Von den Steuerämtern ergehen an die Gewerbetreibenden
und Kaufleute Aufforderungen, in welchen sie mit empfindlichen
Strafen bedroht werden, wenn sie ihnen nicht binnen 8 Tagen entsprechen;
in diesen Aufforderungen wird auch die Registrierung der Gattung;
Menge, Rechnungen einzeln nach Datum für das betreffende
Jahr verlangt. Ebenso verhält es sich mit den allmonatlich
abzuführenden Lohnlisten an die Steuerämter.
Es sollte den Steuerämtern, doch genügen,
wenn sie diese Lohnlisten quartalmässig, nicht aber monatlich
durchgeführt würden, denn die mit dem Auftrage verbundene
Mehrarbeit wird bei Handel und Industrie besonders schwer empfunden,
weil ganze Tage verwendet werden müssten, um diese Mehrarbeit
zu erledigen. Eine solche Mehrarbeit kann füglicherweise
einem mit seiner Zeit rechnenden, im praktischen Leben stehenden
Geschäftsmann nicht zugemutet werden, sie zu leisten ist
einfach ausgeschlossen.
Die Gefertigten fragen den Herrn Finanzminister,
ob er geneigt ist, eine entsprechende Weisung an die Steuerämter
hinauszugeben, in welcher sie beauftragt werden, hinsichtlich
der Frist und der für die Steuerunterlagen angeforderten
Verzeichnisse und Listen benevolent vorzugehen, die einzelnen
Fälle individuell zu berücksichtigen und jedem Gesuche
auf Fristerstreckung, soferne es begründet ist, stattzugeben.
Prag, am 6.
Mai 1929.
Der genannte Gastwirt hat sich am 22. September
1928 gegen 23 Uhr nach Ansicht der Bezirksbehörde das furchtbare
Verbrechen zuschulden kommen lassen, dass er duldete, dass 20
reichsdeutsche Gäste in seinem Lokale das Lied "Deutschland,
Deutschland über alles" gesungen haben. Das Verbrechen
soll dadurch noch staatsgefährlicher geworden sein, dass
die Gäste beim Singen dieses Liedes die Habt acht Stellung
eingenommen haben sollen. Ob sich die Daumen hiebei an der Hosennaht
befunden haben, wie dies der Vorschrift entsprechen würde,
konnte scheinbar nicht sichergestellt werden. Die Bezirksbehörde
Neudek erblickt in dem Absingen dieses Liedes eine demonstrative
Abneigung gegen den tschechoslowakischen Staat, ein Emporheben
des anderen Staates über den hiesigen Staat und eine Verletzung
der vaterländischen Gefühlte der Bevölkerung tschechoslowakischer
Nationalität. Johann Korb wurde, weil er das Singen dieses
Liedes nicht verhindert hat, auf Grund des kaiserlichen
Patentes vom Jahre 1854 zu einer Geldstrafe von 200 Kè
und im Uneinbringlichkeitsfalle zu einer Arreststrafe von der
Dauer von 14 Tagen verurteilt.
Dieses Vorgehen der Neudeker Bezirksbehörde
lässt fast vermuten, dass sich Neudek irgendwo tief unten
am Balkan befindet, ja es ist kaum anzunehmen, dass man sich heute
noch dort solcher an mittelalterliche Verhältnisse erinnernde
Methoden bedient. Unfassbar ist es, dass im jetzigen aufgeklärten
Zeitalter, unter einer republikanischen Regierung eine Behörde
im dem Singen der reichsdeutschen Staatshymne durch reichsdeutsche
Gäste auf sudetendeutschem Boden eine polizeiwidrige Handlung
erblicken kann handelt es sich bei Deutschland doch um einen Staat,
von dem der tschechoslowakische Aussenminister Dr. Beneš
in den letzten Jahren doch immer und wieder betonte, dass die
Tschechoslowakei zu diesem in freundnachbarlichem Verhältnis
steht. Nur nebenbei sei betont, dass es niemals einer reichsdeutschen
Behörde eingefallen wäre, so z. B. den tschechischen
sozialdemokratischen Turnern während ihres Aufmarsches durch
die Leipziger Strassen das Singen der tschechischen Staatshymne
zu verbieten. Das unerhörte Vorgehen der Neudeker Bezirksbehörde
ist aber geeignet, unsere Fremdenverkehrs - Industrie schwer zu
schädigen. Wer halbwegs die Verhältnisse kennt und weiss,
welche bedeutende Vorteile das Gastgewerbe längst der Grenze
durch den herüberflutenden Fremdenverkehr zieht, wird die
gefährlichen Wirkungen des Vorgehens der Neudeker Bezirksbehörde
ermessen können. Nachdem es sich hier um eine weittragende
und prinzipielle Entscheidung handelt, fragen die Unterzeichneten
an:
1. Ist der Herr Minister bereit, die untergeordneten
Behörden dahingehend aufzukläran, dass es ihre Aufgabe
ist, den Fremdenverkehr in jeder Richtung zu fördern und
alle störenden Massnahmen zu unterlassen?
