Pùvodní znìní ad III./22.

Interpellation

des Abgeordneten Kraus und Genossen

an den Eisenbahnminister

wegen unglaublichen Zuständen auf den Linien der Staatsbahnen, besonders auf der Aussig-Teplitzer und der ehemaligen böhmischen Nordbahn.

Der Zug Nr. 1504, der um 7 Uhr früh von Warnsdorf nach Bodenbach abgehen soll und die ganze Verbindung sowohl in der Richtung nach Rumburg, Bodenbach, Prag, über Deutsch-Gabel nach Reichenberg, herstellt, wurde an der Endstation Warnsdorf am Sonntag den 13./12. 25, 1/2 Stunde später, also um 1/2 8 Uhr wegen Wassermangel abgelassen, sodaß mehr wie hundert Reisende, den Anschluß nach den erwähnten Richtungen verloren haben. Das Bedeutet für Viele den Verlust eines ganzen Tages, nachdem die nächsten Züge erst kurz nach Mittag gehen.

Das Fahrpersonal, auf dieser, ganz deutsches Gebiet durchziehenden Eisenbahn, ist nicht bloß nahezu ganz èechisch, sondern der deutschen Sprache so wenig mächtig, daß die nicht in der Lage sind, deutschen Fahrgästen eine zufriedenstellende Auskunft zu geben. So kam es unlängst vor, daß der èechische Kondukteur einen deutschen Fahrgast, beim Einfahren des Schnellzuges in Rumburg, die Antwort gab, wir sind schon in Böhm.-Leipa, während Böhm.-Leipa ungefähr 46 km von Rumburg entfernt liegt.

Die überwiegende Mehrheit der Schaffner auf den Staatsbahnen sind Èechen, die weiß Gott woher auf die deutschen Strecken der Staatsbahn versetzt wurden und nicht im Stande sind Deutschen Auskunft zu geben. Das verursacht eine ungeheuere Unsicherheit unter den Fahrgästen, weil die Kondukteure nicht einmal wissen, auf welcher Seite die Stationen liegen.

Es wäre jedenfalls angezeigt, wenn das Eisenbahnministerium eine entsprechende Verlautbarung, besonders an das angrenzende reichsdeutsche Gebiet, herausgeben würde, daß die Schaffner auf den èechoslovakischen Bahnen die deutsche Sprache nur notdürftig beherrschen, verkehrte Auskünfte geben und daher ihre Auskünfte mi einer gewissen Vorsicht aufzunehmen sind.

Die Unterzeichneten stellen an den Herrn Eisenbahnminister die Anfrage, ob ihm die Verhältnisse auf den èechoslovakischen Staatsbahnen, wie sie durch die Heranziehung des èechischen, ungeschulten Personals vorkommen, bekannt sind und was er überhaupt zu tun gedenkt, um die Sicherheit der Reisenden auf den Bahnen der Èechoslovakei zu ermöglichen.

Prag, den 15. Dezember 1925.

Kraus,

Dr. Lehnert, Dr. Schollich, Knirsch, Wenzel, Krebs, Zierhut, Wollschack, Ing. Jung, Patzel, Simm, Stenzl, Weber, Horpynka, Siegel, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Keibl, Dr. Koberg, Eckert, Hodina, Koczor.

Pùvodní znìní ad IV./22.

Interpellation

des Abgeordneten Patzel und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

betreffend die Stellenlosenfürsorge der Allgemeinen Pensionsanstalt.

Die Tagespresse berichtet, daß die Verwaltungskommission der Allgemeinen Pensionsanstalt in ihrer Sitzung vom 2. April l. J. beschlossen hat in Hinkunft nur mehr jenen stellenlosen Angestellten eine Geldunterstützung zuzuwenden, die einer nach dem Gesetze Slg. Nr. 267 vom 19 Juli 1921 auszahlenden Fachorganisation angehören.

Der genannte Beschluß der Verwaltungskommission der Allgemeinen Pensionsanstalt ist weder mit den Grundgedanken des sozialen Versicherungswesens zu vereinbaren, noch kann er Anspruch auf irgend eine andere sachliche Begründung erheben, da auch die gegenwärtig von der Stellenlosenfürsorge der Allgemeinen Pensionsanstalt ausgeschlossenen Versicherten für deren Kosten mit ihren Versicherungsbeiträgen so aufkommen müssen.

Im übrigen halten wir dafür, daß der angeführte Beschluß auch mit den geltenden Bestimmungen des Pensionsversicherungsgesetzes im Widerspruche steht.

