Pùvodní znìní ad 2254/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Hieronyus Siegel und Genossen

an den Finanzminister

in Angelegenheit der Besteuerung von Kaufleuten und Gewerbetreibenden.

Von den Steuerämtern ergehen an die Gewerbetreibenden und Kaufleute Aufforderungen, in welchen sie mit empfindlichen Strafen bedroht werden, wenn sie ihnen nicht binnen 8 Tagen entsprechen; in diesen Aufforderungen wird auch die Registrierung der Gattung; Menge, Rechnungen einzeln nach Datum für das betreffende Jahr verlangt. Ebenso verhält es sich mit den allmonatlich abzuführenden Lohnlisten an die Steuerämter.

Es sollte den Steuerämtern, doch genügen, wenn sie diese Lohnlisten quartalmässig, nicht aber monatlich durchgeführt würden, denn die mit dem Auftrage verbundene Mehrarbeit wird bei Handel und Industrie besonders schwer empfunden, weil ganze Tage verwendet werden müssten, um diese Mehrarbeit zu erledigen. Eine solche Mehrarbeit kann füglicherweise einem mit seiner Zeit rechnenden, im praktischen Leben stehenden Geschäftsmann nicht zugemutet werden, sie zu leisten ist einfach ausgeschlossen.

Die Gefertigten fragen den Herrn Finanzminister, ob er geneigt ist, eine entsprechende Weisung an die Steuerämter hinauszugeben, in welcher sie beauftragt werden, hinsichtlich der Frist und der für die Steuerunterlagen angeforderten Verzeichnisse und Listen benevolent vorzugehen, die einzelnen Fälle individuell zu berücksichtigen und jedem Gesuche auf Fristerstreckung, soferne es begründet ist, stattzugeben.

Prag, am 6. Mai 1929.

Siegel,

Dr. Schollich, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Weber, Füssy, Dr. Koberg, Matzner, Dr. Keibl, Nitsch, Dr. Holota, Horpynka, Dr. Korláth, Szentiványi, Koczor, Schneider, Ing. Jung, Knirsch, Wenzel, Dr. Wollschack, Geyer, Simm.

Pùvodní znìní ad 2254/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister des Innern

In Artgelegenheit des jeder Demokratie hohnsprechenden Vorgehens der Bezirksbehörde in Neudek gegen den Gastwirt J. Korb in Platten.

Der genannte Gastwirt hat sich am 22. September 1928 gegen 23 Uhr nach Ansicht der Bezirksbehörde das furchtbare Verbrechen zuschulden kommen lassen, dass er duldete, dass 20 reichsdeutsche Gäste in seinem Lokale das Lied "Deutschland, Deutschland über alles" gesungen haben. Das Verbrechen soll dadurch noch staatsgefährlicher geworden sein, dass die Gäste beim Singen dieses Liedes die Habt acht Stellung eingenommen haben sollen. Ob sich die Daumen hiebei an der Hosennaht befunden haben, wie dies der Vorschrift entsprechen würde, konnte scheinbar nicht sichergestellt werden. Die Bezirksbehörde Neudek erblickt in dem Absingen dieses Liedes eine demonstrative Abneigung gegen den tschechoslowakischen Staat, ein Emporheben des anderen Staates über den hiesigen Staat und eine Verletzung der vaterländischen Gefühlte der Bevölkerung tschechoslowakischer Nationalität. Johann Korb wurde, weil er das Singen dieses Liedes nicht verhindert hat, auf Grund des kaiserlichen Patentes vom Jahre 1854 zu einer Geldstrafe von 200 Kè und im Uneinbringlichkeitsfalle zu einer Arreststrafe von der Dauer von 14 Tagen verurteilt.

