1643/X.

Interpelace

poslancù F. Èervinky, F. Zeminové a druhù

ministru financí

o zadávání skladù tabáku a trafik osobám dobøe hospodáøsky situovaným a zabezpeèeným, na úkor tìžkých váleèných invalidù.

Èasopis váleèných poškozencù (Nový Život) ze dne 5. kvìtna t. r. uveøejnil plnì podepsaný èlánek, v nìmž dokazuje, že paní Boženì Juglové ve Vršovicích, tø. Krále Jiøího, rozvedené choti statkáøe, vydalo ministerstvo financí zvláštní výnos, že trafika mùže býti umístìna jedinì v družstevním domì, kde tato paní má zajištìnou místnost. Druzí uchazeèi, váleèní poškozenci, mìli místo vedle, ale výnos ministerstva financí znìl jen pro paní Juglovou. Váleèní poškozenci v tomto èlánku, za který pisatel Bohumil Cetkovský pøijímá plnou záruku, tvrdí, že ani pro nejtìžšího váleèného invalidu ani pro váleènou vdovu s nìkolika hladovými dìtmi nebyl nikdy vydán výnos tak zvláštní, jakým byl výnos vydaný pro pí. B. Juglovou, která je dle tvrzení èasopisu Nový Život hospodáøsky úplnì zabezpeèena. V èlánku je tvrzeno, že pro paní Juglovou se pracovalo s takovou úøední rychlostí jako v žádném jiném pøípadì a jako protiklad této úøední èinnosti (oznaèené pøímo jako protekèní) uvádí se vypovìzení a vypsání trafiky obecního zamìstnance Jaroslava Pavlíka v Praze VII., kterému byla dne 27. øíjna pøípisem okresního finanèního øeditelství v Praze II. trafika vypovìzena, naøízeno vypsání a také na celém pøípadì co vyjití èlánku, a snad dodnes, se nièeho nezmìnilo, pøípad zùstal za celé dlouhé mìsíce úplnì nevyøízen, aè mezi tím pøišli zedníci a dùm, kde Pavlík trafiku provozoval, zbourali. Trafiku si beze všeho povolení odstìhovala na libovolné místo jeho sestra, prodává dále, aè nemá k tomu oprávnìní a koncesi.

Další pøípad oznaèený jako krajnì protekèní jest postup pøi zadávání skladu tabáku v Rakovníku. Napøed se vypíše, že každý uchazeè musí složiti vadium 80.000 Kè, tedy i váleèný poškozenec, což znamená, že obìti války, které pøišly o všechen svùj majetek a zdraví, jsou z takové nabídky již napøed vylouèeny, aby sklad tabáku mohl býti zadán osobám lépe situovaným, které pomoci státu nepotøebují a na ni nároku nemají.

Podepsaní táží se tudíž pana ministra financí:

1. Zná pan ministr tyto pomìry a pøípady?

2. Hodlá pan ministr vyšetøiti všechny uvedené pøípady zadání skladù tabáku a trafik, oznaèené jako nesprávné a na úkor váleèných poškozencù osobám lépe hospodáøsky situovaným zadané a jest ochoten uèiniti tìmto pomìrùm pøítrž a podporovati oprávnìná pøání váleèných poškozencù, kteøí se na pana ministra obrátili ve výše citovaném èlánku ze dne 5.kvìtna 1928 ve svém èasopise Nový Život s dùvìrou, že uèiní nápravu?

3. Jest pan ministr ochoten v uvedených pøípadech zjednati nápravu a postarati se i pro všechny pøípady budoucí o takový postup pøi zadávání skladù tabáku a trafik, do kterého by nemìl nikdo pøíèiny si trpce a veøejnì na úkor dobré a osvìdèené povìsti finanèních úøadù naší republiky oprávnìnì stìžovati?

4. Jest pan ministr ochoten podati zprávu podepsaným o výsledku šetøení v uvedených pøípadech, jakož i o svých opatøeních pro budoucnost?

V Praze dne 21. èervna 1928.

Èervinka, Zeminová,

Bergmann, Chvojka, Knejzlík, David, Netolický, Riedl, Langr, Moudrý, Slavíèek, Mikuláš, Tuèný, inž. Záhorský, Buøíval, Pechmanová, Vlèek, Lanc, Sladký, Hrušovský, dr. Klapka.

Pùvodní znìní ad 1643/I.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen

an den Justizminister

betreffend die Beschlagnahme der Deutschen Volkswacht Reichenberg.

In den Nummer 7 der Deutschen Volkswacht Reichenberg vom 11. Feber 1928 verfielen folgende Stellen der Beschlagnahme:

Aus dem Artikel Die tschechischen Hausfrauen lassen nicht locker die Stelle: …und alle anderen lasst bei Seite, sie sind unsere Feinde, ihnen gehört kein Heller unseres Nationalvermögens...

Vergesset nicht, dass in jeden deutschen Haushalt nur die Deutschen Sicherheitszünder gehörn, die in anerkannter Vorzüglichkeit in allen wirklich deutschen Geschäften zu gleichen Presisen, ja vielfach noch billiger zu haben sind als andere Erzeugnisse gleicher Art.

