Pùvodní znìní ad 1163/IV.

Interpellation

der Abgeordneten Hugo Simm, Ing. Rudolf Jung und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die in Aussicht gestellte Schulautonomie.

In November 1926 eröffnete der Herr Minister bei den Beratungen des Voranschlagskapitels des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur seine Auffassung über die Forderungen der nationalen Minderheiten des Staates in kultureller Beziehung, im besondern über die Forderung nach Autonomie auf dem Gebiete des Schulwesens. Diese Stellungnahme des Herrn Ministers war eine Anerkennung dieser Forderungen. Die Verwirklichung derselben sollte durch eine von allen Seiten zu beachtende Duldsamkeit in Kulturund Geistersfragen ermöglicht werden. Auch nach den vom Vorsitzenden der gegenwärtigen Regierung, herrn Ministerpräsidenten Dr. Švehla, verkündeten Richtlinien zur Staatsführung sollte eine neue Zeit allgemeiner Duldsamkeit anbrechen und der Grundsatz Gleiche unter Gleichen zur künftigen Grundlage des Staates gemacht werden.

Am 3. März 1927 hat der Herr Minister dann in einer vielbemerkten Rede die im Budgetausschusse des Abgeordnetenhauses und des Senates vorgebrachten Äußerungen als Grundlage für die damaligen Kulturausschußberatungen bezeichnet. Darüber hinaus hat der Herr Minister auch bei anderen Gelegenheiten in gleicher Weise sein Schulprogramm entwickelt.

Es kann nicht geleugnet werden, daß die mehrmalige Stellungnahme des Herrn Ministers zur Schulfrage als bedeutsame politische Handlung gewertet wurde. Die deutsche Bevölkerung des Staates hat sich der berechtigten Hoffnung hingegeben, daß das erste für die Deutschen positive Ergebnis der Zusammenarbeit in einer gemischtnationalen Regierung die Gesetzgebung über die Kulturautonomie der Völker des Staates sein würde. Diese Hoffnungen haben sich bis heute noch nicht erfüllt. Deshalb erachten es die Interpellanten für nötig, an die Verwirklichung der Forderung nach kultureller Autonomie zu erinnern und hiebei ihrer Meinung über die Grundzüge einer solchen Autonomie nachmals Ausdrck zu geben.

Als unerläßliche Voraussetzung derselben muß ein Gesetz gelten, daß die Nationen des Staates als unantastbare Einheiten. (Nationalkataster) festlegt. Es ist in der Kulturgesetzgebung untweideutig zu bestimmen, daß die Kinder ausschließlich in die Schule ihrer Nation verwiesen werden, die Lehrer der Schulen der Nation angehören an deren Schulen sie unterrichten, daß die Nationen sich ihre Schulen selbst verwalten und schließlich die öffentlichen Mittel für Schulund Kulturzwecke unter allen. Umständen bis zur letzten Konsequenz eine verhältnismäßige Aufteilung erfahren.

Eine solche Gesetzgebung würde eine neue Ära kultureller Aufwärtsentwicklung erschließen, in der der freie Wettbewerb der Nationen bei der Ausgestaltung ihres Schulwesens eine Hauptrolle spielte. Das empfindlichste Gebiet der statlichen Angelegenheiten wäre aus dem ewigen Streite gehoben und dem Staate in seinem Gesamtleben dadurch außerordentlicher Vorteil gebracht. Die Schöpfer dieses Werdes aber würden sich mit in der Geschichte verewigen, wie jene Männer, deren unvergänglicher Name mit der Entwicklung der Neuschule verbunden ist.

Duldsamkeit in Kulturund Geistesfragen nach den Worten des Herrn Ministers, ferner die Betrachtung der kulturellen Rechte der Nationen vom rechspolitischen Gesichtspunkte aus können der Ausgang für die tatsächliche Verwirklichung der geforderten neuen Kulturgesetzgebung werden.

Die Interpellanten fragen den Herrn Minister, ob er bereit ist, im Sinne der erwähnten Ausführungen und Stellungnahmen zum Kulturproblom den angekündigten Gesetzesantrag auf kulturelle Autonomie der Nationen des Staates dem Abgeordnetenhause vorzulegen und darauf Einfluß zu nehmen, daß diesem Antrage reschestens Gesetzeskraft verliehen wird.

Prag, am 30. Juni 1927.

Simm, Ing. Jung,

Wenzel, Geyer, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Gregorovits, Dr. Szüllö, Dr. Wollschack, Krebs, Fedor, Dr. Jabloniczky, Dr. Koberg, Dr. Rosche, Knirsch, Horpynka, Dr. Lehnert, Weber, Siegel, Matzner.

Pùvodní znìní ad 1163/V.

Interpellation

des Abgeordneten J. Weber und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Störung eines Unterhaltungsabends durch die Gendarmerie in Weidenau.

Eine Anzahl deutchnationaler Frauen und Mädchen in Weidenau veranstaltete am 20. Juni im Gasthause Menzel einen zwanglosen Unterhaltungsabend. Meine Anwesenheit bot einem Èechen den Anlaß, die Gendarmerie zu verständigen und sie auf den offenbar "staatsgefährlichen Charakter" dieser Zusammenkunft aufmerksam zu machen. Tatsächlich erschien um 10 Uhr abends die Gendarmerie in dem genannten Gasthause und erzwang die sofortige Räumung des Lokales.

