Denní a odborové èasopisy uveøejnily
minulého mìsíce zprávu, že v
mnoha školních okresích mají býti
od ledna 1926 pomocní úøedníci, pøidìlení
dosud okrasním školním inspektorùm z
uèitelù obecných a obèanských
škol, opìt sproštìni svého úøadu.
Tato zpráva se, bohužel, potvrdila a dlužno se
obávati, že ještì i další
pomocní úøedníci budou sproštìni.
Pomocní úøedníci byli kdysi pro okresní
školní inspektory ustanovování ministerským
výnosem ze dne 28. února 1921, è. 6374. Správnì
usilovalo se ulehèiti okresním školním
inspektorùm a zbaviti je kanceláøské
práce a tím jim umožniti èastìjší
styk se školou a s uèiteli a zajistiti zlepšení
a povznesení veškerého obecného školství.
Od té doby kanceláøské práce
okresních školních výborù znaènì
vzrostly a vyøizování bylo velmi znaènì
ztíženo zvláštì tím, že
spisy musí býti vyøizovány dvoujazyènì.
Zùstane-li pøi sproštìní pomocných
úøedníkù okresních školních
inspektorù, které bylo již v jednotlivých
okresech provedeno, bude musit okresní školní
inspektor veškeré došlé spisy okresního
školního výboru sám vyøíditi.
Tím bude odvrácen od svého vlastního
úkolu. Inspekce budou se musiti provádìti,
jen pokud to bude nezbytnì nutné, okresní
školní inspektor nebude se již moci obírati
studiem osobností uèitelù, dìtské
duše, moderní výchovné literatury, jeho
nejvìtší starostí bude, aby vyøídil
vèas došlé spisy. A pøed to však
spisy vyøízeny nebudou a to nejen na škodu
uèitelstva, nýbrž i školy. Pøejíce
si uchrániti naše školy pøed novou škodou,
tážeme se pana ministra:
Jest ochoten znovu odvolati naøízení, kterým
bylo provedeno sproštìní výpomocných
sil okresních školních inspektorù?
Jest ochoten naøíditi, aby všem okresním
školním inspektorùm, také tam, kde dosud
tak nebylo, byl pøidìlen výpomocný
úøedník, aby bylo vyhovìno resoluci
ze dne 9. dubna 1920, è. 292 Sb. z. a n., jež praví:
"Obvodnímu inspektorovi školnímu budiž
k vyøizování bìžné agendy
pøidìlen úøedník z uèitelstva,
jmenovaný pøedsedou župní rady školní".
V Praze dne 18. února 1926.
Schon von zwei Jahren wurde der damalige Minister für Volksverpflegung
im Wege einer Interpellation aufmerksam gemacht, daß in
der Gablonzer und Reichenberger Gegend mit Margarine verfälschte
Butter massenhaft unter der Bezeichnung "Landbutter"
zum Verkaufe gebracht wird. Gleichzeitig wurde der Minister für
Volksverpflegung um das energische Einschreiten gegen die Butterfälscher
ersucht, weil durch sie die Konsumenten geschädigt werden
und die Butterzeuger und der reelle Butterhandel in Mißkredit
geraten.
Auf diese Interpellaton wurde die Antwort erteilt, daß es
sich um bloßé Mutmaßungen unbelegter Tatsachen
handelt. Ferner wurde beigefügt, daß das Ministerium
für Volksverpflegung der Angelegenheit seine erhöhte
Aufmerksamkeit widme, obwohl im Hinblick auf das Gesetz vom 25.Oktober
1901, R. G. Bl. Nr. 26 vom Jahre 1902, eine direkte Aktion bloß
vom Gesundheitsministerium unternommen werden könnte.
Was die Tatsache der Verfälschung von Butter mit Margarine
betrifft, ist diese in den weitesten Kreisen der Bevölkerung
schon damals bekannt gewesen und wurde von dem Handelsgremium
in Reichenberg in der "Reichenberger Zeitung" am 19.
November 1924 angeführt, daß "gewisse Orte"
für die Butterfälschungen in Betracht kommen. Welche
Orte das nun sind, ergibt u. a. eine Notiz derselben Zeitung vom
25. Jänner 1926, in der beanständet wurden, die mit
Margarine verfälschte Butter verkauften. Es waren, dies Anna
Bulíø aus Passek, Rosa Tøešòak
aus Modlibow, Josef Pavlo aus Rostein, Martha Tøešòak
aus Wrtky und Marie Schritter aus Rostein. Die chemische Untersuchung
der Proben bestätigte die Fälschung.
