Die im Jahre 1786 gegründet ePrivatanstalt für Taubstumme
i Smichov hatte gänzlich aus privaten. Mitteln von Stiftungen
und Legaten ein zweckentsprechendes von einem großen Garten
umgebenes Gebäude gebaut in dem 160 arme taubstumme Kinder
untergebracht und erzogen wurden.
Dieses Gebäude wurde 1919 teilweise und 1921 gänzlich
seitens der Regierung für da statistische Amt beschlagnahmt.
Als Ersatz wurde der Oberdirektion da Schönbornixche Schloß
dei Pilsen angeboten und gleichzeitig die Versicherung gegeben,
die Beschlagnehme wäre binnen kurzer Zeit aufgehoben werden.
Das zugewiesene Schloß war für ein Taubstummeninstitut
gänzlich unbrauchbar, weshalb die Oberdirektion des Institutes
dagegen Einspruch erhob. Das Taubstummeninstitut mußte sich
dann als Ersatz mit einer provisorischen. Wohnstätte in Alt-Dejwitz
begnügen, in der nicht mehr als 20 Kinder Unterkunft und
Erziehung erhalten können. Bereits am 16. August 1923 mußte
auch das Ministerium für soziale Fürsorge mit Erlaß
Nr. 7709/23 die Einwendungen der Oberdirektion des Institutes
in vollem Maße anerkennen und es ersuchte gleichzeitig da
Ministerium für öffentlich Arbeiten, die Beschlagnahme
autzuheben und das Gebäude seiner ursprüglichen Bedeutung
ehebaldigst zuzuführen. Das statistische Staatsamt verständigte
darauf am 28. August 1923 Zahl 5709/23 das Ministerium für
öffentliche Arbeiten, daß das als Pädagogium aufgegührte
Gebäude den Zwecken des statistischen Staatsamtes auch gar
nicht entspreche und ersuchte um die Aufführung eines Neubaues.
Erst in den Staatsvoranschlag 1928 wurden aber 50.000 Kc für
Vorarbeiten zu einem solchen. Neubau eingesetzt. Und am 13. Jänner
teilte das statistische Amt der Direktion des Institutes mit,
daß mit der Aufführung eines Neubaues bis zum Jahre
1930 nicht gerechnet werden könne.
Es ist ganz ungeheuer, daß einem so dem öffentlichen.
Wohle wirkenden Institute das eigene Gebäude entzogen wird
und die Reigierung sich trotz bereits oftmals gemachter Versprechungen
nicht beeilt hat, ein neues Gebäude für das alte Gebäude
der Bestimmung des Institutes zurückgegeben werden könne.
Es scheint die Regierung sehr wenig zu kümmern, wenn das
Taubstummenistitut anstatt 160 Kinder nur deren 20 in dem unzulänglichen
Ersatzgebäude notdürftig unterbringen kann, während
gleichzeitig außerhalb Prags große Schulpaläste
für ganz unnötige oft nur von wenigen Kinder besucht
sogenannte Minderheitsschulen aufgeführt werden. Bei guten
Willen und Anwendung der verfügbaren Beträge des Budget
an der richtigen Stelle hätte das statistische Staatsamt
längst seinen Neubau haben und dsás Taubstummeninstitut
wieder in sienem eigenen Gebäude sich der Erziehung armer
Taubstummer wdmen können. Was nützen die Millionenauslagen
für Propaganda im Auslande, wenn eine so unergörte Schande,
wie die Wegnahme dieses Institutgebäudes weiter bestehen
bleibt.
Die Interpalaten fragen daher die Regierung an:
Ist sie bereit, dafür zu sorgen, daß der Neubau für
da statistische Staatsamt mit allen Mitteln beschleunigt werde,
oder daß dem statistischen Staatsamt ein anderes Gebäude
zur Verfügung gestellt werde, damit das eingangserwähnte
Taubstummeninstitut wieder sein Gebäude erhalte?
Prag, den 19. Juni 1928.
