Pùvodní znìní ad IX/97.

Interpelltion

der Abgeordneten Taub, Dietl und Genossen

an den Finanzminister

wegen der Staatsgebahrung für das Jahr 1926.

Zeitungsmeldungen zufolge hat der Herr Finanzminister in einer Sitzung des Zwölferausschusses der Koalition festgestellt, daß der Staatsvoranschlag für das Jahr 1926 trotz des rechnungsmäßig ausgewiesenen Überschusses in Wirklichkeit mit 300 milionen passiv ist. Diese Tatsache wurde dadurch verschleiert, daß ordentliche Betriebsausgaben im Bereiche der Eisenbahn- und Posterverwaltung als Investition eingestellt wurden. Wenn dazu in Erwügung gezogen wird, daß die Regelung der Beztige der Staatsbediensteten einen Aufwand von mehreren hundert Millionen erfordern wird, was der Finanzverwaltung im Zeitpunkte der Einbringung des Staatsvoranschlages bereits bekannt sein mußte, so ergibt sich die unwiderlegliche Tatsache, daß das Budget für das Jahr 1926 falsch erstellt wordenist. Unsere Fraktion hat dies bereits anläßlich der Beratung des Voranschlages festgestellt, ohne daß dieser Nachweisung seitens der Regierung oder seitens des Berichterstatters die gebührende Beachtung geschenkt worden wäre. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 18. Dezember 1925 haben wir sodann den Herrn Finanzminister aufgefordert, im Hause zu erklären, ob er den Staatsvoranschlag mit seiner Verantwortung deckt. Da der Herr Minister zu dieser Anfrage nicht Stellung genommen hat, andereseits aber ineiner privaten Körperschaft Aufklärung gegeben hat, fragen wir den Herrn Minister:

1.) Ist es richtig, daß der Staatsvoranschlag für das Jahr 1926 einen Budgetierungsfehler im Betrage von 300 Millionen Kè enthält?

2.) Ist der Herr Finanzminister bereit, die sich aus dieser Tatsache zwingend ergebende Maßnahme dem Parlamente zur verfassungsmäßigen Entscheidung zu unterbreiten?

Prag, am 16. Feber 1926.

Taub, Dietl,

Hackenberg, Chlouba, Kirpal, Schäfer, Schweichhart, Èermák, Cibulka, Kaufmann, Pohl, dr. Czech, Roscher, Hillebrand, Haken, Leibl, Heeger, de Witte, Schuster, Grünzner, Èulen, Hruška.

Pùvodní znìní ad X/97.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Czech, Hillebrand und Genossen

an den Minsiter des Äußern

wegen der Verschiebung der Abrüstungskonferenz.

Einer Meldung aus Genf zufolge haben die Vertreter mehrerer Staaten, darunter auch der Tschechoslovakei, beim Sekretariat des Völkerbundes den Antrag gestellt, den zusammentritt der vorbereitenden Kommission der Abrüstungskonferenz zu vertragen. Als Begründung wird angeführt:

1.) Die Regelung des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund,

2.) die Regelung des Verhältnisse des Völkerbundes zu Sowjetrußland,

3.) die Stellungnahme der amerikanischen Delegierten zu den Verhandlungen,

4.) Regelung einiger bis jetzt hoch strittiger östeerreichisch-ungarischer Fragen.

Es ist auf den ersten Blick klar, daß es sich hier durchaus nur um Scheingründe handelt, da die Konferenz keineswegs auf die Völkerbundmitglieder beschränkt ist, da Amerika seine Teilnahme bereits zugesag hat und das Bestehen ingendwelcher strittiger Fragen zwischen zwei Konferenzteilnehmen natürlich in jedem Zeitpunkter als Vowand zur Verhinderung der Konferenz herangezogen werden könnte. Aus diesen Gründen muß es Wunder nehmen, daß die Tschechoslovakei unter jenen Staaten genannt wird, welche die neuerliche Hinausschiebung der Abrüstungskonferenz mitveranlaßt haben, da eine solche Stellungnahme durchaus im Widerspruche zu der Haltung des Herrn Außenministers steht, der sich immer bemüht hat, als eifriger Förderer des Abrüstungsgedankens zu erscheinen.