Dieses Vorgehen der Neudeker Bezirksbehörde lässt fast vermuten, dass sich Neudek irgendwo tief unten am Balkan befindet, ja es ist kaum anzunehmen, dass man sich heute noch dort solcher an mittelalterliche Verhältnisse erinnernde Methoden bedient. Unfassbar ist es, dass im jetzigen aufgeklärten Zeitalter, unter einer republikanischen Regierung eine Behörde im dem Singen der reichsdeutschen Staatshymne durch reichsdeutsche Gäste auf sudetendeutschem Boden eine polizeiwidrige Handlung erblicken kann handelt es sich bei Deutschland doch um einen Staat, von dem der tschechoslowakische Aussenminister Dr. Beneš in den letzten Jahren doch immer und wieder betonte, dass die Tschechoslowakei zu diesem in freundnachbarlichem Verhältnis steht. Nur nebenbei sei betont, dass es niemals einer reichsdeutschen Behörde eingefallen wäre, so z. B. den tschechischen sozialdemokratischen Turnern während ihres Aufmarsches durch die Leipziger Strassen das Singen der tschechischen Staatshymne zu verbieten. Das unerhörte Vorgehen der Neudeker Bezirksbehörde ist aber geeignet, unsere Fremdenverkehrs - Industrie schwer zu schädigen. Wer halbwegs die Verhältnisse kennt und weiss, welche bedeutende Vorteile das Gastgewerbe längst der Grenze durch den herüberflutenden Fremdenverkehr zieht, wird die gefährlichen Wirkungen des Vorgehens der Neudeker Bezirksbehörde ermessen können. Nachdem es sich hier um eine weittragende und prinzipielle Entscheidung handelt, fragen die Unterzeichneten an:

1. Ist der Herr Minister bereit, die untergeordneten Behörden dahingehend aufzukläran, dass es ihre Aufgabe ist, den Fremdenverkehr in jeder Richtung zu fördern und alle störenden Massnahmen zu unterlassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, die untergeordneten Behörden dahingehend aufzuklären, dass auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen Ausländern das selbstverständliche Recht zusteht, ihre Staatshymne zu singen?

3. Ist der Herr Minister bereit, die Bezirksbehörde Neudek zu veranlassen, den Erlass vom 19. März 1929 zu widerrufen und alle Vorkehrungen zu treffen, dass in Zukunft solche Uebergriffe untergeordneter Behörden unterbleiben?

Prag, am 3. Mai 1929.

Ing. Kallina,

Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Siegel, Weber, Simm, Koczor, Dr. Wollschack, Nitsch, Knirsch, Geyer, Szentiványi, Ing. Jung, Dr. Holota, Dr. Keibl, Füssy, Matzner, Dr. Korláth, Wenzel, Dr. Koberg, Horpynka.

Pùvodní znìní ad 2254/IX.

Interpellation

des Abgeordneten Haiblick und Genossen

an den Minister des Innern

über das Verbot der Maidemonstration in Chodau.

Chodau, das unter dem Ausnahmezustand steht, war am 1. Mai der Schauplatz wuchtiger Arbeiterdemonstrationen. Bekanntlich hat der Bezirkshauptmann in Elbogen Dr. Benesch jede öffentliche Kundgebung am 1. Mai in Chodau verboten. In der Anordnung des Ausnahmezustandes wird ja bekannt gegeben, dass nicht mehr als drei Personen beieinander stehen dürfen. Die Sozialdemokraten, welche ursprünglich auch ihre Maifeier in Chodau abhalten wollten, sind vor dem Verbote und vor dem Ausnahmezustandes zusammen geknickt und haben ihre Maifeier nach Elbogen verlegt. Es scheint, dass Herr Dr. Benesch den Sozialdemokraten des Elbogenar Bezirkes mit seinem Verbote nur entgegen gekommen ist und dass die Sozialdemokraten des Elbogener Bezirkes froh waren, einen Vorwand zu haben, um sich vor der Abrechnung mit der Chodauer Arbeiterschaft, welche ihre "revolutionäre" Tätigkeit im Kaolinarbeiterstreik aus nächster Nähe kennen gelernt hat, zu drücken.

Die revolutionären Arbeiter des Elbogener Bezirkes unter der Führung der kommunistischen Partei haben das Verbot des Herrn Dr. Benesch ignoriert.

Schon in der Mittagsstunde belebten sich die Strassen durch Arbeiter, die sich an der kommunistischen Demonstration beteiligen wollten. Nach 2 Uhr nachmittags kam der erste Zug aus dem Elbogener Gebiete an. In der Hauptstrasse vor dem Neubau Grabner wurde die erste Versammlung improvisiert, zu welcher Abg. Haiblick sprach. Abg. Haiblick hatte etwa 20 Minuten gesprochen die Losung war: "Die chodauer Strassen gehören der revolutionären Arbeiterschaft".