In der Zeitschrift "Der Bund", Halbmonatsschrift des
Deutschen Bauarbeiterverbandes in der Cechoslovakischen Republik,
Reichenberg, vom 18. Juni 1928 wurde wiederum die blose Anführung
der Namen von Streikbrechern konfisziert und zwar sind folgende
Stellen der Beschlagnahme verfalten:
Auf Seite 59:
"Die Kolonne besteht aus fünfzehn Mann. Sie hören
auf die Namen: Václav Rubaš, Miroslav Beran, Josef
Adam, František Svarè, Josef Kus, Josef Bruna aus
Bruch, Wenzel Bláha, Anton Fyfar, Wenzel Bláha aus
Brüx, Franz Šestag aus Aussig, Franz Plišek z Wicklitz,
František Kraus aus Probstau, Konrád Holub aus Graupen,
Johan Tursch aus Graupen, Anton Jolek aus Mariaschen."
Ferner auf Seite 60 die Stelle:
"arbeiten die beiden Ofensetzergehilfen. Franz Fleischer
aus Bruch und Josef Pitermann aus Brüx um den nichts verdienen
können, ist begreiflich. Des halb wird tag und Nacht gearbeitet,
um Auf einen Lohn zu kommen. Ja, man hat es sich so eingerichtet,
daß man sich nicht einmal mehr als Logisnimmt und einfach
am Bau schläft. Damit glaubten die beiden am sichersten zu
sein, ihr schmutziges Handwerk betreiben zu können Daß
ein solches Vorgehen unter der übrigen Kollegenschaft, und
nicht nur bei dieser, Erregung hervorrufen mußte, ist begreiflich.
Die beiden fleißigen Ofenarbeiter wurden deshalb bereits
einmal von einer Anzahl Gehilfen und Bauarbeitern aufgesucht und
ihnen deutlich zu verstehen gegeben, daß sich die Aussiger
Arbeiter solche schmutzige Handlungsweise nicht gefallen lassen."
Wir fragen daher den Herr Minister; ob er die angeführte
Konfiskation billigt?
Prag, den 26. Juni 1928.
Die Karlsbader Bauunternehmer übertreten systematisch die
Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Dezember 1918 über die
achtstündige Arbeitszeit, sodaß die zehn- und zwölfstündige
Arbeitszeit in Karlsbad geradezu zur Regel geworden ist. Wohl
erstattet das zuständige Gewerbeinspektorat pünktlich
die Anzeige an die politische Bezirksverwaltung und stellt die
entsprechenden Strafanträge. Bei der politischen Bezirksverwaltung
bleiben die Anzeigen aber einfach wochenlang liegen, sodaß
durch die verspätete Amtshandlung geradezu chaotische Zustände
eingetreten sind und von einer Einhaltung des Gesetzes keine Rede
sein kann.
Wir fragen daher den Herrn Minister:
Ist er geneigt, die angeführten Misstände strengstens
untersuchen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß
alle Anzeigen über verletzung des Gesetzes über die
achtstündige Arbeitszeit raschestens erledigt und festgestellte
Übertretungen strengstens geahndet werden?
Prag, den 26. Juni 1928.
Die "Vojenské zdravotnické Listy" das
Organ der militärischen. Sanitätsverwaltug, bringt folgende
erschreckende Daten: In der Zeit vom 1. Oktober 1925 bis zum 30.
September 1926 sind bei einem durchschnittlichen Gesamtstand des
Heeres von 120.000 Mann 84.661 erkrankt und davon 400 gestorben.
Der Prozentsatz der Erkrankungen betrug 71.75 % und der der Sterblichkeit
1/3 %. Die Zahl der tödlichen Unglücksfälle belief
sich auf 70 (davon 16 Flugzeugabstürze). Erschreckend groß
ist die Zahl der Soldatenselbstmorde. Er beträgt 113, das
ist 1 Promille des Heeresstandes. Der Prozentsatz der Soldatenselbstmorde
ist seit 1921 ständig im Steigen und hat sich seit dieser
Zeit um ein volles Drittel erhöht.