Wir haben wiederholt, insbesondere bei der parlamentarischen Besprechung über das Genfer Protokoll und über die Verträge von Locarno unseren Standpunkt dargelegt, daß alle Friedenspakte und Garantieverträge volkommen wertlos bleiben, wenn nicht eine reale Sicherung gegen die Kriegsgefahr durch den Abbau des Militarismus geschaffen wird. Die Abrüstung ist aber insbesondere für die Tschechoslovakei auch aus innerpolitischen Gründen eine Notwendigkeit, weil die hohen Militärlasten und die zum Großteil gleichfalls durch millitärische Ausgaben gewaltig anwachsenden Staatsschulden schon jetzt unerträglich drückend sind. Die Stellungnahme des tschechoslovakischen Vertreters beim Völkerbund widerspricht also den Interessen der Bevölkerung.

Wir fragen daher der Herrn Minister:

1.) Ist es richtig, daß der Vertreter der Tschechoslovakei im Völkerbundrat an einer Vertagungsaktion teilgenommen hat?

2.) Wenn dies der Fall ist, wie rechtfertigt der Herr Minister diese Stellungnahme?

3.) Gedenkt der Herr Minister Schritte zugunsten einer baldigen Einberufung der Abrüstungskonferenz zu unternehmen?

Prag, am 16. Feber 1926.

Dr. Czech, Hillebrand,

Kirpal, Schweichhart, de Witte, Hackenberg, Kaufmann, Mondok, Heeger, Haiplick, Mikulíèek, Vrtaník, Schmerda, Dìdiè, Elstner, Schuster, Roscher, Pohl, Leibl, Dietl, Harus, Schäfer, dr. Gáti, Grünzner, Hirschl.

Pùvodní znìní ad XII/97.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Luschka, Dr. Spina, Ing. Jung, Stenzl und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die skandalöse Unterbringung des deutschen Staatsreformrealgymnasiums in Neu-Oderberg.

Nach Presseberichten schreitet die Staatsverwaltung an den Neubau eines Schlgebäudes zur Unterbringung des tschechischen Staatsreformrealgymnasiums in Neu-Oderberg, das 1920 errichtet, in der 1. bis 5. Klasse 198 Schüller aufweist, und gegenwärtig in der ehemals deutschen Rohrwerkschule untergebracht ist. Als Bauplatz wurde ein Tei des öffentlichen Parkes erwählt und abgetrennt und ebenso dürfte auch die innere Ausstattung nichts zu wünschen übrig lassen. Gegen gesundheitliche Schulbauten ist nichts einzuwenden, wenn auch wir Deutsche in gleicher Weise bedacht würden. Als vor wenigen Jahren Unterrichtsminister Bechynì das deutsche Staatsreformrealgymnasium besichtigte, bezeichnete er dessen räumliche Unterbringung als Skandal. Trotzdem ist inzwischen nichts zur Beseitigung des skandalösen Zustandes geschehen. Das Zusammenpferchen der 500 deutschen Mittelschüler schreit um Abhilfe. Es sind gegenwärtig 14 Klassen vorhanden, für welche nur 8 halbwegs gesundheitsentsprechende Klassenzimmer zur Verfügung stehen. Die 5 übrigen Klassenräume sind Kabinette und völlig unzureichend. Eine Klasse besitzt überhaupt keinen Klassenraum und wandert von Stunde zu Stunde. Das Gymnasium hat keinen Physiksaal, keinen eigenen Turnsaal (Mitbenützung des Saales der Knabenbürgerschule), kein Sprechzimmer, keinen Aufenthaltsraum für Schülerinnen, keine intsprechenden Lehrmittelzimmer, keine Amtswohnung und eine Wohnung für den Schuldiener. Für 14 Klassen stehen nur 6 Abortzellen zur Verfügung. Auch fehlt ein Freiturnplatz, ebenso ein Aufenthaltsplatz für Pausen, sodaß die Schüler bei jedem Wetter auf den Ringplatz geschickt werden müssen. Diese hohnsprechenden Verhältnisse erfordern eheste Abhilfe, zumal es eine offenkundige Zurücksetzung und bewußte Verleztung der deutschen Bevölkerung Ostschlesiens, welche in der Anstalt die einzige übriggebliebene deutsche Mittelschule besitzt bedeuten würde, wenn anläßlich staatlicher Schulneubauten in Neu-Oderberg das deutsche Staatsreformrealgymnasium wieder keine deutsche Staatsreformrealgymnasium wieder keine entsprechenden baulichen Umgestaltungen erfahren würde.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur die Anfrage:

Welche Maßnahmen zur Beseitigung der geschilderten Übelstände an Neu-Oderberger Staatsreformrealgymnasium in Aussicht genommen sind und wann dieselben zur Durchführung gelangen werden?

Prag, am 16. Februar 1926.

Dr. Luschka, dr. Spina, inž. Jung, Stenzl,

dr. Hanreich, Fischer, Eckert, Mayer, Zierhut, Böllmann, Wenzel, Knirsch, Patzel, Windirsch, Oehlinger, Zajicek, Bartel, Krumpe, dr. Wollschack, Weisser, dr. Feierfeil, Bobek, Kunz, Hodina, Budig, dr. Mayer-Harting, Szent-Ivány, Simm, dr. Petersilka, Krebs, Scharnagl, Platzer, Greif.

Pùvodní znìní ad XIII/97.

Interpellation

der Abgeordneten Tichi, A. Stenzl, E. Eckert, Zierhut und Genossen

an den Minster für soziale Fürsorge

betreffend die Einführung der allgemeinen Sonntagsruhe in den Landstädten in Böhmen.

Die politische Landesverwaltung in Böhmen benützt den § 9 des Gesetzes vom 18. Juli 1905 Zl. 125 R. G. Bl. um systematisch von einem Bezirk zum anderen die allgemeine Sonntagsruhe in den Landstädten einzuführen.

Durch die Einführung der allgemeinen Sonntagsruhe sind aber nicht nur die Kaufleute allein, sondern auch die anderen Gewerbetreibenden betroffen, weil im Sinne der Verordnung vom 24. April 1895, Nr. 58 R. G. Bl. Abs. 8 der den Produktionsgewerben zustehende Verschleiß deren Waren dann verboten erscheint, wenn der Zuzug der Landbevölkerung eben unterbleibt.

Durch die Einführung der Sonntagsruhe zeigt es sich immer mehr, daß aller Verkehr und das ganze Geschäftsleben in einem bedrohlichen und raschen Rückschritte sich befindet.

Der Schaden der der Kaufmannschaft und dem Gewerbe durch die neue Regelung erwächst, ist deshalb so groß, weil der Gesamtumsatz wegen des Entfalles von 52 Arbeitstagen, welche die größte Verdienstmöglichkeit boten, um 20-50% zurückgegangen ist. Es ist begreiflich, daß auch die Steuerleistung im gleichen Ausmaße zurückgehen wird, was einerseits zum Schaden der Staatsfinanzen, andererseits aber auch der Gemeindefinanzen ausfällt, die bekanntlich mit 10%an dem Ertrage der Umsatzsteuer beteiligt sind.

Die Sonntagsruhe wurde aber auch gegen das Bedürfnis und gegen den Willen der Landbevölkerung eingeführt, denn diese kann den Sonntag zur Besorgung ihrer Einkäufe nicht mehr benützen und ist daher genötigt, für diese Einkäufe einen Wochentag zu opfern, was die landwirtschaftlichen Arbeiten schwerwiegend behindern muß.

Nicht unerwähnt darf gelassen werden, daß die neue Situation einen Abbau der Angestlltengehälter, vielfach sogar Entlassungen wegen des Rückgangs der Einnahmen des Unternehmersim Gefolge haben muß. Es wird also auch in sozialpolitischer Hinsicht gerade das Gegentiel dessen erzielt, was erreicht werden sollte.

