Pùvodní znìní ad 1205/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Josef Geyer und Genossen

an den Minister des Innern,

betreffend das Verhalten der politischen Bezirksverwaltung Tepl anläßlich des Bezirksverbandsfestes der deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei in Petschau.

Der Bezirksverband Karlsbad der deutschen nationalsozialistischen Argeiterpartei hat am 1. Juni 1. J. an die politischen Bezirksverwaltung in Tepl das schriftliche Ansuchen um Genehmigung seines für den 18. und 19. Juni in Aussicht genommenen Bezirksverbandsfestes gerichtet. Dieses Ansuchen wurde von der politischen Bezirksverwaltung in Tepl erst auf Grund einer Urgenz vom 12. Juni erledigt und laut Poststempel am 17. zur Post gegeben und langte erst am 18., d. i. am Tage der Abhaltung des Festes in Karlsbad ein. Die schriftliche Erledigung trägt das Datum vom 2. Juni. Sie lag also vom 2. bis 17. Juni beim Amt und kam verspätet in den Besitz der Veranstalter. Die Verzögerung der Absendung scheint sonach beabsichtigt gewesen zu sein, um die Abhaltung des Festes unmöglich zu machen. Die Briefhülle weist, trotzdem es sich um eine bei den Wahlbehörden in deutscher Sprache eingeschriebene deutsche Partei handelt und selbst im parlamentarischen Gebrauch die Parteibezeichnungen als unübersetzbar gelten, rein tschechische Anschrift auf, wogegen mit Rücksicht auf die möglichen Verwechslungen und den Charakter der Partei als deutscher energisch protestiert werden muß. Zum Beweise wird die Briefhülle dieser Interpellation dem Herrn Minister mit der Interpellation vergelegt.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Innenminister die Anfragen:

1.) Ist er gewillt, der politischen Bezirksverwaltung in Tepl aufzutragen, derlei Ansuchen raschestens zu erledigen?

2.) Die Beamten dieses Amfes anzuweisen, im Verkehr mit deutschen Parteien auch die deutschen Parteibezeichnungen und Anschrift gebrauchen?

Prag, am 12. Juli 1927.

J. Geyer,

Szent-Ivány, dr Szüllö, Fedor, dr jabloniczky, inž. Jung, Krebs, Wenzel, Knirsch, dr Keibl, Siegel, dr Rosche, Nitsch, Füssy, Weber, Horpynka, inž. Kallina, dr Lehnert, dr Schollich, dr Koberg, dr Holota, Koczor, Matzner, Gregorovits.

Pùvodní znìní ad 1205/VII.

Interpellation

der Abgeordneten Schweichhart, Dr. Czech, Kirpal, Grünzner ung Genossen

an die Gesamtregierung

wegen der Unwetterschäden vom 8. Juli 1927 im nordwestlichen Grenzgebiet Böhmens.

Zur selben Abendstunde des 8.d Juli 1927, als im Abgeordnetenhause die Abstimmung über die Regierungsvorlage betreffend Gewährung von Subventionen bei Elementarschäden vollzogen wurde, ereignete sich im nordwestlichen Grenzgebiete Böhmens wiederum eine überaus schwere Unwetterkatastrophe, welche frühere ähnliche Katastrophen an Bedeutung weit übertraf.

In den Bezirken Tetschen, Aussig, Karbitz und Teplitz schwollen nach starken Wolkenbrüchen die in der Regel nicht verbauten Wildbäche, wobei auch der Mangel an Staubecken erschwerend in Erscheinung trat, im Nu zu alles mit sich reissenden Strömen an.

Binnen wenigen Minuten wurden infolge der erwähnten schuldtragenden Umstände Millionenwerte zerstört, zahlreiche Privatpersonen, aber auch zahlreiche Gemeinden neben den genannten Bezirken und dem Staate finanziell schwer betroffen. Zwei Menschenleben gingen in Schönwald zugrunde. Nicht wenige Familien sind in ihrer Existenz bedroht. Verwüstete Felder und Gärten, beschädigte Häuser und Fabriken, zerrissene Straßen, zerstörte Ufermauern und Brükken kennzeichnen den grauenvollen Weg, den das Hochwasser in seinem rasenden Lauf nahm. Im besonders schwer betroffenen Eulaugebiete sind mindestens 30 Brücken und Stege vernichtet, bezw. unbrauchbar gemacht worden. Viele Schupfen, große Holzvorräte wurden nebst Wohnungsgeräten aus überfluteten Wohnungen fortgeschwemmt, zahlreiche Obstbäume entwurzelt, viel Grund weggerissen, Wiesen versandet, der Elbedamm durchbrochen und die Elbe mit Geröll so gefüllt, daß die Schiffahrt bei Niedrigwasser in Frage gestellt ist. Im Tetschener Bezirk sind am meisten geschädigt die Gemeinden Königsbrand, Riegersdorf, Eulau, Bünauburg und Bodenbach. Aber auch die Gemeinde Topkowitz hat Schäden an den Straßen erlitten.

