Pùvodní znìní ad 2111/I.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Justizminister

betreffend die Beschlagnahme der "Deutschen Volkswacht" in Reichenberg.

"Die Deutsche Volkswacht" in Reichenberg vom 3. November Folge 45, verfiel wegen folgender Stellen der Beschlagnahme:

Aus dem Artikel "Sudetendeutsches Volksrecht und der 28. Oktober" die Stellen:

"Die ideale Hoffnung, dass die Zukunft auch dem deutschen Volks in Europa sein volles und uneingeschränktes Selbstbestimmungsrecht bringen werde, lebt unzerstörbar in unseren Herzen..."

"Wir erheben heute, am 28. Oktober vor aller, Welt neuerlich und feierlich den Anspruch auf unser Selbstbestimmungsrecht, das wir für unser Volk kraft seiner Geschichte, Kultur und Wirtschaftsleistung, kraft seines natürlichen Lebenswillens, sowie kraft seiner inneren Ueberzeugung geltend machen müssen.

Der Redner gedachte hierauf der sudetendeutschen Blutopfer vom 4. März 1919, der Märtyrer und der wirtschaftlichen Opfer und schloss seine Ausführungen mit dem feierlichen Gelöbnis, opferbereit als treue Söhne unseres Volkes zu kämpfen, auf das: unser Volk sich auf seinem Heimatboden behaupte und den Sieg im Kampfe um seine Freiheit erringe."

Aus dem Aufsatz: "Macht und Gewalt tragen den Bau der Welt" die Stelle:

"Alle "erlösten" Volker durften sich nach Belieben autonom konstituieren, selbständige Staaten errichten und auf das Wohlwollen ihrer Befreier rechnen. Nur gegen ein Volk sollte der Bann geschleudert und es bis ins Mark getroffen werden, das "Volk der Barbaren" das deutsche! War es daher nicht gerecht, Frankreich mit Elsass- Lothringen auch die Bagatelle von 1.5 Millionen Deutschen zu geben, Rumänien 2, Polen fast 3, der Tschechoslowakei 3.5 Millionen, und Italien und Jugoslawien je 200.000 Deutsche al wohlfeile Ware zu schenken?"

Aus dem Aufsatze: "Auflauf um eine deutsche Fahne" die Stelle:

"Also so geht es in der Tschechoslowakei zu: - - -"

Aus der Rubrik: "Aus Stadt und Land" die Notiz:

"Reichenberg. (Ein tschechischer Rummel). - - -"

"Trautenau. (Immer daran denken.) Schon drei Sonntage lang gibt es tschechische Feiern in Trautenau und Aufmärsche. Die Freude über den langen Bestand der Republik und die Eroberung des deutschen Böhmens gaben Anlass zu Gedenk- und Siegesfeiern. - - -"

Angeblich wurde in diesen Stellen gegen den Staat und seine Entstehung und gegen seine verfassungsmässige Einheitlichkeit aufgewiegelt und in roher und verletzender Weise die Republik derart geschmäht, dass es die Würde der Republik herabsetzen kann.

Zu dieser Auffassung scheint nur ein besonders ängstliches tschechisches Gemüt zu kommen: Die Stellen beinhalten gewiss nichts, was gegen das Gesetz verstossen und was offen und ehrlich ausgesprochen ein Vorgehen gegen die Würde der Republik wäre.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Justizminister, ob er nicht andere Weisungen an die Zensurbehörden herauszugeben gewillt ist, durch die welche die heutige lächerliche und mittelalterliche Zensurpraxis durch eine moderne, den demokratischen Begriffen der Neuzeit entsprechend Handhabung der Zensur ersetzt wird.

Prag, am 12. Dezember 1928.

Dr. Schollich,

Dr. Lehnert, Siegel, Weber, Szentiványi, Nitsch, Dr. Korláth, Dr. Wollschack, Wenzel, Dr. Holota, Simm, Knirsch, Füssy, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Geyer, Krebs, Ing. Jung, Schneider, Horpynka, Koczor, Dr. Koberg, Matzner.

Pùvodní znìní ad 2111/II.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Justizminister

betreffend die Beschlagnahme des "Brünner Montagsblattes".

Das "Brünner Montagsblatt" bezw. sein Kopfblatt, das "Südmährerblatt" wurde wegen folgender Stelle aus meiner im Abgeordnetenhaus am 7. November 1928 gehaltenen Rede beschlagnahmt:

- - -

- - -

Es ist daher unbegreiflich, wieso sich die Brünner Staatsanwaltschaft anmassen darf, trotz der Immunisierung Stellen aus den im Abgeordnetenhause gehaltenen Reden von Volksvertretern zu beschlagnahmen. Dieser Vorgang beweist klar und deutlich, bis zu welcher Kühnheit die Anmässung èechisch- chauvinistischer Beamten bereits gediehen ist.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Justizminister, ob er bereit ist, hier Ordnung zu schaffen und den Zensurbehörden bezüglich Behandlung von Reden der Volksvertreter im Parlamente strenge Weisung zu geben, bezw. jeden dagegen verstossenden Beamten zur Verantwortung zu ziehen.

