Pùvodní znìní ad 1970/II.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Krebs und Genossen

an den Finanzminister

in der Angelegenheit der Auslegung des Zolltarifes von in Leinwand gebundenen Büchern.

Seit einiger Zeit haben sich einige Zollämter eine eigenartige Auslegung des Zoll-Tarifes zu eigen gemacht, indem sie für solche Bücher, welche in Leinwand gebunden sind, Zoll einheben und zwar nicht etwa für diewenigen Gramm Leinwand des Einbandes, sondern für das ganze Buchgewicht. Die Folge dieser Auslegung des Zoll-Tarifes ist ein Preisaufschlag von ungefähr 6 Kè für Bücher kleineren und 12 bis 20 Kè für Bücher grösseren Formats. Da bekanntlich eine grosse Anzahl von Büchern aus den ausländischen Verlagsanstalten in die Tschechoslowakei eingeführt wird, bedeutet diese Praxis der Zollbehörden eine gewaltige Erhöhung des Buchpreises, die etwa 20% bis 30% des Buchpreises erreicht und zum Teil noch überschreitet. Auf diese Art und Weise wird den breiteren Schichten des Volkes ein halbwegs anständig gebundenes Buch geradezu unerschwinglich. Es ist kein Zweifel, dass die oben angeführte Auslegung des Zoll-Tarifes durch die Zollbehörden unhaltbar ist und der Unterfertigte ist der Ueberzeugung, dass sie der Herr Finanzminister nicht teilt. Es wäre deshalb von grösster Wichtigkeit, wenn möglichst bald diese, der Verbreitung von kulturellen Gütern, hemmend im Wege stehende Auslegung des Zoll-Tarifes rückgängig gemacht werden würde. Da insbesondere sämtliche wissenschaftliche Bücher und auch zahlreiche schöngeistige Bücher in gebundenem Zustande eingeführt werden und die Käufer solcher Bücher meist nicht zu den vermögenden Volksschichten gehören, bedeutet obige Auslegung des Zoll-Tarifes eine starke Hemmung der kulturellen Belange zahlreicher Volksschichten in der Tschechoslowakischen Republik.

Der Unterfertigte gestattet sich daher an den Herrn Minister die dringende Anfrage zu richten, ob er bereit ist, diese Angelegenheit einer raschen Untersuchung zu unterziehen und die Auslegung des Zoll-Tarifes, der zufolge die Zollbehörden für die in Leinen gebundenen Bücher Zolle im Gesamtgewicht der Bücher einheben, zu beseitigen?

Prag, am 18. Dezember 1928.

Krebs,

Dr. Wollschack, Simm, Geyer, Knirsch, Ing. Jung, Wenzel, Dr. Jabloniczky, Fedor, Dr. Szüllö, Schneider, Siegel, Weber, Dr. Koberg, Matzner, Dr. Keibl, Horpynka, Dr. Lehnert, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Gregorovits.

Pùvodní znìní ad 1970/III.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Rudolf Jung und Genossen

an den Minister des Innern

und den Minister für öffentliches Gesundheitswesen

wegen der unglaublichen Vorkommnisse in der Troppauer Nervenheilanstalt.

Das Troppauer Tagblatt "Deutsche Post" brachte in seiner Ausgabe vom 7. Dezember l. J. folgende Mitteilung über die Vorkommnisse in der Troppauer Nervenheilanstalt:

"Chauvinismus als Heilmittel für Nervenkranke.

Was in der Troppauer Nervenheilanstalt möglich ist.

Es ist in fast allen Nervenheilanstalten üblich, dass den Aermsten unter den Armen, den Irren und Nervenkranken ein- oder zweimal im Jahr eine kleine Freude bereitet wird, indem man den Patienten Gelegenheit gibt, einer Dilettanten - Vorstellung beizuwohnen, um sich zu zerstreuen und auf andere Gedanken zu kommen.

Mittwoch, den 5. Dezember fand nun in der Troppauer Nervenheilanstalt eine solche Aufführung statt. Das Stück, das von tschechischen Dilettanten gespielt wurde, war nicht nur ein Missgriff, sondern geradezu ein Hohn auf Zweck und Ziel derartiger Unterhaltungen für Kranke überhaupt und für Nervenkranke im besonderen. Man spielte ein Schauspiel: "Sehnsucht nach der Mutter". Da kommt eine Szene vor, worin drei österreichische Soldaten in Uniform, von einem österreichischen Leutenant geführt, auf einen tschechischen Ueberläufer schiessen! Auch ein österreichischer General in Paradeuniform mit Tschako und ein Major in Dienstuniform treten auf den Plan. Der Major hält eine Ansprache an die slawischen Völker, während der General das tschechische Volk beschimpt. Der tschechische Ueberläufer ruft vor seinem Tod durch Erschiessen noch einmal nach seiner Mutter...

