Pùvodní znìní ad 2122/III.

Interpellation

des Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen

an den Minister des Innern und an den Finanzminister

wegen der Umreihung der Stadt Buchau aus der Aktivitätszulagen-Klasse C in die Aktivitätszulagen-Klasse D.

Die Stadt Buchau war, weil sie bei der letzten Volkszählung 2014 Einwohner hatte, im Sinne des § 12 des Gesetzes 103/1926 in die Aktivitätszulagen-Klasse C eingereiht. In der nachfolgenden Zeit wurde der Ortsteil Taschwitz von der Gemeinde Buchau abgetrennt. Dieser Ortsteil hatte bei der letzten Volkszählung 191 Einwohnung die Einwohnerzahl von Buchau unter 2000, weshalb Buchau in die Aktivitätszulagen-Klasse D eingereiht wurde.

Diese Rückversetzung in die niedrigere Aktivitätszulagen-Klasse entspricht zwar streng dem Wortlauf des Gesetzes, keineswegs aber dem Geiste des Gesetzes.

Auf Grund dieser Preisverhältnisse wäre es sicherlich recht und billig, die Stadt Buchau widerum in die höhere Ortsklasse C einzureihen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Innenminister und den Herrn Finanzminister, ob dieselben geneigt und bereit sind, die Stadt Buchau im Verordnungswege wiederum in die Aktivitätszulagenklasse C im Sinne des § 12 des Gesetzes 103/1926 umzureihen?

Prag, am 8. März 1929.

Horpynka,

Dr. Kleibl, Dr. Lehnert, Weber, Ing. Jung, Nitsch, Szentiványi, Dr. Korláth, Matzner, Füssy, Dr. Wollschack, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Geyer, Siegel, Dr. Koberg, Schneider, Wenzel, Knirchs, Simm, Koczor.

Pùvodní znìní ad 2122/IV.

Interpallation

der Abgeordneten Ing. R. Jung, Hugo Simm und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur und

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der Wegnahme des Turnsaales der deutschen Schule in Brosdorf bei Wagstadt für Zwecke der neuerrichteten tschech. Minderheitsschule.

Mit Beginn des Schuljahres 1928 - 1929 wurde in der Gemeinde Brosdorf bei Wagstadt für 7 schulbesuchende Kinder eine tschech. Minderheitsschule errichtet. Eine zum Zwecke der Sicherstellung der notwendigen Räumlichkeiten in die Gemeinde entsandte Kommission konnte geeignete Räumlichkeiten nicht auffinden. Es wurde darauf der Turnsaal in der deutschen Schule für die tschech. Minderheitsschule beschlagnahmt und diese dort untergebracht. Später gelang es der Gemeinde. für das Gendarmeriepostenkommando. das im alten Schulhause dcr Gemeinde in Miete war, andere Räume bereitzustellen. Die Räume des Gertdarmeriepostenkommandos wurden bei der Kommissionierung für die Minderheitsschule geeignet befunden. Als das Gendarmeriepostenkommando übersiedelt war, verständigte die Gemeinde die politische Bezirksverwaltung Wagstadt, dass die Räume des Gendarmeriepostenkommandos (Küche und 2 Zimmer) für die Minderheitsschule nun zur Verfügung stünden und diese übersiedeln könne. Von der politischen Bezirksverwaltung langte keine Antwort ein. Als 2 Vertreter des Gemeinderates darnach beim Bezirkshauptmann vorsprachen, erklärte dieser, dass das Schulministerium nicht gewillt sei zu übersiedeln, bevor nicht der ganze erste Stock des alten Schulgebäudes für die Minderheitsschule mit 7 Kindern geräumt sei. Dieses Ansinnen ist umso ungeheuerlicher als bei der Kommissionierung die Räume des Gendarmeriepostenkommandos für geeignet und genügend befunden worden waren und kurz vorher in einer ähnlichen Beschwerde das Oberste Verwaltungsgericht entschieden hatte, dass Turnsäle unumgänglich notwendige Lehrräume einer Schule seien und nicht beschlagnahmt werden dürfen. Es ist dies ein Schulbeispiel dafür, wie sich die Behörden über eine Verwaltungsgerichtliche Entscheidung hinwegsetzen und mit allen Mitteln eine deutsche Gemeinde zu schikanieren und die deutsche Schule zu unterdrücken trachten.