Nun muß der Prozentsatz der Erkrankungen und der Sterblichkeit
bei Berücksichtigung des Alters und des durch die Assentierung
ausgewählten gesunden Menschenmaterials geradezu als ungeheuer
hoch bezeichnet werden und es ist eine planmäßige Abhilfe
dringend am Platze. Die so hohe Zahl der Soldatenselbstmorde und
noch obendrein ihr ständig steigender Prozentsatz stellt
aber der Heeresverwaltung ein noch schlechteres Zeugnis aus. Leider
fehlt es in den Veröffentlichungen an der Angabe von Grund
und Ursachen dieser unhaltbaren Zustände.
Sehr gorß ist die Zahl der Fälle von arger Soldatenschinderei,
die in die Öffentlichkeit dringen. In den meisten Fällen
führen diese in Verbindung mit unnötigen Sekaturen,
mit Willkürherrschaft der Vorgesetzten und harten, ungerechten
Strafen zur Verzweiflung, welche die jungen Leute zum Selbstmord
treibt. Auch die Zahl der bekanntgewordenen Fälle von unfachgemäßer
und nachläßiger Behandlung der erkrankten Soldaten
durch die Militärärzte und das Pflegepersonal ist groß.
Wiederholt wurde auch schon im Parlamente die ungesunde Unterbringung
der Soldaten gerügt und mußte selbst von den höchsten
militärischen Stellen zugegeben werden.
Die Interpellanten fragen daher den Minister an:
Hat man die Ursachen der hohen Krankenziffern im Heere festgestellt
und welches sind dieselben? Was wurde zu ihrer Abhilfe getan?
Welches sind die Ursachen der hohen ständig steigenden Ziffern
der Soldatenselbstmorde? Was wurde zu ihrer Verhütung getan?
Wurden in den einzelnen Fällen die Schuldigen festgestellt
und zur Verantwortung gezogen?
Ist der Minister bereit, zu veranlassen, daß bei den künftigen
Statistiken über die Soldatenselbstmorde auch die genau erhobenen
Ursachen veröffentlicht werden?
Prag, den 27. Juni, 1928.
Im Jahre 1903 wurde die inzwischen verstaatlichte Lokalbahn Kaaden-Willomitz-Kaschitz-Duppau
erbaut und siet dieser Zeit war in der Station Seelau im Bahnhofsgebäude
ein Warteraum ständig geöffnet, in welchem die Passagiere
Schutz vor den Unbilden der Witterung suchen konnten. Im Jahre
1925, also nach 22 Jahren, innerhalb welcher Zeit sich die Notwendigkeit
dieses Warteraumes als unumgänglich erwiesen hatte, wurde
derselbe angeblich aus "Ersparungsrücksichten"
der Benützung des Publikums entzogen und das Telephon aus
der Wohnung des Haltestellenleiters in den Warteraum überführt.
Auch diese Verwendung war nur eine vorübergehende, denn seit
einigen Monaten ist dieser dem Pulbikum entzogene Warteraum als
Schlafraum für 3 Arbeiter eingerichtet worden.
Durch diese weit ab vom jeder Komerzialisierung getroffene Änderung
ist nunmehr sowohl das Bahnhofsgebäude wie auch der so notwendige
Warteraum für jeden Parteienverkehr gesperrt und die Eisenbahnfahrkarten
werden von den Kondukteuren in den Zügen ausgegeben. Die
Passagiere, welche oft einen stundenlagen Weg von den entlegenen
Ortschaften zur Station Seelau zu machen haben, finden nirgends
Raum zum vorübergehenden Aufenthalt und sind den Unbilden
der Witterung Sturm, Regen und Schnee etc. schutzlos preisgegeben.