Aus dem Artikel: Alldeutsche Entschliessung die Stelle: Schliesslich verlangen wir die von und Alldeutschen bereits im Jahre 1925 geforderte Errichtung eines sudetendeutschen Landtages mit dem Sitz in Eger, dem neben den Politikern auch Vertreter aller deutschen Wirtschaftsorganisationen anzugehören hätten.

Weiter die Ueberschrift 1940 - Anschluss der sudetendeutschen Gebiete an Deutschland und aus dem Inhalte dieses Artikels folgende Sätze: ---

Unter den beschlagnahmten Stellen befinden sich einige, welche anstandslos in anderen Zeitungen von einer Zensur freigelassen wurden, was wohl zu Genüge beweist, dass der Reichenberger Zensor mit einem besonderen Masse misst und es an der nötigen Objektivität fehlen lässt. Steinbar verfolgt er mit seiner besonders scharfen Praxis das Ziel, diese deutsche Zeitung auch finanziell zu schädigen und dadurch politisch mundtot zu machen. Gegen eine solche willkürliche Knebelung der deutschen öffentlichen Meinung muss mit aller Entschiedenheit Stellung genommen werden und dies umsomehr, als in einem demokratischen Staatswesen die Zensur eine unnötige Belästigung freier Staatsbürger bedeutet.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Junstizminister, ob er gewillt ist, den Reichenberger Zensor anzuweisen, sein Amt nach demokratischen Gesichtspunkten zu führen und jede überflüssige Schikanierung der deutschen Presse, insbesonders der Deutsche Volkswacht zu vermeinden?

Prag, am 27. März 1928.

Dr. Schollich,

Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Weber, Dr. Koberg, Nitsch, Szentiványi, Dr. Korláth, Ing. Jung, Dr. Holota, Krebs, Dr. Wollschack, Wenzel, Horpynka, Füssy, Simm, Geyer, Knirsch, Siegel, Matzner, Koczor, Ing. Kallina, Dr. Rosche.

Pùvodní znìní ad 1643/II.

des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen

an den Justizminister

betreffend die Beschlagnahme der Deutschen Volkswacht in Reichenberg.

In der Folge 10 vom 3. März 1928 der Deutschen Volkswacht in Reichenberg verfiel folgender Artikel der Beschlagnahme:

Gedenket des 4. Lenzmond 1919.

Dieser Tag muss immer ein Trauertag der Sudetendeutschen bleiben. Wehr- und schuldlos haben am 4. Lenzmond 1919 für die nehre Idee des Selbstbestimmungsrechtes viele unserer deutschen Volksgenossen ihr Leben lassen müssen.

An diesem Tage war die Eröffnurigssitzung der Nationalversammlung in Deutschöstereich. Die Sudetendeutschen zogen damals zu Tausenden auf die Strasse, um den Willen des Selbst-bestimmungsrechtes aller Welt kundzutun. Einig und geschlossen trat das sudetendeutsche Volk auf den Plan. Männer und Frauen aus allen Volkschichten mussten dies mit ihrem Blute büssen. Zum neuntenmale jährt sich nun der 4. Lenzmond, der für uns immer einer der traurigsten und heiligsten Gedenktage sein muss. Alle rauschenden Festlichkeiten haben an diesem Tage zu unterbleiben, das ganze deutsche Volk in den Sudetenländern möge sich in schmerzlichen Dankgefühl der Opfer dieses Tages erinnern!---

Das Deutsche Volk muss sich seiner Kraft bewusst sein,---

Sudetendeutsche! Gedenket daher in Ehrfurcht der - - - Opfern, sie starben im Glauben an ihr Volk.

Ebenso wurde unter den Veranstaltungen aus der Notiz Zum 4. März folgender Satz gestrichen:

Gilt es doch jenen 55 deutschen Männern und Frauen zu gedenken; - - - und zwar deswegen, weil sie für deutsches Recht, für das Selbstbestimmungsrecht eintragen. Volksgenossen erfüllet Euere Pflicht!

Beide Artikel enthalten nichts, was irgendwie eine Beschlagnahme rechtfertigen würde und beweisen nur, dass der Zensor mit besonders scharfen Masse bei dieser Zeitung misst, wahrscheinlich aus dem Grunde, um sie wirtschaftlich zu treffen und dadurch zu zwingen, in der Vertretung deutscher Interessen weniger energisch und mehr staats- und regierungsfreundlich zu schreiben. Auf diesem Wege wurde schon manche deutsche Zeitung zur Staatsraison gebracht.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister, ob er nicht gewillt ist, den Reichenberger Zensor anzuweisen, bei der Ausübung seines Amtes nach liberalen Grundsätzen vorzugehen, jede überflüssige Schikanierung der deutschen Zeitungen zu vermeiden und vor allem die Deutsche Volkswacht in Reichenberg nicht durch ständige Beschlagnahmen zu verfolgen und zu schädigen?