Die Tatsachen, daß Butterfälschungen in großem
Maßstabe vorkommen, werden aber auch erhärtet durch
eine Zuschrift, welche die Politische Bezirksverwaltung in Gablonz
a./N. unter Zahl 69417 am 10. Dezember 1925 an den Landeskulturrat
für Böhmen (D. S.) in Prag gerichtet hat. In dem Schreiben
wird u. a. erwähnt:
"Es ist leider wahr, daß im hiesigen Bezirke kolossale
Mengen gefälschter Butter verkauft werden. Die Behörde
widmet der Sache seit Jahren die größte Aufmerksamkeit.
Es wird eine ständige Kontrolle geübt. Vom städtischen
Marktkommissär in Gablonz wurden im Einvernehmen mit dem
Amtsarzte zahlreiche Proben entnommen und der Untersuchungsanstalt
in Prag eingesendet oder vom autorisierten Chemiker Apotheker
Dr. Ulrich untersucht. Die Strafen, die die Gerichte verhängen,
sind jedoch zu klein, die die Händler bei dem grossen Profile
leicht ertragen. Die Gemeindeämter wurden unzähligemale
aufgefordert, Proben zu entnehmen, erlahmen jedoch bald inder
Tätigkeit. Die meisten Händler kommen aus der Turnauer
Gegend und meiden zumeist die Stadt Gablonz, verhausieren die
meistens Margarine enthaltende "böhmische Butter"
in den Landgemeinden. Es könnte nur dadurch Abhilfe geschehen,
daß eine Amtsperson ständig auf der Reise wäre
und Proben entnommen würden.
Es wäre der Behörde jede Anregung erwünscht, um
diesem das Volk schädigenden Unfuge steuern zu können.
Schließlich wird bemerkt, daß in der Stadt wöchentlich
3-4 Anstände bei dem Butterverkaufe vorkommen, daß
das Gericht die Schuldtragenden nur mit 10-30 Kè straft."
Mit Rücksicht auf diese Darlegungen ist es unbedingt notwendig,
daß nunmehr energisch gegen die Butterfälscher vorgegangen
wird und es werden daher die Herren Minister für Volksverpflegung
und Volksgesundheit gefragt:
1.) ob sie bereit sind, Verfügungen zu treffen, damit durch
eigene Überwachungsorgane die in die Bezirke Reichenberg
und Gablonz kommenden Butterhändler der Schärfsten Kontrolle
unterzogen werden;
2.) ob sie weiter bereit sind, darauf Einfluß zu nehmen,
damit die strafgesetzlichen Bestimmungen gegen Butterfälscher
und Händler mit gefälschter Butter rücksichtslose
Anwendung finden?
3.) ob sie ferner gewillt sind, zu den auf die Fälschung
von Nahrungsmitteln bezughabenden Gesetzen Ergänzungen zu
beantragen, welche die Verfälschungen von Butter möglichst
erschweren?
Prag, am 5. Feber 1926.
Die obgenannte Stracke wird trotz ihrer hohen Bedeutung für
das industriereiche Nordmähren und Westschlesien nicht als
Haupt- sondern als Nebenstrecke behandelt und mit den ältesten
und schlechtesten häufig nicht mehr gut, die Achsen sind
ausgefahren, die Beleuchtung ist schlecht, in den Aborten funktioniert
die Wasserleitung nicht, die letzten Wagen, namentlich die zwischen
Troppau und Jägerndorf verkehrenden Schüllerwagen werden
nicht selten erst am Bestimmungsorte warm, weil sie nicht vorgeheizt
sind usw. Aber auch in anderer Hinsicht herrschen arge Mißstände:
bekanntlich haben jetzt eine Menge Bahnbedienstete samt ihren
Familien das Recht zur Benützung der II. Klasse und davon
machen sie in großer Zahl Gebrauch. Obwohl dadurch eine
starke Vermehrung der Fahrgäste II. Klasse gegenüber
der Vorkriegsverhültnissen erfolgte, wurde nicht nur die
I. Klasse überhaupt abgeschafft, sondern auch die II. Klasse
stark eingeschränkt. Gewöhnlich verkehrt ein Wagen II.
Klasse, oft aber nur ein halber, wesweise am Gange stehen müssen.