Durch die Aufführung eines solchen Stückes vor Nervenkranken hat sich die Direktion der Troppauer Nervenheilanstalt selbst das Urteil gesprochen. Sie muss verantwortlich gemacht werden dafür, wie es möglich ist, dass ein derartiges Stück in einer Nervenheilanstalt vor nervenkranken Leuten überhaupt aufgeführt werden konnte. Man bedenke: Vor Nervenkranken werden auf der Bühne Schiessereien abgehalten! So etwas, sollte man glauben, dürfte sich nicht einmal in einem Irrenhaus ereignen.

Dem Ganzen wird noch die Krone aufgesetzt, wenn man erfährt, dass dieses tschechische Chauvinistenstück in der Hauskapelle der Irrenanstalt gespielt wurde, wo ansonsten an Sonntagen der Gottesdienst abgehalten wird. Höher gehts wahrhaftig nicht mehr, und man kann gespannt sein, ob die massgebenden Stellen gegen ein solch unverantwortliches Vorgehen kranken Leuten gegenüber einschreiten werden."

Ein solches Vorkommnis beweist nicht nur den tschechisch - chauvinistischen Geist, der in der Troppauer Landesnervenheilanstalt herrscht, sondern es zeigt auch, dass man darin selbst auf den Zustand der Kranken nicht Rücksicht nimmt.

Die Interpellanten fragen daher die Heeren Minister an:

1. Sind sie bereit, über obiges Vorkommnis in der Troppauer Landesnervenheilanstalt eine strenge Untersuchung durchzuführen und die Schuldtragenden zur Verantwortung zu ziehen?

2. Sind sie weiter bereit, dafür zu sorgen, dass in der Troppauer Landesnervenheilanstalt in Zukunft solche Vorkommnisse sich nicht mehr wiederholen können?

Prag, den 19. Dezember 1928.

Ing. Jung,

Geyer, Knirsch, Simm, Dr. Wollschack, Wenzel, Krebs, Horpynka, Dr. Schollich, Weber, Koczor, Dr. Korláth, Dr. Lehnert, Matzner, Dr. Koberg, Szentiványi, Dr. Holota, Ing. Kallina, Schneider, Siegel, Dr. Keibl, Nitsch, Füssy.

Pùvodní znìní ad 1970/IV.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Lehnert und Genossen

an den Minister für Gesundheitswesen

in Angelegenheit der Auflassung von 120 Sanitätsdistrikten, die angeblich vom Ministerrate beschlossen worden sein soll.

Nach privaten aber zuverlässigen Mitteilungen soll aus Ersparungsmassnahmen eine grosse Anzahl, ungefähr 120 bestehender Sanitätsdistrikte aufgelassen, bezw. mit anderen vereinigt werden. Diese Massregel würde bedeuten, dass in vielen Gegenden die wirtschaftliche Existenz des dort seine Praxis ausübenden Arztes vernichtet würde. Insbesondere würde dies in den gebirgigen, ärmlichen und dünn besiedelten deutschen Randgebieten und auch auf dem flachen Lande des tschechischen Sprachgebietes der. Fall sein. Das höchste Gut des Volkes ist seine Gesundheit. Mit dem Fehlen ärztlicher Hilfe in grossen Gebieten des Staates würde die Seuchenbekämpfung, alle sanitären Einrichtungen, die Beschaffung ärztlicher Hilfe in Krankheitsfällen gerade den ärmsten Schichten des Volkes unmöglich werden. Ein solcher Zustand wäre eines Kulturstaates nicht würdig. Die dabei in Betracht kommenden Summen (ein Arzt zu ungefähr 8000 Kè Gehalt im Jahre) sind im Vergleich zu den Gütern, die dabei in Gefahr kommen, gar nicht in die Wagschale fallend.