Die Interpellanten fragen daher die beteiligten Minister an:

Sind sie bereit, diesen Fall sofort strenge zu untersuchen, den Turnsaal der deutschen Schule frei zu geben und die Minderheitsschule in die bereitgestellten Räume zu übersiedeln?

Prag, den 6. März 1929.

Ing. Jung, Simm,

Geyer, Knirsch, Wenzel, Dr. Wollschack, Füssy, Dr. Schollich, Matzner, Ing. Kallina, Schneider, Weber, Dr. Keibl, Dr. Koberg, Horpynka, Siegel, Dr. Lehnert, Szentiványi, Nitsch, Koczor, Dr. Korláth, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 2122/V.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Koberg und Genossen

an den Finanzminister

betreffend den Sprachengebrauch im Hultschiner Ländchen.

Die Finanzlandesdirektion in Troppau hat mit Erlass vom 22. Feber 1929 Zl. II 41/7 auf meine schriftliche Vorstellung vom 18. Feber 1929 mitgeteilt, dass sie nicht in der Lage ist, im Hultschiner Gebiet tschechisch - deutsche Bekenntnisformulare und tschechisch - deutsche Drucksorten überhaupt auszugeben, weil der Hultschiner Gerichtsbezirk nach dem amtlich verlautbarten Ergebnisse der letzten Volkszählung keine 20% deutsche Minderheit besitzt, weshalb für sämtliche Bewohner dieses Gerichtsbezirkes die allgemeinen Bestimmungen des Sprachengesetzes gelten.

Demgegenüber ist allgemein bekannt, dass eine grosse Anzahl von Steuerpflichtigen im Hultschiner Bezirk die tschechische Sprache nicht beherrscht. Diesen erwächst nun durch die Verpflichtung zur Abgabe rein tschechischer Steuerbekenntnisse ein schwerer Nachteil, der gewiss vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt war. Es widerspricht dem gesunden Menschenverstand, einen Steuerträger 2u zwingen, sein Einbekenntnis in einer ihm unverständlichen Sprache abzulegen.

Es wäre gewiss keine Verletzung des Sprachengesetzes, wenn das Steueramt Hultschin einzelnen Personen, die darum ansuchen, doppelsprachige Bekenntnisformulare ausfolgen würde. Wenn der Staat das deutsche Geld nimmt, muss er dem deutschen Steuerzahler auch im Hultschiner Ländchen gestatten, in seiner Sprache einzubekennen. Zudem haben die Ergebnisse sämtlicher Wahlen im Hultschiner Ländchen unzweideutig erwiesen, dass die deutsche Minderheit in diesem Gebiete weit über 20% beträgt und dass die letzte Volkszählung, die während des Ausnahmszustandes im Hultschiner Gebiete unter einem ganz besonderen Drucke stattfand, ein falsches Bild über das Nationalitätenverhältnis gegeben hat. Deshalb erscheint es nur recht und billig, wenn auch beim Steueramte in Hultschin%doppelsprachige Drucksorten aufgelegt werden.

Da die Finanzlandesdirektion in Troppau einem diesbezüglichen Wunsche nicht nachkam, stellen die Gefertigten hiemit an den Herrn Finanzminister folgende Anfrage:

Sind Sie gewillt dafür zu sorgen, dass im Hultschiner Gebiete tschechisch - deutsche Bekenntnisformulare und tschechisch - deutsche Drucksorten überhaupt aufgelegt und an alle Parteien ausgefolgt werden, die solche verlangen?

Prag, am 6. März 1929.

Dr. Koberg,

Dr. Lehnert, Weber, Ing. Kallina, Geyer, Füssy, Dr. Wollschack, Szentiványi, Dr. Korláth, Koczor, Nitsch, Ing. Jung, Simm, Knirsch, Dr. Schollich, Horpynka, Wenzel, Dr. Keibl, Siegel, Matzner, Schneider, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 2122/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Rudolf Jung und Genossen

an den Minister des Innern

wegen des Verbotes der Gedenkfeier für die Märzgefallenen.