Andererseits gelangen auch im Winter ganz veraltete Wagen ohne
Seitengänge zur Verwendung, sodaß beim Öffnen
der Tür immer der kalte Wind hereinbläst, was bei den
klimatischen Verhältnissen im Altvatergebiete für din
Gesundheitszustand der Reisenden gewiß nicht zuträglich
ist. Besonders die in die Heilbäder und Sanatorien fahrenden
Kranken beklagen sich bitter über dieses geringe Entgegenkommen
der Bahnverwaltung. Noch schlechter ist es auf den Seitenlinien,
woselbst zumeist auch die II. Klasse abgeschafft wurde und nur
noch Wagen III. Klasse letzter Güte verkehren. Trotzdem kam
es vor, daß z. B. nach Römerstadt noch Fahrkarten II.
Klasse verkauft wurden. Auch die Inhaber von Jahreskarten I. und
II. Klasse werden in ähnilicher Weise geschädigt wie
die, welche Fahrkarten II. Klasse für Strecken kaufen und
bezahlen, wo nur Wagen III. Klasse verkehren.
In Deutschland ist selbst auf den kleinsten Nebenstrecken für
die Bequemlichkeit der Reisenden ganz anders vorgesorgt. Nicht
nur in den Wagen II., sondern ebenso in denen III. und IV. Klasse
gibt es in jedem Zuge so viele Plätze, daß nie von
einer Überfüllung die Rede sein kann. Hingegen war dies
z. B. vor den Weihnachtsfeiertagen hier in einer geradezu unglaublichen
Weise der Fall, wie die Anfragesteller selbst am 22. Dezember
1925 in Olmütz feststellen konnten. Der von dort um 13.12
Uhr abgehende Personenzug nach Jägerndorf bestand aus einer
gewöhnlichen Garnitur, obgleich der Stationsleitung bekannt
sein mußte, daß an diesem Tage eine Menge Militärpersonen
Studenten, Schüller und andere auf Weihnachtsurlaub fahren
würden. Tatsächlich wollten vielleicht dreimal soviel
Leute mitkommen als Sitzgelegenheiten verhanden waren. Nun wurden
aber nicht etwa Wagen angehängt, die Reisenden mußten
vielmehr sich auf den Gärgen und Plattformen zusammendrängen
so gut es ging, um überhaupt, mitfahren zu können. Die
damit nicht zufrieden waren, mußten einfach zurückbleiben,
so z. B. der Sekretär des Bundes der Landwirte in Bärn,
Herr Lothar Kunz. Als die beiden erstgefertigten Abgeordneten
mit Rücksicht auf die unter den Reisenden herrschende begreifliche
Erregung den Verkehrsbeamten aufforderten, doch Abhilfe zu schaffen,
erwiederte dieser, ein ganz junger Mann, jedenfalls ein schlechter
Ersatz für einen gut eingeargeiten Abgebauten: "Kein
Fahrgast hat Anspruch auf einen Sitzplatz!" Mit dieser Bemerkung
ließ er den überfüllten Zug abgehen. Selbstverständlich
löste diese Antwort noch mehr Unwillensäußerungen
unter den Reisenden aus.
Am Bahnhof in Jägerndorf geschah am 29. Dezember 1925 um
6 Uhr abends folgendes:
Der diensthabende Verkehrsbeamte Revident Klein, ließ den
Arbeiterzug nach Hennersdorf ab, während noch ungefähr
60 Personen in der Bahnhofhalle warteten, ohne auf den Bahnsteig
herausgelassen zu werden. Selbstveratändlich waren diese
von der Mitfahrt grundlos ausgeschlossenen Leute darüber
nicht sehr erbaut und forderten noch vor der Abfahrt des Zuges
unter Rufen und Rütteln an der versperrten Tür das Öffnen
derselben. Ihrem Verlangen wurde aber erst nach Abfahrt des Arbeiterzuges
Rechnung getragen, worauf die Menge ihrem Unwillen begreiflicherweise
unter lautem Schimpfen und Schreien Luft machte. Der schuldtragende
Revident Klein wirkte dabei nicht etwa beruhigend ein, indem er
vielleicht eine Entschuldigung vorgebracht hätte, sondern
holte einen Sicherheitswachmann und ließ durch diesen das
Nationale des Arbeiters Emanuel Anders aufnehmen, weil dieser
angeblich besonders heftig geschimpft hatte.
Ähnilich Vorfälle ereignen sich leider nicht selten.
