Pùvodní znìní ad 1580/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Kobeg und Genossen

an den Minister des Innern

betreffs Beschlagnahme eines Flugblattes durch die Staatspolizei in Jägerndorf.

Das Polizeikommissariat in Jägerndorf hat mit Bescheid vom 28. April 1928 angeblich über Auftrag der Staatsanwaltschaft in Troppau die Beschlagnahme des anläßlich der am 6. Mai stattfinden den Gemeindewahl herausgegebenen Flugzettels Deutsche Wähler von Groß-Jägerndorf, herausgegeben von der Deutschen Nationalpartei in Jägerndorf durchgeführt. Dabei fielen folgende Stellen der Zensur zum Opfer: 1. Nach der Überschrift die Militärgesetze, die sich gegen Deutschland und Deutschösterreich richten und einen Jahresaufwand von 1 Milliarde 400 Millionen Kronen, also mehr als 100 Kè auf den Kopf eines Einwohners der Èechoslovakei erfordern. Der Dadurch erzielte Heeresstand ist sogar im Frieden größer als Deutschland und Deutschösterreich mit einer fünfmal größeren Einwohnerzahl zusammen aufbringen. Im Kriege aber verfügt die Èechoslovakei infolge der regelmäßigen Rekrutenausbildung um wenigstens 20mal mehr ausgebildete Soldaten als diese beiden Staaten. 2. Im Absatze über das Finanzgesetz für die Selbstverwaltung die Worte: namentlich aber unsere deutschen Gemeinwesen vollständig èechischer Willkür ausliefert. 3. Im Abschnitte die Verwaltungsreform, die eine polizeistaatliche Beamtenherrschaft (die nächsten beiden Worte beschlagnahmt) schlimmster Art aufrichtet, ferner nach den Worten die Ernennung eines Drittels der Mitglieder von Bezirks- und Landesvertretungen folgendes beschlagnahmt,' nach Willkür der Regierung mit angekündigter Ausschaltung der Opposition, also das Ende jeder wahren und unbeeinflußten Volksvertretung. 4. Im Abschnitt das Ende des Landes Schlesien folgende Worte: Da deutsche Minister und deutsche Parteien diesem Unterdrückungssystem die Mauer machen. 5. Im Abschnitt die Beamtengesetze die Worte: die den Deutschen die letzte Hoffnung auf eine Besserung raubten. 6. Im Absatze Deutsche Schulen das Wort gedrosselt. 7. Im Satze die Enteignung deutschen Bodens das Wort deutschen.

Hiezu erlaube ich mir zu bemerken, daß alle die beschlagnahmten Stellen wortwörtlich bereits am 5. Oktober 1927 in Nr. 79 der in Brüx herauskommenden Zeitungen Volksruf, Norden, Brüxer Volkszeitung und Deutschen Volkszeitung anstandslos erschienen sind, daß ferner derselbe Auf ruf im Oktober des Vorjahres in den meisten deutschböhmischen Tages und Wochenblättern, u. a. auch in der Sudetendeutschen Tageszeitung, Tetschen, sowie auch in den deutschen Blättern Nordmährens und Schlesiens unbeschlagnahmt blieb und daß schließlich t sogar ein Flugblatt, das die beschlagnahmten Stellen im gleichen Wortlaute enthielt, vor den Gemeindewahlen im Oktober 1927 von der politischen Zensurbehörde in Jägerndorf in keiner Weise beanständet wurde. Es ist somit offenkundig, daß es sich im vorliegenden Falle um eine willkürliche Schikane eines untergeordneten Organes handelt, die bloß inszeniert wurde, um die Deutsche Nationalpartei in ihrem Wahlkampfe zu schädigen. Die Behauptung, daß durch die beschlagnahmten Stellen ein Delikt nach § 14 Abs. 5 des Schutzgesetzes begangen werde, ist allzu offensichtlich bei den Haaren herbeigezogen, als daß sie ernst genommen werden könnte. Es erweist sich wiederum, was wir schon so oft behauptet und bewiesen haben, daß nämlich die Staatsanwaltschaft in Troppau gegen die Deutsche Nationalpartei in einer geradezu gehässigen Weise vorgeht, wie dies sonst im Bereiche keiner anderen Staatsanwaltschaft der Republik der Fall ist.

Darum fragen die Gefertigten an:

Sind Sie, Herr Minister, bereit, an die Staatsanwaltschaft in Troppau und an das Polizeikommissariat in Jägerndorf entsprechende Weisungen bezüglich einer gerechten Handhabung der Zensur herauszugeben oder decken Sie dieses unerhörte Vorgehen und womit begründen Sie das? Werden Sie dafür sorgen, daß die staatsgrundgesetzlich gewährleistete freie Meinungsäußerung auch der Deutschen Nationalpartei in Jägerndorf in Hinkunft gewährleistet werde? Werden Sie veranlassen, daß für die beschlagnahmte Auflage der Flugzettel eine Entschädigung geleistet wird?

Prag, am 16. Mai 1928.

Dr. Koberg,

Dr. Schollich, Matzner, Siegel, Knirsch, Ing. Jung, Dr. Jabloniczky, Gregorowits, Fedor, Dr. Szüllö, Dr. Wollschack, Geyer, Wenzel, Krebs, Weber, Horpynka, Dr. Rosche, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Simm, Dr. Keibl.


Pùvodní znìní ad 1580/V.

Interpellation

der Abgeordneten Matzner, Nitsch und Genossen

an die Minister des Innern und der Justiz

in Angelegenheit der Beschlagnahme des Sudetendeutschen Bauernführers vom 5. Mai 1928.

In neuester Zeit wendet der Staatsanwalt und die politische Behörde ihr Augenmerk auf das Organ des Sudetendeutschen Landbundes, den Sudetendeutschen Bauernführer, der zweimal nacheinander in recht mutwilliger Weise der Beschlagnahme verfallen ist. Der eine Artikel, der sich mit der èechischslovakischen Nationalbank befaßt und der mit Recht deren einseitiges chauvinistisches Verhalten gegenüber den deutschen Landesbewohnern kritisiert, wurde an zwei Stellen ein Opfer des Rotstiftes. Die eine Stelle, die sich mit der Änderung der politischen Verhältnisse befaßt heißt: Man nennt den Staat ja bereits mit dem Namen und hält es gar nicht mehr für notwendig, Ziel und Gegenstand nur in allgemeinen Ausdrücken zu bezeichnen.

Des weiteren aus dem Absatze:

Sollte es aber nicht das einzig richtige sein, bereits jetzt, aus freien Stücken dem deutschen Volke das zu geben, was ihm gebührt, als zu warten, bis die Ereignisse mit rauher Hand die Richtigstellung vornehmen? Die Richtigstellung kommt ganz offensichtlich mit Riesenschritten!

Die zweite Hälfte dieses Absatzes als zu warten bis mit Riesenschritten wurde ein Opfer des Rotstiftes. Hier kann man wohl annehmen, daß mangelndes Wollen und Engherzigkeit des betreffenden Beamten Ursache der Beschlagnahme waren, denn die Behauptung, daß hier gegen die Selbständigkeit und verfassungsmäßige Einheitlichkeit des èechisch-slovakischen Staates aufgewiegelt wird, kann kein vernünftig denkender Mensch herauslesen.

Ein weiterer Aufsatz in derselben Nummer, der unter Eingesendet einige Gedanken über die Selbstverwaltung behandelt, hatte schwer unter der Sand des Zensors zu leiden. Es ist geradezu unerhört, wie in den hier beschlagnahmten Stellen es den Deutschen in der Èechoslovakei verübelt werden soll, sich als Volk zu fühlen und für ihre Freiheit zu kämpfen. Die Stellen lauten:

Die Èechen werden nun bald das Fest des zehnjährigen Bestandes ihrer Republik feiern und da können auch wir eine kurze Rückschau auf das halten, was wir in den zehn Jahren erreicht haben. Hinter uns liegt der dornenvolle Weg eines Knechtvolkes, den wir nun schon fast zehn Jahre gehen.

Welcher Deutsche gedächte nicht gerne und mit Stolz jener Tage im Herbst 1918 und Frühling 1919, wo edle Freiheitsbegeisterung die Volksseele erfüllte. Wo das Volk alles aufbot. nm die drohende Gefahr der Verknechtung abzuwenden, wo Freiheitshelden ihr Leben für die Sache des Volkes hingaben! Dies sind Ehrentage in der Geschichte unseres Volkes.

Unglaublich ist es aber, wenn man folgende Worte Ernst Moritz Arndt's beschlagnahmt, wenn man nicht einmal stehen läßt, daß man mit Ernst Moritz Arndt überhaupt etwas sagen möchte:

Mit Ernst Moritz Arndt möchte ich heute sagen: Es sind elende und kalte Klügler aufgestanden in diesen Tagen; die sprechen in der Nichtigkeit ihrer Herzen: Vaterland und Freiheit, leere Namen ohne Sinn, schöne Klänge, womit man die Einfältigen betört! Wo es dem Menschen wohlgeht, da ist sein Vaterland; wo er am wenigsten geplagt wird, da blüht seine Freiheit! Der Mensch aber soll lieben bis in den Tod und von dieser Liebe nimmer lassen, noch scheiden. Darum, o Mensch, hast du ein Vaterland, ein heilges Land, ein geliebtes Land, eine Erde, wonach deine Sehnsucht ewig dichtet und trachtet.

Wo dir Gottes Sonne zuerst erschien, wo dir die Sterne des Himmels zuerst leuchteten, wo seine Blitze dir zuerst seine Allmacht offenbarten und dir seine Sturmwinde mit heil'gem Schrecken durch die Seele brausten, da ist deine Liebe, da ist dein Vaterland und seien es kahle Felsen und öde Inseln und wohnen Armut und Mühe dort mit dir: du mußt das Land ewig lieb haben, denn du bist ein Mensch und sollst es nicht vergessen, sondern behalten in deinem Herzen. Auch ist die Freiheit kein leerer Wahn und kein wüster Traum, sondern in ihr lebt dein Mut und dein Stolz und die Gewißheit, daß du vom Himmel stammst. Da ist die Freiheit, wo du leben darfst; wo dich beglückt, was schon deine Eltern beglückte, wo keine fremden Henker über dich gebieten und keine fremden Treiber dich treiben, wie man das Vieh mit dem Stecken treibt. Dieses Vaterland und diese Freiheit sind das Allerheiligste auf Erden, ein Schatz, der eine unendliche Liebe und Treue in sich schließt, das edelste Gut, das ein Mensch auf Erden besitzt, und zu besitzen begehrt!

Diese goldenen Worte schrieb Arndt zur Zeit der napoleonischen Herrschaft und passen sie nicht auch auf unsere Zeit? Und gerade diese Worte lassen mich wieder freudvoll hoffen: Damals kam die Befreiung und sie muß auch uns wiederkommen und unsere Befreier werden sein: der deutsche Gott, der gerade, gesunde, deutsche Starksinn, die deutsche Tüchtigkeit und die deutsche Treue!

Nur in der Freiheit kann der Mensch sich bilden!

Ein Volk - ein Reich!

Der Inhalt der hier wiedergegebenen beschlagnahmten Stellen ist wohl Beweis genug, daß die Beschlagnahme eine recht mutwillige war, daß sie sich nicht leiten ließ von objektiver Beurteilung, sondern daß hier ein Attentat geplant ist auf die ehrliche nationale Gesinnung einer deutschen Zeitung, die man lediglich bewußt schädigen will.

Die Gefertigten fragen deshalb an:

1. Sind die Herren Minister geneigt sofort zu veranlassen, daß die zensorierenden Stellen in Asch beauftragt werden, die freie Meinungsäußerung im Sudetendeutschen Bauernführer nicht in so unerhörter Weise zu beschränken?

2. Sind die Herren Minister geneigt sofort untersuchen zu lassen, wer derartige Beschlagnahmen durchführt und ob dem Betreffen den überhaupt die Fähigkeit für die Beurteilung derartiger Fragen zugebilligt werden kann?

3. Sind die Herren Minister geneigt zu veranlassen, daß die beschlagnahmte Zeitung für den ihr mutwillig zugefügten Schaden entschädigt wird?

Prag, am 21. Mai 1928.

Matzner, Nitsch,

Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Dr. Koberg, Fedor, Gregorovits, Inž. Jung, Geyer, Knirsch, Wenzel, Dr. Wollschack, Simm, Krebs, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Horpynka, Dr. Schollich, Siegel, Ing. Kallina, Weber, Dr. Rosche.


Pùvodní znìní ad 1580/VI.

Interpellation

der Abgeordneten Hans Krebs, Hugo Simm und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Beschlagnahme der nicht periodischen Druckschrift Gedenkrede zum 4. März.

Im Verlage der deutschen national-sozialistischen Arbeiterpartei in Aussig. Teplitzerstraße 20, erschien aus Anlaß der Erinnerung des 4. März 1919, Anfang März 1928 die nicht periodische Druckschrift Gedenkrede zum 4. März vom Abgeordneten Hugo Simm. Diese Druckschrift enthält die Wiedergabe einer Gedenkrede, die der Abgeordnete Hugo Simm im Jahre 1927 anläßlich der März-Gefallenen-Feier in Reichenberg hielt.

Am 5. April 1928 erhielt das Sekretariat der deutschen national-sozialistischen Arbeiterpartei vom Polizei-Kommissariat in Aussig die Mitteilung, daß auf Grund des § 487 der St. P. O. vom 23. Mai 1973 lt. S 14, Punkt 1 des Gesetzes vom 19. März 1925, diese Broschüre an 3 verschiedenen Stellen konfisziert worden ist und das die Beschlagnahme dieser Broschüre verfügt wurde. Gleichzeitig bestätigt das Polizei-Kommissariat die Übernahme von 272 konfiszierten Exemplaren.

Die konfiszierten Stellen haben Folgenden Text: Die für den Kampf um die Freiheit und Unabhängigkeit des sudetendeutschen Volkes und Landes am 4. März 1919 gefallen sind.

Anstatt uns im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes orientieren und aufbauen zu lassen, besetzten die èechischen Truppen unter dem Drucke der Entente die sudetendeutsche Heimat. Mit der geschaffenen Nationalarmee, mit den hereinströmenden Legionären, langten die Èechen aus, fast in jedem deutschen Orte eine Dragonade zu legen. Vergebens wandte sich die deutschböhmische Landesregierung nach Paris an die ganze zivilisierte Welt, vergebens schickte man Proteste ab. Am 12. Dezember 1918 mußte die deutschböhmische Landesregierung, die in Reichenberg amtierte, flüchten. Inzwischen hatten in Deutschösterreich die Wahlen in die definitive Nationalversammlung stattgefunden. Am 4. März 1919 konstituierte sich dieselbe. Das sudetendeutsche Volk, das wegen der Besetzung seiner Gebiete keine Wahlen vornehmen konnte, wollte diesen Tag zu einer letzten Protestaktion für das Selbstbestimmungsrecht verwenden. Nochmals sollte der Wille unseres Volkes der Welt bekanntgegeben werden. So kam es dazu, daß an diesem Tage Tausende und aber Tausende unserer Volksgenossen in die Versammlungsräume, auf die Plätze und Märkte der deutschen Städte und Orte zogen, um gegen die Vergewaltigung Einspruch zu erheben, die gegen alle Versicherungen ihnen geschehen sollte. Aber sie wurden auseinandergejagt und es zeigte sich im sudetendeutschen Verhältnis im Kleinen, was inzwischen im Großen durch den Reparationsfrieden in Deutschland erkenntlich geworden war: daß die Propaganda der 14 Punkte eine gleissnerische war, nur zu dem Zwecke aufgetan, uns gläubig und damit waffenlos und machtlos zu machen. Wenn einer noch hoffnungsvoll war, so belehrten ihn die Schüsse des 4. März 1919 eines anderen.

Die Bilanz des 4. März.

Über 50 Sudetendeutsche starben an diesem Tage im Glauben an ihr Volk. In Arnau, Aussig a. E., Eger, Freudenthal, Kaaden, Mies, Karlsbad und Sternberg hauchten sie ihr Leben aus. Mitten in einem neuen Frühling - wem steht der sonnige März des Jahres 1919 nicht vor seinen Augen - geschah dies alles, inmitten des neuen tausendfachen Quellens und Lebens der Knospen, des millionenfach sich sonst aufzeigenden neuen Lebens in der Natur. Inmitten der Zeit geschah dies, die so recht geeignet war, eine Zeit der Hoffnung zu sein. Die Überprüfung der Ereignisse zeigte uns, wie rechtlos wir uns machten, als wir uns machtlos machen ließen. Ich will keine weitgehende Schlußfolgerung ziehen, aber eines stand seit dem Tage klar, daß das sudetendeutsche Volk von nun an einen langen Kampf zu führen haben würde, einen Kampf, in dem die Selbstbehauptung und nur diese Programm ist.

Dieses Bild steht vor unserer Seele auch in der gegenwärtigen Zeit, da es keine einheitliche, staatspolitische Tatsache ist, dieses Bild von dem Deutschland Von den Bergen der Alpen, bis zu den Wogen der Meere, vom Hochland des Waskau bis zur träumenden Tiefebene des östlichen Flachlandes, das in sich geschlossen hält, die Gaue des Rheins, die Herrlichkeiten Tirols und der Steiermark, des Salzkammergutes und des bayerischen Hochgebirges, so gut wie die des deutschen Mittelgebirges. Jenes Bild steht vor unserem geistigen Auge, das aufzeigt die Zeugen der Vergangenheit unseres Volkes in Lübek und Nürnberg, in Danzig und Straßburg, in Hildesheim und Rothenburg, das aufzeigt die gewaltigen Dome und Münster, die Marienburg an der Nogat, das Heidelberger Schloß, so gut wie die geschichtlichen Denkwürdigkeiten der alten Stauffenstadt Eger, und andere Schönheiten unserer engen Heimat. Und es kann uns nicht vewehrt werden, daß beim Erschauen dieses Bildes unser Herz überströmt, daß wir im Schauen desselben unsere gesamte deutsche Heimat in den gezeichneten Grenzen und das Volk in ihr lieben. Und es kann nicht verhindert werden, daß wir uns jeder die Frage vorlegen, ob uns nicht jedem im Volke ein Amt wird, zu helfen, daß wir vorwärtskommen. Wer dazu helfen will, weite sein Herz und rüste sich zur rettenden Tat, indem er sich vorhält, erkennen sei viel, der Wille sei alles. So siegen wir und so kommen wir zu unserer Freiheit.

Die unterzeichnetem lnterpellantem fragen den Herrn Minister des Innern an, ob er mit der Auffassung der Zensurbehörde in Aussig übereinstimmt, daß der Inhalt dieser Broschüre ein Vergehen nach § 14 Punkt 1 des Schutzgesetzes darstellt. Da die Broschüre, wie aus der Einleitung klar und deutlich hervorgeht, nichts anderes beinhaltet, als ein würdiges Gedächtnis der Erinnerung an die Märzgefallenen aufrecht zu erhalten, sind wir der Ansicht, daß die Konfiskation dieser Broschüre unrecht war und fragen den Herrn Minister des Innern an: Ist der Herr Minister des Innern bereit, die Aufhebung der Konfiskation und die Rückerstattung der beschlagnahmten 212 Exemplare, der obgenannten Druckschrift Gedenkrede zum 4. März zu veranlassen?

Prag, am 14. April 1928.

Krebs, Simm,

Geyer, Ing. Jung, Szentiványi, Nitsch, Füssy, Dr. Korláth, Dr. Holota, Koczor, Dr. Wollschack, Knirsch, Wenzel, Ing. Kallina, Weber, Dr. Schollich, Horpynka, Dr. Koberg, Siegel, Matzner, Dr. Rosche, Dr. Lehnert, Dr. Keibl.


Pùvodní znìní ad 1580/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Knirsch und Genassen

an den Justizminister

wegen Beschlagnahme der periodischen, Druckschrift Der Tag.

Die Polizeidirektion Aussig hat in Ausübung der Pressezensur aus der periodischen Druckschrift Der Tag Folge 45 von Samstag den 3. Lenzmond 1928 folgende Stellen beschlagnahmt:

An den Gräbern des 4. März.

Neun Jahre modern ihre Leiber schon in

dunkelbrauner Erde

Und frische Blumen werden bald auf ihren Gräbern

blühn

Die Male ihrer Wunden leuchten brennend rot, wie

offne Lippen,

Und Ströme heisser Qual und herben Schmerzes

gehen davon aus.

Hört es!

Ihr toten Söhne eines leidgeprüften Volkes,

Ihr Frauen, Mütter, Kinder, Greise,

Ihr blutgen Opfer jenes vierten März;

Wir stehen ein Volk, an Eueren Gräbern,

Ein Volk von Millionen deutschen Brüdern,

An deren Händen Ketten klirren.

Und wir ein Brudervolk in Leid und Schmerz,

Trotz Ketten ringen wir die Faust gen. Himmel

Zum Schwur der Treue und des Glaubens:

Wir wolln das Wort nicht brechen,

Nicht Buben werden gleich,

Wolln predigen und sprechen...

Neun Jahre modern ihre Leiber schon in dunkel

brauner Erde,

Und frische Blumen werden bald auf ihren Gräbern

blühn,

Die Male ihrer Wunden leuchten brennend rot, wie

junge Lippen,

Und Ströme starken Muts und großer Freude gehen

davon aus...

Max Karg.

Von Deinen Toten bist Du bewacht, teueres Land!

Sie schweben um Dich in jeder Nacht

Und wirken aus ihrer geheimen Macht

Aus Glut und Blut, aus Brand und schlacht

Ein Band von ewigen Bestand.

Karl Bröger.

Wir weihen Wehr und Waffen

Und Haupt und Herz und Hand!

Laß nicht zu Schanden werden

Dein lichtes Volk der Erden

Und meiner Mutter Land!

Dr. Ernst Leibl.

Außer dem aus den Artikeln Sudetendeutscher Trauertag:

Zu den Märzkundgebungen der sudetendeutschen Bevölkerung gab Prag an seine vereinsamten militärischen Posten in den deutschen Städten schärfste Befehle heraus. So kam, was kommen mußte. In sieben Städten feuerten èechische Gewehre und Maschinengewehre gleichzeitig in die wehrlose Menge, die sich keinerlei öffentlicher Gewalttätigkeit, nicht einmal einer Drohung schuldig gemacht hatte. Im Glauben an Volk und Heimat sanken die sudetendeutschen Märtyrer dahin. Neun Jahre sind unterdessen vergangen. Wenn auch eine Gruppe sudetendeutscher Parlamentarier heute mit den èechischen Machthabern politische Geschäfte abschliessen möchte, in den Massen der Sudetendeutschen ohne Unterschied von Partei und Klasse lebt die Erinnerung an den 4. März 1919 fort.

Der Trauertag, den die Sudetendeutschen im Inund Auslande am 4. März in Würde begehen, erneuert in den Herzen das tiefste Gelöbnis, mit Aufgebot aller Abwehrkräfte die geschichtliche Sendung als deutsches Grenzland zu erfüllen.

Die Beschlagnahme der obangeführten Gedichte und der Artikelstelle erscheint uns umso ungerechter, da sie in ruhiger und würdevoller Weise das Andenken an die unschuldigen Opfer des 4. März 1919 ehren. Gerade der Zensor der Polizeidirektion Aussig befleißigt sich in dieser Beziehung einer Zensurpraxis, wie sie in anderen Städten nicht geübt wird und wie sie die Bevölkerung infolgedessen auch nicht gewohnt ist. Da schon wiederholte Beschwerden hierüber erfolglos geblieben sind, richten wir neuerdings an den Herrn Justizminister die Anfrage:

1. Hält der Herr Justizminister eine Zensurpraxis wie die vorliegend geschilderte wirklich für notwendig oder gar für ersprieslich und billigt er dieselbe?

2. Ist der Herr Justizminister bereit, bezüglich der Zensurpraxis Weisungen zu geben, die eine objektivere Art der Zensur für die Zukunft vorsehen und gewährleisten?

Prag, den 20. März 1928.

Knirsch,

Geyer, Szentiványi, Nitsch, Füssy, Ing. Jung, Krebs, Dr. Wollschack, Simm, Dr. Korláth, Wenzel, Koczor, Dr. Holota, Ing. Kallina, Dr. Rosche, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Siegel, Dr. Koberg, Horpynka, Weber, Matzner, Dr. Lehnert.


Pùvodní znìní ad 1580/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs und Genassen

an den Minister für Post- u. Telegraphenwesen

in Angelegenheit der Werbung von Mitgliedern zum èechaslovakischen Roten Kreuz unter den Postbeamten und Angestellten.

Im Jänner 1928 wurde von verschiedenen Vorständen der Postämter, darunter auch vom Vorstand des Postamtes I. in Aussig verlautbart, daß alle Postbeamten und Postangestellten verpflichtet wären, dem èechoslovakischen Roten Kreuz beizutreten. Wer sich weigert, diesen Beitritt zu vollziehen, der habe die Gründe hiefür schriftlich dem Vorstande bekanntzugeben.

Es ist mir nicht unbekannt, daß die Prager Postdirektion im Amtsblatt Nr. 42 vom 16. Dezember 1927 unter Zahl 297941/P/1927 einen Präsidial-Erlaß an alle Postämter herausgegeben hat, der folgenden Inhalt aufweist:

Èechosl. Rotes Kreuz, Anmeldungen der Postangestellten als Mitglieder.

Im Jahre 1927 wurden im Bereiche der Prager Postdirektion 7279 Postangestellte Mitglieder des Èechosl. R. K.

Die Direktion der èechischen Division (böhmischen) der Gesellschaft vom Èechosl. R. K. hat wiederum allen Postangestellten den herzlichsten Dank ausgesprochen, die sich in den Reihen des Èechosl. R. K. befinden und zwar für ihre moralische und finanzielle Unterstützung, die sie so in wirklichen und bedeutendem Verständnisse für die sozial-sanitäre Arbeit des Èechosl. R. K. gewähren.

Die Postdirektion verdolmetscht in Ausführung einer angenehmen Pflicht diesen Dank allen ihren Angestellten und erwartet, daß im Jubiläumsjahre 1928, in dem die ersten 10 Jahre des Bestehens des Èechosl. R. K. enden, sich alle die als beitragende Mitglieder des R. K. melden, die es bisher noch nicht getan haben.

Es ist direkt ein Befehl der Pflicht, daß jeder Angehörige der l:. S. R. Mitglied des Èechosl. R. K. wird und ihm durch den geringen Beitrag von Kè 6.- jährlich, zur Erfüllung seiner gesteckten Aufgaben hilft.

Wir fordern daher wiederum alle Vorstände der Ämter und Dienststellen auf, den dortigen Angestellten zu empfehlen, beitragende Mitglieder des Èechosl. R. K. zu werden soweit sie dies bisher noch nicht getan haben.

Die Sammelaktion ist sicher im Laufe des Monates Januar 1928 genau nach den Richtlinien und Anleitungen durchzuführen, die mit hä. Erlaß vom 5. Jänner 1926, Zl. 268469/P/1924 im Amtsblatt 3/1925 gegeben wurden, jedoch mit der Änderung, daß die Amtskassa den Betrag der eingehobenen Beiträge in der Kassarechnung für Jänner 1928 zu Rubrik 67/ Einlagen verrechnet.

Die neuangemeldeten Mitglieder sind auffalend im der Anmerkungsspalte des Mitgliederverzeichnisses zu verzeichnen, damit ihnen die Legitimationen zugestellt werden können. Prag, den 28. November 1927.

Dieser Erlaß enthält eine solche Reihe von unklaren Redewendungen, daß er wahrscheinlich von einigen Amtsvorständen zu obiger Aufforderung an die Postbeamten und Postangestellten mißbräuchlich verwendet wurde. Wenn in einem amtlichen Erlaß eine Redewendung erscheint, wie die: Es ist direkt ein Befehl der Pflicht, dann ist es ganz klar, daß man beim flüchtigen Lesen dies als einen Befehl der Postdirektion auffassen muß, demzufolge einzelne Amtsvorstände gehandelt haben mögen.

Demgegenüber verweise ich darauf, daß die Zugehörigkeit zum Èechosl. Roten Kreuz für die Sudetendeutschen auch heute noch außerordentlich schwierig ist, weil das Èahosl. R. K. noch immer die Forderungen aller sudetendeutschen Parteien, in der Leitung des Èechosl: Roten Kreuzes auch die Sudetendeutschen gehörig zur Vertretung gelangen zu lassen, nicht erfüllt, ja sogar die Mindestforderungen der deutschen Unterhändler seinerzeit glatt abgelehnt hat und somit die deutsche Mitarbeit als zunächst unmöglich und offensichtlich unerwünscht qualifizierte.

Für den Geist, der leider in den nordböhmischen Ortsgruppen des Èechosl. Roten Kreuzes herrscht; ist es bezeichnend, daß in einem Werbeschreiben u. a. folgende Sätze vorkamen: Kennen Sie unsere Armut und wirtschaftliche Abhängigkeit?... um wieviel glücklicher sind gegenüber unsern Kindern ihre Mitschüler deutscher Volkszugehörigkeit, mit ihren Einrichtungen von reichen Stiftungen und glänzend ausgestatteten sozialen Fürsorgen.... Verübeln Sie uns nicht, wenn wir Sie flehentlich bitten, uns zu helfen, das èechische Kind am Fuße des Erzgebirges in sozialer und gesundheitlicher Hinsicht zu retten.

Unserer Ansicht nach, ist das Rote Kreuz eine Organisation, die nicht nur Verständnis für die Zusammenarbeit der Nationen haben müßte, sondern die vor allem in einer sachlichen und nationelen Art der Verständigung ihr Ziel erblicken müßte. Dies ist aber, wie oben angeführt, durchaus nicht der Fall und deshalb müssen die Sudetendeutschen es ablehnen, in dieser Organisation mitzuarbeiten, solange nicht tatsächlich den berechtigten Forderungen auf gleichwertige Behandlung der Sudetendeutschen durch Èechosl. Rote Kreuz nachgekommen worden ist.

Bei diesem Anlasse muß ich noch auf die, im oben angeführten Erlasse vom 16. Dezember 1927 enthaltenen Weisungen, daß die Amtskassiere den Betrag der eingehobenen Beiträge in der Kassarechnung für Jänner 1928 zu Rubrik 67/Einlagen zu verrechnen haben, aufmerksam machen. - Die Direktionen machen wiederholt auf einen ErIaß des Ministeriums aufmerksam, der übrigens für alle Staatsämter und Betriebe gilt, daß das Sammeln von Mitgliedsbeiträgen usw. von Amtswegen, verboten ist. So z. B. wird es nicht gestattet, daß die auszahlenden Postkassiere, die den Gehalt liquidieren, die Gewerkschafts- oder andere Beiträge sofort abziehen. In dem obzitierten Erlasse aber werden die Postkassiere aufgefordert, die Beiträge mit der Kassarechnung zur Rubrik 67/Einlagen zu verrechnen. Es ist also offenkundig, daß jener Erlaß vom 16. Dezember 1927, entgegen den Bestimmungen des Erlasses des Ministeriums, betreffend das Verbot des Sammelns von Mitgliedsbeiträgen im Amtswege, ist.

Aus allen angeführten Gründen frage ich den Herrn Minister für Post- und Telegraphenwesen an, ob er geneigt ist:

1. den Erlaß der Prager Postdirektion vom 16. Dezember 1927, betreffend die Mitgliederwerbung und den Beitragsabzug im Verrechnungswege für das Èechosl. Rote Kreuz einer Prüfung zu unterziehen,

2. die Amtsvorstände und insbesondere den Amtsvorstand des Postamtes I. in Aussig zu belehren, daß sie nicht das Recht haben, Postbeamten und Postangestellte, welche dem Èechosl. Roten Kreuz nicht beizutreten wünschen, aufzufordern, die Gründe hiefür schriftlich oder mündlich dem Amtsvorstande bekanntzugeben?

Prag, im Mai 1928.

Krebs,

Wenzel, Dr. Wollschack, Knirsch, Koczor, Nitsch, Szentiványi, Füssy, Simm, Ing. Jung, Dr. Holota, Dr. Korláth, Geyer, Ing. Kallina, Dr. Rosche, Horpynka, Siegel, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Matzner, Weber, Dr. Koberg, Dr. Lehnert.


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