Auch darf nicht übersehen werden, daß durch die Neuregelung auch der Hausierhandel überhandnehmen wird, was sich deshalb schwerwiegend fühlbar machen wird, weil sich der Haushändler bekanntlich an Bestimmungen über Sonntagsruhe nicht zu halten pflegt.

Aus allen diesen Gründen haben sich auch die Gemeindevertretungen gegen die Sonntagsruhe ausgesprochen, wurden aber begreiflicher Weise von der politischen Verwaltung ebenso wenig gehört, wie Gewerbe, Handel und Landwirtschaft.

Im Sinne des Art. IX des Gesetzes vom 18. Juli 1905, Zl. 125 hat die politische Landesbehörde vor Einführung der Sonntagsruhe die Handels- und Gewerbekammer, die betreffenden Gemeinden, die Genossenschaften, sowie den Gehilfenausschuß zu hören.

Nachdem durch diese Verfügung auch die Produktionsgewerbe, Uhrmacher, Sattler, Taschner, Schuhmacher u. s. w. ihre Waren verschleißen, ebenfalls betroffen werden, hätte die politische Landesbehörde auch die Genossenschaften dieser Gewerbegruppen hören müssen, was sie sträflicherweise aber unterlassen hat.

Sie hat die Sonntagsruhe trotz des Protestes der Gemeinden, der Handelskammern, der Genossenschaften und selbst der konsumierenden Landbevölkerung eingeführt, trotzdem die kaufleute und Gewerbetreibenden den Wünschen der Angestelltenschaft im Sinne des Achtstundentagsgesetzes entsprechen wollten.

Damit wurde die durch die ungeheueren Steuerlasten ohnehin arge wirtschaftliche Krise in den Landgemeinden ungemein verschärft, sodaß der durch die allgemeine Sonntagsruhe geschaffene Zustand unhaltbar wurde.

Die gefertigten Abgeordneten der Deutschen Gewerbepartei und des Bundes der Lanwirte fragen:

1.) Ist der Herr Minister bereit der politischen Landesverwaltung in Böhmen aufzutragen, das durchgeführte Verfahren im Sinne des Art. IX des Gesetzes vom 18. Juli 1905, Zl. 125 dadurch zu ergänzen, daß in den betroffenen Bezirken alle Gewerbegenossenschaften, deren Mitglieder durch die Sonntagsruheverordnung in Mitleidenschaft gezogen wurden, gehört werden?

2.) Ist er bereit dafür zu sorgen, daß diese gesetzliche Bestimmung fernerhin respektiert werde?

3.) Ist der Herr Minister bereit die erlassenen Sonntagsruheverordnungen einer Revision zu unterziehen und dieselbe überall dort außer Kraft zu setzen, wo sie ohne Befragung der beteiligten Faktoren oder gegen den Willen der Gemeinden und Genossenschaften eingeführt wurden;

4.) Ist endlich der Herr Minister bereit der politischen Landesverwaltung in Böhmen nahezulegen, mit der bezirksweisen Einführung der allgemeinen Sonntagsruhe Einhalt zu tun?

Prag, am 16. Februar 1926.

Tichi, Stenzl, Eckert, Zierhut,

Fisher, Platzer, Koczor, Mayer, Böhm, Schubert, dr. Holota, Nitsch, Hodina, Füssy, dr. Korláth, dr. Hanreich, dr. Spina, Böllmann, Szent-Ivány, Halke, Heller.

Pùvodní znìní ad XIV/97.

Interpellation

der Abgeordneten H. Tichi, A. Stenzl, E. Eckert und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

betreffend die Handhabung des Sonntagsruhegesetzes im Bäckergewerbe.

Gleichzeitig mit der Einführung der allgemeinen Sonntagsruhe in den Handelsgewerben im Sinne des Artikels IX des Gesetzes vom 16. Jänner 1895 Zl. 21 R. G. Bl. resp. vom 18. Juli 1905, Zl. 125 wird auchdie Sonntagsruhe für den Verschleiß der Erzeugnise des Bäckergewerbes festgelegt, trotzdem für verschiedene Gewerbekategorien Ausnahmsverfügungen getroffen wurden.