Mit Rücksicht auf den unerhörten Vorfall rücksichtslosen. Einschreitens untergeordneter Organe bei einer Zusammenkunft privater Personen, welche in keiner Weise den Charakter einer Versammlung hatte und die der zwanglosen. Aussprache über wirtschaftliche Frauen- und Tagesfragen diente, und unter hervorhebung des Umstandes, daß für ein Einschreiten der Gendarmerie keinerlei Anlaß vorhanden war, fragen die Gefertigten den Herrn Minister des Innern:

Ist der Herr Minister bereit, die untergeordneten Organe, welche in diesem Falle ihre Amtlbefugnis überschritten haben, zur Verantwortung zu ziehen?

Ist des Herr Minister bereit, für die Zukunft für die Hintanhaltung solcher lächerlicher und unnötiger Vorfälle durch die entsprechende Belehrung der seinem Wirkungskreise unterstehenden Instanzen und Organe Sorge zu tragen?

Prag, am 24. Juni 1927.

J. Weber,

Dr. Schollich, Ing. Kallina, Matzner, Fedor, Dr. Rosche, Dr. Wollschack, Krebs, Knirsch, Horpynka, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Dr. Szüllö, Siegel, Dr. Koberb, Dr. Jabloniczky, Geyer, Ing. Jung, Simm, Wenzel, Gregorovits.

Pùvodní znìní ad 1163/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten und den Justizminister

wegen der Beschlagnahme der "Deutschen Böhmerwaldzeitung".

In der in Bönmisch-Krummau erscheinenden periodischen Druckschrift "Deutsche Böhmerwaldzeitung", Jahrgang 49, Folge 18 vom 5. März 1927 erschien auf Seite 2 ein Artikel unter der Überschrift: "Dem Andenken der am 4. März gefallenen Helden". Dieser Artikel wurde nach § 487 St. P. von der politischen Bezirksverwaltung in Böhmisch-Krummau mit Zahl 6013 vom 4. März 1927 mit Beschlag belegt wegen der Stelle:

"Da mitten hinein in ernste, feierliche Stimmung fielen die Schüsse der èechischen Soldateska. Bald drang der Ruf durchs Land, daß in Kaaden, in Brüx, in Znaim, in Sternberg und in Freudenthal deutsche Brüder und Schwestern das Opfer wahnwitzigen Chauvinismus geworden waren."

Das Kreisgericht in Budweis hat mit der Erkenntnis Tl 4/27 vom 6. März 1926 die Beschlagnahme bestätigt. In der angeführten Stelle erblickt das Gericht eine Verdrehung tatsächlich eingetretener Ereignisse, um amtliche und öffentliche Beschimpfung einer selbständigen Abteilung der èechoslovakischen Armee, womit eine beabsichtigte Geringschätzung gegenüber den ganzen Stande der bürgerlichen Gesellschaft kundgetan ist, was ein Vergehen nach § 300 St. G. und eine ubertretung nach § 496/II St. G. bedeutet.

Es ist unverständlich, warum die politische Bezirksverwaltung die Beschlagnehme verfügt hat und wieso das Gericht zu dieser Begründung der Beschragnahme kommen konnte. Das Niederschießen friedlicher deutscher Bürger durch èechische Soldaten am 4. März 1919 wird wohl keine èechoslovakische Behörde leugnen können, infolgedessen kann doch unmöglich von einer Verdrehung der Tatsachen gesprochen werden. Auch eine Beleidigung einer selbständigen Abteilung der èechoslovakischen Armee kann aus der beanständeten Stelle nicht herausgelesen werden, weil zu dieser Zeit blik feststanden, noch von einer èechoslovakischen Armee zu dieser Zeit übrehaupt gesprochen werden konnte.

Demnach stellt sich die von der Behörde verfügte Beschlagnahme und deren Bestätigung durch das Gericht keineswegs als eine notwendige Amtshandlung zum Schutze der staatlichen Autorität oder des Ansehens der èechoslovakischen Armee dar, sondern ist vielmehr ein reiner Willkürakt, bei welchem es sich nur darum gehandelt hat, der genannten Zeitung bewußt einen Schaden zuzufügen.

Die Unterzeichneten stellen daher an der Herrn Innenminister und den Herrn Justizminister die Anfrage:

1. Ob ihnen das Vorgehen der unterstellten Behörden in Böhmisch-Krummau und Budweis bekannt ist;

2. ob sie geneigt sind, durch persönlichen Eingriff die Beschlagnahme aufzuheben und als ungiltig zu erklären;

3. ob sie bereit sind, die unterstellten Behörden anzuweisen, in Hinkunft überflüssige Schikanen gegen deutsche Zeitungen durch das Beschlagnahmeverfahren zu unterlassen?

Prag, am 20. April 1927.

Horpynka,

Dr. Jabloniczky, Knirsch, Dr. Lehnert, Dr. Schollich, Dr. Wollschack, Dr. Keibl, Ing. Jung, Siegel, Matzner, Ing. Kallina, Fedor, Dr. Rosche, Krebs, Wenzel, Simm, Weber, Patzel, Gregorovits, Dr. Koberg, Dr. Szüllö.


Pùvodní znìní ad 1163/IX.

Interpellation

der Abgeordneten Pohl, Hackenberg und Genossen

an den Minister des Innern

wegen der Bekleidung der Stelle von Vorsitzenden der Bezirksverwaltungskommissionen durch Parlamentarier.