2. Ist der Herr Minister bereit, die untergeordneten
Behörden dahingehend aufzuklären, dass auf Grund der
gesetzlichen Bestimmungen Ausländern das selbstverständliche
Recht zusteht, ihre Staatshymne zu singen?
3. Ist der Herr Minister bereit, die Bezirksbehörde
Neudek zu veranlassen, den Erlass vom 19. März 1929 zu widerrufen
und alle Vorkehrungen zu treffen, dass in Zukunft solche Uebergriffe
untergeordneter Behörden unterbleiben?
Prag, am 3.
Mai 1929.
Chodau, das unter dem Ausnahmezustand steht,
war am 1. Mai der Schauplatz wuchtiger Arbeiterdemonstrationen.
Bekanntlich hat der Bezirkshauptmann in Elbogen Dr. Benesch jede
öffentliche Kundgebung am 1. Mai in Chodau verboten. In der
Anordnung des Ausnahmezustandes wird ja bekannt gegeben, dass
nicht mehr als drei Personen beieinander stehen dürfen. Die
Sozialdemokraten, welche ursprünglich auch ihre Maifeier
in Chodau abhalten wollten, sind vor dem Verbote und vor dem Ausnahmezustandes
zusammen geknickt und haben ihre Maifeier nach Elbogen verlegt.
Es scheint, dass Herr Dr. Benesch den Sozialdemokraten des Elbogenar
Bezirkes mit seinem Verbote nur entgegen gekommen ist und dass
die Sozialdemokraten des Elbogener Bezirkes froh waren, einen
Vorwand zu haben, um sich vor der Abrechnung mit der Chodauer
Arbeiterschaft, welche ihre "revolutionäre" Tätigkeit
im Kaolinarbeiterstreik aus nächster Nähe kennen gelernt
hat, zu drücken.
Die revolutionären Arbeiter des Elbogener
Bezirkes unter der Führung der kommunistischen Partei haben
das Verbot des Herrn Dr. Benesch ignoriert.
Schon in der Mittagsstunde belebten sich die
Strassen durch Arbeiter, die sich an der kommunistischen Demonstration
beteiligen wollten. Nach 2 Uhr nachmittags kam der erste Zug aus
dem Elbogener Gebiete an. In der Hauptstrasse vor dem Neubau Grabner
wurde die erste Versammlung improvisiert, zu welcher Abg. Haiblick
sprach. Abg. Haiblick hatte etwa 20 Minuten gesprochen die Losung
war: "Die chodauer Strassen gehören der revolutionären
Arbeiterschaft".
Die Demonstranten formierten einen Zug und
marschierten auf den Marktplatz. Der Marktplatz war durch einen
mindestens 80 Mann zählenden Kordon von Gendarmen in kriegsmässiger
Ausrüstung abgesperrt, die unter dem Kommando des berüchtigten
Gendarmeriekapitäns Kral aus Falkenau standen. Auf einmal
schwang Kapitän Kral seinen Säbel und erteilte den Befehl:
"Zug Schwarmlinie, fällt das Bajonett Laufschritt vorwärts!"
Die Gendarmen stürmten vorwärts.
Die Demonstranten marschierten unbeirrt weiter
und sangen die Internationale, bis beide, Demonstranten und Gendarmen
aufeinander prallten. Nun begann die Aktion der Gendarmerie. Mit
Gewehrkolben schlug man auf die Demonstranten ein, auf Frauen
und Jugendliche. Man ging dabei ganz wahllos vor und es bekamen
auch Leute Kolbenhiebe und Büffe ab, welche mit der Demonstration
nichts zu tun hatten.