Prag, am 13. März 1928.,

Dr. Schollich

Ing. Kallina, Dr. Rosche, Horpynka, Geyer, Siegel, Dr. Wollschack, Wenzel, Ing. Jung, Krebs, Simm, Dr. Holota, Dr. Korláth, Füssy, Nitsch, Knirsch, Szentiványi, Dr. Koberg, Matzner, Weber, Koczor, Dr. Keibl, Dr. Lehnert.

vodní znìní ad 1643/III.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. R. Jung und Genossen

an.den Justizminister

wegen Beschlagnahme der periodischen Druckschrift Neue Zeit.

Die Staatsanwaltschaft Troppau hat in der in Troppau erscheinenden periodischen Druckschrift Neue Zeit, Folge 18 vom 3. Lenzmond 1928 in dem Aufsatz Ein hartes Urteil folgenden Teil beschlagnahmt.

Ueber die Vergehen können wir nicht berichten. Wir stellen hier nur fest, dass die herausgewachsen sind aus dem idealen Schwunge junger Menschen, die in diesem Falle Bindungen von Volksgenossen zu Volksgenossen pflegen, - - Junge Menschen sind die Verurteilten, denen das Herz jedesmal höher schlug, wenn sie mit einem gleich ideal gerichteten Menschen ihres Volkstums über Dinge sprachen die ihnen heilig und erstrebenswert erschienen. Solch idealer Schwung, der ohne grosse Ueberlegung handelt, ist der Jugend immer eigen und jede Hemmung blieb noch jeweils erfolglos. Die Absicht eines Verbrechens liegt solchen Bestrebungen fern. Oder soll es eine Irrung im Sinne eines Verbrechens sein, wenn junge Menschen sich kennen lernen, wenn sie reden über Vergangenheit und Gegenwart, über vergangenes Schöne, gegenwärtiges Leid und der unerschütterlichen Hoffnung sich hingeben, die Welt nach ihrem Ideale gestalten zu können, ohne auf die Wirklichkeit Rücksicht zu nehmen? Wir sagen es, weil wir es erfühlen: Solche jugendliche Romantik war es, die immer Eigenheit der Jugend ist, Romantik; die jedesmal von selbst aufhört, wenn die Jugend endet, auch wenn kein Paragraph eines Gesetzes in Wirkung tritt.

Aber unsere jetzige Zeit will diese Romantik weniger noch als andere Zeitepochen. Die Nervosität der Regierung wittert hinter Jeder jugendlichen Begeisterung berechnende Anschläge gegen den Staat und seine Gesetze und versucht in einzelnen Fällen durch allergrösste. Härte abzuschrecken:

Das Landesgerichf Troppau als Pressgericht hat über Antrag . der Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme bestätigt und führt dafür folgende Gründe an: Durch den Inhalt des obangeführten Artikels ist objektiv der Tatbestand des Vergehens nach § 16, Zahl.1 des Gesetzes zum. Schutze der Republik gegeben, weil in diesem Artikel öffentlich ein Verbrechen gelobt wird, die Zustimmung zu demselben zum Ausdruck gebracht wird und auch die Täter wegen dieser Tat gelobt werden.

Diese Auffassung .ist ein offenkundiger Irrtum. Es wird weder das Verbrechen, noch werden die Täter gelobt, noch wird die Zustimmung zum Ausdruck gebracht. Es wird lediglich festgestellt, dass die böse Absicht, den Verurteilten ferne lag und dass die Vergehen aus einem Ueberschwang jugendlicher Romantik erwuchsen. Die Bechlagnahme erscheint daher von diesem Standpunkte aus gesehen nicht berechtigt, und die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister an:

Billigt der Herr Minister die Beschlagnahme der oben angeführten Stelle des Aufsatzes Ein harfes Urteil?

Falls er dies nicht tut, ist er bereit, die Staatsanwaltschaft Troppau unzuweisen, in Zukunft derartige unberechtigte Beschlagnahmen, die sich in letzter Zeit besonders häuften, zu unterlassen?

Prag, am 20.März 1928.

Ing. Jung,

Dr, Holota, Knirsch, Slmm, Dr. Korláth, Nitsch, Szentiványi, Geyer, Dr. Wollschack, Horpynka, Krebs; Wenzel; Füssy, Koczor, Ing. Kallina, Dr. Rosche, Dr. Schollich, Siegel, Dr. Koberg, Weber, Matzner, Dr. Lehnert, Dr. Keibl

vodní znìní ad 1643/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. R. Jung und Genossen

an den Justizminister

wegen Beschlagnahme der Folge 85 der periodischen Druckschrift Der Tag in Aussig.

Der Leitaufsatz der Folge 85 vom 1. Mai l. J. der periodischen Druckschriften Der Tag, Erscheinungsort Aussig, verfiel an einer Stelle der Beschlagnahme. Es handelt sich in diesem Leitaufsatz um die Mai-Festrede des Abgeordneten Ing. R. Jung. Die beschlagnahmte Stelle enthielt den Hünweis auf die am 21. Oktober 1918 in der konstituierenden Nationalversammlung DeutschÖsterreichs durch Abgeordneten Hians Knirsch abgegebene staatsrechtliche Erklärung. Diese Erklärung hatte folgenden Wortlaut:

Wir nationalen Sozialisten lehnen den Gedanken an eine Vereinigung Deutschösterreichs zu einem Staatenbunde mit den aus dem alten Oesterreich erstehenden slawiischen Staaten von vornherein ab. Im nationalen, sozialen und kulturellen lnteresse fordern wir den staatsrechtlichen Anschluss Deutschösterreichs als Bundesstaat an das deutsche Reich. Die Regelung der aussenpolitischen und der Handelsbeziehungen zu den neu erstelienden Nachbarstaaten kann nur unter dern Gesichtspunkte der Interessen des Gesamtdeutschtums erfolgen, muss also Sache aller im deutschen Reiche vereinigten Bundesstaaten sein.

---

Die Fragensteller sind der Ansicht, dass es sich um ein historisches Dokument handelt, welches im Zusammenhang mit der Geschichte der Umsturztage genannt werden muss, falls auf wirkliche Geschichte und nicht auf Geschichtsverfälschung Wert gelegt wird. Dieser Ansicht wairen früher auch die staatlichen Behörden. Beweis dafür ist der Umstand, dass diese Erklärung unbeanständet in der Presse und in sonstigen Druckschriften erscheinen konnte. Erst seitdem, der jetzige Justizminister sein Amt antrat, ist es anders geworden. Jede Veröffentlichung dieser Erklärung , führt zur Beschlagnalme.

Ein ganz besonderes Stückchen aber leistet sich der Aussiger Zensor, wenn er sogar den Hinweis auf diese Erklärung ohne Anführung ihres Inhaltes beschlagnahmt. Abgeordneten Ing. R. Jung hat nämlich in seiner Mai-Festrede nur folgendes gesagt:

Mögen alle anderen untreu werden, wir bleiben treu und müssen uns selbst getreu bleiben, wenn wir jemals das grosse Ziel unserer Bewegung verwirklichert wollen. Jenes grosse Ziel, das ja auch aus der soeben angeführten Erklärung herausklingt, das aber mehr noch in Erscheinung tritt in jener staatsrechtlichen Erklärung, die einst an geschichtlichen. Stätte in der konstituierenden Nationalversammlung Deutschösterreichs von unserem Freunde Knirsch abgegeben wurde.

Am 21. Weinmonds werden es 10 Jahre her sein! Sie ist und bleibt unsere Richtschnur, den sie verknüpft die beiden Gedanken unserer Weltanschaunung, den nationalen und sozialen, zur Einheit, zum Staatsgedanken der Zukunft!

Deutschland wird nationalsozialistisch sein, oder es wird überhaupt nicht sein!

Die Beschlagnahme erfolgte nur in der periodischen Druckschrift Der Tag, während ein anderes Parteiblatt diese Stelle unbeanständet brachte. Man kann doch wohl nicht behaupten, dass die beschlagnahmten Worte in Aussig besonders gefährlich seien, während dies anderswo nicht der Fall ist. Da auch nicht angenommen werden kann, dass der Aussiger Zensor weniger klug und boshafter sei als seine Kollegen anderswo, so kann es sich nur darum handeln, dass betreffs der Zensur der periodischen Druckschrift Der Tag besonders scharfe Weisungen hinausgegeben wurden.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister folgende Anfragen:

1. Teilt der Herr Minister die Ansich der Fragesteller, dass die im Wortlaut angeführt am 21. Oktober 1918 abgegebene Staatsrechtliche Erklärung ein historisches Dokument ist und daher unbeanständet veröffentlicht werden kann?

2: Ist er daher bereit, dementsprechende Weisungen, an die Staatsanwälte hinauszugeben?

3: Ist er der Absicht der Fragesteller, dass die Beschlagnahme der angeführten Stelle aus der Mai-Festrede des Abgeordneten lng. R. Jung eine Ueberschreitung der Befugnisse des Zensors darstellt und was gedenkt er. zu tun, um einer derartigen Verkrüppelung der Presse und Meinungsfreiheit, die ein Hohn auf alle Demokratie ist, in Zukunft vorzubeugen?

Prag, den 11. Mai 1928.

Ing. Jung,

Simm, Geyer, Wenzel, Szentiványi, Dr. Holota; Ing. Kallina, Dr. Koberg, Dr. Rosche, Dr. Keibl, Koczor, Siegel,, Nitsch, Dr. Wollschack, Knirsch,

Krebs, Füssy, Dr. Korláth, Weber, Dr. Schollich, ,Matzner, Dr. Lehnert.

vodní znìní ad 1643/V.

InterpeIlation

der Abgeordneten Leo Wenzel, ing. R. Jung und Genossen

an den Minister für Industrie, Handel und Gewerbe

in Angelegenheit der schädlichen Preispolitik des Papierkartells in der Èechoslovakei.

Die Interpellanten haben bereit am 12. Dezember 1927 an den Minister in der gleichen Angelegenheit ene Interpellation (Druck 1407/II) gerichtet und darauf hingewiesen, dass die Auswüchse in der Preispolitik des Papierkartells in der Èechoslovakei immer mehr und mehr zu einer schweren Schädigung des Buchdruckergewerbes führen. Der Minister für Indusfrie, Handel und Gewerbe hat in der Antwort auf diese Interpellation vom 13. März 1928, Druck Nr.1494, diese Behauptung zu widerlegen versucht und vor allem damit begründet, der erhöhte Preis von 675 Kè für holzfreies Papier käme nach den mitgeteilten Informationen in der Praxis selten in Btracht.

Diese Feststellung trifft lediglich für die grossen Druckereien und Druckindustrien zu. Die überwiegende Mehrzahl der Betriebe des Buchdruckergewerbes sind aber mittlere und kleinere Buchdruckereien, bei denen diese Feststellung nicht zutrifft und die tatsächlich unter der Preispolitik des Papierkartells sehr schwer leiden. Vor dem Bestehen des Papierkartells hat der kleine Buchdrucker nicht einmal 1000 kg holzfreies Papier in einer Stärke bestellt, sondern es war bei einer Anfertigungsbestellung von 1000 kg holzfreien Papiers gestattet, diese bei gleicher Grammstärke in zwei beliebigen Formaten zum 1000 kg Preis von 665 Kè zu bestellen. Der kleine Buchdrucker konnte also je 500 kg. von einer Sorte zu diesem Preise bestellen. Jetzt soll er 2000 kg von einer Sorte, also das vierfache Quantum bestellen, wenn er denselben Preis wie früher eingeräumt erhalten will. Das kann· er aber nicht, weil durch die ungeheuere Konkurrenz der Buchdruckerein der Verdienst des Buchdruckers und somit seine Kapitalskraft viel kleiner als früher geworden sind, sodass er die schweren Bedingungen der Verkaufstelle des Papierkartells nicht einhalten könnte. Der kleine Buchdrucker rnuss daher nach den Bedingungen der Verkaufstelle des Papierkartells bei einem Bezuge von 500 kg einer Sorte heute gegen 11 % mehr als vor dem Bestehem des Papierkartells bezahlen. Unter der Konkurrenz der grossen Druckereien, die grosse Papiermengen zu bedeutend billigeren Preisen beziehen und daher viel billiger liefern können, muss das den Ruin der kleinen und mittleren Buchdruckereien herbeiführen.

Die Interpellanten fragen daher den Herrn Minister an :

Ist er bereit, die Preispolitik des Papierkartells nochmals unter besonderer Bedachtnahme auf die Bestellungsmöglichkeiten der mittleren und kleineren Buchdruckereien einer genauen Prüfung zu unterziehen und Massnahmem zu treffen, damit die tatsächlich vorhandene schwere Schädigung der mittleren und kleinen Betriebe des Buchdruckergewerbes durch das Papierkartell abgewehrt werde?

Prag, den 12. Juni 1928.

Wenzel Ing. Jung,

Geyer, Simm, Krebs, Dr. Wollschack, Knirsch, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Dr. Schollich, Füssy, Matzner, Dr. Koberg; Szentiványi, Dr. Korláth, Dr.Holota, Nitsch, Koczor, Weber, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Horpynka, Siegel, Ing. Kallina, Fedor,

Gregorovits.

vodní znìní ad 1643/VI.

Interpellation

der Abgeordneten Grünzner, Brodecký und Genossen

an die Gesamtregierung

betreffend die vom Eisebahnministerium vefügte Abänderung der rechtskräftigen Vorschrift über die Institution der Vertrauensmännerausschüsse bei den èsl. Staatseisenbahnen.

Das Eisenbahministerium hat mit Erlass vom 1. Juli 1920, Z1. l060/Pres., für das Staatseisenbanpersonale zur Mitvirkung in Personal-und sozialen Fragen der Bediensteten zu wählende Vertrauerismännerausschüsse geschaffen, der en Wirkungskreis in den §§ 2 und 3 dieses Erlasses festgeztst ist.

Zu dieser Zeit wurde auch. bereits über die Forderung. der Arbeitsorganisationen betreffend die Schaffung von Betriebsräten verhandelt. Als diese Verhandlungen im Regierungsantrage über die Betriebsarasschüsse konkrete Form annahmen, tauchte die Frage auf, ob sich dieser Antrag auch auf die Unternehmungen der juristischen Personen des öffentlichen Rechtes beziehen soll. Diese Frage wurde durch die Bestimmung gelöst, welche in den § 2 des Gesetzes vom 12. August 1921, Nr. 330 Slg. d. G. u. V., aufgenommen wurde, gremäss dessen Abs. 2 die Regierung ermächtigt wurde, dass sie die Wirksamkeit dieses, Gesetzes auf die Unternehmungen der juristischen Personen des öffentlichen Rechtes erweitert, für die Eisenbahnen im Absatze 1 dieses Paragraphen aber ausnahmen festgesetzt wurden.

Dieser Abs. 1 des § 2 unterscheidet die Eisenbahnen in solche, bei welchen Vertrauensmännerkörperschaften zu dieser Zeit schon in Tätigkeit waren und in Eisenbahnen, bei denen solche Vertrauensmännerkörpeschaften noch nicht bestanden. Bezüglich der ersten Gruppe. der Eisenbahnen bestimmt das Gesetz, dass die bisherigen Vertrauensmänrerausschüsse weiter ihre Funktion behalten. Es versteht sich von selbst, dass das Gesetz die persönliche Gliederung dieser Vertrauensmännerkörperschaften nicht im Sinne hatte, sondern dass es anordnete, dass die Vorschriften unverändert in Gültigkeit bleiben, auf Grund deren die Vertrauensmännerkörperschaften geschaffen wurden. Dies geht auch aus dem zweiten Satze des Absatzes 1 des § 2 ganz klar hervor, welcher die zweite Grupe der Eisenbahnen betrifft und welcher bestimmt, dass bei dieser Gruppe von. Eisenbahnen, wo solche , Vertrauensmännerkörperschaften noch nicht geschaffen wurden, sie nach den bei den Staatsbahnen geltenden Grundsätzen zu errichten sind.

Auf Grund dieser Bestimmungen sind, die Vorschriften über die Vertrauensmännerausschüsse für das Bereich der Staatseisenbahnverwaltung indirekt als ein Bestandteil des Gesetzes Nr. 330/1921 iu betrachten, sodass deren Grundsätze nur durch eine einseitige Verfügung der Eisenbahnverwalfung nicht abgeändert werden können.

Unter die Grundsätze, mit welchen die Schaffung der Vertrauensmännerausschüsse und deren Wirksamkeit geregelt sind, gehört zweifellos auch die Bestimmung, die die Staatsbahnbediensteten in Wahlgruppen (Sektionen) gliedert und festsetzt, wieviel Ausschussmitglieder in dieser oder jener Wahlgruppe (Sektion) zu wählen sind. Diese Grundsätze sind in den §§ 7 und 8 des eingangszitierten Erlasses enthalten.

Das Eisenbahnministerium hat nun mit Erlass Zl. 15.050 vom 31. Mai 1928 eine Abänderung der bisherigen Gliederung der Sektionen (Wahlgruppen) und des Verhältnisses in der Anzahl der Mandate der einzelnen Sektionen verfügt und dadurch die rechtskräftigen Vorschriften über die Vertrauensmännerausschüsse in ihren hauptsächlichsten Grundsätzen verletzt. Die Verfügung; welche das Eisenbahnministerium mit diesem Erlasse durchführen will, steht also , in direktem Widerspruche mit dem Gesetze Nr. 330 vom 12. August .1921.

Die Interpellanten fragen daher:

Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, dass es zur Durchführung der angeordrreten Verletzung des Gesetzes über die Betriebsausschüsse im administrativen Verordnungswege nicht kommt?

Prag, den 21. Juni 1928.

Grünzner, Brodecký;

Roscher, de Witte, Dietl, Schuster, Heeger, Srba, Hackenberg, Kirnal, Hampl, Leibl, Tayerle, Pohl, Dr. Czech, Schweichhart, Kaufmann, Katz, Taub,

Blatny, Schäfer, Tomášek, Ing. Neèas.

vodní znìní ad 1643/VII.

lnterpellation

der Abgeordneten Grünzner, Taub, und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Uebernahme der Angestellten der. autonomen Verwaltungskörpershaften auf Grund des Gesetzes Nr. 125 Slg. d. G.u. Vdg. vom 14. Juli 1927

über die Organisation der politischen Verwaltung.

Nach § 10 Pkt. 3 des Gesetzes, Nr. 125 Slg. d. G. u. Vdg. vom 14. Juli 1927 über die Organisation der politischen Verwaltung soll die Uebernahme der Angestellten der aufzulösenden autonomen Verwaltungskörperschaften mittelst Regierungsverordnung geregelt werden.

Bei dieser Personalmassnahme handelt es sich zweifellos um die Lösung von eminent wichtigen Fragen, die von tiefeinschneidender Bedeutung in die Existenz und das Lebensinteresse der davon betroffenen Angestellten samt deren Familien sind. Es ist deshalb nichts mehr als recht und billig, dass die von einer derartigen Massnahme betroffenen Menschen vor Durchführung derselben gehört werden und dass es ihnen rechtzeitig ermöglicht wird, bei der Aufstellung der Uebernahmsgrundsätze für die Durchführungsverordnung mit zu beraten und mit zu entscheiden, was übrigens in einem auf demokratischer Verfassungsgrundlage fussenden Staatswesen als eine Selbstverständlichkeit anzusehen ist.

Da die Angestellten der autonomen Verwaltungskörperschaften ebenso wie andere Berufsschichten in Interessenwahrungs-Organisationen vereinigt sind, so sind die Voraussetzungen für eine sachgemässe und zweckmässige Mitwirkung dieser Angestellten bei der Erstellung der Uebernahmsgrundsätze sowohl als auch bei der Durchführung der sich ergebenden Personalmassnahmen gegeben. Soweit Angestellte autonomer Verwaltungskörper deutscher Volkszugehörigkeit bei diesen Personalmassnahmen in Betracht kommen, verweisen wir in diesem Zusammenhang auf den Verband der öffentlichen Angestellten mit dem Sitze in Reichenberg, Mühlfeldgasse Nr. 25, welcher Verband vermöge seines zahlenmässig hervorragendsten Mitgliedschaftsbestandes als die berufenste Interessenvertretung dieser Angestellten zur Mitwirkung bei der Beratung und Durchführung der in Rede stehenden Personalmassnahmen in erster Reihe legitimiert wäre.

Die lnterpellanten fragen daher den Herrn Minister des Innern:

1. Ist der Herr Minister gesonnen und bereit den Angestellten der autonomen Verwaltungskörperschaften die Mitwirkung und Mitentscheidung bei der Beratung und Erstellung. der Grundsätze für die Uebernahme dieser Angestellten sowohl als auch bei der Durchführung dieser Personalmassnahmen mit Hilfe ihrer Berufsorganisationen so rechtzeitig zu ermöglichen, dass die materielen und dienstlichen Interessen sowie die erworbenen Rechte der in Betracht kommenden. Angestellten entsprechend wahrgenommen werden können?

2. Wenn ja, hat der Herr Minister schon diesbezügliche Vorkehrungen und Anordnungen getroffen und welcher Art sind diese?

Prag, am 21. Juni 1928.

Grünzner, Taub,

Srba, Hampl, Chalupa, Svoboda, de Witte, Dietl, Ing. Neèas, Dr. Czech, Leibl, Heeger, Hackenberg, Kaufmann, Blatny, Schuster, Katz, Kirpal, Pohl, Schäfer, Roscher, Schwelchhart.

vodní znìní ad 1643/VIII.

lntferpellation

des Abgeordneten Schäfer und Genossen

an die Regierung

wegen Anrechnung früherer Dienstzeit aus einem anderen Dienstverhältnisse bei Mittelschullehrern.

Durch das Gesetz 103 vom 24. Juni 1926 (Staatsbeamtengehaltsgesetz) wurden alle bis dahin bestehenden Vorschriften, mit denen der Anspruch auf` Anrechnung einer bestimmten Zeit für die Vorrückung in höhere Bezüge zuerkannt wurde, aufgehoben. Weiter in Geltung blieben lediglich die Vorschriften über die Anrechnung des Dienstes in den èechoslovakischen Legionen.

Unter Berufung auf die im ersten Satze angeführte Gesetzesbestimmung, wurden den Anwärtern, die seither zu Professoren nach § 70 des Gesetzes ernannt wurden, weder die tatsächliche zugebrachte Kriegsdienstzeit, noch irgend welche Kriegszuschläge angerechnet. Aber auch die Dienstzeit als supplierender Professor, als Assistent an einer Hochschule als Lehrer an einer Schule niederer Kategorie (Volks- und Bürgershulen, wobei hauptsächlich Religionslehrer in Betracht kommen) die an nichtstaatlichen, den staatlichen Mittelschulen gleichgestelltem Anstalten zugebrachte Dienstzeit wurde nicht angerechnet.

Die Regierung wurde durch den § 142, Abs. 2 des Gesetzes 103 verpflichtet, durch eine Verordnung zu bestimmen; wann und in welchem Umfange für die Gehaltserhöhung ein bestimmter Dienst in einem anderen Dienstverhältnisse oder in einer anderen Beschäftigung angerechnet wird. Sie ist dieser Verpflichtung bisher nicht nachgekommen, obwohl seit der Veröffentlichung des Gesetzes 103 zwei Jahre verflossen sind.

Wir fragen daher die Regierung, ob sie bereit ist, durch endliche Erlassung einer entsprechenden Durchführungsverordnung die schwere Schädigung der Mittelschullehrer, die sich aus dem bestehenden Zustand ergibt, gutzumachen?

Prag, den 21. Juni 1928.

Schäfer,

Karpíšková,Hampl, Ing. Neèas, Dietl, Schuster, Roscher, Chalupník, Pohl, Dr. Czech, Hackenbergr, Kirpal, Taub, Grünzner, Heeger, Leibl, de Witte, Kaufmann, _Schweichhart, Blatny, Katz, Tayerle.

vodní znìní ad 1643/IX

Interpellation.

der Abgeordneten Kirpal, Grünzner und Genossen

an die Regierung

wegen schwerer Gefährdung der Gemeindeautonomie und der Gemeinde finanzen durch die Bestimmung des § 1, Absatz 4 des Gesetzes über die Organisation der politischen Verwaltung.