Die Einschränkung des Verkaufes von Semmeln und Brot an Sonntagen durch die Erzeuger wird von der konsumierende Bevölkerung schwer empfunden, insbesondere von der aubeitenden und der Landbevölkerung die gerade gerne an Sonntagen Weißgebäck mit Vorliebe einkauft.

Diese unsinnige Verfügung schüdigt aber das Bäckergewerbe ungemein, weil sie demselben die Möglichkeit nimmt, die am Samstag hergestellte Ware am Sonntag zu verkaufen.

Die Gefertigten fragen demnach:

Ist der Herr Minister bereit dafür zu sorgen, daß für das Bäckergewerbe im Sinne des § 7 des Gesetzes vom 16. Jänner 1895 R. G. Bl. Zl. 21 und der Durchführungsverordnung zu demselben vom 24. April 1895 Z. 58 R. G. Bl. - Ausnahmsbestimmungen für die Sonntagsruhe - soweit sie den Verkauf von Bäckererzeugnissen betrifft - geschaffen werde, die dem Wunsche der breiten Volksschichte entspricht, und den Verkauf von Brot und Weißgebäck an Sonntagvormittagen ermöglicht?

Prag, am 16. Februar 1926.

Tichi, Stenzl, Eckert,

Mayer, Koczor, dr. Hanreich, Platzer, Halke, Nitsch, dr. Korláth, Füssy, Schubert, Hodina, dr. Holota, Szent-Ivány, Böllmann, dr. Spina, Fischer, Zierhut, Böhm, Heller.

Pùvodní znìní ad XV/97.

Interpellation

der Abgeordneten H. Tichi, A. Stenzl, E. Eckert und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

betreffend die Regelung der Arbeitszeit im Bäckergewerbe.

Die Arbeitszeit hat im Bäckergewerbe nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen von 10 Uhr abends bis 5 Uhr früh zu ruhen.

Wer die Eigenart des Bäckergewerbes insbesondere in den Provinzstädten kennt, der weiß, daß diese Bestimmung einfach undurchführbar erscheint, so daß die Bäcker den Wünschen ihrer Kundschaft, die in der früh ihr frisches Gebäck haben will, nicht entsprechen können, wenn diese unsinnige Verordnung aufrecht bleibt.

Während der Zeit des Krieges und in der Nachkriegszeit, wo aus Mangel an weißem Mehl kein Weißgebäck erzeugt werden durfte, mochte das Nachtbackverbot gerechtfertigt sein, zumal meist nur Schwarzbrot in großen Laiben erzeugt wurde. Bei den nunmehr geänderten Verhältnissen, wo das konsumierende Publikum unter allen Umständen frisch gebackenes Weißbäck beansprucht, wird die bestehende gesetzliche Betriebseinschränkung von den Bäckern als eine unerträgliche Härte empfunden, dem Bäcker ist es nicht möglich, den Anforderungen des Publikums zu entsprechen und ein mit Sorgfalt hergestelltes Weißgebäck zu erzeugen. Versuche, das Gebäck tasvorger fertig zu stellen, scheitenten daran, daß das Publikum altbackenes Weißgebäck nicht kaufte, sondern sich im Haushalte eigenes Gebäck herstellte. Dadurch büßte die Bäckerschaft einen Großteil ihres Umsatzes ein und viele Existenzen wurden dem Ruine preisgegeben. Die überhandnehmende Stellenlosigkeit der Bäckergehilfenschaft ist auf diesen Übelstand ebenfalls zurückzuführen.

Die Bäckerschaft wünscht keineswegs, daß die Arbeitszeit die ganze Nacht hindurch gestattet seil soll, wie in der Vorkriegszeit, sondern sie verlangt nur, daß eine Verlegung der Nachtruhe und zwar in der Weise erfolgt, daß die Ruhezeit anstatt von 10 Uhr abends bis 5 Uhr früh von 8 Uhr abends bis 3 Uhr früh zu gelten hat.