Während die Gendarmerie diese Attacke
gegen die Demonstranten aus der Elbogener Gegend ritt, war ein
anderer Zug von Demonstranten beim städtischen Kino angelangt.
Flugs wurde eine neuerliche Kundgebung abgehalten, zu welcher
zwei Jugendliche sprachen. Ehe die Gendarmerie dort eintraf, war
eine halbe Stunde vergangen. Auch dort wiederholten sich die Brutalitäten
der Gendarmen. Die Massen wurden zurückgedrängt. Ein
Teil der Zurückgedrängten drang in das Innere der Stadt
ein, ein anderer Teil und neu hinzugekommene Demonstranten bildeten
eine neue Versammlung bei der Eisenbahnbrücke, wo neuerlich
Jugendliche zu den Versammelten sprachen. Indessen sammelten sich
neuerdings Demonstranten in den Strassen Chodaus an. Zu weiteren
2 Ansammlungen in den Strassen Chodaus sparch abermals Abg. Haiblick.
Die Gendarmerie jagte einen Teil der Massen aus dem Stadtinneren
hinaus und drängte sie bis vor das Gasthaus Blauer Stern.
Hier machten die Massen halt, es kam zu einer mächtigen Kundgebung.
Abg. Haiblick, der zu den Massen sprach, betonte, dass der Kampf
gegen den Ausnahmszustand von den Betrieben ausgehen müsse.
Er forderte die Arbeiterschaft auf, in allen Betrieben dementsprechende
Proteste anzunehmen, und um den Kampf wirksam zu führen,
einen Proteststreik im ganzen Bezirke Elbogen zu organisieren.
Genosse Haiblick sprach gerade seinen Schlusssatz,
als wieder mit Volldampf die Hüter der öffentlichen
Ordnung mit gefälltem Bajonett angestürmt kamen. Die
Demonstranten wurden bis zur Bergarbeiterkolonie abgedrängt.
Der erste Mai 1929 ist ein Ehrentag der revolutionären
Arbeiterschaft des Bezirkes Elbogen. Es war nicht Neugierde, welche
die revolutionären Arbeiter nach Chodau trieb und sie den
Kampf gegen den Ausnahmezustand unter Einsetzung ihrer Person
führen liess, es war der nicht zu bezwingende Kampfeswille,
der sich auch so glänzend im Kaolinarbeiterstreike bewährt
hat. Die revolutionären Arbeiter, welche am 1. Mai in Chodau
demonstrierten, hatten nicht alle die kommunistische Parteilegitimation
in der Tasche. Unter den Demonstranten sah man sehr viele alte
und junge sozialdemokratische Arbeiter mit dem sozialdemokratischen
Parteiabzeichen. Der Aufruf im "Volkswille" vom Dienstag,
den 30. April, der in provokativer Weise behauptete, dass die
Arbeiterschaft des Elbogener Bezirkes am 1. Mai in Chodau nichts
zu suchen habe, hat den sozialdemokratischen Helfern des Bezirkshauptmannes
Dr. Benesch nichts genützt. Die Teilnahme der sozialdemokratischen
Arbeiter aus dem ganzen Bezirke Elbogen an der kommunistischen
Maidemonstration war ihr Protest gegen die Politik des Klassenverrates
der II. Internationale und gegen das feige Auskneifen ihrer Führer
vor dem Ausnahmezustand.
Wir fragen den Herrn Minister:
1. Hat er oder sein Vertreter dem Bezirkshauptmann
Dr. Benesch in Elbogen die Weisung erteilt, die Maidemonstrationen
in Chodau zu verbieten?
2. Wenn das Gegenteil der Fall ist, wie gedenkt
er den Dr. Benesch zu bestrafen?
Prag, am i6.
Mai 1929.
Am 30. November 1926 wurde im sozialpolitischen
Ausschuss des Abgeordnetenhauses, dann auch im Budgetausschuss
und später im Abgeordnetenhause und im Senate nachfolgender
Resolutionsantrag einstimmig angenommen:
"Die Regierung wird aufgefordert, das
Kriegsbeschädigtengesetz ehestens zu novellisieren und hiebei
vor allem die in den Initiativenanträgen 549 (Schubert),
557 (Zajièek), 698 (Èuøík) dargelegten
Forderungen weitgehendst berücksichtigen."
