Pøeklad ad 2095/XX.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation des Abgeordneten H. Krebs und Genossen

betreffend die Vorlage eines allgemeinen Pensionsgesetzes (Druck 1560/II).

Den sog. Altpensionisten wurde im Rahmen der Finanzmittel des Staates mit dem Gesetze vom 24. Mai 1928, S. d. G. u. V. Nr. 80, eine teilweise Hilfe durch Bewilligung von Zuzahlungen und allenfalls durch Ergänzungen gewährt.

Prag am 17. Februar 1929.

Der Vorsitzende der Regierung:

Udržal m. p.

Pøeklad ad 2095/XXI.


Pøeklad ad 2095/XXII.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen

betreffend die Verkehrsmisere auf der Lokalbahn Zauchtel-Bautsch und der Lokalbahn Zauchtel-Fulnek (Druck 1788/II).

Die Verhältnisse auf den Lokalbahnen Zauchtel-Bautsch und Zauchtel-Fulnek sind der staatlichen Eisenbahnverwaltung wohlbekannt.

Es wurde nicht festgestellt, daß die Personenwagen auf diesen Lokalbahnen nicht in einem guten Stande wären und daß deren Türen und Fenster nicht gut schließen. Ähnliche Wagen werden auch auf anderen Lokal- und Zweigbahnen verwendet Außerdem gestattet die Strecke Zauchtel-Bautsch auch nicht de Verwendung von Wagen mit einem größeren Radstande. Auch der einzige Reservepersonenwagen der sich nicht in einem ganz einwandfreien Zustande befindet, wird repariert oder ausgewechselt werden.

Eine vollständige Trennung des Frachtverkehres vom Personentransporte würde eine Einschränkung der häufigeren Bedienung der Stationen Odrau, Wigstadtl - Johannisbrunn und Bautsch verursachen, was allerdings nicht im Interesse der dortigen Industrie und des dortigen Handels wäre. Es könnte allerdings eingewendet werden, daß die Züge vermehrt werden könnten. Eine Vermehrung der Züge würde jedoch den Ausbau der Haltestelle und der Magazine Jakubschowitz und Klogsdorf als Ausweichestellen erfordern, damit die Kreuzung der Züge durchgeführt werden könne, was heute bloß in der Station Odrau und Wigstadtl - Johannisbrunn möglich ist. Aber auch in diesem Falle könnte die Ansetzung der derzeitigen gemischten Züge nicht abgeändert werden weil sie der überwiegenden Mehrzahl der Reisenden, namentlich den Arbeitern und Schülern entsprechen. Dadurch würde es geschehen daß auch die neuen, nach bedeutenden Auslagen für den Ausbau der erwähnten Ausweichestellen ermöglichten Züge nicht ihre Hauptfrequenz haben würden und ihr Betrieb daher unwirtschaftlich wäre.

Auch die Motorisierung der Strecke Zauchtel-Bautsch stößt auf bedeutende technische und Betriebsschwierigkeiten. Die Steigung der Strecke ist nämlich für Motorfahrzeuge zu groß und die Frequenz der einzelnen Streckenabschnitte ist so ungleichmäßig daß die Maximalfrequenz für einen Gleisautobus auch samt Anhängewagen zu groß wäre und. die Durchschnittsfrequenz auch für den Motorwagen selbst wiederum zu klein wäre.

Die Erweiterung der Station Wigstadtl-Johannisbrunn steht in Verhandlung.

Für den Bau der Bahn Bautsch - Hof - Bärn sind die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen nicht gegeben und die Staatseisenbahnverwaltung zieht den Ausbau einer Autobusverbindung in Erwägung.

Prag, den 29. Jänner 1929.

Der Eisenbahnminister:

J. V. Najman m. p.

Pøeklad ad 2095/XXIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation der Abgeordneten O. Horpynka, Dr. E. Schollich, Ing. R. Jung und Genossen

wegen des Verhaltens der politischen Bezirksverwaltung in Hultschin gegen die dortigen deutschen Turnvereine (Druck 1788/XVI).

