Pùvodní znìní ad 1970/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Eisenbahnminister

wegen Pflichtverletzung eines Eisenbahnbeamten in der Station Dassnitz - Mariakulm.

Am Sonntag den 25. November wollte der in Gesellschaft mehrerer Herren sich befindliche Weingrosshändler Adolf Welzel aus Eger um 22 Uhr beim Fahrkartenschalter der Bahnstation Dassnitz - Mariakulm eine Fahrkarte für den um 22 Uhr 19 Minuten abfahrenden Zug lösen. Der Fahrkartenschalter war geschlossen und eine allfällige Zugsverspätung nicht ersichtlich gemacht. Auf das erste Klopfen rührte sich nichts im Fahrkartenausgaberaum. Erst auf das zweite Klopfen hörte man ein Geräusch, ähnlich dem eines plötzlich im Schreck erwachenden Menschen. Der Beamte öffnete den Schalter und Adolf Welzel ersuchte um eine Fahrkarte nach Eger. Der Beamte erklärte, ihm keine Karte geben zu wollen. Er ging zu dem in der Mitte des Raumes stehenden Tisch, holte eine Zigarette hervor und kam dann rauchend wieder zum Schalter. Trotz wiederholtem Ersuchen, eine Karte auszufolgen, weigerte er sich dies zu tun, warf dem obgenannten das Geld zurück und erklärte, ihm keine Karte auszufolgen, angeblich weil er keck gewesen sei. Adolf Welzel wies diese letztere unwahre Behauptung zurück, forderte nochmals eine Karte und erklärte, dass er sich über dieses ungeheuerliche Vorgehen des Beamten beschweren werde. Auch dann lehnte der Beamte die Ausfolgung einer Fahrkarte ab, sodass Adolf Welzel gezwungen war, ohne Fahrkarte den Zug zu besteigen.

Als die Reisenden den Zug besteigen wollten, kam ihnen ein jüngerer Eisenbahnangestellter nach und versuchte den Zwischenfall so darzustellen, dass der den Fahrkartenschalter bedienende Beamte wegen Mangel an Kenntnis der deutschen Sprache nicht verstanden hätte, was die Herren wollen. Der ganze Vorgang lässt nur den Schluss zu, dass der Beamte einerseits unwillig war, dass er aus seinem Schlaf gestört wurde, und ausserdem deutschen Reisenden gegenüber seine Macht zeigen wollte. Für das Verhalten des Beamten ist weiterhin kennzeichnend, dass Adolf Welzel, welcher mittels eingeschriebennen Briefes bei der Station Dassnitz - Mariakulm unter Beigabe eines eingeschriebenen Freibriefumschlages um Bekanntgabe des Namens des Beamten ersuchte, überhaupt keine Antwort erhalten hat.

Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit ist, diese Angelegenheit strengstens untersuchen zu lassen, und den schuldigen Beamten zur vollen Verantwortung zu ziehen.

Prag, am 15. Dezember 1928.

Ing. Kallina,

Matzner, Weber, Ing. Jung, Knirsch, Dr. Wollschack, Szentiványi, Koczor, Dr. Korláth, Nitsch, Füssy, Dr. Holota, Geyer, Simm, Horpynka, Schneider, Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Siegel, Dr. Keibl, Dr. Koberg, Wenzel.

Pùvodní znìní ad 1970/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

in Angelegenheit des jedem sozialen Empfinden hohnsprechenden Verhaltens tschechischer Behörden gegenüber einem Kriegsbeschädigten.

Durch die reichsdeutsche Presse ging dieser Tage nachstehende Notiz, die vom Bund der Kriegsbeschädigten, Witwen und Waisen der Èechoslovakischen Republik in Deutschland, Sitz Chemnitz E. V., Ortsgruppe Leipzig herausgegeben wurde:

"Der Kriegsbeschädigte Photograph Karl Karwath, in Wiederau bei Pegau in Sachsen wohnend, wurde im Jahre 1916 an der russischen Front am linken Unterschenkel schwer verwundet. Wegen dieser Verletzung erhielt er vom Landesamt für Kriegsbeschädigtenfürsorge in Prag eine Rente von nur 8 RM. monatlich. Im Februar 1927 verschlimmerte sich seine Kriegsverletzung derart, dass zur Operation (Entfernung der Kugel an der Schlagader) und schliesslich im Juni 1927 zur Amputation des linken Beines geschritten werden musste. Infolge des durch die vielen Operationen geschwächten Gesundheitszustandes trat eine Lungenentzündung mit nachfolgender Lungentuberkulose ein. Auf Grund der Verschlimmerung seines Kriegsleidens beantragte Karwath im Juni 1927 die Erhöhung seiner Rente beim zuständigen èechoslovakischen Generalkonsulat in Dresden. Den Antrag belegte er mit einem Zeugnis des Chefarztes des Krankenhauses Zwenkau.