In diesem angenommenen Antrage wird ausdrücklich
von "ehestens zu novellisieren gesprochen. Seit der Annahme
sind aber jetzt schon über 2 Jahre und 5 Monate verstrichen,
ohne dass von seiten der Regierung etwas unternommen worden wäre,
diesem einstimmig angenommenen Resolutionsantrage zu genügen.
Die Initiativanträge wurden schon im Juli 1926 eingebracht
und haben zum Inhalte die Verlängerung der Anmeldefrist zur
Ansprucherhebung auf Kriegsbeschädigtenrente, die Schaffung
eines Einstellungsgesetzes für Schwerkriegsbeschädigte
in öffentliche und private Dienste und eine vollkommene Novellisierung
des bestehenden Versorgungsgesetzes. Seit dem Jahre 1922 wurde
keine Verbesserung des bestehenden Versorgungsgesetzes mehr vorgenommen,
während alle anderen ehemals kriegsführenden Staaten
unterdessen schon bedeutende Verbesserungen vornahmen. Wir verweisen
nur z. B. auf Frankreich oder auf Oesterreich, wo schon zehn Novellen
herausgegeben und die elfte in Behandlung steht, oder auf Deutschland,
auf Bulgarien, das erst in der letzten Zeit wieder 50 millionen
Leva der Verbesserung der Kriegsbeschädigtenfürsorge
zuführte, usw.
Bei uns aber wurde bisher erst eine einzige
Novellisierung vorgenommen, die absolut aber nicht auf die tatsächlichen
Verhältnisse Rücksicht nahm und die Vorsorgungsansprüche
so regelte, wie sie von den Kriegsbeschädigten benötigt
werden. Es wird auch auf die Rentenversorgung in den einzelnen
ehemals kriegsführenden Staaten, die vom Internationalen
Arbeitsamte in Genf herausgegeben wurde, hingewiesen, nach welcher
die Vorsorgung der Kriegsbeschädigten in der Tschechoslowakei
an letzter Stelle steht. Gerade diese Statistik beweist gänzlich
unbeeinflusst, dass die Forderungen der Kriegsbeschädigten
nach Verbesserung ihrer Lage voll begründet sind. Auch beschäftigten
sich die Internationalen Konferenzen der Kriegsbeschädigten
und Kriegsteilnehmer- Verbände mit dem Sitz in Genf, Wien,
Paris und Berlin mit dem Probleme der èsl. Kriegsbeschädigtenfürsorge
und ist der Vorstand dieser Internationalen Arbeitsgemeinschaft,
der über 4 Millionen Kriegsopfer vertritt, zu wiederholten
malen bei der èsl. Regierung eingeschritten, um durchzusetzen,
dass Verbesserungen in der Fürsorge eintreten.
Bis jetzt aber hat es die Regierung unterlassen, auf alle diese
Schritte zu reagieren und hat sich über die Tatsachen ganz
einfach ausgeschwiegen.
Die Präsidenten des Abgeordnetenhauses und des Senates gaben
Vertretern der èsl. Kriegsbeschädigtenverbände
die bindende Erklärung, dass sie dafür Sorge tragen
würde, dass die eingangs erwähnte Resolution des sozialpolitischen
Ausschusses kein leerer Papierfetzen bleiben werde, sondern auf
die Regierung Einfluss genommen werden würde, dem Wunsche
und Willen der Kriegsverletzten unbedingt Rechnung zu tragen.
Dennoch ist bisher nichts geschehen.
Unterdessen sind die Kriegsbeschädigten
gezwungen, weiter zu darben und zu hungern. Die Sterblichkeit
in ihren Reihen infolge von Unterernährung, Tuberkulose usw.
ist eine grosse und stets steigende. Es hätte können
viel Unglück verhütet werden, wenn rechtzeitig eine
Verbesserung der Fürsorge eingetreten wäre. Die Verhältnisse
in den Reihen der Kriegsbeschädigten sind geradezu furchtbare
und unhaltbare, sodass die Regierung unbedingt in kürzester
Zeit eine durchgreifende Verbesserung vornehmen muss, wenn nicht
der Vorwurf erhoben werden soll, dass sie am frühzeitigen
Tode Tausender von Kriegsbeschädigten die Schuld trage.
