II. volební období | 1. zasedání |
Am 21. Februar hat der Herr Minister für Landwirtschaft, Dr. Milan Hodža, in Pilsen bei einer Veranstaltung der republikanischen Partei eine Rede gehalten, in welcher er das System der gleitenden Getreidezölle scharf kritisierte und in aller Form die Einführung von festen Getreidezöllen forderte. Es ist nicht ohne Interesse festzustellen, daß derselbe Herr Minister kurz nach seiner erstmaligen Ernennung einem Redakteur des "Prager Tagblatt" gegenüber genau die gegenteilige Ansicht vertrat, indem er erklärte, daß es zwei Möglichkeiten gäbe die landwirtschaftliche Produktion zu schützen, die Einführung von landwirtschaftlichen Zöllen und den Abbau der Industriezölle. Im Interesse der Produktion und des Preiseabbaues sei er für den letzteren Weg. Wenn sich der Herr Landwirtschaftsminister heute für den ersteren Weg ausspricht, so zeigt diese Wandlung in den Auffassungen deutlich die reaktionäre Entwicklung an, welche die Wirtschaftspolitik der Tschechoslovakei in den letzten Jahren durchgemacht hat. Es kann nicht der mindeste Zweifel darüber bestehen, daß die Einführung von agrarischen Zöllen gerade im jetzigen Zeitpunkt ein geradezu vernichtender Schlag gegen die Lenenshaltung der breiten Massen wäre. Die Teuerung ist noch immer drückend und droht infolge der verschiedenen Steuerpläne der Regierung, welche ihre Bedürfnisse wiederum aus den Taschen der arbeitenden Menschen decken will, noch drückender zu werden. Die schwache Besserung der wirtschaftlichen Konjunktur, welche im letzten Jahre zu verzeichnen war, ist im Begriffe zusammenzubrechen und einer neuen schweren Wirtschaftskrise Platz zu machen. Daher droht auch neuerlich verschärfte Arbeitslosigkeit und gesteigertes Massenlend. Unter solchen Umständen kann und darf von einer Verteuerung der notwendigen Lebensmittel durch Schutzzölle keine Rede sein und es ist notwendig, daß die Regierung die Pilsner Rede ihres Landwirtschaftsministrs im Parlamente mit aller Entschiedenheit desavouiert.
Wir fragen daher die Regierung:
Ist sie bereit, eine bindete Erklärung
dahingehend zu geben, daß sie die Einführung von festen
Getreidezöllen und überhaupt die Einführung der
Erhöhung von Labansmittelzöllen nicht beabsichtigt?
II. volební období | 1. zasedání |
Herr Minister!
Auf Grund der Verordnung vom 12. Mai 1922, S. d. G. u. V. Zahl 148 wird die grundbücherliche Teilung und Berichtigung der Grenzen nur auf Grund von geometrischen Plänen vorgenommen, die von gemäß dieser Verordnung befugten Privattechnikern (Zivilgeometern) oder von einem Katastralvernessungsbeamten in seinem Wirkungskreise oder von irgendeiner mit bautechnischen Organen ausgestatteten staatlichen Behörde in ihrem Wirkungskreis angefertigt werden. Auf dem Gebiete des gewesenen Komitates Zips befindet sich ein einziger derartiger Zivilgeometer, u. zw. in Leutschau, welche Gemeinde von den übrigen größeren Teile des gewesenen Komitates verkehrstechnisch derart abseits liegt, daß die Inanspruchnahme dieses Geometers oft mehr als eine Tagesreise erfordert, wodurch den Bewohnern der entlegeneren verkehrsannen Bezirke oft Auslagen entstehen, welche den Wert der zu vermessenden Grundstücke bei Weitern übersteigen. Dabei sind die Bewohner dieser Gegenden durchwegs arme Kleinlandwirte, welche von dem kärgerlichen Boden kaum ihr Auslagen finden, daher durch die hohen Auslagen umso schwerer betroffen werden.
Die Unterfertigten fragen daher an:
Ist der Herr Minister geneigt, diesem Übelstande
dadurch abzuhelfenm daß in jedem Gerichtsbezirke, in welchem
ein befugter Zivilgeometer nicht ansäßig ist, ein anderer
Zivilingenieur, oder der staatliche Forstingenieur mit der Durchführung
dieser Arbeiten betraut wird?