Wir nehmen daher über ausdrückliches Ersuchen vieler tausender beteiligter Privatangestellter Veranlassung, an den Herrn Minister für soziale Fürsorge folgende Interpellation zu richten:

1. Ist dem Herrn Minister der mehrfach genannte Beschluß der Verwaltungskommission der Allgemeinen Pensionsanstalt bekannt und ist dieser Beschluß seitens des Ministeriums für soziale Fürsorge als der zuständigen Aufsichtsbehörde bereits auf seine gesetzliche Begründetheit hin überprüft worden?

2. Ist der Herr Minister bereit, diesen Beschluß mit sofortiger Wirkung aufzuheben?

Da eine im früheren Abgeordnetenhause am 4. Juni 1925 eingebrachte Interpellation unbeantwortet blieb, wird sie hiemit neuerlich eingebracht.

Prag, am 17. Dezember 1925.

Patzel,

Knirsch, Stenzl, Eckert, Dr. Schollich, Matzner, Weber, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Dr. Keibl, Kraus, Siegel, Koczor, Zierhut, Wenzel, Ing. Jung, Simm, Wollschack, Krebs, Tichi, Mayer.

Pùvodní znìní ad V./22.

Interpellation

des Abgeordneten Patzel und Genossen

an den Finanzminister, den Minister des Äußern und den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die Ausgaben für das Schulwesen der russischen und ukrainischen Flüchtlinge in der Èechoslovakischen Republik.

In dem vom Abg. Prof. Dr. Srdinko erstatteten Bericht des Budgetausschusses des Abgeordnetenhauses über den èechoslovakischen Staatsvoranschlag für das Jahr 1926 werden die Kosten für die Unterstützungen an die russischen und ukrainischen Flüchtlinge auf dem Gebiet der Èechoslovakischen Republik für das kommende Verwaltungsjahr auf rund 62,000.000 Kè geschätzt. Seit Jahren werden vom Außenministerium jährlich über 60 milionen Kronen für die Bildungsbedürfnisse der auf dem èechoslovakischen Staatsgebiete lebenden Russen und Ukrainer ausgegeben, ohne daß hiefür die verfassungsmäßige Genehmigung im Finanzgesetz und Staatsvoliegende Staatsrechnungsabschluß über das Verwaltungsjahr 1923 ausdrücklich an, daß an außerordenlichen Ausgaben der Zentrale des Ministeriums für auswürtige Angelegenheiten im Voranschlag bloß 14,950.000 Kè vorgesehen, tatsächlich aber 77,268.620 Kè angewiesen wurden. In der Begründung dieser Budgetüberschreitung, wird auf die nicht präliminierten Ausgahen für diese russischen Flüchtlinge hingewiesen. Auch im Voranschlag 1926 ist der eingangs erwähnte Betrag nicht vorgesehen und nur wer die Erläuterungen ließt, der findet die Anküdigung der Verwendung einer solchen verfassungsmäßig gar nicht genehmigten Summe für diesen Zweck. Nun wollen wir es den heimatlosen, aus dem Vaterlande vertriebenen Ostslaven nicht mißgönnen, wen ihnen ein anderer Staat eine Freistatt gibt und ihnen Unterricht erteilen läßt, damit sie entsprechend vorgebildet sind, wenn sie einmal in die Heimat zurückkehren, Bitter wird das Gefühl nur, wen wir sehen, die èechische Staatsverwaltung hier eine offene Hand hat, während das deutsche Schulwesen aus Ersparungsgründen geknebelt und eingeschränkt wird.

Auf keinen Fall aber geht es an, daß hier jahrelang Millionen ohne verfassungsmäßige Genehmigung verwendet werden.

Ich frage die Herren Minister:

Auf Grund welcher gesetzlichen Ermächtigung werden seit Jahren diese Beträge ausgegeben und verwendet?

Prag, am 17. Dezember 1925.

Patzel,

Dr. Schollich, Matzner, Dr. Lehnert, Weber, Ing. Kallina, Kraus, Dr. Keibl, Siegel, Zierhut, Koczor, Eckert, Tichi, Stenzl, Knirsch, Wenzel, Ing. Jung, Mayer, Simm, Wollschack, Krebs.

Pùvodní znìní ad VI./22.

Interpellation

des Abgeordneten Platzer und Genossen

an den Minister für Post und Telegraphen-wesen

in Angelegenheit der Begehung der Einschichten.