Zu den Bestimmungen der Verwaltungsreform, welche die Bevölkerung, in diesem Falle speziell die Gemeinden schwer benachteiligen, gehört auch die im § 1, Absatz 4 ausgesprochene Verpflichtung der Gemeinden geeignete Räume für die Umterbringung der Bezirksämter zu beschaffen. Die Bestimmung ist deshalb besonders drückend und gehässig, weil sie nur der Gemeinde strikte Verpflichtungen auferlegt, dem Staate aber vollständig anheimstellt, ob er zu den Kosten der Unterbringung einen Beitrag leisten will oder nicht. Ganz ausserordentlich verschärft wird aber die Zwangslage der Gemeinden durch das Gesetz 77/27, dem zufolge- die Gemeinden nicht in der Lage sind, die Mittel aufzubringen welche zur Beschaffung von Amtsräumlichkeiten erforderlich sind. Die Gesetzgebung hat also den Gemeinden schwere Lasten auferlegt und es ihnen gleichzeittig unmöglich gemacht, sie zu tragen. Da Verwaltungsreform und Gemeindefinanzgesetz rniteinander in Verbindung stehen, sich gegenseitig ergänzen- und gewissermassen als einheitlicher Gesetzeskomplex aufzufassen sind, haben wir, das Beispiel einer Gesetzgebung vor uns, die sich selbst ad absurdum führt. Diese Art Gesetzesmacherei wäre lächerlich, wenn nicht die Konsequenzen für die Bevölkerung und für die Selbstverwaltung so umendlich traurige wären.

Statt aber die Widersinnigkeiten der Gesetzgebung durch eine vernünftige Praxis zu mildern und erträglich zu machen, werden die Härten des Gesetzes durch eine rücksichtslose Praxis noch verschärft. Ein Schulbeispiel hiefür ist das Verhalten der Behörde gegenüber der Stadtgemeinde Aussig. Hier sind Räumlichkeiten sowohl für das Bezirksamt als auch für die autonome Bezirksverwaltung vorhanden und es liesse sich im Wege von Verhandlungen zwischen allen beteiligten Körperschaften - Staat, Bezirk, Gemeinde -sicherlich ein Modus finden, um eine zweckmässige Unterbringung der auf Grund der Verwaltungsreform vereinigten staatlichen und autonomen Verwaltungsorgane herbeizuführen. Statt aber den Weg von Verhandlungen zu beschreiten stellt sich die politische Bezirksverwaltung Aussig über Auftrag der politischen Landesverwaltung in Prag einfach auf den Justamentstandpunkt, indem sie einerseits die Unterbringung der gesamten Amtsräumlichkeiten unter einem Dach verlangt, von dem im Gesetze gar nicht die Rede ist; andererseits aber der Gemeinde gegenüber den Herrenstandpunkt hervorkehrt, und, unter Ueberschreitung ihrer Kompetenz, von der Gemeindevertretung eine Beschlussfassung in dem Sinne verlangt, dass sich die Gemeinde vorbehaltlos sowohl zur provisorischen als auch zur definitiven Unterbringung der. Amtsräume verpflichtet. Die Staatsverwaltung respektiert also weder die Autonomie der Gemeinden, indem sie nicht nur, wozu sie ja berechtigt wäre; die Einberufung der Stadtvertretung, sondern die Fassung eines bestimmten, von der Bezirksbehörde vorgeschriebenen Beschlusses fordert, noch nimmt sie auf die durch das Gemeindefinanzgesetz geschaffene Finanzlage der Gemeinden die mindeste Rücksicht. Eine Erklärung über die im Gesetze über die Organisation der Verwaltung ausdrücklich vorgesehene Mittragung der Kosten lehnt sie ab, wohl erst eine solche Erklärung die Stadtgemeinde in die Lage .versetzen würde, die finanzielle Tragweite der ganzen Angelegenheit zu ermessen und daher einen Beschluss zu fassen, den sie nach dem Gemeindefinanzgesetz verantworten kann. Aus alledem geht hervor, dass es sich der Staatsverwaltung in diesem Falle nicht urn eine zweckmässige Lösung einer praktischen Frage der Verwaltung, sondern einfach darum handelt, die Gemeinde zu demütigen und. der letzten Reste ihrer Autonomie zu berauben.

Die Gefertigten stellen daher die Fragen:

1. Ist die Regierung bereit, ehestens eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, durch welche die Verpflichtung der Gemeinden nach § 1, Absatz 4 des Gesetzes 125/27 aufgehoben wird?

2. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist die Regierung wenigstens bereit, ehestens eine Vorlage zu unterbreiten, durch welche die in der erwähnten Gesetzliestimmung vorgesehene Beitragsleistung des Staates in eine gesetzliche Verpflichtung umgewandelt wird?

3. Ist die Regierung zumindest bereit, an die politischen Bezirksbehörden die bindende Weisung hinauszugeben, dass sie bei der Durchführung der bezeichneten Bestimmung auf die Bedürfnisse der Gemeinden und ihre durch das Finanzgesetz geschaffene Notlage Rücksicht zu nehmen haben und verpflichtet sind, die Frage.der Unterbringung der Amtsräume der Bezirksbehörden einvernehmlich und im Verhandlungswege, zu regeln?

Prag, den 21. Juni 1928.

Kirpal, Grünzner,

Dr. Czech, Hackenberg, Hampl, Tayerle, Roscher, Ing. Neèas, Karpíšková, Tomášek, Blatny, Katz, de Witte, Heger, Kaufman, Leibl, Pohl, Dietl,

Schäfer, Schuster, Taub.


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