Die Bezirksbehörde in Jägerndorf hat dem Stadtrat die Mitteilung gemacht, dass alle Feierlichkeiten zum Gedächtnisse für die bei den Unruhen am 4. März 1919 gefallenen Personen, in welcher Form immer sie veranstaltet werden mögen, unzulässig sind und dass wegen Veranstaltung von derartigen Feiern die Veranstalter sowohl von den Gerichten als auch von den Polizeiämtern zur Verantwortung gezogen werden können.

Diese Verlautbarung der Bezirksbehörde Jägerndorf ist in der ganzen Republik einzig dastehend, denn sie verbietet vom vornherein alle, auch die würdigsten und ernstesten Totenfeiern für die unglücklichen Opfer des 4. März 1919. Es ist auch eine Verleugnung geschichtlicher Tatsachen, wenn die Bezirksbehörde die blutigen Massnahmen nervösgewordener Truppenkommandanten gegen die für das Selbstbestimmungsrecht in ruhiger Art demonstrierende Bevölkerung vom 4. März 1919 zu Unruhen stempelt. Es ist wohl ein für einen demokratischen Staat unmöglicher Zustand, wenn eine politische Bezirksbehörde in einer Weise, wie dies in Jägerndorf der Fall ist, der Bevölkerung von vornherein auch jede ruhige Totenfeier verbietet, während solche in hundert anderen Bezirken anstandslos bewilligt wurden und stattfinden konnten.

Die Interpellanten fragen daher den Herrn Minister an:

Ist er bereit, der Politischen Bezirksverwaltung Jägerndorf Weisungen zu geben, damit sie diese sinnlose Bevormundung und Beschränkung der Freiheit der Bevölkerung endlich einstelle?

Prag, den 6. März 1929.

Ing. Jung,

Dr. Keibl, Schneider, Dr. Lehnert, Dr. Schollich, Matzner, Dr. Koberg, Füssy, Koczor, Szentiványi, Nitsch, Horpynka, Siegel, Weber, Ing. Kallina, Geyer, Wenzel, Knirsch, Simm, Dr. Wollschack, Dr. Korláth, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 2122/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Josef Keibl und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Art und Weise der Ausschreibung der Handwerkerarbeiten für den Neubau des Bezirkssiechenhauses in Warnsdorf durch den Bezirksausschuss in Warnsdorf.

In der Reichenberger Zeitung vom 20. Feber d. J. veröffentlichte die Bezirksbehörde in Warnsdorf unter Zahl 124/35 B eine öffentliche Wettbewerbsausschreibung für die Handwerker arbeiten beim Neubau des Bezirkssiechenhauses in Warnsdorf. In dieser Ausschreibung findet sich folgender Absatz:

"Bewerber, welche tschechoslowakische Staatsanleihe gezeichnet haben, haben zur Offerte den Nachweis über die Höhe der Zeichnung beizuschliessen."

Dieser Zusatz, der an und für sich mit dem Wettbewerbe logischerweise gar nichts zu tun hat, kann nur die Bedeutung haben, dass die politische Bezirksbehörde Warnsdorf, bezw. der Bezirksausschuss Warnsdorf denjenigen Offerenten den Vorzug geben will, welche nachweisen, dass sie Staatsanleihe gezeichnet haben.

Abgesehen davon, dass derzeit gar keine Staatsanleihe zur Zeichnung aufliegt, dass die tschechoslowakischen Staatsanleihen heute eine sehr gute Kapitalsanlage bilden, daher all überall gerne gekauft werden und sich im Besitze einer grossen Anzahl von Staatsbürgern befinden, welche sie nach der Emission gekauft haben, ohne sich an der vorangehenden Zeichnung beteiligt zu haben, abgesehen also davon, dass es jetzt, mehrere Jahre nach dem Ablaufe der Zeichnungsfrist für diese Staatsanleihen, geradezu ein Unding ist, zu verlangen, dass der Nachweis einer Zeichnung auf Staatsanleihe beigebracht wird, ist dieser Zusatz aus dem Grunde ungemein verdächtig, weil er die Befürchtung gerechtfertigt erscheinen lässt, dass die ausschreibende Behörde die Arbeiten nicht nach gerechten und sachlichen Gesichtspunkten vergeben will, sondern nach anderen, insbesondere nach politischen und nationalen.

Bei der Zusammensetzung der Warnsdorfer Bezirksvertretung ist es ganz ausgeschlossen, dass sie jene Absatz beschlossen hätte. Es ist vielmehr anzunehmen, dass die politische Bezirksbehörde Warnsdorf diesen Zusatz eigenmächtig der Ausschreibung beigefügt hat. Sie will offenbar deutsche Offerenten vom Wettbewerbe ausschliessen und die Arbeiten tschechischen Handwerkern vergeben, obgleich der Bezirk Warnsdorf ein rein deutscher Bezirk ist.

Die Gefertigten erblicken infolgedessen darin den Versuch, das heimische Handwerk zu schädigen und fragen demnach den Herrn Minister des Innern an:

1. Ist er gewillt, den vorstehenden Tatbestand zu erheben?

2. Der politischen Bezirksverwaltung in Warnsdorf, bezw. dem Bezirksausschusse in Warnsdorf aufzutragen, die Handwerks arbeiten für das Warnsdorfer Siechenhaus neuerlich auszuschreiben und den. oben angeführten Zusatz in dieser Ausschreibung auszulassen?

Prag, am 7. März 1929.

Dr. Keibl,

Weber, Dr. Lehnert, Geyer, Szentiványi, Koczor, Dr. Holota, Nitsch, Füssy, Ing. Jung, Horpynka, Knirsch, Siegel, Ing. Kallina, Schneider, Matzner, Dr. Schollich, Dr. Koberg, Wenzel, Simm, Dr. Wollschack, Dr. Korláth.

Pùvodní znìní ad 2122/VIII.

Intehpellation

der Abg. Ing. Rud. Jung, Josef Geyer und Genossen

an den Eisenbahnminister und

an den Minister für nationale Verteidigung

wegen des vollständigen Zusammenbruches jeder Organisation und des, Verkehres bei den Staatsbahnen.

Die strenge Kälte des heurigen Winters hat den Eisenbahnverkehr fast vollständig lahm gelegt, die Organisationen des Verkehres aufgelöst und einen Zustand geschaffen, wie er in Mitteleuropa wohl einzig dasteht. Wohl war die Kälte heuer eine ausserordentliche Naturerscheinung, aber sie war es in den Nachbarstaaten nicht minder als in der Èechoslovakei. Nirgends aber sind so trostlose Zustände eingetreten als hier zu Lande, denn selbst die unter den allerschwierigsten Verhältnissen verkehrenden Alpenbahnen im Staate Oesterreich haben ihre Ordnung und Tüchtigkeit bewiesen. Damit ist auch gesagt, dass die Kälte des heurigen Winters nur Folgeerscheinungen der bereits zehn Jahre dauernden Sünden des hier herrschenden Systems in krassester Weise ans Licht gebracht hat.

Durch zehn Jahre hat man die Eisenbahnen zum Tummelplatz des èechischen Chauvinismus gemacht. Bewährte und gewissenhafte deutsche Arbeitskräfte wurden in grosser Zahl abgebaut und entlassen, an ihre Stelle èechische Kräfte eingestellt, für deren Aufnahme nur die Legitimation oder das Sokolabzeichen massgebend war, wie es in letzer Zeit die Unterschlagung von fast einer halben Million Kronen bei der Brünner Staatsbahn - Direktion bewies. Èechischen Organisationen und Veranstaltungen wurden Sonderzüge und Sonderfahrten im weitesten Masse umsonst bewilligt und um trotz dieses Einnahmenentfalles aktiv zu scheinen, sparte man an Neuanschaffungen und an Erneuerung schadhaften Materials.