In seiner Hoffnung auf schnellste Bearbeitung seines berechtigten Rentenanspruches wurde er bitter enttäuscht! Anfang Oktober erhielt er endlich eine Zuschrift des Landesamtes für Kriegsbeschädigtenfürsorge in Prag. Mit dieser wurde aber nicht die Auszahlung der erhöhten Rente angekündigt, sondern nochmals ein ärztliches Zeugnis über seinen Leidenszustand gefordert, damit eine konsularärztliche Untersuchung vorgenommen werden könne. Der Kranke sandte hierauf abermals ein ärztliches Zeugnis ein mit der dringenden Bitte um beschleunigte Erledigung seiner Rentenangelegenheit. Das Jahr 1927 ging zu Ende; das èechische Kriegsbeschädigtenfürsorgeamt liess in der Sache trotz mehrerer Erinnerungsschreiben nichts verlauten. Im Januar 1928, als vollständige Hilflosigkeit eintrat und Karwath dauernd der Pflege und Wartung bedurfte, wurde dem Generalkonsulat erneut ein ärztliches Zeugnis übermittelt, in welchem ausdrücklich auf den schweren und hoffnungslosen Leidenszustand hingewiesen und die sofortige Zuerkennung der Vollrente erbeten wurde. Unterm 30. Jänner 1928 ging ihm hierauf ein Bescheid des Generalkonsulates Dresden zu, wonach - man hält dies kaum für glaublich abermals ein ärztliches Gutachten über den Krankheitszustand gefordert wurde, mit der Begründung, dass da Karwath bettlägerig krank sei, an eine sozialärztliche Untersuchung in den Amtsräumen des Konsulates nicht zu denken wäre. Der Kranke kam auch diesem Verlangen nach und schickte nun das vierte ärztliche Zeugnis ein.

Das weitere Schicksal des bedauernswerten Mannes erfüllte sich, wie es sich zwangläufig erfüllen musste. Im Februar 1928 wurde Karwath nach einjährigen ununterbrochenem Krankenlager aus der Krankenkassa ausgesteuert. Er und seine Familie hatten jetzt mit den bittersten Nahrungssorgen zu kämpfen. Hilfe von den reichsdeutschen Fürsorgestellen wurde ihm nicht gewährt, da er ja als Ausländer keinen Rechtsanspruch auf Fürsorgemassnahmen hatte. Das Generalkonsulat Dresden suchte sein Empfinden damit zu bekunden, dass es eine einmalige Unterstützung von 10 (zehn) RM. bewilligte und am 13. Mai 1928 weitere Heilbehandlung ablehnte, da Karwath in seinem apatischen Zustande versäumt hatte, um Weiterbewilligung der befristeten Heilbehandlung nachzusuchen. Erst auf Einschreiten der Kriegsbeschädigtenorganisation wurde Heilbehandlung auf weitere drei Monate bewilligt.

Inzwischen hatte sich sein Leidenszustand derart verschlimmert, dass völlige Abzehrung und Entkräftung eintrat. An Gehversuchen mit seinem im Frühjahr bewilligten Kunstbein war nicht zu denken. Im Laufe des Sommers erinnerte Karwath noch mehrere Male um endliche Auszahlung der 100prozentigen Rente. Die verantwortlichen èechoslovakischen Kriegsbeschädigten - Fürsorgestellen versagten nach wie vor und taten nicht das Geringste, auf die begründeten Forderungen des Schwerkriegsbeschädigten einzugehen. Am 2. August 1928 ist Karwath seinem unsagbar schweren Kriegsleiden erlegen. Der Tod nur schaffte ihm Erleichterung! Am 8. August 1928, als er bereits unter der Erde ruhte, teilte das Generalkonsulat in Dresden mit, dass eine Erhöhung der Rente nur auf Grund einer amtsärztlichen Untersuchung erfolge, dass diese bisher nicht möglich gewesen sei, weil Karwath nicht reisefähig war und das Generalkonsulat den Konsulararzt nicht habe schicken können. Er solle die Anschrift eines Amtsarztes, der bei einer Behörde seiner näheren Umgebung tätig sei, bekanntgeben, damit dieser die Untersuchung vornehme.