Das Gesetz über die Einkommensgrenze wird
mit 30. Juni d. J. abgelaufen sein. Die Regierung hat dieses Gesetz
ausdrücklich nur bis zu diesem Tage mit dem Hinweis verlängert,
dass bis dahin eine Novellisierung des Versorgungsgesetzes des
Kriegsbeschädigten vorgelegt ein würde. Bis jetzt aber
liegt noch kein solcher Novellisierungsantrag vor. Es ist
daher höchste Zeit, wenn bis zum 30. Juni 1929 das Problem
der Kriegsbeschädigtenfürsorge in der Èsl. Republik
so gelösst werden soll, wie es den Interessen der Kriegsbeschädigten
entspricht.
Die Gefertigten fragen daher:
1. Beabsichtigt die Regierung sofort ein novellisiertes
Kriegsbeschädigtengesetz vorzulegen?
2. Werden die in diesem Gesetze festgelegten
Rechte der Kriegsbeschädigten, bezw. ihrer Angehörigen
zumindest denen der ehemaligen österreichischen. Generäle
entsprechen?
Prag, am 15.
Mai 1929.
A volt magyar államvasuti nyugdijasok nyugdijai dacára
annak, hogy a 28711924 számú törvény
által kimondott nyugdijfelemelés reájuk is
vonatkozik, abban mÉg a mai napig sem részesültek
és most is a régi nevetségesen kicsiny, a
megélhetésükhöz eyáltalán
nem elégséges nyugdijom tengödnek, Aa vasútügyi
minisztérium ezen törvény vëgrehàjtäsánáí
a volí magyar nyugdijasok. nyugdljafnak rendezéséröl
megfeledkezett.
Úgyszintén nem történt intézkedés,
a jogtalanul tisztán ellenszenvböl elbocsájtott
volt magyar, államvasuti alkaimazottaknak visszavétele,
nyugdijjal, avagy vëgkielégitéssel valo eliätása
iránt, dacára annak, hogy modjävan állot
a vasútügyi minisztériumnak mEgtenni kegyelmi
uton is, a kellö anyagi fedezet is rendelkezésre állott.
Kérdem tehát a Vasutügyi miniszter Urat:
1. Mi volt az oka annak, hogy a volt magyar nyugdijasok nyugdijai
dacára a törvény rendelkezéseinek nem
rendeztettek?
2. Hajlandó-e sürgösen intézkedni, hogy
ezen vasutas nyugdijasok 1925 január 1-töl elmaradt
nyugdü felemelésböl származó nyugdijillétményeiket
soron kivül haladéktalanul megkapják.
3. Hajlandó-e intézkedni, hogy az eibocsäjtott
volt magyar vasutasok 10 évre visszamenäleges hatállyal
nyugdijaztassanak, esetleg végkielégittessenek,
ha máskép nem kegyelmi úton.
Prága 1929. V. 22.
A trianoni békeszerzödés rendelkezése
szerint a volt magyar közalkalmazottak nyugdür viszonyainak
rendezése és ezzel kapcsolatosan az egyes nyugdljalapok
vagyonának. (vasutas, közepiskolai tanári,
tanitói stb.) szétosztása. tärgyában
köteles a Csehszlovák és Magyar ailam egyezményt
kötni. Ezen egyezméñy ennek dacára a
mai napig sem köttetett meg, minek folytän az ezen nyugdijalapok
kötelékébe tartozó nyugdijasok (volt
MÄV väsutasok, középiskolai tanárok,
tänitók stb.) kénytelenek elölegék
cimén nekik folyósitott éhbérösszegekböl
tengödni.
Kérdem a Külügyminiszter Urat:
1. Mi az oka annak, hogy az államközi egyezmény
mai napig sem köttetett meg.
2. Hajlandó-e intézkedni, hogy az egyezmény
megkötése céljából a magyar kórmánnyal
atárgyalások haladéktalanul megkezdessenek,
sürgösen lefolytattassanak és az ennek alapján
megkötött egyezmény ratifikálás
céljából a parlament elé terjesztessék.
Prága 1929. V. 22.
Im Vorschlage des Professorenkollegiums zur
Besetzung der deutschen psychiatrischen Klinik in Prag ist der
Name des einheimischen Prof. Dr. Oskar Fischer nicht enthalten,
obwohl er die nötige Qualifikation besitzt, denn er ist ein
Facharzt von Weltruf. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass
er wegen seines hummanen Verhaltens im Weltkrieg (Prozess Halbhuber)
von den noch immer innerlich kaiserlich gesinnten Professoren
gehasst und stets übergangen wird.
