Pùvodní znìní ad 1652/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. R. Jung und Genossen

an die Regierung

betreffend Beschlanahme der Gebäude der Prager Privatanstalt für Taubstumme in Smíchov.

Die im Jahre 1786 gegründet ePrivatanstalt für Taubstumme i Smichov hatte gänzlich aus privaten. Mitteln von Stiftungen und Legaten ein zweckentsprechendes von einem großen Garten umgebenes Gebäude gebaut in dem 160 arme taubstumme Kinder untergebracht und erzogen wurden.

Dieses Gebäude wurde 1919 teilweise und 1921 gänzlich seitens der Regierung für da statistische Amt beschlagnahmt. Als Ersatz wurde der Oberdirektion da Schönbornixche Schloß dei Pilsen angeboten und gleichzeitig die Versicherung gegeben, die Beschlagnehme wäre binnen kurzer Zeit aufgehoben werden. Das zugewiesene Schloß war für ein Taubstummeninstitut gänzlich unbrauchbar, weshalb die Oberdirektion des Institutes dagegen Einspruch erhob. Das Taubstummeninstitut mußte sich dann als Ersatz mit einer provisorischen. Wohnstätte in Alt-Dejwitz begnügen, in der nicht mehr als 20 Kinder Unterkunft und Erziehung erhalten können. Bereits am 16. August 1923 mußte auch das Ministerium für soziale Fürsorge mit Erlaß Nr. 7709/23 die Einwendungen der Oberdirektion des Institutes in vollem Maße anerkennen und es ersuchte gleichzeitig da Ministerium für öffentlich Arbeiten, die Beschlagnahme autzuheben und das Gebäude seiner ursprüglichen Bedeutung ehebaldigst zuzuführen. Das statistische Staatsamt verständigte darauf am 28. August 1923 Zahl 5709/23 das Ministerium für öffentliche Arbeiten, daß das als Pädagogium aufgegührte Gebäude den Zwecken des statistischen Staatsamtes auch gar nicht entspreche und ersuchte um die Aufführung eines Neubaues. Erst in den Staatsvoranschlag 1928 wurden aber 50.000 Kc für Vorarbeiten zu einem solchen. Neubau eingesetzt. Und am 13. Jänner teilte das statistische Amt der Direktion des Institutes mit, daß mit der Aufführung eines Neubaues bis zum Jahre 1930 nicht gerechnet werden könne.

Es ist ganz ungeheuer, daß einem so dem öffentlichen. Wohle wirkenden Institute das eigene Gebäude entzogen wird und die Reigierung sich trotz bereits oftmals gemachter Versprechungen nicht beeilt hat, ein neues Gebäude für das alte Gebäude der Bestimmung des Institutes zurückgegeben werden könne. Es scheint die Regierung sehr wenig zu kümmern, wenn das Taubstummenistitut anstatt 160 Kinder nur deren 20 in dem unzulänglichen Ersatzgebäude notdürftig unterbringen kann, während gleichzeitig außerhalb Prags große Schulpaläste für ganz unnötige oft nur von wenigen Kinder besucht sogenannte Minderheitsschulen aufgeführt werden. Bei guten Willen und Anwendung der verfügbaren Beträge des Budget an der richtigen Stelle hätte das statistische Staatsamt längst seinen Neubau haben und dsás Taubstummeninstitut wieder in sienem eigenen Gebäude sich der Erziehung armer Taubstummer wdmen können. Was nützen die Millionenauslagen für Propaganda im Auslande, wenn eine so unergörte Schande, wie die Wegnahme dieses Institutgebäudes weiter bestehen bleibt.

Die Interpalaten fragen daher die Regierung an:

Ist sie bereit, dafür zu sorgen, daß der Neubau für da statistische Staatsamt mit allen Mitteln beschleunigt werde, oder daß dem statistischen Staatsamt ein anderes Gebäude zur Verfügung gestellt werde, damit das eingangserwähnte Taubstummeninstitut wieder sein Gebäude erhalte?