Wie in der letzten Zeit in Erfahrung gebracht wurde, beabsichtigt die Postverwaltung die Bestellung der Einschichten durch Organe der Postverwaltung einzustellen, Tatsächlich wurde diese Maßnahme probeweise schon in einigen Teilen durchgeführt. Auf diese Weise kommen Tausende Staatsbürger des deutschen Siedlungsgebietes, namentlich unseres Böhmerwaldes, da dieses fast durchwegs nur aus Einschichten besteht, für die ebenso wie von den anderen das vorgeschriebene Porto bezahlt wird, um ihr gutes Recht.

Die Gerechtfertigten fragen deshalb an, ob dem Herrn Postminister diese Absicht der Postverwaltung bekannt ist und fordern im bejahenden Falle das Aufheben dieser angeblichen Sparmaßnahme im Interesse eines geordneten und geregelten Postverkehres.

Prag, am 19. Dezember 1925.

Platzer,

Windirsch, Böllmann, Mayer, Eckert, Dr. Hanreich, J. Fischer, Tichi, Zierhut, Heller, Stenzl, Hodina, Wagner, Koczor, Nitsch, Schubert, Dr. Spina, Halke, Weisser, Dr. Holota, Füssy.

Pùvodní znìní ad VII./22.

Interpellation

der Abgeordneten Alois Kunz, Dr. Felix Luschka und Genossen

an den Finanzminister

betreffend Unterstützung der Sparkassen.

Laut Gesetz vom 9. Oktober 1924, Nr. 237 Slg. d. G. u. V., ist mit einem jährlichen Staatszuschluß von 50 Millionen Kronen und einer Selbsthiffe von jährlich 20 Millionen Kronen ein Spezialfond für durch die Nachkriegszeit geschädigten Geldinstitute geschaffen worden. Das hiedurch amortisierbare Kapital beträgt 1640 Millionen Kronen.

Für die Aufteilung dieses Fondes an die in Betracht kommenden Geldinstitute wurde ein Kuratorium bestehend aus 20 Mitgliedern befand sich jedoch nur 1 Deutscher.

Die Aufteilung dieses Fondes erfolgte in einer für die deutschen Spar- und Vorschußkassen geradezu unglaublichen Weise, und zwar erhielten die drei gefallenen Banken Bohemiabank, Pozemková banka und Mähr. schles. Bank 330 Millionen Kronen, alle übrigen in Frage kommenden Banken 700 Millionen Kronen, die Konsumvereine und Wirtschaftsgenossenschaften 350 Millionen Kronen, die Vorschußkassen 150 und die Sparkassen 110 Millionen Kronen zugeteilt. hiebei sei bemerkt, daß die erstangeführten 3 Banken überhaupt nicht mehr existieren und die Mähr.-schles. Bank allein 118 Millionen Kronen zugeteilt erhielt. Diese letztere Bank wurde im Jahre 1911 gegründet, hatte im Jahre 1919 ein Reinvermögen von 4 Millionen Kronen und weist im Jahre 1921 ein Defizit von 194 Millionen Kronen aus, so daß nun die Funktionäre derselben strafgerichtlich verfolgt werden. Auf diese 194 Millionen Abgang hat diese zweifelhaft gefallene Bank 118 Millionen Kronen, das sind 61 % der gewiß nicht zu niedrig ausgewiesenen Verluste zugeteilt erhalten.

Demgegenüber haben die vorwiegend deutschen Sparkassen mit einem Gesamtverlust von einer Milliarde achtzig Millionen Kronen den ganz lächerlichen Betrag von 110 Millionen Kronen, d. s. 10 % zugeteilt erhalten, dabei ist zu berücksichtigen, daß diese Verluste der Sparkassen nicht etwa aus zweifelhaften spekulativen Geschäften entstanden sind. diese Verluste entstanden dadurch, daß der Staat zwar alle Aktiven des alten Österreich an sich gezogen hat, hinsichtlich der Passiven aber nur allzugern bereit war, die Rechtsnachfolge des alten Staates abzuleugnen, was ganz besonders die Kriegsanleihe betrifft, für deren Verwertung den Sparkassen unerfüllbare Bedingungen vorgeschrieben sind, wodurch sich der Staat wesentliche Beträge erspart hat. Nun sollen diese Beträge von den ohnedies nicht gut finanzierten Gemeinden getragen werden. Der Staat hat mithin in diesen Fällen nichts anderes getan, als die Verpflichtungen, die ihn trafen, auf die Gemeinden überwälzt. Er hat sich demnach die allgemeine Garantieverpflichtung der Gemeinde, welche für solche Fälle der Entlastung des Staates wohl nicht geschaffen worden ist, in einer Finanzwirtschaft der Gemeinden in vielen Fällen vernichtenden Weise zu Nutze gemacht.