Die Gefertigten fragen:

Ist der Herr Minister bereit dafür zu sorgen, daß das Bäckergewerbe indie Kategorie jener Gewerbe eingereiht wird, denen es gestattet ist, sobald der regelmäßige Bedarf der Bevölkerung es erfordert, mit der Arbeit zu einem früheren Zeitpunkte wie bisher zu beginnen, so daß die Ruhezeit von 8 Uhr abends bis 3 Uhr früh festgelegt wird?

Prag, am 16. Februar 1926.

Tichi, Stenzl, Eckert,

dr. Korláth, Mayer, Koczor, dr. Hanreich, Böllmann, Schubert, Nitsch, Szent-Ivány, dr. Holota, Halke, Hodina, Füssy, Platzer, Fisher, Zierhut, Böhm, dr. Spina, Heller.

Pùvodní znìní ad XIX/97.

Interpellation

des Abgeordneten Hillebrand und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend den Abbau der Hilfsbeamten und Schulinspektoren.

Meldungen der Tages- und Fachzeitungen berichteten, daß ab Jänner 1926 in einer Reihe von Schulbezirken, die bisher den Schulinspektoren zugeteilten Hilfsbeamten aus dem Stand der Volksund Bürgerschullehrerschaft dieses Amtes wieder enthoben werden sollen. Diese Meldung hat sich leider vielfach bewahrheitet und es besteht die Befürchtung, daß noch weitere hilfsbeamte enthoben werden. Ihre Bestellung geschah seinerzeit mit Ministerial-Erlaß vom 28. Feber 1921, Zahl 6373, aus dem Bestreben heraus, den Bezirks-Schulinspektoren durch eine entsprechende Entlastung in den Kanzleiagenden die Möglichkeit eines häufigen Verkehrs mit Schulen und Lehrern zu schaffen und dadurch eine Besserung und Hebung des gesamten Volkschulwesen zu gewehrleisten. Seit dieser zeit sind die Kanzleiagenden der Bezirksschulausschüsse bedeutend gestiegen und ihre Aufarbeitung ist durch die zweisprachige Erledigung in hohem Maße erschwert worden.

Wenn es bei der in einzelnen Bezirken bereits durchgeführtenEnthebung der Hilfskräfte bleibt, so bedeutet dies, daß der Bezirksschulinspektor den ganzen Akteneinlauf des Bezirksschulausschusses selbst erledigen muß. Damit aber wird er seiner eigentlichen Aufgabe entzogen. Die Inspektionen werden auf das unumgänglichste Maß eingeschränkt werden müssen, der Bezirks-Schulinspektor wird sich nicht mehr mit dem Studium der Lehrerpersönlichkeiten, der Kinderseele, der neuzeitlichen pädagogischen Literatur befassen können, die größte und ständige Sorge wird darauf gerichtet sein müssen, den Einlauf rechtzeitig zu erledigen. Und trotzdem wird es unerledigte Aktenreste geben, sehr zum Schaden der Lehrerschaft und der Schule. Aus dem Wunsch heraus, unsere Schulen vor neuen Schaden zu bewahren, fragen wir den Herrn Minister:

Ist er bereit, die Verfügung über die angeordnete Enthebung der Hilfskräfte der Bezirks-Schulinspektoren wieder rückgängig zu machen?

Ist er bereit, zu verfügen, daß allen Bezirks-Schulinspektoren, auch dort, wo dies bisher nicht der Fall war, ein Hilfsbeamter zugewiesen wird, damit der Resolution vom 9. April 1920, Slg. d. G. u. V. Nr. 292, entsprochen wird, welche besagt:

"Dem Bezirks-Schulinspektor ist zur Erledigung der laufenden Agenden ein ernannter Beamter aus der Lehrerschaft zuzuteilen"?

Prag, am 18. Feber 1926.

Hillebrand,

Roscher, Hackenberg, dr. Czech, Kirpal, Schäfer, Schweichhart, de Witte, Taub, Leib, Schuster, Grünzner, Heeger, Kreibich, Harus, Kolláriková, Dìdiè, dr. Gáti, Hruška, Elstner, Muna, Schmerda.

Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP