Das Bürgermeisteramt in Brüx hat
dem Verband der deutschen Selbstverwaltungskörper folgende
Mitteilung gemacht:
Am 19. Dezember 1927 wurde dem Bürgermeisteramte
in Brüx die vom 16. Dezember 1927 datierte Zuschrift der
hiesigen politischen Bezirksverwaltung zugestellt, in welcher
mitgeteilt wird, daß die mit 10 verschiedenen Belegen versehenen
Gesuche um Aufnahme in den deutschen und tschechischen Hebammenkurs
in Mähren bis spätestens 15. Dezember 1927 bei der Direktion
der Hebammenschule in Brünn überreicht werden müssen.
Der diesbezügliche Erlaß der politischen Landesverwaltung
in Brünn ist vom 23. November 1927 datiert und der politischen
Bezirksvewaltung in Brüx allerdings auch erst am 16. Dezember
1927 zugekommen, sodaß das Verschulden bei der politischen
Landesverwaltung in Brünn liegt.
Es bleibt dahingestellt, ob die zweifellose
Verschleppung der Verlautbarung des Hebammenkurses durch die politische
Landesverwaltung in Brünn auf bloßer Nachlässigkeit
beruht, oder ob dabei die Absicht mitgespielt hat, die Anmeldung
deutscher Bewerber möglichst zu verhindern. Auf jeden Fall
wird es aber notwendig sein, daß die politischen Behörden
darüber belehrt werden daß sie Verlautbarungen, die
eine Frist enthalten, so rechtzeitig weiterleiten, bezw. zur öffentlichen
Kenntnis bringen, daß die Einhaltung der Frist auch praktisch
möglich ist.
Wir fragen den Herrn Minister, ob er bereit
ist das Erforderliche zu veranlassen, damit amtliche Verlautbarungen
rechtzeitig erfolgen?
Prag, den
17. Jänner 1928.
Das Zuckserkartell hat beschlossen, einen Transportzuschlag von
14 Kč pro Meterzentner Zucker einzuheben und den Großhändlern
einen Rabatt von Kč 6.50 pro Meterzentner zu gewähren.
Das bedeutet einen Zuckerpreis von 536.50 Kč franco Eisenbahnstation
des Konsumortes und es ist nach den bisherigen Erfahrungen ganz
selbstverständlich, daß diese neuerliche Verteuerung
auf den Konsum überwälzt werden wird. Es ist zweifellos,
daß dieser Transportzuschlag ganz ungerechtfertigt ist.
Die großen Konsumorte der Republik liegen in der Nähe
der Produktionsstätte, sodaß für sie ein Transportzuschlag
gar nicht in Betracht kommt. Im Durchschnitt werden die Transportkosten
nur etwa die Hälfte des vom Kartell festgesetzten Betrages
ausmachen. Es handelt sich also in Wirklichkeit nur darum, daß
die am Zuckerkartell vereinigten Kapitalisten, die ohnehin fette
Profite erzielen, und im letzten Jahr mit reichen Steuergeschenken
bedacht wurden, einen neuen Übergewinn aus der Tasche der
Konsumenten erzielen.
Die Regierung hat bisher jedes Einschreiten gegen die willkürliche Steigung des Zuckerpreises mit dem Hinweis auf die Aufhebung der gebundenen Wirtschaft abgelehnt. Der neuerliche Anschlag des Zuckerkartells auf die konsumierende Bevölkerung kann aber wohl mit dieser Ausflucht nicht abgetan werden, wir halten es vielmehr für die Pflicht der Regierung, nicht die Interessen der Kapitalisten, sondern die Interessen der gesamten Bevölkerung wahrzunehmen.
Wir fragen daher die Regierung:
1.) Welche Maßnahmen gedenkt die Regierung gegen die neuerliche Verteuerung des Zuckers zu ergreifen?
2.) Ist die Regierung bereit, endlich ein Kartellgesetz
vorzulegen, durch welches die Kartelle unter wirksame Kontrolle
unter Mitwirkung der Arbeiterschaft und der Konsumenten gestellt
werden?
Prag, den
17. Jänner 1928.
Der Gendarmerie-Oberwachtmeister Kacíř in Jogsdorf,
Bezirk Odrau, Schlesien, scheint eine merkwürdige Auffassung
von seinen Dienstespflichten zu haben. Statt sich in nationalen
Angelegenheiten mit Rücksicht auf seine
Stellung der großsten Zurückhaltung zu bafleißigen,
ist er ein offener Vorkämpfer für die baldige Tschechisierung
des Odertales. Auf ihn ist die vollständig überflüssige
Gründung einer tschechischen Minderheitsschule im Orte zurückzuführen.
Von welchen Gesichtspunkten er sein Amt versieht, zeigt folgender
Vorfall.
Am 20. November 1927 machte er an die politische
Bezirksverwaltung in Troppau folgende dienstliche Meldung:
Es wird gemeldet, daß der 17jährige
Rudolf Schneider aus Jogsdorf, Bäzkerlehrling bei Josef Fritsch
in Zauchtel, im Mai 1927 an Tuberkulose erkrankt ist und durch
die dortige Krankenkassa in die Lungenheilstäte Oberschaar
in Schlesien abgegeben wurde. Da die Krankheit langwierig und
länger andauernd ist, wurde die Gemeinde Jogsdorf durch die
Bezirkskrankenkassa ersucht, die Hälfte der durch Schneider
verursachten Auslagen zu bezahlen. Dieses Ansuchen wurde aber
abgewiesen und als sie später nochmals durch den Vormund,
Josef Gold, Nr. 17 in Odrau, Weisskirchnerstraße vorgelegt
worden war, abermals vom Bürgermeister der Gemeinde Jogsdorf
abgelehnt.
Rudolf Schneider wurde daraufhin aus dem Krankenhause
entlassen und war mit dem Ansuchen wegen Bezahlung der Kosten
persönlich beim Bürgermeister der Gemeinde Jogsdorf.
Dieser hat ihn jedoch angefahren und erklärt, daß er
nichts unterschreibe, weil seine (des Rudolf Schneider) Stiefmutter
ihre beiden Kinder in die tschechische Schule gegeben habe. Er
werde -sich für Alles das revanchieren, es sei dies angeblich
ein höchst gemeines Vorgehen von seiner Mutter und die Folgen
möge er sich selbst zuschreiben.
Schneider war sodann nochmals beim Bürgermeister,
bat um Unterschreibung des Gesuches, wurde jedoch abermals mit
dem Hinweise darauf abgewiesen, daß er (der Bürgermeister)
čechisch nicht verstehe und daß
das Gesuch in deutscher Sprache verfaßt sein müsse.
Rudolf Schneider war somit genötigt, bei
seiner Stiefmutter Anna Schneider in Jogsdorf in Versorgung zu
bleiben. Diese ist vollkommen vermögenslos, hat nur ein einziges
kleines Zimmer zur Wohnung, in welchem ihre sämtlichen Familienangehörigen
beisammen wohnen, das sind 2 Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren,
die Mutter und der Kranke.
Ihre Kinder besuchen die tschechische Minderheitsschule
im Orte und da dieselben stets mit dem Kranken beisammen sind,
können sie die Ansteckung sehr leicht auf die übrigen,
die Minderheitsschule besuchenden Kinder übertragen, zumal
der Krankheitszustand des Rudolf Schneider schon sehr fortgeschritten
ist.
Diese Anzeige ist von Anfang bis zu Ende unwahr
und erdichtet. Der falscherweise beschuldigte Bürgermeister
von Jogsdorf ließ nach Kenntnis der Anzeige den genannten
Rudolf Schneider vor der Gemeindevertretung einvernehmen und erklärte
dieser, daß die Angaben durchaus unrichtig sind, vielmehr
die Gemeinde, bezw. der Bürgermeister ihm in jeder Weise
behilflich waren. Als er dem Bürgermeister ein tschechisch
geschriebenes Gesuch an die Masarykliga zur Bestätigung der
Tatbestandes vorlegte, hat sich dieser selbst eine Übersetzung
davon besorgt, da er doch wissen wollte, was er unterschreibt,
das Gesuch sodann anstandslos unterschrieben. Eine Bemerkung habe
der Bürgermeister nicht gemacht oder ihn angefahren. Er wohnt
auch getrennt von seinen Stiefgeschwistern und kommt mit ihnen
nicht in Berührung.
Bei diesen Tatbestande, der in einem
Protokolle festgehalten wurde, muß man sich doch mehr als
wurden, wie ein behördliches Organ einen derartig unrichtigen
Bericht machen kann. Der Grund scheint nur darin zu liegen, daß
das Denken der Oberwachtmeisters Kacíř vollständig
von chauvinistischen Gefühlen getrübt ist und er hier
die Gelegenheit für gekommen hielt, dem Bürgermeister
bezw. der deutschbewußten Bevölkerung von Jogsdorf
eines auszuwischen und sie höherenorts zu vermadern.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister
des Innern:
Sind sie bereit, die Angelegenheit strenge untersuchen und den
Oberwachtmeister Kacíř belehren zu lassen, daß
Anzeigen der Gendarmerie strenge sachlich und wahr zu sein haben,
soll nicht das Vertrauen der Bevölkerung in dieser Sicherheitseinriechtung
schwer erschüttert werden und ihn für
sein Vergehen der Bestrafung zuzuführen?
Sind Sie bereit, die Angelegenheit strenge
under dieses Vertrauen durch sein einseitiges chauvinistisches
Vorgehen vollständig verloren hat, ehestens von seinem Dienstposten
in Jogsdorf zu entfernen, da seine Anwesenheit zur Beunruhigung
der öffentlichen Ruhe und Ordnung beiträgt?
Prag, am 14.
Jänner 1928.
Das tschechoslovakischen Preßbüro
hat folgende Meldung ausgegeben:
Die tschechoslovakische Waffenfabrik A. G. in Brünn hat einen Lieferungsvertrag auf 40.000 Gewehre für die nordchinesische Armee abgeschlossen. Auf dem Schiffe Praga, dessen Eigentümer Ing Betak aus Prag ist, und das mit voller Berechtigung unter der tschechoslovakischen Flagge fährt, befindet sich außer den erwähnten 40.000 Gewehren ein Personenautomobil für den Vertreter der Waffenfabrik in Peking und Waffenmuster an Bord. Außer dieser Ladung führt das Schiff Praga überhaupt keine andere Ware, weder als eigene Ladung, noch als Unterladung. Das Schiff erreichte in voller Ordnung den Hafen Manila, wo es seine Kohlenvorräte ergänzen mußte. Auf die Alarmnachrichten von einer beabsichtigten Beschlagnahme desˇSchiffes durch die südchinesische Armee wandte sich der Vertreter der Waffenfabrik in Peking telegraphisch an die Waffenfabrik mit der Anfrage, ob sie nichts dagegen einwende, daß das Schiff unter dem Schutze eines Kriegsschiffes der nordchinesischen Armee aus Manila in den nordchinesischen Hafen fahre. Gegen diese Begleitung wurde seitens der Waffenfabrik nichts eingewendet.
Diese Meldung muß - insbesonders nach der ursprünglichen Ableugnung, daß ein tschechoslovakisches Schiff Praga überhaupt existiert - daß größte Befremden und die größte Beunruhigung hervorrufen. Die tschechoslovakische Öffentlichkeit war mit vollem Recht erregt, als der Vorfall von St. Gotthard die Tatsache ans Licht brachte, daß italienische Waffen nach Ungarn geschmuggelt werden. Nun wird offiziell zugegeben, daß derselbe Tatbestand, der von Seiten Ungarns und Italien mit vollem Rechte als Bedrohung des Friedens empfunden wird, von einem tschechoslovakischen Unternehmen gesetzt wurde, was natürlich nur mit Zustimmung der Regierung erfolgen konnte. Die Regierung ist für diese Handlung voll verantwortlich und hat somit die pflichtgemäße Neutralität in dem Konflikt zwischen der süd- und nordchinesischen Regierung schwer verletzt. Es entsteht die Frage, wie es die Regierung mit den demokratischen Traditionen der Republik und mit ihren Friedensbestrebungen vereinbaren kann, daß aus der Tschechoslovakei zur Bekämpfung einer nationalen Freiheitsbewegung Waffen geliefert werden und wie es die Regierung verantworten kann, daß sie das Land der Gefahr schwerer außenpolitischer Verwicklungen aussetzt.
Aber auch über die italienisch - ungarische Waffenlieferungs-Angelegenheit ist die Regierung dem Parlament Aufklärung schuldig, dies umso mehr, als die falsch deklarierte Sendung nach einer slovakischen Bestimmungsstation adressiert war. Wenngleich diese Adresse offenbar falsch ist, ist es doch notwendig, darüber volle Beruhigung zu schaffen, vor allem aber muß die Volksvertretung über die ganze durch die Aufdeckung des Waffenschmuggels geschaffene Lage und die seitens der Regierung eventuell beabsichtigten Schritte erschäpfende Auskunft gegeben und dem Parlamente Gelegenheit zur Stellungnahme geboten werden.
Wir fragen daher die Regierung:
Ist sie bereit, über die Waffenlieferung nach China, sowie über den italienisch-ungarischen Waffeschmuggel und über die beabsichtigten Maßnahmen zur Verhinderung von Waffenlieferungen Aufschluß zu geben und die Stellungnahme des Parlaments einzuholen?
Prag, den
17. Jänner 1928.
In der letzten Zeit hat die politische Bezirksverwaltung in Freudenthal wiederholt und zwar durch die Bescheide vom 4 Oktober 1927 Zl. b 21/76 und vom 10. Oktober 1927 Zl. b 22/20 und schließlich vom 23. Dezember 1927 b 21/105 Ansuchen der Kreisleitung Jägerndorf der Deutschen Nationalpartei um Bewilligung zum Verbreiten von Flugblättern abgewiesen wegen Mangel aktiver Legitimation mit Rücksicht darauf, daß sich die Deutsche Nationalpartei ebenso wie deren Kreisleitung ohne rechtliche Grundlage konstituiert hat, weshalb sie keine juristische Persönlichkeit besitzt und deren Eingaben nicht Gegenstand einer Amtshandlung bilden können. Dieselbe Begründung liegt dem Erlasse der politischen Landesverwaltung Troppau vom 23. November 1927 Zl. St 555 zu Grunde, mit welchem ein Rekurs in der gleichen Sache abgewiesen wurde. Einen Ministerialrekurs dagegen einzubringen hatte keinen Zweck, weil inzwischen bekannt wurde, daß sich alle diese Entscheidungen auf ein Erkenntnis des Obersten Verwaltungsgerichtes vom 28. Juni 1927 stützen, womit einer christlichsozialen Parteiorganisation das Recht auf Erteilung einer Bewilligung für eine Liebhabervorstellung abgesprochen wurde mit folgender Begründung:
Nach der geltenden Rechtsordnung stand bis zum Umsturz die sogenannte Rechtspersönlichkeit, d. i. die Fähigkeit Subjekt von Rechten und Verpflichtungen zu sein, ausschließlich physischen und juristischen Personen zu. Eine juristische Person konnten bilden entweder Personegemeinschaften (moralische Personen, universitates personarum) oder irgend welche Zweckvermögen (universitas bonorum). Damit eine Personengemeinschaft - und um eine solche handelt es sich hier - als juristische Person anerkannt werden konnte war erforderlich, daß sie sich in irgend einer jener Formen konstituierte, welche die Gesetzgebung für die Entstehung dieser oder jener Rechtsperson vorschrieb, woraus sich ergibt daß eine Personengemeinschaft, die sich in keiner der in den Gesetzen hervorgehobenen Arten konstituierte, bloß tatsächlich bestehen konnte, daß ihr aber Rechtspersönlichkeit nicht zukam, d. h. daß sie nicht geeignet war Rechte zu erwerben und Verpflichtungen einzugehen und daß sie daher insbesondere auch nicht zur Verteidigung ihrer Rechte vor den Behörden als Prozeßpartei auftreten konnte.
An diesem Rechtszustand wurde seit dem Umsturz im Wesen nichts geändert. Was aber die politischen Parteien und Organisationen anbelangt ist zunächst festzuhalten, daß bis zum Umsturz und auch noch in der ersten Zeit des Bestehens der Republik diese nur faktisch bestanden. Und auch bis zum heutigen Tag wurde keine Norm erlassen, welche die Entstehung und Organisation dieser Parteien geregelt hätte. Trotzdem begann jedoch die Gesetzgebung und zwar beginnend mit dem Gesetz Nr. 75/1919 (Gemeindewahlordnung) diesen bisher nur faktisch existierenden Gebilden gewisse Rechte zuzuerkennen, insbesondere im Wahlverfahren für die öffentlichrechtlichen und ständischen Körperschafien, ja sie legte ihnen sogar vermögensrechtliche Verpflichtung auf wie z. B. die Verpflichtung zum Ersatz des mit der Vervielfältigung der Kandidatenlisten verbundenen Aufwandes.
Aus diesen Vorschriften ist ersichtlich, daß die heutige Gesetzgebung zwar dahin zielt, daß den politischen Parteien der Charakter juristischer Personen einer besonderen Art (sui generis) zuerkannt werde. Trotzdem hat aber das Oberste Verwaltungsgericht nicht gefunden, daß diese Entwicklung schon so weit voreschritten sei, daß den politischen Parteien auch der Charakter von juristischen Personen schon heute im vollen Umfang zuerkannt werden könnte. Die Vorschriften der bisherigen Gesetze können nur so ausgelegt werden, wie sie lauten, d. h. daß den politischen Parteien als grundsätzlich nur faktisch existierenden Gebilden bloß jene Rechte zuerkannt und jene Verpflichtungen auferlegt werden können, die das Gesetz selbst aufstellt, sodaß sie in allen anderen Beziehungen auch fernerhin ungeeignet bleiben. Subjekte von Rechten und Verbindichkeiten zu werden.
Nach dem Gesagten ist also zwar zuzugeben,
daß die Begründung der angefochtenen Entscheidung
in ihrer allgemeinen Fassung, wonach politische Parteien überhaupt
keine juristischen Personen, sondern bloß sogenannte freie
Organisationen seien und als solche rechtlich überhaupt nicht
existieren und nicht fähig seien. Rekurse einzubringen, nicht
richtig ist, denn hinsichtlich jener Rechte und Verbindlichkeiten
die das Gesetz den politischen Parteien ausdrücklich zuerkennt,
muß auch diesen Parteien die Eignung im Auftreten vor den
Behörden als Prozeßparteien und die Einlegung von Berufungen
zugestanden werden. Da es sich aber im gegebenen Falle um ein
Recht handelte, das durch keine giltige Norm einer politischen
Partei zuerkannt wurde, hat das beklagte Amt mit Recht ausgesprochen,
daß in dieser Hinsicht der beschwerdeführenden politischen
Partei die Fähigkeit zur Rekursüberreichtung nicht zukomme.
Durch die auf diese Entscheidung gestützte Praxis wird namentlich den oppositionellen Parteien dort, wo es einem Bezirkshauptmanne gerade paßt, jede Agitation unmöglich gemacht, während Regierungsparteien gegenüber in ähnlichen Fällen bei Verbreitung von Flugblättern und dergl. erwiesenermaßen keine Schwierigkeiten bereitet wurden. Dieser Zustand ist eines Rechtsstaates gewiß unwürdig und fordert dringend Abhilfe. Deshalb stellen die Gefertigten an den Herrn Minister Innern folgende Anfragen:
l.) Warum wurde bis heute, trotzdem wir uns schon im 10. Jahre des Bestandes der Republik befinden kein Gesetzentwurf eingebracht, um die rechtliche Stellung der politischen Parteien gehörig zu regeln?
2.) Gedenkt die Regierung noch rechtzeitig vor den Wahlen in die Bezirks- und Landesvertretungen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Lücke auszufüllen, welche durch die vorzitierte Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes aufgedeckt wurde?
3.) Wie soll in der Zwischenzeit dafür
gesorgt werden, daß unter vollständiger Wahrung der
Rechtsgleichheit allen politischen Parteien und ihren Gliederungen
ohne Ausnahme eine ungehinderte Werbetätigkeit ermöglicht
und gesichert wird?
Prag, am 20.
Jänner 1928.
Bereits in der Interpellation vom 13. Dezember 1927 (Druck 1392) haben die Abgeordneten Siegfried Taub, Eugen de Witte und Genossen darauf hingewiesen, daß die vom Herrn Finanzminister beklagten Mängel der Gemeindevoranschläge in allererster Linie auf die Verzögerung in der Überweisung der Gemeindeumlagen zurückzuführen sind. Wie schwer die Gemeinden durch diese monate-, ja oft mehr als ein Jahr lang verzögerten Überweisungen getroffen werden, beweist die Tatsache daß zahlreiche Gemeinden deshalb weil ihnen die ihnen zukommenden Umlagen vorenthalten werden, zum Schluß nicht einmal mehr in der Lage sind ihren Angestellten die fälligen Bezüge auszuzahlen. Um nur einige wenige konkrete Beispiele hetauszureifen, verweisen wir darauf, daß die Stadtgemeinde Altrohlau seit Monaten ihren Angestellen die Bezüge nicht mehr am l. eines jeden Monates im Vorhinem, sondern in Raten während des Monates auszahlt. Derselbe Zustand ist in der Gemeinde Ossek im Bezirke Dux eingetreten. Diese Tatsache vermehrt nur die Fülle der Argumente gegen die derzeitige Regelung der Finanzwirtschaft der Selbstverwaltungskörper und ruft gebieterisch nach einer Novellierung des Gesetzes Nr. 77/1927, da es in seinen Auswinkungen die Wirtschaft der Gemeinden vollkommen unterbindet und die Existenz der autonomen Angestellten aufs Schwerste gefährdet.
Wir fragen daher den Herrn Minister:
1.) Ist er bereit zu veranlassen, daß die Überweisung der fälligen Gemeindeumlagen in Hinkunft regelmäßig erfolgt und fiir die eheste Flüssigmachung der Rückstände Sorge zu tragen damit die Gemeindewirtschaft ordentlich geführt und insbesonders die Ansprüche der Gemeindeangestellen gesichert werden?
2.) Gedenkt der Herr Minister eine baldige
Novellierung des Gesetzes Nr. 77/27 in Angriff zu nehmen?
Prag, den
24 Jänner 1928.
Miniszter Ür! 1927. december 8-án Munkácson resztvettem a vezetésem alatt álló országos keresztényszocialista párt választási gyülésén és ott beszédet is mondottam amelyet az ülésen jelen volt hatósági kiküldött is végighallgatott Erröl a gyülésröl tudositást közölt a sajtó. Igy 1927 december 11-én a Prágai Magyar Hirlap közölte kivonatosan a beszédemet is.
A prágai államügyészség a Prágai
Magyar Hirlap -nak ezt a számát elkoboztatta
kivonatosan közölt beszédem következö
reszéért:
Ruszinszkó földjén is, mint mindenütt egyebütt - kezdte meg Szüllö Géza beszédét - csak azt hirdethetem, hogy mi mayarok legyözött, de nem levert faj vagyunk. Hirdetem, hogy Csehszlovákiába kényszeritett magyarságnak minden jogát meg kell adni, mert igazság és jog nélkül nem lehet békéröl és konszolidácioról beszélni.
A békeszerzödés szétrobbantotta a régi Ausztriát, azt az Ausztriát, amely a nagyhatalmak szerint tüzfészek volt Szétzuzták Ausztriát, hogy a különbözö fajok szabadon élhessék nemzeti életüket. A béke szelleme helyett azonban harc folyik velünk szemben, hogy minket a magyarságot nemzeti érzésünktöl, nemzeti lényegüktöl fosszanak meg. A lelket, az érzést akarják kiölni a magyarságból. (Ugy van!) Ezt nem engedjük! Nem engedhetjük! Ez ellen hirdetem én nagy harcunkat és én nem engedek egy jottányit sem jogainkból. Én nem félek, én nem hátrálok, én a törvény alapján állok, és lelkemmel szivemmel harcolok minden ilyen törekvés ellen. (Üriási taps)
A békeszerzödések megalkotásakor öt ügyvéd vette át a jó isten szerepét, ujra akarták teremteni a világot. Azonban ezek az urak nem az igazságot, hanem a sikert keresték! Itt van egy faj, amely eze évig vérzett, amely ezer esztendön keresztül tartotta a hátát keleti hadak rohamainak, egy faj, amely éfeterös s amelyet méltatlanul megaláztak. Ebböl az államból soviniszta cseh államot akarnak teremteni; ez nem lehetséges, mert ebben az államban nemcsak csehek élnek.
Mély hatásu, gyakor izugó helyesléssel kisért beszéde további részében élesen kritizálta Szüllö Géza a szólásszabadság és a sajtószabadság itteni kezelését s rámutatott arra az igazságtalan helyzetre, hogy tizezreket, akiktöl az adót elfogadják s akiknek fiait katonai szolgálatra behivják, hontalanokként kezelnek.
Mi minden igazságtalanság ellen - ugymond - a törvények és a jog alapján állva harcolunk. Harcunkban igénybe vesszük a propaganda fegyverét is. Ez a propaganda azonban a tudás által vértezett igazságon nyugszik.
Propagandánk igazságát erösitik meg
az olyan esetek, amilyen például Szabó Lajos
esperes kiutasitása volt.
Az államnak a cimerében ott van a büszke mondás:
Pravda víézí, az igazság
gyöz, ez az én célom, ezt akarom én
is!
Azért jöttünk Munkácsra, hogy szoros összefogásra
hivjuk fel itt az öslakósságot a magyarokat,
a ruszinokat, a németeket. Az öslakósságnak
egységes fronton kell harcolnia s e hardban a leghatalmasabb
fegyverünk: az autonómia követelése. A
nyelv vallás és terület - mint ahogy egy nagy
bölcs kifejtette - nem elég összekötö
kapocs a népek életében. A mult tradiciói
szükségesek ahhoz, hogy egy nép összeforrjon,
és mi magyarok, ruszinok, zsidók már a multban
is összeforrottunk. Felekezeti és faji különbség
nélkül küzdöttünk együtt, hogy
földünket, házunkat, erdeinket megvédjük,
azt a földet, erdöt és házat, amely masnak
idegen lehet, de nakünk - haza!
Ezek a fejtegetések semminemü büntetendö
cselekmeny tenyalladékat nem alkotják, mert azok
nem haladják meg a politikai diszkusszió hatarait,
amely diszkussziról állpitotta meg a köztársaság
ezidöszerinti elnöke, Masaryk prfesszor, hogy az a demokrácia.
A prágai államügyeszség az az eljárása
tehát, hogy a szóbanforgó lapot elkoboztatta,
nem egyéb üldözésnél.
Miniszter Ur! Az alkotmánylevél 117 szakaszának
elsö bekezdése biztositja a csehszlovák állam
polgárainak a szabad politikai diszkussziót, amikor
ugy rendelkezik, hogy törvény korlátain
belül mindenki szó, irás, sajtó, ábrázolás
stb. utján nyilvánithatja véleményét.
Igaz ugyan, hogy ez a törvényes rendelkezés
magában véve visszafejlödés, amennyiben
annak mintája az 1867 december 21-én kelt, az osztrák
birodalmi törvénytárban ugyanazon évi
142 gyüjteményi szám alatt közhirre tett
osztrák állami alaptörvény 13. cikkének
elsö bekezdése világosabban rendelkezik. Ezen
osztrák rendelkezés szerint mindenkinek joga
hogy a törvényes korlátokon belül szó,
irás, sajtó vagy pedig képes ábrázolás
utján szabadon nyilvánithatja véleményét.
Az 1914, XIV. t.c. 1. §-a hasonlóképpen szól.
Miniszter Ur! A prágai államügyészség ugylátszik betü szerint értelmezi az alkotmánylevél idézett rendelkezését és altadályokat emel a szabad politikai diszkusszionak, amikor a szabad politikai diszkusszió egyik legfontesabb eszközét, a saltót üldözi.
Csakhogy a prágai államügyeszség megfeledkezett
arról az ünnepélyes ügéretrtöl,
amelyet a csehszlovák nemzet az alkotmánylevél
bevezetésében tett. Ezen igeret sterint a
csehszlovák nemzet .... biztositandó a zabadság
áldásait .. elfogadta az alkotmányt ....
mert müvelt, békeszertö, demokratikus és
haladö tagja kiván lenni a népek társaságárak.
Miniszter Ur! Kérdem, mit hajlandó tenni, hogy alantasai,
az államügyészségek ezen igeret szellemében
gyakorolják hatáskörüket, s ne járjanak
el ugy, hogy eljárásük a régi Ausztria
történetének legsötétebb napjaira,
a XIX. század ötvenes éveire emlékeztet?
S kérdem ezt annyival is inkább, mert nem tételezhetem
fel, hogy Bach szerepét akarja játszani ebben az
államban.
Prága 1928. január ll.