Es soll aber auch geplant sein, Gemeinden, welche einen eigenen Gemeindearzt besolden, die dafür eingestellten Summen aus dem Voranschlage zu streichen, sodass es der Bevölkerung nicht einmal möglich gemacht würde, die für das Gesundheitswesen fehlende Staatsfürsorge aus Eigenem 2u ersetzen.

Wir fragen den Herrn Minister:

1. Hat der Ministerrat einen derartigen Beschuss gefasst oder in Erwägung gezogen?

2. Glaubt der Herr Minister es verantworten zu können, seine Zustimmung zu einer so folgenschweren verderblichen Massnahme zu geben?

3. Wenn der Herr Minister, wie wir annehmen zu können glauben, die Folgen eines solchen Beschlusses für das Gesundheitswesen der Bevölkerung erkennt, und sie für ein Verbrechen am Wohle derselben hält, was gedenkt er zu tun um den Beschluss, wenn er gefasst ist, rückgängig zu machen oder wenn er bloss geplant ist. zu verhindern?

Prag, am 13. Dezember 1928.

Dr. Lehnert,

Ing. Kallina, Dr. Schollich, Schneider, Szentiványi, Siegel, Koczor, Ing. Jung, Krebs, Geyer, Simm, Knirsch, Dr. Korláth, Nitsch, Füssy, Dr. Koberg, Dr. Keibl, Matzner, Weber, Horpynka, Wenzel, Dr. Holota, Dr. Wollschack.

Pùvodní znìní ad 1970/V.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Czech und Genossen

an den Minister des Aeussern

wegen des neuerlichen ungarischen Waffenschmuggels.

Die Wiener "Arbeiterzeitung" vom 14. Dezember 1928 meldet:

"Mittwoch nachmittag wurde bei der Donau - Dampfschiffahrts - Gesellschaft ein nach Budapest bestimmter Schlepper verladen. Beim Verladen brach eine Kiste, sodass der Inhalt sichtbar wurde. Zur grössten Ueberraschung fand man in der auf dem Frachtbrief als Rohölmotore deklarierten Kiste Maschinengewehrgurten. Die diensthabenden Zollbeamten liessen daraufhin die bereits verladenen sechs anderen Kisten derselben Sendung wieder ausladen und beschlagnahmten sie. Bei der Oeffnung ergab sich, dass sämtliche Kisten Maschinengewehrmaterial, Läufe, Verschlussbestandteile usw. enthielten.

Die Kisten, die das Signum M. W. tragen, sind von der Speditionsfirma Blum und Popper aufgegeben worden. Die Auftraggeber, angeblich eine Motorenfabrik, die jedenfalls für die falsche Deklarierung verantwortlich ist, wurde von den Zollorganen telephonisch aufgerufen, konnte aber keine befriedigende Erklärung geben. Die Kisten wurden später von der Polizei in Gewahrsam genommen."

Das ungarische Telegraphen - Korrespondenzbüro hat zwar mitgeteilt, dass in Budapest über diese Angelegenheit nichts bekannt ist, doch kann diese offiziöse Ableugnung, insbesondere nach dem bekannten Präzedenzfalle von St. Gotthard, niemanden darüber hinwegtäuschen, dass tatsächlich Waffenschmuggel nach Ungarn betrieben wird und es besteht die berechtigte Befürchtung. dass neben den wenigen entdeckten Schiebungen auch noch andere unentdeckt gebliebene Waffentransporte durchgeführt worden sind.

Diese Erscheinungen sind geeignet, die grösste Beunruhigung hervorzurufen. Wir sehen uns daher genötigt, den Herrn Minister zu fragen:

Ist er bereit, dem Abgeordnetenhause über die Waffentransporte nach Ungarn Bericht zu erstatten und mitzuteilen, was die Regierung unternehmen will, um den daraus drohenden Gefahren entgegenzuwirken?

Prag, den 19. Dezember 1928.

Dr. Czech,

Pik, Hampl, Pohl, Taub, Kaufmann, Schuster, Blatny, Leibl, de Witte, Hackenberg, Schweichhart, Ing. Neèas, Chalupník, Svoboda, Roscher, Schäfer, Heeger, Grünzner, Dietl, Katz, Kirpal.

Pùvodní znìní ad 1970/VI.

Interpellation

der Abgeordneten Grünzner, Taub, Brodecký, Klein und Genossen

an die Regierung

betreffend Gewährung eines ausserordentlichen Teuerungszuschusses an alle Kategorien der Staats- und öffentlichen Bediensteten einschliesslich der Arbeiter und Ruheständler.

