XIX/97 (pøeklad).

Interpelace

poslance Hillebranda a druhù

ministrovi školství a národní osvìty

o restrikci výpomocných úøedníkù a školních inspektorù.

Denní a odborové èasopisy uveøejnily minulého mìsíce zprávu, že v mnoha školních okresích mají býti od ledna 1926 pomocní úøedníci, pøidìlení dosud okrasním školním inspektorùm z uèitelù obecných a obèanských škol, opìt sproštìni svého úøadu. Tato zpráva se, bohužel, potvrdila a dlužno se obávati, že ještì i další pomocní úøedníci budou sproštìni. Pomocní úøedníci byli kdysi pro okresní školní inspektory ustanovování ministerským výnosem ze dne 28. února 1921, è. 6374. Správnì usilovalo se ulehèiti okresním školním inspektorùm a zbaviti je kanceláøské práce a tím jim umožniti èastìjší styk se školou a s uèiteli a zajistiti zlepšení a povznesení veškerého obecného školství. Od té doby kanceláøské práce okresních školních výborù znaènì vzrostly a vyøizování bylo velmi znaènì ztíženo zvláštì tím, že spisy musí býti vyøizovány dvoujazyènì.

Zùstane-li pøi sproštìní pomocných úøedníkù okresních školních inspektorù, které bylo již v jednotlivých okresech provedeno, bude musit okresní školní inspektor veškeré došlé spisy okresního školního výboru sám vyøíditi. Tím bude odvrácen od svého vlastního úkolu. Inspekce budou se musiti provádìti, jen pokud to bude nezbytnì nutné, okresní školní inspektor nebude se již moci obírati studiem osobností uèitelù, dìtské duše, moderní výchovné literatury, jeho nejvìtší starostí bude, aby vyøídil vèas došlé spisy. A pøed to však spisy vyøízeny nebudou a to nejen na škodu uèitelstva, nýbrž i školy. Pøejíce si uchrániti naše školy pøed novou škodou, tážeme se pana ministra:

Jest ochoten znovu odvolati naøízení, kterým bylo provedeno sproštìní výpomocných sil okresních školních inspektorù?

Jest ochoten naøíditi, aby všem okresním školním inspektorùm, také tam, kde dosud tak nebylo, byl pøidìlen výpomocný úøedník, aby bylo vyhovìno resoluci ze dne 9. dubna 1920, è. 292 Sb. z. a n., jež praví: "Obvodnímu inspektorovi školnímu budiž k vyøizování bìžné agendy pøidìlen úøedník z uèitelstva, jmenovaný pøedsedou župní rady školní".

V Praze dne 18. února 1926.

Hillebrand,

Roscher, Hackenberg, dr. Czech, Kirpal, Schäfer, Schweichhart, de Witte, Taub, Leib, Schuster, Grünzner, Heeger, Kreibich, Harus, Kolláriková, Dìdiè, dr. Gáti, Hruška, Elstner, Muna, Schmerda.

Pùvodní znìní ad I/97.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Genossen

an die Minister für Volksverpflegung und für Gesundheitswesen und körperliche Erziehung

betreffend den Verkauf von mit Margarine verfälschter Butter.

Schon von zwei Jahren wurde der damalige Minister für Volksverpflegung im Wege einer Interpellation aufmerksam gemacht, daß in der Gablonzer und Reichenberger Gegend mit Margarine verfälschte Butter massenhaft unter der Bezeichnung "Landbutter" zum Verkaufe gebracht wird. Gleichzeitig wurde der Minister für Volksverpflegung um das energische Einschreiten gegen die Butterfälscher ersucht, weil durch sie die Konsumenten geschädigt werden und die Butterzeuger und der reelle Butterhandel in Mißkredit geraten.

Auf diese Interpellaton wurde die Antwort erteilt, daß es sich um bloßé Mutmaßungen unbelegter Tatsachen handelt. Ferner wurde beigefügt, daß das Ministerium für Volksverpflegung der Angelegenheit seine erhöhte Aufmerksamkeit widme, obwohl im Hinblick auf das Gesetz vom 25.Oktober 1901, R. G. Bl. Nr. 26 vom Jahre 1902, eine direkte Aktion bloß vom Gesundheitsministerium unternommen werden könnte.