Erschwerend kommt noch der Umstand dazu, daß die "Station"
von der "Ortschaft" Seelau rund 1 km entfernt ist, so
daß ein privater Unterstand in einem Gasthause praktisch
nicht in Betracht kommen kann. Ferner werden die Abfahrtszeiten
erfahrungsgemäß gerade auf diese Stracke selten eingehalten,
dodaß besonders in der Zeit der Rübenkampagne Verspätungen
bis zu einer Stunde und mehr zur Regel werden. Umso ungemütlicher
und gesundheitschädlicher ist bei dem Zusammenwirken dieser
Umstände der Aufenthalt unter freiem Himmel und die Klagen
der Bevölkerungskreise sind daher nicht nur berechtigt, sondern
zwingen kategorisch zur Abstellung dieses Mangels. Überall
bei den sonstigen Haltestellen dieser Lokalbahn sind zumindestens
hinreichende Schutzräume errichtet, wenn auch auf einzelnen
ein ausgesprochener Warteraum ebenfalss fehlt. Mehrmals wandten
sich die interessierten Gemeinden u. zw. Seelau, Rachel, Klein-Schönhof,
Gösen, Atschau, Mendelsdorf, Pröglas, Weiden, Langenau,
Redenitz, Pokatitz und Burberg, sämtliche im Bezirke Kaaden,
an die Staatsbahndirektion Nord um Abstellung dieses Übelstandes
so z. Beispiel mit Eingabe von 11. September 1926, worauf die
Staatsbahndirektion Nord mit Bescheid vom 18. März 1927 Zahl
680/2/III/27 die Wiederherstellung des ursprünglichen Warteraumes
unter der Bedingung in Aussicht stellte, wenn die Gemeinden nicht
nur sämtliche Auslagen für die Wiederherstellung, sondern
auch für die normale Erhaltung, Beheizung, Beleuchtung und
Reinigung fortlaufend übernehme. Dabei muß ausdrücklich
bemerkt werden, daß die interessierten Gemeinden hauptsächlich
zur Erstellung eines entsprechenden Warteraumes im Jahre 1903,
also in der Bauzeit der Station, einen beträchtlichen Zuschuß
zu den Baukosten der Eisenbahnverwaltung leisten mußten,
sonach für die Eisenbahnverwaltung wenn auch keine formell
rechtliche, so doch die moralische Verpflichtung zugemessen werden
kann, dieser ursprünglichen Leistung gemäß auch
die Benützung des Warteraumes den Passagieren gegenüber
aufrechtzuerhalten. Mit Schreiben vom 12. April 1927 haben die
beteiligten. Gemeinden sich überdies bereit erhlärt,
wenn es sich um die Wiederherstellung des ursprünglichen
Warteraumes handle, die Reinigung dieser Lokalität in Eigenregie
der Gemeinde zu übernehmen.
Mit Bescheid der Eisenbahndirektion Prag-Nord vom 2. Juni 1927,
è. 680/3-III-27 wird zwar die Zustimmung zur beabsichtigten
Reaktivierung gegeben, jedoch auf der Annahme aller Bedingugen
des bescheides vom 18. März beharrt. In einer neuerlichen
Eingabe vom 23. Juni 1927 erklärten sich die obganannten
Gemeinden neuerdings mit dem Aufwand für die Reaktivierung
und Reinigung einverstaden, wobei sie ausdrücklich auf eine
Beleuchtung und Beheizung verzichteten. Darauf gab die Eisenbahndirektion
Prag-Nord mit Zuschrift vom 7. Oktober 1927 den Bescheid, daß
sie zwar das Angebot der Gemeinden vom 23. Juni zur Kenntnis genommen
habe, jedoch der Beschränkung nicht beipflichten könne,
daß die Gemeinden auf Beheizung und Beleuchtung verzichten.
Dieser Ausnahme könne die Eisenbahnverwaltung nicht beipflichten,
einerseits aus Sicherheitsgründen, anderseits weil sie sich
dadurch der öffentlichen. Kritik der Reisenden aussetze.
Die Eisenbahndirektion müße daher auch auf diesen beiden
Bedingungen beharren.Als letzter Ausweg wird, falls die Gemeinden
die Errichtung eines Schutzdaches im Ausmaße von 2.30 mal
2.30, allerdings auch wieder auf Kosten der Gemeinde, in Aussicht
gestellt.