Zu dieser Mitteilung benötigte man also 15 Monate!

Ist dieser Zustand schon unerhört, so muss man es geradezu als eine Brüskierung der sozialen Kriegsbeschädigtenfürsorge und der gesamten deutschen Kriegsopfer èechoslovakischer Staatsangehörigkeit bezeichnen, was hier geschehen ist. Angesichts dieser Tatsachen fragt man sich: Warum veranlasste das èechoslovakische Generalkonsulat in Dresden nicht im Juni 1927, als Karwath um die Erhöhung seiner Rente nachsuchte, unverzüglich die konsularärztliche Untersuchung? Zu welchem Zwecke wurden überhaupt die ärztlichen Zeugnisse von dem Beschädigten angefordert? Ist etwa das Zeugnis eines städtischen Krankenhausarztes kein amtliches?

Heute ist dem Verstorbenen nicht mehr zu helfen, bestehen bleibt aber die verantwortungslose Behandlung der èechoslovakischen Kriegsbeschädigten in Deutschland."

Die Unterzeichneten fragen an, ob der Herr Minister bereit ist, diesen Vorfall mit aller Strenge untersuchen zu lassen und bekanntzugeben, was der Herr Minister vorgekehrt hat, um in Zukunft eine solche unerhörte Behandlung von Kriegsverletzten hintanzuhalten.

Prag, am 18. Jänner 1929.

Ing. Kallina,

Dr. Keibl, Matzner, Weber, Dr. Schollich, Siegel, Dr. Lehnert, Dr. Koberg, Schneider, Horpynka, Ing. Jung, Dr. Wollschack, Wenzel, Szentiványi, Koczor, Dr. Korláth, Nitsch, Knirsch, Geyer, Füssy, Dr. Holota, Simm.

Pùvodní znìní ad 1970/XVI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Koberg und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur und

an den Minister des Innern

betreffs ungesetzlicher Weisungen zur Feier des Staatsjubiläums in Iglau.

In Iglau hat der Vorsitzende des Stadtschulausschusses, Bürgermeister Dr. Veverka folgenden Erlass an alle Schulleitungen herausgegeben:

"Am 28. Oktober haben sich sämtliche Schüler (Schüler und Lehrkörper) um 3/4 10 Uhr auf dem Platz vor dem Rathaus zu versammeln bezw. aufzustellen. Die Platzanweisung geschieht durch die Polizei. Nach einer festlichen Ansprache des Herrn Vorsitzenden des Stadtschulausschusses, Bürgermeister Dr. Veverka wird die Staatsflagge durch 2 Schüler (ein Èeche und ein Deutscher) hochgezogen werden. Die Bestimmung eines deutschen Knaben wird noch erfolgen. Die aufgetragene Feiern der einzelnen Schulen sind daher entsprechend einzurichten. Nähere Weisungen werden noch ergehen."

Die in dem obigen Erlass erwähnte Bestellung eines deutschen Knaben zur Hissung der Staatsflagge erfolgte nun in der Weise, dass demjenigen, der sich hiezu meldet, ein neuer Anzug versprochen wurde. Ueberdies lies der Bürgermeister durch die städtische Sicherheitswache allen Hausbesitzern eine schriftliche Aufforderung gegen Empfangsbestätigung zustellen, ihre Häuser anlässlich des 28. Oktober zu beflaggen, wobei in vielen Fällen mündlich zu verstehen gegeben wurde, dass man sich jene gut merken werde die dieser Aufforderung nicht nachkommen würden. Dasselbe geschah hinsichtlich sämtlicher Vereine, die zur korporativen Teilnahme an der Festlichkeit auf dem Stadtplatze in derselben Weise "eingeladen" wurden.