Was die Tatsache der Verfälschung von Butter mit Margarine betrifft, ist diese in den weitesten Kreisen der Bevölkerung schon damals bekannt gewesen und wurde von dem Handelsgremium in Reichenberg in der "Reichenberger Zeitung" am 19. November 1924 angeführt, daß "gewisse Orte" für die Butterfälschungen in Betracht kommen. Welche Orte das nun sind, ergibt u. a. eine Notiz derselben Zeitung vom 25. Jänner 1926, in der beanständet wurden, die mit Margarine verfälschte Butter verkauften. Es waren, dies Anna Bulíø aus Passek, Rosa Tøešòak aus Modlibow, Josef Pavlo aus Rostein, Martha Tøešòak aus Wrtky und Marie Schritter aus Rostein. Die chemische Untersuchung der Proben bestätigte die Fälschung.

Die Tatsachen, daß Butterfälschungen in großem Maßstabe vorkommen, werden aber auch erhärtet durch eine Zuschrift, welche die Politische Bezirksverwaltung in Gablonz a./N. unter Zahl 69417 am 10. Dezember 1925 an den Landeskulturrat für Böhmen (D. S.) in Prag gerichtet hat. In dem Schreiben wird u. a. erwähnt:

"Es ist leider wahr, daß im hiesigen Bezirke kolossale Mengen gefälschter Butter verkauft werden. Die Behörde widmet der Sache seit Jahren die größte Aufmerksamkeit. Es wird eine ständige Kontrolle geübt. Vom städtischen Marktkommissär in Gablonz wurden im Einvernehmen mit dem Amtsarzte zahlreiche Proben entnommen und der Untersuchungsanstalt in Prag eingesendet oder vom autorisierten Chemiker Apotheker Dr. Ulrich untersucht. Die Strafen, die die Gerichte verhängen, sind jedoch zu klein, die die Händler bei dem grossen Profile leicht ertragen. Die Gemeindeämter wurden unzähligemale aufgefordert, Proben zu entnehmen, erlahmen jedoch bald inder Tätigkeit. Die meisten Händler kommen aus der Turnauer Gegend und meiden zumeist die Stadt Gablonz, verhausieren die meistens Margarine enthaltende "böhmische Butter" in den Landgemeinden. Es könnte nur dadurch Abhilfe geschehen, daß eine Amtsperson ständig auf der Reise wäre und Proben entnommen würden.

Es wäre der Behörde jede Anregung erwünscht, um diesem das Volk schädigenden Unfuge steuern zu können. Schließlich wird bemerkt, daß in der Stadt wöchentlich 3-4 Anstände bei dem Butterverkaufe vorkommen, daß das Gericht die Schuldtragenden nur mit 10-30 Kè straft."

Mit Rücksicht auf diese Darlegungen ist es unbedingt notwendig, daß nunmehr energisch gegen die Butterfälscher vorgegangen wird und es werden daher die Herren Minister für Volksverpflegung und Volksgesundheit gefragt:

1.) ob sie bereit sind, Verfügungen zu treffen, damit durch eigene Überwachungsorgane die in die Bezirke Reichenberg und Gablonz kommenden Butterhändler der Schärfsten Kontrolle unterzogen werden;

2.) ob sie weiter bereit sind, darauf Einfluß zu nehmen, damit die strafgesetzlichen Bestimmungen gegen Butterfälscher und Händler mit gefälschter Butter rücksichtslose Anwendung finden?

3.) ob sie ferner gewillt sind, zu den auf die Fälschung von Nahrungsmitteln bezughabenden Gesetzen Ergänzungen zu beantragen, welche die Verfälschungen von Butter möglichst erschweren?

Prag, am 5. Feber 1926.

Windirsch,

Hodina, Weisser, Platzer, Heller, Mayer, dr. Hanreich, Wagner, Halke, Nitsch, Kurtyák, dr. Holota, dr. Korláth, Koczor, Stenzl, Eckert, Schubert, Böllmann, Zierhut, dr. Spina, Böhm, Fischer, Szent-Ivány, Füssy.

Pùvodní znìní ad II/97.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Koberg, Matzner und Genossen

an den Eisenbahnminister

wegen der Mißstände auf der Strecke Olmütz - Jägernsdorf - Hannsdorf - Olmütz samt Nebenlinien.