Die Demonstranten formierten einen Zug und marschierten auf den Marktplatz. Der Marktplatz war durch einen mindestens 80 Mann zählenden Kordon von Gendarmen in kriegsmässiger Ausrüstung abgesperrt, die unter dem Kommando des berüchtigten Gendarmeriekapitäns Kral aus Falkenau standen. Auf einmal schwang Kapitän Kral seinen Säbel und erteilte den Befehl: "Zug Schwarmlinie, fällt das Bajonett Laufschritt vorwärts!" Die Gendarmen stürmten vorwärts.

Die Demonstranten marschierten unbeirrt weiter und sangen die Internationale, bis beide, Demonstranten und Gendarmen aufeinander prallten. Nun begann die Aktion der Gendarmerie. Mit Gewehrkolben schlug man auf die Demonstranten ein, auf Frauen und Jugendliche. Man ging dabei ganz wahllos vor und es bekamen auch Leute Kolbenhiebe und Büffe ab, welche mit der Demonstration nichts zu tun hatten.

Während die Gendarmerie diese Attacke gegen die Demonstranten aus der Elbogener Gegend ritt, war ein anderer Zug von Demonstranten beim städtischen Kino angelangt. Flugs wurde eine neuerliche Kundgebung abgehalten, zu welcher zwei Jugendliche sprachen. Ehe die Gendarmerie dort eintraf, war eine halbe Stunde vergangen. Auch dort wiederholten sich die Brutalitäten der Gendarmen. Die Massen wurden zurückgedrängt. Ein Teil der Zurückgedrängten drang in das Innere der Stadt ein, ein anderer Teil und neu hinzugekommene Demonstranten bildeten eine neue Versammlung bei der Eisenbahnbrücke, wo neuerlich Jugendliche zu den Versammelten sprachen. Indessen sammelten sich neuerdings Demonstranten in den Strassen Chodaus an. Zu weiteren 2 Ansammlungen in den Strassen Chodaus sparch abermals Abg. Haiblick. Die Gendarmerie jagte einen Teil der Massen aus dem Stadtinneren hinaus und drängte sie bis vor das Gasthaus Blauer Stern. Hier machten die Massen halt, es kam zu einer mächtigen Kundgebung. Abg. Haiblick, der zu den Massen sprach, betonte, dass der Kampf gegen den Ausnahmszustand von den Betrieben ausgehen müsse. Er forderte die Arbeiterschaft auf, in allen Betrieben dementsprechende Proteste anzunehmen, und um den Kampf wirksam zu führen, einen Proteststreik im ganzen Bezirke Elbogen zu organisieren.

Genosse Haiblick sprach gerade seinen Schlusssatz, als wieder mit Volldampf die Hüter der öffentlichen Ordnung mit gefälltem Bajonett angestürmt kamen. Die Demonstranten wurden bis zur Bergarbeiterkolonie abgedrängt.

Der erste Mai 1929 ist ein Ehrentag der revolutionären Arbeiterschaft des Bezirkes Elbogen. Es war nicht Neugierde, welche die revolutionären Arbeiter nach Chodau trieb und sie den Kampf gegen den Ausnahmezustand unter Einsetzung ihrer Person führen liess, es war der nicht zu bezwingende Kampfeswille, der sich auch so glänzend im Kaolinarbeiterstreike bewährt hat. Die revolutionären Arbeiter, welche am 1. Mai in Chodau demonstrierten, hatten nicht alle die kommunistische Parteilegitimation in der Tasche. Unter den Demonstranten sah man sehr viele alte und junge sozialdemokratische Arbeiter mit dem sozialdemokratischen Parteiabzeichen. Der Aufruf im "Volkswille" vom Dienstag, den 30. April, der in provokativer Weise behauptete, dass die Arbeiterschaft des Elbogener Bezirkes am 1. Mai in Chodau nichts zu suchen habe, hat den sozialdemokratischen Helfern des Bezirkshauptmannes Dr. Benesch nichts genützt. Die Teilnahme der sozialdemokratischen Arbeiter aus dem ganzen Bezirke Elbogen an der kommunistischen Maidemonstration war ihr Protest gegen die Politik des Klassenverrates der II. Internationale und gegen das feige Auskneifen ihrer Führer vor dem Ausnahmezustand.