Prag, den 19. Juni 1928.

Inž. Jung, dr. Keibl, Matzner, dr Schollich, dr Lehnert, ing. Kallina, Weber, Horpynka, Siegel, Dr. Koberg, Krebs, Knirsch, Simm, Wenzel, dr. Wollschack, Szentiványi, Nitsch, Fussy, Koczor, dr. Korláth, dr. Holota.








Pùvodní znìní ad 1652/XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Schäfer und Genossen

an den Justizminister

wegen der Konfiskation der Zeitschrift "Der Bund" vom 18. Juni 1928

In der Zeitschrift "Der Bund", Halbmonatsschrift des Deutschen Bauarbeiterverbandes in der Cechoslovakischen Republik, Reichenberg, vom 18. Juni 1928 wurde wiederum die blose Anführung der Namen von Streikbrechern konfisziert und zwar sind folgende Stellen der Beschlagnahme verfalten:

Auf Seite 59:

"Die Kolonne besteht aus fünfzehn Mann. Sie hören auf die Namen: Václav Rubaš, Miroslav Beran, Josef Adam, František Svarè, Josef Kus, Josef Bruna aus Bruch, Wenzel Bláha, Anton Fyfar, Wenzel Bláha aus Brüx, Franz Šestag aus Aussig, Franz Plišek z Wicklitz, František Kraus aus Probstau, Konrád Holub aus Graupen, Johan Tursch aus Graupen, Anton Jolek aus Mariaschen."

Ferner auf Seite 60 die Stelle:

"arbeiten die beiden Ofensetzergehilfen. Franz Fleischer aus Bruch und Josef Pitermann aus Brüx um den nichts verdienen können, ist begreiflich. Des halb wird tag und Nacht gearbeitet, um Auf einen Lohn zu kommen. Ja, man hat es sich so eingerichtet, daß man sich nicht einmal mehr als Logisnimmt und einfach am Bau schläft. Damit glaubten die beiden am sichersten zu sein, ihr schmutziges Handwerk betreiben zu können Daß ein solches Vorgehen unter der übrigen Kollegenschaft, und nicht nur bei dieser, Erregung hervorrufen mußte, ist begreiflich. Die beiden fleißigen Ofenarbeiter wurden deshalb bereits einmal von einer Anzahl Gehilfen und Bauarbeitern aufgesucht und ihnen deutlich zu verstehen gegeben, daß sich die Aussiger Arbeiter solche schmutzige Handlungsweise nicht gefallen lassen."

Wir fragen daher den Herr Minister; ob er die angeführte Konfiskation billigt?

Prag, den 26. Juni 1928.

Schafer, ing. Neèas, Karpíšková, Klein, Foscher, de Witte, Remeš, Pohl, Kirpal, Kaufmann, Heeger, Taub, Katz, Grunzner, Schweichhart, Hackenberg, Schuster, Hampl, Leibl, dr. Czech, Blatny, Dietl.








Pùvodní znìní ad 1652/XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Katz und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

wegen Verletzung des Achtstundentags durch die Karlsbader Bauunternehmer.

Die Karlsbader Bauunternehmer übertreten systematisch die Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Dezember 1918 über die achtstündige Arbeitszeit, sodaß die zehn- und zwölfstündige Arbeitszeit in Karlsbad geradezu zur Regel geworden ist. Wohl erstattet das zuständige Gewerbeinspektorat pünktlich die Anzeige an die politische Bezirksverwaltung und stellt die entsprechenden Strafanträge. Bei der politischen Bezirksverwaltung bleiben die Anzeigen aber einfach wochenlang liegen, sodaß durch die verspätete Amtshandlung geradezu chaotische Zustände eingetreten sind und von einer Einhaltung des Gesetzes keine Rede sein kann.