Die obgenannte Stracke wird trotz ihrer hohen Bedeutung für das industriereiche Nordmähren und Westschlesien nicht als Haupt- sondern als Nebenstrecke behandelt und mit den ältesten und schlechtesten häufig nicht mehr gut, die Achsen sind ausgefahren, die Beleuchtung ist schlecht, in den Aborten funktioniert die Wasserleitung nicht, die letzten Wagen, namentlich die zwischen Troppau und Jägerndorf verkehrenden Schüllerwagen werden nicht selten erst am Bestimmungsorte warm, weil sie nicht vorgeheizt sind usw. Aber auch in anderer Hinsicht herrschen arge Mißstände: bekanntlich haben jetzt eine Menge Bahnbedienstete samt ihren Familien das Recht zur Benützung der II. Klasse und davon machen sie in großer Zahl Gebrauch. Obwohl dadurch eine starke Vermehrung der Fahrgäste II. Klasse gegenüber der Vorkriegsverhültnissen erfolgte, wurde nicht nur die I. Klasse überhaupt abgeschafft, sondern auch die II. Klasse stark eingeschränkt. Gewöhnlich verkehrt ein Wagen II. Klasse, oft aber nur ein halber, wesweise am Gange stehen müssen. Andererseits gelangen auch im Winter ganz veraltete Wagen ohne Seitengänge zur Verwendung, sodaß beim Öffnen der Tür immer der kalte Wind hereinbläst, was bei den klimatischen Verhältnissen im Altvatergebiete für din Gesundheitszustand der Reisenden gewiß nicht zuträglich ist. Besonders die in die Heilbäder und Sanatorien fahrenden Kranken beklagen sich bitter über dieses geringe Entgegenkommen der Bahnverwaltung. Noch schlechter ist es auf den Seitenlinien, woselbst zumeist auch die II. Klasse abgeschafft wurde und nur noch Wagen III. Klasse letzter Güte verkehren. Trotzdem kam es vor, daß z. B. nach Römerstadt noch Fahrkarten II. Klasse verkauft wurden. Auch die Inhaber von Jahreskarten I. und II. Klasse werden in ähnilicher Weise geschädigt wie die, welche Fahrkarten II. Klasse für Strecken kaufen und bezahlen, wo nur Wagen III. Klasse verkehren.

In Deutschland ist selbst auf den kleinsten Nebenstrecken für die Bequemlichkeit der Reisenden ganz anders vorgesorgt. Nicht nur in den Wagen II., sondern ebenso in denen III. und IV. Klasse gibt es in jedem Zuge so viele Plätze, daß nie von einer Überfüllung die Rede sein kann. Hingegen war dies z. B. vor den Weihnachtsfeiertagen hier in einer geradezu unglaublichen Weise der Fall, wie die Anfragesteller selbst am 22. Dezember 1925 in Olmütz feststellen konnten. Der von dort um 13.12 Uhr abgehende Personenzug nach Jägerndorf bestand aus einer gewöhnlichen Garnitur, obgleich der Stationsleitung bekannt sein mußte, daß an diesem Tage eine Menge Militärpersonen Studenten, Schüller und andere auf Weihnachtsurlaub fahren würden. Tatsächlich wollten vielleicht dreimal soviel Leute mitkommen als Sitzgelegenheiten verhanden waren. Nun wurden aber nicht etwa Wagen angehängt, die Reisenden mußten vielmehr sich auf den Gärgen und Plattformen zusammendrängen so gut es ging, um überhaupt, mitfahren zu können. Die damit nicht zufrieden waren, mußten einfach zurückbleiben, so z. B. der Sekretär des Bundes der Landwirte in Bärn, Herr Lothar Kunz. Als die beiden erstgefertigten Abgeordneten mit Rücksicht auf die unter den Reisenden herrschende begreifliche Erregung den Verkehrsbeamten aufforderten, doch Abhilfe zu schaffen, erwiederte dieser, ein ganz junger Mann, jedenfalls ein schlechter Ersatz für einen gut eingeargeiten Abgebauten: "Kein Fahrgast hat Anspruch auf einen Sitzplatz!" Mit dieser Bemerkung ließ er den überfüllten Zug abgehen. Selbstverständlich löste diese Antwort noch mehr Unwillensäußerungen unter den Reisenden aus.