Wir fragen den Herrn Minister:

1. Hat er oder sein Vertreter dem Bezirkshauptmann Dr. Benesch in Elbogen die Weisung erteilt, die Maidemonstrationen in Chodau zu verbieten?

2. Wenn das Gegenteil der Fall ist, wie gedenkt er den Dr. Benesch zu bestrafen?

Prag, am i6. Mai 1929.

Haiblick,

Matej, Kolláriková, Chlouba, Harus, Schmerda, Peter, Neurath, Sedorjak, Haken, Škola, Kršiak, Burian, Dr. Stern, Vrtaník, Wünsch, Štìtka, Kopasz, Dr. Gáti, Landová-Štychová, Zoufalý, Dìdiè, Jílek, Vobecká, Major, Œliwka, Mondok.

Pùvodní znìní ad 2254/X.

Interpellaion

des Abgeordneten Wünsch und Genossen

an die Regierung

über die Novellisierung des Kriegsbeschädigtengesetzes.

Am 30. November 1926 wurde im sozialpolitischen Ausschuss des Abgeordnetenhauses, dann auch im Budgetausschuss und später im Abgeordnetenhause und im Senate nachfolgender Resolutionsantrag einstimmig angenommen:

"Die Regierung wird aufgefordert, das Kriegsbeschädigtengesetz ehestens zu novellisieren und hiebei vor allem die in den Initiativenanträgen 549 (Schubert), 557 (Zajièek), 698 (Èuøík) dargelegten Forderungen weitgehendst berücksichtigen."

In diesem angenommenen Antrage wird ausdrücklich von "ehestens zu novellisieren gesprochen. Seit der Annahme sind aber jetzt schon über 2 Jahre und 5 Monate verstrichen, ohne dass von seiten der Regierung etwas unternommen worden wäre, diesem einstimmig angenommenen Resolutionsantrage zu genügen. Die Initiativanträge wurden schon im Juli 1926 eingebracht und haben zum Inhalte die Verlängerung der Anmeldefrist zur Ansprucherhebung auf Kriegsbeschädigtenrente, die Schaffung eines Einstellungsgesetzes für Schwerkriegsbeschädigte in öffentliche und private Dienste und eine vollkommene Novellisierung des bestehenden Versorgungsgesetzes. Seit dem Jahre 1922 wurde keine Verbesserung des bestehenden Versorgungsgesetzes mehr vorgenommen, während alle anderen ehemals kriegsführenden Staaten unterdessen schon bedeutende Verbesserungen vornahmen. Wir verweisen nur z. B. auf Frankreich oder auf Oesterreich, wo schon zehn Novellen herausgegeben und die elfte in Behandlung steht, oder auf Deutschland, auf Bulgarien, das erst in der letzten Zeit wieder 50 millionen Leva der Verbesserung der Kriegsbeschädigtenfürsorge zuführte, usw.

Bei uns aber wurde bisher erst eine einzige Novellisierung vorgenommen, die absolut aber nicht auf die tatsächlichen Verhältnisse Rücksicht nahm und die Vorsorgungsansprüche so regelte, wie sie von den Kriegsbeschädigten benötigt werden. Es wird auch auf die Rentenversorgung in den einzelnen ehemals kriegsführenden Staaten, die vom Internationalen Arbeitsamte in Genf herausgegeben wurde, hingewiesen, nach welcher die Vorsorgung der Kriegsbeschädigten in der Tschechoslowakei an letzter Stelle steht. Gerade diese Statistik beweist gänzlich unbeeinflusst, dass die Forderungen der Kriegsbeschädigten nach Verbesserung ihrer Lage voll begründet sind. Auch beschäftigten sich die Internationalen Konferenzen der Kriegsbeschädigten und Kriegsteilnehmer- Verbände mit dem Sitz in Genf, Wien, Paris und Berlin mit dem Probleme der èsl. Kriegsbeschädigtenfürsorge und ist der Vorstand dieser Internationalen Arbeitsgemeinschaft, der über 4 Millionen Kriegsopfer vertritt, zu wiederholten malen bei der èsl. Regierung eingeschritten, um durchzusetzen, dass Verbesserungen in der Fürsorge eintreten. Bis jetzt aber hat es die Regierung unterlassen, auf alle diese Schritte zu reagieren und hat sich über die Tatsachen ganz einfach ausgeschwiegen.