Dieses eigenmächtige Vorgehen des Herrn Dr. Veverka in seiner Eigenschaft als Bürgermeister und als Vorsitzender des Stadtschulausschusses erscheint geeignet, die Bürgerschaft, soweit sie wirtschaftlich von den derzeitigen Machthabern abhängig ist, einzuschüchtern und zur Bekundung eines Hurrapatriotismus zu veranlassen, wozu sie aus freien Stücken nie zu haben wäre.

Bekanntlich ist die Èechoslovakei ein Rechtsstaat, in dem alle Anordnungen und Verfügungen der Behörden auf einem Gesetz beruhen müssen. Byzantinismus ist hier vorläufig weder für Erwachsene noch für Schulkinder gesetzlich vorgeschrieben, vielmehr gehört Geistes- und Gewissensfreiheit noch zu den staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Rechten jedes Staatsbürgers.

Mithin hat Herr Dr. Veverka durch die vorgenannten Verfügungen nicht nur seinen Wirkungskreis überschritten sondern auch gegen die bestehender Gesetze verstossen. Die oben angeführten Massnahmen dieses Herrn sind ungesetzlich, gesetzwidrig und ungiltig.

Die Gefertigten stellen nun die Anfrage:

In welcher Weise wird der Bürgermeister und Vorsitzende des Stadtschulausschusses von Iglau, Dr. Veverka in die gesetzlichen Schranken gewiesen werden?

Prag, am 25. Oktober 1928.

Dr. Koberg,

Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Schneider, Ing. Jung, Geyer, Szentiványi, Dr. Korláth, Dr. Holota, Dr. Wollschack, Füssy, Wenzel, Knirsch, Matzner, Siegel, Weber, Simm, Nitsch, Koczor, Horpynka, Ing. Kallina, Dr. Keibl.

Pùvodní znìní ad 1970/XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der dringlichst gewordenen Errichtung einer deutschen Hochschule für Handel und Wirtschaft.

Am 10. Mai 1921 brachten die Abgeordneten Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm und Kostka im Abgeordnetenhause des Prager Parlamentes einen auf die Herausgabe eines Gesetzes zur Errichtung einer deutschen Handels- und Wirtschaftshochschule zielenden Antrag ein (Druck 2747/I). Dieser Antrag, ein solcher aller deutschen Parteien, sah diese Anstalt als eine solche mit 3jähriger Unterrichtszeit vor, in ihrer Organisation selbständig, wenn auch gebunden an die technische Hochschule in Prag. Ihr Sitz sollte Aussig sein, ein Brennpunkt von Handel und Wirtschaft, der weit über die Grenzen des Staates hinaus seine Bedeutung besitzt und ein geradezu idealer Boden für eine Schule der Handelswissenschaft ist. Die gennanten Abgeordneten glaubten mit dem Antrage nicht zu viel zu fordern, sondern nur eine auf Recht fussende Forderung des Sudetendeutschtums zu stellen, die zu erfüllen selbst im Interesse des Staates liegt.

In einer Zeit, in der das deutsche Reich einen wissenschaftlich gebildeten Nachwuchs in seinen hohen Schulen für Handel in Berlin, Köln, Düsseldorf, Frankfurth a. M., Leipzig, Mannheim und München schafft, Frankreich in seinen hohen Schulen für Handel in Paris, Le Havre, Lyon, Marseille und Nancy, Deutsch - Oesterreich in seiner Hochschule für Welthandel in Wien, der eigene Staat für die Tschechen in Prag, besteht für das 31/2 Millionen Volk der Sudetendeutschen das fast in seiner Gänze Wirtschaftsträger ist, keine Möglichkeit, sein Bedürfnis nach Ausbildung seines Nachwuchses für Handel und Wirtschaft im Inlande zu befriedigen. Das deutsche Volk des Staates muss vielmehr seine jungen Menschen, die der erwähnten Aufgabe dienen wollen, ins Ausland senden, aber gerade hieraus ergeben sich dann noch anderweitige Schwierigkeiten, die anzudeuten schon überflüssig ist, weil sie allzu bekannt sind.

Der Antrag der deutschen Abgeordneten vom 10. Mai 1921 war sehr instruktiv. Er wies der Unterrichtsverwaltung die Organisation der georderten Anstalt als Abteilung der technischen Hochschule in Prag mit dem Sitz in Aussig. Es wurden aber auch Mitteilungen über die Höhe der Kosten der Führung der Anstalt gemacht und gerade hieraus sollte die Möglichkeit der Errichtung auch in Hinsicht auf die Staatsfinanzen bewiesen werden. Das Anfangserfordernis hätte lediglich Kè 200.000 ordentlich und Kè 100.000 ausserordentlich an Ausgaben betragen, die später bei der Erweiterung der Anstalt eine unbeträchtliche Steigerung erfahren hätten.