Am Bahnhof in Jägerndorf geschah am 29. Dezember 1925 um 6 Uhr abends folgendes:

Der diensthabende Verkehrsbeamte Revident Klein, ließ den Arbeiterzug nach Hennersdorf ab, während noch ungefähr 60 Personen in der Bahnhofhalle warteten, ohne auf den Bahnsteig herausgelassen zu werden. Selbstveratändlich waren diese von der Mitfahrt grundlos ausgeschlossenen Leute darüber nicht sehr erbaut und forderten noch vor der Abfahrt des Zuges unter Rufen und Rütteln an der versperrten Tür das Öffnen derselben. Ihrem Verlangen wurde aber erst nach Abfahrt des Arbeiterzuges Rechnung getragen, worauf die Menge ihrem Unwillen begreiflicherweise unter lautem Schimpfen und Schreien Luft machte. Der schuldtragende Revident Klein wirkte dabei nicht etwa beruhigend ein, indem er vielleicht eine Entschuldigung vorgebracht hätte, sondern holte einen Sicherheitswachmann und ließ durch diesen das Nationale des Arbeiters Emanuel Anders aufnehmen, weil dieser angeblich besonders heftig geschimpft hatte.

Ähnilich Vorfälle ereignen sich leider nicht selten. Infolge des unsinnigen Austausches bezw. Ersatzes deutscher Angestellten durch tschechische, die vielleicht nicht einmal halbwegs gut deutsch können und auch nicht im Stande sind, deutschen Reisenden richtige Auskünfte zu geben, leidet nicht nur das Vertrauen der bodenständegen Bevölkerung und das Ansehen des Staates im Auslande, sondern auch in hohem Maße die Betriebssicherheit.

Die Gefertigten fragen nun den Herrn Eisenbahnminister:

1.) Sind Ihnen diese Zustände im Bereiche der Staatsbahndirektion Olmütz bekannt?

2.) Billigen und decken Sie das geschilderte Vorgehen der Staatsbahnverwaltung auf der Strecke Olmütz-Ziegenhals-Olmütz samt Nebenlinien;

3.) Was gedenken Sie zur Abstellung der gerügten Übelstände zu tun;

Prag, am 12. Jänner 1926.

Dr. Koberg, Matzner,

Zierhut, Kraus, Heller, Wagner, dr. Spina, Halke, Siegel, dr. Hanreich, dr. Schollich, inž. Kallina, Weber, dr. Lehnert, Böllmann, Hodina, Platzner, dr. Keibl, Weisser, Horpynka, Fischer, Böhm.

Pùvodní znìní ad III/97.

Interpellation

der Abgeordneten H. Tichi, A. Stenzl, Ernst Eckert und Genossen

an den Justizminister

betreffend die Neuwahlen der Beisitzer der Gewerbegerichte.

Trotzdem die Funktionsperiode der Beisitzer der nach dem Gesetze vom 27. November 1896 Nr. 218 R. G. Bl. geschaffenen Gewerbegerichte längst abgelaufen ist, schreibt man die Wahlen für diese Institution nicht aus.

Die Gefertigten fragen:

1.) Warum wurden, die längst fälligen Wahlen für die nach dem Gesetzen vom 27. November 1896, Nr. 218 R. G. Bl. geschaffenen Gewerbegerichte bisher nicht ausgeschrieben?

2.) Wann gedenkt der Herr Justizminister die Wahlen für diese Institution durchzuführen?

Prag, am 6. Februar 1926.

Tichi, Stenzl, Eckert,

dr. Korláth, dr. Holota, Füssy, Kurtyák, Heller, Böllmann, dr. Hanreich, Windirsch, Koczor, Platzer, Halke, Schubert, Fischer, Mayer, Wagner, Böhm, Hodina, Nitsch, Zierhut, dr. Spina, Szent-Ivány.

Pùvodní znìní ad IV/97.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Koberg und Genossen

an die Gesamtrigierung bezw. den Vorsitzenden der Regierung

wegen Nichtbefolgung der durch § 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 1924, Nr. 286 der Regierung erteilten Aufträge hinsichtlich der Verwaltungsreform.

Durch das genannte Gesetz betreffend Sparmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung, wurde die Regierung ausdrücklich beauftragt, unter Beobachtung der in §§ 1 und 2 dieses Gesetzes angeührten Grundsätz, bis zum 31. Dezember 1925 denEntwurf eines Gesetzes über die einheitliche Regelung des Verwaltungsverfahrens und über die Abgrenzung der Zuständigkeit der einzelnen Ministerien sowie die erforderlichen Gesetzentwürfe zur Durchführung aller übrigen Maßnahmen vorzulegen, welche zu einer gründlichen Verwaltungsreform notwendig sing. Nur im Zusammenhange damit kann logischerweise eine Herabsetzung der Zahl der Staatsbediensteten ohne Beeinträchtigung des allgemeinen Wohles vorgenommen werden.

Den Beamtenabbau hat die Regierung in entschiedenster und rücksichtslosester Weise durchgeführt und setzt ihn trotz gegenteiliger Versprechungen noch immer fort, die Voraussetzung dafür aber, nämlich eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der öffentlichen Verwaltung hat sie bis heute nicht geschaffen, obgleich hiezu ein gesetzlicher, bis Ende 1925 befristeter Auftrag vorliegt. Zeit hiefür war also mehr als ein Jahr, die nötigen Unterlagen und Studien sind schon aus dem alten Österreich vorhanden, die Grundsätze und Richtlinien für die beabsichtigte Verwaltungsreform enthält das erwähnte Gesetz selbst - und dennoch geschah bisher nichts zur Lösung dieses überaus wichtigen Problems. Dem Übereifer im Abbau, durch den die Staatsverwaltung vielfach ihrer wertwollsten Kräfte beraubt wird, steht vielmehr eine vollständige Maßachtung der gesetzlichen Vorschriften über die Verwaltungsreform gegenüber. Nicht einmal ein Antrag auf Verlängerung der Frist wurde dem Parlamente rechzeitig vorgelegt. Dadurch hat die Regierung offenbar vorsätzlich oder aus großer Fahrläßigkeit dem Geiste und Wortlaute des Gesetzes zuwider gehandelt und einerseits die Interessen der Bevölkerung, andererseits die Autorität des Gesetzes schwer geschädigt. Anstatt in der pünktlichen Einhaltung des Gesetzes mit gutem Beispiel voranzugehen setzt sich die Regierung darüber geflissentlich hinweg, ohne auch nur eine Begründung ihres gesetzwidrigen Verhaltens für nötig zu erachten.

Die Gefertigten fragen nun den Herrn Vorsitzenden der Regierung:

1.) Wie rechtfertigt er die Nichtachtung der Aufträge des § 3 des Gesetzes Nr. 286/24?

2.) Wann gedenkt die Regierung endlich die längst fälligen Gesetzenwürfe zur Reform der Vewaltung vorzulegen?

3.) Welche Maßnahmen wurden bisher zur Durchführung des § 2 dees genannten Gesetzes im Verordnungswege oder auf administrative Weise getroffen?

Prag, am 4. Februar 1926.

Dr. Koberg,

Horpynka, inž. Kallina, Weber, dr. Spina, Zierhut, Halke, Böllmann, J. Mayer, Heller, Wagner, Kraus, dr. Schollich, dr. Lehnert, dr. Keibl, Siegel, Matzner, Böhm, Weisser, Fisher, Platzer.

Pùvodní znìní ad V/97.

Interpellation

des Abgeordneten A. Kunz und Genossen

an den Finanzminister

in Angelegenheit der Pensionsdurchrechnung der Ruhestädler.

Laut § 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1924, Slg. d. G. u. Vdgen Nr. 287 werden auch jenen Staatsbeamten, Angestllten und Dienern, welche vor dem 1. Jänner 1925 aus dem aktiven Dienste getreten sind, die Begünstigungen dieses Gesetzes, welches mit 1.Jänner 1925 in Kraft getreten ist, zu teil.

Diese Pensionisten haben seit 1. Jänner 1925 nicht nur ihre Einkommensteuer aus Eigenen zu bezahlen, sondern erhalten auch nur 50% der Prager-Ortszulage. Die Pensionisten der Finanzwache erhalten überdies bis heute noch nicht ihre auf Grund dieses Gesetzes ihnen zustehende Grenzdienstzulage.

Durch die Vorenthaltung dieser berechtigten Ansprüche ist ihr Einkommen weit unter jenes der Gleichgestellten aus den Nachbarstaaten herabgesunken und dadurch die Existenz vieler Familien aufs ärgste gefährdet.

Die Gefertigten stellen an den Herrn Finanzminister daher die Anfrage:

Ist der Herr Finanzminister bereit, für jene Staatsangestellten, welche vor dem 1. Jänner 1925 ihren aktiven Dienst beendet haben, die ihnen nach dem Gesetze vom 22. Dezember 1924 rechmäßig zustehenden Pensionsbezüge ehestens anweisen zu lassen?

Prag, am 16. Feber 1926.

Kunz,

dr. Spina, Bölmann, Halke, Fischer, Mayer, Platzer, Schubert, Eckert, Zajicek, dr. Holota, Böhm, Greif, dr. Luschka, dr. W. Feierfeil, Budig dr. Mayr-Harting, Scharnagl, Oehlinger, Krumpe, Tichi.

Pùvodní znìní ad VII/97.

Interpellation

des Abgordneten Windirsch und Genossen

an den Minister für öffentliche Arbeiten

betreffend die Regulierung der Neiße unterhalb der Stadt Reicnenberg.

Schon seit Jehren wurde erkannt, daß die Mängel im Flußlaufe der Neiße unterhalb der Stadt Reichenberg einer dringenden Beseitigung bedürfen.Die Mängel treten schon bei den geringsten über ein Normalmaß hinausgehenden Niederschlägen in die Erscheinung und offenbaren sich durch weitreichende Überschwemmungen, die viele Hektare besten Wiesenlandes unter Wasser setzen und zwar oft zu einem Zeitpunkte, wo solche Überflutungen vollkommen unerwünscht sind. Häufig ist das zur Zeit der Heuernte, wodurch schon viele hunderte Meterzentner Heu verloren gegangen sind.

Die Überschwemmungen behindern aber auch oft für längere Zeitdauer den Verkehr, der von Rosental I. T. nach Paulsdorf zu und umgekehrt seinen Weg nimmt. Gerade dadurch wird aber auch die Verwirklichung eines Verkehrprojektes zur Unmöglichkeit gemacht, das im Ausbau einer Bezirksstraße und in der Aufführung einer Brücke zur Verbindung der genannten Gemeinden und der sich anschließenden Bezirksteile besteht. Insolangedie sich wiederholenden Überschwemmungen das Gelände unter Wasser setzen, was bei der Fortdauer des gegenwärtigen Zustandes zutrifft,ist an die Durchführung des Projektes nich zu denken.

Ein großer Nachteil der Überschwemmungen besteht aber darin, daß durch das Hochwasser auf die überfluteten Flächen massenhaft Unrat (Abfälle, tote Ratten usw.) gebracht werden, die nach dem Verlaufen des Wassers in Fäulnis übergehen und mit übelriechenden Zersetzungsprodukten die ganze Gegend verpesten. Dadurch entstehen auch gesundheitliche Gefahren, weil die Wohngebäude von Rosental I. T., Alt- und Neupaulsdorf oft bis dicht an die überschwemmten Flächen heranreichen.

Obwohl diese Verhältnisse den Regierungsstellen von früher bekannt sind mußte die Aufmerksamkeit darauf wieder nach dem hochwasser im Juni 1924 gelenkt werden. Damals wurde neuedings hervorgehoben, daß die Übelstände nur durch die baldige Regulierung der Neiße unterhalb der Stadt Reichenberg behoben werden können und im Zusammenhange damit wurde um die endliche baldige Inangriffnahme der notwendigen Arbeiten ersucht. Als einziges Resultat des darauf abzielenden Antrages wurde erreicht, daß im Frühjahre 1925 eine kommisionelle Begehung stattfand, wobei die Regulierung eines bestimmten Teiles der Neißestrecke als besonders dringend bezeichnet wurde. Seither haben nun auch der Bezirk Reichenberg und die in Betracht kommenden Gemeinden Rosental I. T. und Altpaulsdorf die Verpflichtung zur Beitragsleistung der auf sie entfallenden Kostenanteile in verbindlicher Form übernommen und ebenso gelangte auch das auf die Regulierung bezughabende Projekt zur Vorlage.

Erforderlich bleibt nenmehr, daß auch von Seite der Regierung die Angelegenheit eine rasche Förderung erfährt. Aus dem Grunde wird gefragt:

Ist dem Herrn Minister für öffentliche Arbeiten die oben erwähnte Angelegenheit bekannt und ist er bereit, darauf Einfluß zu nehmen, damit dieselbe bald in Angriff genommen wird und zur Durchführung gelangt?

Prag, am 10. Feber 1926.

Windirsch,

Tichi, dr. Hanreich, Eckert, Heller, Wagner, Zierhut, Böllmann, Hodina, Böhm, Platzer, Weisser, Nitsch, Kurak, Halke, Szent-Ivány, dr. Holota, Schubert, Stenzl, Mayer, Fisher, Koczor, Füssy.

Pùvodní znìní ad VIII/97.

Interpellation

des Abgeordneten Böhm und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der Wiederrichtung der einklassigen Volksschule in Rennersdorf Post Dittersbach, Politischer Bezirk Tetschen.

Mit Erlaß des Landesschulrates vom 27. Jänner 1925 Zahl 105 wurde die einklassige Volksschule in Rennersdorf aufgelöst.

In der Begründung der Auflösung der Schule war die geringe Kinderzahl maßgebend. Die Gemeindevertretung und der Ortsschulrat von Rennersdorf brachten gegen diese Entscheidung den Rekurs ein. Diese Berufung wurde mit Erlaß vom 2. April 1925, Zahl 3.041 abgewiesen. Es wurde ein neuerliches Ansuchen um die Errichtung einer Expositur in Rennersdorf zur Schule in Dittersbach eingebracht, welchem bis zum heutigen Tage trotz abermaliger Urgenzem und kommissioneller Begehung am 16. Juli 1925 nicht entsprochen wurde. Der von Rennersdorf nach Dittersbach führende Weg ist 4 km weit und im Winter zeitweise selbst für erwachsene Personenungangbar, für Kinder direkt lebensgefährlich. Glattels, Schneverwehungen, sowie Windbrüche sind in diesem gebirgigen waldigen Terrainkeine Seltenheit. Die Folgen dieser unhaltbaren Zustände sind oftmalige Erkrngungen, Fernbleiben von der Schule somit eine geringe Volksausbildung eine geistige Verkrüppelung der Kinder der Gemeinde Rennersdorf. Wer immer die jetzigen Schulverhältnisse kennt, die Opfer de Eltern und Kinder kann sich des Gedankens nicht verwehren, daß ein derartiger Zustand in einem Rechtsstaate nicht bestehen darf. Die Kinder müssen zur kalten Winterzeit um 1/2 7 Uhr früh in Begleitung von Eltern den gefährlichen Weg nach Dittersbach antreten, wo sie müde und entkräftet den Unterrichtsgegenständen oftmals nicht folgen können, trotzdem sich in ihrer eigenen Gemeinde das Schulhaus mit allen zum Unterrichtsbetriebe notwendigen Einrichtnugsgegenständen und Hilfsmittenl befindet. Der Bezirksschulauschuß sowie die Bezirksverwaltungskommission, die Gemeindevertretung und der Ortsschulrat Dittersbach haben einstimmig ihre wärmste zustimmung zur Wiedererrichtung der Rennersdorfer einklassigen Volksschule in dem an dem Landesschulrat gerichteten Schreiben vom 16. Juli 1925 gegeben.

Nicht unerwähnt möchte weiters bleiben, daß die Zahl der schulpflichtigen Kinder in der Gemeinde Rennersdorf im Jahre 1926 zwanzig übersteigen dürfte und dadurch die Errichtung einer zweiten Klasse in Dittersbach infolge Besuches von mehr als 60 Kindern notwendig würde und dadurch die Ersparung einer Lehrkraft für Rennersdorf ebenfalls außer Frage kommt.

Die Gefertigten stellen deshalb an den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur folgende Anfrage:

Ist dem Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur dieser unhaltbare Zustand, geschaffen durch die Aufhebung der einklassigen Volksschule in Rennersdorf, bekannt und ist der Herr Minister bereit, für die Wiederöffnung der einklassigen Volksschule in Rennersdorf den Auftrag zu erteilen?

Prag, am 7. Feber 1926.

Böhm,

Tichi, Hodina, Zierhut, Eckert, Wagner, Heller, Platzer, Windirsch, dr. Spina, Weisser, Nitsch, Kurak, Schubert, dr. Hanreich, Mayer, Böllmann, Fischer, Halke, Szent-Ivány, dr. Holota, Koczor, Füssy.

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