Infolge des unsinnigen Austausches bezw. Ersatzes deutscher Angestellten
durch tschechische, die vielleicht nicht einmal halbwegs gut deutsch
können und auch nicht im Stande sind, deutschen Reisenden
richtige Auskünfte zu geben, leidet nicht nur das Vertrauen
der bodenständegen Bevölkerung und das Ansehen des Staates
im Auslande, sondern auch in hohem Maße die Betriebssicherheit.
Die Gefertigten fragen nun den Herrn Eisenbahnminister:
1.) Sind Ihnen diese Zustände im Bereiche der Staatsbahndirektion
Olmütz bekannt?
2.) Billigen und decken Sie das geschilderte Vorgehen der Staatsbahnverwaltung
auf der Strecke Olmütz-Ziegenhals-Olmütz samt Nebenlinien;
3.) Was gedenken Sie zur Abstellung der gerügten Übelstände
zu tun;
Prag, am 12. Jänner 1926.
Trotzdem die Funktionsperiode der Beisitzer der nach dem Gesetze
vom 27. November 1896 Nr. 218 R. G. Bl. geschaffenen Gewerbegerichte
längst abgelaufen ist, schreibt man die Wahlen für diese
Institution nicht aus.
Die Gefertigten fragen:
1.) Warum wurden, die längst fälligen Wahlen für
die nach dem Gesetzen vom 27. November 1896, Nr. 218 R. G. Bl.
geschaffenen Gewerbegerichte bisher nicht ausgeschrieben?
2.) Wann gedenkt der Herr Justizminister die Wahlen für diese
Institution durchzuführen?
Prag, am 6. Februar 1926.
Durch das genannte Gesetz betreffend Sparmaßnahmen in der
öffentlichen Verwaltung, wurde die Regierung ausdrücklich
beauftragt, unter Beobachtung der in §§ 1 und 2 dieses
Gesetzes angeührten Grundsätz, bis zum 31. Dezember
1925 denEntwurf eines Gesetzes über die einheitliche Regelung
des Verwaltungsverfahrens und über die Abgrenzung der Zuständigkeit
der einzelnen Ministerien sowie die erforderlichen Gesetzentwürfe
zur Durchführung aller übrigen Maßnahmen vorzulegen,
welche zu einer gründlichen Verwaltungsreform notwendig sing.
Nur im Zusammenhange damit kann logischerweise eine Herabsetzung
der Zahl der Staatsbediensteten ohne Beeinträchtigung des
allgemeinen Wohles vorgenommen werden.
Den Beamtenabbau hat die Regierung in entschiedenster und rücksichtslosester
Weise durchgeführt und setzt ihn trotz gegenteiliger Versprechungen
noch immer fort, die Voraussetzung dafür aber, nämlich
eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der öffentlichen
Verwaltung hat sie bis heute nicht geschaffen, obgleich hiezu
ein gesetzlicher, bis Ende 1925 befristeter Auftrag vorliegt.
Zeit hiefür war also mehr als ein Jahr, die nötigen
Unterlagen und Studien sind schon aus dem alten Österreich
vorhanden, die Grundsätze und Richtlinien für die beabsichtigte
Verwaltungsreform enthält das erwähnte Gesetz selbst
- und dennoch geschah bisher nichts zur Lösung dieses überaus
wichtigen Problems. Dem Übereifer im Abbau, durch den die
Staatsverwaltung vielfach ihrer wertwollsten Kräfte beraubt
wird, steht vielmehr eine vollständige Maßachtung der
gesetzlichen Vorschriften über die Verwaltungsreform gegenüber.
Nicht einmal ein Antrag auf Verlängerung der Frist wurde
dem Parlamente rechzeitig vorgelegt. Dadurch hat die Regierung
offenbar vorsätzlich oder aus großer Fahrläßigkeit
dem Geiste und Wortlaute des Gesetzes zuwider gehandelt und einerseits
die Interessen der Bevölkerung, andererseits die Autorität
des Gesetzes schwer geschädigt. Anstatt in der pünktlichen
Einhaltung des Gesetzes mit gutem Beispiel voranzugehen setzt
sich die Regierung darüber geflissentlich hinweg, ohne auch
nur eine Begründung ihres gesetzwidrigen Verhaltens für
nötig zu erachten.
Die Gefertigten fragen nun den Herrn Vorsitzenden der Regierung:
1.) Wie rechtfertigt er die Nichtachtung der Aufträge des
§ 3 des Gesetzes Nr. 286/24?