Die politische Bezirksverwaltung in Hultschin hat als sie dem deutschen Turnvereine in Krawarn die Veranstaltung einer Jahn - Gedenkfeier bewilligte, aus dem Programm der Feier die Ansprache des in der Interpellation genannten Redners ausgeschieden, weil sie im Hinblick auf die unzulässige Kundgebung desselben Redners bei der Feier des deutschen Turnvereines in Schepankowitz vom 6. Mai 1928 die begründete Befürchtung hegte, daß sich bei der Jahn - Feier in Krawarn die erwähnte Ungehörigkeit wiederholen und zur Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung führen könnte.

Zu diesen Befürchtungen gaben auch die Umstände Anlaß, unter welchem am 16. September 1928 eine Feier vom deutschen Turnvereine in Schlausewitz veranstaltet werden sollte und deshalb hat sich die politische Bezirksverwaltung entschlossen, die Feier zu untersagen In beiden angeführten Fällen wurde gegen die Verfügung der politischen Bezirksverwaltung kein Rechtsmittel eingebracht, und die Parteien begaben sich so selbst des Rechtes daß die Entscheidung der politischen Bezirksverwaltung in Hultschin im Instanzenwege überprüft werde.

Im übrigen kam es zu Verboten von Feierlichkeiten der deutschen Turnvereine in Hultschin aus analogen Gründen nur noch in zwei weiteren Fällen während in weit zahlreicheren Fällen (im ganzen 7) die Feierlichkeiten den genannten Vereinen bewilligt wurden.

Es kann somit nicht behauptet werden, daß die deutschen Vereine im Hultschiner Gebiet von der politischen Bezirksverwaltung, bezw. von der Bezirksbehörde in Hultschin schikaniert und drangsaliert werden und ich finde daher keinen Anlaß zu einer Verfügung.

Prag den 10 Jänner 1929.

Der Minister des Innern:

Èerný m. p.

Pøeklad ad 2095/XXIV.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Horpynka und Genossen

in Angelegenheit der Beschlagnahmepraxis der Zensurbehörden im Falle der "Weihnachtsgeschichten" von Karl Hans Strobl (Druck 1815/VIII).

Zu Ende des Jahres 1927 verfügte die Staatsanwaltschaft in Iglau die Beschlagnahme der nicht periodischen Druckschrift "Weihnachtsgeschichten" wegen des Inhaltes einer Stelle die wörtlich in der Interpellation angeführt ist, weil sie in demselben den Tatbestand der Vergehen nach § 14, Z 3 und 5 des Gesetzes zum Schutze der Republik erblickte und der Ansicht war daß das öffentliche Interesse erfordere, daß die Weiterverbreitung des beanstandeten Inhaltes durch die Beschlagnahme hintangehalten werde.

Das Gericht, an das sich die Staatsanwaltschaft mit dem Antrage auf Bestätigung der Konfiskation wandte gab dem Antrage statt und bestätigte die Beschlagnahme aus denselben Gründen Gegen das Erkenntnis des Gerichtes durch welches die Beschlagnahme bestätigt wurde, wurde vom Drukker und von dem Vereine "Deutscher Volksbildungsverein" in Iglau Einspruch erhoben, in welchem einerseits geltend gemacht wurde, daß der Inhalt der beschlagnahmten Stelle keine strafbare Handlung begründe, andererseits daß die Erzählung "Der letzte Deutsche", in welcher die beanstandete Stelle abgedruckt ist, schon im Jahre 1922 in den Zeitschriften "Reichenberger Zeitung" in Reichenberg und "Tagesbote" in Brünn anstandslos veröffentlicht wurde.

Mit beiden Einwendungen gegen die Beschlagnahme beschäftigte sich das Gericht in seinem Erkenntnis vom 19. Jänner 1928, Z Tl VI 49/27/7 und da es dieselben für juristisch belanglos erkannte gab es den Einwendungen nicht statt und bestätigte die Beschlagnahme.

Bei diesem Stande der Dinge ist somit rechtskräftig entschieden, daß die Beschlagnahme gesetzmäßig erfolgt ist.

Prag, den 5. Dezember 1928.

Der Justizminister:

Dr. Mayr-Harting m. p.





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