In Anbetracht dieser krassen Vorkommnisse stellen die Gefertigten an den Herrn Minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, von dem ihm nach der Kriegsanleihenovelle vom 30. November 1924, Nr. 216 der Slg. d. G. u. Verord, zustehenden Ermächtigung den weitesten Gebrauch zu machen, in dieser Richtung im schleunigsten Wege die nötigen Verfügungen zu treffen und auch alle sonst ihm nach den bestehenden Gesetzen offenen Möglichkeiten einer Unterstützung der Sparkassen anzuwenden, um dadurch den den Sparkassen zugefügten Schaden einigermaßen gutzumachen?

2. Ist der Herr Minister bereit, die schon monatelang im Finanzministerium eingereichten Ansuchen der Sparkassen um Bewilligung der privilegierten Zeichnung ihrer Kriegsanleihen endlich einer günstigen Erledigung zuzuführen?

3. Ist der Herr Minister bereit, jenen Sparkassen mit großem Kriegsanleihebesitz die Bewilligung einer angemessenen Tilgungsdauer des Zuzeichnungsdarlehens und ein die Rentabilität der Kasse ermöglichenden Lombardzinsfuß zu gewähren?

Prag, am 18. Dezember 1925.

Kunz, Dr. Luschka,

Weisser, Dr. Spina, Scharnagl, J. Fischer, Halke, Böllmann, Greif, Oehlinger, Zajicek, Dr. Feierfeil, Bartel, Dr. Petersilka, Stenzl, Dr. Mayr-Harting, Bobek, Krumpe, Budig, Schubert, Platzer, Böhm.

Pùvodní znìní ad VIII./22.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Wenzel Feierfeil, Georg Scharnagl und Genossen

an den Minister für Gesundheitswesen

betreffend die angebliche Auflassung der Distriktsarztensstelle in Kallich, Gerichtsbezirk Görkau.

In der Erzgebirgsgemeinde Kallich (910 Einwohner, ziemlich entwickelte Industriebetriebe), bestand bisher eine Disktriktsarztensstelle und war dieser Posten schon deshalb eine dringende Notwendigkeit, weil der nächstgelegene Ort, wo ebenfalls ein Arzt wohnt, Platten, 9 km, der zweitnächste Ort mit einem Arzt, Komotau, 14 km entfernt ist. Diese angegebenen Entfernungen sind aber deshalb noch besonders zu unterstreichen, weil es mühsame Gebirgswege sind, die in den rauheren Jahreszeiten oft wochen- und monatelang gar nicht oder nur äußerst schwierig zu begehen sind. Was dieser Umstand im Falle einer plötzlichen schweren Erkrankung oder bei einer Geburt, zu welcher ärztliche Assistenz notwendig ist, bedeutet, wenn in Kallich die Arztensstelle nicht bestünde, kann man leicht ermessen.

Die Distriktsarztensstelle in Kallich soll nun aufgelassen und der Ort zum Disktrikte Platten geschlagen werden, Begründet soll die Sache damit werden, daß im Distrikte Kallich nicht jene Bevölkerungszahl vorhanden ist, welche vom Gesetze zur Errichtung eines eigenen Distriktes gefordert wird, Indes dürfte hier aber die Meinung am Platze sein, es müsse, wenn das Gesetz auch eine bestimmte Zahl vorschreibt, dies noch eine solche Auslegung in Einzelfällen zulassen, welche dem Hauptsinn des Gesetzes entspricht, nämlich, daß für einen ausreichenden Sanitätsdienst vorgesorgt werden soll. Welche schweren Unzukömmlichkeiten aber im Falle Kallich entstehen müssen, durch die sogar Menschenleben gefährdet werden können, weil sonst eine rechzeitige ärztliche Hilfe nicht erreicht werden kann, ist schon aus dem Umstande zu ersehen, daß, wie bereits erwähnt, die nächsten Orte mit einer ärztlichen Station 9 bis 14 km entfernt sind.

Die Unterzeichneten stellen daher folgende Anfrage:

Ist der Herr Minister bereit, eine Verfügung an der zuständigen Stelle in der Sache Kallich zu erlassen, daß dort der Distriktsarztensposten bestehen bleibt?