Unsere Bahnen hatten nur ganz unzureichende Kohlenvorräte und diese ungeschützt angelegt, sodass sie unter dem Einfluss der Witterung teilweise entwertet wurden. Das aus gewissen Gruben nicht ohne protektionelle Rücksichten bezogene Feuerungsmaterial, hat sich zum Teil als so minderwertig erwiesen, dass es den durch die Kälte gesteigerten Anforderungen an die Leistungen der Maschinen nicht entsprechen konnte. Die vielfach in sehr verantwortungsvollen Stellen befindlichen jungen èech. Bahnangestellten sind den Anforderungen in keiner Weise gewachsen. So musste es kommen, dass eine grosse Anzahl von Maschinen nicht bei der Fahrt, sondern wärend der Ruhe im Heizhaus, in dem man sie auskühlen liess und nicht Fachmännisch behandelte schwere Schäden erlitten und für den Fahrdienst unbrauchbar wurden. So war dies beispielsweise in einem Heizhaus, in Niemes, in einer Nacht bei neun Lokomotiven der Fall.

In der gleichen Weise erlitten Waggons, ihre Kuppelungs-, Beheizungs-, Beleuchtungs-, Brems- und Signaleinrichtungen schwere Schäden und sind heute zum Grossteil unbrauchbar.

Selbst offizielle Stellen beziffern den Schaden der Eisenbahnverwaltung auf 1 Milliarde Kronen, der Verkehr von ca 1000 Personenzügen ist eingestellt, der Frachtenverkehr stockt vollständig, fast kein Bahnamt kann Auskunft geben, wann und ob einzelne Züge verkehren und ihr Ziel erreichen, ja nicht einmal ein Verzeichniss der verkehrenden und eingestellten Züge ist auf den Bahnhöfen angeschlagen oder erhältlich. Industrien mussten wegen der stockenden Zufuhr stillgelegt werden und obwohl im Lande Mangel an Kohle herrscht, mussten die Bergwerke Feierschichten einlegen, weil die Bahn die Kohle nicht abtransportieren konnte. Mit einem Wort, es herrscht ein vollständiger Zusammenbruch der Organisationen des Eisenbahnwesens.

Unter solchen Umständen ist es unerklärlich, warum die Eisenbahnverwaltung ein Anbot der sächsischen Bahnen, 50 Lokomotiven und entsprechendes Waggonmaterial samt Personal zur Aushilfe zur Verfügung zu stellen, unter den fadenscheinigsten und kleinlichsten Ausreden ablehnte.

Auch die organisierte rasche und zielbewuste Einsetzung des gesamten Militärstandes zur Durchführung von Notstandsarbeiten erfolgte unerklärlicher Weise nicht. Vereinzeltes Eingreifen kleiner Abteilungen ändert an dieser Tatsache nichts. In allen Kulturstaaten ist die Aufgabe der, militärischen Ausbildung nicht nur die Heranbildung zum Kriegsdienste, sondern auch die Ausbildung zu raschem und geschickten Eingreifen im Kampfe gegen Elementarkatastrophen. Der Militärverwaltung hätte der ungewöhnliche Winter ein willkommener Anlass sein müssen, die Mannschaft im Kampfe gegen die Folgen des Unwetters einzusetzen und sie dabei schulen zu können. Ein enges Zusammenarbeiten in dieser Beziehung mit der Eisenbahnverwaltung hätte viel von dem heutigen Verkehrschaos verhindert.

Die Eisenbahnverwaltung muss heute aus den bestehenden Zuständen bereits die Folgerungen gezogen haben. Sie muss feste Richtlinien aufstellen, nach denen auf Grund der Erfahrung des letzten Jahres das ganze Eisenbahnwesen des Staates neu aufgebaut und neu organisiert werden muss.

Die Fragesteller fragen daher den Herrn Minister an:

Ist er bereit, jene Personen, die sich als unfähig erwiesen haben, von den verantwortlichen Stellen sofort zu entfernen und jene Richtlinien bekannt zugeben, nach denen nunmehr in strenger und gewissenhafterweise die Neuorganisierung des ganzen Eisenbahnwesens erfolgen soll?

Prag, den 7. März 1929.

Ing. Jung, Geyer,

Matzner, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Dr. Koberg, Dr. Wollschack, Weber, Knirsch, Wenzel, Schneider, Simm, Siegel, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Dr. Holota, Horpynka, Szentiványi, Nitsch Füssy, Dr. Korláth, Koczor.


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