Die Regierung hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß die Stellung eines Obmannes der Bezirksverwaltungskommission mit einem parlamentarischen Mandat unvereinbar sei. Infolge dieser Stellungnahme waren auch zwei unserer Parlamentarier, die Vorsitzenden der Bezirksverwaltungskommission in Karlsbad und Falkenau, gezwungen, diese Funktion niederzulegen. Wir wollen uns nicht in die Erörterung der Frage einlassen, ob die Verfassungsbestimmungen, welche sich auf die Župane, beziehungsweise Bezirksvorsteher im Sinne der Gauordnung beziehen, ohne weiteres auf die ernannten Mitglieder der Bezirksverwaltungskommissionen anwendbar sind, sicher ist aber, daß eine derartige Praxis einheitlich und in allen Fällen durchgeführt werden müßte. Der Herr Minister hat auch anläßlich einer Vorsprache strikte erklärt, daß er in allen Fällen ohne Ausnahme an der Unvereinbarkeit des Mandats mit der Funktion eines Bezirksobmannes festhalten wird. Trotz dieser in aller Form abgegebenen Erklärung müssen wir jedoch feststellen, daß Parlamentarier, die Angehörige der Regierungsparteien sind, nach wie vor die Stellung eines Obmannes der Bezirksverwaltungskommission bekleiden, daß also die Angehörigen der Mehrheitsparteien auch in dieser Frage anders behandelt werden, als die Mitglieder oppositioneller Klubs.

Indem wir die Regierung auffordern, die einschlägigen Daten genau zu erheben und uns bereit erklären, ihr falls sie dazu nicht in der Lage wäre, die fehlenden Daten zu liefern, fragen wir den Herrn Minister:

Ist er bereit, seiner bindenden Erklärung gemäß, die Frage der Unvereinbarkeit des parlamentarischen. Mandats mit der Stelle eines Obmannes der Bezirkverwaltungskommission in allen Fällen gleichartig und ohne Rücksichtnahme auf die Parteistellung der betreffenden Parlamentarier zu bereinigen?

Prag, den 28. Juni 1927.

Pohl, Hackenberg,

Štìtka, Kaufmann, Èulen, Dietl, Èermák, Roscher, Cibulka, Schuster, Katz, Neurath, Blatny, Taub, Haiplick, Škola, Grünzner, Muna, Schweichhart, Dr. Czech, Dìdiè, Kirpal, Heeger, de Witte, Schäfer.


Pùvodní znìní ad 1163/X.

Interpellation

des Abgeordneten Kreibich und Genossen

an den Minister für auswärtige Angelegenheiten

wegen des Verhaltens des Konsulats der Èechoslovakischen Republik in Chemnitz in Sachsen gegenüber den "Bund der Kriegsverleztzen, Witwen und Waisen" der Èechoslovakischen Republik in Deutschland.

Auf unsere seinerzeitige Anfrage (D 528//II) in der oben angeführten Angelegenheit hat der Herr Außenminister am 18. März 1. J. eine Antwort erteilt, in welcher die Weigerung des Chemnitzer Konsulates gegenüber der Bundesleitung damit begründet wurde, daß

1. im Bunde zwei politischen Richtungen bestehen, die einander bekämpfen;

2. politische Reibereien in einer solchen Organisation unzulässig;

3. die leitenden Bundesorgane hiefür verantwortlich sind und

4. die èechoslovakischen Vertretungsbehörden nur mit jenen Angehörigen des Bundes zusammenarbeiten wollen, welche ihre "Loyalität gegenüber ihrem Staate zum Ausdruck bringen".

Die Antwort des Herrn Außenministers enthält vor allem durchwegs ganz allgemeine Behauptungen und keine einzige konkrete Tatsache, durch welche diese Behauptungen erhörtet werden könnten. Das Organ des Bundes der Kriegsverletzten, Witwen und Waisen der Èechoslovakischen Republik in Deutschland, "Der Kriegsverletzte", antwortet in seiner Nummer 6 auf diese allgemeinen Anschuldigungen folgendermaßen:

"Diese Antwort entspricht absolut nicht den Tatsachen. Es ist nicht wahr, daß im Bunde zwei Richtungen politischer Färbung bestehen, die sich angeblich gegenseitig bekämpfen. Der Bund setzt sich aus Mitgliedern aller Parterichtungen zusammen. Er war und ist aber dessen ungeachtet volkommen parteipolitisch neutral. In den Versammlungen und lagungen des Bundes dürften parteipolitische Fragen nicht behandelt werden. Was die Mitglieder außerhalb des Bundes tun und lassen und in welcher parteipolitischen Richtung sie sich betätigen, geht dem Bunde als solchen nichts an. Diese zwei Richtungen politischer Färbung bestehen wahrscheinlich nur in den Gehirnen der Konsulatsbeamten oder in den Angaben von Denunzianten. Der Bund ist eine reine Interessengemeinschaft der èechoslovakoschen Kriegsbeschädigten in Deutschland und verficht eben unerschrocken die Interessen der èechoslovakischenKriegsbeschädigten. In dieser Beziehung geht die Leitung sachlich, aber rücksichtslos vor. Das ist es, was als nicht loyall angesehen wird, und was die Leitung beim Konsulate unbeliebt gemacht hat. Es könnte vielleicht eher behauptet werden, daß diese Strömungen beim Konsulats waren zwar auch streng, aber gerecht. Die jetzigen mischen sich aber in Organisationsangelegenheiten,die sie nichts angehen.

Es ist nicht wahr, daß das Konsulat den Ortsgruppen unseres Bundes in jeder möglichen Art entgegenkommt. Als Beweis dafür, daß sich das Konsulat nicht bloß gegenüber den Ortsgruppen und den Bezirksleitungen ablehnened verhielt, diene folgender Vorfall:

Der Beauftragte der Ortsgruppen Chemitz sprach beim Konsulate in verschiedenen Kreigsbeschädigtenangelegenheiten vor, erhielt aber die Sachen nicht erledigt, und zwar mit dem Bemerken, daß seine Person beim Konsulate nicht mehr gern gesehen sei. Weters werde dem derzeitigen Bezirksobmann die Angabe der Abgangsdaten, die zur Regelung von Kriegsbeschädigtenangelegenheiten vom Landesamte in Prag benötigt wurden, verwegert. Die Bundesleitung hält es im Interesse der Bewegung für ihre Pflicht, allen Versuchen außenstehender Kreise, aber auch solcher Personen der Organisation, welche eine Zersplitterung der Organisation als Absicht, wenn auch in verschleierter Form, haben, aufs entschiedenste entgegenzutreten.