1925 wurde die bekannte Resolution Kaufmann im Kulturausschusse des Abgeordnetenhauses angenommen, nach der die Regierung beauftragt wurde, im Sinne des Antrages der deutschen Abgeordneten wirklich ungesäumt zu Werke zu gehen.

Jahre sind seither vergangen, ohne dass die berechtigten Forderung der Deutschen nach ihrer Handels- und Wirtschaftshochschule erfüllt worden wäre. Es erscheint im Ansehen des Staates und seiner Regierung gelegen, ein Wort, das längst gegeben wurde, einzulösen.

Die Interpellanten fragen daher den Herrn Minister, ob er in dieser Richtung initiativ vorgehen will?

Prag, den 12. Jänner 1929.

Simm,

Knirsch, Wenzel, Horpynka, Siegel, Szentiványi, Dr. Keibl, Dr. Koberg, Dr. Lehnert, Dr. Schollich, Geyer, Dr. Wollschack, Ing. Jung, Ing. Kallina, Dr. Korláth, Weber, Schneider, Matzner, Nitsch, Füssy, Koczor, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 1970/XVIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. R. Jung und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Schwierigkeiten, welche bei Erlangung des Staatsbürgerrechtes Deutschen gemacht werden.

Die "Vossische Zeitung", ein Blatt, dessen Franzosenfreundlichkeit im Deutschen Reiche sprichwörtlich ist und ihm den bezeichnenden Namen "Gazette de Voss" eingetragen hat und das auch als durchaus tschechenfreundlich gilt, enthält einen Bericht über die Schwierigkeiten, welche deutscher Volksangehörigen bei Ansuchen um die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft gemacht werden. In dem genannten Blatte wird u. a. geschildert, dass solchen Personen die Erlangung der Staatsbürgerschaft fast unmöglich sei. Männer, die in der Tschechoslowakei geboren oder viele Jahre ansässig sind, werden einfach abgewiesen. Insbesondere treffe diese Härte Arbeiter und Angestellte, welche dadurch allen Schikanen des Gesetzes zum Schutz des heimischen Arbeitsmarktes ausgesetzt sind.

Weiche merkwürdigen Methoden bei den Erhebungen angewendet werden, zeigt folgender Auszug aus einem behördlichen Schreiben:

"Zur vertraulichen Erhebung durch die Gendarmerie, zu welcher Nationalität er sich bekennt, welcher polit. Ueberzeugung er und seine Familienmitglieder sind, in welchem nationalen Geist der Haushalt und die Erziehung der Kinder geführt werden, in welche Schule diese gesendet werden, in welcher Gesellschaft in nationaler Beziehung sich die Familienmitglieder vorwiegend bewegen, welchen Vereinen oder polit. Parteien sie als Mitglieder angehören und in welcher Weise sie überhaupt am polit. Leben teilnehmen. Weiter, ob bzw. in welcher Weise der Genannte Zuneigung zum tschechoslow. Staate äussert, insbes. ob und mit welchem Betrage er sich selbst bzw. seine Gattin bisher an der Zeichnung tschechoslow. Staatsanleihen oder öffentlichen Wohltätigkeitsaktionen beteiligt hat."

So weit die "Vossische Zeitung". Dieser Bericht und insbesondere der wiedergegebene Auszug aus einem behördlichen Erhebungsschreiben klingen für jeden, der die Praxis kennt, durchaus glaubwürdig. Die Unterfertigten können aus eigener Erfahrung Beispiele dieser Art beibringen. Es sei nur auf den geradezu schmählichen Fall des unterdessen verstorbenen Schwerkriegsbeschädigten Slama (Znaim) hingewiesen, der noch im alten Oesterreich als damaliger ungarischer Staatsbürger eine Trafik erhalten hatte und welchem man diese wegnahm, nachdem sein Gesuch um Erlangung der Staatsbürgerschaft abgewiesen worden war. Die polit. Landesverwaltung Brünn wollte ihm die Staatsbürgerschaft nur unter der Bedingung geben, dass er seine sechs Kinder in die tschechische Schule schicke.

