Pùvodní znìní ad 1623/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen

an den Justizminister

in Angelegenheit der Unterschlagungen des Notars Leo Veit in Tannwald.

Anfang Jänner 1928 endete der Notar Leo Veit aus Tannwald durch Selbstmord. Wenn auch schon während der letzten Monate oder Jahre seiner Amfstätigkeit im Amtsorte Gerüchte im Umlauf waren, welche die Geschäftsgebahrung des Genannten nicht als einwandfrei und seine Vermögensveraltnisse nicht in Ordnung wissen wollten, so waren dieselben damals doch nicht genügend legitimiert, als da sie den Gegenstand peinlicher Untersuchungen bezw. vorsichtiger Verwendung des Notariates in Tannwald durch die Parteien zur Folge haben mußten. Die nach dem Tode des Notars Leo Veit vorgenommene amtliche Revision aber hat nun tatsächlich in seiner Amtsführung Mängel ergeben, soda die Gerüchte eine Bestätigung fanden. Ja es sind alle geäuerten Mutmaungen über den Umfang der geschehenen Unregelmäigkeiten im Notariate leider um ein vielfaches übertroffen und die Zustände zum Schaden der Partei geradezu katastrophal. Veit hat seine amtliche Stellung in betrügerischer Weise ausgenützt. Einzelne seiner Parteien deponierten bei ihm gröere und kleinere Summen unter verschiedenen Titeln, wie Kaufpreis, Verlassenschaften, Erbsgebühren, Legate usw. und von der weitausgröten Zahl der Geschädigten forderte er weiter unter Hinweis auf erhaltene behördliche Weisungen und Instruktionen z. Beispiel beim Verkaufen von Realitäten Sicherstellung der Wertzuwachsabgabe, ohne alle diese Depots ihrer Bestimmung zuzuführen. Die Verfehlungen gehen auf Jahre zurück und es kamen bei ihrer Verheimlichung die langsamen behördlichen Vorschreibungen insbesondere bei der Wertzuwachsabgabe schwer zu statten. Von dem Landesinspektorate, an welches sich die durch die Veruntereuung Betroffenen nach dem Tode des Notars wandten, erfolgte der Bescheid, da der insbesonders in Sachen der Wertzuwachsabgabe erfolgte Erlag von Geldern ein Geschäft durchaus privatrechtlicher Natur ist und eine Ersatzpflicht des Staates hiefür nicht besteht. Würde von dieser Auffassung nicht abgegangen werden, würde die Wirkung für die Parteien eine geradezu katastrophale sein.

Wenn nun auch keine wie immer geartete Ersatzverpflichtung vorliegt, glauben wir doch, da Manahmen zum Schutze der Geschädigten getroffen werden müssen. Die Interpellanten, welche die Aufmerksamkeit des Herrn Ministers auf diesen Fall sich zu lenken gestatten, fragen ihn an:

1) Was gedenkt der Herr Minister im Falle des Notars Leo Veit zum Schutze der von diesem Geschädigten zu tun?

2) Ist er bereit, sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um die leidigen Vorkommisse in einer Form beizulegen?

3) Ist er bereit, sich vor Allem mit dem Landesinspektorate für Landesabgaben, bezw. mit dem Landesverwaltungsausschu in der Richtung zu verständigen, da bis zur Klärung in dieser Frage jede neuerliche Hereintrebung der unterschlagenen Gelder unterlassen wird?

Prag, den 12. Juni 1928.

Simm,

Knirsch, Geyer, Dr. Wollschack, Dr. Szüllö, Gregorovits, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Koberg, Szentiványi, Koczor, Dr. Korláth, Nitsch, Ing. Kallina, Weber, Dr. Jabloniczky, Fedor, Wenzel, Krebs, Ing. Jung, Dr. Keibl, Siegel, Dr. Lehnert, Horpynka, Füssy, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 1623/X.

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen

an den Finanzminister

betreffend die Einreihung der Stadt Trautenau in die Gruppe B nach § 12 des Gehaltsgesetzes Absatz 7.

Die Stadt Trautenau bildet mit den engangegliederten Stadtteilen Oberaltstadt und Parchnitz ein wirtschaftliches Ganzes, welches nach der letzten amtlichen Volkszählung 20.998 Einwohner hat, welche Zahl bis zum heutigen Tage noch wesentlich gestiegen ist. Es fehlt demzufolge nur eine ganz geringe Einwohnerzahl, um in die Gruppe B nach dem § 12 des Gehaltsgesetzes Absatz 7 eingereiht werden. Die Stadt Trautenau liegt am Ausgang des Riesengebirges in der Nähe von Johannisbad und hat dieselben Teuerungsverhältnisse, durch die das Riesengebirge bekannt ist. Durch diese herrschende Teuerung ist die Beamtenschaft von Trautenau und den umgebenden Orten in eine sehr schwere wirtschaftliche Lage geraten, soda die Umreihung von Trautenau und der umgebenden Orte in die Gruppe B sowohl gerechtfertigt, als auch dringend notwendig wäre. Es sei auch erwähnt, da die Stadt Trautenau von den wirtschaftlich reichen Gebieten von Königgrätz und Jaromìø entfernt liegt und die Lebensmittel unter beträchtlicher Teuerung aus diesen Gebieten beziehen mu. Es liegt im öffentlichen Interesse und nicht zuletzt im Interesse des Staates und der Erhaltung der Arbeitskraft und Arbeitsfreude der Beamtenschaft, diesen in ihrer schweren wirtschaftlichen Lage beizustehen.

Die Interpellanten fragen daher den Herrn Minister an:

Ist er bereit, in Anbetracht obgenannter Gründe die Staats-und öffentlichen Beamten, professoren, Lehrer und Angestellten aller Ämter und Kategorien, sowie Eisenbahner und Postler von Trautenau und den umliegenden Orten in die Gruppe B nach dem § 12 des Gehaltsgesetzes Absatz 7 einzureihen?

Prag, den 12. Juni 1928.

Simm,

Ing. Jung, Geyer, Gregorovits, Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Matzner, Fedor, Wenzel, Krebs, Dr. Wollschack, Knirsch, Horpynka, Dr. Koberg, Siegel, Weber, Szentiványi, dr. Korláth, Nitsch, Dr. Holota, Koczor, Füssy.

Pùvodní znìní ad 1623/XI.

Interpellation

der Abgeordneten Hugo Simm, Ing. R. Jung und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

wegen gesetzlichen Schutzes der mit Krafthagrzeugen reisenden Vertreter gegen die Folgen von Auto- und Motorrad- unfällen.

Infolge der schlechten Eisenbahnverbindungen in den gebirgigen und abseits des Hauptverkehres gelegenen Gebieten der Èechoslovakei und der damit verbundenen groen Zeitverluste bei Benützung der Eisenbahnen gehen die einzelnen Firmen in immer gröerem Umfange dazu über, ihre Handelsvertreter in Kraftfahrzeugen reisen zu lassen. Die Fälle häufen sich in erschreckender Zahl, da Reisende im Dienstauto und mit dem Motorrade oder auch mit den zu Dienstreisen verwendeten Privatautos in Ausübung ihres Vertreterberufes schwer, ja oft tödlich verunglücken. Es mute leider in den meisten Fällen festgestellt werden, da diese Reisenden seitens ihrer Firmen gegen solche vorkommende Unfälle und deren Folgen in keiner Weise versichert waren. Das Automobilhaftpflichtgesetz vom 9. August 1908 ist veraltet, für die gegenwärtigen Verkehrsverhältnisse unzureichlich und sieht einen gesetzlichen Unfallversicherungszwang der in obgenanntem Sinne beschäftigten Vertreter durch die Firmen nicht vor. So wie jeder Arbeitgeber seine Betriebsangestellten und Arbeiter gegen Unfall versichern mu, erscheint es als soziale Fürsorgepflicht des Staates, da jene Firmen, welche die Kundschaft durch ihre Reisenden in Kraftfahrzeugen besuchen lassen, gesetzlich verpflichtet werden, die Letzteren gegen vorkommende Unfälle und deren Folgen entsprechend zu versichern.

Die Interpellanten fragen daher den Herrn Minister an:

Ist er geneigt, dem Parlamente ehestens einen Gesetzentwurf vorzulegen, wodurch Berufsreisende, die im Auftrag ihrer Firma Motorfahrzeuge benützen, für den Fall von Unfällen durch die Firmen zwangsläufig versichert werden. Dieser Gesetzentwurf könnte sinngemä in Verbindung mit einer dringend notwendigen Novellierung des bereits veralteten Automobilhaftpflichtgesetzes vom Jahre 1908 gebracht werden?

Prag, den 12. Juni 1928.

Simm, Ing. Jung,

Geyer, Dr. Szüllö, Gregorovits, Dr. Schollich, Siegel, Weber, Ing. Kallina, Matzner, Fedor, Wenzel, Krebs, Dr. Wollschack, Knirsch, Dr. Jabloniczky, Dr. Lehnert, Dr. Keibl, Dr. Koberg, Horpynka, Szentiványi, Koczor, Nitsch, Dr. Korálth, Füssy, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 1623/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs, Ing. Rudolf Jung und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

betreffend die endliche Vorlage des Gesetzes zur Unterstützung überalterter Personen.

Aus der Alters- und Inveliditätsversicherung sind alle jenen Personen ausgeschlossen, die am 1. Juni 1926 das 60. Lebensjahr erreicht hatten. Um auch für diese Personen Vorsorge zu treffen, hat das Gesetz am 16. Dezember 1921, Nr. 483, für Zwecke der Sozialversicherung, einen Betrag von 130 Millionen Kronen bestimmt. Gemä § 2 diese Gesetzes, hat dieser Betrag vor allem zur Unterstützung solcher Personen zu dienen, welche in die Sozialversicherung nicht aufgenommen werden können, weil sie das gesetzmäige Alter von 60 Jahren bereits überschritten hatten. Demzufolge hat auch die Regierung im Jahre 1926 den entsprechenden Gesetzesentwurf für überalterte Personen vorgelegt, der anordnet, da alle vermögenslossen Personen von über 60 Jahren, die keine Rente von der Sozialversicherung beziehen, eine staatliche Rente von Kè 500 jährlich bekommen sollen.

Am 14. Mai 1926 hat die Regierung dem Abgeordnetenhause mit Druck Nr. 279 einen neuen Entwurf unterbreitet, der die staatliche Unterstützung auf die Hälfte verringert und überdies davon abhängig macht, da der Rentenempfänger in einer Armenunterstützung steht. Dieser Entwurf wurde von allen Parteien in gleichem Mae abgelehnt, da er dem Zwecke keinesfalls entspricht. Die Versorgung überalteter Personen ist nicht nur eine selbstverständliche Pflicht sozialer Gerechtigkeit, sondern entspricht auch den Intentionen der Gesetzgeber, als die Sozialversicherung beschlossen worden ist. Im Motivenbericht zur Sozialversicherung (Regierungsvorlage Druck Nr. 4186) wurde über die Versicherung der über 60 Jahre alten Personen folgendes gesagt:

Deshalb hat die Vorlage den Gedanken der staatlichen Versorgung abgelehnt. Völlig lät sie sich jedoch nicht ausschlieen. Auch das Versicherungssystem hat nämlich seine Grenzen. Man kann in dieselbe aus Gründen der Zweckmäigkeit und aus Ursachen einer überaus groen Belastung, welche dadurch den Versicherten zugefügt würde, nicht Personen aufnehmen, welche ein bestimmtes Alter überschritten haben. Bei uns sind nach der Vorlage aus der Invaliden- und Alters-versicherung jene Personen ausgenommen, welche erst in die Versicherung nach vollendetem 60. Lebensjahre eintreten würden. Aber auch für diese mu gesorgt werden. Dies geschieht gerade in der Form einer Versorgung, welche in diesem Falle durch den Umstand ermöglicht ist, da es sich nur um eine Übergangsgeneration handelt und daher um eine Institution, deren Aufwand nicht wachsen, sondern nach und nach sich vermindern wird. Die bezügliche Vorlage, welche die Regierung in kurzer Zeit vorlegen wird, wird zusammen mit diesem Antrag und mit der Vorlage, betreffend die Versicherung der selbständig erwerbstätigen Personen, ein einheitliches Ganzes bilden.

Aus dem Wortlaut des Motivberichtes geht also klar hervor, da:

1. die Gesetzgeber der Auffassung waren da für diejenigen Arbeiter, die das 60. Lebensjahr überschritten hatten, unbedingt gesorgt werden müsse,

2. da die Regierungsparteien eine diesbezügliche Vorlage in kurzer Zeit dem Abgeordnetenhause vorlegen werden und da diese Vorlage mit dem Gesetz, betreffend die Versicherung der Arbeitnehmer für den Fall von Krankheit, Invalidität und Alter, ein einheitliches Ganzes bilden wird,

3. da die Versicherung der über 60 Jahre alten Personen, deshalb gesondert von der Sozialversicherung ermöglicht wird, weil es sich nur um eine Übergangsgeneration handelt und daher der nötige Aufwand nicht wachsen, sondern nach und nach sich vermindern wird.

Die Regierung hat zwar, wie oben erwähnt, dem Abgeordnetenhause eine diesbezügliche Vorlage unterbreitet, ist aber auf den energischesten Widerstand sämtlicher Parteien gestoen, soda die Regierung verpflichtet gewesen wäre, eine neue Vorlage einzubringen, wenn sie nicht eine der von verschiedenen Parteien eingebrachten Vorlagen als Grundlage für die Verhandlungen wählen wollte.

Durch das Gesetz, betreffend die Neuregelung der Finanzwirtschaft der territorialen Selbstverwaltungskörper vom 15. Juni 1927, Nr. 77, wurden den Gemeinden, Bezirken und Ländern derartige Einschänkungen ihrer finanziellen Einnahmen auferlegt, da es ein Gebot der Pflicht ist, den Gemeinden durch die Versicherung der über 60 Jahre alten Personen den gröten Teil der Lasten abzunehmen, die sie jetzt zur Verpflegung der Gemeindearmen aufbringen müssen.

Aus allen angeführten Gründen fragen die Interpellanten den Herrn Minister für soziale Fürsorge an, ob er geneigt ist, dem Abgeordnetenhause noch in der Frühjahrs-Session eine Regelungs-Vorlage, betreffend die Versicherung der überalterten Personen zu unterbreiten?

Prag, am 14. Juni 1928.

Krebs, Ing. Jung,

Wenzel, Geyer, Dr. Szüllö, Gregorovits, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Weber, Koczor, Nitsch, Dr. Holota, Dr. Korláth, Siegel, Matzner, Dr. Lehnert, Dr. Jabloniczky, Fedor, Simm, Dr. Wollschack, Knirsch, Ing. Kallina, Horpynka, Dr. Koberg.

Pùvodní znìní ad 1623/XIII.

Interpellation

der Abgeordneten Ing. R. Jung, Hugo Simm und Genossen

an den Minister des Innern und den Finanzminister

in Angelegenheit der Entziehung der Unterstützungen der Feuerwehren durch die Bezirke.

Der Landesverwaltungsausschu für Böhmen hat bei Überprüfung der Voranschläge der Bezirksverwaltungskommissionen die in diesen Voranschlägen für die Förderung des Feuerwehrwesens und die einheitliche Ausgestaltung der Feuerschutz- und Feuerlöschmanahmen in den Bezirken eingesetzten Beträge gestrichen. Der Landesverwaltungsausschu stellt sich dabei auf den Standpunkt, da nach § 1 der Feuerpolizeiordnung vom 25. Mai 1876 die Sorge um die Feuersicherheit in den selbständigen Wirkungskreis der Gemeinden und nicht in jenen der Bezirke fällt, soda den diesen jahrelang gewährten Unterstützungen der Rechtstitel abgehen soll. Der Erla des Landesverwaltungsausschusses Zahl 116.427/III/27 will aus den Bezirksvoranschlägen alle Zuwendungen streichen, zu denen die Bezirke rechtlich nicht verpflichtet sind.

Im Gegensatze dazu steht, da der frühere Landesausschu und jetzige Landesverwaltungsausschu selbst wiederholt die Anregung gegeben und Richtlinien erlassen hat, nach denen die Bezirke, bezw. die Bezirksverwaltungskommissionen, das Feuerschutzwesen im Bezirke einheitlich auszubilden bestrebt sein sollen und dem Feuerwehrwesen die gröte Aufmerksamkeit und materielle Unterstützung angedeihen lassen mögen. In demselben Sinne wurden auch die Bezirke zur Erstattung von statistischen Jahresberichten über die im Bezine vorhandenen Löschmittel und bestehenden Feuerwehren verpflichtet, sowie auch von ihnen die Begutachtung der Ansuchen um Unterstützungen aus dem sachlichen Feuerwehrfonde und ihre Mithilfe bei Gewährung diesen Beihilfen und beim Nachweis über die Verwendung derselben gefordert wurde. Der Bescheid des Landesverwaltungsausschusses vom 27. Feber 1926, Zahl 17.609/V/26, der auch dem Feuerwehrlandesverbande zur Kenntnisnahme und auch wohl zur Darnachachtung eingeschickt wurde, sagt weiters Nach der Feuerpolizeiordnung sind die Gemeinden verpflichtet, den Nachbargemeinden im Brandfalle Hilfe zu leisten. Die Entschädigung für Vorspannleistungen zahlen zwecks gerechter Verteilung fast ausschlielich die autonomen Bezirke. Diese Angelegenheit erfordert eine einheitliche Regelung und zwar in dem Sinne, da die Bezirke allen Feuerwehren, die in irgend einer Gemeinde des zuständigen Bezirkes ihren Sitz haben, die Auslagen für die Vorspannleistung ersetzen und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Wehr zur Hilfe in eine Gemeinde des eigenen oder des fremden Bezirkes ausfährt.

Im Interesse der Erhaltung und weiteren Ausbildung des Feuerlöschwesens ist es dringend geboten, da die Bezirke ihre finanzielle Unterstützung nicht einstellen.

Die Interpellanten fragen daher an:

Ist der Herr Minister des Innern bereit, den Landesverwaltungsausschu zu beauftragen, bei der Überprüfung der Voranschläge der Bezirksverwaltungskommissionen die in diesen Voranschlägen für die Förderung des Feuerwehrwesens und für die einheitliche Ausgestaltung der Feuerschutz- und Feuerlöschmanahmen in den Bezirken eingesetzten Beträge nicht abzustreichen?

Im Gegenteil wird der Landesverwaltungsausschu beauftragt werden, mit gröter Gewissenhaftigkeit die Ausbildung und Entwicklung des Feuerlöschwesens zu verfolgen und möglichst zu unterstützen?

Prag, den 12. Juni 1928.

Ing. Jung, Simm,

Dr. Jabloniczky, Dr. Szüllö, Fedor, Szentiványi, Koczor, Dr. Korláth, Füssy, Knirsch, Dr. Wollschack, Wenzel, Krebs, Gregorovits, Geyer, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Matzner, Dr. Lehnert, Horpynka, Dr. Koberg, Siegel, Dr. Schollich, Weber.

Pùvodní znìní ad 1623/XX.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen

an den Vorsitzenden der Regierung

betreffend die Zurücksetzung der Deutschen bei der Brünner Kulturausstellung.

Zur Beteiligung bei der Gesamtstaatlichen Ausstellung für zeitgenössische Kultur in Brünn wurde seitens der tschechische Veranstalter auch die Deutschen der Republik eingeladen, in der richtigen Erwägung, da dadurch dem fremdländischen Besucher am besten die Konsolidierung des neuen Staates und die Zufriedenheit der deutschen Minderheit in diesem Staate vorgetäuscht werden kann. Die Deutschen sind wie immer auch auf diese Leimrute gegangen und haben zur höheren Ehre des tschechischen Namens das Menschenmöglichste für die Ausstellung geleistet. Der Dank wurde ihnen schon bei der Eröffnung der Ausstellung dadurch erteilt, da der stellvertretende Ministerpräsident P. Šrámek es nicht der Mühe wert fand, in seiner Rede auch der Deutschen Mitarbeit zu erwähnen und der deutschen Beteiligung mit einigen deutschen Worten Rechnung zu tragen, obwohl in der jetzigen Regierung auch 2 deutsche Minister sitzen und in der Regierungserklärung das schöne, täuschende Wort von den Gleichen unter Gleichen vorkam.

Es ist bei dieser Haltung des derzeitgen Regierungschefs allerdings nicht zu verwundern, wenn auch die oberste Postverwaltung in änhlichen Bahnen wandelt. Bei den verschiedenen Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen werden auch immer die Poststempel zu Reklamzwekken benützt. Das geschah auch diesmal und werden in Prag un Brünn Poststempel verwendet, welche folgende Aufschift tragen:

Výstava Soudobé Kultury

Brno 26.V. - 30.IX.1928.

Exposition De La Culture

Contemporaine.

Das Vorgehen der Postverwaltung, den Stempel tschechisch-französisch, nicht aber deutsch zu machen, ist nicht blo an sich lächerlich, es ist zugleich auch eine schwere Beleidigung des deutschen Volkes. Obwohl es sich um eine Ausstellung handelt, bei der die Dutschen werktätigst mitarbeiten, obwohl die Deutschen ein Viertel der Gesamtbevölkerung ausmachen und einen bedeutenden Kulturfaktor in diesem Staate darstellen und obwohl ihre Vetreter in der Regierung sitzen, findet man es nicht der Mühe wert, einen Poststempel auch mit deutschem Texte zu verwenden. Richtigerweise müten die Deutschen, wenn sie Gleiches mit Gleichem vergelten wollten, diese schwere Brüskierung mit dem sofortigen Boykott der Ausstellung beantworten. Es könnten dann ja die Veranstalter an ihrer Stelle die verhätschelten Franzosen zur Beteiligung auffordern und diese dann die entstandenen Lücken an Ausstellern und Besucher ausfüllen.

Die Gefertigten fragen daher den Vorsitzenden der Regierung:

Wie verantworten Sie es, da die Deutschen bei der Gesamtstaatlichen Ausstellung für zeitgenössische Kultur in Brünn von der Regierung so brüskiert wurden, indem der Minsiter Šrámek als Vertreter der Regierung es nicht für notwendig hielt, in seiner Ansprache auch einige deutsche Worte zu gebrauchen? Wieso kommt es, da die Postverwaltung in ihren Reklampoststempeln von Brünn und Prag wohl die französische, nicht aber die deutsche Sprache mitverwendet? Sind Sie gewillt, diese Poststempel sofort einzuziehen und durch geeignete, auch mit deutschem Texte zu ersetzen?

Prag, am 20. Juni 1928.

Dr. Schollich,

Dr. Lehnert, Siegel, Weber Matzner, Krebs, Dr. Wollschack, Dr. Szüllö, Fedor, Dr. Jabloniczky, Gregorovits, Wenzel, Koczor, Ing. Kallina, Horpynka, Dr. Koberg, Dr. Keibl, Ing. Jung, Simm, Knirsch, Geyer, Nitsch, Füssy.

Pùvodní znìní ad 1623/XXI.

Interpellation

der Abgeordneten Hugo Simm, Ing. R. Jung und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

bezüglich der Herausgabe einer Verordnung zum Gesetze vom 24. Juni 1926, Nr. 103 über den Umfang, nach dem die in einem bestimmten Dienst zugebrachte Zeit für die Gehaltserhöhung bei der Ernennung zu Professoren angerechnet werden kann.

Durch das Gesetz vom 24. Juni 1926, Nr. 103 wurden alle bis dahin bestehenden Vorschriften, mit denen der Anspruch auf Anrechnung einer bestimmten Zeit für die Vorrückung in höhere Bezüge zuerkannt wurde, aufgehoben. Weiter in Geltung blieben lediglich die Vorschriften über die Anrechnung des Dienstes in den èechoslovakischen Legionen.

Unter Berufung auf obgenanntes Gesetz wurden seither allen Anwärtern für das Mittelschullehramt, die zu Professoren nach § 70 des Gesetzes ernannt wurden, weder die tatsächtlich zugebrachte Kriegsdienstzeit noch irgendwelche Kriegszuschläge angerechnet. Aber auch die Dienstzeit als supplierender Professor, als Assistent an einer Hochschule, als Lehrer an einer Schule niederer Kategorie und die an nichtstaatlichen den staatlichen Mittelschulen gleichgestellten Anstalten zugebrachte Dienstzeit wurde nicht angerechnet.

Die Regierung wurde nun durch § 142 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 103 verpflichtet, durch eine Verordnung zu bestimmen, wann und in welchem Umfange für die Gehaltserhöhung ein bestimmter Dienst in einem anderen Dienstverhältnisse oder in einer anderen Beschäftigung angerechnet wird. Seit der Veröffentlichung des Gesetzes sind bereits 2 Jahre verflossen und die Regierung ist ihrer Verpflichtung zur Erlassung dieser Verordnung noch nicht nachgekommen. Eine groe Anzahl seither ernannter Professoren wurden dadurch empfindlich geschädigt.

Die Interpellanten fragen daher den Herrn Minister an:

1-) Ist er bereit, dafür zu sorgen, da obgenannte Verordnung ehestens erlassen wird?

2.) Ist er bereit, darauf Einflu zu nehmen, da in dieser Verordnung genaue Bestimmungen aufgenommen werden, welche den Anwärtern für das Mittelschullehreramt bei der Ernennung zu Professoren die Einrechnung der Dienstzeit als supplierender Professor, als Assistent an einer Hochschule, als Lehrer an einer Schule niederer Kategorie, sowie an nichtstaatlichen Mittelschulen, die den staatlichen Mittelschulen gleichgestellt sind, in einem betimmten Umfange angerechnet wird, unbeschadet jener anzurechnenden Kriegsdienstjahre, die allen staatlichen Angestellten angerechnet werden?

Prag, den 8. Juni 1928.

Simm, Ing. Jung,

Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Gregorovits, Fedor, Wenzel, Geyer, Krebs, Knirsch, Dr. Wollschack, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Lehnert, Siegel, Dr. Korláth, Dr. Holota, Füssy, Nitsch, Koczor, Ing. Kallina, Weber, Horpynka, Dr. Keibl, Dr. Koberg.

Pùvodní znìní ad 1623/XXII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. R. Jung und Genossen

an den Justitzminister

wegen Beschlagnahme der periodischen Druckschrift Volk und Gemeinde.

Die Staatsanwaltschaft Troppau hat in Nr. 2 vom Februar 1928 der in Troppau erscheinenden periodischen Druckschrift Volk und Gemeinde aus dem Aufsatz Der Nationalsozialismus, sein Werdegang in Mitteleuropa folgenden Absatz beschlagnahmt:

Zum nationalen, aber auch sozialen Staat aller Deutschen Mitteleuropas haben wir uns seither auf unseren Parteitagen und Völkischen Tagen, aber auch auf dem Boden des Prager Parlamentes bekannt. Dieses offene Bekenntnis bildete auch den Kernpunkt der politischen Entschliessung unserer Gesamtleitungsitzung vom 21. und 22. Eismond 1928.

Wann wir diese Ziel arreichen, steht dahin! Zaghafte mögen abseits bleiben, Materialisten erklären, sie hätten nichts davon. Wir streben und ringen, wir bauen und säen die Saat. Einst reift die Ernte: der freie, deutsche Staat mit freien hochgemuten Menschen! Mögen die Einen der Vergangenheit nachtrauern, die anderen am Schmutz und Tand einer öden geist- und seelenlosen Gegenwart hängen. Unser ist die Zukunft! Ob unsere Idee sich früher oder später, ob ohne oder unter Erschütterungen durchsetzen wird, wissen wir nicht. Aber da sie sich siegreich durchsetzen wird, da einmal die Hakenkreuzfahnen die Banner des deutschen Reiches sein werden, das wissen wir!

Die beschlagnahmte Stelle besagt nichts anderes, als die auf so vielen Parteitagen und in vielen öffentlichen und parlamentarischen Reden wiederholten programmatischen Forderungen der deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei. Ihre Beschlagnahme spez. in diesem Zusammenhange, der eine geschichtliche Darstellung ihrer Entwicklung bedeutet, erscheint als kleinliche und unnötige pregesetzliche Schikane.

Die Gefertigten fragen aus diesen Gründen an:

Billigt der Herr Minister die Beschlagnahme der zitierten Stelle des Aufsatzes?

Falls er dies nicht tut, ist er bereit, die Staatsanwaltschaft Troppau anzuweisen, künftighin derartige ungerechtfertigte Beschlagnahme zu unterlassen?

Prag, den 13. März 1928.

Ing. Jung,

Dr. Keibl, Matzner, Dr. Schollich, Weber, Dr. Koberg, Dr. Korláth, Koczor, Füssy, Nitsch, Szentiványi, Krebs, Knirsch, Wenzel, Dr. Wollschack, Simm, Dr. Holota, Ing. Kallina, Horpynka, Dr. lehnert, Dr. Rosche, Siegel, Geyer.


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