2.) Wann gedenkt die Regierung endlich die längst fälligen
Gesetzenwürfe zur Reform der Vewaltung vorzulegen?
3.) Welche Maßnahmen wurden bisher zur Durchführung
des § 2 dees genannten Gesetzes im Verordnungswege oder auf
administrative Weise getroffen?
Prag, am 4. Februar 1926.
Laut § 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 1924, Slg. d. G. u.
Vdgen Nr. 287 werden auch jenen Staatsbeamten, Angestllten und
Dienern, welche vor dem 1. Jänner 1925 aus dem aktiven Dienste
getreten sind, die Begünstigungen dieses Gesetzes, welches
mit 1.Jänner 1925 in Kraft getreten ist, zu teil.
Diese Pensionisten haben seit 1. Jänner 1925 nicht nur ihre
Einkommensteuer aus Eigenen zu bezahlen, sondern erhalten auch
nur 50% der Prager-Ortszulage. Die Pensionisten der Finanzwache
erhalten überdies bis heute noch nicht ihre auf Grund dieses
Gesetzes ihnen zustehende Grenzdienstzulage.
Durch die Vorenthaltung dieser berechtigten Ansprüche ist
ihr Einkommen weit unter jenes der Gleichgestellten aus den Nachbarstaaten
herabgesunken und dadurch die Existenz vieler Familien aufs ärgste
gefährdet.
Die Gefertigten stellen an den Herrn Finanzminister daher die
Anfrage:
Ist der Herr Finanzminister bereit, für jene Staatsangestellten,
welche vor dem 1. Jänner 1925 ihren aktiven Dienst beendet
haben, die ihnen nach dem Gesetze vom 22. Dezember 1924 rechmäßig
zustehenden Pensionsbezüge ehestens anweisen zu lassen?
Prag, am 16. Feber 1926.
Schon seit Jehren wurde erkannt, daß die Mängel im
Flußlaufe der Neiße unterhalb der Stadt Reichenberg
einer dringenden Beseitigung bedürfen.Die Mängel treten
schon bei den geringsten über ein Normalmaß hinausgehenden
Niederschlägen in die Erscheinung und offenbaren sich durch
weitreichende Überschwemmungen, die viele Hektare besten
Wiesenlandes unter Wasser setzen und zwar oft zu einem Zeitpunkte,
wo solche Überflutungen vollkommen unerwünscht sind.
Häufig ist das zur Zeit der Heuernte, wodurch schon viele
hunderte Meterzentner Heu verloren gegangen sind.
Die Überschwemmungen behindern aber auch oft für längere
Zeitdauer den Verkehr, der von Rosental I. T. nach Paulsdorf zu
und umgekehrt seinen Weg nimmt. Gerade dadurch wird aber auch
die Verwirklichung eines Verkehrprojektes zur Unmöglichkeit
gemacht, das im Ausbau einer Bezirksstraße und in der Aufführung
einer Brücke zur Verbindung der genannten Gemeinden und der
sich anschließenden Bezirksteile besteht. Insolangedie sich
wiederholenden Überschwemmungen das Gelände unter Wasser
setzen, was bei der Fortdauer des gegenwärtigen Zustandes
zutrifft,ist an die Durchführung des Projektes nich zu denken.
Ein großer Nachteil der Überschwemmungen besteht aber
darin, daß durch das Hochwasser auf die überfluteten
Flächen massenhaft Unrat (Abfälle, tote Ratten usw.)
gebracht werden, die nach dem Verlaufen des Wassers in Fäulnis
übergehen und mit übelriechenden Zersetzungsprodukten
die ganze Gegend verpesten. Dadurch entstehen auch gesundheitliche
Gefahren, weil die Wohngebäude von Rosental I. T., Alt- und
Neupaulsdorf oft bis dicht an die überschwemmten Flächen
heranreichen.
Obwohl diese Verhältnisse den Regierungsstellen von früher
bekannt sind mußte die Aufmerksamkeit darauf wieder nach
dem hochwasser im Juni 1924 gelenkt werden. Damals wurde neuedings
hervorgehoben, daß die Übelstände nur durch die
baldige Regulierung der Neiße unterhalb der Stadt Reichenberg
behoben werden können und im Zusammenhange damit wurde um
die endliche baldige Inangriffnahme der notwendigen Arbeiten ersucht.