Prag, am 18. Dezember 1925.

Dr. Feierfeil, Scharnagl,

Dr. Luschka, Dr. Petersilka, Bobek, Oehlinger, Hodina, Greif, Bartel, Kunz, Dr. Mayr-Harting, Zajicek, Budig, Dr. Spina, Platzer, Dr. Hanreich, Halke, Heller, Böhm, Weisser, Zierhut.

Pùvodní znìní ad IX./22.

Interpellation

der Abg. Dr. Wenzel Feierfeil, Georg Scharnagl und Genossen

an der Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend Unterbringung der èechischen Schule in Stockau (Schulbezirk Bischofteinitz) in der Wohnung des dortigen Pfarrers.

In Stockau (Schulbezirk Bischofteinitz) besteht seit Anfang dieses Schuljahres eine èechische Schule für 3 Kinder. Davon ist eines èechischer Nationalität (das Kind eines dort stationierten Gendarmen), zwei sind deutsch.

Gegen ale Vorstellung, welche vom dortigen Pfarrer geltend gemacht worden sind, ist verfügt worden, daß diese Schule in der Wohnung des Pfarrers untergebracht wird und es ist der hiefür beschlagnahmte Raum gesprengt worden und wurden die in diesem Raume untergebrachten Kirchensachen einfach auf den offenen Gang hinausgestellt.

Die Pfarre Stockau hat kein eigenes Pfarrgebäude, sondern ist seit dem Jahre 1785 im dortigen Schloß - übrigens ein zur Zeit Kaiser Josef II. aufgelassenen Augustianerkloster - untergebracht. Die dem Pfarrer zur Verfügung stehenden Wohn- und Amtsräume sind sehr bescheiden. Es fehlt z. B. ein Archivraum, ein Zimmer zur Aufbewahrung der kirchlichen Paramente und anderer kirchlicher Gegenstände und müssen diese Sachen in der Privatwohnung des Pfarrers untergebracht werden. Er hat keinen Bodenraum, keinen Holzplatz zur Verfügung, sondern ist hiefür auf den offenen Gang angewiesen. Trotzdem ist der Raum seiner Privatwohnung, in dem er bisher die kirchlichen Paramente, kirchliche Bucher, Gefäße, Kerzen, das heinge Grab, die Krippe und anderes aufbewahrt hat, am 14. September d. J. gewaltsam in Gegenwart des Ortsgendarmen gesprengt worden und sind sämtliche Sachen, ohne daß von jenen Organen, welche die Sprengung vorgenommen haben, Vorsorge getroffen worden ware, einrach auf den offenen Gang hinausgestellt worden.

Abgesehen davon, daß die Sicherheit für wertvolle kirchliche Stucke und auch für Sachen von staatlicher Bedeutung hiedurch in Frage gestellt worden ist, muß aber gesagt werden, daß eine Notwendigkeit, die Schule gerade in der Wohnung des Pfarrers unterzubringen, nicht bestand. In demselben Schlösse, in dem, wie erwähnt, die Pfarrerwohnung untergebracht ist, sind mindestens 20 Zimmer vonstandig leer und unbewonnt und unter diesen sogar ein Zimmer, das vor dem Baue der deutschen Ortsschule über 20 Jahre als Schulklasse für die deutsche Schule benützt worden war.

Es kommen noch folgende Momente in Betracht: Das derzeit beschlagnahmte Zimmer hat kernen eigenen Hauseingang. Es muß also der Hauseingang zur Pfarrerwohnung mit Rücksicht auf diese Schule jetzt beständig offen bleiben, obzwar, auf dem Gang die Gegenstande, die durch Raumungskommission einfach hinausgestent worden sind, zumeist unversperrt sich befinden. Ferner würde eine Erkrankung eines die Schule besuchenden Kindes an einer ansteckenden Kinderkrankheit zur Folge haben, daß der Pfarrer, weil er an demselben Gang seine Amts- und Privatwohnung hat, die anderen Schulen seines Kirschspieles nicht besuchen könnte.

Der Herr Minister wird gefragt:

1. Ist er bereit, sich über den Vorgang, den man zur Unterbringung der èechischen Schule in Stockau angeordnet hat, zu informieren?