Das im Jahre 1926 beschlossene Gehaltsgesetz hat die berechtigten Forderungen der staatlichen und öffentlichen Angestellten keineswegs befriedigt, insbesondere den unteren Kategorien gar keine materiellen Vorteile, dagegen aber eine Verchlechterung ihner dienstrechtlichen Verhältnisse und insbesondere der Beförderungs- und Vorrückungsbestimmungen gebracht und das durch die Gesetze 394/1922 und 2861/1924 begangene Unrecht nicht gutgemacht.

Wenn aber die im Jahre 1926 getroffene Regelung schon damals völlig unzureichend und unglücklich war, so ist sie durch die nachfolgende wirtschaftliche Entwicklung ganz und gar unhaltbar geworden. Die Einführung fester Zölle auf Getreide und Getreideprodukte, die Steuerpolitik der Regierung, namentlich die Erhöhung der Zuckersteuer, endlich in nicht geringem Masse auch die fortgesetzte Steigerung der Mietzinse haben die Lebenshaltung der auf feste Gehalte oder Löhne angewiesenen Schichten der Bevölkerung bedeutend verschlechtert. Für die auf diese Weise herbeigeführte Erhöhung des zum Lebensunterhalte unmittelbar notwendigen Aufwandes haben die staatlichen und öffentlichen Angestellten keinerlei Aequivalent erhalten, sie sind im Gegenteil durch die ohne Befragung der zuständigen Organisationen diktatorisch durchgeführte Systemisierung neuerlich empfindlich geschädigt worden.

Aus diesem Grunde haben die Gefertigten bereits entsprechende Initiativanträge dem Parlament unterbreitet (Druck 1825 und 1872). Es ist nun selbstverständlich notwendig, dass die Regierung endlich ihre Stellungnahme zu einer für Hunderttausende von Menschen geradezu lebenswichtigen Frage klar präzisiert.

Wir fragen daher die Regierung:

Welche Stellung nimmt die Regierung gegenüber der Auszahlung eines ausserordentlichen Teuerungszuschusses an die oben genannten Staats- und öffentlichen Angestellten ein?

Prag, den 19. Dezember 1928.

Grünzner, Taub, Brodecký, Klein,

Katz, Dr. Czech, Schäfer, Blatny, Leibl, de Witte, Pohl, Heeger, Kaufmann, Hackenberg, Schweichhart, Kirpal, Hampl, Remeš, Chalupník, V. Beneš, Jaša, Dietl, Roscher.

Pùvodní znìní ad 1970/VII.

Interpellatiori

der Abgeordneten Dietl, de Witte und Genossen

an den Minister für Handel, Industrie und Gewerbe

betreffend die Regierungsverordnung vom 28. November 1928 über den Flaschenbierhandel.

Durch die Regierungsverordnung vom 28. November 1928 soll eine Regelung des Flaschenbierhandels herbeigeführt werden, die darin besteht, dass im allgemeinen Flaschenbierhandel die Flaschen: a) mit einem Korkpfropf oder b) mit einem sogenannten Kronenverschluss verschlossen werden müssen. Dabei wird aber gleichzeitig festgesetzt, dass den zum Bierausschank berechtigten Gast- und Schankgewerbetreibenden das Recht erteilt wird, im Flaschenbierhandel den sogenannten Patentverschluss bei den Bierflaschen beizubehalten.

Es wird somit für einen Teil des Flaschenbiervertriebes ein Privilegium geschaffen, welches weder fiskalisch noch volkswirtschaftlich oder sozialpolitisch berechtigt ist. Ist der Patentverschluss aus hygienischen Gründen als gesundheitsschädlich zu beanständen, so gilt dies für den gesamten Flaschenbierverkehr, gleichgültig welcher Kategorie die Flaschenbierhändler angehören und wäre infolgedessen für alle ohne Ausnahme zu verbieten. Trifft dies aber nicht zu, dann ist nicht einzusehen, warum er nicht allgemein gestattet wird. Auf jeden Fall fehlt die Berechtigung, einem Teile des Flaschenbierhandels eine Ausnahmsstellung, ein Monopol zu gewähren und eine einseitigen Bevorzugung zu schaffen, durch welche das Rechtsempfinden der Bevölkerung im allgemeinen schwer verletzt werden würde.