Es ist nicht richtig, wenn behauptet wird, daß durch die zeitweise Unterbrechung der Beziehungen mit dem Bunde keine Schädigung der Kriegsbeschädigten herbeigeführt wurde. Es kann behauptet werden, daß durch die Verweigerung der Auskunfterteilung an die Vertrauensmänner die Erledigung verschiedener Kriegsbeschädigtenfragen verzögert wurde. Die Sache ist doch ganz einfach so: Dem Konsulate in Chemnitz war das zwar sachliche, aber konsequente Vorgehen der Bundesleitung unangenehm. Von bestimmten Stellen aus war aber eine neue Organisation ins Leben gerufen worden, die sich als loyal bezeichnete und als Beruhigungssprachrohr gewertet werden kann. Unsere Organisation hat eben immer die Verhältnisse so geschildert, wie sie tatsächlich sind, und das ist der ganze Vorwurf, der unserer Organisation gemacht wird. Sie will sich nicht als Beruhigungssprachrohr benützen lassen. Darum wird sie als nicht loyal bezeichnet, darum soll sie verschwinden und soll einer Organisation Platz machen, die dem Konsulate zu Diensten steht. Darum werde der Versuch unternommen, durch verschiedene Personen in unsere Organisation eine zersplitterung hineinzutragen um dadurch die Schlagkraft zu lähmen."

Dazu bemerken die Unterzeichneten noch das Folgende:

Es ist eine notorisch bekannte Tatsache, daß in einer ganzen Reihe von Gewerkschaften und sozialen Vereinigungen ähnlicher Art wie der in Frage kommende Bund, in denen Angehörige verschiedener politischer Richtungen vereinigt sind, auch Kämpfe dieser Richtungen um die Führung und Leitung stattfinden, ohne daß es bisher den Behörden eingefallen wäre, dies zu verbieten, hier einzugreifen und den Verkehr mit diesen Organisationen einzustellen. Ebensowenig ist uns etwas von einer gesetzlichen oder anderen Anordnung bekannt, daß die Behörde nur mit solchen Staatsbürgern, wie es eben auch die Angehörigen des genannten Bundes sind, verkehren sollen, welche ihre "Loyalität" gegenüber ihrem Staate zum Ausdruck bringen. Bis jetzt wurde gemäß der Verfassung immer behauptet, daß vor dem Gesetz - und es handelt sich um gesetzliche Ansprüche der Angehörigen des Bundes - und vor dem Amte jeder Staatsbürger gleich ist. Diese Stelle der Antwort des Herrn Außenministers völlig unklar.

Aus diesen Gründen stellen wir an den Herrn Minister die folgenden Anfragen:

1. Was für zwei politische Richtungen bestehen im genannten Bunde, worin besteht ihr gegenseitiges Bekämpfen, welche Tatsachen kann der Herr Minister darüber anführen und sonstige Beweise gründen sich diese Behauptungen des Herrn Ministers?

2. Auf welche gesetzliche oder andere geltende Bestimmung gründet sich die Ansicht des Herrn Ministers, daß politische Reibereien in einer solchen Organisation unzulässig sind, sowie die Praxis des Chemnitzer Konsulates, im Falle des Bestehens solcher politischer Reibereien mit der Organisation nicht zu verkehren?

3. Aufgrund welcher Beweise behauptet der Herr Minister, daß für diese politischen Reibereien die leitenden Bundesorgane verantwortlich sind?

4. Inwiefern, durch welche Handlungen und Unterlassungen haben Angehörige des Bundes es versäumt, ihre Loyalität gegenüber ihrem Staate zum Ausdruck zu bringen?

5. Auf welche gesetzlichen oder anderen Bestimmungen gründet sich der Begriff der "Loyalität" gegenüber dem Staate überhaupt und die Verpflichtung des Staatsbürgers zu derselben im Besondern?

6. Min welchem Gesetz oder mit welcher Verordnung oder Anordnung, aufgrund welches Gesetzes wurde den Vertretungsbehörde der Èechoslovakischen Republik im Auslande auferlegt, nur mit solchen Staatsbürgern zu verkehren, die jene Loyalität zum Ausdruck bringen?

7. Sind diese Vertretungsbehörden angewiesen worden, ihr Verhalten gegenüber den Staatsbürgern nach der politischen Gesinnung derselben einzurichten, und auf welches Gesetz kann sich eine solche Anweisung berufen?

8. Warum wurden dem Bezirksleiter genannten Bundes für den Konsulatbezirk Chemnitz Anton Romisch am 11. Juni 1. J. vom Beamten der Fürsorgeabteilung des Konsulats nur auf allgemeine Fragen Auskunft gegeben und bemerkt, daß das Konsulat nur mit jeder Partei selbst verkehre?

Prag, am 4. Juli 1927.

Kreibich,

Burian, Zápotecký, Štìtka, Schmerda, Škola, Vrtaník, Šafranko, Haken, Dìdiè, Sedorjak, Jílek, Vobecká, Bolen, Èulen, Mikulíèek, Kolláriková, Wünsch, Cibulka, Juran, Chlouba, Peter, Hruška.

Pùvodní znìní ad 1163/XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Koberg und Genossen

an den Minister des Innern

wegen Beschlagnahme der "Jägerndorfer Zeitung" Nr. 31 vom 17. April 1927.

Auf Seite 1 der Jägerndorfer Zeitung Nr. 31 vom 17. April 1927 erschien ein Artikel "Trübe Ostern" von Abg. Dr. A. Koberg. Daraus wurden durch die politische Bezirksverwaltung Jägerndorf folgende Sätze beschlagnahmt: "Zwei Brüder gingen einst arglos durch einen finsteren Wald. Da fielen sie unter die Räuber die sie ausplünderten bis aufs Hemd. Betrübt und mit Wunden bedeckt zogen die beiden Ausgeraubten ihre Straße weiter und berieten, was zu tun sei. Der eine schlug vor, zunächst frische Kräfte zu sammeln und sich zu wappnen, um dann gemeinsam mit den übrigen Stammesbrüdern das widerrechtlich entzogene Gut zurückzuerlangen.Der andere aber verzagte ob seiner Schwäche, ließ seinen Bruder im Stich und lief den Räubern nach, um sich ihnen zu verdingen. Huldvoll nahmen sie ihn auf und gaben ihm zum Lohne eines von den tausenden Goldstücken zurück, die sie erbeutet hatten. Dessen rühmte sich der neue Räubersknecht laut. Sein Bruder aber wollte darin keinen Erfolg erblicken und mannte weiter zu einigen Vorgehen gegen die Wegelagerer." Durch diese Beschlagnahme entstand dem Drucker und Herausgeber der "Jägerndorfer Zeitung" ein beträchtlicher Schaden, da gerade über die Osterfeiertage sien Blatt nirgends aufliegenkonnte; denn ein Neudruck nach der Beschlagnahme war am Karsamstag Nachmittag selbstverständlich unmöglich. Bezeichnend ist es jedenfalls, daß derselbe Artikel anstandslos und ungekürzt in verschiedenen anderen Blättern in der Èechoslovakischen Republik erscheinen konnte, z. B. im "Volksruf" Nr. 30 vom 16. April 1927 in Brüx und in der Freudenthaler Zeitung Nr. 30 vom 16. April 1927 in Freudenthal. Nur die politische Bezirksverwaltung Jägerndorf erblickte darin ein Vergehen nach § 14, Abs. 5 des Gesetzes zum Schutze der Republik, nach dem die Beschlagnahme erfolgt ist, obwohl dazu wirklich schon sehr viel Spürsinn gehört, in dieser harmlosen Erzählung etwas Gesetzwidriges zu finden. Deshalb fragen die Gefertigten beim Herrn Innenminister an:

1. Ist Ihnen die übereifrige Zensurpraxis der politischen Bezirksverwaltung in Jägerndorf bekannt?

2. Wie erklären Sie es, daß der Artikel "Trübe Ostern" in vielen Zeitungen innerhalb der Republik Wohnsitze des Verfassers Abg. Dr. Koberg beschlagnahmt wurde?

3. Was gedenken Sie zu tun, um in Hinkunft eine derart vormärzliche Handhabung der Zensur abzustellen?

Prag, am 22. April 1927.

Dr. Koberg,

Weber, Dr. Keibl, Dr. Rosche, Krebs, Fedor, Gregorovits, Knirsch, Dr. Szüllö, Siegel, Matzner, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Horpynka, Wenzel, Patzel, Ing. Jung, Simm, Dr. Wollschack, Dr. Jabloniczky.

Pùvodní znìní ad 1136/XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Kirpal und Genossen

an den Justizminister

wegen Konfiskation eines Flugblattes.

Die deutsche sozialdemokratische Arbeiterpartei veranstaltet am 27. März 1927 in ihrem ganzen Tätigkeisgebiete einen Frauentag. Es ist dies eine Aktion, die von den sozialistischen Parteien der ganzen Welt unternommen wird und die wenigstens in den demokratischen Ländern nirgends auf Hindernisse seitens der Behörden stößt. Die Leitmeritzer Staatsanwaltschaft hat es jedoch für nötig gefunden, das Flugblatt, mit welchem zum Besuch des Frauentages aufgefordert wurde, zu beschlagnahmen. Dieses Flugblatt hat nachstehenden Wortlaut:

"Frauen und Mädchen heraus!

Heraus zum Frauentag!

Erhebt eure Stimmen ihr arbeitenden Frauen, ihr Mütter, die Stimmen der Anklage des Protestes der Warnung.

Erhebt eure Stimmen in Namen der Kinder, die leiden und dulden müssen und noch nicht selber zur Öffentlichkeit sprechen können!

Erhebt eure Stimmen im Namen aller die leiden, die Not und Elend tragen müssen, im Namen aller, die mühselig und beladen sind!

Vereinigt eure Stimmen, ihr Frauen, ihr Mütter der Arbeiterklasse, zu einem einzigen furchtbaren Schrei der Empörung, der alle Schlafenden weckt., alle Gleichgültigen aufrüttelt, alle Müden mit neuem Mut erfüllt und alle Stumpfgewordenen mit neuer Hoffnung, -

zu einem Schrei, der dröhnend an die Ohren der herrschenden, ihnen die ganze Schwere ihrer Verbrechen am Volke schrecklich in Erinnerung bringend! Ihr habt zuviel gelitten, als daß ihr länger schweigen dürftet! Èechischen und deutsches Bürgertum haben euch gemeinsam in die Hölle des Hungers, des Jammers, der Verzweiflung gestürzt. Sie haben euch durch Zölle und Steuern alle Lebensmittel wahnsinnig verteuert, aber sie haben nichts, gar nichts getan, um die Arbeitslosigkeit und die Wohnungsnot zu lindern. Sie spotten der Armen, sie verhöhnen das Elend, das sie erzeugt haben! "Arbeitsscheue" und "Lumpen" nannte der landbündlerische Abgeordnete Wagner die Arbeitslosen! Der agrarische Abgeordnete Heller beschimpfte die arbeitenden Frauen unerhört, indem er ihnen vorwarf, sie arbeten bis 5 Uhr und gehen dann auf den Stricht! So schätzt der Dorfbourgois das Weib ein!

Die ungenügende Arbeitslosen-Unterstützung wollen die bürgerlichen Parteien noch verschlechtern, die Sozialversicherung wollen sie ruinieren, und damit die Armen, die hungernd durch die Dörfer und Städte schleichen, es nicht wagen, ihren zorn zu äußern, damit sie still und geduldig hungern, bis der Tod sie von ihrem elenden Dasein erlöst, wollen die bürgerlichen Parteien durch eine schändliche Verwaltungsreform nicht nur den Arbeitern und Arbeiterinnen allen Einfluß auf die Verwaltung rauben sondern auch eine brutale Polizeiherrschaft aufrichten.

Ein Polizei- und Militärstaat, wie er seinesgleichen nur noch im faschistischen Italien hat, soll die Èechoslovakei werden! Dieselben bürgerlichen Parteien, die kein Geld für die Arbeitslosen bereitstellen wollen, kein Geld für die Wohnungsbauten haben, keine Mittel für soziale Fürsorge, bewilligen alles, was der Militarismus will. Sie sind gehorsame Diener de Generäle geworden! Freilich sie selber tragen ja nicht die Opfer, die der Militarismus heischt. Sie bürden sie den anderen auf, den Armen. Einen Rüstungsfonds von drei Milliarden Kronen haben sie geschaffen, aber zahlen müssen diese drei Milliarden die Arbeiter!

Deshalb müssen die Arbeiter Brot und Mehl, Fleisch und Kartoffeln teuer zahlen, deshalb müssen zehntausende Arbeiterfamilien hungern, weil die Bürgerparteien dem Militarismus ein Dreimilliarden-Geschenk gemacht haben, -- ein Geschenk aus den Taschen der Armen!

Kaum ist das eine Verbrechen begangen so soll ihm das zweite folgen. Es ist sicher, daß die achtzehnmonatliche militärische Dienstpflicht nicht, wie es im Gesetze vorgesehen war, verkürzt wird, sondern die Arbeitersöhne werden auch weiterhin so lange ihrer Familie und ihrem Berufe entzogen werden! Aber nicht die Bauernsöhne! Für die Besitzersöhne soll eine dreimonatliche Deinstzeit eingerichtet werden! Zweierlei Dienstzeit wird es geben und zweierlei Soldaten!

Aber es handelt sich nich allein um das Geld und um die lange militärische Dienstzeit der Arbeitersöhne. Das militärische Rüsten führt zwangsäufig einmal zum Kriege! Und wiel die Arbeiterfrauen Feindinnen des Kriges sind, darum sin sie unversöhnliche Gegnerinnen des Militarismus.

Noch ist das Jahrzehnt seit dem Ende des Weltkrieges nicht voll und schon zeigt sich mit erschreckender Deutlichkeit, daß die Staatsmänner und das gesamteBürgertum aller Länder genau so wie vor dem Unheilsjahre 1914 Kriegspolitik treiben. In allen Staaten wird um die Wette gerüstet, alle Völker seufzen unter den schweren Militärlasten, alle leben in ständiger Furcht vor einem neuen Krieg. Da ist es dei heiligste Pflicht der Frauen, sich der drogenden Kriegsgefahr entgegenzuwerfen, unermüdlich gegen den Militarismus zu kämpfen. Erst wenn in der ganzen Welt der Frauenkampf für den Frieden entbrannt sein wird, können wir hoffen, den Militarismus niederzubringen, und erst in einer entmilitarisierten Welt, erst in einer Welt, in der nicht mehr die brutale Gewalt des Stärkeren triumphiert, in der Menschenleben und Menschenwürde unantastbare Heiligtümer sind, werden die Frauen wirklich frei sein, werden sie nicht mehr mißachtet und gequält werden, werden sie nicht mehr um ihre Gatten und Söhne bangen müssen.

Erst wenn die Stimme der Frau, die Stimme der arbeitenden Frau überall gehört wird, wird die Welt eine wohnliche Stätte für alle Menschen werden.

Die arbeitenden Frauen und Mädchen, die Mütter, müssen der Öffentlichkeit sagen, was sie für sich, für ihre Kinder, was sie für die Menschheit fordern.

Kommet deshalb. Ihr Mädchen und Frauen der Arbeiterklasse, in die Versammlungen, die am Sonntag, den 27. März 1927, am sozialdemokratischen Frauentag stattfinden!

Tragt die Losung in alle Orte, in alle Arbeiterwohnungen, zu allen proletarischen Familien: Mädchen und Frauen heraus!

Heraus zum sozialdemokratischen Frauentag!

Dieser Aufruf enthält nichts, als eine zwar scharfe, aber überall mit Tatsachen belegte Kritik der politischen Verhältnisse und es ist daher absolut nicht zu begreifen, wie die Unterdrückung dieses Flugblattes mit der Preßfreiheit und der Meinungsfreiheit in Einklang gebracht werden kann.

Wir fragen daher den Herrn Minister:

1. Billigt er die angeführte Konfiskation?

2. Ist er bereit die Staatsanwaltschaften entsprechend anzuweisen, daß sie derartige Übergriffe in Hinkunft zu unterlassen haben?

Prag, am 30. März 1927.

Kirpal,

Blatny, Heeger, Leibl, Kršiak, Dietl, Vrtaník, Roscher, Hackenberg, Pohl, Schweichhart, Katz, Taub, Dr. Czech, Grünzner, Schäfer, Schuster, Juran, Bolen, Schmerda, Haken, Šafranko, Zápotocký.

Pùvodní znìní ad 1163/XVIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Justizminister

betreffend die Beschlagnahme der "Deutschen Volkszeitung für das Kuhländchen".

Die Staatsanwaltschaft in Neu-Titschein, bezeigt einen besonderen Eifer in der Beschlagnahme der "Deutschen Volkszeitung für das Kuhländchen". Artikel, welche in anderen Zeitungen anstandslos durchgehen, verfallen hier der Beschlagnahme was immer auch zugleich mit einer materiellen Schädigung des herausgebenden Verlages verbunden ist. So verfielen in der letzten Zeit folgende Stellen der Beschlagnahme, die nachweisbar unbeanständet in anderen Zeitungen durchgegangen sind.

Aus der Folge VIII. vom 22. Jänner 1926 aus dem Artikel "Die Wahrheit über die Èechoslovakei":

"Lersner schreibt: ""Seit demVersailer und Pariser Friedensdiktat von 1919 herrscht in ganz Europa eine ständige Unruhe und Unrast: wurden dabei doch allein etwa 40 Millionen Europäer durch einige Federstriche der Fremdherrschaft überantwortet....Für uns Deutsche ist es eine Pflicht der Selbsterhaltung, daß wir unser Augenmerk... auch auf unsere Brüder an den Grenzen richten... Das Böhmerland wird an drei Seiten... von einem breiten deutschen Gürtel umsäumt, in dem die 3.5 Milionen Sudetendeutschen in einem scharf umgrenzten, rein deutschen Sprachgebiet auf uraltem, deutschen Grund und Boden fast seit einem Jahrtausend wohnen. Unter völliger Mißachtung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker wurden die Sudetendeutschen gezwungen, Bürger des èechoslovakischen Staates zu werden... Der Völkerbund hat sich als eine Lega entpuppt, um mit Lloyd George zu sprechen, "die einzig zur Sicherung der Eroberungen der Ententestaaten gebildet zu sein scheint". Seine Hauptaufgabe hat Genf bisher darin gesucht, deutsche Volkskraft zu schwächen und zu vernichten. Inzwischen wird von allen Seiten und mit allen Mitteln versucht, die ehemaligen 12 milionen Deutschösterreicher, einschließlich die 3.5 Millionen Sudetendeutschen zu entnationalisieren oder zu vernichten. Diese Art einer modernen Demokratie steht in so krassem Widerspruch mit den Verheißungen eines auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechtes fußenden "Friedens", daß es Pflicht aller wahren Friedensfreunde ist, diesen mittelalterlichen Zuständen möglichst bald ein Ende zu bereiten, sollen nicht die so neu geschaffenen Brandherde den Frieden Europas bedrohen und neues Unheil über die Menschheit bringen...

Um bei den Friedensverhandlungen wenigstens den Nachweis erbringen zu können, daß die den èechischen "Nationalstaat" beanspruchenden Unterhändler sich auf ein die Mehrheit der Bevölkerung bildendes Staatsvolk berufen konnten, wurde in aller Eile der èechoslovakische". Volksstamm ins Leben gerufen. Die 2 Millionen Slovaken wurden für diesen Plan gewonnen, indem man ihnen in der zu gründenden Republik für die Slovakei die vollständige Autonomie vertraglich zusicherte. Diese Verhandlungen wurden bereits während des Weltkrieges aufgenommen und die Bedingungen in dem am 30. Mai 1918 in Pittsburg abgeschlossenen Vertrage festgelegt... Die Èechen haben aber nicht einmal diesen mit ihren "Stammesstaatsgründern" abgeschlossenen Staats- und Gründungsvertrag eingehalten, sondern versuchen, die Slovakei in gleicher Weise wie die anderen nichtèechischen Nationen zu entnationalisieren. Diese Politik hat auch die Slovaken veranlaßt, am 15. Dezember 1922 dem Völkerbund eine Denkschrift zu überreichen.""

Folge 14 vom 5. Feber 1926 aus dem Artikel: "Volksdeutsche Politik":

"Das Sudetendeutschtum steht in einem Kampfe auf Leben und Tod. Dei im Jahre 1918 erfolgte Gründung des èechischen "Nationalstaates" mit nur 48 Prozent èechischer Bevölkerung -- unter zwangsweiser Eingliederung von 3 1/2 Millionen Deutscher -- bildete die Krönung des demikratischen Schwindeln jener Ententemächte, die behaupten, daß sie nur deshalb in den Weltkrieg gegen das von Deutschland geführte Mitteleuropa eingetreten sind, um den unterdrückten Völkern dieses Erdteiles zum Selbstbestimmungsrechte zu verhelfen.

Das Ergebnis: 40 Millionen um ihr Selbstbestimmungsrecht betrogene Menschen in Mitteleuropa, die gegen ihren laut und feierlich verkündeten Willen in Fremdstaaten hineingepreßt wurden, darunter fast 15 Millionen Deutsche.

Unter den letzteren bilden wir Sudetendeutsche die größte geschlossene Masse. Wir sind Grenzlandsdeutsche im wahrsten Sinne des Wortes. Unser Schicksal ist eng verknüpft mit dem unserer deutschösterreichischen Brüder, denen durch die sogenannten. Friedensvertragsbestimmungen die Heimkehr ins große deutsche Vaterland verwehrt werden soll."

