Pùvodní znìní ad 1032/I.

Interpellation

des Abgeordneten Windirsch und Genossen

an den Finanzminister

betreffend die Führung von Steuerexekutionen im Steuerbezirke Reichenberg.

Von dem Steueramte in Kratzau wurden für den 24. Mai 1927 Massenexekutionen zur Eintreibung rückständiger Steuern, Gebühren und rückständiger Vermögensabgaberaten in der Gemeinde Weißkirchen a. N. angeordnet. Die veröffentlichte Feilbietungskundmachung enthielt folgende Fälle:


 HausEingetriebener Feilzubietende  
ZahlNr.Rückstand Fahrnisse Schätzwert
106/11414.037.06 6 Stk. Jungvieh (Kühe) 18.000 Kè
111232.450.--- 2 Stk. Kühe (rotscheckig) 7.000 "
108 /77624.370.--- 2 Stk. Kühe (rotscheckig) 7.000 "
109189144.--- 1 Stk. Zugkuh 3.000 "
17/6784348.50 1 Stk. Kuh, 1 kleiner Ochs 5.000 "
25/9416232.60 2 Stk. 3 kälbrige Kühe 7.000 "
37/137391.897.20 1 Landauer u. 1 Nutzkuh 6.400 "
70/90223343.295.--- 1Kontoreichrichtung, Rohmaterial,  
   1 Auto, 1 Motorspritze etc.  
   1 Regal mit verschiedener Ware 1,262.000 "
1/1979601.96 3 Milchkühe2.000 "
51/19844.962--- 1 Billard, 1 Kanapee, 1 Gastzimmerein- 12.000 "
120/192242.235.--- richtung 3.750 "
   5 Tische, 25 Stühe, 5 Bänke, 1 Aus-  
257/1911.180.--- schank etc.2.450 "

Aus dem Verzeichnis ergibt sich, daß es sich zum größten Teile um Landwirte handelt, gegen die man mit Exekutionsführung vorging. Es mußte jedoch dem Steueramte bekannt sein, daß die Lanwirte im Frührjahre stets über die geringsten Geldbestände verfügen, weil Einnahmen nicht mehr zu verzeichnen sind. Der Ernteertrag von 1926, der im übrigen aus einer Mißernte floß, wurde längst erschöpft und neue Einnahmen sind erst wieder aus dem Enteertrage im Herbste, bezw. im Winter 1927/28 zu erwarten. Als Einnahmsquellen könnte bloß das in den Ställen befindliche Vieh dienen, das jedoch zu Schleuderpreisen abverkauft werden müßte, wodurch wieder große Verluste entstehen. Es ist unerklärlich, warum die Steuerbehörde zu diesem ungünstigen Termine die Exekutionsführung anordnet, die den betroffenen Parteien durchwegs schwere materielle Nachteile zufügt. Es zeugt dies nut für ein sehr mangelhaftes Verständnis für das Wesen der Landwirtschaft.

Es ist auch allgemein bekannt, daß die Exekutionen auf Grund von Steuervorschreibungen geführt wurden, die ohne Rücksicht auf die wirklichen Einkommensverhältnisse der Landwirte erflossen sind und wobei über die dagegen eingebrachten Rekurse überhaupt noch nicht entschieden wurde. Aus der Exekutionsführung spricht auch krasse Willkür. Als Beleg hierfür sei darauf verwiesen, daß in dem Falle, der das Haus Nr. 4 in Weißkirchen a. N. betrifft, das Präsidium des Finanzministeriums mit dem Schreiben vom 12. April 1927, Zahl. 1373/W-1926, selbst die Bereitwilligkeit erklärt hat, in diesem Falle zu veranlassen, daß die seinerzeit erfolgte Vorschreibung der Vermögensabgabe und Vermögenszuwachsabgabe einer neuerlichen Behandlung unterzogen wird. Es ist unmöglich, einzusehen, wie in einem derartigen Falle trotzdem mit Exekutionsführung vorgegangen werden konnte. Mit Rücksicht auf diesen Sachverhalt wird, der herr Finanzminister gefragt, ob er bereit ist, darauf Einfluß zu nehmen, daß

1. mit eventuellen Exekutionsführungen gegen Landwirte bis nach dem Ausdrusche der neuen Getreideernte 1927 zugewartet wird,

2. daß die gegen die Steuervorschreibungen eingebrachten Rekurse zuerst erledigt werden, ehe mit den Exekutionen von Steuern vorgegangen wird,

3. daß die aus der Vermögensabgabe und Vermögenszuwachsabgabe resultierenden Überzahlungen a konto rückständiger Steuern gutgeschrieben werden?

Prag, am 24. Mai 1927.

Windirsch,

Szent - Ivány, Weisser, Fischer, Eckert, Koczor, dr. Holota, Füssy, dr. Korláth, Platzer, Böllmann, Zierhut, Nitsch, Stenzl, Böhm, Heller, dr. Hanreich, Wagner, Schubert, Halke, Hodina.

Pùvodní znìní ad 1032/III.

Interpellation

des Abgeordneten Andor Nitsch und Genossen

an den Minister für öffentl. Arbeiten

wegen der Einstellung der Versorgungsgebühren der seinerzeit in Ungarn

beschäftigten Hüttenarbeiter, sowie der Einstellung der Teuerungszulagen der

Bergbauprovisionisten.

Herr Minister!

I. Ein Teil der Arbeiter der gewesenen staatlichen Hüttenwerke in Schmöllnitz wurde seinerzeit in die staatlichen Eisenwerke nach Diósgyör versetzt, dort teils pensioniert, teils sind sie verunglückt und haben unversorgte Witwen und Kinder hinterlassen. Nach ihrer Pensionierung kehrten die meisten in ihre Heimat zurück und auch die Witwen und Weisen leben größtenteils in der èechoslovakischen Republik. Bis zu dem Umsturze bezogen sie ihre Renten der zuständigen Bruderlande. Nach dem Umsturze wurde ihnen im Jahre 1924 auf Grund des Gesetzes 242/1922 - da sie èechoslovakische Staatsbürger sind - durch den Verwaltungsrat der Bruderlade in Schemnitz (Baòská Štiavnica) die Provision samt Teuerungszulage im Sinne dieses Gesetzes zuerkannt und auch ausbezahlt. Im März 1925 wurde jedoch die Auszahlung der Provision eingestellt und die Rentner mit einer Zuschrift der Bruderlade bis zu der zwischenstaatlichen Regelung dieser Angelegenheit vertröstet. Seither bekommen diese Pensionisten überhaupt keine Versorgungsgebühren mehr und sind - durchwegs arbeitsunfähige Leute - der größten Not ausgesetzt. In dem Falle, als sie ungarische Staatsbürger wären, gebührte ihnen von der dortigen Bruderlade eine Pension, welche bei manchem bis zu 500 Kè monatlich betragen würde. Sie sind daher durch die Anwendung des Gesetzes 242/1922 ohnehin schon verkürzt und nicht einmal diese stark verkürzte Pension können sie erhalten.

Bisher habe ich von folgenden Rentnern Kenntnis erhalten, denen die Auszahlung ihrer Renten eingestellt wurde: In Schmöllnitzhütte: Stefan Hudak, Josef Galatta, Witwe Maria Hilay; in Schmöllnitz: Witwe Gustav Paulinszky, Witwe Andreas Krisztian, Witwe Stefan Viventy, Witwe Stefan Kuchar, Witwe Josef Tokar, Witwe Eva Neupauer, Witwe Stefan Hilay, Johann Zajac, Robert Schrötter, Stefan Lersch, Anton Krakovszky, Eugen Wachsmann, letzterer hat seit 5 Jahren überhaupt keine Renten erhalten, in Stoos: Witwe Albert Scholtz, Witwe Franz Csumak.

II. Die gewesenen staatlichen Bergarbeiter in der Slovakei erhielten aus der Bruderlade in Schemnitz eine Teuerungszulage ausbezahlt, welche ihnen jedoch im Oktober 1926 ohne Begründung eingestellt wurde, nachdem sie schon im September desselben Jahres nurmehr bedeutend kleinere Beträge angewiesen erhielten. Auch vorher erfolgten die Anweisungen nicht gleichmäßig, sondern manche Altpensionisten erhielten überhaupt keine Zulagen, während ohren Kameraden, welche mit ihnen zusammen gearbeitet haben und dieselbe Anzahl von Dienstjahren aufweisen, die Zulage ausbezahlt wurde. Auch die Unterbeamten und Aufsehr, welche im Sinne des Gesetzes 242/1922 dieselbe Provision erhalten, wie die Arbeiter, erhalten keine Teuerungszulangen, so daß sie eigentlich kaum die Hälfte der Versorgungsgebühren erhalten, welche den Arbeitern ausbezahlt wurden.

Der Hütterarbeiter Johann Labdavszky in Schmöllnitz, z. B. welcher nach 35jähriger Dienstzeit provisioniert wurde, erhielt trotz vielfacher Gesuche und Urgenzen keine Teuerungszulage, ja sogar nicht einmal eine Antwort auf seine vielen Gasuche.

Dem Häuer Anton Dvorak in Schmöllnitzhütte wurde durch die Zentralbruderlade in Preßburg noch im Jahre 1924 ausgerechnet, daß er Anspruch auf eine Teuerungszulage hat, welche bis dahin cca 2300.- Kè betragen und durch die Bruderlade in Schemnitz ausgezahlt werden sollte. Sein diesbezügliches Ansuchen jedoch durch die Bruderlade abgewiesen und bis heute hat er seine Zulagen noch nicht erhalten..

Nachdem diese Altrentner von ihrer lächerlich geringen Provision nicht leben können, müßte ihnen die Teuerungszulage auch weiterhin ausbezahlt werden, umso meht, als die Preise der Lebensmittel und Bedarfsartikeln nich so gesunken sind, daß die Einstellung der Teuerungszulage begründet wäre, Auch wäre insoweit Ordnung in die Auszahlung der Zulagen zu bringen, daß derselben alle Provisionisten - auch nahcträglich - teilhaftig werden.

III. Im Sinne des Gesetzes 242/1922 erhelten die pensionierten Beamten, Unterbeamten und Aufseher dieselbe Provision, wie die Arbeiter, sogar ohne Teuerungszulagen, welche den Arbeitern eine Zeit lang gewährt wurden. In dem in Vorbereitung befindlichen Pensionsgesetze der Bergarbeiter wäre daher eine Abstufung der Versorgungsgenüsse nach den einzelnen Kategorien vorzusehen.

Ich frage daher den Herrn Minister:

1. Harder Herr Minister Kenntnis von den oben geschielderten Verhältnissen, haupsächlich von dem Elende der Diósgyörer Pensionisten und den Ungerechtigkeiten, welche bei der Auszahlung der Teuerungszulangen geschahen?

2. Ist der Herr Minister geneigt, dafür Sorge zu tragen, bezw. anzuordnen daß,

a) den Altpensionisten der Diósgyörer Werke, welche èechoslovakische Staatsbürger und in der Republik wohnhaft sind, ein entsprechender Vorschuß - auch rückgängig - bis zur Erledigung, ihrer Pensionsangelegenheit bewilligt werde,

b) den übrigen Altpensionisten die Teuerungszulagen auch weiterhin ausbezahlt,

c) auch den provisionierten Unterbeamten und Aufsehern, sowie denjenigen Arbeitern, welche diese bisher nicht erhielten, die Teuerungszulagen angewiesen,

d) daß in dem neuen Gesetze eine Abstufung der Provisionen auch für dei Altpensionisten vorgesehen werde.

Prag, am 18. Mai 1927.

Nitsch,

Szent - Ivány, dr. Korláth, dr. Holota, dr. Jabloniczky, Weisser, Zierhut, Halke, Fedor, Böllmann, Schubert, Platzer, Eckert, Hodina, Gregorovits, Windirsch, dr. Szüllö, Böhm, Wagner, Koczor, Füssy.

Pùvodní znìní ad 1032/X.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Luschka, Bartel und Genossen

an die Minister für Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten

betreffend Uferschutzbauten im Altvatergebiet.

Das Unwetterm welches in der Nacht vom 5. auf den 6. Mai d. J. im Altvatergebiete niederging, hat insbesondere in den Flußgebieten der Thess und Mohra ungeheure Verheerungen hervorgerufen. Es wiederholen sich hier die Schäden, welche leider fast alljährlich auch bei geringeren Wetterkatastrophen festgestellt werden können.

Eine wesentliche Ursache hiefür ist der Umstand, daß de Thess beziehungsweise Mertha und Lust sowie die Mohra gar nicht oder nur teilweise als Wildbäche anerkannt sind und bisher jeder Verbauung beziehungsweise Regulierung entbehren.

Im öffentlichen Interesse und mit Rücksicht auf die hiedurch fortwährend bedrohte Bevölkerung stellen die Gefertigten an die Herren Minister für Landwirtschaft und für öffentliche Arbeiten die Anfrage:

ob sie bereit sind, umgehend alle Maßnahmen zu den noch erforderlichen Uferschutzbauten zu treffen und den damit auch zusammenhängenden talsperrebau in Winkelsdorf zu bescheunigen?

Prag, am 10. Mai 1927.

Dr. Luschka, Bartel,

Weisser, Halke, Platzer, dr. Hanreich, Zajicek, Stenzl, Schubert, Eckert, Wagner, Böllmann, Windirsch, Heller, Hodina, Böhm, Kunz, dr. Petersilka, Budig, Scharnagl, Bobek, Oehlunger, Krumpe, Greif, Tichi, Zierhut.

Pùvodní znìní ad 1032/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Eisenbahnminister

in Angelegenheit der unhaltbaren Zustände im Eisenbahnverkehr von und nach

Graslitz.

Durch den mit 15. Mai 1927 in Wirksemkeit getretenen Sommerfahrplan wurde bestimmt, daß

1. Der Personenzug Nr. 5604 von Graslitz um 7 Uhr 07 früh abgeht. Dieser Zug kommt um 7 Uhr 55 in Falkenau an und geht arst um 8 Uhr 44 von dort nach Eger, bezw. erst um 9 Uhr nach Karlsbad weiter. Die Reisenden von Graslitz und Umgebung müssen daher bereits um 6 Uhr früh aufstehen, um mit dem Zuge um 7 Uhr 07 fahren zu können und haben dann das Vergnügen, in Falkenau mehr als eine 3/4 Stunde auf den nach Eger abgehenden Zug, bezw. 1 Stunde 05 Min. auf den nach Karlsbad abgehenden Zug warten zu können.

2. Ein mehr als zweistündiger Aufenthalt in Falkenau erwächst aber für jene Reisenden, die mit dem Zuge Nr. 5610, der um 19 Uhr 15 von Graslitz abgeht, nach Eger fahren wollen, da der Anschluß von Falkenau erst um 22 Uhr 04 (Zug Nr. 1503) möglich ist für den um 21 Uhr 04 nach Eger abgehenden Schnellzug besteht eine weitere Wartezeit von über 1 Stunde. Dem um 20 Uhr 55 von Graslitz abgehende Zug Nr. 5612 kommt in Falkenau um 21 Uhr 41 an und findet zum Personenzuge erst um 23 Uhr 55 in der Richtung nach Eger Anschluß (Zug 1531); also auch hier wird eine Wartezeit von mehr als 2 Stunden in Falkenau dem Reisenden auferlegt.

3. Überaus nachteilig sind auch die meisten Anschlüsse der pbrigen Züge, gleichgiltig, ob die Reise nach oder von Graslitz untenommen wird; fast immer ist eine Wartezeit in Falkenau von 1/2 - 3/4 Stunden eingeschaltet.

4. Besonders aufmerksam geamcht wird auch noch darauf, daß an Aonntagen der Zud Nr. 5613, der in Falkenau wochentags um 22 Uhr 30 nach Graslitz abgeht, überhaupt nicht verkehrt, sondern als Zug Nr. 5615 erst um 0 Uhr 05 morgens abgeht. Wer also von Eger oder Prag kommend nicht vor 17 Uhr 47 in Falkenau eintrifft, um den daselbst nach Graslitz gehenden Zug nr. 5611 zu erreichen, kann Sonntag abends überhaupt nicht mehr nach Graslitz kommen.

5. Besonders schlegt sind die Anschlüsse für die Züge nach Prag, wiewohl die Strecke Falkenau - Karlsbad - Prag außerordentlich stark befahren wird. Die hier unter 1 - 5 angeführten Zugsverbindungen sind bei weitem schlechter als die im Winterfahrplan vorgesehenen und bedeuten diese eine schwere Schädigung der Bevölkerung von Graslitz und Umgebung und damit der gesamten Geschäftswelt, Graslitz ist eine Stadt, die besonders auf Export angewiesen ist und daher möglichst viele Geschäftsleute an sich ziehen muß. Während die reichsdeutsche Bahnverwaltung alles tut, um fremde Einkäufer für die im benachbarten Sachen gelegenen Industrie zu interesieren, müssen wir feststellen, daß seitens der èechslovakischen Bahnverwaltung geradezu das Gegenteil geschieht und die schlechten Zugsverbindungen die aus weiter Ferne kommenden Einkäufer geradezu abschrecken.

Derartige, den Graslitzer Handel und Gewerbestand und die Industrie schwer schädigende Verhältnisse waren nicht einmal während des Krieges zu verzeichnen. Es ist geradezu unverständlich, wie bei der Erstellung des Fahrplanes auf eine Stadt wie Graslitz, die eine solche große Steuerergiebigkeit aufweist, so wenig Rücksicht genommen werden konnte. Bezeichnend ist besonders, daß ein Sonntagsverkehr nach Graslitz nach 6 Uhr abends überhaupt ausgeschaltet ist.

Die Unterzeichneten fragen daher an,

1. ob der Herr Minister bereit ist, sofort, alle Verkehrungen zu treffen, um diesen unhaltbaren Zuständen, die das Erwerbsleben in Graslitz schwer schädigen, ein Ende zu bereiten,

2. ob der Herr Minister bereit ist, in Zukunft alle jene Verkehrungen zu treffen, um eine solche Planlosigkeit bei der Aufstellung des Fahrplanes unter allen Umständen auszuschalten,

3. ob der Herr Minister bereit ist, das Ergebnis der auf Grund dieser Schilderung getroffenen Maßnahmen mitzuteilen?

Prag, am 9. Juni 1927.

Inž. Kallina,

dr. Rosche, Siegel, dr. Schollich, dr. Keibl, dr. Koberg, Geyer, dr. Wollschack, Weber, dr. Lehnert, Matzner, Horpynka, Gregorovits, dr. Jabloniczky, dr. Szüllö, Fedor, Simm, inž Jung, Wenzel, Krebs, Knirsch.

Pùvodní znìní ad 1032/XII.

Interpellation

der Abgeordnete Ing. Othmar Kallina, Franz Matzner und Genossen

an den Minister für Landwirtschatf

in Angelegenheit der Reselung der Nestimmungen für die Durchführung der

Fleischbeschau.

In den Ländern der Èechosl. Republik bestehen in Bezug auf die Durchführung der Fleischbeschau ganz verschiedene Verhältnisse. Für Böhmen, Mähren und Schleisen ist der § 13 des alten österreichischen Tierseuchengestzes maßgebend, welcher in seiner Fassung als Grundlage für die Durchführung einer ordnungsmäßigen Fleisbeschau unzureichend ist. Aus diesem Grunde haben auch schon vor dem Umsturze die Landesverwaltungen von Mähren und Schlesien eigene Fleischbeschuordnungen erlassen. In Bähmen mangelt eine vollständige Anordnung in dieser Beziehung überhaupt. Für die Slowakei sind die Bestimmungen der ungarischen Regierungsverordnung vom Jahre 1908 maßgebend, während im Hultschiner Ländchen noch die Bestimmungen des deutschen Reichsfleischbeschaugesetzes vom Jahre 1900 gelten. Es ist klar, daß unter solchen Verhältnissen die Durchführung der Fleischbeschau ungleichmäßig erfolgt, worunter nicht nur die Viehproduzenten, sondern auch der Handel und nicht zum geringsten Teile auch die Konsumenten leiden, da bezüglich der Beurteilung des Fleisches die verschiedensten Auffassungen Platz gegriffen haben.

Es ist daher dringend notwendig, die Fleischbeschau auf eine einheitliche Grundlage zu stellen.

Die Unterzeichneten fragen daher, ob der Herr Minister bereit ist mit aller Beschleunigung einen Gesetzentwurt über die Fleischbeschau vorzulegen, welcher geeignet ist, alle Übelstände, die sich infolge dieses Zustandes eingestellt haben, zu beheben?

Prag, am 8. Juni 1927.

Inž. Kallina, Matzner,

Dr. Koberg, Simm, Dr. Keibl, Dr. Jabloniczky, Fedor, Gregorovits, dr. Szüllö, Weber, dr. Schollich, Wenzel, Knirsch, Krebs, dr. Rosche, dr. Lehnert, Siegel, Horpynka, inž. Jung, Geyer, dr. Wollschack.

Pùvodní znìní ad 1032/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen

an den Landwirtschaftsminister und Finanzminister

betreffend die Frostschäden in Südmähren.

In der Nacht vom 13. auf den 14. Mai, insbesondere aber in der Nacht vom 14. auf den 15. Mai l. J. traten in Südmähren starke Fröste bis zu minus 6 Grad auf. Trotz allen Vorsichtsmaßregeln wurde insbesondere in der Gegend von Unter Tannowitz und Bratelsbrunn jede Aussicht auf eine Weinernte im heurigen und nächsten Jahre vollständig zumeist die Weinstöcke vollends, da jede weitere Arbeit aussichtslos ist. Die Betroffenen sind zumeist Kleinlandwirte. Sie sind durch die Frostschäden in die ärgste wirtschaftliche Bedrängnis geraten. Der angerichtete Schaden ist sehr bedeutend. Es wird unbedingt notwendig sein, daß den Betroffenen nicht nur ausgiebige Steuererleichterungen gewährt werden, sondern daß ihnen auch eine staatliche Unterstützung zuteil wird. Die notwendigen Erhebungen sind bereits erfolgt.

Die Gefertigten richten an die beiden Minister folgende Anfrage: Sind sie bereit, den durch die Frostschäden in Südmähren betroffenen Kleinlandwirten Hilfe angedeihen zu lassen? Sind sie insbesondere bereit, sofort zu veranlassen, daß ihnen die weitgehendsten Steuernachlässe gewährt werden und daß ihnen von Staatswegen ausgiebige Unterstützungen zuteil werden?

Prag, den 3. Juni 1927.

Inž. Jung,

inž. Kallina, dr. Koberg, dr. Lehnert, Pohl, Weber, Fedor, de Witte, dr. Rosche, Matzner, Siegel, dr. Schollich, Dietl, dr. Keibl, Katz, dr. Szüllö, Horpynka, Wenzel, dr. Czech, Knirsch, Geyer, dr. Wollschack, Simm, dr. Jabloniczky, Kirpal, Gregorovits.

Pùvodní znìní ad 1032/XIV.

Interpellation

der Abgeordneten Kreibich, Elstner und Genossen

an den Minister für Nationalverteidigung

wegen des Todes des Soldaten Wenzel Schäfer beim 52. Artillerieregiment in

Josefstadt.

Wenzel Schäfer, geboren am 4. September 1905, assentiert im Jahre 1926, diente als Soldat des 52. Artiellerieregimentes in Josefstadt. Am 16. Dezember 1926 fand bei diesem Regimente eine Schleßübung statt, während welcher Schäfer von seinem Vorgesetzten, angeblich einem Aspiranten, beauftragt wurde, aus einem Geschütze eine Hülse herauszuziehen. Als er diese Arbeit verrichten wollte, gab ein Offizier demselben Geschücht den Befehl, abzufeuern. Schäfer, welcher direkt vor der Mündung des Geschützes stand, wurde in grauenvoller Weise auf der Stelle getötet. Der Oresse wurde damals eine kurze Notiz zugesandt, in welcher kurz mitgeteilt wurde, daß Schäfer in selbsmörderischer Weise bei einer Artillerie-Schießübung tödlich verunglückt sei. Sein Vater, Josef Schäfer, wohnhaft in Schanzendorf, Bezirk Deutsch-Gabel, wurde telegraphisch verständigt,daß das Leichenbegängnis seines verunglückten Sohnes stattfindet. Bei demselben teilte ihm ein Soldat mit, daß die gesamte Bedienungsmannschaft des betreffenden Geschützes, den strikten Auftrag erhalten habe, mitgends und zu niemanden über den wirklichen Sachverhalt dieses Unfalles etwas zu sagen. Wenzel Schäfer und sollte einst die Stütze seiner Eltern werden. Bis zum heutigen Tage hat man dem Vater keine Aufklärung über den Tid seines Sohnes gegeben. Außer der Mitteilung über die Beerdigung hat der Truppenkörper dem Vater noch keine Zeile einer Mitteilung zugehen lassen.

Wir richten daher an den Herrn Minister die Anfrage, ob er bereit ist:

1. eine genaue Untersuchung des Unfalles anzuorden und uns das Ergebnis derselben mitzuteilen?

2. zu veranlassen, daß der Vater des tötlich Verunglückten eine genaue Aufklärung über den Tod seines einzigen Sohnes erhalte?

3. festzustellen und uns bekannt zu geben, ob in einem derartigen Falle überhaupt und ganz besonders in dem vorliegenden Falle eine Entschädigungspflicht der Militärverwaltung vorliegt?

4. Falls das nicht bestehen sollte, allgemein anzuordnen, daß derartige Fälle und Geheimnistuerei gründlich untersucht und die Öffentlichkeit, besonders aber die Angehörigen Verunglückter ordentlich aufgeklärt werden?

5. Falls eine solche Anordnung schon bestehen sollte, nachzuforschen und uns mitzuteilen, warum im Falle des Soldaten Wenzel Schäfer nicht einmel der Vate über den Tod seines Sohnes aufgeklärt wurde?

Prag, am 14. Juni 1927.

Kreibich, Elstner,

Zápotocký, Burian, Peter, Juran, Chlouba, Sedorjak, Jílek, Wünsch, Schmerda, Haken, Hruška, Vrtaník, Šafranko, Štìtka, Škola, Dìdiè, Kolláriková, Èulen, Mikulíèek, Bolen, Vobecká.

Pùvodní znìní ad 1032/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Kallina und Genossen

an den Landwirtschaftsminister

in Angelegenheit der Nichtbeherbergung der Abbrändler im Schlosse Schlackenwerth.

Auf Grund der Brandkatastrophe übersandte der Interpellant ein Telegramm welches am 28. Mai 1927 mit nachstehedem Schreiben beantwortet wurde:

"Zum Telegramme in Angelegenheit der Beherbergung der Abbrändler im Schlosse Schlackenwerth beehre ich mich mitzuteilen, daß die Staatsverwaltung, soweit sie über Räumlichkeiten disponieren konnte, emige Familien untergebracht hat. Über andere Räumlichkeiten kann die Staatsverwaltung nicht verfügen, da dieselben an die soziale Fürsorge der Staatsbeamten vermietet sind. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Srdinko m. p."

Entgegen der Versicherung, daß die Staatsverwaltung über andere Räumlichkeiten nicht verfügen kann, sei auf Grund durchgeführter Erhebungen festgestellt:

Der staatlichen Forst- und Domänenverwaltung stehen an Gebäuden in Schlackenwerth zu: das Schloßgebäude, die Gebäude der Gärtnerei (ehemaliges Prinzengebäude), weiters außer den Amtsgebäuden noch eineige kleine Arbeiterhäuser, welche selbstredend von ihren Arbeitern bewohnt sind. Außerdem verwaltet die Domäne noch das Bürgerspital, welches aber nicht Eigentum der Domäne ist, sondern nur in deren Verwaltung steht und von Rechts wegen der Bürgerschaft in Schlackenwrth, bzw. deren Rechtsnachfolgerin - der Gemeinde gehört. Alle Ansuchen der Gemeinde um Rückgabe der Verwaltung wurden bisher konsequent abgewiesen.

Im Schloßgebäude sind nun untergebracht, ein Beamter der Domäne, ein Beamter des Forstamtes, die Hausbesorgerin und ein Gendarmeriewychtmeister. Der Leiter der Domänenverwaltung Schlackenwerth wohnt gleichfalls im Schlosse und hat einen Trakt von 9 Zimmern inne. Außerdem befindet sich nich dort die èechische Minderheitsschule und der èechische Kindergarten. Die übrigen Räume im Schlosse sind an die soziale Fürsorge der Staatsbeamten vermietet. Im sogenannten Prinzengebäude wohnt nur der Gärtner und sind alle übrigen Räume frei.

Nach dem Brande sprachen zwei Deputationen in der Amtskanzlei beim Forstrat Zima vor, um einige Parteien in den der Domäne zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten unterzubringen. Forstrat Zima stellte hierauf zwei Räume im Bürgerspitale zur verfügung und am 30 v. M. einen weiteren Raum im Bürgerspitale. Er erklärte, daß er werden im Schlosse noch im sog. Prinzengebäude auch nur einen Raum hergeben könne.

Auf Grund durchgeführter Erhebungen beim Bürgermeisteramte konnte festgestellt werden, daß das Prinzengebäude an die soziale Fürsorge der Staatsbeamten nicht vermietet ist und daher eine Unterbringung von Abbrändlern bei einigem guten Willen und wahrem sozialen Fürsorgegeist selbstverständlich möglich wäre.

Aus dem Gesagten geht hervor, daß die drei Abbrändlerparteien weder im Schlosse noch im Prinzegebäude untergebracht wurden, sondern im Bürgerspitale, dessen Verwaltung der Stadtgemeinde außerdem widerrechtlich vorenthalten wird, In den Räumen, die der staatlichen Forstund Domänenverwaltung unterstehen, wurden also keine Abbrändler untergebracht.

Die Unterzeichneten fragen daher:

1. Ist der herr Minister bereit mit Rücksicht auf die trostlose Lage einer großen Anzahl von Familien die staatliche Forst-und Domänenverwaltung zu beauftragen, sofort Räume zur Unterbringung dieser Abbrändler im Schlosse und im Prinzengebäude anzuweisen?

2. Ist der Herr minister bereit, die untergeordneten Stellen anzuweisen, bei solchen Unglücksfällen weitgehendstes Entgegenkommen obwalten zu lassen, und in Zukunft ein solch haarsträubendes und herzloses Verhalten, wie in vorstehenden Falle, auszuschalten?

3. Ist der Herr minister bereit, die Verwaltung des Bürgerspitals der Stadtgemeinde zu übergeben, bzw. welche Gründe waren bisher maßgebend, einen ablehnenden Standpunkt einzunehmen?

Prag, am 9. Juni 1927.

Inž. Kallina,

Simm, Knirsch, inž. Jung, Horpynka, dr. Keibl, dr. Rosche, Siegel, Geyer, Krebs, dr. Koberg, Weber, dr. Lehnert, Matzner, dr. Schollich, Fedor, dr. Jabloniczky, Gregorovits, dr. Szüllö, Wenzel, dr. Wollschack.

Pùvodní znìní ad 1032/XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister für Post- und Telegraphenwesen

in Angelegnheit des ungesetzlichen un chauvinistischen Vorgehens èechischer

Postbeamten auf dem Karlsbader Hauptpostamte.

Das Gauparteiamt der Deutschen Nationalpartei in karlsbad hat am 20. mai d. J. eine Reihe von Paketsendungen beim Karlsbader Hauptpostamte zur Versendung gebracht, darunter eine Sendung nach St. Joachimstal. Wie aus der Abschrift des Aufgabescheiens

Podací lístek - Aufgabeschein
Nr. 637Gewicht Gebühr 
 kgg Kh
Hippmann2100 330

Jáchymov

Poststempel:

Karlsbad 20. V. 1927. - 5.

hervorgeht, hat der dort amtierende Postbeamte in vollständiger Verkennung seiner Amtspflichten sich veranlaßt gesehen, die Adrese abgeändert wiederzugeben und zwar an Stelle von Joachimsthal die èechische Bezeichnung anzuführen. Es ist dies einer der tausenden Fälle von Übergriffen, die sich die èechische Postbeamtenschaft zu Schulden kommen läßt. Diese unhaltbaren Verhältnisse sind zum Teil dadurch erklärlich, da die Prager Zentralstellen scheinbar selbst dazu beitragen, die Beamtenschaft von ihrer wirklichen Dienstpflicht abzuhalten, denn sonst wäre es nicht möglich, daß u. a. z. B. ein èechischer Postbeamter in Karlsbad, Ototkar Vrkoè, sein Tätigkeitsgebiet in erster Linie in der Èechisierung von Karlsbad erblickt. Er ist einer jener èechischen Staatsbeamten, die gleich dem Leiter des èechischen staatlichen Polizeikommissariates in Karlsbad, Dr. Adolf Wotawa den berüchtigten Aufruf zur Errichtung eines èechischen Nationalhauses unterzeichnet haben, in welchem diese "unparteiischen" Staatsbeamten von Karlsbad, als einer großdeutschen Insel, deren Kern von großdeutschem Geiste durchdrungen ist, sprechen, und der notwendigen Èechisierung von Karlsbad das Nebenamte auch Postbeamter, ist Verwalter des Postlerpensionates, Direktor der Druckerei "Karlografia" und der Wochenblätter "Karlovarské Listy" und "Chebské Listy". Obwohl er als Postbeamter seinen vollen Gehalt in der 8. Rangsklasse bezieht, ist von einer Unzahl von Zeugen zu erhärten, daß er tagelang oft im Postamtsgebäude nicht zu erblicken ist - sich hie und da nut eine Stunde bis zwei Stunden im Amtsgebäude aufhält.

Aus diesen Tatsachen ist ersichtlich, daß dieser Harr Vrkoè mit einer ganz bestimmten politischen Sendung und einem ganz bestimmten Aufgabenkreis mit Wissen seiner Vorgesetzten betraut sein muß, da es sonst undenkbar wäre, daß er als aktiver Postbeamter ständig seinem eigentlichen Dienste fernbleiben kann, um sich den Èechisierungsgeschäften zu widmen.

Die Unterzeichneten fragen daher an:

1. Ist der Herr Minister bereit, den Beamten, welcher auf dem obigen Aufgabeschein aigenmächtig die Orstbezeichnung geändert hat, zur vollen Verantwortung zu ziehen?

2. Ist der herr minister bereit, die geschilderten Telbestände betreffend den Postbeamten Otokar Vrkoè erheben zu lassen und das Ergebnis dieser Erhebungen mitzuteilen?

3. Ist der Herr Minister bereit, auf grund des Ergebnisses gegen alle Verantwortlichen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen vorzugehen und auch hierüber Mitteilung zu machen?

Prag, am 14. juni 1927.

Inž. Kallina,

Wenzel, Krebs, dr. Jabloniczky, Gregorovits, dr. Lehnert, inž. Jung, Horpynka, dr. Wollschack, dr. Rosche, Fedor, dr. Schollich, dr. Szüllö, Matzner, Knirsch, dr. Keibl, dr. Koberg, Simm, Weber, Geyer, Siegl.

Pùvodní znìní ad 1032/XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der Nichtauszahlung der ersparten Monturgelder an den

Polizeiinspektor i. R. Alfred Müller in Karlsbad, Haus "Palmbaum", Pragergasse.

Zur Ministerantwort vom 21. April 1927 (Z. D. 605-II.) sei festgestellt, daß diese auf falschen Voraussetzungen bzw. Informationen beruht, da Inspektor Müller tatsächlich zweimal beim Leiter des Polizeikommissariates vorgesprochen und um Weiterleitung des Aktes ersucht hat; seine Ehegattin einmal und traf diese wegen Erkrankung des Polizeirates Dr. Wotawa nur seinen Vertreter in der Leitung an und zwar Herrn Polizeikommissär Nemetschek. Es ist auch unrichtig, wenn behauptete wurde, daß Inspektor Müller sich angetragen hätte, sich über einen ähnlichen Fall bei der Polizeidirektion in Pilsen zu informieren und dadurch selbst die Verzögerung verschuldet hätte, sondern im Gegenteil, er wies immer darauf hin, daß der damals in Karlsbad stationierte Inspektor Franz Hodek, welcher in Pilsen in den Staatsdienst übernommen wurde, bereits nach einem Jahr Staatsdienst das ersparte Monturgeld ausgezahlt erhalten hat.

Nun hat der genannte Polizeiinspektor Müller am 14. März 1927 neuerlich einen Rekurs an das Ministerium des Innern eingebracht, in welchem er unter anderem nachweist, daß 200 Mann der Gemeindepolizei in Pilsen ein Jahr nach der Verstaatlichung bereits die ersparten Monturgelder ausgezahlt erhalten haben, weiters daß ihn Inspektor Rudolf Putz, welcher die Monturwirtschaft bei der Karlsbader Staatspolizei führt, ihm mitgeteilt hat, daß seine Monturersparnisse bereits am 1. Mörz 1926, also schon am Tage, an welchem er wegen Erkrankung in den Ruhestand versetzt wurde, als ausgezahlt gebucht sind.

Der Unterzeichnete frägt daher an, ob der Herr Minister bereit ist, diese Angelegenheit genauestens erheben zu lassen und das Polizeikommissariat in Karlsbad zur Auszahlung dieses Betrages von Kè 1336.42 an den Polizeiinspektor Alfred Müller samt Zinsen vom Tage der Fälligkeit zu beauftragen?

Prag, am 9. Juni 1927.

Inž. Kallina,

Matzner, Weber, Knirsch, Geyer, Krebs, dr. Wollschack, Wenzel, inž. Jung, Simm, Gregorovits, dr. Jabloniczky, dr. Szüllö, Fedor, dr. Lehnert, Siegel, dr. Schollich, dr. Keibl, dr. Koberg, Horpynka, dr. Rosche.

Pùvodní znìní ad 1032/XVIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Rudolf Jung und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung

betreffend die Behandlung der längerdienenden Unteroffiziere der ehemaligen österr. -ungar. Monarchie nach dem Gesetze 54 S. d. G. u. V.

Nach dem Umsturz wurden die längerdienenden Unteroffiziere der ehemaligen öterr. - ungar. Monarchie in den Militärdienst des neuen Staates übernommen. Sie rechneten selbstverständlich damit, daß sie nach den bis zum Umsturz geltenden Bestimmungen behandelt würden. Zwar wurde das Gesetz zur Erlangung der Anstellungsberechtigung vom Jahre 1872 teilweise sistiert und es trat eine Verordnung in Kraft, wonach die Berufsunteroffiziere nicht mehr in Zivilstaatsanstellungen übernommen wurden. Die Betroffenen rechneten aber wenigstens damit, daß die im èechoslovakischen Heere als Berufsunteroffiziere dauernd Verwendung fänden. Diese Hoffnungen wurden nach der Rückkehr der Legionäre gründlich zerstört und nahezu alle Berufsunteroffiziere deutscher Volkszugehörigkeit ohne Angabe von Gründen einfach entlassen. Die Abfertigungen, die man ihnen gab, waren nach den Bestimmungen des Gesetzes vom Jahre 1872, jedoch so bemessen, daß eine alte Krone der èechoslovakischen Krone gleichgestellt wurde. Das heißt mit anderen Worten, daß die Betroffenen einfach aufs Pflaster geworfen wurden, nachdem sie ihre Schuldigkeit, getan hatten und die Heeresverwaltung glaubte, sie fürderhin entbehren zu können.

Nun wurden mit dem Gesetze 54 S. d. G. u. V. über die Unterbringung der längerdienenden Unteroffiziere neue Rechtsnormen geschaffen. In einem Rechtsstaate sollte es auf der Hand liegen, daß man bei einer derartigen Gelegenheit auch jener gedenkt deren Dienste man eine zeitlang gerne in Anspruch nahm. Bei der Verhandlung des genannten Gesetzes haben die Abgeordneten Hans Krebs und Genossen einen Resolutionsantrag eingebracht, in welchem die Gleichstellung der ehemaligen mit den jetzigen längerdienenden Unteroffizieren verlangt wurde. Dieser Antrag wurde zwar abgelehnt. Es muß jedoch wohl zugegeben werden, daß die Verwirklichung der darin enthaltenen Forderung nur recht und billig gewesen wäre.

Die ehemaligen Berufsunteroffiziere erheben folgende Forderungen, deren Berechtigung auf der Hand liegt:

1. Diejenigen unter ihnen, welche weniger als 10 anrechenbare Dienstjahre hatten, mit einer im Verhältnis der jetzigen Krone zur ehemaligen Goldkrone aufgewerteten Abfertigung zu beteilen.

2. Diejenigen, welche mehr als 10 anrechenbare Dienstjahre haben, als Ruheständler zu übernehmen.

3. Diejenigen andlich, welche bereits im Besitz von Anstellungszertifikaten waren oder ein Recht auf die Beteilung mit solchen hatten, in die Mäglichkeit zu versetzen, sich gleich den jetzigen Berufsunteroffizieren um Posten bewerben zu können.

Diese Forderungen sind schon dadurch begründet, da der kleinere und wirtschaftlich schwüchere Staat Österreich sie erfüllte. Bei der Entlassung der Betroffenen spielten übrigens Verleumdungen und Angebereien keine geringe Rolle. Es muß auch hervorgehoben werden, daß man den ehemaligen Berufsunteroffizieren , als man sie Sicherung ihrer Existenz hinaus liefen. Diesen Versprechungen ist es zuzuschreiben, daß viele von ihnen in die Dienste des neuen Staates traten und nun sich in einer viel schlechteren Lage befinden als ihre Kameraden, welche in Deutschösterreich verblieben.

Aus allen diesen Gründen erachten es die Unterfertigten für ein Gebot der Gerechtigkeit, daß auch die ehemaligen Berufsunteroffiziere so behandelt werden, wie es mit den anderen Gruppen staatlicher Angestellter geschehen ist. Es geht nicht an, eine Berufsgruppe gewissenmaßen außerhalb der Gesetze zu stellen.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister folgende Anfrage:

Ist er bereit, dem Parlamente einen Gesetzentwurf vorzulegen, in welchem die Bestimmungen des Gestzes Nr. 54 S. d. G. u. V. auf die ehemaligen Berufsunteroffiziere der üsterr. - ungar. Monarchie ausgedehnt werden?

Prag, am 10. juni 1927.

Inž. Jung,

dr. Schollich, dr. Keibl, dr. Lehnert, Weber, dr. Koberg, Katz, Dietl, pohl, Simm, Geyer, Horpynka, inž. Kallina, Siegel, dr. Rosche, Matzner, Szullö, dr. Jabloniczky, Fedor, Gregorovits, Wenzel, Knirsch, dr. Czech, de Witte.

Pùvodní znìní ad 1032/XIX.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend das einseitige Vorgehen bei Erteilung von Konzessionen durch die

politischen Landesverwaltung in Brünn.

Mit Erlaß der politischen Landesverwaltung in Brünn, Z. 96.656/V vom 22. August 1925, wurde das Gesuch des Herrn Oswald Rühlich aus Brünn um die Erteilung einer Konzession zur Ausübung des Zahntechnikergewerbes mit dem Standorte Neu-Titschein abgewiesen, weil, wie es im Erlasse wörtlich heißt, "der Ortsbedarf der Bevölkerung in Neu-Titschein vollständig durch die dort ansässigen Zahnärzte und Zehntechniker gedeckt ist".

Seither ist kein Zahnarzt und Zahntechniker weder gestorben noch verzogen, trotzdem erteilte dieselbe politische Landesverwaltung in Brünn mit Erlaß Z. 138.948/V vom 7. dezember 1926 einem Bohumil Medek aus Žabovøesky zuständig nych Brünn, die Konzession für das Zahntechnikergewerbe mit dem Standorte Neu-Titschein, obwohl über Aufforderung zur Äußerung die Stadtgemeinde ausdrücklich darauf verweis, daß bereits vor Monaten ein früherer Bewerber mit dem Hinweis auf den mangelnden Lokalbedarf abgewiesen wurde.

Dieses Vorgehen der politischen Landesverwaltung läßt den Eindruck der Objektivität vermissen und wüllkürlich kommt der Gedanke auf, daß für die Erteilung der Konzession im letzteren Falle die Nationalität maßgebend war, da Herr Bohumil Medek ein Èeche ist, während sich der frühere Gesuchssteller Röhlich zu deutscher Nationalität bekennt.

Es wird daher an den Herrn Minister des Innern die Anfrage gerichtet, wieso die politische Landesverwaltung in Brünn bei ein und demselben Gegenstande verschieden entscheiden konnte und welches die Bewegründe waren, daß Herr Röhlich abgewiesen und Herrn Medek unter gleichen Voraussetzungen diese Konzession erteilt wurde?

Prag, am 8. Juni 1927.

Dr. Schollich,

dr. Koberg, Matzner, dr. Lehnert, inž. Kallina, Horpynka, Fedor, Knirsch, Geyer, Krebs, dr. Rosche, dr. Keibl, Siegel, Weber, dr. Jabloniczky, dr. Szüllo, Gregorovits, Simm, inž. Jung, Wenzel, dr. Wollschack.

Pùvodní znìní ad 1032/XX.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Rudolf Jung und Genossen

an den Justizminister

betreffend das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Troppau.

Die Troppauer Staatsanwaltschaft ist nachgerade im ganzen Staate als diejenige bekannt, welche aus jeder Kleinigkeit eine Anklage nach dem Schutzgesetz konstruiert. Ihr Vorgehen wäre geradezu lächerlich zu nennen, wenn es für die jeweilig Betroffenen nicht unangenehm wäre. Ein neuer bezeichnender Fall ist folgender: Ein Arbeiter aus der Jauerniger Gegend hat an den Präsidenten der Republik ein Gradengesuch gerichtet und in diesem Gesuch neben die Ortsbezeichnung das Wort "Slovakei" gesetzt. Die Kanzlei des Prösidenten der Republik hat hierin nichts Anstößiges gefunden. Anders jedoch war es bei der Staatsanwaltschaft in Troppau. Sie hat das beim Gericht zur Begutachtung und Befürwortung eingelaufene Gesuch zum Gegenstand einer Anklage nach dem Schutzgesetz gemacht, weil der betreffende Gesuchsteller durch die Bezeichnung des Staates mit dem Worte "Slovakei" - "offensichtlich eine Schmähung des èechoslovakischen Staates begangen habe."

Dem Bittsteller dürfte es sich schwer darum gehandelt haben, eine Schmähung des Staates zu begehen. Es ist vielmehr anzunehmen, daß er in Unkenntnis gehandelt hat. Jedenfalls ist es weder dem Justizministerium noch der Kanzlei des Präsidenten der Republik eingefallen, in dem Gebrauche dieses Wortes eine Schmähung des Staates zu erblicken. Der Troppauer Staatsanwalt jedoch scheint nicht zu wissen, daß blinder Eifer nur schadet und macht aus allem und jedem sofort eine Anklage, vermutlich, um nachzuweisen, daß die Staatsanwaltschaft Troppau zu viel Kräfte besitzt und daher genügend Zeit zur Verfügung hat, auf Kleinigkeiten herumzureiten.

Der Fragesteller hat schon in einer vor Jahresfrist eingebrachten Interpellation, Druck 528/III, auf den Mißbrauch hingewiesen, der von den Staatsanwaltschaften mit dem Schutzgesetz getrieben wird. Er hat damals bereits eine genaue Umschreibung des Begriffes "irredentistisch" und die Nennung jener Vereine verlangt, welche als gegen das Schutzgestz verstoßend zu bezeichnen sind. In einer späteren Interpellation des Abg. Knirsch, Druck 938, ist neuerlich eine genaue Begriffsbestimmung gewisser Vergehen gegen das Schutzgesetz gefordet worden.

Der Herr Justizminister hat auf diese beiden Interpellationen ausweichend geantwortet (Druck 808/XI und 999). Wie notwendig aber eine genauere Begriffsbestimmung ist, erhellt gerade aus dem angeführten Beispiel.

Die Regierung und vor allem das Justizministerium wird sich schwerlich angesichts des angeführten Beispiels dem Eindruck entziehen können, daß diese ewigen Verfolgungen nach dem Schutzgesetze wegen aller möglichen Kleinigkeiten nachgerade lächerlich wirken und dem Ansehen des Staates im In- und Ausland nicht nützen, sondern nur schaden. Sie werden daher wohl notgedrungen der Ansicht beipflichten müssen, daß endlich Weisungen an die Staatsanwälte unbedingt notwendig sind, um den vielen kleinlichen und nachgerade lächerlichen Verfolgungen einen Damm zu setzen.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Justizminister folgende Anfragen:

1. Ist er endlich bereit, dem bereits in den beiden Interpellationen der beiden Abg. Ing. Jung und den Knirsch geäußerten Verlangen, den Begriff "irredentistisch" im Sinne des Schutzgesetzes klar zu umschreiben, Rechnung zu tragen und jene Vereine zu nehmen, welche nach Ansicht der Regierung staatsgefährlich sind?

2. Ist er weiters bereit, im Sinne der kürzlich erlassenen Botschaft des Präsidenten der Republik, die Demokratie derart zu handhaben, daß eine Diskussion überhaupt möglich ist und dementsprechend den Staatsanwälten Weisungen zu geben, die Presse und das freie Wort nicht zu knebeln?

3. Ist er schließlich bereit, in dem besonders genannten Troppauer Falle sofort die Einstellung des Verfahrens zu veranlassen und für künftighin vorzusorgen, daß Anklagen aus derart lächerlichen Gründen überhaupt nicht erhoben werden?

Prag, den 15. Juni 1927.

Inž. Jung,

Wenzel, Geyer, de Witte, Gregorovits, dr. Jabloniczky, Kirpal, Katz, Fedor, dr. Szüllö, Knirsch, inž. Kallina, Matzner, Horpynka, Pohl, dr. Czech, dr. Koberg, dr. Lehnert, dr. Schollich, dr. Rosche, Siegel, Weber, Dietl, dr. Keibl, Simm.

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