Prag, am 12. Dezember 1928.

Dr. Schollich,

Matzner, Siegel, Szentiványi, Nitsch, Schneider, Dr. Koberg, lng. Jung, Dr. Korláth, Füssy, Weber, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Ing. Kallina, Dr. Holota, Horpynka, Knirsch, Koczor, Krebs, Simm, Geyer, Wenzel, Dr. Wollschack.

Pùvodní znìní ad 2111/III.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen

an den Finanzminister

betreffend die Verlegung des Katastral- Mappenarchivs von Troppau nach Brünn.

Durch die Regierungsverordnung vom 28. Dezember 1928, Slg. Nr. 205, wurde in Durchführung des Katastralgesetzes vom 16. Dezember 1927, Slg. d. G. u. V. Nr. 177, mit der Verwaltung des Grundkatasters für Mähren und Schlesien die Landesfinanzdirektion in Brünn betraut, gleichzeitig das Katastralmappenarchiv in Troppau aufgelöst und mit dem nunmehr auch für Schlesien zuständigen Katastralmappenarchiv in Brünn vereinigt.

Diese Verfügungen haben innerhalb der von ihnen hauptsächlich betroffenen Wirtschaftskreise lebhaftes Aufsehen erregt, zumal derartige Massnahmen angesichts der Tatsache, dass § 1 des Katastralgesetzes die Finanzbehörden II. Instanz (also auch die Finanzdirektion in Troppau) ohne jeglichen Vorbehalt einer nachträglichen näheren Bestimmung ihres örtlichen oder sachlichen Wirkungskreises bereits mit der Verwaltung des Grundkatasters betraut hat, überhaupt nicht erwartet werden konnten. Der Widerspruch gegen diese Kompetenzänderungen ist umso entschiedener, als darin wohl auch die Absicht erblickt werden kann, die schlesische Finanzdirektion, wenn auch nicht auf einmal, so doch allmählich dadurch aufzulösen, dass ihr Wirkungsbereich abgebaut wird. Gerade diese präjudizielle Seite der vorliegenden Verordnung muss aber die entschiedenste Verwährung aller wirtschaftlichen Kreise Schlesiens hervorrufen.

Von nicht minder einschneidender Bedeutung ist aber auch die Auflosung des Katastralmappenarchivs und dessen Verlegung nach Brünn, da dadurch zahllose Parteien, die schlesischen Kreditinstitute, aber auch die Selbstverwaltungskörper und dergl. gezwungen werden, entweder zur Einsichtnahme in das Katastralmappenarchiv persönlich nach Brünn zu fahren oder zu diesem Zwecke dort einen Vertreter zu bestellen. Es braucht wohl keiner besonderen Ausführung, dass dadurch der schlesischen Bevölkerung, die ohnedies durch die Verwaltungsreform eine wesentliche Erschwerung ihres Verkehres mit den Landesämtern in Kauf nehmen musste, neuerlich Lasten aufgebürdet werden, die neuen Unwillen auslosen müssen. Daher wäre zumindest im Sinne des § 5 (Uebergangsbestimmungen) der Durchführungsverordnung vom 28. Dezember 1928, Slg. d. G. u. V. Nr. 205, das Katastralmappenarchiv in Troppau allenfalls als Expositur des Brünner Amtes auch weiterhin in Troppau zu belassen.

In diesem Zusammenhang sei auf die wiederholten Erklärungen und Versprechungen sowohl der Regierun als auch des Achterausschusses der Regierungsparteien hinsichtlich der ausschliesslichen Wirksamkeit der Verwaltungsreform lediglich auf dem Gebiete der politischen und Schul- Verwaltung sowie hinsichtlich der Schaffung von Ersatzeinrichtungen für die aufgehobenen Landesämter in Troppau verwiesen.

Unter Bezug auf diese Erklärungen und Versprechungen stellen die Gefertigten an den Herrn Minister folgenge Anfrage:

Ist er bereit; das Katastralmappenarchiv in Troppau als Expositur des Brünner Amtes auch weiterhin in Troppau zu belassen?

Prag den 28. Feber 1929.

Ing. Jung,

Geyer, Dr. Wollschack, Simm, Dr. Keibl, Matzner, Dr. Lehnert, Koczor, Szentiványi, Krebs, Wenzel, Ing. Kallina, Schneider, Dr. Koberg, Dr. Schollich, Knirsch, Horpynka, Weber, Nitsch, Füssy, Dr. Korláth, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 2111/V.

Interpellation

der Abgeordneten Schäfer, Kirpal und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

wegen der Behandlung der Kriegsbeschädigten im Auslande.

Wenn schon die Behandlung der Kriegsbeschädigten im Inlande und die Art der Erledigung Ihrer Gesuche viel zu wünschen übrig lassen, so haben die in Auslande lebenden Kriegsverletzter doppelt und dreifach unter bürokratischen Formalismus zu leiden. Sowohl die Landesämter als auch die Konsularbehörden lassen vielfach das Verständnis für die Lage, der Kriegsopfer vermisse, welche in ihrem sozialen Notstand Förderung und Entgegenkommen nötig haben.

Die Kriegsbeschädigten bedürfen, sei es zur Erlangung und zum Bezug der Rente; sei es zum Zwecke des blossen Aufenthaltes im Auslande, sei es aus anderen Gründen, naturgemäss einer Reihe von Personaldokumenten, vor allem natürlich des Nachweises ihrer Staatszugehörigkeit. Welche Sprünge der Amtsschimmel bei solchen Gelegenheiten vollführt, zeigt die nachstehende Belehrung des Konsulates in München deutlicher als alle Darlegungen:

"Belehrung

zur Bestellung einer Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit:

1. Kurzgefasstes Gesuch, in welchem anzugeben ist:

a) Vor- und Zuname.

b) Beruf (genau angeben).

c) Geburtsdaten, Ort und Bezirk.

d) Heimatsgemeinde und Bezirk.

e) Genaue Adresse, Strasse, Hausnummer, Post, Bezirk.

2. Dem Gesuche haben ledige Personen beizugeben:

a) Heimatschein.

b) Geburtsurkunde.

3. Dem Gesuche haben verheiratete oder verwitwete oder gerichtlich geschiedene Männer beizugeben:

a) Heimatschein.

b) Ihre Geburtsurkunde.

c) Ihre Heiratsurkunde.

d) Sämtliche Geburtsurkunden der ehelich geborenen und minderjährigen Kinder.

e) Sterbeurkunde der Ehefrau.

f) Gerichtl. Scheidungsurteil.

4. Dem Gesuche haben verwitwete oder gerichtl. geschiedene Frauen beizugeben:

a) Heimatschein.

b) Ihre Geburtsurkunde.

c) Ihre Heiratsurkunde.

d) Die Geburtsurkunde des Gatten.

e) Sterbeurkunde des Gatten:

f) Sämtliche Geburtsurkunden der minderjährigen und ehelich geborenen Kinder.

g) Gerichtl. Scheidungsurteil.

5. Zur Deckung der Stempel- und Portospesen ist der Betrag von 30 Kè mittels internationaler Postanweisung an die gleiche politische Bezirksverwaltung gleichzeitig einzusenden und ist darauf zu achten, dass auf der Rückseite der Postanweisung (auf dem Abschnitt) angeführt wird, zu welchem Zwecke und von wem der Betrag eingesandt wird.

Anmerkung: Jene Personen, welche den angeführten Betrag nicht voll, sondern nur zum Teil oder gar nicht infolge nachweislicher Not einsenden können, müssen ein Armutszeugnis, ausgestellt von der jetzigen Aufenthaltsgemeinde, dem Gesuche beilegen und um kostenfreie Ausfertigung und Zusendung der Bescheinigung ansuchen."

Die Interpellanten sind der Meinung, dass es angesichts der Tatsache, dass sich die im Auslande lebenden Kriegsverletzten fast alle diese Dokumente bei den zuständigen Stellen des Inlandes beschaffen müssen, weit einfacher wäre; die betreffenden Daten, soweit es möglich ist, von Amtswegen zu erheben, wodurch den Kriegsverletzten nicht nur Zeit und Mühe, sondern vor allem auch ganz überflüssige Kosten erspart würden.

Einfach unglaublich ist es, was für Gebührenbeträge den Kriegsverletzten bei derartigen Anlässen abgenommen werden. So wurde den Interpellanten mitgeteilt, dass das Konsulat in Nürnberg von einem Arbeitermädchen für ein Ehefähigkeitszeugnis den Betrag von 320 Kè verlangte, wozu noch die Ausgaben für Heimat- und Taufschein, für das Ledigkeitszeugnis und die erforderlichen Legalisierungen kamen, was wiederum etwa 100 Kè verschlang.

Nicht minder drückend ist die Belastung der Kriegsverletzten durch die Notwendigkeit, im Auslande ständig einen gültigen Pass zu besitzen. Obwohl die Kriegsverletzten, die im Rentenbezuge stehen, den Konsularämtern doch als Staatsangehörige bekannt sind, müssen sie zur Passausstellung wiederum Geburts- und Heimatsurkunde und die Bescheinigung über die Staatsangehörigkeit beibringen. Dazu müssen drei Passbilder beschafft werden. Für die Ausstellung des Passformulars allein verlangt die Behörde 16 - 20 Kè und für die Ausstellung des Passes selbst 60 Kè, so dass die Aufwendungen für einen Pass insgesamt auf 200 Kè und mehr kommen.

Es ist den Interpellanten auch mitgeteilt worden, dass die Landesämter an die Kriegsbeschädigten die Anfrage stellen, ob sie um die Einbürgerung in Deutschland angesucht haben. Wir halten diesen Vorgang für ungerechtfertigt, da der Verlust der Rente doch erst mit vollzogener Einbürgerung, dass heisst aber auf Grund der Entlassung aus dem Staatsverband, erfolgen kann; nicht aber schon infolge des blossen Gesuches um Einbürgerung.

Noch schlimmer ist es, dass die Landesämter bei Androhung der Einstellung der Rente die Uebersendung der Lohnbestätigungen bis Ende März verlangen. Gerade in den grossen Unternehmungen finden in den ersten Monaten des Jahres Inventur- und Bilanz arbeiten statt und es ist für die dort beschäftigten Kriegsbeschädigten einfach unmöglich, innerhalb der gestellten Frist Lohnauszüge zu erlangen. Wirtschaftlich Selbständige aber können die notwendigen Bestätigungen von den zuständigen Finanzämtern frühestens Ende Juni erhalten. Darauf nehmen die Landesämter keine Rücksicht.

Die Kriegsverletzten leiden aber auch darunter, dass ihre Eingaben und Gesuche entweder gar nicht oder so schleppend erledigt werden, dass dadurch die Existens der Kriegsbeschädigten im höchsten Grade gefährdet wird: Die Organisationen der Kriegsverletzten erhalten auf ihre Beschwerden in der Regel überhaupt keine Antwort. Aber auch die Erledigung von Eingaben in konkreten Fällen erfolgt fast immer erst nach vielen Monaten. Wir führen als blosse Illustrationsfakten zwei Fälle an:

Die Brüder Paul und Rudolf Kral in Altenburg haben im Wege des Konsulats in Nürnberg um einen Heimatschein angesucht und ihn noch nach einem Jahre nicht erhalten. Sie können sich daher auch keinen Pass beschaffen; erhalten keine Arbeit und sind von der Gefahr der Ausweisung bedroht.

Aehnlich verhält es sich mit den kriegsbeschädigten Brüdern Kolar in Gera. Auch sie konnten trotz monatelanger Bemühungen einen Heimatschein nicht erhalten.Diese Beispiele liessen sich natürlich noch vermehren.

Wir fragen daher den Herrn Minister:

1. Welche Gebühren werden bei im Ausland lebenden tschechoslowakischen Staatsangehörigen für die Beschaffung von Personaldokumenten verlangt und ist das Ministerium bereit, für Kriegsverletzte Gebührenbefreiungen, bezw. Ermässigungen zu erwirken?

2. Ist der Herr Minister bereit, die entsprechenden Schritte zu unternehmen, damit die Anzahl der von den Kriegsverletzten beizubringenden Personaldokumente möglichst verringert und dass Verfahren zu ihrer Erlangung beschleunigt wird?

3. Ist er bereit, den ihm unterstellben Behörden aufzutragen, dass sie die Eingaben von Kriegsbeschädigten im Auslande mit grösster Beschleunigung und mit möglichstem Entgegenkommen unter Berücksichtigung der besonderen sozialen Notlage der Kriegsverletzten erledigen und ist er bereit, sich mit dem Herrn Minister des Aeussern ins Einvernemmen zu setzen, damit auch die tschechoslowakischen Vertretungsbehörden in diesem Sinne verfahren?

4. Ist er bereit, die in der Interpellation angeführten konkreten Beschwerden zu erheben, über das Ergebnis der Erhebungen Aufklärung zu. geben und Abhilge zu schaffen.

Prag, den 26. Februar 1929.

Schäfer, Kirpal,

Pohl, Leibl, Klein, Blatny, Chalupa, Schweichhart, Heeger, Dietl, Grünzner, Hackenberg, Schuster, Taub, Roscher, Brodecký, Beèko, Katz, de Witte, Dr. Czech, Ing. Neèas, Kaufmann.


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