II. volební období | 1. zasedání |
Das Gesetz über die Sozialversicherung der erwerbenden Selbständigen für den Fall der Invalidität und des Alters vom 10. Juni 1925, Ges. Slg. Nr. 148, hat in den weiten Kreisen des Bewerbe- und Handelsstandes nicht jene Zustimmung gefunden, die man ursprünglich erwartet hätte. Der Gewerbe- und Handelsstand, welcher seit Jahren eine Alters- und Invaliditätversicherung jedoch in dem Sinne angestrebt hat, daß der Höhe der Monatsbeiträge entsprechende Alters- und Invaliditätsrenten zur Auszahlung zu gelangen haben, ist der Ansicht, daß der Staat, welchem diese Stände so überaus namhafte Steuern und Abgaben leisten müssen, so lange sie nur arbeitsfähig sind, in den Alters- und Invaliditätsfond der Sozialsversicherungs-Anstalten entsprechende Zuschüsse zu leisten hätte. Denn der Umstand, daß die Staatsverwaltung je 500 Kè Zuschuß zur Alters- und Invaliditätsrente widmet, kommt nur einem sehr geringen Bruchteile der Selbständigen zustatten, weil die Bewährung des Staatszuschusses an die Bedingung geknüpft ist, daß es sich um einkommensteuerfreie Versicherte handelt. Es wird jedoch dem Herrn Minister bekannt sein, daß die Zahl jener selbständig Erwerbenden, die von der Steuer befreit sind, außerordentlich gering ist, so daß im Effekte die Beitragsleistung des Staates zur Versicherung der Selbständigen verhältnismäßig recht geringfügig sein wird.
Die schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse, die überaus große Belastung mit Steuern und im öffentlichen Abgaben, nicht zuletzt mit den noch bevorstehenden Beiträgen für die Alters- und Invaliditätsversicherung der Arbeitnehmer, die schwere Enttäuschung über das Selbständigenversicherungsgesetz, daß dem Gewerbe- und Handelsstande bei hohen Beiträgen unverhältnismäßig wenig bringt, haben in den Kreisen der Handels- und Gewerbetreibenden schwere Mißstimmung und vielenorts Kampfansagen gegen die Sozialversicherung der Selbständigen ausgelöst. Der Gewerbe- und Handelsstand befürchtet auch eine außerordentlich hohe Regie, für welche die Staatsverwaltung keinerlei wie immer geartete Zuschüsse leistet. Er vermag nicht einzusehen, warum die gesamten Regiekosten der Alters- und Invaliditätsversicherung der Selbständigen auf Lasten der Versicherten gehen sollen; er Verlag auch nicht einzusehen, warum nicht das gesamte Ergebnis gewisser Steuerquellen, wie z. B. in der Schweiz, wo der Ertrag des Tabak - Monopols bezw. eines Teiles der Branntweinsteuer dem Sozialversicherungfonde zufließt, nicht auch bei uns der Sozialversicherung der Arbeitnehmer sowie der Selbständigenversicherung zugeführt werden könnten, wodurch die monatlichen Beiträge namentlich in den gegenwärtigen schwierigen Zeiten leichter erträglich und die Versicherungsleistungen und insbesondere die Renten eine wesentliche Erhöhung erfahren würden.
Es muß offen gesagt werden, daß bei dem gegenwärtigen Stande des Gesetzes über die Sozialversicherung in ganzen Gewerbe- und Handelsstande, ohne Unterschied der Nation, arge Unzufriedenheit herrscht.
Der deutsche Gewerbe- und Handelsstand hegt überdies die begründete Besorgnis, daß die Verwaltung der Sozialversicherungsanstalten den Interessen des deutschen Volkes keinerlei Rechnung tragen und daß sowohl im Belange der Beamtenanstellungen, als auch rücksichtlich der Vermögensanlagen nicht in gerechter und sachlicher Weise, sondern gegen unser Volk sohin nationalistisch vorgegangen werden wird.
Es besteht weiters die Befürchtung, daß die Koalitionsparteien die Einrichtungen der Sozialversicherungsanstalten dazu benützen werden, um ihre parteipolitischen Interessen ohne Beachtung der gerechten Ansprüche der Minderheitsvölker dieses Staates durchzusetzen.
Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister für Soziale Fürsorge die Anfrage:
1.) Ist der Herr Minister für Soziale Fürsorge bereit, ungesäumt die Vorarbeiten zur Novellisierung des Gesetzes über die Versicherung der selbständig Erwerbenden für den Fall der Invalidität und des Alters vom 10. Juni 1925, Ges. Slg. Nr. 148, in die Wege zu leiten und bei dieser Novellisierung von dem Standpunkte auszugehen, daß auch der Staat, dem die selbständig Erwerbenden besonders aber der Gewerbe- und Handelsstand namentlich in den gegenwärtigen Zeiten überaus schwere Steuern und öffentliche Abgaben zu leisten haben, aus Staatsmitteln eine gegenüber dem gegenwärtigen Stande weitaus höhere Beitragsleistung für die Sozialversicherung der selbständig Erwerbenden und der Arbeitnehmer leistet?
2.) Ist der Herr Minister für Soziale Fürsorge bereit, alle Vorkehrungen zu treffen, daß in allen Belangen der Verwaltung der neu zur Errichtung gelangenden Sozialversicherungsanstalten, besonders bei den Vermögensanlagen und Beamten- und Angestelltenernennungen den begröndeten Rechten der Minderheitsvölker und besonders des deutschem Volkes in vollstem Maße Rechnung getragen wird?