Auch in Troppau hat sich kürzlich ein ähnlicher Fall ereignet. Hier wurde einem in Troppau Geborenen und in Stellung Befindlichen, welcher noch dazu mit einer ehemaligen tschechoslow. Staatsbürgerin verheiratet ist, die Staatsbürgerschaft verweigert, trotzdem der Bruder des Betreffenden sie szt. erhalten hatte. Ursache dieser Verweigerung war ein völlig unzutreffender Bericht des Polizeidirektors von Troppau über angebliche Gegnerschaft des Ansuchenden gegenüber dem Staate und eine diesbezügliche Betätigung.

Derartige Fälle könnten noch in schwerer Menge angeführt werden. Sie zeigen, welcher Mittel des Druckes und Seelenkaufs sich das System bedient.

Da auf Grund der Erfahrungen, welche die Gefertigten selbst gemacht haben, an der Richtigkeit der Darstellung der "Vossischen Zeitung" nicht zu zweifeln ist, weisen sie blos auf den Ruf hin, in welchen der Staat, welcher doch in Mitteleuropa liegt, durch derartige Balkanmethoden gerät; und das im Zeichen einer Regierung, an welcher auch deutsche Parteien und Minister beteiligt sind.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister folgende Anfragen:

1. Wie will er die obengekennzeichneten bei Ansuchen um Zuerkennung der Staatsbürgerschaft geübten Methoden rechtfertigen?

2. Ist er bereit, diese Methoden aufzugeben und den ihm unterstehenden Behörden entsprechende Weisungen zu erteilen?

Prag, den 18. Jänner 1929.

Ing. Jung,

Geyer, Knirsch, Simm, Wenzel, Weber, Füssy, Dr. Wollschack, Dr. Schollich, Dr. Koberg, Koczor, Szentiványi, Dr. Korláth, Dr. Holota, Dr. Lehnert, Matzner, Schneider, Horpynka, Siegel, Nitsch, Ing. Kallina, Dr. Keibl.

Pùvodní znìní ad 1970/XIX.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen

an den Vorsitzenden der Regierung und an den Handelsminister,

betreffend das Eingreifen des Handelsministers in Privatangelegenheiten.

Die tschechische, in Freiberg erscheinende Zeitung "Moravsko-Slezský Týdeník", das Kreisblatt der èsl. nationaldemokratischen Partei, brachte in ihrer Nummer 50 vom 7. Dezember 1928 folgende bemerkenswerte Notiz:

"Beseitigung des nationalen Unrechtes in den Nesselsdorfer Fabriken. Abg. Špaèek ist Freitag beim Handelsminister Novák in Angelegenheit der Beseitigung des nationalen Unrechtes, das durch die persönlichen Verhältnisse unter der Beamtenschaft der Tatrawerke verursacht wurde, eingeschritten. Er tat dies auf Grund eines Memorandums, das durch den Ausschuss der Národní jednota in Nesselsdorf laut Uebereinkommen in der Versammlung des Abg. Špaèek in den vergangenen Tagen ausgearbeitet wurde: Das Memorandum enthält ein genaues Verzeichnis aller, Beamten mit der Angabe ihrer Volks- und Staatszugehörigkeit und es ist daraus die vollständige Unhaltbarkeit des bisherigen Zustandes ersichtlich. Minister Novák ersuchte sofort um den Besuch des Dr. Ringhoffer, damit er mit ihm über die im Memorandum enthaltenen Beschwerden verhandle und er versprach, seinen ganzen persönlichen und ämtlichen Einfluss zu verwenden, damit eine baldige und radikale Besserung erzielt werde. Der erste Schritt wird die Anstellung eines neuen nicht nur dem Namen, sondern auch dem Herzen, dem guten Willen und der Macht nach tschechischen Direktors sein."

Es kann nicht angenommen werden, dass diese Nachricht der Wahrheit entspricht, denn sie stellt eine durchauss unbefugte Einmischung eines Ministers in private Angelegenheiten und einen gröblichen Missbrauch der Amtsgewalt dar. Ein Minister, welcher Nationalität und Partei er auch angehören möge, hat sich aber bei seiner Amtsführung der grössten Objektivität zu befleissigen, soll nicht das Ansehen der amtlichen Stellen und das Vertrauen der Bevölkerung zu den amtlichen Verfügungen schwer leiden und ganz vernichtet werden.