Wir fragen daher den Herrn Minister:

Ist er geneigt, die angeführten Misstände strengstens untersuchen zu lassen und dafür Sorge zu tragen, daß alle Anzeigen über verletzung des Gesetzes über die achtstündige Arbeitszeit raschestens erledigt und festgestellte Übertretungen strengstens geahndet werden?

Prag, den 26. Juni 1928.

Katz, Pohl, Kampl, ing. Neèas, V. Beneš, Karpíšková, Klein Roscher, Heeger, Kirpal, Kaufmann, Blatny, Leibl, Taub, Schuster, Dr. Czech, Grunzner, de Witte, Hackenberg, Schweichhart, Dietl, Schäfer, Blatny.











Pùvodní znìní ad 1652/XVIII.

Interpellation

der Abgeordneten Ing. Rudolf Jung, Dr. Wollschack und Benossen

an den Minister für nationale Verteidigung

wegen des hohen Prozentsatzes von Erkrankungen und Soldatenselbtstmorden im Heer.

Die "Vojenské zdravotnické Listy" das Organ der militärischen. Sanitätsverwaltug, bringt folgende erschreckende Daten: In der Zeit vom 1. Oktober 1925 bis zum 30. September 1926 sind bei einem durchschnittlichen Gesamtstand des Heeres von 120.000 Mann 84.661 erkrankt und davon 400 gestorben. Der Prozentsatz der Erkrankungen betrug 71.75 % und der der Sterblichkeit 1/3 %. Die Zahl der tödlichen Unglücksfälle belief sich auf 70 (davon 16 Flugzeugabstürze). Erschreckend groß ist die Zahl der Soldatenselbstmorde. Er beträgt 113, das ist 1 Promille des Heeresstandes. Der Prozentsatz der Soldatenselbstmorde ist seit 1921 ständig im Steigen und hat sich seit dieser Zeit um ein volles Drittel erhöht.

Nun muß der Prozentsatz der Erkrankungen und der Sterblichkeit bei Berücksichtigung des Alters und des durch die Assentierung ausgewählten gesunden Menschenmaterials geradezu als ungeheuer hoch bezeichnet werden und es ist eine planmäßige Abhilfe dringend am Platze. Die so hohe Zahl der Soldatenselbstmorde und noch obendrein ihr ständig steigender Prozentsatz stellt aber der Heeresverwaltung ein noch schlechteres Zeugnis aus. Leider fehlt es in den Veröffentlichungen an der Angabe von Grund und Ursachen dieser unhaltbaren Zustände.

Sehr gorß ist die Zahl der Fälle von arger Soldatenschinderei, die in die Öffentlichkeit dringen. In den meisten Fällen führen diese in Verbindung mit unnötigen Sekaturen, mit Willkürherrschaft der Vorgesetzten und harten, ungerechten Strafen zur Verzweiflung, welche die jungen Leute zum Selbstmord treibt. Auch die Zahl der bekanntgewordenen Fälle von unfachgemäßer und nachläßiger Behandlung der erkrankten Soldaten durch die Militärärzte und das Pflegepersonal ist groß. Wiederholt wurde auch schon im Parlamente die ungesunde Unterbringung der Soldaten gerügt und mußte selbst von den höchsten militärischen Stellen zugegeben werden.

Die Interpellanten fragen daher den Minister an:

Hat man die Ursachen der hohen Krankenziffern im Heere festgestellt und welches sind dieselben? Was wurde zu ihrer Abhilfe getan?

Welches sind die Ursachen der hohen ständig steigenden Ziffern der Soldatenselbstmorde? Was wurde zu ihrer Verhütung getan?

Wurden in den einzelnen Fällen die Schuldigen festgestellt und zur Verantwortung gezogen?

Ist der Minister bereit, zu veranlassen, daß bei den künftigen Statistiken über die Soldatenselbstmorde auch die genau erhobenen Ursachen veröffentlicht werden?

Prag, den 27. Juni, 1928.

