Pùvodní znìní ad XV/249.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Johann Jabloniczky und Genossen

an den bevollmächtigten Minister für die Slovakei und an den Unterrichtsminister

in Angelegenheit der Schädigung der deutsch - ungarischen Bevölkerung der Slovakei in der Theaterfrage.

Herren Minister!

Seit dem Umsturze des Jahres 1918 bildet unter vielen anderen, die stets offene und schmerzhafte Wunde der deutschen und ungarischen Bevölkerung der Slovakei jenes Vorgehen, das die Regierung bezüglich der Theaterfrage bekundet.

Es ist durch die weiter unter geschilderten Tatsachen zur allgemeinen Überzeugung geworden, daß sich die Regierungskreise in dieser Beziehung von ganz unbegründeten Revanchegedanken und vom Rachegefühl leiten lassen, mit der Absicht, den deutschen und ungarischen Teil der Bevölkerung so rasch als möglich, auch auf dem Wege des Theatres zu entnationalisieren und die die Demokratie kennzeichnende Rechtsgleichheit, Gerechtigkeit und Verständigung abermals zu umgehen.

Die Regierung straft auch das vielgepriesene Prinzip der Sparsamkeit besonders in der Theaterfrage Lüge, denn sie hat bisher mit schweren Millionen Steuergeldern der steuerzahlenden deutschen und ungarischen Bevölkerung das tschechische Theater in Pressburg unterstützt, um, da die Slowaken bisher keine eigene Schauspielkunst haben, die hochentwickelte deutsche und ungarische Schauspielkunst in der Slowakei zugrunde zu richten.

Es ist geradezu unbegreiflich, was wir jetzt wieder in Pressburg inbezug auf die Theaterfrage erleben mußten.

Die tschechischen Schauspieler spielen schon seit Jahren durch sieben Monate des Jahres, vom September bis April, also in der besten Theatersaison, während den deutschen und ungarischen Schauspielen jährlich nur je zwei Monate im Sommer, also in der schlechtesten Theaterspielzeit zugestanden wurden.

Wohl konnten im abgehaufenen Winter die deutschen und ungarischen Schauspieler in zweiwöchigen Intervallen an je zwei Abenden das Theater benützen, diese Abende wurden aber nur bewilligt, daß der deutsche und der ungarische Theaterdirektor gezwungen waren, dem tschechischen Theaterdirektor hiefür eine verhältnismäßig horrende Abgabe zu zahlen.

Das tschechische Theater weist nämlich ein derart großes Defizit auf, daß dasselbe auch die üppigste Staatssubvention nicht verschwinden machen kann und so ist man auf die Idee verfallen, hiefür auch die kulturhungrige deutsche und ungarische Bevölkerung durch Bewilligung deutscher und ungarischen Theatervorstellungen zahlen zu lassen.

Hiebei wurde aber der hinterhältige Zweck verfolgt, durch Zulassung solcher außertourlicher Vorstellungen, die ohnehin karg bemessene deutsche und ungarische Theaterspielzeit auf die Hälfte, im Jahr auf einen Monat, herabzudrücken und die deutschen und ungarischen Schauspieler nur je einen Monat hindruch und selbstverständlich wieder nur im Sommer spielen zu lassen.

Diese Einrechnung geschah natürlich ohne Wissen und Zustimmung der Stadtgemeinde, ohne auf die öffentliche Meinung der deutsch - ungarischen Bevölkerung neugierig zu sein, bloß mit Berufung auf das mit dem deutschen und ungarischen Theaterdirektor getroffene übereinkommen, das aber unter dem moralischen Druck der Konzessionsentziehung, also in einer Zwangslage der betreffenden Theaterdirektoren zustande gebracht, somit förmlich erzwungen wurde.

Es ist überflüssig besonders zu netonen, daß je zwei Monate Spielzeit weder der deutschen, noch der ungarischen Bevölkerung genügen, denn von den 93.189 Einwohnern der letzten Volkszählung, haben sich sogar laut der vielfach anfechtbaren amtlichen Darstellung 25.837 Einwohner als Deutsche und 20.731 als Ungarn bekannt, von denen ein Teil zum Beweise seines Fridenswillens und weil er sonst keine Möglichkeit hat ins Theater auch dieser Besuch ausbleiben würde, wäre auch eine doppelte staatliche Subventionierung desselben nicht genügend, um das hohe Defizit einigermaßen zu decken.

Es ist also ganz offenkundig, daß die Regierung mit dem kurzbemessenen und in die Sommermonate verschobenen deutsch - ungarischen Theaterspielzeit das Ziel verfoglt, die deutsch - ungarische Bevölkerung seinem eigenen Theater zu entwöhnen und sie den tschechischen Vorstellungen zuzuführen, um dadurch die Geschäftsinteressen des zuführen, um dadurch die Geschäftsinteressen des tschechischen Theaters zu fördern und zugleich die Entnationalisierung der deutschen und ungarischen Bevölkerung dadurch und zwar womöglich sogar auf Kosten derselben zu bewerstelligen und somit auf einen Schlag gleich zwei Fliegen zu töten.

Charakteristisch für den Rechtssinn der Regierungsmachthaber ist aber die Brüskierung der Gemeindevertretung der Stadt Pressburg, die man sonst als die Hauptstadt der Slovakei bezeichnet.

Das Theater gehört eingentumsrechtilch der Stadt, indem dasselbe aus den Steuerngeldern der deutschen und ungarischen Bevölkerung als städtisches Theater erbaut, beziehungsweise enugebaut wurde.

Die Stadtgemeinde beschließt, ihr Theatergebäude in der besten Saison der tschechischen Kunst zu überlassen, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Kulturbedürfnisse der eigenen deutschen und ungarischen Bevölkerung, doch das sonst Prag gegenüber machtlose Ministerium für die Slovakei mißachtet den überaus loyalen Beschluß der Stadtgemeinde und setzt sich durch chauvinistische Praktizierung eines recht fraglichen Konzessionierungsrechtes über Eigentumsrecht und Kulturbedürfnisse der Anderssprachigen einfach durch die Brutalität der Gewalt hinweg.

Wenn dieses Vorgehen kein Kulturbolschevismus ist, indem man durch Anwendung der Machtmittel, trotz Rechtes und Billigkeit, dem einen alles gibt und dem anderen, welcher bis heute noch dazu die Majorität in der Stadt bildet, alles nimmt, dann bleibt für den Begriff: Kulturbolschevismus kein Inhalt übrig.

Dieserart herrscht in der Theaterfrage unter dem Schilde der Demokratie, immer zur Ausspielung der ohnehin schmal bemessenen Rechte der Minderheiten, der vollständige Absolutismus, genau so, wie in der sonstigen, demokratisch tüchtig verwirrten öffentlichen Verwaltung der als demokratisch ausgerufenen Republik.

Es war bisher ausgeschlossen, daß der mit Vollmacht ausgerüstete Minister der Slowakei vor welcher Entscheidung immer die Stadtgemeinde oder die deutsch - ungarische Bevölkerung im Wege ihrer hiezu berufenen Theatervereine auf ihre bezüglichen Bedürfnisse befragt hätte, er verhandelte höchstens mit dem deutsch und ungarischen Theaterdirektor und weidete sich an deren Verblüffung, wenn dieselben, unter dem Zwang, die Konzession zu verlieren, auf alle Befehle eingegangen sind.

In der Theaterfrage ist die Vollmacht des Ministers für die Slovakei ausnahmsweise eine tetsächliche Vollmacht, was als erschwerender Umstand gilt, denn in dieser Beziehung hat sich Prag ganz klug für sich eingerichtet, wie in anderen Fällen, wo die Vollmacht immer ihr Rückgrat verlor und zu schmalspurigen Befugnissen zusammenschrumpfte.

Einen hat man aber dennoch von Prag erlernt: dem wehrlosen, wenn auch loyalen Minderheitsbürger gegenüber die starke Hand zu zeigen.

Für die Verhältnisse ist es auch bezeichnend, daß die Stadtgemeinde über eine ministerielle Entscheidung in Theaterangelegenheiten nie eine schriftliche Erledigung erhält, um dagegen eventuell Rechtsmittel ergreifen zu können. Die Stadtgemeinde wird höchstens mündlich von zweiter oder dritter Hand über die sie unmittelbar berührenden Entscheidungen unterrichtet, zumeist aber auch erst dann, wenn infolge der Kürze der Zeit schon keine Gegenmaßnahmen mehr getroffen werden können. Auch bei devotester Loyalität ist es nicht möglich, wenn man kein Waschlappen oder hilfloses altes Weib ist, eine solche Amtierung demokratisch, vernünftig und vorausblickend zu bezeichnen.

Um solchen Zuständen endlich und wenigstens in einer Kulturfrage, wie die des Theatres ist, ein Ende zu bereiten, fragen wir:

1.) Sind die Herren Minister geneigt, die Aufhebung der geschilderten schädigenden Zustände in der Theaterfrage zu veranlassen?

2.) Sind Sie geneigt, die Tätigkeit der deutschen und ungarischen Schauspielkunst nicht nur in Presseburg, sondern in der ganzen Slovakei auf der Basis der Gleichberechtigung und der Billigkeit zu ermöglichen und diese, ähnlich der tschechischen, im Verhältnis zur Bevölkerungszahl materiell entsprechend zu unterstützen?

3.) Sind Sie geneigt, in Pressburg die vier - viermonatige Spielzeit einzuführen was allein der Gerechtigkeit entspricht und die Rechte der Stadtgemeinde bezüglich des Theatres zu wahren?

4.) Sind Sie geneigt, in Sachen der Konzessionserteilung und überhaupt in Theaterangelegenheiten die Meinung der betreffenden Bevölkerung und der Städte noch vor der offizuellen Entscheidung über Theaterkonzessionen anzuhören und diese auch zu respektieren?

5.) Sind Sie geneigt, mit der eingerissenen Methode, Erledigungen nicht schriftlich zu geben, endlich zu brechen?

Prag, am 2. April 1926.

Dr. Jabloniczky, dr. Szüllö, Fedor, Szent - Ivány, Weisser, Dr. Korláth, Fischer, Zierhut, Hodina, Böllmann, Böhm, Halke, Dr. Mayr - Harting, Heller, Schubert, Dr. Spina, Nitsch, Füssy, Koczor, Dr. Holota, Gregorovits.

Pùvodní znìní ad XVI/249.

Interpellation

der Abgeordnete Dr. Spina, Dr. W. Feierfeil, Horpynka, Simm, Stenzl und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit des Vorgehens gegen die deutschen Privatvolksschulen in Glomnitz und Žimrowitz (Schlesien).

Der Bezirksschulausschuß bezw. die politische Bezirksverwaltung in Troppau hat mit dem Erlasse vom 22. Jänner 1926 Z. 975 und von 25. Feber 1926 Z. 19 dem Deutschen Kulturverband in Prag belanntgegeben, daß sich in den Privatschulen desselben in Glomnitz und Žimrowitz verschiedene Kinder tschechischer Nationalität befänden, deren Nationalität angeblich einwandfrei festgestellt wurde. Infolgedessen wurde der Verein mit Rücksicht darauf, daß sich seine Tätigkeit nach den genehmigten Statuten nur auf Bürger deutscher Nationalität erstrecken darf und keinesfalls auf Angehörige anderer Nationalität im Sinne des Erlasses des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur vom 17. Oktober 1925, Z. 12351/I-25 nachdrücklichst in dem Sinne verwarnt, daß bei Weiterbelassung der Kinder tschechoslowakischer oder anderer als deutscher Nationalität in den deutschen Privatvolksschulen das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur gemäß § 11 Abs. 3, des Gesetzes vom 3. April 1919, No. 189 Slg. einschreiten werde.

In dieser Verfügung liegt eine ganz ungesetzliche Pression auf die Eltern, welche von denselben im ordentlichen Rechtswege verfolgt wird. Anderseits aber auch eine ungerechtfertigte Pression auf den Deutschen Kulturverband, welcher selbstverständlich mit dieser Angelegenheit überhaupt nichts zu tun hat. Der Deutsche Kulturverband hat wiederholt die Leitungen seiner Privatschulen, besonders mit dem Erlasse vom 10. Juli 1924, Z. 975 angewiesen, nur Kinder solcher Eltern aufzunehmen, welche schriftlich erklären, daß sie deutscher Nationalität sind und auf Grund dieser Erklärung ohne Anwendung eines Zwanges deutschen Unterricht für ihre Kinder verlangen. Die Schulleitungen Glomnitz und Žimrowitz haben auch diesen Weisungen entsprochen und sind in der Lage, sich mit den bezüglichen unterfertigten Erklärungen auszuweisen. Die Schulleitungen haben selbstverständlich diese Erklärungen der Eltern als bindend für ihren freien Willen anzusehen und gar keine Veranlassung und auch gar keine Möglichkeit, diese Erklärungen nachzuprüfen.

Es kann daher selbstverständlich auch dem Deutschen Kulturverband als Erhalter dieser Schulen nicht die geringste Verantwortung für den Besuch solcher Kinder zugeschoben werden und eine Verwahrung und die Drohung mit der Auflösung gemäß § 11, 3. Abs. des Gesetzes No. 189/19 war nicht am Platze, weil das öffentliche Interesse oder andere wichtige Gründe diese nicht erhieschen.

Der Besuch der öffentlichen oder der privaten Schulen ist eine freie Angelegenheit der Eltern (§ 23 R. V. G., § 201 S. u. U. O.). Eine Beschränkung des Besuches, wie sie die lex Perek für Mähren festgesetzt hat, besteht für Schlesien nicht. Übrigens bezieht sich nach dem Ergebnis der Rechtsprechung die lex Perek ebenfalls nicht auf Privatschulen. Wenn aber schon von den Behörden die Anschauungen der lex Perek auch auf Schlesien ausgedehnt werde, so muß selbstverständlich auch die Rechtsanschauung des Obersten Verwaltungsgerichtes in lex Perek - Angelegenheiten dabei berücksichtigt werden. Das Oberste Verwaltungsgericht aber hat in seinem Erkenntnis vom 22. November 1921, Z. 17227 ausgesprochen, daß die Abstammung mit der derzeitigen nationalen Zugehörigkeit nicht übereinstimmen muß und daß jemand, der tschechischer Abstammung ist, das Recht besitzt, sich später zur deutschen Nationalität zu bekennen oder umgekehrt. Es sind also auch Eltern tschechischer Ansammlung berechtigt, sich bei der Einvernahme anläßlich des Schulbesuches ihrer Kinder zur deutschen Nationalität zu bekennen, falls sie sich derzeit als zu diesem Volksstamm gehörig betrachten. Tun sie diese in klarer Form, so ist damit die Belassung ihrer Kinder in der deutschen Schule gesichert.

Die Eltern in Glomnitz und Žimrowitz haben dies in klarer Form durch die Überreichung der von der Schulleitung geforderten schriftlichen Erklärung getan. Sie haben damit anerkannt, daß sie ihre Kinder als zur deutschen Nationalität gehörig bezeichnen und für sie den deutschen Unterricht verlangen. Dieses freie Bekenntnis ist auch für die Behörden maßgebend. Es ist umso unverständlicher, wie gegenüber dieser ausdrücklichen schriftlichen Erklärung angeblich einwandfrei festgestellt werden konnte, daß sie nicht deutscher Nationalität seien und es bestand für die Behörden nicht die geringste Veranlassung, sich mit dieser Frage überhaupt zu befassen und ein willkürliches Ergebnis solcher angeblicher Untersuchungen zu Drohungen gegenüber den deutschen Privatschulen zu benützen, welche durch die Verfassungsurkunde der deutschen Bevölkerung des Staates zukommen.

Die ganze Angelegenheit ist ein beuer Beweis des ungesetzlichen Vorgehens der tschechischen Behörden deutschen Schulen gegenüber und verrät klar den Vernichtungswillen gegen diese den tschechischen Machthabern im Troppauer Landbezirke unangenehmen Kulturstätten. Während deutsche Kinder zu Hunderten in tschechische Minderheitsschulen gepreßt werden, ohne daß es gelingt, sie durch formale Ausschulungsgesuche herauszubekommen, - selbst in dem Lande Mähren nicht, wo die lex Perek herrscht - steht der behördliche Apparat den Tschechen zur Heraunahme von angeblich ihrer Nationalität angehörigen Kindern jederzeit und willigst zur Verfügung. Dieses Vorgehen ist ein neues treffliches Zeichen dafür, daß die Gleichberechtigung und gleiche Behandlung aller Staatsbürger hier und überall ein schlechter Witz der Verfassungsurkunde ist.

Wir fragen den Herrn Minister, ob ihm diese Angelegenheiten und die Stellungnahme des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur zu dieser Frage, wie sie in seinem Erlasse vom 17. Oktober 1925, Z. 123517/I-25 niedergelegt wurde, bekannt ist und ob er gewillt ist, diese Verfügung hinsichtlich der deutschen Privatvolksschule in Glomnitz und Žimrovitz sofort zu widerrufen und den Zustand des freiwilligen und ungestörten Besuches der Kinder in diesen Schulen wieder herzustellen?

Prag, am 17. März 1926.

Dr. Spina, Dr. Feierfeil, Horpynka, Simm, Stenzl, Weisser, Patzel, Wagner, Windirsch, Tichi, Eckert, Dr. Hanreich, Fischer, Zierhut, Böhm, Greif, Knirsch, Böllmann, Schubert, Hodina, Krumpe, Zajicek, Scharnagl, Dr. Petersilka, Dr. Luschka, Kunz, Dr. Mayr - Harting.








Pùvodní znìní ad XVII/249.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Rudolf Jung und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Hausdurchsuchungen bei Angehörigen der deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei.

Am 6. April l. J. wurden in der Wohnung des Klubsekretärs der deutschen Nationalsozialistischen Franz Pechtl, des Parlamentsberichterstatters des nationalsozialistischen Blattes "Der Tag" Wilhelm Kschowak und des Hochschülers Pauler, sämtliche in Prag, Hausdurchsuchungen vorgenommen. Zu gleicher Zeit wurde eine solche in Troppau in der Wohnung des Schriftleiters des nationalsozialistischen Blattes "Neue Zeit" Eugen Weese und in den Räumlichkeiten der Schriftleitung vorgenommen.

Diese Hausdurchsuchungen erfolgten sowohl in Prag wie in Troppau ohne richterlichen Auftrag durch Organe der beiden Polizeidirektionen. Hiebei wurde der § 141 der Strafprozeßordnung, Absatz 3, verletzt. So wurde z. B. dem Klubsekretär Pechtl auf sein ausdrückliches Verlangen hin zwar eine Abschrift des über die Hausdurchsuchung aufgekommenen Protokolls, nicht aber die im § 141 der Strafprozeßordnung ausdrücklich angeführte "Bescheinigung über die Vornahme der Hausdurchsuchung und deren Gründe" ausgefolgt.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister des Innern folgende Anfragen:

1. Aus welchen Gründen erfolgten, die angeführten Hausdurchsuchungen?

2. Inwiefern war hiebei der im § 141 der Strafprozeßordnung vorgesehene Fall der "Gefahr im Verzuge" gegeben?

3. Ist er bereit, die ihm unterstehenden Organe dahin zu belehren, daß sie sich bei Vornahme von Hausdurchsuchungen streng an die Vorschriften halten?

Prag, am 6. Mai 1926.

Ing. Jung, Greif, Windirsch, Krumpe, Krebs, Oehlinger, Dr. Luschka, Patzel, Böhm. Bobek, Kunz, Budig, Schubert, Eckert, Zajicek, Knirsch, Dr. Wollschack, Wenzel, Dr. Spina, Dr. Feierfeil, Stenzl, Simm, Zierhut, Platzer, Weisser, Böllmann.




Pùvodní znìní ad XVIII/249.

Interpellation

der Abgeordneten Stenzl, Eckert, Tichi und Genossen

an den Justizminister

in Angelegenheit der Verfolgung des Nachkriegswucher.

In einer Reihe von Tagesblättern erschienen in der letzten Zeit Kundgebungen politischer Behörden I. Instanz folgenden Inhaltes:

"Das Justizministerium hat der Staatsanwaltschaft aufgetragen, über die Erfahrung bei der Verfolgung des Nachkriegswuchers, sowie darüber zu berichten, welche Maßnahmen sich empfehlen würden, um den Kampf gegen den Wucher möglichst wirksam zu führen. In den eingelangten Berichten wurde am meisten über die Konsumenten selbst Klage geführt, welche - trotzdem sie auf ihren Schultern die Schwere der unerträglichen Teuerungsverhältnisse verspüren - dennoch fast keine Strafanzeigen wegen der sie bedrückenden Überteuerungen erstatten. Die Bevölkerung wird daher neuerlich aufgefordert, in Hinkunft Fälle von offenkundiger Übervorteilung bei Beschaffenheit von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfes nicht mehr ruhig und tatenlos zu dulden, sondern stets die Strafanzeige entweder unmittelbar beim Gericht oder bei der Gendarmerie zu erstatten. Die Konsumenten müssen zur Einsicht kommen, daß die Erstattung einer Strafanzeige, in Fällen von Preisübertreitung nichts unehrenhaftes, erniedrigendes, sondern vielmehr im öffentlichen Interesse Bürgerpflicht ist und das unehrenhaft und erniedrigend nur jener handelt, der unter Ausnützung der Zwangslage bei Beschaffung lebenswichtiger Artikel von den Kunden unangemessene Preise fordert. Auch auf die Einhaltung der Vorschriften über die Preisbezeichnung in Geseftsräumen und Schaufenstern ist stets zu dringen und die Nichtachtung anzuzeigen."

Diese Kundmachung ist schon aus moralischen Gründen verwerflich Reizt sie doch einen Teil der Bevölkerung gegen den anderen auf und vertieft so die Klassenunterschiede. Die Öffentlichkeit in dieser Weise zu erziehen, ist nicht bloß unwürdig, sondern auch gefährlich und kann sich eines Tages bitter rächen. Wird tatsächlich Wucher festgestellt, dann möge er bestraft werden, womit die Kaufmanschaft vollkommen einverstanden ist. Wucher aber dort zu suchen, wo er nicht vorhanden ist, oder durch unbegründete Kontrollen und überflüssige Berufungen zu Behörden die Stellung des Kaufmannes zu erschweren, ist ein Vorgehen, das in kaufmännischen Kreisen zweifellos Erbitterung gegen die politischen Behörden erziehen muß. Wissen wir doch genau, daß der größte Teil der Strafanzeigen wegen Preistreiberei unbegründet, sehr oft sogar nur auf Gehässigkeit zurückzuführen ist. Es muß daher der Eingangs zitierte Aufruf an die Öffentlichkeit mit allem Nachdrucke auch deshalb zurückgewiesen werden, weil er so abgefaßt ist, daß er den ganzen kaufmännischen Stand herabsetzt.

Was aber die sachliche Seite anbelangt, muß vor allem festgestellt werden, daß eine Verfolgung angeblichen Wuchers schon deshalb überflüssig ist, weil die Preise ohnedies dauernd sinken, wie aus den Mitteilungen des statistischen Staatsamtes hervorgeht. So ist der Gesamtindex von 966 im Jänner auf 938 im März d. J., also um ca. 3% gesunken. Es ist klar, daß eine solche Tendenz die Konkurrenz verschärfen muß. Jeder mit den wirtschaftlichen Gesetzen aber nur halbwegs Vertraute weiß, daß dies wucherische Bestrebungen unmöglich macht. Tatsache ist daher auch, daß vielfach Schleuderkonkurrenz entsteht, die oft ohne Rücksicht selbst auf den Lieferanten von dem Bestreben geleitet ist, bei der gegenwärtigen Kapitalsknappheit und Kaufunlust des Publikums wenigstens einige Barmittel an Hand zu bekommen. Eine Aufwiegelung des Publikums, das nur allzu leicht billigen Schlagworten nachgibt und nicht im Stande ist, die tiefsten Gründe unseres wirtschaftlichen Notstandes zu erkennen, kommt infolge dessen einer unverantwortlichen Häufung der Schwierigkeiten der geradezu trostlosen Lage der Kaufmannschaft gleich.

Als Beweis für diese Lage mögen folgende Erwägungen dienen:

Im Voranschlage pro 1926 wurde der Ertrag der öffentlichen Abgaben auf 7.3 Milliarden von 6.67 Milliarden im Jahre 1925 erhöht, sodaß heuer mehr Steuern als im Vorjahre aufzubringen sind. Dieser Umstand wird noch dadurch verschärft, daß heuer die Steuern auch für alle vergangenen Jahre, deren Vorschreibung wegen Saumseiligkeit der Steuerbehörden unterblieben ist, in unnansichtlicher Weise eingetrieben werden.

Nicht genug daran wurden im Jahre 1926 auch die Gebühren wesentlich erhöht. Beispielsweise ist ein Lehrbrief jetzt mit Kè 5.- (früher mit Kè 2.-) zu stempeln. Wo der Frachtbrief früher mit Kè 1.20 zu stempeln war, ist er es jetzt mit Kè 3.-.

Was aber die Portosötze anbelangt, so genügt, um deren außerordentliche Höhe zu illustrieren, der Hinweis auf folgende Tatsachen:

In Deutschland beträgt im Ortsverkehr die Gebühr für eine Karte 3 Pf., d. s. 24 h (bei uns 50 h), für einen Brief 5 Pf., d. s. 40 h (bei uns 60 h). Im interurbaren Verkehr wird in Deutschland für eine Karte 5 Pf., d. s. 40 h (bei uns 50 h), für einen Brief 10 Pf., d. s. 80 h (bei uns Kè1.-) gezahlt. In Italien kostet eine Karte in die Tschechoslovakei 45 cent., d. s. etwa 56 h; umgekehrt kostet bei uns eine Karte nach Italien Kè 1.20. Ein Brief aus Italien in die Tschechoslovakei kostet 75 cent., d. s. 95 h, von uns nach Italien Kè 2.-.

Einen erheblichen Posten der kaufmännischen Regie stellen des ferneren die sozialpolitischen Abgaben dar. Bei dem Einkommen eines Angestellten von bloß Kè 13.000.- betragen dieselben für einen Arbeitgeber allein ca. 10% dieses Betrages. Die Teuerungszulage für die Pensionsanstalt, die der Unternehmer bekanntlich allein zu leisten hat, betrug im Jahre 1920 1% aller eingezahlten Prämien, im Jahre 1925 bereits 10% und wird im Jahre 1926 sogar 15 - 16% betragen.

Das sind nur einige Proben aus der großen Zahl der öffentlichen Lasten, die die Kaufmannschaft zu verwirtschaften hat und die ständig verschärft werden (z. B. Erhöhung der Zuckesteuer, Spiritussteuer, Eisenbahntarife und anderes mehr). Wenn daher die Preise für Bedarfsartikel nicht in dem gleichen Maße sinken, wie die Kaufkraft des Publikums abnimmt, dann ist es in erster Linie der Staat, der einen Zustand schafft, von dem Finanzminister Dr. Engliš in der Sitzung das sozialpolitischen Ausschusses am 24. Feber l. J. ganz richtig sagte, daß die Steuerlast jetzt auf das Einkommen um die Hälfte schwerer als vor dem Kriege drücke, daß wir ärmer seien, weniger verdienen und die Zahlung der öffentlichen Lasten unsere Konkurenzfähigkeit und damit die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Umso unbegreiflicher mutet die Ansicht des Justizministerium an, das offenbar nicht einzusehen vermag, daß die Preise nicht sinken können, wenn der Staat immer teuer arbeitet, und es daher nicht angeht von Wucher zu sprechen, wenn die Preisgestaltung dieser Entwicklung Rechnung trägt. Man setze die Steuer- und Gebührenlasten herab und sorge dafür, daß die Arbeitslosigkeit behoben werde. Dann erst können die Preise sinken - nicht früher. Ein Kesseltreiben gegen die Kaufmannschaft, das sich durch keine sachlichen Erwägungen begründen läßt, muß das Übel nur noch verschlimmern.

Die Gefertigten müssen gegen das Vorgehen des Justizministeriums mit aller Entschiedenheit protestieren und fordern den Herrn Justizminister folgende Fragen zu beantworten:

1.) Im welchen Verhältnisse stehen die Anzeigen zu den Verurteilungen wegen Preistreiberei?

2.) Ist sich der Herr Justizminister der geradezu katastrophalen Lage unseres Handels bewußt?

3.) Ist der Herr Justizminister bereit, den eingangszitierten Appell an die Bevölkerung als eine Indiskretion der politischen Behörden I. Instanz zu widerrufen, oder ihn durch eine Erklärung auf seine entsprechende Basis zurückzuführen?

Prag, am 6. Mai 1926.

Stenzl, Eckert, Tichi, Dr. Hanreich, Wagner, Windirsch, Mayer, Platzer, Böhm, Böllmann, Zierhut, Schubert, Szent - Ivány, Nitsch, Dr. Holota, Koczor, Füssy, Dr. Korláth, Weisser, Halke, Fischer, Heller.






Pùvodní znìní ad XIX/249.

Interpellation

des Abgeordneten Hodina und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend Behinderung der Tätigkeit des Bezirksbildungsausschusses in Mähr. - Trübau seitens der polit. Bezirksverwaltung.

Am 23. Feber, ein Tag vor dem bereits angesagten Vortrage wurde dem deutschen Bezirksbildungsausschusse in Mähr. - Trübau ein belehrender Vortrag: "Wie schauen wir Filme an und wie sollen Filme beschaffen sein, damit sie ihren Zweck als Mittel der Volksbildung erreichen?" mit ergänzendem Film, "die böhmisch - sächsische Schweiz, das Elbetel, Würzburg, im Auto durch den Schwarzwald, Pensionäre aus aller Welt, (Tieraufnahmen aus dem Zoologischen Garten in Berlin), Vetter Bobby, (ein lustiger Affenfilm, Tintenmännchen im Variete (Lustspiel)", von der politischen Bezirksbehörde verboten.

Als Begründung des Verbotes wurde von der politischen Bezirksverwaltung angeführt, daß es sich nicht um einen Vortrag handle, sondern um eine Kinovorstellung mit einbegleitenden Vortrage und daß zu einer Kinovorstellung der Bezirksbildungsausschuß ohne Lizenz nicht befugt sei.

Der Entwurf zu dem Vortrage war der folgende:

I. Einleitung: Übersicht über die in Mähr. - Trübau laufenden Filme

a) Reisefilme,

b) naturhistorische Filme,

c) Dramen und Lustspiel.

II. A) Naturfilme: 1. Meine Wanderung durch die böhmische - sächsische Schweiz und das Elbetal während der Jahre 1921 - 1922 (Betonung der Anstrengung der Wanderung durch solche Gebiete.)

2. Die Arbeit des Zuschauers beim Ablaufen des Filmes über dasselbe Gebiet.

3. Der Unterschied zwischen tätigem und untätigem Vergnügen.

4. Der Film wird wertvoll, wenn er zur Wanderung anregt.

1. Würzburg: Wie betrachten wir einen Film über eine uns unbekannte Stammt bezw. Gegend.

2. Aufsuchen von Beziehungen zur Heimat, die Bewohner unserer Gegend dürften aus dem Frankenlande stammen.

3. Mitteilungen der Ergebnisse einer Umfrage unter den Schülern der Bürgerschule: sie zeigt daß die Filme schlecht betrachtet wurden.

4. Folgerung daraus: Neben der Verbindung mit der Heimat ist vor allem das Wesentliche herauszuheben, damit der Film für den Zuschauer nicht gänzlich wertlos wird.

1. Im Auto durch den Schwarzwald.

2. Unsere Anschauungen über das Fußwandern. Ablehnung der Eisenbahn und anderer Beförderungsmittel.

3. Ist eine Autofahrt im Stande, uns wertvolle Einblicke in das Land zu geben.

4. Aufschluß darüber gibt der Film.

B) Naturhistorische Filme:

1. Die größte Leistung des Filmes liegt in der Natur- und Tierbeobachtung, besonders in der Veranschaulichung von Lebewesen und Vorgängen, die sich dem freien Auge entziehen.

2. Diese Filme sind als Muster und Wertungsgrundlage für die Beurteilung aller Naturfilme unterzulegen.

C) Dramen und Lustspiele.

1. Ergebnis einer Beobachtung im Jahre 1913; von 47 Filmen verherrlichen 23 den Ehebruch.

2. Die Möglichkeit, gute Filme zu bringen, ist so reich, daß schlechte Filme nicht notwendig sind und von den Zuschauern angelehnt werden sollen.

3. Bitte an die Zuschauer um Mitarbeit. Verlangen die Zuschauer gute Filme, so werden sie auch von der Leitung des Kinos gebracht.

4. Bitte, in dieser Hinsicht mitzuarbeiten.

Diese Entwurf und der Tittel des Vortrages selbst lassen erkennen, daß als Ergänzung Filme dazu notwendig sind und daß es sich dem Vortragenden fern Fachlehrer Kerschner um einen wohldurchdachten Vortrag handelte. Unbegreiflicherweise wird nun seitens der politischen Bezirksverwaltung Mähr. - Trübau dieser Vortrag unter ganz fadenscheinigen Gründen verboten und dem Bezirksbildungsausschuß seine ohnedies schwere Arneit mutwilligerweise unmöglich gemacht. Statt Förderung dieser volksbildenden Bestrebungen seitens der politischen Bezirksverwaltung zwingt diese die wenigen ideal veranlagten Menschen, die sich diesem Zweige der Volksbildung widmen, zu langwierigen Einspruchsarbeiten. Die Nichtigkeit der Verbotsbegründung erhellt auch aus einem früheren Falle. Im Herbste des Jahres 1925 wurde demselben Bezirksbildungsausschusse von diesem prächtigen Volksbildungsreferenten der politischen Bezirksverwaltung in Mähr. - Trübau ein Vortrag "Die Alpen" mit begleitendem Film mit der Begründung verboten, daß der Bezirksbildungsausschuß in Mähr. - Trübau, sowie die Stadtgemeinde (Stadt u. Bezirk weit über 90% Deutsche) nur Filme mit deutschen und tschechischen Aufschriften und Texten verwenden dürfe. Dieses Verbot wurde zwar vom Ministerium des Innern mit Erlaß vom 4. November 1925 Zl. 46.198/1925-IV aufgehoben, trotzdem konnten seit einem halben Jahre vom Bezirksbildungsausschusse in Mähr. - Trübau keine Vorträge mit Filmen belehrenden Inhaltes veranstaltet werden.

Aus beiden Verboten erwuchs dem deutschen Volksbildungsausschusse in Mähr. - Trübau ein bedeutender Kostenaufwand, da die Filme nicht verwendet werden konnten, wohl aber bezahlt werden mußten, ferner bedeutende Mehrarbeit durch Verfassung dreier Rekurse, 2 Beschwerden und eine Reihe mündlicher Vorsprachen und Verhandlungen.

Da dieses Vorgehen der politischen bezirksverwaltung in Mähr. - Trübau dem Sinne des Volksbildungsgesetzes und zahlreichen zur Förderung der Volksbildung ergangenen Erlässen widerspricht und die dem Bezirksbildungsausschusse gewährte Unterstützung aus Staatsmitteln besser für wirkliche Volksaufklärung als für die Bestreitung unnützer, aus solch kleinlicher Verfolgung entstandenen Auslagen zu verwenden wären.

Fragen die Gefertigten daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur:

1.) dieses unverantwortliche Vorgehen der politischen Bezirksverwaltung dem deutschen Volksbildungsausschusse in Mähr. - Trübau gegenüber dem Herrn Minister bekannt?

2.) Was gedenkt der Herr Minister zu tun, um den Volksbildungsgesetzen und den Erlässen des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur auch bei der politischen Bezirksverwaltung in Mähr. - Trübau die nötige Beachtung und Durchführung zu sichern?

3.) Was gedenkt der Herr Minister zu tun, um dem deutschen Bezirksbildungsausschusse in Mähr. - Trübau seine schwere Volksbildnerische Tätigkeit zu ermöglichen?

4.) Gedenkt der Herr Minister diesen mutwilligen Eingriffen der politischen Bezirksbehörden in die Volksbildungsarbeiten der Bezirksbildungsausschüsse durch Novellierung der Ministerialverordnung betreffend Kinolizenzen vom Jahre 1912 R. G. Bl. Nr. 191 Einhalt zu tun?

Prag, am 5. Mai 1926.

Hodina, Weisser, Mayer, Dr. Hanreich, Fischer, Windirsch, Schubert, Heller, Böllmann, Zierhut, Böhm, Platzer, Dr. Spina, Halke, Szent - Ivány, Dr. Korláth, Nitsch, Dr. Holota, Füssy, Koczor, Kurak.


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