Die Gefertigten fragen daher den Vorsitzenden der Regierung und den Handelsminister:

Ist der hier gemeldete Tatbestand richtig und hat der Handelsminister irgend einen Einfluss auf die Tatrawerke genommen, eine Rücksprache mit den Besitzern der Tatrawerke gepflogen oder einen Zwang nach der Richtung ausgeübt, dass an der Zusammensetzung der Beamten- und Arbeiterschaft Aenderungen in nationaler Hinsicht vorgenommen werden?

Prag, am 22. Jänner 1929.

Dr. Schollich,

Horpynka, Dr. Lehnert, Weber, Geyer, Wenzel, Knirsch, Szentiványi, Koczor, Nitsch, Dr. Koberg, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Schneider, Siegel, Simm, Matzner, Dr. Wollschack, Ing. Jung, Dr. Korláth, Füssy, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 1970/XX.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Koberg und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend den Selbstmord des Oberrechnungsrates Josef Retschek in Brünn.

Ungeachtet aller wohlbegründeten Vorstellungen der früheren schlesischen Landesverwaltungskommission, die Ueberführung der schlesischen Landesämter nach Brünn nur allmählich und im Einvernehmen mit dieser Körperschaft durchzuführen, wurde bekanntlich auch in Mähren - Schlesien die Verwaltungsreform durch die Bürokratie auf eigene Faust mit einem Schlag ins Werk gesetzt. Die schweren Schäden, die wir bei diesem Vorgehen voraussagten, treten nun trotz aller Vertuschungsversuche und § 19 - Berichtigungen immer klarer zutage. Um den Wirrwar und die Zeitversäumnis, die naturgemäss durch die überhastete Verlegung der schlesischen Landesämter eingetreten sind, halbwegs wettzumachen, werden die nach Brünn versetzten schlesischen Beamten von ihren Vorgesetzten zu einer möglichst beschleunigten Erledigung der Gechäftsstücke angetrieben, ohne dass man ihnen die dazu notwendigen eingearbeiteten Hilfskräfte zur Verfügung stellt. Herausgerissen aus den gewohnten Lebensverhältnissen, getrennt von der Familie, für die sich in Brünn keine geeignete Wohnung findet, gefoltert von der ständigen Sorge, wie die Kosten des doppelten Haushalte von dem täglichen Gehalt gedeckt werden sollen, plagt sich ein solcher von Troppau nach Brünn versetzter Familienvater von früh bis spät abends bis zum äussersten, um den ungeheuer gesteigerten dienstlichen Anforderungen zu entsprechen. Unter solchen Verhältnissen ist es kein Wunder, wenn ein derart hart betroffener Beamter sein seelisches Gleichgewicht verliert und schliesslich, wenn er obendrein nervös veranlagt ist, keinen anderen Ausweg aus diesem elenden Dasein sieht als Selbstmord zu begehen.

Auf diese Weise endete am 12. Jänner 1929 der zur politischen Landesverwaltung in Brünn versetzte ehemals schlesische Oberrechnungsrat Josef Retschek. Er war in Troppau, dem Landesschulrate zugeteilt, einer der pflichteifrigsten und tüchtigsten Beamten in seinem Fache. Kaum 44 Jahre alt, seit nahezu 25 Jahren im Landesdienste, erfreute er sich allgemeiner Beliebtheit, lebte mit seiner Familie im besten Einvernehmen und in durchaus wirtschaftlich geordneten Verhältnissen und war im Dienste sowohl sprachlich als auch fachlich sehr gut qualifiziert. Auf seine Bitten ihn in Troppau zu belassen, war keine Rücksicht genommen worden, in Brünn aber fand er die denkbar ungünstigsten Arbeits- und Lebensbedingungen für sich vor und so wurde er nun das erste Opfer der unseligen Verwaltungsreform.

Andere ehemals schlesische Landesbeamte stehen unter dem gleichen seelischen Druck wie er, leiden ebenso unter der Trennung von ihrer Familie und unter der unerhörten Ueberbürdung und finden auch in ihrer schwierigen Lage nicht das geringste Entgegenkommen von oben.

