Den sog. Altpensionisten wurde im
Rahmen der Finanzmittel des Staates mit dem Gesetze vom 24. Mai
1928, S. d. G. u. V. Nr. 80, eine teilweise Hilfe durch Bewilligung
von Zuzahlungen und allenfalls durch Ergänzungen gewährt.
Prag am
17. Februar 1929.
Die Verhältnisse auf den Lokalbahnen
Zauchtel-Bautsch und Zauchtel-Fulnek sind der staatlichen Eisenbahnverwaltung
wohlbekannt.
Es wurde nicht festgestellt, daß
die Personenwagen auf diesen Lokalbahnen nicht in einem guten
Stande wären und daß deren Türen und Fenster nicht
gut schließen. Ähnliche Wagen werden auch auf anderen
Lokal- und Zweigbahnen verwendet Außerdem gestattet die
Strecke Zauchtel-Bautsch auch nicht de Verwendung von Wagen mit
einem größeren Radstande. Auch der einzige Reservepersonenwagen
der sich nicht in einem ganz einwandfreien Zustande befindet,
wird repariert oder ausgewechselt werden.
Eine vollständige Trennung des
Frachtverkehres vom Personentransporte würde eine Einschränkung
der häufigeren Bedienung der Stationen Odrau, Wigstadtl -
Johannisbrunn und Bautsch verursachen, was allerdings nicht im
Interesse der dortigen Industrie und des dortigen Handels wäre.
Es könnte allerdings eingewendet werden, daß die Züge
vermehrt werden könnten. Eine Vermehrung der Züge würde
jedoch den Ausbau der Haltestelle und der Magazine Jakubschowitz
und Klogsdorf als Ausweichestellen erfordern, damit die Kreuzung
der Züge durchgeführt werden könne, was heute bloß
in der Station Odrau und Wigstadtl - Johannisbrunn möglich
ist. Aber auch in diesem Falle könnte die Ansetzung der derzeitigen
gemischten Züge nicht abgeändert werden weil sie der
überwiegenden Mehrzahl der Reisenden, namentlich den Arbeitern
und Schülern entsprechen. Dadurch würde es geschehen
daß auch die neuen, nach bedeutenden Auslagen für den
Ausbau der erwähnten Ausweichestellen ermöglichten Züge
nicht ihre Hauptfrequenz haben würden und ihr Betrieb daher
unwirtschaftlich wäre.
Auch die Motorisierung der Strecke
Zauchtel-Bautsch stößt auf bedeutende technische und
Betriebsschwierigkeiten. Die Steigung der Strecke ist nämlich
für Motorfahrzeuge zu groß und die Frequenz der einzelnen
Streckenabschnitte ist so ungleichmäßig daß die
Maximalfrequenz für einen Gleisautobus auch samt Anhängewagen
zu groß wäre und. die Durchschnittsfrequenz auch für
den Motorwagen selbst wiederum zu klein wäre.
Die Erweiterung der Station Wigstadtl-Johannisbrunn
steht in Verhandlung.
Für den Bau der Bahn Bautsch
- Hof - Bärn sind die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen
nicht gegeben und die Staatseisenbahnverwaltung zieht den Ausbau
einer Autobusverbindung in Erwägung.
Prag,
den 29. Jänner 1929.
Die politische Bezirksverwaltung
in Hultschin hat als sie dem deutschen Turnvereine in Krawarn
die Veranstaltung einer Jahn - Gedenkfeier bewilligte, aus dem
Programm der Feier die Ansprache des in der Interpellation genannten
Redners ausgeschieden, weil sie im Hinblick auf die unzulässige
Kundgebung desselben Redners bei der Feier des deutschen Turnvereines
in Schepankowitz vom 6. Mai 1928 die begründete Befürchtung
hegte, daß sich bei der Jahn - Feier in Krawarn die erwähnte
Ungehörigkeit wiederholen und zur Störung der öffentlichen
Ruhe und Ordnung führen könnte.
Zu diesen Befürchtungen gaben
auch die Umstände Anlaß, unter welchem am 16. September
1928 eine Feier vom deutschen Turnvereine in Schlausewitz veranstaltet
werden sollte und deshalb hat sich die politische Bezirksverwaltung
entschlossen, die Feier zu untersagen In beiden angeführten
Fällen wurde gegen die Verfügung der politischen Bezirksverwaltung
kein Rechtsmittel eingebracht, und die Parteien begaben sich so
selbst des Rechtes daß die Entscheidung der politischen
Bezirksverwaltung in Hultschin im Instanzenwege überprüft
werde.
Im übrigen kam es zu Verboten
von Feierlichkeiten der deutschen Turnvereine in Hultschin aus
analogen Gründen nur noch in zwei weiteren Fällen während
in weit zahlreicheren Fällen (im ganzen 7) die Feierlichkeiten
den genannten Vereinen bewilligt wurden.
Es kann somit nicht behauptet werden,
daß die deutschen Vereine im Hultschiner Gebiet von der
politischen Bezirksverwaltung, bezw. von der Bezirksbehörde
in Hultschin schikaniert und drangsaliert werden und ich finde
daher keinen Anlaß zu einer Verfügung.
Prag den
10 Jänner 1929.
Zu Ende des Jahres 1927 verfügte
die Staatsanwaltschaft in Iglau die Beschlagnahme der nicht periodischen
Druckschrift "Weihnachtsgeschichten" wegen des Inhaltes
einer Stelle die wörtlich in der Interpellation angeführt
ist, weil sie in demselben den Tatbestand der Vergehen nach §
14, Z 3 und 5 des Gesetzes zum Schutze der Republik erblickte
und der Ansicht war daß das öffentliche Interesse erfordere,
daß die Weiterverbreitung des beanstandeten Inhaltes durch
die Beschlagnahme hintangehalten werde.
Das Gericht, an das sich die Staatsanwaltschaft
mit dem Antrage auf Bestätigung der Konfiskation wandte gab
dem Antrage statt und bestätigte die Beschlagnahme aus denselben
Gründen Gegen das Erkenntnis des Gerichtes durch welches
die Beschlagnahme bestätigt wurde, wurde vom Drukker und
von dem Vereine "Deutscher Volksbildungsverein" in Iglau
Einspruch erhoben, in welchem einerseits geltend gemacht wurde,
daß der Inhalt der beschlagnahmten Stelle keine strafbare
Handlung begründe, andererseits daß die Erzählung
"Der letzte Deutsche", in welcher die beanstandete Stelle
abgedruckt ist, schon im Jahre 1922 in den Zeitschriften "Reichenberger
Zeitung" in Reichenberg und "Tagesbote" in Brünn
anstandslos veröffentlicht wurde.
Mit beiden Einwendungen gegen die
Beschlagnahme beschäftigte sich das Gericht in seinem Erkenntnis
vom 19. Jänner 1928, Z Tl VI 49/27/7 und da es dieselben
für juristisch belanglos erkannte gab es den Einwendungen
nicht statt und bestätigte die Beschlagnahme.
Bei diesem Stande der Dinge ist somit
rechtskräftig entschieden, daß die Beschlagnahme gesetzmäßig
erfolgt ist.
Prag,
den 5. Dezember 1928.