2. Ist er geneigt, eine neuerliche Kommission unter Zuziehung des Pfarrers und der Gemeindevertretung anzuordnen mit dem Hinweis, daß die Beschlagnahme eines Teiles der ohnehin bescheidenen Pfarrwohnung auffallend sei, wenn, im Schlösse selbst eine ganze Anzahl von Räumen (darunter sogar ein ehemaliges Schulzimmer) vollständig unbenutzt stehe, die doch ohne Belästigung einer Partei, wie sie sonst ein Schulbetrieb immer zur Folge haben muß, zur Verfügung gestellt werden können?

Prag, am 18. Dezember 1925.

Dr. Feierfeil, Scharnagl,

Heller, Oehlinger, Greif, Bartel, Bobek, Dr. Petersilka, Hodina, Kunz, Dr. Luschka, Dr. Mayr-Harting, Zajicek, Dr. Spina, Platzer, Dr. Hanreich, Halke, Böhm, Weisser, Zierhut, Budig.

Pùvodní znìní ad X./22.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Luschka und Genossen

an die Gesamtregierung

betreffend die Aufhebung der Ausnahmsverordnung für den Bezirk Hultschin.

Am 15. November 1925 hat der politische Bezirk Hultschin endlich von seinem verfassungsmäßigen Wahlrechte Gebrauch machen können. Das Wahlergebnis hat erwiesen, daß der mit der Einverleibung des Hultschiner Ländchens für den neuen politischen Bezirk eingeführte Ausnahmzustand seinen Zweck, bei der dortigen Bevölkerung das Bekenntnis zur èechischen Nationalität zu erzwingen, nicht erfüllt hat. Die Regierungsverordnung vom 4. Mai 1920, Slg. d. G. u. V. Nr. 321 hat der deutschen Hultschiner Bevölkerung, die auf Grund der Wahlergebnisse eine bedeutende Mehrheit dieses Bezirkes bildet, auch nicht einmal diejenigen Rechte zukommen lassen, die den deutschen Staatsbürgern im übrigen Staatsgebiete der Èechoslovakischen Republik nicht entzogen werden konnten. Der durch die erwähnte Verordnung geschaffene Ausnahmszustand, der bis heute der gesetzlichen Genehmigung entbehrt und der demokratischen Staatsidee direkt widerspricht, hat dort eine absolutistische Regierungs- und Exekutivgewalt festgelegt. Auf allen Gebieten des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, vor allem aber in allen als politisch geltenden Angelegenheiten ist die Bevölkerung zum Spielball rücksichtsloser Entnationalisierung geworden. Der deutsche Sprachgebrauch der dortigen Bevölkerung wurde nicht einmal aus Zweckmäßigkeitsgründen anerkannt, sondern als Ausdruck der Staatsfeindlichkeit aus allen Belangen des öffentlichen Lebens ausgemerzt. So wurden alle deutschen Schulen gesperrt, die Bodenreform nur zu politischen Machenschaften mißbraucht, die Gemeindevertretungen willkürlich aufgelöst, soziale Einrichtungen wie z. B. die Verwaltung der Bezirkskrankenkasse Hultschin unter Ausschluß jeder deutschen Vertretung zusammengesetzt.

Dieser unerträgliche Zustand gereicht der Bevölkerung zu schwersten politischen und wirtschaftlichen Schäden und stellt sich einer Konsolidierung dieses Gebietes als ein unüberbrückbares Hindernis in den Weg. Die Verordnung als definitive Grundlage der Verwaltung des Bezirkes wird nie und nimmer eine Beruhigung der dortigen Bevölkerung zeitigen können, Die Autorität der Behörden bleibt dauernd in Frage gestellt.

Daher stellen die Gefertigten an die Gesamtregierung die Anfrage, ob sie bereit ist, dem Bezirke Hultschin:

1. Die verfassungswidrige Verordnung vom 4. Mai 1920, Slg. d. G. u. V. Nr. 321 aufzuheben?

2. In demokratischer Anerkennung des Wahlergebnisses dem Bezirke Hultschin als einem zur deutschen Minderheit gehörigen Bezirk die Berechtigung zum amtlichen Gebrauche der deutschen. Sprache zu gewähren?

3. Alle Funktionen, die für das dortige Gebiet auf Grund der Ausnahmsverordnung geschaffen wurden, sofort aufzuheben?

Prag, am 17. Dezember 1925.

Dr. Luschka,

Dr. Spina, Zierhut, Hodina, Platzer, Dr. Petersilka, Dr. Hanreich, Halke, Heller, Böhm, Weisser, Zajicek, Scharnagl, Dr. Feierfeil, Bobek, Oehlinger, Dr. Mayr-Harting, Bartel, Budig, Greif, Krumpe.


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