Wir verweisen darauf, dass dem Handelsministerium Gutachten des Bakteriologischen Institutes in Prag, des wissenschaftlichen Institutes für Brauindustrie, sowie des Städtischen Marktamtes in Prag vorliegen, aus denen hervorgeht, dass. der Patentverschluss in gesundheitlicher Beziehung einwandfrei ist, so dass als Grund der Verordnung nicht hygienische Bedenken geltend gemacht werden können. Handelt es sich aber darum, den unbefugten Ausschank oder einen unbefugten Handel mit Flaschenbier unmöglich zu machen, so erscheint diese Verordnung nicht der geeignete Weg, um dieses Ziel zu erreichen.

Im allgemeinen sollte es das Ziel der Regierung sein, im Güterverkehr den rationellsten und billigsten Weg zu suchen, der die Waren vom Produzenten zum Konsumenten führt. Nun steht ausser Zweifel, dass durch die Vorschriften der Verordnung über die Verkorkung oder den Kronenverschluss eine Mehrarbeit und eine Mehrbelastung entsteht, welche naturgemäss zu einer Verteuerung des Bieres führen muss. Dies kann unmöglich der Zweck dieser Verordnung sein, weil dies den volkswirtschaftlichen Interessen widersprechen würde.

Will die Regierung den unbefugten Handel mit Flaschenbier treffen und beseitigen, dann kann dies nur so geschehen, dass der Verschluss mit einer Bandrolle oder Plombe versehen wird, um den Kontrollorganen zu jederzeit die Feststellung über die Herkunft der Flaschen und die Ahndung von Gesetzesübertretungen zu ermöglichen. Der Patentverschluss erfreut sich in Konsumentenkreisen wegen seiner Bequemlichkeit grosser Beliebtheit und es würde die Verletzung eines Gewohnheitsrechtes bedeuten, wenn nun plötzlich die Verwendung dieses Verschlusses für einen Teil der Bierabfüllereien verboten würde.

Die Interpellanten verweisen ferner darauf, dass eine Menge von Materialien (Flaschen, Bügel, Gummi, Gummiringe, Porzellanhülsen), vernichtet werden müsste, was ebenfalls den volkswirtschaftlichen Interessen widerspricht. Sie verweisen schliesslich darauf, dass in Oesterreich mit Verordnung vom 12. Jänner 1927 Nr. 19 alle Beschränkungen bezüglich der Verwendung des Patentverschlusses für Bierflaschen aufgehoben worden sind. Es ist somit die Tschechoslowakische Republik der einzige Nachfolgestaat der alten Monarchie, in welchem die Verordnung vom Jahre 1899 zu neuem Leben erweckt werden soll und auch der einzige Staat der Welt, in welchem der Patentverschluss dem Flaschenbiergewerbe zum Zwecke der Gewährung eines Monopols für das Verschlussgewerbe entzogen wird.

Die Gefertigten stellen daher die Fragen:

1. Wie rechtfertigt die Regierung die Bevorzugung eines Teiles der Flaschenbierhändler, denen mit dieser Verordnung eine Monopolstellung eingeräumt wird?

2. Ist die Regierung bereit, diese Verordnung aus den vorangeführten Gründen aufzuheben und eine einheitliche Behandlung für den Gesamtflaschenbierhandel einzuführen?

Prag, den 19. Dezember 1928.

Dietl, de Witte,

Grünzner, Hackenberg, Roscher, Leibl, Heeger, Schweichhart, Hampl, Pik, Tayerle, Kirpal, Pohl, Schäfer, Svoboda, Ing. Neèas, Dr. Czech, Katz, Kaufmann, Blatny, Taub, Chalupník.

Pùvodní znìní ad 1970/IX.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Koberg und Genossen

an den Finanzminister

betreffs Verzollung gebundener Bücher.

Seit etwa 1 Monat werden fast sämtliche in Leinen gebundene Bücher, die aus Deutschland kommen, mit der Begründung verzollt, dass die zu den Einbänden verwendeten Stoffe nicht Buchbinderleinen seien. Bisher waren alle derartigen Bücher anstandslos zollfrei hereingekommen, nun werden sogar Kosmosbändchen und Göschenbüchel, die grobfasrigen Umschlagleinen gebunden sind, mit 12 Kè für das Kilogramm Buchgewicht verzollt. Dadurch werden die deutschen Bücher, die entsprechend ihrer Massenerzeugung vielfach nicht anders als in Leinen gebunden geliefert werden, um etwa 20% im Preise erhöht.