Als einziges Resultat des darauf abzielenden Antrages wurde erreicht,
daß im Frühjahre 1925 eine kommisionelle Begehung stattfand,
wobei die Regulierung eines bestimmten Teiles der Neißestrecke
als besonders dringend bezeichnet wurde. Seither haben nun auch
der Bezirk Reichenberg und die in Betracht kommenden Gemeinden
Rosental I. T. und Altpaulsdorf die Verpflichtung zur Beitragsleistung
der auf sie entfallenden Kostenanteile in verbindlicher Form übernommen
und ebenso gelangte auch das auf die Regulierung bezughabende
Projekt zur Vorlage.
Erforderlich bleibt nenmehr, daß auch von Seite der Regierung
die Angelegenheit eine rasche Förderung erfährt. Aus
dem Grunde wird gefragt:
Ist dem Herrn Minister für öffentliche Arbeiten die
oben erwähnte Angelegenheit bekannt und ist er bereit, darauf
Einfluß zu nehmen, damit dieselbe bald in Angriff genommen
wird und zur Durchführung gelangt?
Prag, am 10. Feber 1926.
Mit Erlaß des Landesschulrates vom 27. Jänner 1925
Zahl 105 wurde die einklassige Volksschule in Rennersdorf aufgelöst.
In der Begründung der Auflösung der Schule war die geringe
Kinderzahl maßgebend. Die Gemeindevertretung und der Ortsschulrat
von Rennersdorf brachten gegen diese Entscheidung den Rekurs ein.
Diese Berufung wurde mit Erlaß vom 2. April 1925, Zahl 3.041
abgewiesen. Es wurde ein neuerliches Ansuchen um die Errichtung
einer Expositur in Rennersdorf zur Schule in Dittersbach eingebracht,
welchem bis zum heutigen Tage trotz abermaliger Urgenzem und kommissioneller
Begehung am 16. Juli 1925 nicht entsprochen wurde. Der von Rennersdorf
nach Dittersbach führende Weg ist 4 km weit und im Winter
zeitweise selbst für erwachsene Personenungangbar, für
Kinder direkt lebensgefährlich. Glattels, Schneverwehungen,
sowie Windbrüche sind in diesem gebirgigen waldigen Terrainkeine
Seltenheit. Die Folgen dieser unhaltbaren Zustände sind oftmalige
Erkrngungen, Fernbleiben von der Schule somit eine geringe Volksausbildung
eine geistige Verkrüppelung der Kinder der Gemeinde Rennersdorf.
Wer immer die jetzigen Schulverhältnisse kennt, die Opfer
de Eltern und Kinder kann sich des Gedankens nicht verwehren,
daß ein derartiger Zustand in einem Rechtsstaate nicht bestehen
darf. Die Kinder müssen zur kalten Winterzeit um 1/2 7 Uhr
früh in Begleitung von Eltern den gefährlichen Weg nach
Dittersbach antreten, wo sie müde und entkräftet den
Unterrichtsgegenständen oftmals nicht folgen können,
trotzdem sich in ihrer eigenen Gemeinde das Schulhaus mit allen
zum Unterrichtsbetriebe notwendigen Einrichtnugsgegenständen
und Hilfsmittenl befindet. Der Bezirksschulauschuß sowie
die Bezirksverwaltungskommission, die Gemeindevertretung und der
Ortsschulrat Dittersbach haben einstimmig ihre wärmste zustimmung
zur Wiedererrichtung der Rennersdorfer einklassigen Volksschule
in dem an dem Landesschulrat gerichteten Schreiben vom 16. Juli
1925 gegeben.
Nicht unerwähnt möchte weiters bleiben, daß die
Zahl der schulpflichtigen Kinder in der Gemeinde Rennersdorf im
Jahre 1926 zwanzig übersteigen dürfte und dadurch die
Errichtung einer zweiten Klasse in Dittersbach infolge Besuches
von mehr als 60 Kindern notwendig würde und dadurch die Ersparung
einer Lehrkraft für Rennersdorf ebenfalls außer Frage
kommt.
Die Gefertigten stellen deshalb an den Herrn Minister für
Schulwesen und Volkskultur folgende Anfrage:
Ist dem Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur dieser
unhaltbare Zustand, geschaffen durch die Aufhebung der einklassigen
Volksschule in Rennersdorf, bekannt und ist der Herr Minister
bereit, für die Wiederöffnung der einklassigen Volksschule
in Rennersdorf den Auftrag zu erteilen?
Prag, am 7. Feber 1926.