Die beteiligten Gemeinden sind durch das inzwischen in Wirksamkeit
getretene neue Gemeindefinanzgesetz kaum mehr in der Lage ihre
früheren. Zusagen aufrecht zu erhalten, sodaß die Verwirklichung
der Wiederherstellung des Warteraumes durch die Gemeinden außerhalb
jeden Diskussion steht. Wenn nun die Staatsbahndirektion das wetgehende
Entgegenkommen der Gemeinden, für die Reaktivierung und Reinigung
aufzukommen für unzureichend hält und gewiß mit
Berechtigung ausdrücklich darauf verweist, daß ein
ungeheizter Warteraum aus Gründen der Sicherheit und der
öffentlichen Kritik nicht genehmigt werden kann, in welch
höherem Maße setzt sich die Eisenbahndirektion einer
noch berechtigteren Kritik aus, wenn überhaupt kein Unterstand
besteht. Es muß ja ohne weiteres zugegeben werden, daß
ein unvollkommener Warteraum gegenüber dem Fehlen jeder Fürsorge
jedenfalls das kleinere Übel wäre.
Das reisende Publikum ist abe nach wie vor in ganz besonderem
Maße an der Wiedererrichtung dieses Warteraumes interessiert
und es gehört zum selbstverständlichen Gebot jeder Unternehmung,
diejenigen. Vorkehrungen zum Schutz von Leben und Gesundheit zu
traffen, die bei Inanspruchnahme des Unternahmens erfahrungsgemäß
unerläßlich sind. Von dieser Pflicht kann sich auch
die Eisenbahnverwaltung nicht auschließen und die derzeitige
Entziehung des Warteraumes steht also im gegensatz zu den Intentionen
eines modernen kommerzialisierten Transportunternehmen und ist
weiterhin unhaltbar. Die Eisenbahnverwaltung sollte es als ihr
ureigenstes Interesse betrachten, solche eingerissene Misstände
ohne framde Intervention aus sich selbst heraus beseitigen. Überdies
verlangt schondie Konkurrenzfähigkeit mit anderen Transportmitteln
(Autobus etz.), daß die Eisenbahnverwaltung nicht mit bürokratischen
Verboten oder pedantischen Einschränkugen, sondern mit dem
weitgehendsten Entgegenkommen an das reisende Publikum einer solchen
Konkurrenz begegne. Man glaube nicht, daß eine Lokalbahnstracke
eine zu simple Angelegenkeit sei, daß man ihr die nötige
Beachtung vorenthalten könne, denn gerade auf diesen Lokalbahnstrecken
und Seitenlinien fließt den Hauptstrecken die große
Maße des reisenden Publikums zu.
In Würdigung und Zusammenfassung vorstehender Umstände
stellen die Gefertigten an den Herrn Eisenbahnminister die Anfrage:
Ist der Herr Minister bereit, die Verhältnisse auf der Station
Seelau zu überprüfen und ohne Verzug zu veranlassen,
daß der ursprüngliche Status der Haltestelle Seelau
durch Raktivierung des Warteraumes noch vor Eintritt der schlechten
Witterung, insbesondere noch vor Beginn der Rübenkampagne
ohne Inanspruchnahme geltender Zuschüße der Gemeinden
wieder hergestellt werde?
Prag, den 28. Juni 1928.
Infolge der Kurzfristigkeit des für die Steuerbefreiung geltenden
Termines und der Notwendigkeit, diesen Termin auszunützen,
ist auf dem Baumarkte und dem Bauwesen überhaupt, ein Zustand
eingetreten, der nachgerade eine Gefahr zu weden droht. -- Da
infolge der großen Bautätigkeit die meisten Materialien
überhaupt nicht, oder nur sehr schwer zu beschaffen sind,
ist auch das Baumaterial infolge, sodaß Gerüst- und
Mauereinstürze und ähnliche Katastrophen auf der Tagesordnung
stehen.
An dieser zusammengedrängten, überhasteten Bautätigkeit
ist im Wesentlichen das kurzfristige System der Bauförderung
schuld. Um Steuerfreiheit zu erlangen, werden die meisten Häuser
mit größter Beschleunigung fertiggestellt und es ergeben
sich denn eine Reihe von Misständen, wie sie auch oben angeführt
sind.
Die Interpallanten stellen daher an die Gesamtregierung di Anfrage,
ob sie bereit ist, im Interesse der Allgemeinheit die Bauperiode
für steuerbegünstigte Häuser, die am 31. Dezember
1928 endet, durch eine gesetzliche Novelle zu dem Baugesetz zu
verlängern?
Prag, den 28. Juni 1928.