Die Zollmassnahme hat also die Wirkung einer Abschnürung des Sudetendeutschtums vom Geistesleben jenseits der Grenze, da bei den hiesigen schlechten Erwerbsverhältnissen in der breiten Masse der Leser jede einzelne Krone ins Gewicht fällt, die beim Bücherbezug mehr ausgegeben werden muss. Auf diese Weise erschlägt der Fiskalismus in vielen Fällen die Kulturbedürfnisse der Deutschen in der Èechoslovakei.

Da die Gefertigten nicht gesonnen sind dies ruhig hinzunehmen, stellen sie hiemit an den Herrn Finanzminister die Anfrage:

Sind Sie gewillt die Zolleinhebung auf Leinen gebundene Bücher wieder einzustellen oder womit begründen Sie diese Drangsalierung der deutschen Leserschaft in der Èechoslovakei?

Prag, am 17. Dezember 1928.

Dr. Koberg,

Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Siegel, Szentiványi, Dr. Korláth, Ing. Kallina, Dr. Holota, Dr. Keibl, Matzner, Weber, Knirsch, Nitsch, Füssy, Krebs, Schneider, Horpynka, Koczor, Wenzel, Geyer, Ing. Jung, Dr. Wollschack, Simm.

Pùvodní znìní ad 1970/X.

Interpellation

des Abgeordneten Ernst Grünzner und Genossen

an den Eisenbahnminister

betreffend den Personaleinkommensteuerausgleich der Eisenbahn - Pensionisten und Witwen - Pensionistinnen.

Den Eisenbahn - Pensionisten und Witwen - Pensionistinnen sind von ihren Ruhe- und Versorgungsgenüssen für die Jahre 1923 bis einschliesslich 1926 allmonatlich im Vorhinein pauschalierter nach einer gewissen Schablone Personaleinkommensteuerabzüge ohne Berücksichtigung des nach den gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich verbleibenden steuerpflichtigen Einkommens gemacht worden. Diese schablonenhafte Art der Abzüge für Personaleinkommensteuer hatte in den meisten Fällen ein Uebermass an Steuerleistung zur Folge und es sollte alljährlich im Nachhinein eine Ueberprüfung, bezw. ein Ausgleich durchgeführt und der zuviel in Abzug gebrachte Betrag von der Liquidatur für Ruhe- und Vorsorgungsgenüsse der tschechoslowakischen Staatsbahnen an die Pensionisten und Witwen - Pensionistinnen zurückerstattet werden. Diese Steuerausgleiche, bezw. Rückzahlungen der für die Jahre 1923 bis einschliesslich 1926 zuviel in Abzug gebrachten Geldbeträge an die Betroffenen sind jedoch zum grossen Teile trotz ungezählter Reklamationen und Interventionen bis zum heutigen Tage nicht durchgeführt worden. Die den zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes auf ihre kargen Ruhegenüsse angewiesenen Pensionisten und Witwen - Pensionistinnen widerrechtlich zuviel in Abzug gebrachten und seit Jahren vorenthaltenen Steuergelder betragen in vielen Fällen hunderte von Kronen.

Die Ursache der bis heute nicht durchgeführten Steuerausgleiche und der jahrelangen widerrechtlichen Vorenthaltung der zuviel in Abzug gebrachten Steuerbeträge liegt hauptsächlich an den unzulänglichen Personal- und Raumverhältnissen der Liquidatur für Ruhe- und Versogungsgenüsse, die ein Aufarbeiten der dort seit Jahren angesammelten und wirr durcheinander aufgehäuften zehntausenden von Akten nicht ermöglichen. Die in der Pensionsliquidatur der tschechoslowakischen Staatsbahnen bestehenden skandalösen Zustände waren bereits wiederholt Gegenstand von öffentlichen Kritiken sowohl in der Presse als auch auf parlamentarischen Boden. Der Interpellant selbst hat im Laufe der letzten Jahre schon zu wiederholtenmalen bei verschiedenen Gelegenheiten sowohl in Ausschüssen als auch im Plenum des Abgeordnetenhauses, so zuletzt auch bei der Beratung des Kapitels Eisenbahnen des Staatsvoranschlages für das Jahr 1929 die unhaltbaren Personal- und Raumverhältnisse der Pensionsliquidatur einer kritischen Beleuchtung unterzogen und hiebei an den Herrn Eisenbahnminister den Appel gerichtet, er möge sich durch einen persönlichen Augenschein von den geschilderten Tatsachen überzeugen und unverzüglich Abhilfe schaffen.