Ing. Jung, dr. Wollchack, dr. Keibl, Matzner, dr. Schollich, dr. Lehnert, Inž. Kallina, Weber, Horpynka, Siegel, dr. Koberg, Simm, Krebs, Wenzel, Knirsch, Szentiványi, Nitsch, Fussy, Koczor, dr. Korláth, dr. Holota.












Pùvodní znìní ad 1652/XX.

Interpellation

der Abgeordneten Josef Geyer, Ing. Jung und Genossen

an den Eisenbahnminister

betreffend die Wiedereröffnung des früheren Warteraumes in der Station Seelau der Lokalbahnstrecke Kaaden - Kaschitz (Willomitz-Duppau) der Staatsbahndirektion Prag-Nord.

Im Jahre 1903 wurde die inzwischen verstaatlichte Lokalbahn Kaaden-Willomitz-Kaschitz-Duppau erbaut und siet dieser Zeit war in der Station Seelau im Bahnhofsgebäude ein Warteraum ständig geöffnet, in welchem die Passagiere Schutz vor den Unbilden der Witterung suchen konnten. Im Jahre 1925, also nach 22 Jahren, innerhalb welcher Zeit sich die Notwendigkeit dieses Warteraumes als unumgänglich erwiesen hatte, wurde derselbe angeblich aus "Ersparungsrücksichten" der Benützung des Publikums entzogen und das Telephon aus der Wohnung des Haltestellenleiters in den Warteraum überführt. Auch diese Verwendung war nur eine vorübergehende, denn seit einigen Monaten ist dieser dem Pulbikum entzogene Warteraum als Schlafraum für 3 Arbeiter eingerichtet worden.

Durch diese weit ab vom jeder Komerzialisierung getroffene Änderung ist nunmehr sowohl das Bahnhofsgebäude wie auch der so notwendige Warteraum für jeden Parteienverkehr gesperrt und die Eisenbahnfahrkarten werden von den Kondukteuren in den Zügen ausgegeben. Die Passagiere, welche oft einen stundenlagen Weg von den entlegenen Ortschaften zur Station Seelau zu machen haben, finden nirgends Raum zum vorübergehenden Aufenthalt und sind den Unbilden der Witterung Sturm, Regen und Schnee etc. schutzlos preisgegeben. Erschwerend kommt noch der Umstand dazu, daß die "Station" von der "Ortschaft" Seelau rund 1 km entfernt ist, so daß ein privater Unterstand in einem Gasthause praktisch nicht in Betracht kommen kann. Ferner werden die Abfahrtszeiten erfahrungsgemäß gerade auf diese Stracke selten eingehalten, dodaß besonders in der Zeit der Rübenkampagne Verspätungen bis zu einer Stunde und mehr zur Regel werden. Umso ungemütlicher und gesundheitschädlicher ist bei dem Zusammenwirken dieser Umstände der Aufenthalt unter freiem Himmel und die Klagen der Bevölkerungskreise sind daher nicht nur berechtigt, sondern zwingen kategorisch zur Abstellung dieses Mangels. Überall bei den sonstigen Haltestellen dieser Lokalbahn sind zumindestens hinreichende Schutzräume errichtet, wenn auch auf einzelnen ein ausgesprochener Warteraum ebenfalss fehlt. Mehrmals wandten sich die interessierten Gemeinden u. zw. Seelau, Rachel, Klein-Schönhof, Gösen, Atschau, Mendelsdorf, Pröglas, Weiden, Langenau, Redenitz, Pokatitz und Burberg, sämtliche im Bezirke Kaaden, an die Staatsbahndirektion Nord um Abstellung dieses Übelstandes so z. Beispiel mit Eingabe von 11. September 1926, worauf die Staatsbahndirektion Nord mit Bescheid vom 18. März 1927 Zahl 680/2/III/27 die Wiederherstellung des ursprünglichen Warteraumes unter der Bedingung in Aussicht stellte, wenn die Gemeinden nicht nur sämtliche Auslagen für die Wiederherstellung, sondern auch für die normale Erhaltung, Beheizung, Beleuchtung und Reinigung fortlaufend übernehme. Dabei muß ausdrücklich bemerkt werden, daß die interessierten Gemeinden hauptsächlich zur Erstellung eines entsprechenden Warteraumes im Jahre 1903, also in der Bauzeit der Station, einen beträchtlichen Zuschuß zu den Baukosten der Eisenbahnverwaltung leisten mußten, sonach für die Eisenbahnverwaltung wenn auch keine formell rechtliche, so doch die moralische Verpflichtung zugemessen werden kann, dieser ursprünglichen Leistung gemäß auch die Benützung des Warteraumes den Passagieren gegenüber aufrechtzuerhalten. Mit Schreiben vom 12. April 1927 haben die beteiligten. Gemeinden sich überdies bereit erhlärt, wenn es sich um die Wiederherstellung des ursprünglichen Warteraumes handle, die Reinigung dieser Lokalität in Eigenregie der Gemeinde zu übernehmen.