Diese unhaltbaren, eines geordneten Staatswesens unwürdigen Verhältnisse veranlassen die Gefertigten, den Herrn Minister des Innern zu fragen:

Was gedenken Sie zu tun, um einesteils der Witwe und dem Kinde nach dem Oberrechnungsrat Retschek wenigstens materielle Hilfe über das vorgeschriebene Ausmass angedeihen zu lassen und um andernteils zu verhüten, dass andere in ähnlicher Weise durch die Verwaltungsreform betroffene Landesangestellte nicht ebenso in den Tod getrieben werden?

Prag, am 18. Jänner 1929.

Dr. Koberg,

Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Szentiványi, Koczor, Dr. Holota, Nitsch, Siegel, Weber, Dr. Schollich, Matzner, Horpynka, Füssy, Dr. Korláth, Knirsch, Simm, Wenzel, Dr. Wollschack, Geyer, Ing. Jung, Schneider.

Pùvodní znìní ad 1970/XXI.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an der Minister Für Finanzen,

in Angelegenheit des jedem sozialen Empfinden hohnsprechenden Vorgehens gegenüber der Kriegswitwe Theresia Eltner in Fischern, Obere Neustadt 383.

Mit Bescheid der Finanzbezirksdirektion vom 11. Oktober 1927, Zahl 29.940 wurde die Genannte als Teilhaberin für die Tabaktrafik Krautzberger in Donitz und zwar rückwirkend ab 1. September í927 bestellt. Da Krautzberger die Teilhaberschaft verweigerte, wurde er behördlich gekündigt und hierauf Kubiška als provisorischer Trafikant bestellt.

Als sie sich im Wege des Gefällsamtes in Karlsbad mit Kubiška wegen der Teilhaberschaft ins Einvernehmen setzte, erklärte ihr dieser, dass er diese Teilhaberschaft erst bei definitiver Verleihung der Tabaktrafik anerkenne. Die Tabaktrafik gelangte zur Ausschreibung und nachdem Kubiška gegenüber dem Gefällskontrollamte erklärte, dass er lieber Teilhaber als selbst Trafikant sein möchte, so erhielt die oben Genannte von diesem Amte den Rat, sich ebenfalls um die ausgeschriebene Tabaktrafik zu bewerben. Alle Versuche in der Zwischenzeit im Wege des Gefällsamtes die seit 1. September 1927 fällige Anteilquote ausbezahlt zu erhalten, blieben ergebnislos und wurde ihr erklärt, dass diesbezüglich nur die Finanzbezirksdirektion in Eger verfügen könne. Theresia Eltner begab sich hierauf zur Finanzbezirksdirektion in Eger und soll ihr Oberfinanzrat Dr. Klein erklärt haben, dass ihre Teilhaberschaft an dieser Trafik aufrecht erhalten bleibt.

Mit Erlass der Finanzbezirksdirektion Eger vom 5. November 1928, Zahl 44.472 wurde sie in Kenntnis gesetzt, dass die Tabaktrafik anderweitig verliehen worden sei und jedem sozialen Empfinden zum Hohne wurde ihr gleichzeitig mitgeteilt dass der seinerzeitige Erlass, mit welchem ihr die Teilhaberschaft an dieser Trafik ab 1. September 1927 zugesprochen wurde - nunmehr als gegenstandslos zu betrachten sei.

Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit ist, diese Angelegenheit mit aller Strenge untersuchen zu lassen, da es doch nicht angeht, dass man einer armen Kriegswitwe einerseits die Teilhaberschaft an einer Trafik zuspricht und die Weigerung des betreffenden Trafikanten nach Jahresfrist zum Anlasse nimmt, der Kriegswitwe die ihr zugesprochene Beteiligung vollständig unbegründet nachträglich wieder und ausserdem noch rückwirkend abzusprechen.

Die Unterfertigten fragen weiters an, ob der Herr Minister geneigt ist, alle Vorkehrungen zu treffen, damit die genannte Witwe wieder in die ihr zuerkannte Teilhaberschaft der Tabaktrafik eingesetzt wird.

Prag, am 18. Jänner 1929.

Ing. Kallina,

Dr. Schollich, Ing. Jung, Dr. Korláth, Dr. Holota, Matzner, Horpynka, Geyer, Szentiványi, Koczor, Nitsch, Füssy, Simm, Knirsch, Wenzel, Weber, Dr. Wollschack, Schneider, Dr. Koberg, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Siegel.


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