Bei alledem hatten die in Frage stehenden Gebiete noch Glück im Unglück. Denn das benachbarte ostsächsische Erzgebirge ist aus denselben Gründen - Mangel an entsprechenden technischen Vorkehrungen - noch weitaus katastrophaler betroffen worden. Dort sind 100 Menschenleben zugrunde gegangen. Was aber in Sachsen wieder als Vorzug gerühmt werden muß, ist die ungemein rasche und tatkräftige Hilfeleistung, welche die staatlichen Behörden im Verein mit den Selbstverwaltungskörpern eingeleitet haben. Schon am folgenden Tage waren tausend Mann Militär mit Bauarbeitern, Technikern etc. emsig tätig, die ärgsten Schäden zu beseitigen. Sanitätspersonal brachte Hilfe den Verletzten, Lebensmittel und Wasser wurden zugeführt und bald darauf wurde mit der Aufstellung von Notbaracken aus Asbest begonnen. Die sächsische Regierung stellte den Amtshauptmannschaften je 125.000 Goldmark zur Verfügung. Zudem wurde die Bevölkerung, speziell die Feuerwehr, zur Hilfeleistung aufgeboten und in großzügiger Weise die gesamte Hilfsakton organisiert.

Demgegenüber muß festgestellt werden, daß die staatliche Hilfeleistung bei uns alles zu wünschen übrig läßt. Die politischen Behörden haben nach den geltenden Vorschriften vor allem einen - Bericht zu erstatten. Aus einer allgemeinen, oberflächlichen Übersicht an das Präsidium der Landesverwaltung in Prag, die dann an die zuständigen Ministerien des Innern und das Landwirdtschaftsministerium weitergegeben wird, soll erst die Frage entschieden werden, ob eine staatliche Hilfe einsetzen soll. Die lokalen politischen Behörden haben weder das Recht, noch die Mittel, um wirksame Hilfe bringen zu können. An gutem Willen fehlt es ihnen sicher nicht. Sie können lediglich den Sicherheitsdienst regeln, was auch einwandfrei geschehen ist. Im Übrigen sind sie ganz von den Weisungen der Zentralbehörden in Prag abhängig. Das Eingreifen des Militärs, das infolge Übungen nicht in den Garnisonen war, geschah erst spät und in vollkommen unzureichender Weise. In Eulau wurden z. B. nur 19 Mann eingesetzt (die Hälfte davon waren Chargen), aber tags darauf wieder abgezogen. Anderswo ist dasselbe der Fall gewesen. Die Instruktion lautet, daß nur in dringender Gefahr eingegriffen werden soll.

Im Gegensatz zu Sachsen, wo kleine Verwaltungsgebiete sind, zeigt sich hier bei uns infolge der allzugroßen Zentralisation kraß der empfindliche Nachteil dieses Systems.

Zu dem kommt die vollständig unzulängliche Hilfeleistung, die obendrein noch auf einige Ministerien aufgeteilt ist. Nach der allegemeinen amtlichen Übersicht über die Wetterschäden durch die politischen Bezirksbehörden erheben Ortskommissionen umständlich die Schäden im Detail. Viel Mühe wird darauf verwendet, der praktische Effekt ist jedoch äußerst gering, die Enttäuschung darüber allgemein.

Das am Unglückstage vom Abgeordnetenhause beschlossene Gesetz betreffend die Unterstützung bei Elementarschäden ist angesichts der durch das Unwetter heibeigeführten riesigen Schäden materiell vollständig unzureichend. Empörend ist hiebei noch die Beschränkung der Hilfsaktion an die Landwirte allein. Die größte Zahl der Geschädigten sind bei diesem Unwetter wohl Nichtlandwirte.

Aus alledem geht mit größter Deutlichkeit hervor, daß die von Seite der Ergierung angewendeten Mittel zur Abwehr der Hochwassergefahr ebenso unzureichend sind, wie dei zur Wiedergutmachung der angerichteten Schäden. Infolge der künftigen Beschränkung der Höhe der Gemeinde- und Bezirksumlagen sind die Selbstverwaltungskörper ganz außerstande, aus eigener Kraft die Schäden zu beseitigen und Sicherungen zu schaffen.

Die Unterfertigten stellen daher an die Gesamtregierung die Anfrage:

Ist sie beriet, sofort über das bisherige Ausmaß hinausgehende Unterstützungen den durch die Hochwasserkatastrophe betroffenen Bezirken, Gemeinden und Privaten zu gewähren und demgemäße Anträge dem Parlamente vorzulegen?

Ist sie geneigt, den Hilfsdienst so zu organisieren, daß rasches und nachdrückliches Eingreifen möglich ist?

Ist sie gewillt, eine umfassende Verbauung der gefährlichsten Wildbäche und die Regulierung der Flüsse, sowie die Errichtung von Staubecken nach so vielen schmerzlichen Erfahrungen endlich in größerem Umfang als bisher in die Wege zu leiten?

Prag, den 12. Juli 1927.

Schweichhart, dr Czech, Kirpal, Grünzner,

Schuster, Blatny, Kaufmann, Hackenberg, Mikulíèek, Burian, Chlouba, Roscher, Katz, Dietl, Haken, Pohl, Heeger, de Witte, Taub, Schäfer, dr Gáti.

Pùvodní znìní ad 1205/VIII.

Interpellation

der Abgeordneten de Witte, Pohl, Blatny, Katz und Genossen

an den Finanzminister

wegen Durchbrechung des Sonntagsruhegesetzes durch die Finanzbezirksdirektion in Eger.

Vor einige Tagen erhielten Karlsbader Trafikanten folgenden Úkaz zugestellt:

"Zufolge Erlaß der Finanzbezirksdirektion vom 4. Juli 1927 TI21665/27 ist die Sonntagsruhe über die Kurzeit, das ist vom 15. April bis 15. September, aufgehoben und müssen selbständige Trafikanten an Sonntagen und Feiertagen, wie an Wochentage, also auch nachmittags, verkaufen."

Der Finanzbezirksdirektion Eger dürfte die im Verodnungsblatt des k. k. Finanzministeriums Nr. 104 ex 1911 veröffentlichte Trafikantenvorschrift die Unterlage zu ihrem aufreizenden Erlaß gegeben haben, da der § 38 dieser, seltsamer Weise noch immer geltenden und der Entösterreicherung noch nicht zum Opfer gefallenen Vorschrift Ausnahmen in Bezug auf die Sonntagsruhe der Trafikanten zuläßt.

Die meisten - man kann fast sagen, nahezu sämtliche - Trafiken werden von den Trafikanten selbst betrieben und die Einstellung von Hilfspersonal ist schon deshalb den meisten unmöglich gemacht worden, weil die Finanzbehörde ohnedies in stärkster Weise auf die Trafikanten drückt. Die Folge also wäre, daß diese Trafikanten , größtenteils Kriegsverletzte, also ohnedies gesundheitlich herabgesetzt Menschen, überhaupt keine Ruhezeit mehr hätten. Sie werden durch den Erlaß gezwungen, täglich, wochentags und sonntags, von früh bis in die Nacht hinein in ihren Buden zu stehen, die in den meisten Fällen provisorische, ganz unzulängliche enge und heiße Verkaufsräume sind, und in denen ohnedies ein längerer Aufenthalt zur Qual wird. Das widerspricht selbstverständlich allen Grundsätzen der Menschlichkeit und die Gefertigten stellen deshalb an den Herrn Finanzminister die Anfrage, ob er die sofortige Aufhebung dieses inhumanen und rücksichtslosen Elasses der Finanzbezirksdirektion Eger verfügen wolle?

Prag, den 13. Juli 1927.

de Witte, Pohl, Baltny, Katz,

dr Czech, Kaufmann, Grünzner, Roscher, Taub, Hackenberg, Schweichhart, Heeger, Schäfer, Dietl, Schuster, Krejbich, Èermák, Cibulka, Harus, Bolen, Kolláriková, Burian, Kirpal.

Pùvodní znìní ad 1205/IX.

Interpellation

des Abgeordneten Taub und Genossen

an die Regierung

wegen der Unwetterkatastrophe im Bezirke Brünn Land.

Im Bezirke Brünn Land ist in den letzten Tagen ein schweres Unwetter niedergegangen, welches eine Anbaufläche von über 300 ha verwüstete. Der Schaden an Feldfrüchten ist in allen betroffenen Gemeinden bedeutend, besonders erheblich aber in Latein, wo ein Viertel, und in Kumprowitz, wo die Hälfte der Ernte vernichtet wurde. Auch die Häuser haben schweren Schaden gelitten, insbesondere dadurch, daß vielfach die Fenster eingeschlagen wurde. Dieser schwere Notstand der Bevölkerung erheischt dringliche Abhilfe.

Wir richten daher an die Regierung die Frage:

1.) Ist die Regierung bereit, zur Abhilfe der unmittelbaren Not einen entsprechenden Geldbetrag flüssig zu machen?

2.) Wird die Regierung dafür Sorge tragen, daß die Gemeinden des Bezirkes Brünn Land bei der soeben vom Parlamente beschlossenen Hilfsaktion entsprechend berücksichtigt werden?

3.) Welche Maßnahmen gedenkt die Regierung sonst zu ergreifen, um den angerichteten Schaden wiedergutzumachen?

Prag, den 14. Juli 1927.

Taub,

Harus, Pohl, Škola, Hackenberg, Kirpal, Èulen, Heeger, Kaufmann, Grünzner, Schäfer, Katz, Elstner, Roscher, Schweichhart, Kolláriková, dr Czech, Blatny, Dietl, Schmerda, Schuster, de Witte.

Pùvodní znìní ad 1205/X.

Interpellation

des Abgeordneten de Witte und Genossen

an den Minister für öffentliche Arbeiten

betreffend die Erbauung einer Tepltalsperre in Karlsbad.

Die furchtbaren Unwetterkatastrophen der letzten Tage haben selbstverständlich auch bei der Bevölkerung anderer durch Flüsse gefährdeten Gegenden große Besorgnis erregt und dies umsomehr in solchen Gegenden, die schon einmal von ähnlichen Katastrophen heimgesucht worden sind. So ist dies auch in Karlsbad der Fall, da diese Stadt schon häufig durch Hochwasser der Tepl gelitten hat und vor rund 37 Jahren (November 1890) durch das Teplhochwasser schwer verwüstet wurde. Dem damaligen Hochwasser fielen im Zentrum der Stadt Karlsbad zahlreiche Häuser zum Opfer und ungeheuere Warenwerte wurde vernichtet. Damals gab es nur eine Stimme in der ganzen Öffentlichkeit: daß sofort alle Vorkehrungen getroffen werden müssen, um die Wiederholung eines solchen Unglücks zu vermeiden. Es wurde festgestellt, daß nur durch die Errichtung einer großen Talsperre im Tepltal oberhalb Karlsbads künftig ähnliche Unglücksfälle abgewendet werden könnten, und vom Staat wurde der Stadt auch versprochen, daß an die Durchführung eines derartigen Baues schleunigst werde geschritten werden. Bis heute ist dieses Projekt aber Projekt geblieben. In den letzten Jahren wurde wiederholt an die Regierung herangetreten, die Durchführung dieses Schutzbaues zu veranlassen, nachdem inzwischen alle geologischen Unterlagen für den Bau gesammelt worden waren und dessen Ausführbarkeit fachmännisch festgestellt worden war. Der frühere Chef des Ministeriums für öffentliche Arbeiten (Herr Minister Srba) hat selbst in karlsbad geweilt, das Anlageprojekt an Ort und Stelle sich angesehen und der Stadtgemeinde Karlsbad zugesagt, daß das Ministerium die Ausführung der Talsperre in die Reihe seiner nächsten und wichtigsten Aufgaben einreihen würde. Allerdings trat bald darauf ein Wechsel in der Leitung des Ministeriums ein.

Es steht außer Frage, daß ein Unwetter im Tepltale von der Art, wie es jüngst im Erzgebirge tobte, in der Stadt Karlsbad zu einem fast unübersehbaren Unglück führen müßte. Es sind in den gefährdeten Straßen Waren aufgestrappelt, deren Wert eine Milliarde Kè sichr übersteigt, und daß die Plötzlichkeit einer Wasserkatastrophe bei den gewaltigen Menschenansammlungen im Tepltale auch Menschenleben gefährden würde, steht leider wohl außer Frage.

Die Gefertigten fragen deshalb den Herrn Minister für öffentliche Arbeiten:

1.) ob er darüber Auskunft geben will, wie weit die Vorarbeiten für den Bau der Tepltalsperre bereits gediehen sind und

2.) ob er veranlassen will, daß mit der Erbauung der Tepltalsperre oberhalb Karlsbads noch im heurigen Jahre begonnen werde?

Prag, den 14. Juli 1927.

de Witte,

Cibulka, Taub, Gränzner, Pohl, Katz, dr Gáti, dr Czech, Mondok, Heeger, Roscher, Dietl, Kirpal, Schweichhart, Hackenberg, Kaufmann, Schuster, Blatny, Schäfer, Kreibich, dr Stern, Juran.

Pùvodní znìní ad 1205/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Knirsch und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Unwetterkatastrophe in den Bezirken Brüx und Dux.

Der Herr Minister des Innern hat in der Sitzung des landwirtschaftlichen Ausschusses vom 13. d. M. einen Bericht über die Unwetterkatastrophe gegeben. In diesem Berichte sagte der Herrn Minister, daß die in dem Bezirke Brüx durch die Wetterkatastrophe verursachten Schäden vollkommen geringfügig seien. Über die im Bezirke Dux angerichteten Schäden berichtete der Herr Minister überhaupt nicht.

Der Gefertige, der sich von den Verheerungen des Unwetters, das auch über Teile dieser beiden Bezirke verheerend niedergegangen ist, persönlich überzeugt hat, stellt fest:

Das Unwetter tobte sich hauptsächlich in den Erzgebirgsgemeinden dieser beiden Bezirke aus. Die Straßen wurden streckenweise derart beschädigt, daß ihre Herstellung Hunderttausende von Kronen erfordern wird. In der Gemeinde Fleyh wurde eine massive Steinbrücke glatt weggerissen und die Straße durchbrochen, sodaß die Verbindung zwischen den durch den Fluß getrennten Ortsteilen unterbunden ist. Ebenso haben die Fluten an den Brücken in Georgendorf großen Schaden angerichtet und dieselben teilweise zerstört. Die im Flußtale gelegenen Wiesen wurden mit Sand und Steinen verschlammt. Die heurige Heuernte ist auf den betroffenen Wiesengründen vernichtet und die Wiederfruchtbarmachung dieser Striche wird mühseliger Arbeit bedürfen. Für die Besitzer fällt dies umso schwerer ins Gewicht, als die Heuernte zur Hauptproduktion des Gebirgsbauern gehört. Auch Häuser wurden stark in Mitleidenschaft gezogen.

Wenn auch das Unglück in anderen Bezirken noch weit größer erscheint, so trifft der Schaden doch auch die betroffenen Gemeinden der beiden genannten Bezirke sehr schwer. Der Herr Minister des Innern wird daher gefragt, ob er geneigt ist, die Hilfsmaßnahmen der Regierung entsprechend auf dieselben auszudehnen?

Prag, am 14. Juli 1927.

Knirsch,

inž. Jung, Geyer, Wenzel, Krebs, dr Schollich, Siegel, Weber, Gregorovits, dr Wollschack, inž. Kallina, dr Rosche, dr Keibl, dr Szüllö, Matzner, dr Lehnert, Horpynka, dr Koberg, dr Jabloniczky, Fedor, Simm.

Pùvodní znìní ad 1205/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Johann Jabloniczky und Genossen

an den Minister für Landwirtschaft

in Sachen der Ordnung der Pensionsverhältnisse der ärarischen Arbeiter-Pensionisten von Rahovo und Buština.

Die ärarischen Arbeiter-Pensionisten von Rahovo und Buština haben sich wegen Ordnung ihrer Pensionsverhältnisse schon mehrmals an die behörden gewendet:

im Jahre 1923 haben sie ein diesbezügliches Gesuch überreicht,

im März 1924 hat Abgeordneter Dr. Anderas Korláth interpelliert.

Da trozt der günstigen Beantwortung der Interpellation die Pensionisten auch weiterhin darben mußten,

wurde im Mai 1925 die Interpellation wiederholt,

im Jahre 1925 hat dann Sekretär Semin eine günstige Erledigung versprochen, im Jahre 1926 hat Ministerialrat Mašek die armen Pensionisten mit einem ebensolchen Verprochen irregeführt.

Als der gewesene Minister für Landwirtschaft Hodža sich in Mukaèevo aufhielt, haben die obgenannten Pensionisten auch ihm ein Gesuch überreicht wegen Ordnung ihrer Angelegenheit.

Die Antwort des gewessenen Ministers für Landwirtschaft Hodža auf die Interpellation des Abgeordneten Korlárh im Jahre 1924 lautete folgendermaßen:

"Als die Regierung der echoslovakischen Republik nach der rumänischen Besetzung die Verwaltung der ärarischen Waldungen und Besitzungen von Podkrapatska Rus übernahm, konnten in jener zeit die Angestellten der ärarischen Waldung und Besitzung von Buština nur interimistisch übernommen werden, da die auf die Organisation und Personal-Verhältnisse Bezug habenden Daten der Angestellten der übernommenen Besitzungen nicht bei der Hand waren. Der größte Teil der bezüglichen Schriften befand sich nämlich zu jener Zeit außerhalb des Territoriums der èechoslovakischen Republik einesteils darum, weil die Direktion der fraglichen Waldungen und Bestizungen in Maramarossziget domizilierte, wo also auch die Schriften deponiert waren, anderenteils darum, weil zur Zeit der rumänischen Besetzung viele Schriften in Verlust geraten sind oder außer Land geschafft wurden.

Infolgedessen wurden die betreffenden Angestellten bloß mit interimistischen Dienstbezügen übernommen, bis ihre endgiltige Übernahme und endgiltige Ordnung ihrer Dienstverhältnisse erfolgt.

Aus den obbezeichneten Gründen war die Übernahme und Ordnung mit solchen Schwierigkeiten verbunden, zu deren Überwindung die Verwaltungsbehörden bis heute ungähig waren. Die besagten Schwierigkeiten steigerten sich noch dadurch, daß Recherchen vorzunehmen waren in der Richtung, wo sich die benötigten Schriften befinden und mußte deren Rückstellung resp. Herausgabe auf diplomatischem Wege angefordert werden. Eine erhebliche Schwierigkeit bildete auch jener Umstand, daß viele von den Angestellten gelegentlich der Übernahme der Waldungen und Besitzungen nicht auf ihrem Platze waren und sich erst später zur Dienstleistung meldeten mit der Angabe, daß sie zur Zeit der rumänischen Besetzung bloß aus dem Grunde entlassen worden seien, weil sie für den rumänischen Staat die Eidesleistung verweigert hätten; diese Angestellten konnten nur mit einem Diurnium aufgenommen werden, bis ihre Behauptungen im Laufe der Untersuchung bekräftigt werden.

Schließlich stand der frühzeitigen Übernahmen besonders auch der Umstand im Wege, daß viele der Angestellten verabsäumt haben ihre Gesuche zwecks Übernahme in den èechoslovakischen Staatsdienst rechtzeitig einzureichen.

Derzeit sind die Arbeiten betreffend die Übernahme der Genannten soweit vorgeschritten, daß der wegen ihrer Übernahme zu ergehende Beschluß für die allernächste Zeit zu erwarten ist."

Es wirkt äußerst betrübend, daß die fragliche èechoslovakische Behörde seit 1924 unfähig war das Versprechen des Ministers zu erfüllen, besser gesagt es wirkt deprimierend,

daß das Ministerium für Landwirtschaft nicht fähig war seinen Untergebenen gegenüber dem amtlichen Versprachen binnen 3 Jahren Geltung zu verschaffen.

Verwalten bedeutet nicht, daß der Beamte auf dem Akt sitze und seine Macht gegebenenfalls zeige, besonders nicht solchen Unglücklichen gegenüber, die infolge des Krieges, zweier Besetzungen und anderer Unglücksfälle auch von der Möglichkeit des physischen Widerstandes beraubt wurden, so sehr sind sie geschwächt infolge des ertragenen Elenders, welches sie wegen der Interesselosigkeit der obrigkeitlichen Behörde zu ertragen gezwungen sind.

Verwalten bedeutet, daß der Verwaltungsbeamte für das Unglück und Sorgen des Volkes Gefühl habe. Das neunjährige Elend der ärarischen Arbeiter-Pensionisten von Rahovo und Buština beweist das Gegenteil.

Wenn ein Staat innere Konsolidation nötig hat, so ist dies die èechoslovakische Republik.

Wir befragen den Herrn Minister, ob dort die Konsolidation erreicht werden kann, wo welche Zustände herrschen? Und die hier erwähnten Zustände stehen nicht allein da in der Republik.

Die Verwaltung ist schuld daran, daß hier im neunten Jahre nach Begründung des staates eine solche Unzufriedenheit herrscht.

Herr Minister, Sie sind dem Berufe nach Arzt, wir setzen voraus, daß aus Ihnen die Humanität nicht erstroben ist und im Namen dieser Humanität stellen wir die Anfrage:

Sind Sie geneigt zu verfügen, daß endlich die Verhältnisse sämtlicher, unter Ihrer Obrigkeit stehender ärarischen Arbeiter-Pensionisten noch im laufenden Jahre geordnet werden?

Prag, am 13. Juni 1927.

Dr. Jabloniczky,

dr Szüllö, Fedor, dr Korláth, Koczor, Szent-Ivány, Nitsch, Kurak, inž. Kallina, dr Koberg, dr Keibl, inž. Jung, Knirsch, Gregorovits, Füssy, dr Holota, Kraus, Matzner, dr Schollich, Simm, Wenzel.

Pùvodní znìní ad 1205/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Rudolf Jung und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Nichtbeachtung der Gemeindekompetenz durch die politische Bezirksverwaltung in Hultsin.

Die politische Bezirksverwaltung in Hultschin hat schon wiederholt dem Gastwirte Pientka in der Gemeinde Thröm mit gänzlicher Umgehung der Gemeinde die Bewilligung zur Abhaltung von Tanzunterhaltungen erteilt. Auf eine am 26. Mai 1926 erhobene Vorstellung der Gemeinde antwortete die politische Bezirksverwaltung Hultschin unterm 15. Juni 1926, Z. b.-1/380, daß diese Lustbarkeit deshalb ohne die erforderliche Bestätigung der Gemeinde bewilligt wurde, weil nach Mitteilung des Gastwirtes J. Pientka der Herr Gemeindevorsteher angeblich ihm das Gesuch nicht bestätigen wollte, weil es in der Staatssprache geschrieben war und auch mit Rücksicht auf die kurze zeit, damit er die Bewilligung rechtzeitig erhalte. Weiter heißt es in der Antwort der politischen Bezirksverwaltung:

"Hinsichtlich der Bestätigung des Gesuches um Tanzunterhaltungen durch das Gemeindeamt bleiben die bisherigen Vorschriften in Geltung und das hiesige Amt beharrt auch auf dieser Bestätigung des Gesuches."

Die Begründung in dieser Antwort der politischen Bezirksverwaltung auf die Beschwerde der Gemeinde Thröm widerspricht den Tatsachen. Es ist unrichtig, daß der Gemeindevorsteher von Thröm dem Gastwirte Pientka das Gesuch nicht bestätigen wollte, weil es in der Staatsprache geschrieben war. Wahr dagegen ist, daß das Gesuch die Bitte um die Veranstaltung von Tanzunterhaltungen am 9. und 24. Mai 1926 enthielt und mit Rücksicht darauf, daß es sich um zwei Tanzunterhaltungen handelte, ungenügend gestempelt war. Das Gemeindeamt konnte deshalb dieses Gesuch nicht genehmigen.

Es ist somit erwiesen, daß die politische Bezirksverwaltung Hultschin auf die einseitigen unwahren Angaben des Gastwirtes Pientka hin, ohne die Gemeinde zu hören, in deren ortspolizeiliche Kompetenz eigenmächtig eingegriffen hat. Die politische Behörde ist überhaupt zur Bewilligung von Tanzunterhaltungen nicht berufen, sondern lediglich die Gemeinde. Selbst wen also die Entscheidung der politischen Bezirksverwaltung den Tatsachen entspräche, hätte sie nicht die Bewilligung für die Tanzunterhaltungen erteilen können.

Die Unterzeichneten richten daher an den Herrn Minister des Innern die Anfrage,

ob er geneigt ist, diese Angelegenheit zu untersuchen und falls das eigenmächtige Vorgehen der politischen Bezirksverwaltung Hultschin festgestellt wird, die Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen und der Kompetenz der Gemeinden auch bei den staatlichen Behörden Achtung zu verschaffen.

Prag, am 24. Juni 1927.

Inž. Jung,

dr Schollich, dr Rosche, inž. Kallina, Horpynka, Weber, dr Keibl, dr Lehnert, Mtzner, Siegel, dr Koberg, dr Jabloniczky, Fedor, Geyer, Wenzel, Krebs, Knirsch, Simm, dr Szüllö, Gregorovits, dr Wollschack.

Pùvodní znìní ad 1205/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Josef Geyer und Genossen

an den Minister des Innern

wegen vorzeitiger Auflösung der Gemeindevertretung in St. Joachimsthal.

Am 22. Juni l. J. gerade als sich die Gemeindevertretung von St. Joachimsthal mit der Erledigung des außerordentlichen Voranschlages beschäftigen wollte, überbrachte der Bürgermeister bei Beginn der Sitzung einen Erlaß der politischen Landesverwaltung für Böhmen vom 20. Juni 1927, Z. 244.894 ai 1927 - 5/0 V. 588/1927, wonach über Antrag der Landesverwaltungskommission die Gemeindevertretung aufgelöst wird. Als Grund war angegaben, daß von der Gemeindevertretung eine weitere erfolgreiche Tätigkeit auf dem Gebiete der Waldwirtschaft nicht zu erwarten ist, weil wiederholten Aufträgen der Landesverwaltungskommission nicht entsprochen und der Gemeinde daraus Schaden erwachsen sei.

Die Landesverwaltungskommission bemängelte insbesondere den Verkauf des Brennholzes für die einheimische Bevölkerung zu billigerem Preise und verlangte einen Abbau des forstpersonals. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß die neidrigen Brennholzpreise eine unbedingte soziale Notwendigkeit darstellen, umsomehr, weil die katastrophale Arbeitslosigkeit und der im übrigen karge Verdienst der Ortsbewohner eine der wenigen sozialen Hilfen darstellt und es der armen Bevölkerung halbwegs ermöglicht, sich mit Winterbrennholz zu versorgen. Durch den Beschluß des Stadtrates vom 14. Juni 1927 wurden überdies die Richtpreise, wie sie die Landesverwaltungskommission der Stadt zur Einhaltung vorgeschrieben hat, für den weiteren Verkauf von Brennholz angenommen und der nächste Holzverkauf vom 17 Juni 1927 erfolgte bereits zu den Richtpreisen der Landesverwaltungskommission, sodaß die im erlasse angezogene Bemängelung, weil der Vorschrift tatsächlich entsprochen wurde, zeitlich überholt und nicht mehr stichhältig war.

Bezüglich des Forstpersonal-Abbaues sei festgestellt, daß seit dem Zeitpunkt der Revision bis zu der am 24. Juni erfolgten Auflösung der Gemeindevertretung der Stand des Forstpersonals Zug um Zug von 19 (drei im Forstamt, 7 Förster, zwei Heger, ein Adjunkt und 6 Forstgehilfen) auf gegenwärtig 13 Beamte und Bedienstete (2 im Forstamt, 5 Förster, 2 Heger, 4 Forstgehilfen) herabgesetzt wurde, somit einen das Ausmaß des staatlichen 10%igen Abbaues noch übersteigenden Umfang von fast 33% erreicht hat; damit ist auch diese Bemängelung gegenstandslos und völlig unwirksam besonders auch deshalb, weil dieser Abbau im Laufe der letzten drei Jahre programmmäßig erfolgte.

Die Stadtgemeinde ist ferner durch Abgabe von Deputatholz an die Dechangei, das Kloster Maria-Sorg, die politische Bezirksverwaltung und das Bezirksgericht in der Höhe von 148 Raummeter jährlich verhalten. Die Gendarmerie von Gottesgab, Abertham und einzelne Staatsämter in Joachimsthal (Steueramt, Post) erhalten das Holz zu den gleichen Vorzugspreisen wie dei einheimische Bevölkerung, worin kein Anlaß zu einer Beanständung gefunden wurde. Daß übrigens der Vorwurf der schlechten Wirtschaft im Waldbetriebe nicht zutrifft, geht einwandfrei aus dem Vergleich des Reinertrags der letzten fünf Vorkriegsjahre mit den letzten fünf Nachkriegsjahren hervor; das Verhältnis ist 1: 6.7, eine Relation, die nur bei wenigen Forstverwaltungen erreicht und bei der gegenwärtigen Lage auf dem Holzmarkte kaum günstiger zu gestalten sein wird.

Wenn man die Erfüllung einer sozialen Pflicht, die Versorgung der ärmeren Bevölkerung mit Brennholz zu einem erschwinglichen Preis zum Anlaß nimmt, sie als eine Schädigung der städtischen Fiannzen hinzustellen, muß es im höchsten Grade befremden, wenn die Gemeinde bei anderen Einnahmsmöglichkeiten bisher die Unterstützung der Bezirks- und Landesverwaltungskommission nicht in ausreichendem Maße gefunden hat und Rekurse mehr als anderthalb Jahre unerledigt bleiben, wodurch beispielsweise aus der Erhöhung des Wasserzinses der Gemeinde jährlich mehr als 150 000 K entgehen. Oder man stellt die Gemeinde unter Zwang und nötigt sie z. B. dem luxuriös eingerichteten Radiohotel, der Tabakfakrik, der Bergverwaltung das Licht weit unter den Gestehungskosten abzugeben, wodurch im Laufe des Jahres Tausende von Kronen sonstiger Einnahmen entgehen, ohne daß man in diesem Fall einen Anlaß fände, gegen diese unter dem Zwang der Verhältnisse auftretende Bevorzugung seitens der Oberbehörden einzuschreiten.

Die im eingangs zitierten Erlaß angeführten Gründe treffen keinesfalls zu oder waren durch inzwischen erfolgte Einhaltung der Vorschriften der Aufsichtsbehörden überholt und nicht mehr stichhältig. Es müssen daher ganz andere Gründe als die im Erlaß der politischen Landesverwaltung angeführten für die Auflösung der Gemeindevertretung in Joachimsthal maßgebend gewesen sein. Deshalb fragen die Gefertigten den Herrn Minister:

1.) Ist er bereit, die wahren Gründe für die Auflösung der Gemeindevertretung von Joachimsthal bekanntzugeben und

2.) den Erlaß der politischen Landesverwaltung als unbegründet und überstürzt aufzuheben?

Prag, am 30. Juni 1927.

Geyer,

inž. Kallina, Weber, Horpynka, dr Lehnert, dr Schollich, dr Rosche, Nitsch, Koczor, Matzner, dr Koberg, dr Keibl, Siegel, Szent-Ivány, Füssy, dr Holota, dr Korláth, Knirsch, Wenzel, inž. Jung, Simm.

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