Die Präsidenten des Abgeordnetenhauses und des Senates gaben Vertretern der èsl. Kriegsbeschädigtenverbände die bindende Erklärung, dass sie dafür Sorge tragen würde, dass die eingangs erwähnte Resolution des sozialpolitischen Ausschusses kein leerer Papierfetzen bleiben werde, sondern auf die Regierung Einfluss genommen werden würde, dem Wunsche und Willen der Kriegsverletzten unbedingt Rechnung zu tragen. Dennoch ist bisher nichts geschehen.

Unterdessen sind die Kriegsbeschädigten gezwungen, weiter zu darben und zu hungern. Die Sterblichkeit in ihren Reihen infolge von Unterernährung, Tuberkulose usw. ist eine grosse und stets steigende. Es hätte können viel Unglück verhütet werden, wenn rechtzeitig eine Verbesserung der Fürsorge eingetreten wäre. Die Verhältnisse in den Reihen der Kriegsbeschädigten sind geradezu furchtbare und unhaltbare, sodass die Regierung unbedingt in kürzester Zeit eine durchgreifende Verbesserung vornehmen muss, wenn nicht der Vorwurf erhoben werden soll, dass sie am frühzeitigen Tode Tausender von Kriegsbeschädigten die Schuld trage.

Das Gesetz über die Einkommensgrenze wird mit 30. Juni d. J. abgelaufen sein. Die Regierung hat dieses Gesetz ausdrücklich nur bis zu diesem Tage mit dem Hinweis verlängert, dass bis dahin eine Novellisierung des Versorgungsgesetzes des Kriegsbeschädigten vorgelegt ein würde. Bis jetzt aber liegt noch kein solcher Novellisierungsantrag vor. Es ist daher höchste Zeit, wenn bis zum 30. Juni 1929 das Problem der Kriegsbeschädigtenfürsorge in der Èsl. Republik so gelösst werden soll, wie es den Interessen der Kriegsbeschädigten entspricht.

Die Gefertigten fragen daher:

1. Beabsichtigt die Regierung sofort ein novellisiertes Kriegsbeschädigtengesetz vorzulegen?

2. Werden die in diesem Gesetze festgelegten Rechte der Kriegsbeschädigten, bezw. ihrer Angehörigen zumindest denen der ehemaligen österreichischen. Generäle entsprechen?

Prag, am 15. Mai 1929.

Wünsch,

Matej, Harus, Peter, Neurath, Sedorjak, Kopasz, Dr. Stern, Haiblick, Chlouba, Kolláriková, Haken, Mondok, Škola; Kršiak, Vrtaník, Burian, Major, Zoufalý, Schmerda, Vobecká, Œliwka, Dr. Gáti, Dìdiè, Jílek, Landová-Štychová, Štìtka.


Pùvodní znìní ad 2254/XII.

Inxerpelláció

a Vasútügyi Miniszter Úrhoz,

a volt Máv vasutasok nyugdijainak sürgös rendzése és az elbocsájtottak nyugdijjal, vagy végkielégitéssel való ellátása tárgyában.

Beadják: Dr. Holota János nemzetgyülési képviselö és társai.

A volt magyar államvasuti nyugdijasok nyugdijai dacára annak, hogy a 28711924 számú törvény által kimondott nyugdijfelemelés reájuk is vonatkozik, abban mÉg a mai napig sem részesültek és most is a régi nevetségesen kicsiny, a megélhetésükhöz eyáltalán nem elégséges nyugdijom tengödnek, Aa vasútügyi minisztérium ezen törvény vëgrehàjtäsánáí a volí magyar nyugdijasok. nyugdljafnak rendezéséröl megfeledkezett.

Úgyszintén nem történt intézkedés, a jogtalanul tisztán ellenszenvböl elbocsájtott volt magyar, államvasuti alkaimazottaknak visszavétele, nyugdijjal, avagy vëgkielégitéssel valo eliätása iránt, dacára annak, hogy modjävan állot a vasútügyi minisztériumnak mEgtenni kegyelmi uton is, a kellö anyagi fedezet is rendelkezésre állott.

Kérdem tehát a Vasutügyi miniszter Urat:

1. Mi volt az oka annak, hogy a volt magyar nyugdijasok nyugdijai dacára a törvény rendelkezéseinek nem rendeztettek?

2. Hajlandó-e sürgösen intézkedni, hogy ezen vasutas nyugdijasok 1925 január 1-töl elmaradt nyugdü felemelésböl származó nyugdijillétményeiket soron kivül haladéktalanul megkapják.