Im Vorschlage des Professorenkollegiums zur
Besetzung der dermatologischen Abteilung der Poliklinik in Prag
wurde als einziger Kandidat ein bisher nichthabilitierter Arzt
vorgeschlagen und der international anerkannte Dozent Dr. Hecht
übergangen, weil er konfessionslos, aber jüdischer Abstammung
und Kommunist ist.
Es sind dies nur 2 Tatsachen aus einer Serie
ähnlicher Protektionsfälle.
Die Gefertigten fragen:
1. Wie gedenkt die Regierung gegen die Protektionsklüngel
der deutschnationalen Professoren einzugreifen?
2. Ist die Regierung bereit, einen Gesetzesantrag
einzubringen, in dem die Ernennung der Professoren und Assistenten
und die Habilitierung der Dozenten einem Kollegium übertragen
wird, das aus Vertretern des Professorenkollegiums, der ärztlichen
Bewerber, der ärztlichen Berufsgruppen und Studentengewerkschaften
besteht?
Prag, am 21.
Mai 1929.
Die Stadtgemeinde Neu Oderberg im ostschlesischen
Bezirke Freistadt ist szt. in die Ortsklasse C eingereiht worden.
Der Stadtrat hat sich schon mehreremale um die Umreihung in die
Ortsklasse B bemüht. Er hat diesbezüglich am 30. Jänner
1926, 27. Juli 1926 und 10. September 1926 Eingaben gemacht. Neuerdings
hat er unter dem 28. März I. J. sich an den Ministerrat,
das Ministerium des Innern und das Finanzministerium mit einer
Eingabe Zl. 1975 gewendet.
Für die Umreihung spricht der Umstand,
dass die genannte Stadtgemeinde in dem als teuer bekannten Ostrau-Karwiner
Industriegebiet liegt. Sie selbst ist ein nicht unbedeutender
Industrieort, einer der bedeutendsten Eisenbahnknotenpunkte des
Staates und zählt 12.000 Einwohner. Da sie auch Mittelpunkt
der dicht bevölkerten und mit der Stadt engverbundenen Nachbargemeinden
ist, ergibt sich ein Zentrum von mehr als 25.000 Einwohnern.
Da Neu Oderberg ausgesprochener Grenzort ist;
es grenzt sowohl an Polen wie an das deutsche Reich, so treten
die im ganzen Ostrau-Karwiner Industriegebiete vorhandenen teueren
Lebensverhältnisse hier in verstärkter Kraft auf. Neu
Oderberg ist vollständig auf den Ostrauer Markt angewiesen,
der zu den teuersten im Staate gehört. Die Ostrauer Preise
werden hier durch den zwölf Kilometer langen Beförderungsweg
noch um ein Bedeutendes überschritten. So ist die
Milch um 20 h pro Liter, Fleisch, Speck und Fett sind um 2.- Kè
pro Kilogramm durchschnittlich teuerer als in M. Ostrau. Dasselbe
gilt von Bekleidungsgegenständen, Brennstoffen a, dgl. mehr.
Ein empfindlicher Wohnungsmangel erhöht die Wohnungspreise
und trägt wesentlich zur Verteuerung des Lebensunterhaltes
bei.
Mit Rücksicht auf die im ganzen Ostrau-Karwiner-Industriegebiet
herrschenden Verhältnisse sind mit Verordnung vom 14. September
1928 S. d. G. u. V. Nr. 163 die in der Nähe von Neu Oderberg
liegenden Orte Hruschau und Muglinau in die Ortsklasse B überreiht
worden. Es handelt sich um zwei Dorfgemeinden mit 8.000 bezw.
3.000 Einwohnern. Was für diese gilt - und mit Recht gilt,
weil sie einen Teil des grossen Industriegebietes bilden - kann
nicht gut der Stadtgemeinde Neu Oderberg vorenthalten werden.
Aus diesem Grunde stellen die Gefertigten an die Gesamtregierung
folgende Anfrage:
Ist die Regierung bereit, die Umreihung der
Stadt Neu Oderberg in die Ortsklasse B nach den Gesetzen Nr. 103
und 104 vom Jahre 1926 durchzuführen?
Prag, den
22. Mai 1929.