Mit Bescheid der Eisenbahndirektion Prag-Nord vom 2. Juni 1927, è. 680/3-III-27 wird zwar die Zustimmung zur beabsichtigten Reaktivierung gegeben, jedoch auf der Annahme aller Bedingugen des bescheides vom 18. März beharrt. In einer neuerlichen Eingabe vom 23. Juni 1927 erklärten sich die obganannten Gemeinden neuerdings mit dem Aufwand für die Reaktivierung und Reinigung einverstaden, wobei sie ausdrücklich auf eine Beleuchtung und Beheizung verzichteten. Darauf gab die Eisenbahndirektion Prag-Nord mit Zuschrift vom 7. Oktober 1927 den Bescheid, daß sie zwar das Angebot der Gemeinden vom 23. Juni zur Kenntnis genommen habe, jedoch der Beschränkung nicht beipflichten könne, daß die Gemeinden auf Beheizung und Beleuchtung verzichten. Dieser Ausnahme könne die Eisenbahnverwaltung nicht beipflichten, einerseits aus Sicherheitsgründen, anderseits weil sie sich dadurch der öffentlichen. Kritik der Reisenden aussetze. Die Eisenbahndirektion müße daher auch auf diesen beiden Bedingungen beharren.Als letzter Ausweg wird, falls die Gemeinden die Errichtung eines Schutzdaches im Ausmaße von 2.30 mal 2.30, allerdings auch wieder auf Kosten der Gemeinde, in Aussicht gestellt.

Die beteiligten Gemeinden sind durch das inzwischen in Wirksamkeit getretene neue Gemeindefinanzgesetz kaum mehr in der Lage ihre früheren. Zusagen aufrecht zu erhalten, sodaß die Verwirklichung der Wiederherstellung des Warteraumes durch die Gemeinden außerhalb jeden Diskussion steht. Wenn nun die Staatsbahndirektion das wetgehende Entgegenkommen der Gemeinden, für die Reaktivierung und Reinigung aufzukommen für unzureichend hält und gewiß mit Berechtigung ausdrücklich darauf verweist, daß ein ungeheizter Warteraum aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Kritik nicht genehmigt werden kann, in welch höherem Maße setzt sich die Eisenbahndirektion einer noch berechtigteren Kritik aus, wenn überhaupt kein Unterstand besteht. Es muß ja ohne weiteres zugegeben werden, daß ein unvollkommener Warteraum gegenüber dem Fehlen jeder Fürsorge jedenfalls das kleinere Übel wäre.