3. Hajlandó-e intézkedni, hogy az eibocsäjtott volt magyar vasutasok 10 évre visszamenäleges hatállyal nyugdijaztassanak, esetleg végkielégittessenek, ha máskép nem kegyelmi úton.

Prága 1929. V. 22.

Dr. Holota,

Szentiványi, Nitsch, Füssy, Koczor, dr. Korláth, dr. Szüllö, dr. Jabloniczky, Gregorovits, Fedor, dr. Keibl, Wenzel, Siegel, Matzner, Knirsch, dr. Schollich, dr. Lehnert, inž. Jung, Horpynka, Krebs, Simm.

Pùvodní znìní ad 2254/XIII.

Interpelláció

a Külügyminiszter Úrhoz,

a bekészerzödés által kötelézá³eg kimondott Csehszlovákia és Magyarország közötti nyugdijegyezmény 10-év óta történt elodázása, tárgyában.

Beadják: Dr. Holota János nemzetgyülési képviselö és társai.

A trianoni békeszerzödés rendelkezése szerint a volt magyar közalkalmazottak nyugdür viszonyainak rendezése és ezzel kapcsolatosan az egyes nyugdljalapok vagyonának. (vasutas, közepiskolai tanári, tanitói stb.) szétosztása. tärgyában köteles a Csehszlovák és Magyar ailam egyezményt kötni. Ezen egyezméñy ennek dacára a mai napig sem köttetett meg, minek folytän az ezen nyugdijalapok kötelékébe tartozó nyugdijasok (volt MÄV väsutasok, középiskolai tanárok, tänitók stb.) kénytelenek elölegék cimén nekik folyósitott éhbérösszegekböl tengödni.

Kérdem a Külügyminiszter Urat:

1. Mi az oka annak, hogy az államközi egyezmény mai napig sem köttetett meg.

2. Hajlandó-e intézkedni, hogy az egyezmény megkötése céljából a magyar kórmánnyal atárgyalások haladéktalanul megkezdessenek, sürgösen lefolytattassanak és az ennek alapján megkötött egyezmény ratifikálás céljából a parlament elé terjesztessék.

Prága 1929. V. 22.

Dr. Holota,

Szentiványi, Füssy, Nitsch, Koczor, dr. Korláth, Gregorovits, dr. Keibl, Wenzel, Siegel, Krebs, Matzner, Knirsch, dr. Schollich, dr. Lehnert, ing. Jung, Horpynka, Simm, dr. Jabloniczky, Fedor, dr. Szüllö.

Pùvodní znìní ad 2254/XIV.

Interpellation

der Abgeordneten Wünsch, Schmerda und Genossen

an die Regierung

in Sachen der unerhörten Protektionswirtschaft bei den Vorschlägen zur Ernennung von Professoren und Dozenten an der deutschen Universität.

Im Vorschlage des Professorenkollegiums zur Besetzung der deutschen psychiatrischen Klinik in Prag ist der Name des einheimischen Prof. Dr. Oskar Fischer nicht enthalten, obwohl er die nötige Qualifikation besitzt, denn er ist ein Facharzt von Weltruf. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass er wegen seines hummanen Verhaltens im Weltkrieg (Prozess Halbhuber) von den noch immer innerlich kaiserlich gesinnten Professoren gehasst und stets übergangen wird.

Im Vorschlage des Professorenkollegiums zur Besetzung der dermatologischen Abteilung der Poliklinik in Prag wurde als einziger Kandidat ein bisher nichthabilitierter Arzt vorgeschlagen und der international anerkannte Dozent Dr. Hecht übergangen, weil er konfessionslos, aber jüdischer Abstammung und Kommunist ist.

Es sind dies nur 2 Tatsachen aus einer Serie ähnlicher Protektionsfälle.

Die Gefertigten fragen:

1. Wie gedenkt die Regierung gegen die Protektionsklüngel der deutschnationalen Professoren einzugreifen?

2. Ist die Regierung bereit, einen Gesetzesantrag einzubringen, in dem die Ernennung der Professoren und Assistenten und die Habilitierung der Dozenten einem Kollegium übertragen wird, das aus Vertretern des Professorenkollegiums, der ärztlichen Bewerber, der ärztlichen Berufsgruppen und Studentengewerkschaften besteht?

Prag, am 21. Mai 1929.

Wünsch, Schmerda,

Kolláriková, Chlouba, Harus, Peter, Sedorjak, Kopasz, Haiblick, Zoufalý, Vrtaník; Štìtka, Škola, Dr. Stern, Kršiak, Dìdiè, Jílek, Neurath, Landová-Štychová, Haken, Major, Œliwka, Mondok, Vobecká, Dr. Gáti.

Pùvodní znìní ad 2254/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen

an die Gesamtregierung

wegen Umreihung der Stadt Neu Oderberg aus der Ortsklasse C in die Ortsklasse B nach § 12 des Gehaltsgesetzes Nr. 103 bezw. 104 vom Jahre 1926.

Die Stadtgemeinde Neu Oderberg im ostschlesischen Bezirke Freistadt ist szt. in die Ortsklasse C eingereiht worden. Der Stadtrat hat sich schon mehreremale um die Umreihung in die Ortsklasse B bemüht. Er hat diesbezüglich am 30. Jänner 1926, 27. Juli 1926 und 10. September 1926 Eingaben gemacht. Neuerdings hat er unter dem 28. März I. J. sich an den Ministerrat, das Ministerium des Innern und das Finanzministerium mit einer Eingabe Zl. 1975 gewendet.

Für die Umreihung spricht der Umstand, dass die genannte Stadtgemeinde in dem als teuer bekannten Ostrau-Karwiner Industriegebiet liegt. Sie selbst ist ein nicht unbedeutender Industrieort, einer der bedeutendsten Eisenbahnknotenpunkte des Staates und zählt 12.000 Einwohner. Da sie auch Mittelpunkt der dicht bevölkerten und mit der Stadt engverbundenen Nachbargemeinden ist, ergibt sich ein Zentrum von mehr als 25.000 Einwohnern.

Da Neu Oderberg ausgesprochener Grenzort ist; es grenzt sowohl an Polen wie an das deutsche Reich, so treten die im ganzen Ostrau-Karwiner Industriegebiete vorhandenen teueren Lebensverhältnisse hier in verstärkter Kraft auf. Neu Oderberg ist vollständig auf den Ostrauer Markt angewiesen, der zu den teuersten im Staate gehört. Die Ostrauer Preise werden hier durch den zwölf Kilometer langen Beförderungsweg noch um ein Bedeutendes überschritten. So ist die Milch um 20 h pro Liter, Fleisch, Speck und Fett sind um 2.- Kè pro Kilogramm durchschnittlich teuerer als in M. Ostrau. Dasselbe gilt von Bekleidungsgegenständen, Brennstoffen a, dgl. mehr. Ein empfindlicher Wohnungsmangel erhöht die Wohnungspreise und trägt wesentlich zur Verteuerung des Lebensunterhaltes bei.

Mit Rücksicht auf die im ganzen Ostrau-Karwiner-Industriegebiet herrschenden Verhältnisse sind mit Verordnung vom 14. September 1928 S. d. G. u. V. Nr. 163 die in der Nähe von Neu Oderberg liegenden Orte Hruschau und Muglinau in die Ortsklasse B überreiht worden. Es handelt sich um zwei Dorfgemeinden mit 8.000 bezw. 3.000 Einwohnern. Was für diese gilt - und mit Recht gilt, weil sie einen Teil des grossen Industriegebietes bilden - kann nicht gut der Stadtgemeinde Neu Oderberg vorenthalten werden. Aus diesem Grunde stellen die Gefertigten an die Gesamtregierung folgende Anfrage:

Ist die Regierung bereit, die Umreihung der Stadt Neu Oderberg in die Ortsklasse B nach den Gesetzen Nr. 103 und 104 vom Jahre 1926 durchzuführen?

Prag, den 22. Mai 1929.

Ing. Jung,

Simm, Dr. Wollschack, Dr. Schollich, Ing. Kallina, Siegel, Horpynka, Szentiványi, Koczor, Nitsch, Dr. Korláth, Dr. Holota, Dr. Koberg, Schneider, Füssy, Matzner, Dr. Lehnert, Weber, Knirsch, Krebs, Wenzel, Geyer, Dr. Keibl.


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