In den unzulänglichen Personal- und Raumverhältnissen der Liquidatur ist jedoch bisher nichtsgeändert worden und es scheint auch in dieser Richtung nicht das Geringste veranlasst worden zu sein. Die Kanzleiräume in der Abteilung für Steuerangelegenheiten der Liquidatur sind geradezu schauderhaft, sie sind im höchsten Masse gesundheitsschädlich und für Kazleizwecke überhaupt nicht geeignet. Beweis hiefür sind die vielen Erkrankungen der in diesen Räumen diensttuenden Angestellten.

Eine Sanitätskontrolle hat in diesen Räumen unseres Wissens nach noch niemals stattgefunden. Die Beamten und Angestellten müssen dicht aneinandergedrängt in einem vollständig unzureichenden Raume ihre Arbeiten verrichten, in welchem ausserdem noch gegen 80.000 Akten aufgestappelt sind und in welchem infolge der massenhaften Interventionen sich auch ein starker Parteienverkehr abwickelt. Bei dieser Unordnung sind schon häufig Dokumente in Verstoss oder Verlust geraten, wodurch die betroffenen Pensionisten und Witwen - Pensionistinnen genötigt waren, schon mehrmals beigebrachte Dokumente neuerlich zu erbringen, was für sie zumeist auch mit nennenswerten Unkosten durch Bahnfarten und Erlegung von Amtshandlungsgebühren verbunden ist. Es verlangen z. B. einzelne Steuerämter für die Ausfertigung einer Bestätigung über die erfolgte Steuervorschreibung Beträge von 15 Kè bis 30 Kè an Amtshandlungsgebühr, die von den Pensionisten selbst bezahlt werden muss. Würde die Liquidatur über solche in Verlust oder Verstoss, geratene Dokumente amtlich bei den Steuerämtern anfordern, so würden diese Belege kostenlos beigestellt werden. Das geschieht jedoch infolge der in der Liquidatur herrschenden Zustände nicht.

Bis zum 1. Jänner 1927 waren noch viele tausende Steuerakte unerledigt. Infolge der Arbeiten an den alten Rückständen ist nun auch die laufende Arbeit nach dem neuen Steuergesetze für das Steuerjahr 1927 in Rückstand geraten, die nun vor allem jetzt nachgeholt werden soll. Mit dieser letzteren Arbeit ist nun die Liquidatur bereits seit Anfang November beschäftigt und es dürften, wenn in den geschilderten Zuständen keine Abhilfe geschaffen wird, noch eine Reihe von Monaten vergehen, bis diese laufende Arbeit fertiggestellt sein wird. Inzwischen werden sich aber auch die Akten schon wieder für das Steuerjahr 1928 anhäufen, sodass der Rückstand einen immer grösseren Umfang annehmen wird. Dies hat nun zur Folge, dass die alten Steuerakte der Jahre 1923 bis einschliesslich 1926, von denen noch cirka 30.000 unerledigt liegen, wieder auf lange Zeit hinaus vollständig zurückgestellt und den betroffenen Pensionisten die zuviel in Abzug gebrachten Personaleinkommensteuerbeträge auch weiterhin widerrechtlich vorenthalten werden.

Die Gefertigten fragen deshalb den Herrn Eisenbahnminister:

Was gedenkt der Herr Minister zu tun, damit die hier geschilderten skandalösen Zustände beseitigt und die seit Jahren von den Ruhegenüssen für Personaleinkommensteuer zuviel in Abzug gebrachten und widerrechtlich vorenthaltenen Geldbeträge den betroffenen Pensionisten und Witwen - Pensionistinnen raschestens zurückgezahlt werden?

Prag, den 19. Dezember 1928.

Grünzner,

Dr. Dérer, Ing. Neèas, Dr. Czech, Svoboda, Katz, Hackenberg, Blatny, Kirpal, Hampl, de Witte, Heeger, Tayerle, Roscher, Taub, Kaufmann, Pohl, Dietl, Schweichhart, Schäfer, Stivín, Chalupník.


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