Die Gefertigten fragen den Herrn Justizminister, worauf diese ungleiche Behandlung der Zeitungen zurückzuführen ist und ob es gewillt ist, der Staatsanwaltschaft in Neu-Titschein eine mildere Beurteilung bei ihrer zensurtätigkeit anzuorden?

Prag, am 15. Feber 1926.

Dr. Schollich,

Dr. Koberg, Siegel, Kraus, Weber, Ing. Kallina, Zierhut, Heller Schubert, Mayer, Windirsch, Wagner, Horpynka, Dr. Lehnert, Matzner, Dr. Keibl, Dr. Hanreich, Hodina, Böllmann, Weisser, Ing. Jung, Knirsch.

Pùvodní znìní ad 1163/XIX.

Interpellation

der Abgeordneten Blatny, Kirpal und Genossen

an den Minister des Innern und den Justizminister

wegen Konfiskation eines Plakats.

Die deutsche sozialdemikratische Arbeiterpartei hat zu dem von ihr veranstalteten Frauentage durch das Plakat eingeladen.

Es kann wohl von den Staatsanwaltschaften und den Leitern der politischen. Bezirksverwaltungen so viel Verständnis für künstlerische Darstellungen vorausgesetzt werden, um anzunehmen, daß sie in der dargestellten weiblichen Figur, welche ein Gewehr zerbricht, eine symbolische Darstellung des Friedenswillens der Frauen erkannt haben. Wird aber das Plakat so aufgefaßt -- wie es allein aufgefaßt werden kann -- dann ist eine gesetzliche Handhabe zu seiner Beschlagnahme absolut nicht zu finden. Dennoch wurde das Plakat überall konfiszier bzw. angeordnet, daß das zerbrochene Gewehr überklebt werde. In Komotau wurden sogar die Steifen konfisziert, welche einen Hinweis auf das ersterwänte Verbot enthielten.

Diese behördlichen Maßnahmen stellen einen derart krassen und dabei kleinlichen Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung dar, daß wir uns genötigt sehen, die Herren Minister zu fragen:

1. Billigen sie die angeführten Konfiskationen,

2. sind sie bereit, die unterstellten Behörden über ihre Pflicht zur Respektierung der verfassungsmäßigen Freiheiten angemessen zu belehren?

Prag, den 30. März 1927.

Blatny, Kirpal,

Schmerda, Bolen, Leibl, Kaufmann, Schuster, Schäfer, Katz, Schweichhart, Dr. Czech, Zápotocký, Šafranko, Kršiak, Dietl, Roscher, Vrtaník, Hackenberg, Heeger, Haken, Pohl, Taub, Juran, de Witte, Grünzner.

Pùvodní znìní ad 1163/XX.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Innenminister

in Angelengenheit der Beschlagnahme der "Neuen Weiperter Zeitung", Folge 151 vom 18. Dezember 1925.

Seit mehr als sechs Jahren sind wir gezwungen in der sogenannten freien èechoslovakischen Republik zu leben und doch müssen wir immer wieder feststellen, daß in keiner Zeit des angeblich so absolutistisch regierten Österreich eine solche Knebelung der Presse stattgefunden hätte, wie sie gegen die deutsche Presse in der Èechoslovakischen Republik geübt wird. Keine Woche, kein Tag vergeht, an dem nicht die Zeitungen der unterdrückten Nationen dieses Staates die bekannten weißen Stellen aufweisen, die stumm, aber umso eindrucksvoller die durch die Verfassungsgesetze gewührleistete freie Meinungsäußerung in diesem Staate versinnbidlichen. Der Kampf des Zensors gegen die Pressefreiheit ist, soweit die oppositionelle Prese -- und nur diese verfällt der Beschlagnahme -- in Betracht kommt, ein Kampf gegen die Wahrheit. Daß die Wahrheit fast immer im Widerspruch zu diesem Staate, seinen Einrichtungen und allen seinen Maßnahmen steht, dafür können weder die oppositionellen Zeitungen, noch deren Schreftleiter verantwortlich gemacht werden. Einen neuerlichen Beweis des geradezu verantwortungslosen Wütens der Zesurorgane bildet die Beschlagnahme nachfolgender Stellen in der Folge 151 der "Neuen Weiperter Zeitung" vom 18. Dezember v. J. durch den Zensor in Weipert:

"... daß die èechischen Eroberer, die dieses Gebiet seinerzeit mit Gewalt besetzt haben und es seit dem widerrechtlich besetz halten, merken, sie haben es mit einem Volke zu tun, dem die Geduld ausgegangen ist, einem Volk, das entschlossen ist, sich seine Rechte zu erkämpfen...

... In der Erringung des Selbstbestimmungsrechtes des sudetendeutschen Volkes und in der Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes im alldeutschen Sinne erblickt sie das ziel ihrer Politik, in der Vorbereitung dieses Zieles ihre Lebensberechtigung..."

Die Unterzeichneten fragen an, ob der Herr Minister bereit ist, an seine untergeordneten zensurorgane die Weisung herauszugeben, in Zukunft diese willkürliche Beschlagnahme, die dem freiheitlichen Rufe der Èechoslovakischen Republik nur schaden könnte, einzustellen?

Prag, am 11. Jänner 1926.

Ing. Kallina,

Dr. Keibl, Siegel, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Lehnert, Dr. Koberg, Horpynka, Weber, Kraus, Halke, Dr. Spina, Zierhut, Platzer, Dr. Hanreich, Hodina, Mayer, Böhm, Fischer, Wagner, Weisser, Böllmann, Heller.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP