Besetzung von Lehrerposten und bei der Versetzung von Lehrpersonen mitzuwirken. Da die Durchführung des Abbaues ohne Versetzungen und Neubesetzungen nicht denkbar ist, hat der Bezirksschulausschuß ein durch die Sachlage gegebenes Interesse an der Abbauaktion, und eine Berafung darüber fällt durchaus in den Rahmen seiner Kompetenz. Es ist an und für sich ein schwerer Mangel des Abbaugesetzes, daß die davon betroffenen Personen nicht das mindeste Recht der Mitwirkung bei der Durchführung haben, obwohl dies das primitivste Erfordernis der Demokratie wäre, wenn nun noch den autonomen Organen jede Möglichkeit genommen wird, wenigstens beratend mitzuwirken, so wird die Durchführung des Abbaues zur unerträglichen Willkür.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:

1. Hat das Präsidium des böhmischen Landesschulrates die Weisung erlassen, daß außerordentliche Bezirksschulausschußsitzungen nur mit Zustimmung des Landesschulratspräsidiums stattzufinden haben?

2. Wenn dies der Fall ist, ist er bereit, diese ungesetzliche Weisung sofort außer Kraft zu setzen und die strenge Einhaltung des § 30 des Schulaufsichtsgesetzes zu veranlassen?

3. Ist er geneigt, dafür zu sorgen, daß den autonomen Organen die Möglichkeit einer angemessenen Mitwirkung beim Abbau von Lehrpersonen eingeräumt wird?

Prag, den 18. Dezember 1925.

Kirpal, Grünzner,

Schäfer, Blatny, Hillebrand, Kaufmann, Juran, Hackenberg, Pohl, de Witte, Leibl, Heeger, Major, Schweichhart, Kopasz, Œliwka, Schuster, Roscher, Taub, Dr. Czech, Dietl.

Pùvodní znìní ad XIII./22.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung

betreffend die Scharlachfälle beim Art.-Regiment 8 in Grätz.

Die Deutsche Post (Troppau) brachte in der Folge vom 12. Dezember 1925 folgende Aufsehen erregende Mitteilung:

Scharlach bei Art.-Reg. 8 in Grätz. Skandalöse Wohnungsverhältnisse. - Pferdespitalbaracken als Soldatenwohnungen. - Bereits ein Todesopfer der Scharlachseuche. - In Grätz bei Troppau liegen 5 Batterien des Artillerieregimentes Nr. 8, untergebracht in Baracken, die währen der Kriegszeit für die Dauer von höchstens zwei bis drei Jahren als Pferdespital errichtet wurden. Niemand hätte daran gedacht, daß einmal Menschen gezwungen werden, in diesen Baracken zu wohnen.

Es ist wohl nur zu selbstverständlich, daß Pferdespitalbaracken, die für 2-3 Jahre vorgesehen sind, nicht so fest und dauerhaft gebaut werden, als Gebäude, die jahrzehntelang Menschen beherbergen sollen. Es ist also auch kein Wunder, wenn die Grätzer Baracken sich in einem Zustand befinden, der jeder Higiene Hohn spricht. Zu wundern ist es nur, wie man Menschen in solchen Baracken wohnen lassen kann. Die Baracken stehen auf Sumpfgebiet und sind als Bakterienherd für die gefährlichsten ansteckenden Krankheiten. Was von der Militärbehörde merkwürdigerweise verschwiegen wird, ist die Tatsache, daß unter den Militärpersonen des 8. Artillerieregimentes in Grätz die Scharlachseuche wütet. Ein Soldat aus Partschendorf ist ihr bereits zum Opfer gefallen, Heute sind schon weit über 10 Scharlachfälle festgestellt worden. Die erkrankten Soldaten befinden sich alle in der Isolierabteilung des schlesischen Landeskrankenhauses in Troppau. Der Holzboden in den Grätzer Baracken ist verfault und erst vor kurzem wurde ein neuer Fußboden gelegt; die Mannschaft mußte während dieser Zimmermannsarbeiten aus den Baracken heraus und auf Heu und Stroh schlafen! In den Baracken selbst liegen 3 bis 4 Mann in zwei Betten. Wo bleibt da die Einhaltung der gesundheitspolizeilichen Vorschriften? Das sind Zustände, wie sie in einem Staat, der viel von seiner Kultur reden macht, nicht vorkommen dürfen. Es sei erwähnt, daß das Grätzer Kommando mit seinen Offizieren sich alle erdenkliche Mühe gibt, die Scharlachseuche zu bannen und alle Desinfektionsvorschriften strenge einhält. Es ist aber unter den erwähnten mehr als unhygienischen Zuständen nicht in der Lage, und kann es auch gar nicht sein, der Seuche Herr zu werden, die natürlich im Zunehmen begriffen ist. Die Bauabteilung Nr. 8 in Troppau hätte sich um diese Ungeheuerlichkeiten zu kümmern, dem Landesverteidigungsministerium darüber noch einmal zu berichten und ringend Vorstellung zu erheben, daß hier sofort Abhilfe geschaffen werde. Die Eltern, die ihre Söhne dem Militär geben müssen, haben ein Anrecht darauf, zu verlangen, daß sie zumindest menschenwürdig untergebracht werden.

Infolge des Scharlachausbruches müssen jetzt Leute, die eigentlich schon am 1. Dezember in Zivil gehen sollten, noch unfreiwillig nachdienen, solange, bis die Kontumaz aufgehoben ist. Wer ersetzt diesen Leuten die verlorenen Arbeitstage in ihrem Zivilberuf? Die Herren vom grünen Tisch des Wehrausschußes in Prag und auch der neue Herr Landesverteidigungsminister Støíbrný mögen ihre Salonwagen in Prag benützen, nach Grätz kommen und sich selbst überzeugen, in welchen Löchern die Soldaten untergebracht sind.

Wir sprechen hier als Anwalt der Bevölkerung. Beim Grätzer Art.-Reg. Nr. 8 sind sehr viele deutsche Soldaten untergebracht. Auch der bereits der Scharlachseuche zum Opfer gefallene Partschendorfer war ein Deutscher. Die Militärbehörde fordern wir auf, sich der behandelten Sache anzunehmen, bevor noch mehr Unglück über die Soldaten heraufbeschworen wird.

Es scheint schier unglaublich, daß die Verhältnisse tatsächlich so bestehen sollten, wie sie hier geschildert werden. Denn dann müßten jene veranwortlichen Beamten des Ministeriums für nationale Verteidigung restlos zur Verantwortung gezogen werden, welche diese Übelstände kannten und nicht für deren Abstellung sorgten.

Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister:

1. Sind Ihnen diese skandalösen Verhältnisse im Barackenlage in Grätz bekannt?

2. Warum wurde bisher nichts zur Beseitigung dieser Übelstände getan und wer trifft die Schuld hiefür?

3. Sind Sie gewillt, die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen und sofort alles Nötige zum Schutze der hier untergebrachten Mannschaften vorzukehren?

Prag, am 17. Dezember 1925.

Dr. Schollich,

Dr. Lehnert, Siegel, Kraus, Matzner, Knirsch, Ing. Jung, Wenzel, Krebs, Koczor, Hodina, Stenzl, Eckert, Zierhut, Wollschack, Simm, Patzel, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Horpynka, Dr. Koberg, Weber.

Pùvodní znìní ad XIV./22.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Luschka, dr. Keibl, Ing. Jung und Genossen

an den Ministerpräsidenten

wegen der Behandlung des Abgeordneten Kraus durch den Sektionschef Jaroslav Fiala des Departement II des Landesausschusses in Prag.

Wegen einer Gemeindeangelegenheit sprach heute Abgeordneter Kraus im Landesausschuß bei dem Sektionschef Dr. Jaroslav Fiala vor; nachdem er sich als Abgeordneter vorgestellt hatte, wollte er die Angelegenheit, die ihn in den Landesausschuß geführt hat, die selbstverständlich keine persönliche ist, sondern eine reine Gemeindeangelegenheit war, vobringen. Sektionschef Fiala unterbrach den Abgeordneten in brüsker Form mit den Worten: Ich habe keine Zeit, Abgeordneter Kraus erwiderte sofort darauf, daß er dann die Sache in geeigneter Form an anderer Stelle zur Sprache bringen werde. Das Verhalten dieses Sektionschefs war ein solches, daß sich das ein Abgeordneter nicht gefallen lassen kann, ganz abgesehen davon, daß man das Empfinden hatte, die schroffe Ablehnung des Anhörens sei bloß deswegen erfolgt, weil es sich um einen deutschen Abgeordneten gehandelt hat.

Die Unterzeichneten in Vertretung des Klubs der deutschen Abgeordneten müssen gegen das Vorgehen dieses Sektionschefs entschieden Einsprache erheben und fragen den Herrn Ministerpräsidenten:

1. Sind vom Ministerratspräsidium Weisungen ergangen, mit welchen den Beamten bei der Vorsprache deutscher Abgeordneter eine bestimmte Haltung vorgeschrieben wurde?

2. Billigt der Herr Ministerpräsident das in dem vorliegenden Falle dargestellte Verhalten dieses Sektionschefs?

3. Wenn nicht, ist er Geneigt, diesen Sektionschef in der gebührenden Form zur Verantwortung zu ziehen?

Prag, am 21. Dezember 1925.

Dr. Luschka, Dr. Keibl, Ing. Jung,

Dr. Jabloniczky, Szent-Ivány, Dr. Szüllö, Koczor, Fedor, Gregorovits, Kurtyák, Patzel, Simm, Knirsch, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Horpynka, Siegel, Dr. Koberg, Nitsch, Dr. Korláth, Füssy, Wenzel, Krebs, Dr. Holota, Wollschack, Dr. Lehnert, Matzner.

Pùvodní znìní ad XV./22.

Interpellation

des Abgeordneten Leo Wenzel und Genossen

an den Finanzminister

betreffend sofortige Erledigung sämtlicher Steuerrekurse und der Durchführung der Novelle der Vermögensabgabe bei den Steueradministrationen.

Die Steuerbehörden haben unter dem Drucke interner Weisungen einen Teil ihrer Bemessungsrückstände aufgearbeitet. Ein Teil wartet noch auf Erledigung. Die Früchte dieser teilweisen Erledigung prasseln jetzt auf die Steuerträger in Gestalt von Zahlungsaufträgen hernieder, welche oft drei und oft noch mehr Jahre auf einmal umfassen und die Steuerträger mit Grauen und Entsetzen erfüllen.

Nicht genug daran, daß die jahrelang zurückgehaltenen Vorschreibungen gerade jetzt, zu einer Zeit wieder zunehmender Teuerung, arger Geldknappheit und trüber Wirtschaftslage auf einmal über dem Haupte des Zensisten zusammenschlagen, so weisen viele Zahlungsaufträge auch noch dazu solche Erhöhungen des Einkommens und dem entsprechende Erhöhung der Steuern auf, daß die Bezahlung der geforderten Beträge zum wirtschaftlichen Ruin des betreffenden Steuerträgers führen würde und daß man sich über Zeitungsnachrichten, wonach der oder jener Geschäftsmann und Gewerbetreibender wegen unerschwinglicher Steuervorschreibungen zum Strick oder zum Revolver gegriffen hat, nicht wundern kann.

Gewisse Steuerbehörden und gewisse Referenten scheinen enorme Höherschätzungen geradezu als Sport zu betreiben. Man sieht da Zahlungsaufträge, in denen das eingeschätzte Einkommen das fatierte um das Doppelte, ja Drei- und Mehrfache übersteigt. Es gehört durchaus nicht zu den seltenen Fällen und Ausnahmen, daß die auf Grund solcher Schätzungen vorgeschriebene Einkommensteuer höher ist als das fatierte Reineinkommen.

Dabei ist sich der Steuerträger gar keiner Schuld bewußt, er hat beispielsweise auf Grund ordentlich geführter Handelsbücher fatiert, hat seinen Bekenntnissen Abschriften der Bilanz und des Gewinn- und Verlustkontos beigeschlossen, hat keinen Bedenkenvorhalt bekommen oder hat ihn, wenn er einen solchen erhalten hat, fristgemäß und sachlich richtig und vollständig beantwortet.

Wendet er sich an die Steuerbehörde um Bekanntgabe der Bemessungsgründe, so werden ihm auf einem vorgedruckten Formulare die dürren Schätzungsziffern bekanntgegeben, und er ersieht wohl daraus die Tatsache der Höherschätzung, nicht aber deren Gründe, die ihm für seine Berufsführung doch besonders wichtig sein müssen.

Erkundigt er sich bei der Steuerbehörde über die Beantwortung seiner Steuerrekurse wie jener der Erwerbsteuer seit dem Jahre 1920, der Rekurse wegen der Umsatzsteuer vom Jahre 1920, der unerledigten Rekurse wegen zu hoher Einkommen- und Zinssteuer seit dem Jahre 1919 und über die Rekurse betreffend der Vermögensabgabe, so erfährt er mit einem Achselzucken seitens der führenden Steuerbeamten, man könne das vorliegende Material deshalb nicht aufarbeiten, weil Beamtenmangel vorliege. Auf der anderen Seite findet man, daß die bisher noch nicht aufgearbeiteten Rekurse über alle Steuern den gesamten Gewerbe- und Handelsstand sehr schwer schädigt. Die Steuerbeamten wurden abgebaut und Tausende der Aktenstücken (Berufungen) harren auf Erledigung.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Finanzminister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister angesichts der schweren Krise bereit, unverzüglich Maßnahmen zu treffen, damit die bisher unerledigten Rekurse jedweder Steuerart sofort erledigt werden?

2. Ist der Herr Minister gewillt, ohne Verzug die in Schwebe befindlichen Erledigungen mittelst Zurückberufung der Beamten, welche bisher pensioniert wurden, schnellstens zu erledigen?

3. Ist der Herr Minister bereit, alle Schritte zu unternehmen, damit jene Geschäftsunternehmungen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, für welche bisher die Rekurse noch keine Erledigung fanden?

Prag, am 22. Dezember 1925.

Wenzel,

Ing. Jung, Wollschack, Tichi, Simm, Eckert, Stenzl, Füssy, Koczor, Dr. Keibl, Siegel, Dr. Spina, Fischer, Böllmann, Dr. Hanreich, Zierhut, Knirsch, Krebs, Horpynka, Böhm, Weisser, Dr. Koberg, Kraus.

Pùvodní znìní ad XVI./22.

Interpellation

der Abgeordneten Matzner, Dr. Koberg und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung

betreffend Durchführung der Sparmaßnahmen gemäß dem Gesetze vom 22. Dezember 1924, Nr. 286 in seinem Ressort.

Mit Rücksicht auf den in allen anderen Ressorts vollzogenen Abbau des Personals um 10 % im Sinne der Bestimmungen des § 4 Abs. 2 des obzitierten Gesetzes, wornach im Jahre 1925 die Gesamtzahl der Staatsbediensteten um 10 % herabzusetzen ist, fragen die Gefertigten an, warum diese Reduzierung bisher weder im Ministerium für Nationalverteidigung selbst noch in den ihm unterstehenden Kommanden und Truppenkörpern druchgeführt wurde und warum heuer nicht wie in der Zivilverwaltung auch in der Militärvewaltung und insbesondere im stehenden Heere 10 % des Standes entlassen wurden, wobei selbstverständlich analog der sonstigen Druchführung des Abbaugesetzes in erster Linie deutsche Soldaten nachhause geschickt werden müßten.

Da bisher über einen solchen Abbau nichts bekannt wurde, trotzdem das Jahr schon zu Ende geht, fragen die Gefertigten hiemit an:

1. Ist der Herr Minister bereit, unverzüglich das Nötige vorzukehren, damit der gesamte Heeresstand genau so wie das Heer der sonstigen Staatsangestellten um 10 % herabgesetzt werde?

2. Beabsichtigt der Herr Minister bei diesem Abbau die gleichen Grundsätze einzuhalten, die von der Zivilverwaltung namentlich hinsichtlich der Nationalität der Entlassenen beobachtet werden?

3. Wie rechtfertigt der Herr Minister die Verzögerung der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sparmaßnahmen in seinem Ressort?

Prag, am 21. Dezember 1925.

Matzner, Dr. Koberg,

Dr. Keibl, Hodina, Siegel, Weber, Stenzl, Dr. Mayr-Harting, Heller, Tichi, Böhm, Windirsch, Szent-Ivány, Dr. Lehnert, Ing. Kallina, dr. Schollich, Kraus, Eckert, Horpynka, Platzer, Zierhut.

Pùvodní znìní ad XVII./22.

Interpellation

des Abgeordneten Prof. Otto Horpynka und Genossen

an den Vorsitzenden der Gesamtregierung, Ministerpräsidenten Dr. A. Švehla

in Angelegenheit der Veröffentlichung der Staatsangestellten-Statistik.

Das statistische Staatsamt hat bereits vor längerer Zeit eine bis in die kleinsten Einzelheiten ausgearbeitete Statistik der Staatsbeamten und Staatsangestellten verfaßt. In allen Kulturstaaten ist es selbstverständlich, daß die Arbeiten der Statistischen Staatsämter nicht nur den Behörden und Parlamenten, sondern der gesamten Öffentlichkeit zugänglich sind. Die oben genannte Beamtenstatistik ist aber bisher nur in einigen wenigen Exemplaren gedruckt, die ausschließlich nur dem Ministerrate zur Verfügung stehen. Die wiederholten Ansuchen èechischer Beamtenorganisationen um Ausflogen dieser Beamtenstatistik wurden vom Statistischen Staatsamte über Auftrag des Ministerrates abschlägig beschieden, die Ansuchen deutscher Beamtenorganisationen in der gleichen Angelegenheit blieben bisher unbeantwortet.

In einer Zeit, in der im Parlamente über eine Neuregelung der Bezüge der Staatsangestellten verhandelt und in der ferner das Abbaugesetz durchgeführt wird, ist die Kenntnis der genauen Beamten- und Angestelltenstatistik unbedingt notwendig. Wird diese nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, so muß es den Anschein erwecken, daß der Ministerrat bei der Durchführung des Abbaugesetzes und bei den Beratungen über das Gehaltsregelungsgesetz eine Kontrolle der parlamentarischen Volksvertreter, und der weiteren Öffentlichkeit absichtlich unmöglich machen will.

Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Ministerpräsident gewillt ist, zu veranlassen, daß

1. sofort die vollständige und ungekürzte Statistik der Staatsbeamten und Staatsangestellten veröffentlicht und allgemein zugänglich gemacht werde;

2. sämtliche Ministerien über die Durchführung des Abbaugesetzes im Laufe des Jahres 1925 mit dem Stande vom 1. Jänner 1926 tunlichst schnell eine genaue Aufstellung als Ergänzung zu dieser Statistik veröffentlichen;

3. von den Ministerien über die weitere Durchführung des Abbaugesetzes immer halbjährlich mit dem Stande vom 15. Juni und 15. Dezember eine genaue Aufstellung als Ergänzung der Beamten- und Angestelltenstatistik in Einkunft veröffentlicht werde.

Prag, am 21. Dezember 1925.

Horpynka,

Dr. Schollich, Ing. Kallina, Dr. Koberg, Stenzl, Patzel, Wenzel, Krebs, Tichi, Eckert, Windirsch, Simm, Wollschack, Knirsch, Ing. Jung, Kraus, Weber, Dr. Lehnert, Dr. Keibl, Siegel, Matzner.

Pùvodní znìní ad XVIII./22.

Interpellation

des Abgeordneten Kraus und Genossen

an den Finanzminister

wegen endgültiger Durchführung des Gesetzes über die Einlösung der Kriegsanleihen vom 30. September 1924, Zahl 216.

Dieses Gesetz regelt den Umtausch der Kriegsanleihen gegen Entschädigungsschuldverschreibungen. Durch den § 4 ist nun die Entschädigung aller Jener durchgeführt, welche ein Vermögen unter Kè 25.000,- haben und deren Kriegsanleihe K 130.000,- nicht übersteigt. Das Finanzministerium könnte daher für diese Gruppe der Kriegsanleihebesitzer, nachdem die Konskription am 30. Juni abgeschlossen war, die Entschädigungsschuldverschreibungen ohneweiters ausgeben, damit auch die 3 % Zinsen für diese Schuldverschreibungen zur Auszahlung gelangen können.

Diese Gruppe der Kriegsanleihebesitzer, mit einem Vermögen von unter Kè 25.000,- umfaßt wohl hauptsächlich Personen, deren Vermögen sehr gering ist und deren Einkommen nicht zur Bestreitung der Lebensbedürfnisse hinreicht. Sie warten seit vielen Monaten auf die ihnen durch das Gesetz gewährte, ohnedies sehr bescheidene Verzinsung von 3 %, die ihnen vom 1. Juli 1924 zugesprochen wurden.

Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, dass das Finanzministerium entgültig daran geht, die Ansprüche, dieser armen Kriegsanleihebesitzer zu befriedigen, die Verzinsung nachzuzahlen, damit Hunderte von Verhungern geschütz werden.

Die Unterzeichneten stellen daher an den Herrn Finanzminister die Anfrage, was er zu Tun gedenkt, um mit der größten Beschleinigung die Ansprüche der Kriegsanleihebesitzer zu befriedigen und die Anzahlung der Zinsen vom 1. Juli 1924 an vorzunehmen.

Prag, am 15. Dezember 1925.

Kraus,

Siegel, Dr. Lehnert, Dr. Koberg, Matzner, Ing. Kallina, Knirsch, Patzel, Wenzel, Ing. Jung, Stenzl, Eckert, Halke, Platzer, Hodina, Zierhut, Krebs, Wollschack, Simm, Dr. Keibl, Weber, Dr. Schollich, Heller.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP