Čeští pořadatelé celostátní
výstavy pro soudobou kulturu v Brně vyzvali k účasti
i Němce z republiky, správně uvažujíce,
že lze tím nejlépe před cizími
návštěvníky předstírati,
jak jest nový stát konsolicován a jak jest
německá menšina v tomto státě
spokojena. Němci dali se jako vždy chytiti na lep
a k větší cti a chvále českého
jméně učinili pro výstavu, co jen
bylo v lidské moci. Byl jim za to projeven dík již
při zahájení výstavy tím, že
zástupce předsedy vlády P. Šrámek
neuznal za hodno námahy ve své řeči
se zmíniti o německé spolupráci a
německé účasti vyhověti byť
jen několika německými slovy, ačkoliv
v nynější vládě jsou 2 němečtí
ministři a ve vládním prohlášení
se vyskytovalo krásné, klamavé slovo o ťrovných
mezi rovnýmiŤ.
Při tomto chování nynějšího
předsedy vlády nelze se ovšem diviti, že
i nejvyšší poštovní správa
jedná stejně. Při rozličných
výstavách a podobných slavnostech užívá
se vždy i poštovních razítek k reklamě.To
se stalo i tentokráte a v Praze i v Brně se užívá
poštovních razítek s tímto nápisem:
Že poštovní správa opatřila si
razítka česko-francouzská, nikoliv však
německá, jest nejen samo sebou směšné,
nýbrž jest i těžkou urážkou
německého národa. Ačkoliv jde o výstavu,
na které Němci velmi činně spolupracovali,
ačkoliv Němci jsou čtvrtinou veškerého
obyvatelstva a významným kulturním činitelem
v tomto státě a ačkoliv jejich zástupci
jsou ve vládě, neuznává se za hodno
námahy užívati jednoho poštovního
razítka i s německým textem. Správně
jednajíce musili by Němci, chtíce odplatiti
stejné stejným na toto příkré
chování odpověděti ihned bojkotem
výstavy. Vždyť by pořadatelé mohli
pak místo nich vyzvati k účasti hýčkané
Francouze, kteří by pak vyplnili mezery vystavovatelů
a návštěvníků.
Podepsaní táží se tedy předsedy
vlády:
Jak chcete odpovídati, že se vláda při
celostátní výstavě pro soudobou kulturu
v Brně k Němcům chovala tak příkře,
že ministr Šrámek jako zástupce vlády
nepovažoval za nutno ve své řeči užíti
byť jen několika německých slov? Jak
to přijde, že poštovní správa ve
svých reklamních poštovních razítkách
v Brně a Praze užívá sice franštiny,
nikoliv však němčiny? Jste ochoten dáti
ihned odstraniti tato poštovní razítka a nahraditi
je vhodnými razítky i s německým textem?
V Praze dne 20. června 1928.
Zákonem ze dne 24. června 1926, č. 103 Sb.
z. a n. byly zrušeny všechny dosud platné předpisy,
jimiž byl přiznán nárok na započtení
určité doby pro postup do vyšších
platů. V platnosti zůstaly pouze předpisy
o započtění služby v československých
legiích.
Podle uvedeného zákona nebyly od té doby
žádnému čekateli na úřad
středoškolského profesora, který byl
jmenován profesorem podle § 70 zákona, započítány
ani skutečně ztrávená doba válečné
služby, ani žádné válečné
přirážky. Ale nebyla jim započtena ani
služební doba, kterou ztrávili jako suplující
profesoři, jako asistenti na vysoké škole,
jako učitelé na škole nižší
kategorie a služební doba ztrávená na
nestátních ústavech na roveň postavených
státním středním školám.
Vládě bylo nyní uloženo §em 142,
odst. 2, zákona č. 103, aby nařízením
určila, kdy a v jakém rozsahu se pro zvýšení
platů započítává určitá
služba v jiném služebním poměru
nebo v jiném zaměstnání. Od vyhlášení
zákona uplynula již dvě léta a vláda
dosud ještě nesplnila této své povinnosti
vydati takovéto nařízení. Velké
množství profesorů od té doby jmenovaných
bylo tím citelně poškozeno:
Interpelanti táží se tedy pana ministra:
1) Jest pan ministr ochoten postarati se, aby svrchu jmenované
nařízení bylo co nejdříve vydáno?
2) Jest ochoten působiti k tomu, aby do tohoto nařízení
byla pojata přesná ustanovení, jimiž
se čekatelům na úřad středoškolského
profesora při jmenování profesorem započítává
v určitém rozsahu služební doba, kterou
ztrávili jako suplující profesoři,
jako asistenti na vysoké škole, jako učitelé
na škole nižší kategorie, jakož i na
nestátních středních školách
na roveň postavených státním středním
školám, nehledě k oněm létům
válečné služby, jež dlužno
započítávati a které se všem
státním zaměstnancům započítávají.
V Praze dne 8. června 1928.
Opavské státní zastupitelství zabavilo
v čísle 2 periodického tiskopisu ťVolk
und GemeindeŤ ze dne 2. února 1928, vycházejícího
v Opavě ze článku ťNacionalismus a jeho
vývoj ve střední Evropě tento odstavec:
ťK národnímu, ale i sociálnímu
státu všech Němců střední
Evropy hlásili jsme se ode dávna na sjezdech naší
strany a na schůzích lidu, ale také na půdě
pražského parlamentu. Toto upřímné
přiznání bylo také jádrem politické
resoluce našeho ústředního výkonného
výboru ze dne 21. a 22. ledna 1928.
Kdy tohoto cíle dosáhneme, jest nejisto! Ať
si nesmělí zůstanou stranou, ať materialisté
prohlašují, že by z toho nic neměli! My
k němu pracujeme a bojujeme oň, my vzděláváme
půdu a sejeme setbu. Však jednou žeň uzraje:
Svobodný německý stát se svobodnými,
hrdými lidmi. Nechť jedni žalují na milost,
druzí nechť visí na špíně
a tretkách pusté přítomnosti bez ducha
a bez duše. Nám náleží budoucnost.
Zda naše ideje dojdou platnosti dříve či
později, zda to bude bez otřesů či
s otřesy, nevíme. Ale že zvítězí,
že se prapory Hakenkreuzléřů stanou
korouhvemi německé říše, to vímeŤ.
Zabavené místo neuvádí nic jiného
než programové požadavky německé
národně-socialistické strany dělnické,
které byly již na tolika sjezdech strany a v mnoha
veřejných a sněmovních řečích
opakovány. Jeho zabavení zvláště
v této souvislosti, kde se líčí dějinný
jeho vývoj, jest malicherné a zbytečné
trýznění podle tiskového zákona.
Podepsaní se proto táží:
Schvaluje pan ministr zabavení uvedeného místa
onoho článku?
Neschvaluje-li, jest ochoten naříditi opavskému
státnímu zastupitelství, aby příště
od takového neodůvodněného zabavování
upustilo?
V Praze dne 13. března 1928.
Am 31. Mai 1928 um 1/4 8 Uhr abends ereignete
sich bei dem Bahnübergange in der Nähe des Bahnhofes
Maffersdorf-Schänke der Reichenberg-Gablonz-Tanwalder Eisenbauhn
ein äuberst schwerer Unfall, dem ein blühendes Menschenleben
zum Opfer fiel.
Der Fahrradhändler Herr Ernst Schwarzbach
wollte mit seinem Motorrad auf der Strabe von Langenbruck kommend
die Bahn, welche an dieser Stelle weder durch Schranken noch sonst
irgend wie gesichert ist, übersetzen. In demselben Augenblicke
fuhr ein von Gablonz kommender Personenzug in die Station ein,
das Motorrad wurde vom Zug erlabt und der Fahrer, Herr Schwarzbach,
sowie seine auf dem Soziussitze mitfahrende 18jährige Tochter
heruntergeschleudert. Das Mädchen, welches direkt unter den
Zug kam, ist nach wenigen Augenblicken verschieden, Herz Scharzbach,
der sich infolge des Sturzes eine schwere Gehirnerschütterung
und sonstige innere Verletzungen zugezogen hat, wurde in das Reichenberger
Hospital überführt, wo er bewubtlos darniederliegt.