Das reisende Publikum ist abe nach wie vor in ganz besonderem Maße an der Wiedererrichtung dieses Warteraumes interessiert und es gehört zum selbstverständlichen Gebot jeder Unternehmung, diejenigen. Vorkehrungen zum Schutz von Leben und Gesundheit zu traffen, die bei Inanspruchnahme des Unternahmens erfahrungsgemäß unerläßlich sind. Von dieser Pflicht kann sich auch die Eisenbahnverwaltung nicht auschließen und die derzeitige Entziehung des Warteraumes steht also im gegensatz zu den Intentionen eines modernen kommerzialisierten Transportunternehmen und ist weiterhin unhaltbar. Die Eisenbahnverwaltung sollte es als ihr ureigenstes Interesse betrachten, solche eingerissene Misstände ohne framde Intervention aus sich selbst heraus beseitigen. Überdies verlangt schondie Konkurrenzfähigkeit mit anderen Transportmitteln (Autobus etz.), daß die Eisenbahnverwaltung nicht mit bürokratischen Verboten oder pedantischen Einschränkugen, sondern mit dem weitgehendsten Entgegenkommen an das reisende Publikum einer solchen Konkurrenz begegne. Man glaube nicht, daß eine Lokalbahnstracke eine zu simple Angelegenkeit sei, daß man ihr die nötige Beachtung vorenthalten könne, denn gerade auf diesen Lokalbahnstrecken und Seitenlinien fließt den Hauptstrecken die große Maße des reisenden Publikums zu.

In Würdigung und Zusammenfassung vorstehender Umstände stellen die Gefertigten an den Herrn Eisenbahnminister die Anfrage:

Ist der Herr Minister bereit, die Verhältnisse auf der Station Seelau zu überprüfen und ohne Verzug zu veranlassen, daß der ursprüngliche Status der Haltestelle Seelau durch Raktivierung des Warteraumes noch vor Eintritt der schlechten Witterung, insbesondere noch vor Beginn der Rübenkampagne ohne Inanspruchnahme geltender Zuschüße der Gemeinden wieder hergestellt werde?

Prag, den 28. Juni 1928.

Geyer ing. Jung, Krebs, Simm, Knirsch, Wenzel, dr. Wollschack, dr. Korláth, Szentiványi, Koczor, Fussy, Horpynka, dr. Holota, Siegel, Matzner, Weber, dr. Schollich, dr. Koberg, dr. Lehnert, ing. Kallina, dr. Keibl, Nitsch.










Pùvodní znìní ad 1652/XXI.

Interpellation

der Abgeordneten Hans Krebs, Ing. Rudolf Jung, Hugo Simm und Genosen

an die Gesamtregierung

betraffend die Verlängerung des Termines der Steuermäßigung für neuerbaute Häuser.

Infolge der Kurzfristigkeit des für die Steuerbefreiung geltenden Termines und der Notwendigkeit, diesen Termin auszunützen, ist auf dem Baumarkte und dem Bauwesen überhaupt, ein Zustand eingetreten, der nachgerade eine Gefahr zu weden droht. -- Da infolge der großen Bautätigkeit die meisten Materialien überhaupt nicht, oder nur sehr schwer zu beschaffen sind, ist auch das Baumaterial infolge, sodaß Gerüst- und Mauereinstürze und ähnliche Katastrophen auf der Tagesordnung stehen.

An dieser zusammengedrängten, überhasteten Bautätigkeit ist im Wesentlichen das kurzfristige System der Bauförderung schuld. Um Steuerfreiheit zu erlangen, werden die meisten Häuser mit größter Beschleunigung fertiggestellt und es ergeben sich denn eine Reihe von Misständen, wie sie auch oben angeführt sind.

Die Interpallanten stellen daher an die Gesamtregierung di Anfrage, ob sie bereit ist, im Interesse der Allgemeinheit die Bauperiode für steuerbegünstigte Häuser, die am 31. Dezember 1928 endet, durch eine gesetzliche Novelle zu dem Baugesetz zu verlängern?

Prag, den 28. Juni 1928.

Krebs, ing. Jung, Simm, Geyer, dr. Wollschack, dr. Keibl, dr. Lehnert, Horpynka, Matzner, dr. Koberg, ing. Kallina, Koczor, dr. Korláth, dr. Holota, Fussy, Nitsch, Szentiványi, Wenzel, Knirxch, Siegel, Weber, dr. Schollich.

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