Die Auswüsche in der Preispolitik des
Papierkartells in der Tschechoslowakei führen immer mehr
und mehr zu einer schweren Schädigung des Buchdruckergewerbes.
So sei hier besonders bemerkt, dass das Papierkartell den gleichen
holzfreien Stoff, den das hiesige Buchdruckergewerbe mit 6·95
Kè per Kilo zahlen muss, nach Oesterreich
mit 4·20 Kè liefert. Als ein erfolgreiches
Mittel, um gegen die schädliche Preispolitik des Papierkartells
im Interesse der Buch- und Steindruckerschaft, der papierverarbeitenden
Industrie und deren Kunden anzukämpfen,
wäre in erster Linie eine Aufhebung oder zumindestens Ermässigung
des Einfuhrzolles auf Papier in Erwägung zu ziehen, damit
durch die Konkurrenz des österreichischen und deutschen Papieres
auf dem Inlandsmarkte der willkürlichen Preispolitik des
Papierkartells wirksam gesteuert werde. Ausserdem ist die Einsetzung
von Kartellprüfungskommissionen, die paritätisch aus
Erzeugern und Verbrauchern zusamengesetzt sind und unter Kontrolle
der Gewerbebehönde arbeiten, eine dringende Notwendigkeit,
um die Auswüchse in der Presbildung der Kartelle zu überwachen
und zu prüfen und hint anzuhalten.
Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Minister die Anfrage:
1. Ist er geneigt, durch Herabsetzung des Einfuhrzolles
für Papier der schädigenden Preispolitik des Papierkartells
durch eine freie ausländische Konkurrenz auf dem Inlandsmarkte
sofort wirksam entgegenzutreten?
2. Ist er bereit, durch die Bildung von Kartellprüfungskommissionen,
die paritätisch aus Erzeugern und Verbrauchern zusammengesetzt,
unter der Kontrolle der Behörden arbeiten, den Auswüchsen
in der Preisbildung der Kartelle wirksam zu begegnen?
Prag, den
12. Dezember 1927.
In der letzten Zeit mehren sich die Fälle,
dass ausländische, ungarische Staatsbürger bei Uebertretung
der Grenze, trotzdem sie sich mit regelrechten Papieren ausweisen,
verhaftet, und wochenlang unschuldig in Haft behalten werden.
So wurde am 14. d. M. in Bratislava der Angehörige einer
angesehenen Bratislavaer Familie, Freidrich Grüneberg, der
ungarischer Staatsangehöriger ist und für Regelung von
Familienangelegenheiten nach Hause kam, in Haft gesetzt. Einige
Tage früher wurde an der ungarischen Grenze Ing. Desider
Szilágyi angehalten, verhört und infolge eines Übersetzungsfehlers
des Dolmetschers unschuldig in Haft gesetzt.
Die Untersuchung pflegt in solchen Fällen
immer einige Wochen zu dauern und bedeutet nicht nur eine unbegründete
Freiheitsbeschränkung, sondern ist mit anderen uneinbringlichen
Verlusten für die unschuldig verhafteten verbunden.
Wir fragen daher:
Hat der Herr Minister Kinntniss von den häufigen
Übergriffen der Sicherheitsbehörden, hauptsächlich
an der ungarischen Grenze?
Ist Herr Minister geneigt, die sofortige Freilassung
der unschuldig verhafteten Personen zu veranlassen und den Organen
des Grenz- und Sicherheitsdienstes aufzutragen, in ähnlichen
Fällen mit grösserer Ein- und Vorsicht vorzugehen?
Prag, am 16.
Dezember 1927.
Bei der Steueradministration in Eger hat sich
entgegen den ausdrücklichen Bestimmungen des Sprachengesetzes
der Unfug eingeschlichen, dass den Parteien bei der Überreichung
von Eingaben die Empfangsbestätigung durch Aufdruck einer
rein tschechischer Stampiglie erteilt wird. Als endlich einmal
eine deutsche Partei die zweisprachige Bestätigung verlangte,
wurde ihr dies ausdrücklich verweigert. Auch der Hinweis,
dass mit Rücksicht auf das Sprachengesetz im Verkehr mit
den Parteien der doppelsprachige Amtsstempel zu verwenden ist,
hatte keinen Erfolg und das Amt weigerte sich ausdrücklich,
einen solchen Stempel zu benützen. Tatsache ist, dass die
Partei vom Amte wegging ohne die verlangte Bestätigung zu
erhalten.
Die Gefertigten fragen an:
1. Ist der Herr Finanzminister geneigt shleunigst
zu veranlassen sein Ämter zu belehren, welche Verpflichtungen
ihnen aus den Bestimmungen des Sprachengesetzes gegenüber
den Parteien erwachsen?
2. Ist der Herr Finanzminister bereit sofort
zu veranlassen, dass in den deutschen Gebieten die Ämter
verhalten werden, im Verkehr mit den Parteien mindestens doppelsprachige
Amtsstempel zu verwenden?
Prag, am 16.
Dezember 1927.
Der in St. Gotthard aufgedeckte Schmuggel
von 2 Waggons Waffenbestandteilen aus Italien hat die ganze èechische
Presse, die èechischen Parteien und die diplomatische Vertretung
der Republik in helle Aufregung versetzt und sogar die unter Führung
der tschechischen Aussenpolitik stehenden kleinen
Entende zu einer gross angelegten politischen Campagne veranlasst.
Selbst die Intervention des Völkerbundes wurde angerufen.
Nun wurde die Welt dieser Tage mit der auf Tatsachen beruhenden
Meldung überrascht, dass eine der Staatsaufsicht unterstehende
Waffen- und Munitionsfabrik 40.000 Gewehre an eine im Bürgerkrieg
stehende chinesische Armee geliefert hat. Diese Lieferung bedeutet
die offenkundige Unterstützung einer der im Bürgerkrieg
gegeneinanderstehenden Parteien in China und soll wohl die Entscheidung
in diesem Kriege zu Gunsten dieser Partei beeinflussen. Diese
Haltung steht in gar keinem Einklange mit den Abrüstungsbestrebungen,
von denen gerade in diesen Tagen so viel geredet wird. Sie werft
aber auch ein bezeichnendes Licht auf die Politik des Herrn Aussenministers
selbst, der in der Abrüstungskommission des Völkerbundes
eine führende Rolle spielt. Die Entrüstung über
den Waffenschmuggel von St. Gotthard gegenübergestellt, dieser
tschechoslowakischen Waffenlieferung, wirft ein grelles Streiflicht
auf die Unaufrichtigkeit der Aussenpolitik der Republik.
Die Gefertigten richten an dern Herrn Aussenminister
die Anfrage:
1. Wie begründet der Herr Aussenminister
die tschechoslowakische Waffensendfung an China?
Prag, den
17. Jänner 1928.