Wie schon bemerkt wurde, ist die Unglücksstelle
des Bahnüberganges weder durch Schranken geschlossen noch
bewacht. Die Stelle, an der sich der furchtbare Unfall ereignete,
liegt aber im Zentrum der Gemeinde, auf der Stelle, wo sich der
gröbte Verkehr nach vier Strabenseiten abwickelt. Die Bahn
macht hier gleich nach der Strabenübersetzung eine ziemliche
Kurve nach Rechts, die noch durch einen Hügel verdeckt ist,
sodab man erst im letzten Augenblicke den von Gablonz kommenden
Zug sehen kann; dazu kommt noch, dab der neu eingestellte Motorschnellzug
in der Station Maffersdorf nicht hält und mit voller Geschwindigkeit
mit seinem ruhigen Gange diesen starkt frequentierten Bahnübergang
durchfährt.
Festgestellt ist, dab sich an dieser Stelle
schon mehrere Unglücksfälle, welche allerdings keinen
so tragischen Ausgang nahmen wie der letzte, ereignet haben.
Bemerk: sei noch, dab es in Maffersdorf als
der gröbten Industriegemeinde im Reichenberger Landbezirke
mit einer Einwohnerzahl von nahezu 7000 Einwohnern nicht weniger
als sieben solche nitgeschlossene und nichtbewachte Bahnübergänge
gibt, von denen der oben angeführte der gefährlichste
ist.
Schon am 27. März 1928 hat sich das Gemeindeamt
in Maffersdorf an die Staatsbahndirektion in Königgrätz
mit dem Ersuchen gewandt, diesen besonders gefährlichen Bahnübergang
sichern zu lassen und dabei aufmerksam gemacht, dab dies mit keinen
groben Schwierigkeiten und Kosten verbunden wäre, nachdem
die Schranken leicht von der Station aus bewacht und bedient werden
könnten. Die Direktion hat es aber unbegreiflicher Weise
nicht für notwendig befunden, etwas zu veranlassen, noch
überhaupt Antwort zu geben.
Die Belassung dieses Zustandes ist die Fortdauer
der Möglichkeit weiterer Unfälle. Sie könnte nicht
verantwortet werden. Deshalb fragen die Interpellanten den Herrn
Minister:
Ist er bereit, die Staatsbahndirektion Königgrätz
zu beauftragen, den Bahnübergang in Maffersdorf zu sichern,
eine Revision der Strecken im verkehrsreichen Gebiete aber auch
allgemein durchzuführen?
Prag, am 14.
Juni 1928.
In der letzten Zeit ist die Frage des dringlich
gewordenen Bahnhofsneubaues in Gablonz a. N. neuerlich vor der
breiten Öffentlichkeit aufgerollt worden und es ist unerläblich,
dab sich die kompetenten Stellen zu drselben klar äubern.
Die Gründe der gepflogenen Aktion sind
folgende: Die Stadt Gablonz a. N. als weltbekannte Industrie-Handels
udn Exportstadt von rund 40.000 Einwohnern, als Mittelpunkt eines
Siedlungsgebietes, die nächstgelegenen Orte gerechnet, von
60.000 Menschen und eines Bezirkes von 100.000 Einwohnern besitzt
dermalen einen für seine Verhältnisse völlig ungenügenden
Bahnhof. Das Gebände desselben stammt aus der Zeit des Bestehens
der Reichenberg-Gablonz-Tannwalder-Eisenbahn und ist seit dieser
Zeit, also seit mehr als 40 Jahren, innerhalb welchen Zeitraumes
die Entwicklung der Stadt zu der durch die angeführten Zahlen
gekennzeichneten Gröbe liegt, nicht verändert worden.
Ohne die für den reichlichen Verkehr genügenden Einrichtungen
aufweisen zu können, sind jene Einrichtunge, welche bestehen,
geradezu unhaltbar. In den zugigen Schalterhallen findet das Publikum
keinen Schutz gegen etwaige Unbilden der Witterung und ein Aufenthalt
in ihnen gehört auch sonst zu den unangenehmsten Erlebnissen
eines Reisenden. Besondere Wartesäle gibt es überhaupt
keine, Wartemöglichkeiten sind nur im Restaurations-betriebe,
der naturgemäb nicht von allen aufgesucht werden kann. Es
gibt Reisende, welche jede Auslage vermieden haben wollen, die
vermeidbar ist. Die Abortanlagen sind entgegengesetzt aller berechtigten
Anforderung primitiv, zudem unhigienisch sondergleichen. Alle
übrigen Bahnhofsanlagen sind im gleichen Verhältnisse
ungenügend, das betrifft sosehr die eingentlichen Verkehrsanlagen,
wie sie durch das Schienennetz dargestellt werden, als die Betribsräume.
Wir brauchen zur weiteren Begründung des
nun dringlich gewordenen Wunsches nach einem Umbzw. Neubaues des
Gablonzer Bahnhofes nur noch darauf verweisen, dab ein Projekt
zu diesem Bau schon im Jahre 1914 bestand, damals schon über
das Studium hinausgediehen war, ja sich bereits im Stadium der
Verwirklichung befand. Alle in Betracht kommende Behörden
hatten das Projekt behandelt. Man war sogar bereits zur Einlösung
der für die Erweiterung des Bahnhofes nötigen Gründe
gekommen. Auch der Unterbau für ein Frachtenmagazin war schon
erstellt. Der Krieg hat dann die Fortführung der aufgenommenen
Arbeiten verhindert. Nunmehr aber ist keine Zeit mehr zu verlieren,
die Bahnhofsverhältnisse der Stadt Gablonz a. N. dem tatsächlichen
Bedürfnisse anzupassen, umsomehr als unserer Meinung nach
nur dadurch in dr Zukunft schwere Komplizierungen vermieden werden
können.
Wenn wir für das Verlangen der Stadtverwaltung
wie der ganzen Öffentlichkeit von Gablonz a. N. in der Richtung
rasch aufzunehmender Arbeiten zur Lösung der Bahnhofsfrage
mit plädieren, so bewegt uns zu dieser Bemühung auch
die Kenntnis von der Bedeutung der Stadt für den Staat. Mit
ihrer vorbildlichen Industrie schafft sie alljährlich Milliardenwerte,
welche in für den Staat sehr bedeutsame Äquivalente
umgesetzt werden. Die Stadt Gablonz a. N. verdient es also, dab
sie in ihren noch dazu so berechtigten Wünschen befriedigt
wird. Aber auch staatsrepräsentative Gründe mübten
das verantworliche Resort bewegen, den dringlichen Bahnhofsbau
vorzunehmen. Für Gablonz a. N. gilt das Prädikat, das
den böhmischen Kurorten beigelegt wurde. Die Stadt ist mit
ein Stück Empfangsraum des Staates. Jedes Jahr kommen hierher
Tausende Fremde aus sämtlichen Ländern der Erde, die
zwar nur sämtlichen Ländern der Ende, die aber sehr
wohl auch die öffentlichen Institutionen besehen. Wenn sie
den Grad der Fürsorge für dieselben am Gablonzer Banhof
messen müssen, fällt das Urteil auf alle Fälle
wenig gur aus.
Aus allem heraus fragen deshalb die Interpelanten
den Herrn Eisenbahnminister:
1. Wie ist die persönliche Stellung des Herrn Ministers zu der interpellierten Angelegenheit?
2. Sind die nötigen Vorarbeiten zu ihrer
Erledigung in die Wege geleitet?
3. Bewegen sich die Absichten des Ressorts
für Eisenbahnen in dem Umfange des alten Projektes oder ist
4. ein neues Projekt zur Ausarbeitung gelangt?
5. Werden finanzielle Rücklagen für
die Durchführung des Bahnhofsbaues gemacht und wird derselbe.
6. In der nächsten Bauperiode sicher in
Angriff genommen werden?
Prag, den
12. Juni 1928.
Bei der Mobilisierung zum Weltkriege sind von
vielen tusenden Einrückenden Zivilkleider bei den Militärstellen
zurückgelassen worden. Vielfach gingen dieselben vorloren,
was seine Schädigung für den Verlustträger zu bedeuten
gehabt hätte, wenn es zu keinem sachlichen oder geldlichen
Ersatz derselben gekommen wäre. Das Ministerium für
nationale Verteidigung, das die Lage der Heimkehrer richtig beurteilte,
hat dann aber eine Schadensersatzaktion unternommen, nach welcher
der Verlust der Zivilkleider vollständig oder teilweise geldlich
vergütet wurde. Schon im Jahre 1920 wurden Kundmachungen
des Ministeriums für nationale Verteidigung in den Gemeinden
des Staatsgebietes wie in der Tages-presse zu dem Zwecke verlautbart,
die Meldungen zu dieser Aktion, soweit sie berechtigt waren, allgemein
zu sammeln. Die seinerzeit aufgelegten Formulare mußten
durch die Gemeindämter gesammelt und bis zum 30. April 1921
dem Ministerium vorgelegt werden. Schließlich wurde der
Anmeldetermin bis zum Juni 1923 gedehnt und der Ersatz für
verloren gegangene Zivilkleider allgemein mit der Überweisung
eines Betrages von Kč 200.- an die Verlustträger gutgemacht.
Dieser Vorgang des Ministeriums für nationale
Verteidigung war umso anerkennenswerter, als für eine Ersatzleistung
keine bestimmte rechtliche Verbindlichkeit zum vollen Ersatz bestand.
Die Interpellanten verstehen es auch, daß für die Ersatzaktion
eine zeitliche Grenze gesetzt wurde. Nun aber ereignen sich Fälle,
daß ehemalige Kriegsgefangene, die nach dem Jahre 1923 in
ihre Heimat zurückgekehrt sind, einzig aus dem Grunde keinen
Ersatz des auch für sie erstandenen Schadens beim Verlust
ihrer Zivilkleider erhalten können, weil sie nicht in der
Lage waren, sich fristgerecht für einen solchen Erstz zu
melden. Das ist eine Härte besonders diesen Leuten gegenüber,
die fast ausschließlich aus armen und ärmsten Schichten
der Staatsbevölkerung stammen. Um auch diese letzten Anwärter
auf einen Ersatz zu befriedigen, wäre es nötig, eine
neue Anmeldefrist, wir schlagen den 30. Juni 1929 vor, festzusetzen
und ihnen die Anmeldung für einen Schadenersatz in der bis
zum Juni 1923 gepflogenen Weise zu gestatten.
In diesem Sinne fragen die Interpellanten den
Herrn Minister:
1) Ob er bereit ist, nach dem Wunsche der Interpellation
eine neue Anmeldefrist zu verlügen,
2) ob er bereit ist, die für die Wiederaufnahme
der Esatzaktion für verloren gegangene Zivilkleider nötigen
Beträge bereit zu stellen.
Prag, den
12. Juni 1928.
Die Auswirkungen des neuen Gemeindefinanzgesetzes
zeigen bereits die bedenklichsten Erscheinungen, weil viele der
Gemeinden nicht mehr in der Lage sind, ihren gesetzlichen finanziellen
Verpflichtungen nachzukommen. Noch schwerer wirkt sich das Gemeindefinanzgesetz
dahin aus, da den Gemeinden fast gar keine Mittel mehr zur Verfügung
stehen, die sozialen und Schuleinrichtungen, die Füsorge
entsprechend zu dotieren und aufrecht zu erhalten, geschweige
denn fort entwickeln zu können. Gerade auf diesem Gebiete
liegt aber das wichtigste Arbeitsfeld der Gemeinden, weil sie
dieses fast allein betreuen müssen und weil von dieser Betreuung
die Erhaltung der Gesundheit, der Leistungsfähigkeit und
der Arbeitskraft ihrer Bewohner und des Nachwuches abhängt.
Es werden die Stimmen der Gemeinden und der Selbstverwaltungsverbände
immer lauter, die darauf hinweisen, da eine eheste Regelung des
Gemeindefinanzgesetzes nur unabsehbare Schäden für die
Gegenwart und Zukunft abwenden kann. Diese Regelung d. h. Novellierung
des Gemeindefinazgesetzes müte sich nach folgenden Richtlinien
halten:
1.) Erhöhung der Höchstgrenze für
die Gemeindeumlagen von 200 auf 300% (bezw. bis zu 400% unter
der Voraussetzung des § 1, Abs. 5 des Gemeindefinanzgesetzes
Nr. 77/1927).
2.) Direkte Zuweisung eines entsprechenden
Anteiles aus der Umsatzteuer in dem früheren Ausmae.
3.) Direkte Zuweisung eines entsprechenden
Anteiles aus der Personaleinkommensteuer.
4.) Direkte Zuweisung eines Anteiles aus der
staatlichen Getränkesteuer in dem Mae, wie sie in dem betreffenden
Verwaltungsgebiete eingeht.
5.) Rücküberwälzung des Verpflegskostenfünftels
im Sinne des § 21 des Gemeindefinanzgesetzes 77/1927 an die
Länder.
6.) Ermöglichung billiger Kredite zu ermäigtem
Zinsfue für Investitionszwecke der Gemeinden.
7.) Befeiung der Gemeindeunternehmungen von
der Erwerbsteuer und Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit,
da die Erträgnisse ausschlielich Zwecken der Gemeindewirtschaft
und damit dem öffentlichen Wohle zuflieen.
Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Finanzminister folgende Anfrage:
Ist er bereit im Sinne obiger Richtlinien ehestens
einen Novellierungsentwurf zum Gemeindefinanzgesetze Nr. 77/1927
dem Parlamente zur Behandlung vorzulegen?
Prag, den
12. Juni 1928.
Der § 2 obzitierten Gesetzes erklärt
ausdrücklich, da dieses Gesetz auf Ausländer,
die vor dem 1. Mai 1923 bereits in der Čechoslovakei beschäftigt
waren und seit dieser Zeit ununterbrochen in ihrer Beschäftigung
blieben, keine Wirkung hat, resp. da solche
Ausländer nicht auf Grund dieses Gesetzes um die Aufenthaltsbewilligung
anzusuchen brauchen. Die Durchführungsverordnung zu diesem
Gesetz begründet die Notwendigkeit des Gesetzes mit der Aufhebung
der Pavisa und dem Bestehen ähnlicher Gesetze in den Nachbarstaaten.
Die Berichterstatter und Proredner zu diesem Gesetze in den Ausschüssen
und im Hause betonten, da diese Gesetz in liberalster Weise gehandhabt
werden solle und da sein Hauptgrund darin liege, eine Gegenwehr
gegen ähnliche Gesetzbestimmungen der Nachbarstaaten zu haben
um ev. auf dieses Druckmittel gestützt einen Abbau ähnlicher
Gesetze in den Nachbarstaaten zu erreichen. Das Gleiche verlangt
auch eine im Ausschu angenommene Resolution.
Im Gegensatz zu diesem Geist der Gesetzgeber
bestimmt die Durchführungsverordnung, da jede Auslandsreise,
die länger als 3 Wochen dauert, als Unterbrechung
des Aufenthaltes in der Čechoslovakei aufzufassen ist.
Dadurch werden jene Ausländer, die bereits vor dem 1. Mai
1923 in der Čechoslovakei beschäftigt waren durch
beispielweise vierwöchentliche Urlaubsreisen oder durch
4wöchentliche Geschäftsreisen im Auftrage der Firma
um die Vorteile des § 2 obzidierten Gesetzes gebracht. Die
Durchführungsverordnung steht daher mit dem Sinne des Gesetzes
in Widerspruch, überschreitet die Vollmachten des Ministeriums
und könnte beim Obersten Verwaltungsgericht als ungesetzlich
angefochten werden. Es ist dies nicht der erste Fall, da die Ministerien
durch Verordnungen gegen den Sinn des Gesetzes ihre Kompetenzen
überschreiten und damit den Sinn des Gesetzes ändern.
Dieser unhaltbare Zustand erfordert dringliche Abhilfe. Die Interpellanten
fragen daher den Herrn Minister am:
Ist er geneigt, ehebaldigst alle dem Sinn des
Gesetzes widersprechende Bestimmungen aus der Durchführungsverordnung
zu elliminieren und dafür zu sorgen, da diese unnötigen
Härten gegen ausländische Arbeitnehmer zu unterbleiben
haben und das Gesetz zum Schutze des heimischen Arbeitsmarktes
sinngemä und entsprechend dem Sinn der Gesetzgeber durchgeführt
werde?
Prag, den
13. Juni 1928.
In der nächsten Zeit werden dem Parlamente
eine Reihe von Gesetzesanträgen unterbreitet werden welche
dem gröten öffentlichen Interesse insoferne begegnen,
als durch sie Regelungen verschiedener dringlicher Schulangelegenheiten
in die Wege geleitet werden. Leider befindet sich unter diesen
Gesetzesanträgen nicht das seit Jahr und Tag dringlichst
geforderte Gesetz bezüglich der Regelung der Rechtsverhältnisse
der Kindergärtnerinnen. Die Vorlage eines Kindergärtnerinnengesetzes
ist seinerzeit durch Zweifel verhindert worden, die darüber
entstanden, ob die Kindergärteneinrichtungen in den Amtsbereich
des Ministeriums für Schulwesen, bezw. des Ministeriums für
soziale Fürsorge bei einer Neuordnung überwiesen werden
sollen. Nach der Klarstellung dieser sogenannten Kompetenzfrage
in dem Sinne der Zuweisung der Kindergärten an das Ministerium
für Schulwesen schien der endgültigen. Einbringung eines
Gesetzes nichts wesentliches mehr im Wege zu stehen. Tatsächlich
ist unseres Wisens das Gesetz dann später ausgearbeitet worden,
so da es fertig im Schulresort liegt. Es bedarf nur des Entschlusses
des Herrn Ministers, den Antrag auf die Neuregelung der Rechtsverhältnisse
der Kindergärtnerinnen den gesetzgebenden Körperschaften
zu Beratung zu überweisen.
Mit Rücksicht darauf, da auf die Einbrigung
des Kindergärtnerinnengesetzes und dessen tatsächliche
parlamentarische Verabschiedung der interessierte Stand der Kindergärtnerinnen
aber auch weite öffentliche Kreise seit Jahren warten, erbitten
die Interpellanten den Entschlu des Herrn Ministers und fragen
ihn, ob er hiezu bereit ist?
Prag, den
14. Juni 1928.
Im Laufe von 4 Jahren erfuhren die Personentarife
alljährliche Erhöhungen von insgesamt 70%, durch welche
spez. die Berufsreisenden am schwersten getroffen wurden. Die
Ausgabe der Halbjahreskarten für 1928 brachte den Berufsreisenden
wiederum eine Preiserhöhung, die wohl etwas bemäntelt
wurde, in dem die Normaltarife der Zeitkarten um 5% ermäigt,
dagegen aber der seit einem Jahre zugestandene 9%ige Nachla der
Fahrkartensteuer aufgehoben wurde, soda sich die Halbjahreskarten
wiedrum um 4% verteuerten. Die Bahnverwaltung hat berechtigterweise
dem Arbeiter auerordentlich begünstigte Personentarife für
die Fahrt von und zum Arbeitsplatze zugestanden. In ähnlichem
Sinne sollte die Bahnverwaltung auch berechtigterweise an eine
Ermässigung der Zeitkartenpreise für Handelsvertreter
bei ihren Berufsreisen denken, weil auch diese Reisen, Fahrten
von und zum Arbeitsplatz der Handelsvertreter darstellen.
Die Mitglieder der Reise-und Sportverbände
genieen Ermäigungen auf die allgemeinen Personentarife, weil
sie zur Behebung des Fremdenverkehrs, zur Förderung der Leibesübungen
und damit indirekt zur Hebung des Personenverkehrs auf den Eisenbahnen
beitragen. Die Tätigkeit der Handelsvertreter wirkt in einem
noch viel höheren Mae auf die Vergröerung und Belebung
des Personen- und Frachtenverkehres der Eisenbahnen und wäre
auch aus diesem Grunde eine Ermäigung der Personentarife
für Berufsreisende bei ihren Dienstfahrten begründet.
Solche Begünstigungen für Berufsreisende hätten
sich zu erstrecken auf den Nachla der Fahrkartensteuer, wie er
im Jahre 1927 bestanden hat, auf die Ermäigung der Halbjahreskartentarife,
auf die Herabsetzung der unverhältnismäig hohen Zeitkartentarife
für nur eine Direktion, und auf die Einführung von Jahres-
und Halbjahreskarten für 2 Angehörige einer Firma zum
abwechselnden Gebrauche. Bei Rücknahme von unverwendbaren
Zeitkarten infolge Alebens oder Einstellung der Reisetätigkeit
des betreffenden Besitzers ist gegenwärtig die geltende Frist
so kurz, da in den meisten Fällen diese Begünstigung
illusorisch wird. Es wäre eine Vergütung für rückgestellte
Zeitkarten im Ausmae der unbenutzten Zeit und die Zulässigkeit
der Rückgabe zu jeder Zeit dringend am Platze.
Die Interpellanten stellen daher an den Herrn
Minister die Anfrage:
Ist er bereit, den Berufsreisenden nach den
oben genannten Richtlinien Ermäigugen ihrer hohen Auslagen
für Eisenbahnreisen zu gewähren und ist er weiters bereit,
die Durchführung dieser Ermäigungen so zu beschleunigen,
damit sie bereits mit der Herausgabe der Halbjahreskarten ab 1.
Juli 1. J. in Kraft treten?
Prag, den
12. Juni 1928.