Pùvodní znìní ad IV/285.

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm

und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der ungerechtfertigten

Anwendung des Gebührenrechtes für die

Angehörigen der Minderheiten.

Die Klagen mehren sich, daß einzelne politische Bezirksverwaltungen bei Ausstellung von Urkunden z. B. Konzessionsurkunden an deutsche Konzessionswerber, bezw. bei Ausstellung anderweitiger behördlicher Bewilligungen im Falle verlangter Doppelsprachigkeit der Urkunden eine doppelte Stempelung verlangen, sodaß in einem besonderen Vorkommnisse eine Konzessionsurkunde mit 16 Kè Stempel versehen werden mußte. Von dieser Stempelgebühr wurden 8 Kè für den tschechischen Text und 8 Kè für die deutsche Übersetzung berechnet.

Schon seitens der zu Schaden kommenden Parteien wurden die politischen Bezirksverwaltungen, welche eine derartige Auslegung des Gebührenrechtes praktizieren, darauf aufmerksam gemacht, daß es keinesfalls als berechtigt erscheinen kann, die Angehörigen einer Minderheitsnation, welche eine Übersetzung ihrer Urkunde auch in ihrer Sprache fordern, mit einer Doppelbesteuerung zu bestrafen. Vielmehr müßte die deutsche Übersetzung als eine im Sinne der geltenden Verordnungen berechtigte deutsche Übersetzung anzusehen sein, welche Übersetzung auf keinen Fall an eine Gebühr gebunden sein dürfte.

Auf solche Beschwerden antworteten die politischen Bezirksverwaltungen noch jeweils, daß sie bei ihrem Vorgehen im Sinne eines oberbehördlichen Erlasses handeln.

Weil die Unterzeichneten nicht in Kenntnis des Umstandes sind, ob ein solcher Erlaß tatsächlich besteht, fragen sie den Herrn Minister:

1. Ist er in Kenntnis eines solchen Erlasses über gesonderte Gebührendberechnung für Übersetzungen aus der Staatssprache bei Urkunden?

2. Ist er bereit, diese ungerechtfertigte Maßnahme abzustellen?

Prag, den 11. April 1926.

Simm,

Ing. Jung, Knirsch, Patzel, Wenzel, Krebs, Dr. Spina, Heller, Szent-Ivany, KOczor, Hodina, Stenzl, Zierhut, Böhm, Dr. Hanreich, Schubert, Platzer, Halke, Mayer, Weisser, Nitsch.

Puvodní znìní ad V/285.

Interpellation

des Abgeordneten Leo Wenzel

und Genossen

an den Minister für Gesundheitswesen

betreffend die Bekämpfung des Staubes

in den gewerblichen und industriellen

Betrieben.

Einer der gefährlichsten Feinde des Arbeiters im Gewerbe und Industrie ist der Staub. Tausende erwerbende Menschen sind gezwungen, mit staubförmigen Arbeitsgütern wie Mehl, Zement, Farben, oder mit Arbeitsgütern, die selbst viel Staub enthalten (wie bei der Spinnstoffindustrie z. B. Wolle, Baumwolle, Jute) umzugehen.

Durch die Bearbeitung von Arbeitsgütern entstehen gewaltig gefährliche Staubmengen. Bei Benützung von staubförmigen Hilfsmitteln wie z. B. bei der Eisendgießerei, Schleiferei usw. ist die Gesundheit äußerst gefährdet.

In der Tschechoslowakei ist es heute noch erlaubt, daß sich in den Raseurstuben, die oft recht klein an RAum sind, zehn bis 20 Menschen aufhalten. Ganz abgesehen von der schlechten und ungesunden Luft, die in diesen Räumen entsteht, wird ungehindert geraucht. Die Asche wird auf den Boden geklopft und in ganz kurzer Zeit wirbelt der Staub in der Luft umher, um sich sodann gemischt mit anderen Staubansammlungen neben dem scharfen Messer des Raseurs niederzulassen. Ein Rauchverbot in den Raseurstuben wäre daher am Platze.

Der Staub kann bekanntlich selbst giftig wirken wie z. B. bei Bleifarbe. Der Träger giftiger Lebewesen ist eine Gefahr für die Mitarbeiter. Meist ist der Staub in seinen kleinsten Teilen spitz, hart, eckig, wie dies bei Quarz, Sandstein, Glas, Eisen, Stahl, Holz der Fall ist. Wenn diese Staubsorten in größeren Mengen in Magen gelangen, werden sie für den betreffenden Arbeiter sehr gefährlich. Nicht minder gefährlich ist der Staub für die Atmungsorgane. Der Staub kann mehr oder weniger schere Hautreizungen und Entzündungen hervorrufen (Mehlstaub die sogenannte Bäckerkrätze). Ernster und die allgemeine Gesundheit schwer bedrohend ist die Schädigung der Atmungsorgane, insbesondere der Lunge, daher in Verbindung vermehrte Gefahr der Erkrankung an Lungenschwindsucht z. B. bei Sandsteinarbeitern, Fakriksarbeiterinnen, Eisengießern, Gußputzern, Metallschleifern, Glasschleifern usw.

Den Acker, den das Gesundheitsministerium zu bebauen hat, ist der Mensch. Die Arbeitshygiene ist eine Wissenschaft vom Leben, nicht vom Papier am grünen Tisch. Deshalb wirken auch Vorschriften, Verordnungen, Gesetze, Ratschläge und Winke nur dann, wenn jeder einzelne schwer bedrohte Arbeiter und jede Arbeiterin entsprechend aufgeklärt wird.

In der letzten Zeit wurde es den Führern der Vereine für Gesundheitspflege und Naturheilkunde seitens der Regierung und ihrer Unterstellen ungemein schwer gemacht, sich an der arbeits- und gewerbehygienischen Forschung und Aufklärungsarbeit zu betätigen. Gewissenlose Bezirksärzte erblicken in der Tätigkeit der Vereine für Gesundheitspflege und Naturheilvereine eine Art Konkurrenz in der Ausübung ihres medizinischen Berufes. So wird oft Allgemeinwohl durch gemeinen Eigennutz schwer in der so wichtigen persönlichen Gesundheitspflege und deren Betätigung gehindert.

Die Gefertigten stellen daher folgende Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, unverzüglich alle notwendigen Anordnungen zur Staubbekämpfung in gewerblichen und industriellen Betrieben zu treffen?

2. Ist er bereit, zu verfügen, daß - ähnlich wie in der Hauptstadt Prag - das Rauchen in den Haarschneide- und Friseurstuben der ganzen Republik bei Androhung von Strafe verboten wird;

3. Ist der Herr Minister bereit, einen Erlaß herauszugeben, welcher den Arbeitern und Arbeiterinnen in allen in Betracht kommenden Betrieben das Tragen von Atemschützern zur Pflicht macht;

4. Ist der Herr Minister weiter bereit, allen Stadt-, Bezirks- und Krankenkassenärzten zur Pflicht zu machen, in ihrer Gesundheit gefährdete Arbeiter kostenlos z untersuchen und ihnen zur Erkennung der Gefahren nach Möglichkeit Röntgenaufnahmen zur Verfügung zu stellen;

5. Ist der Herr Minister schließlich bereit, die Bedeutung der gesetzlichen Grundlagen des Arbeiterschutzes dadurch mit vertiefen zu helfen, daß er die Vereine für Gesundheitspflege auffordern läßt, sich planmäßig an der Aufklärungsarbeit in Sozialpolitik und Sozialhygiene zu befassen?

Prag, am 7. Mai 1926.

Wenzel,

Ing. Jung, Krebs, Krumpe, Simm, Patzel, Dr. Wollschack, Weisser, Siegel, Knirsch, Wagner, Füssy, Fischer, Böhm, Schubert, Szent-Ivany, Platzer, Koczor, Budig, Zierhut, Bobek, Greif, Windirsch, Dr. Hanreich.

Pùvodní znìní ad VI/285.

Interpellation

des Abgeordneten Leo Wenzel

und Genossen

an den Mister für öffentliches

Gesundheitswesen,

an den Minister für soziale Fürsorge

und den Minister für Handel und Gewerbe

in Angelegenheit der Erforschung der

Berufstauglichkeit.

Nur der Mensch ist glücklich, dessen Leben einen Inhalt hat. Inhalt schaffen nur erfüllte Pflichten. Pflichterfüllung fällt dem am leichtesten, der eine Arbeit leistet, zu der er sich berufen fühlt. So ist der Beruf die Grundlage des menschlichen Glückes. Ein nicht geringer Teil menschlicher Unzufriedenheit und menschlichen Elendes erwächst daraus, daß nicht wenige Menschen, sei es durch Zufall, sei es durch hässlichen, wirtschaftlichen oder örtlichen Zwang in Berufe hineingestellt werden oder zu Arbeiten gekommen sind, die weder ihren körperlichen noch ihren seelischen Anlagen entsprechen.

Körperliche Ungeeignetheit führt zu vorzeitiger Übermüdung, Erschlaffung, Behinderung der vollen Erwerbsfähigkeit und schließlich zu vorzeitigem Zusammenbruch, zur Invalidität und zum frühen Tod.

Seelische Ungeeignetheit führt zu Minderleistungen für sich und andere, zur Gefährdung von Menschen und Arbeitsgut, zu Mißgunst und Streberei, zur Kleinigkeitskrämerei und Engherzigkeit, zur Unzufriedenheit mit sich und der Welt, zur Rückständigkeit und zum wirtschaftlichen Zusammenbruch.

Der Einzelne sowie die Volksgemeinschaft müssen in unserer Zeit der Umwertung und des Neuaufbaues erst recht Wert darauf legen, daß der richtige Mensch auf den richtigen Platz kommt, damit keine Menschenkraft etwa durch Zufall der Geburt, des Wohnortes, der wirtschaftlichen Verhältnisse usw. dem Volke verloren geht. Es hat demnach eine Auslese der Berufsanwärter stattzufinden, durch die das Vorhandensein bestimmter körperlicher und seelischer Fähigkeiten festgestellt wird, die zu gewissen Berufen und Arbeiten unbedingt erforderlich sind. Damit wird die Eignung für den Beruf das Ausschlaggebende für diese Frage. Die Feststellung der Eignung setzt aber auch voraus, daß die körperlichen und seelischen Anforderungen, die der Beruf an seine Arbeiter stellt, festgelegt werden.

Die hygienische Voraussetzung einer zweckmässigen Beruf sberatung kann, wie die Dinge heute liegen, nur in der Schularzteinrichtung gefunden werden.

Die Gefertigten stellen daher folgende Anfragen:

1. Sind die Herren Minister bereit, alle Anordnungen zu treffen, daß zur Berufsberatung alle jenen Schritte unternommen werden, die zum weiteren Ausbau der Berufsberatung notwendig sind?

2. Sind die Herren Minister bereit, die Ausübenden in der Berufsberatung in erhöhtem Maße für die Schüler der Berufsschulen (Fach- und Fortbildungsschulen), deren Schüler und Schülerinnen sich mitten in der ausschlaggebenden Entwicklungszeit ihres Lebens, in der Reifezeit, befinden, zu interessieren?

Prag, am 6. Mai 1926.

Wenzel,

Weisser, Krumpe, Siegel, Koczor, Stenzl, Fischer, Schubert, Windirsch, Platzer, Dr. Hanreich, Zierhut, Greif, Wagner, Bobek, Koczor, Füssy, Szent-Ivany, Dr. Wollschack, Simm, Krebs, Ing. Jung, Patzel, Böhm, Eckert, Knirsch.

Pùvodní znìní ad VII/285.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Spina, Dr. W. Feierfeil, Horpynka, Simm, Stenzl und Genossen an den Minister für Schulwesen und Volkskultur in Angelegenheit der Verstaatlichung des deutschen evangelischen Realgymnasiums (Lyzeums) in Kesmark (Kezmarok).

Am 29. Mai 1923 fand über Aufforderung des Schulreferates in Pressburg eine Konferenz der Vertreter aller evangelischen Mittelschulen unter Führung der Kirchenoberbehörde in Angelegenheit der Verstaatlichung der konfessionellen Mittelschulen der Slowakei statt. Bei den dort gepflogenen Verhandlungen gab sowohl die Kirchenoberbehörde, als auch der Vertreter der Schule die Erklärung ab, daß sie nur unter dem Druck der Verhältnisse und gezwunden, im Prinzipe in die Verstaatlichnung einwilligne (welcher Art der Zwang war, geht daraus hervor, daß von Seite der Regierungsvertreter erklärt wurde, daß jeder Anstalt, welche gegen die Verstaatlichung sei, die bisherige Staatsunterstützung eingestellt werde). Bei dieser Sitzung wurden die Richtlinien festgestellt, auf Grund deren die Verstaatlichung durchgeführt und diese seitens der kirchlichen Oberbehörde angenommen werden könnte.

Auf Grund dieser Richtlinien sollte mit den Schulerhaltern der einzelnen evangelischen Mittelschulen ein ihren speziellen Verhältnisseen entsprechender, der kirchlichen Oberbehörde vorzulegender Vertrag abgeschlossen werden. Das Patronat des Kesmarker evangelischen Lyzeums (Realgymnasiums) nahm das Ergebnis dieser Verhandlung nolens volens zur Kenntnis in der Erwartung, daß bei den Verhandlungen über einen definitiven Vertragsabschluß die speziellen Verhältnisse in Kesmark, als dem Hauptort der deutschen Zips, entsprechende Würdigung finden werden.

Allein es dauerte 5/4 Jahre, bis es betreffs der Verstaatlichung dieser Anstalt zur Verhandlung kam. Erst am 2. September 1924 erschien die vom Ministerium für Schulwesen und Volkskultur ausgesandte Kommission in Kesmark, um hier mit den vom Patronate bestimmten Vertretern unter Beiziehung der kirchlichen Oberbehrde die Verhandlungen aufzunehmen. Diese endeten mit einem Vertragsentwurfe, der einerseits dem Patronate, anderseits den zuständigen Ministerien zur Begutachtung, bezw. Annahme vorgelegt werden sollte.

Die hauptsächlichsten Punkte dieses Vertragsentwurfes betonen:

1.) Daß im Falle einer Rekatholisierung der jetzigen Staatsgymnasien was immer für eines Typs in der Slowakei das Patronat das Recht erlangt, seine Anstalt zu erneurern und auf seine Kosten zu erhalten, ohne jede Staatsbeihilfe für sachlichen und Personalaufwand, falls nicht der Staat auch zu den rekatholisierten Mittelschulen aus Staatsmitteln beitragen sollte.

2.) Daß der Staat die Anstalt übernimmt und sich verpflichtet, selbe mit deutscher Unterrichtssprache zu erhalten, eventuell mit Hinzufügen von slowakischen Parallelklassen.

3.) Daß die definitiven Professoren und definitiven Angestellten dieser Anstalt, insofern sie an der Anstalt im aktiven Dienst stehen und insofern sie tschsl. Staatsangehörige und unbescholten in politischer, strafrechtlicher, disziplinarischer Hinsicht und qualifiziert für Mittelschulen nach den Bestimmungen des tschsl. bezw. gewesenen ungarischen Staates sind, auf eigenes persönliches Ansuchen in den Staatsdienst übernommmen werden, unter den Bezügen, welche ihnen nach den Vorschriften für tschsl. Mittelschulangestellte gebühren.

4.) Daß die Stelle des evangelischen Religions-professors im Einvernehmen mit dem bischöflichen Amte des Ostdistriktes der evangelischen Kirche A. B. besetzt werde, das sich die Meinung des Patronates einholen kann.

5.) Bestimmte finanzielle Verpflichtungen, welche mit Rücksicht auf die an der Anstalt bestehenden Fonde notwendig sind, welche auch fernerhin unter staatlicher Aufsicht ihrem Zweck unter Verwaltung des bisherigen Erhalters aufrecht erhalten werden. Die staatlichen Beiträge sollten zur Ergänzung der Fonde bis zur Erreichung ihrer ursprünglichen Höhe dienen.

Da der auf Grund der mündlichen Verhandlungen abgefaßte Vertragsentwurf den bei der Verhandlung beteiligten Mitgliedern nur in slowakischer Sprache zur Unterschrift vorgelegt wurde, unterschrieben ihn die Vertreter des Lyzeums nur mit dem Vorbehalte, daß sie ihre allfälligen Einwendungen gegen denselben nach Vorlegung einer deutschen Übersetzung geltend machen werden. In der Tat wurde am 5. September 1924 von diesen gegenüber dem ursprünglichen (slowakischen) Text Änderung gefordert und zwar bezüglich der Angliederung slowakischer Parallelklassen die Beschränkung soweit es die Räumlichkeiten und sonstigen Verhältnisse ohne Benachteiligung der deutschen Klassen gestatten und ermöglichen, weiters die Einbeziehung des Direktors in die Verstaatlichungsaktion und eine kleine Änderung bezüglich der Bestellung des Religionsprofessors.

Das Patronat nahm diesen Entwurf mit den besagten Änderungen in dem am 18. September 1924 abgehaltenen Konvente an, wobei besonders betont wurde, daß es auf Grund er Kirchenverfassung an seinem zugesicherten Rechte, Mittelschulen zu erhalten, festhalte und sich die Wiederröffnung im Falle der Notwendigkeit vorbehalte. Unbedingt aber besteht das Patronat darauf, daß der deutsche Charakter der Schule bewahrt und sämtliche derzeit wirkende Lehrkräfte übernommen werden.

Durch diesen einheitlichen Beschluß, in welchem als die zwei Hauptupunkte die Erhaltung der Schule als deutsche Anstalt und die Übernahme sämtlicher Professoren betont waren, dachte man die richtige Basis für die eventuellen weiteren Verhandlungen gefunden zu haben. Es sollte sich jedoch leider bald zeigen, daß das Patronat mit der Annahme des unschuldig erscheinenden Zugeständnisses der Hinzufügung slowakischer Parallelklassen den chauvinistischen Wünschen der Schulverwaltung zur Geltendmachung ihrer übertriebenen Aspirationen Tür und Tor geöffnet hat. Ende Dezember 1924 langte vom Ministerium eine Zuschrift ein, daß der Vertragsentwurf nur unter Änderung gutgeheißen werfen könnte. Diese Änderungen betrafen: 1.) Die Weglassung der ganzen oben unter 1) angeführten Klausel der Rekatholisierung. 2.) Die Bestimmung der Anstalt für alle Zukunft als tschechoslowakisches Realgymnasium und zwar mit deutscher Abteilung, solange an dieser Anstalt in die einzelnen Klassen, als auch insgesamt eine genügende Anzahl Schüler deutscher Nationalität eingeschrieben sein werden und mit einer slowakischen Abteilung, deren I. bis VII. Klasse nach Bedarf eröffnet wird. 3.) Bezüglich der Übernahme der Professoren wurde, obwohl der Einbeziehung des Direktors zugestimmt wurde, folgende Einschränkung gemacht: Die Beurteilung der Tadellosigkeit der Professoren, die in den Staatsdienst zu übernehmen sind, ist dem freien Ermessen der Staatsverwaltung laut den gewonnenen Informationen vorbehalten. Die Entscheidung, nach welcher die Übernahme irgend eines Professors wegen nicht entsprechender politischer oder sonstiger Unbescholtenheit abgelehnt wird, kann durch niemand geklagt werden." 4.) Eine weitere Bestimmung bezieht sich auf die Aufhebung, Verlegung oder Vereinigung der Anstalt mit einer, an einem anderen Orte befindlichen.

Die Mittelilung dieser Bedingungen wirkte geradezu konsternierend und machte alle Hoffnungen auf eine glatte Abwicklung der Verhandlungen zunichte. Denn diese Bedingungen nahmen an dem Vertragsentwurfe so wesentliche Veränderungen vor, daß derselbe dadurch gerade das Gegenteil von den Forderungen enthielt, unter denen das Patronat in die Verstaatlichung einzugehen bereit war. Die Annahme derselben würde nicht nur das Aufgeben des deutschen Charakters der Schule, deren deutsche Klassen dadurch nur als bedingungsweise Parallelklassen erklärt werden, die wann immer aufgelöst werden konnten, weil der Begriff einer genügenden Anzahl von Schülern deutscher Nationalität sehr dehnbar ist und daraus sehr leicht eine Schlinge zur Erdrosselung der deutschen Klassen oder Anstalt gemacht werfen kann, und die Einwilligung in ihre eventuelle Verlegung bedeuten, sondern auch die Preisgabe der Professoren, die der bürokratischen Willkür ausgeliefert werden, sowie den gänzlichen Verzicht des Patronats, die Schule je wieder zu erhalten.

Erst jetzt war klar ersichtlich, daß die Zuvorkommenheit des Patronats, mit der es auf die Errichtung slowakischer Parallelklassen einging, ein kaum mehr gutzumachender taktischer Fehler war.

Es war klar, daß auf diese Bedingungen des Ministeriums nicht eingegangen werden konnte. Die Kommission sandte daher, ohne dem Patronate von diesen unglaublichen Bedingungen zu berichten, eine dreigliedrige Deputation nach Prag, wo im Schulministerium die Wünsche vorgetragen wurden. Nach Anhörung derselben wurde die Deputation aufgefordert, die vorgebrachten Wünsche und Einwendungen im schriftlichen Wege an das Ministerium zu leiten. Dies geschah im Wege des Bischofamtes. Dieses berief sich auf das Nichtübereinstimmen der Bedingungen mit den, welche hinsichtlich anderer evangelischer Mittelschulen beim Vertragsabsaschluß in Wirksamkeit gelangten. Im besonderen wurde.

1.) betont, daß der Weglassung der Rekatholisierungsklausel nicht zugestimmt werden könnte, daß aber folgende Formulierung dieser Bestimmung vorgeschlagen werde: Das Patronat behält sich das Recht vor, daß im Falle, wenn andere evangelische Mittelschulen oder Mittelschulen einer anderen Konfession in der Zukunft wieder errichtet werfen und eine Staatsbeihilfe erhalten sollten, es auch das Recht hat, seine Mittelschule wieder z unterrichten und dann in demselben Maße auf die Staatsbeihilfe Anspruch hat. Die Kommission berief sich dabei einerseits als Präzedensfall auf den Vertrag mit dem Schulerhalter des Rimavska-Sobotaer protestantischen Realgymnasium, wo eine ähnliche Klausel, wenn auch mit anderen Worten enthalten ist und mußte anderseits außerdem noch auf den schwerwiegenden, speziellen Umstand hinweisen, daß durch die Aufrechterhaltung dieses beanständeten Abschnittes die einzige Möglichkeit gegeben ist, das Jonysche Legat im Betnage von Kè 640.000.- dem Patronate zu erhalten, welches ansonst den Erben des Testators zufallen würde und so für die kulturellen und Erziehungszwecken gänzlich verloren ginge.

2.) Wurde darauf beharrt, daß die Schule mit Beibehaltung des deutschen Charakters ohne Einschränkung übernommen werde, die deutschen Klassen daher als Stammklassen gelten, denen eventuell im Bedarfsfalle slowakische Klassen als Parallelklassen angegliedert werden können, soweit es die Räumlichkeiten gestatten. Hiefür war der Umstand ausschlaggebend, daß Kesmark im Hauptzentrum der deutschen Zips, im Poppertale liegt, wo sich in ringsumliegenden, starkbevölkerten deutschen Ortschaften bei allen Bevölkerungskereisen ein starker Bildungsdrang kundgibt, dem die fast 400 Jahre bestandene deutsche Schule im vollen Maße entsprochen hat. Auch hier wurde auf die bedeutend günstigere Behandlung von Pressburg und Rimavska Sobota verwiesen.

3.) Mußte auch bezüglich der Übernahme der Professoren auf denselben Bedingungen beharrt werden, wie sie in den Verträgen mit Nova-Ves, Rimavska-Sobota und Bratislava festgesetzt wurden. Es würde auch den Grundprinzipien der Rechtspflege widersprechen, daß eventuell einem Professor auf Grund er gegen ihn erhobenen und ihm unbekannten Beschuldigungen, ohne daß er sich dagegen rechtfertigen könnte, die Übernahme verweigert würde.

4.) Erachtet die Kommission auch die Aufhebung und Verlegung der deutschen Mittelschule in Kesmark für ausgeschlossen und konnte daher diesen Bestimmungen nicht zustimmen.

Auf diese Eingabe erfolgte Ende Mai die Antwort (Z. 38.814/25), in welcher das Ministerium einzig und allein bezüglich der eventuellen Rückgabe der Schule an den jetzigen Schulerhalter eine Konzession macht, sonst aber auf seinem alten Standpunkte verharrt und das Patronat mit seinen übrigen Wünschen glatt abweist.

Die zur Verhandlung über die Verstaatlichung entsandte Kommission beschloß hierauf, die ganze Angelegenheit dem Patronate zu übergeben, da sie die weitere Verantwortung nicht übernehmen könnte. Das Patronat nahm in seiner am 2. Juli 1925 stattgefundenen Sitzung die Erfolglosigkeit der bisherigen Verhandlungen mit Bedauern zur Kenntnis, beschloß aber die Verhandlung auf der bisherigen Grundlage mit dem Ministerium durch die Kommission weiterzuführen, insbesonderees aber unter Beachtung des Grundsatzes der Beibehaltung des deutschen Charakters der Anstalt und der Übernahme sämtlicher Professoren.

Die Kommission entledigt sich dieser Aufgabe mit ihrem Schreiben vom 14. Juli 1925 an das Ministerium. Das Patronat erklärte darin, auf seinem Standpunkt der Wahrung des deutschen Charakters der Schule, den es bereits im Jahre 1919 unterstützt von zahlreichen deutschen Gemeinden der Zips erfolgreich vertrat, unbedingt festhalten zu müssen. Es berief sich darauf, daß es in der am 29. und 30. Juli 1919 in Lipt. Sv. Mikulas stattgefundenen Sitzung, wo über das Schicksal der evangelischen Mittelschulen beschlossen wurde, sowohl von Seiten der kirchlichen Oberbehörde, als auch seitens der Vertreter der Regierung die Zusicherung erhalten habe, daß seine deutsche Schule als deutsche Mittelschule weiterhin bestehen könne unter denselben Bedingungen wie bisher. Durch das Verhalten des Ministeriums wurde diese Zusicherung schwer getäuscht. Unter nochmaliger Anführung der Gründe für den Standpunkt des Patronates wurde in der Überzeugung, daß diese Forderungen auf rechtlicher Basis beruhen, nichts Ungebührliches und Unmögliches enthalten, die nunmehrige Zustimmung des Ministeriums zu der Angelegenheit erhofft, welche in allen Kreisen der Zips Befriedigung hervorrufen würde.

Seither ist in der Verstaatlichungsangelegenheit dein weiterer Schritt des Ministeriums erfolgt.

Es ist klar, daß die Annahme der Bedingungen, die das Ministerium stellt, gleichbedeutend mit dem Aufgeben der deutschen Mittelschule in Kesmark und mit der Preisgabe deren Professoren ist. Der intolerante Standpunkt des Ministeriums entspringt der Absicht, eine von den zwei deutschen Mittelschulen in der zips abzubauen. Und da sich Kesmark als Zentrum des Zipser Deutschtums naturgemäß keiner besonderen Beliebtheit bei der Regierung erfreut, so wird der Abbau des Kesmarker Realgymnasiums eifrig betrieben. Da die finanzielle Lage der Schulerhalter ungünstig ist, weil ein beträchtlicher Teil der Schulerhaltungsfonde in noch immer unverzinst gebliebenen Vorkriegsrenten steckt, wird seitens der Regierung mit der Drohung der Einstellung der Subvention ein unmoralischer Druck auf die Schulerhalter ausgeübt, um sie in der geschilderten Weise zur Aufgabe des deutschen Charakters der Schule und Überführung derselben in eine slowakische Anstalt zu pressen.

Der Bestand beider deutschen Mittelschulen sowohl in Kesmark wie in Leutschau ist vollauf berechtigt. Die Schülerzahl betrug im Schuljahre 1924Ü25 in Kesmark 345, in Leutschau 205. Besonders der Besuch des Realgymnasiums in Kesmark steht den stärkst besuchten slowakischen Anstalten nicht um viel nach. Es ist daher dein Grund vorhanden, für die Übernahme dieser Anstalt Bedingungen zu setzen, welche ihrer Aufhebung als deutsche Anstalt gleich kommen und welche bei der Übernahme magyarischer und slowakischer konfessioneller Mittelschulen in keiner Weise geübt worden sind.

Wir fragen daher den Minister:

Ist er bereit, die Notwendigkeit der beiden genannten deutschen Mittelschulen in der Zips anzuerkennen und zu veranlassen, daß die Überführung des Realgymnasiums in Kesmark in die Staatsverwaltung in der vom Patronate gewünschten und durchaus erfüllbaren Form geschehe, welche den Bestand dieser Anstalt als deutsche Mittelschule für alle Zukunft sichert?

Prag, am 24. April 1926.

Dr. Spina, Dr. Feierfeil, Horpynka, Simm, Stenzl, Patzel, Böhm, Dr. Luschka, Kunz, Greif, Halke, Windirsch, Knirsch, Wagner, Eckert, Dr. Hanreich, Zierhut, Weisser, Böllmann, Tichi, Schubert, Hodina, Krumpe, Zajicek, Scharnagl, Dr. Petersilka, Dr. Mayr-Harting, Fischer, Platzer.

Pùvodní znìní ad XIII/285.

Interpellation

des Abgeordneten Leo Wenzel und Genossen an die Minister für Handel und Gewerbe, für öffentliches Gesundheitswesen und soziale Fürsorge in Angleegengeit der Einreihung in die Gefahrenklassen bei der Arbeiterunfallversicherung und wegen Herausgabe einer Statistik zur Erhebung der Unfallhäufigkeit und Unfallvergütung.

Die Arbeiterunfallversicherungsanstalten haben umfassende vorbereitende Arbeiten für eine Neueinreihung der versicherten Betriebe in die Gefahrenklassen in Angriff genommen. Diese Arbeiten, an denen die versicherten Betriebe ein grosses Interesse haben, können nur dann von einem befriedigenden Erfolge begleitet sein, wenn die Interessenten als solche eine entsprechende Statistik, gesammelt aus den bisherigen Erfahrungen in der Praxis, zur Verfügung haben. Diese Statistik ist unbedingt notwendig zur Beurteilung der in Schwebe befindlichen Fragen.

Das mehr oder weniger enge Beisammensein einer größeren Anzahl verschieden gearteter Menschen, oft von verschiedenen Geschlecht und Lebensalter in den gewerblichen Betrieben, wo oft schnellaufende Maschinen zu bedienen sind, oder besonders anstrengende Körperhaltungen lange zu ertragen sind, führt dazu, daß dort Unfälle häufiger sind. Dasselbe gilt für Betriebe mit Arbeitsstoffen wie Giften, insbesondere giftigen Gasen, explosions- und feuergefährlichen Stofen und Einrichtungen. Die immer mehr zunehmende Verwendung der Elektrizität ist eine stetig wachsende Quelle von Unfällen.

Würde man eine Statistik anlegen und die aus der Unfallspraxis gemachten Erfahrungen entsprechend verzeichnen, so würde man feststellen, daß sich die meisten Betriebsunfälle gegen Schluß der täglichen Arbeitszeit und am Ende der Arbeitswoche als nicht zu verkennendes Zeichen der zunehmenden körperlichen und geistigen Ermüdung des Arbeiters ereignen. Arbeitsanfänger erleiden wegen mangelnder Übung und Unkenntnis, ebenso Jugendliche aus dem gleichen Grunde und vor Übermut und in Unterschätzung der Gefahren häufiger Unfälle.

Die Gewöhnung an die Gefahr und die dadurch nicht selten veranlaßte Gewohnheit, die als Arbeitshindernis empfundene Schutzvorrichtung an Maschinen zu beseitigen, sind schließlich eine weitere Quelle von Betriebsunfällen. Es besteht gar kein Zweifel, daß am häufigsten die Unfälle infolge Zusammenbruch von Gerüsten, Fallen von Leitern und Treppen, usw. erfolgen. Aus den in anderen Ländern herausgegebenen Statistiken ist zu ersehen, daß die Zahl der Unfälle an Maschinen etwa höchstens nur ein Viertel aller Unfälle ausmachen. Unfälle durch Einsturz, Herab- und Umfallen von Gegenständen und schließlich solche beim Auf- und Abladen, beim Heben und Tragen von Lasten sowie im Eisenbahnbetrieb sind in der Mehrzahl. Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen die Unfälle durch abspringende Splitter.

Neben der Überwachung der gewerblichen Betriebe durch die Betriebsräte und Gewerbeinspektoren, deren Jahresberichte eine Fülle von lehrreichen Mitteilungen über Unfallgefahren und Unfallverhütung im Betriebe enthalten, konnte bisher für die Versicherten ein Vorteil deshalb nicht gesichert werden, weil die bisherigen Erfahrungen noch nicht gemeinverständlich zur klaren Beurteilung der Unfallhäufigkeit und Unfallverhütung veröffentlicht wurden. Würde man den Versuch machen und sich bemühen, eine radikale Beseitigung der Unfallsgefahren durchzusetzen, so wäre unbedingt die Herausgabe einer Statistik auf Grund der bisherigen Erfahrungen erforderlich. Bestände eine Unfallsklarstellung, so würde zweifelloss ein weit größerer Fortschritt in der Unfallsverhütung und eine Verbilligung der Unfallversicherung zu verzeichnen sein. Auch die Einreihung in die Gefahrenklassen könnte weit leichter und sicherer erfolgen. Als Beispiel sei hier nur auf die Einführung der runden Messerwelle an den sogenannten Abrichtehobelmaschinen in der Holzbearbeitung anstelle der vierkantigen hingewiesen, die heute allgemein verboten sind.

Nach Ermittlungen seitens der norddeutschen Holz-Berufsgenossenschaften waren im Jahre 1910 über 10 mal mehr Abrichtehobel in Gebrauch als 1886. Trotzdem hatte sich die Häufigkeit der Unfälle vermindert (1906 472 Unfälle, 1909, 353, 1912, 300 Unfälle), auch hat sich die Schwere der Unfälle geändert, 1909 bis 1910 waren von je 100 Unfällen 10% entschädigungspflichtig (also schwer) an Maschinen mit runder Messerwelle, gegen 40% an Maschinen mit Vierkantwellen.

Arbeiter, Arbeitgeber, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft hätten eine wesentliche Ersparnis an Kosten, von der Hintanhaltung der Not der verletzten Arbeiter soll hier ganz abgesehen werden. Zweifellos würde aber der Arbeiter und die Arbeiterin weit mehr geschont und geschützt.

Die Gefertigten fragen die Herren Minister:

Sind sie bereit, alle jene Schritte zu unternehmen, die notwendig sind, um Arbeiterschaft und Gesundheit, sowie die Sicherheit des Lebens im Sinne eines durchgreifenden Arbeiterschutzes so einzuleiten, wie dies durch eine entsprechende Statistik zur Erhebung der Unfallhäufigkeit und Unfallverhütung notwendig ist?

Sind sie bereit, die Erfahrungen der Wissenschaft einerseits mit den Erfahrungen der Arbeiter-Unfallsversicherung andererseits derart für die breite Öffentlichkeit zu publizieren, damit man aus denselben lernen kann?

Sind die Herren Minister gewillt, jene gefährlichen und gesundheitsschädlichen Betriebe im Gegensatz zu jenen Berufen, in denen die Gefahrenmomente nicht so groß sind, durch eine entsprechende Statistik zu veröftentlichen, aus der die Zahl der Todesfälle, der dauerneden, völligen, der teilweisen und vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit (von 1000 Vollarbeitern bei je 300.000 vollberechneten Arbeitstagen) zu ersehen ist?

Sind sie weiter bereit, noch vor der Revison und Neueinreihung in die Gefahrenklassen bei der Arbeiterunfallversicherung eine entsprechende Statistik der praktischen Erfahrung in den letzten 10 Jahren herauszugeben und allen Interessentenkreisen zu übermitteln?

Prag, am 6. Mai 1926.

Wenzel,

Dr. Hanreich, Weisser, zierhut, Greif, Wagner, Stenzl, Dr. Wollschack, Böhm, Patzel, Simm, Schubert, Eckert, Bobek, Koczor, Siegel, Ing. Jung, Krebs, Windirsch, Budig, Krumpe, Fischer, Platzer, Füssy, Knirsch.

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