3.) Ist der Herr Minister bereit, in den im
Sinne des Gesetzes vom 10. Juni 1925, Nr. 148 Slg. Nr. 145 zu
ernennenden vorbereitenden Ausschuß eine entsprechende Vertretung
dem deutschen Gewerbe- und Handelsstand, wie der deutschen Landwirtschaft
zu sichern?
II. volební období | 1. zasedání |
Die periodische Druckschrift "Deutsche Post", Troppau, brachte in ihrer Nummer vom 12. Jänner l. J. in der Rubrik "Aus Stand und Land" auf Seite fünf folgenden Aufsatz:
"Ein Tag für das Auslandsdeutschtum.
Unter dieser Überschrift in der "D. Allg. Ztg." in Berlin K. v. Mangolat den rechtbeherzigenswerten Vorschlag regelmäßig in jedem Jahr einen besonderen Tag als Feier- und Opfertag für das Deutschtum im Ausland zu begehen, und zwar sowohl im Deutschen Reich wie außerhalb seiner Grenzen überall da, wo Deutsche wohnen. Diese Anregung knüpft an den im Sommer des vergangenen Jahres in Kreisen des Vereins für das Deutschtum im Ausland laut gewordenen Wunsch an, regelmäßig an einem feststehenden Tag des Jahres eine Schulfeier für das Deutschtum inner- und außerhalb des Reiches zu veranstalten. Sie geht aber über ein solches "Fest der deutschen Schule in der Welt" noch hinaus und möchte den Tag zu einem überparteilichen und übervereinlichen nationalen Volksfeiertag gestempelt sehen, an dem jegliche Uneinigkeit und jeder Hader hintangestellt werden und alle Deutschen auf dem Erdenrund sich als ein einzig und einig Volk von Brüdern fühlen sollen.
Leider sind, so schreibt die "Deutsche Allgemeine Zeitung" in Berlin, in dem Vorschlag, in dem die Staaten namentlich angeführt sind, die deutsche Volksstämme rücksichtslos bedrücken, unsere schwerleidenden unerlösten Brüder in Südtirol nicht erwähnt. Sicher ist im Vorschlag auch an sie gedacht. Sie verdienen aber auch eine besondere nennung. Nicht genug können ihr Elend und Jammer in die Welt hinausgeschrien, nicht genug die "Heldentaten" des Volkes eines Mussolini als welche Tücke gebrandmarkt werden. Unsere unerlösten Brüder werden an dem allgemeinen Deutschtumstag öffentlich und gemeinsam nicht teilnehmen dürfen, ohne sich persönlichen Gefahren und neuen Bedrückungen auszusetzen. In ihren Herzen werden sie aber umso wärmer sich ihres Volkstums erinnern. Wohltuend und stärkend wird es da auf sie wirken, wenn sie wissen, daß auch ihrer am Volkstumstag ausdrücklich gedacht, um ihre Not allgemein, soweit die deutsche Zunge klingt, getrauert und zur Linderung des Elends geopfert wird.
Keinerlei Rücksichten auf Außen- und Innenpolitik darf es in dieser Sache geben. Sie wären ein Verrat am deutschen Volkstum, insoderheit an unseren unerlösten Brüdern, so schreibt die "Deutsche Allg. Zeitung" in Berlin, denen es schon schwer genug gemacht wird, noch an ihr Volk zu glauben. Auch kein Verlaß auf den Völkerbund oder auf den "Geist von Locarno" darf uns hindern, einen allgemeinen Deutschtumstag zu erstreben. Getreten und geknechtet, in tausend seiner Glieder täglich gemartet, bedarf unser Volk eines solchen Tages, einmal, um der Welt einmütig seinen Willen kundzutun, sich behaupten und keines seiner Glieder verlieren zu wollen, und zum anderen, um sich selbst zu stärken und zu helfen. Ein Deutscher trage des anderen Deutschen Last, so allein können wir unsere heilige Pflicht an unserem Volkstum und an allen unseren Volksgliedern und fern erfüllen."
Obzwar in diesem Aufsatz beim Willen nichts zu entdecken ist, was irgenwie "staatsgefährlich" wäre, wurde er zur Gänze beschlagnahmt.
Die periodische Druckschrift "Deutsche Post" hat gegen diese Beschlagnahme Einspruch erhoben.
Da sich jedoch allerorten die Beschlagnahmen aus den nichtigsten Gründen häufen und es sich um ein ellgemeines öffentliches Interesse handelt, stellen die Gefertigten an den Herrn Minister folgende Anfragen:
1. Billigt er die Beschlagnahme des wiedergegebenen Aufsatzes?
2. Ist er bereit, endlich Weisungen herauszugeben,
daß derart lächerliche Beschlagnahmen unterbleiben,
die Presse nicht unnötig schikaniert wird und ihr nicht leichtfertig
Kosten verursacht werden?