Pøeklad ad 2277/IV.

Antwort

des Ministers für soziale Fürsorge

auf die Interpellation des Abgeordneten H. Krebs und Genossen

betreffend den Abschluß eines Übereinkommens zwischen dem Deutschen Reiche und der Èechoslovakischen Republik in der Frage der Arbeitslosenfürsorge (Druck 1863/IX).

Die in Deutschland wohnenden èechoslovakischen Staatsangehörigen besitzen auf Grund der Reziprozität Anspruch auf eine Arbeitslosenunterstützung auf Grund des dortigen Gesetzes über die Versicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit vom 16. Juli 1927 und umgekehrt haben die reichsdeutschen Statsangehörigen, die in der Èechoslovakischen Republik ansässig sind, Anspruch auf den Staatsbeitrag zur Unterstützung im Falle der Arbeitslosigkeit auf Grund des Gesetzes vom 19. Juli 1921, S. d. G. u. V. Nr. 267.

Was die èechoslovakischen Angehörigen anbelangt, die in Deutschland arbeiten, jedoch auf dem Gebiete des èechoslovakischen Staates wohnen und welche der aus der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit erwachsenden Vorteile nicht teilhaftig werden können, trotzdem sie zur Beitragsleistung an diese Versicherung in Deutschland verpflichtet sind, wurde unsererseits bereits mehrere Male der deutschen Regierung der Antrag gestellt, diese Frage in Verhandlung zu ziehen.

Die deutsche Regierung hat zu diesem Antrage bisher keine Stellung genommen.

Prag, am 4. Mai 1929.

Der Minister für soziale Fürsorge:

Šrámek m. p.

Pøeklad ad 2277/V.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und Volkskultur und des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Koberg und Genossen,

betreffs ungesetzlicher Weisungen zur Feier des Staatsjubiläums in Iglau (Druck 1970/XVI).

Die Feier der zehnjährigen Wiederkehr der staatlichen Selbstständigkeit ist in Iglau auf Grund eines Beschlusses des Stadtrates veranstaltet worden, in welchem auch die Vertreter der deutschen Bevölkerung sitzen.

Zu der Feier, an der sich eine ungewöhnlich große Menge von Einwohnern ohne Unterschied der Nationalität und des Standes beteiligt haben, waren auch die Schulen und verschiedene Vereine und Korporationen des Ortes eingeladen worden. Mit den Hauseigentümern ist nicht separat verhandelt worden, sondern sie sind ebenso wie die übrige Bevölkerung durch öffentliche, Kundmachungen eingeladen worden, an der Feier teilzunehmen und die Häuser mit Fahnen zu schmücken.

Mit der Aufgabe der Hissung der Staatsflagge wurden seitens der zuständigen Schulleitungen zwei Schüler betraut, welche vor der Feier - im Hinblicke auf den feiertagsmäßigen Charakter der ganzen Feierlichkeit - mit einem Anzuge von gleicher Farbe und gleichem Schnitte beteilt worden sind.

Der Bürgermeister der Stadt, welcher gleichzeitig Vorsitzender des städtischen Schulausschusses ist, hat alle einschlägigen Verfügungen in den Grenzen seiner Kompetenz getroffen und liegt daher zu irgendeiner Verfügung kein Grung vor.

Prag, den 18. April 1929.

Der Minister des Innern:

Èerný m. p.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:

Dr. Štefánek m. p.

Pøeklad ad 2277/X.

Antwort

der Regierung

auf die Interpellation des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen

wegen Unterstützung der Blinden (Druck 1495/XX).

Das Ministerium für soziale Fürsorge widmet den Bestrebungen der Blindenvereine und Organisationen, welche darauf abzielen, den Blinden einen selbständigem Erwerb zu ermöglichen, bereits längere Zeit seine Aufmerksamkeit und unterstützt sie in den Grenzen der Möglichkeit. Es handelt sich hier nicht bloß um den Absatz der Bürstenbinder- und Korbflechtererzeugnisse, sondern auch um die Beschaffung einer Beschäftigung für die Blinden in den verschiedenen Produktionsunternehmungen. Das Ministerium hat sich über ähnliche Bestrebungen im Auslande, namentlich in Deutschland informiert und hat wahrgenommen, daß es eine ganze Reihe von Fabriks- und anderen Unternehmungen gibt, welche mit Erfolg in manchen Produktionszweigen Blinde beschäftigen könnten, womit einer stattlichen Anzahl von Blinden eine Existenz geschaffen werden könnte. Über direkte Anregung des Ministeriums sind mehrere Blinden von der Firma Baa in Zlín und in den Tabakfabriken aufgenommen worden. In beiden Unternehmungen sind die Versuche sehr gut gelungen und die Blinden haben einen anständigen Verdienst erreicht, der im Laufe der Zeit bloß um weniges kleiner war; als der Verdienst der sehenden Personen. Es ist zu erhoffen, daß mit der Zeit es gelingen wird, den Blinden auch in anderen Unternehmungen eine Beschäftigung zu beschaffen.

Was den Absatz der Bürstenbinder- und Korbflechtererzeugnisse der Blinden anbelangt, hat das Ministerium für soziale Fürsorge bereits mit seinem Erlasse vom 16. September 1922, Z. 7941/I, die kompetenten Staats- und Landeszentralbehörden auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, den Blindenvereinen und Institutionen den Absatz dieser Erzeugnisse zu ermöglichen und war in der Weise, daß der Bedarf der Amtsstellen und Anstalten wenigstens zum Teile durch Einkauf bei ihnen gedeckt werde. Diese Aufforderung wurde wiederholt und hatte guten Erfog.

Prag, am 27. Mai 1929.

Der Vorsitzende der Regierung:

Udržal m. p.

Pøeklad ad 2277/XI.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten H. Krebs und Genossen,

betreffend die Vorführung des Films "Letzte Hoffnung" in Prag (Druck 2048/VI).

Der Film "Letzte Hoffnung" ist ein amerikanisches Erzeugnis mit einer Tendenz gegen den Krieg, jedoch nicht gegen die deutsche Nationalität gerichtet. Und nicltt einmal die drei kurzen, in der Interpellation erwähnten episodischen Szenen haben die Tendenz "das Ansehen des deutschen Volkes herabzusetzen". Bei der Vorführung des genannten Films auf der Prager Filmbörse waren auch Vertreter der Prager deutschen Blätter anwesend und keines von diesen Blättern hat in dem Film die in der Interpellation erwähnte Tendenz gefunden Auch später, als der Film im Biograph "Metro" in Prag öffentlich vorgeführt wurde, gab er keinen Anlaß zur Beschwerde.

Die Leihanstalt hat übrigens diesen Film nur au jene Biographen vergeben, die gleich nach seiner Vorführung auf der Filmbörse auf ihn verbindliche Bestellungen gemacht haben, und wird denselben nach Realisierung dieser Bestellungen nicht weiter abgeben. Unter diesen Umständen habe ich keinen Anlaß auf der Anregung der Interpellation hin eine Verfügung zu treffen.

Prag, am 16. Mai 1929.

Der Minister des Innern:

Èerný m. p.

Pøeklad ad 2277/XII.

Antwort

des Justizministers

auf die Interpellatian des Abgeordneten Roscher und Genossen

wegen Konfiskation des in Reichenberg erscheinenden "Freigeist" (Druck 2133/XVI).

Die Presseaufsicht über die in Reichenberg erscheinende Druckschrift "Freigeist" übt die Staatsanwaltschaft in Reichenberg aus. Deshalb habe ich die Beanwortung der angeführten Interpellation übernommen.

Die Staatsanwaltschaft in Reichenberg beschlagnahmte die Nr. 22 der genannten Druckschrift vom 9. März 1929 wegen der in der Interpellation angeführten Stelle, in deren Inhalt sie den Tatbestand des Vergehens nach § 300 StG. erblickte.

Das Kreisgericht in Reichenberg bestätigte die Beschlagnahme, der Einspruch des Herausgebers der Zeitschrift wurde als unbegründet verworfen, ebenso wurde von dem Obergericht in Prag die gegen diese Entscheidung eingebrachte Beschwerde abgewiesen.

Da somit das Vorgehen der Staatsanwaltschaft durch die Gerichte im Instanzenzuge überprüft und gesetzmäßig befunden wurde, kann an der Beschlagnahme nichts ausgesetzt werden.

Bei diesem Stande der Dinge habe ich keine rechtliche Grundlage für eine etwaige Verfügung.

Prag, den 15. Mai 1929.

Der Justizminister:

Dr. Mayr-Harting m. p.

Pøeklad ad 2277/XIII.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und Volkskultur

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Koberg und Genossen,

betreffend deutschfeindliche Äußerungen in den Schulbüchern (Druck 2133/XV).

Die Interpellation gibt nicht an, in welcher Schule das in der Interpellation zitierte Buch von Karl May, das aus der Schülerbibliothek an die Schüler verliehen wird, sich befindet; dem Ministerium. für Schulwesen und Volkskultur ist, ein solcher Fall nicht bekannt, und es war daher nicht möglich, ihn zum Gegenstand einer Untersuchung zu machen. Zur Information wird bemerkt, daß die Bücher für die Schülerbibliotheken der Volksschulen keine Lehrmittel sind und daher der Approbation des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur nicht unterliegen.

Was den in der Interpellation beanstandeten Satz aus dem Artikel von Jan Herben "Der Weiße Berg" im dritten Teile des Lesebuches für èechische Bürgerschulen von Jursa "Auferstehung" betrifft, so wird konstatiert, daß der Satz - der nicht vollständig zitiert ist - nicht von der deutschen Nation spricht, sondern sichtlich die Herrscher aus dem Hause Habsburg seit dem Jahre 1526 im Auge hat, wie aus dem zweiten Teile des interpellierten Satzes und auch aus dem Sinne des ganzen Artikels zu entnehmen ist.

Prag, des 11. Mai 1929.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:

Dr. Štefánek m. p.

Pøeklad ad 2277/XIV.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten Ing. O. Kallina und Genossen,

wegen Pflichtverletzung eines Eisenbahnbeamten in der Station Dassnitz -

Mariakulm (Druck 1970/XI.

Die in der Interpellation vorgebrachte Beschwerde habe ich genau untersuchen lassen, und es sei mir gestattet, nach dem Ergebnis dieser amtlichen Erhebungen zunächst einige ungenaue oder unrichtige Angaben der Interpellation auf das richtige Maß zurückzuführen.

Der Name des Beamten, den die Interpellation betrifft, war dem Reisenden bekannt, wie am besten aus der Zuschrift seines Rechtsfreundes hervorgeht, die von Eger den 28. November 19,28 datiert und an den erwähnten Eisenbahnbeamten adressiert ist. Mit dieser Zuschrift verlangte der Rechtsfreund des Reisenden, daß der erwähnte Eisenbahnbeamte, wenn er der gerichtlichen Verfolgung und der Anzeige an die vorgesetzte Behörde sowie der parlamentarischen Interpellation entgehen wolle, sein; Bedauern ausspreche und zu Gunsten der Egerer Ortsgruppe des "Bundes der Deutschen in Böhmen" den Betrag von 50 Kè erlege.

Im Hinblick auf diese Tatsache war die Beantwortung der Frage nach dem Namen des Beamten für die Station gegenstandslos.

Die schwere Beschuldigung gegen den Beamten, als ob er im Dienste geschlafen hätte, hat sich nicht als richtig erwiesen, und zwar schon deshalb, weil der Eisenbahnbeamte gerade zu dieser Zeit mit der Abfertigung der Züge Nr. 1590 um 21.46 Uhr, des Schnellzuges Nr. 68 um 22.06 Uhr sowie mit den Arbeiten für den Zug Nr. 1503, beschäftigt war, mit welchem der Reisende fahren sollte und welcher um 22,19 Uhr abfährt. Auch zur Anzeige einer Verspätung des Zuges bestand kein Anlaß.

An die Kasse, die ganz im Einklang mit den geltenden Vorschriften zu der Zeit noch geschlossen war, kam der Reisende um 21.46 Uhr und keineswegs um 22 Uhr, wie in der Interpellation gesagt wird. Allein der Expedient öffnete trotzdem sogleich die Kasse und ersuchte den Reisenden um ein wenig Geduld, damit er die Lampe zum Schalter schieben und die Kasse zur Ausgabe der Fahrkarten vorbereiten könnte. Der Reisende verhielt sich bei dieser Gelegenheit nicht ruhig, sondern sprach laut etwas im Egerer, für den Beamten unverständlichen Dialekt, wobei er in verschiedenem Zusammenhang das Wort "èechische" gebrauchte. Die Zehnkronennote, die er in der Hand hielt, wollte er nicht früher hergeben, als bis er die Fahrkarte erhält.

Der Reisende benahm sich somit nicht auf eine Art und Weise, wie dies die Eisenbahnvorschriften und insbesondere die Eisenbahnbetriebs- und Verkehrsordnung als Minimum der Pflichten der Reisenden im Interesse der Ordnung verlangen, sodaß die Ablehnung der Ausgabe einer Fahrkarte durch den Eisenbahnkassier unter diesen Umständen nicht unbegründet, sondern im Einklang mit der geltenden Rechtsordnung war.

Allerdings, die Bemerkung des Eisenbahnbeamten, über welche sich die Interpellation auch beschwert, war ungehörig, und ich habe angeordnet, daß dem Beamten deshalb eine Rüge erteilt werde.

Prag, den 16. Mai 1929.

Der Eisenbahnminister:

J. V. Najman m. p.

Pøeklad ad 2277/XX.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und Volkskultur

auf die Interpellation des Abgeordneten Dr. Koberg und Genossen,

betreffend den Sprachengebrauch beim mährisch-schlesischen Landesschulrate (Druck 2048/VII).

Der mährisch-schlesische Landesschulrat amtiert auf Grund des Sprachengesetzes in der Regel in der staatlichen, ofiziellen Sprache. Mit den Gemeinden, Ortsschulräten, Schulverwaltungen und mit der Lehrerschaft korrespondiert er nicht direkt, sondern in der Regel im Wege der Bezirks (Stadt-) Schulausschüsse, nur ausnahmsweise direkt. Die Erledigung der bei diesem Sprachgebrauche entstandenen allfälligen Streitigkeiten kann mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der einzelnen Fälle nicht allgemein geregelt werden, sondern bleibt auf Grund des § 7 des Sprachengesetzes der Judikatur der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörden vor behalten, welcher Judikatur nicht vorgegriffen werden kann.

Prag, am 8. Mai 1929.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:

Dr. Štefánek m. p.

Pøeklad ad 2277/XXI.

Antwort

des Ministers für Schulwesen und Volkskultur

auf die Interpellation des Abgeordneten O. Horpynka und Genossen

wegen der Schulverhältnisse in Oberschlag im Böhmerwald (Druck 1993/XI).

Der tragische Tod der in der Interpellation genannten Schülerin der Schulexpositur in Oberschlag ist durch die heurigen abnormalen Fröste und durch den unglücklichen Zufall verschuldet worden, daß am 15. Jänner 1929 zu der Zeit, als die Schülerin aus der Schule nach Hause ging, ein starker Schneesturm ausgebrochen ist, wie in der Interpellation selbst angeführt wird; von diesem Sturme ist die Schülerin unterwegs überrascht worden und ihm unterlegen. Diese Umstände sind am 16. Jänner 1929 von der zuständigen Gendarmeriestation und durch die aus Anlaß der Interpellation vorgenommene Untersuchung ermittelt worden.

Das tragische Ende der Schülerin kann deshalb mit den Mängeln in der Unterbringung der Schulexpositur in Oberschlag nicht in ursächlichem Zusammenhang gebracht werden. Diese Mängel sind der Schulverwaltung bekannt und die Schulbehörden haben alles unternommen, was in ihrer Kompetenz stand, um durch Errichtung eines geeigneten Gebäudes Abhilfe zu schaffen, wobei sie dauernd auf den Widerstand der örtlichen Träger des Sachaufwandes für die genannte Schulexpositur gestoßen sind. Die näheren Einzelheiten sind den Herren Interpellanten wahrscheinlich bekannt, wie aus dem letzten Absatze der Interpellation geschlossen werden kann, und es wird deshalb bloß konstatiert, daß nach wiederholten und nachdrücklichen Schritten der Schulbehörden im Jahre 1927 entsprechende Baupläne vorgelegt und genehmigt worden sind und daß erreicht worden ist, daß im Jahre 1928 der Ortsschulrat die Vornahme des Baues beschlossen hat. Zur Durchführung des Baues wird geschritten wenden können, sobald die Beschlüsse des Ortsschulrates und der Gemeindevertretung (Beschluß vom 25. Februar 1929) über die Beschaffung der Bedeckung des Bauaufwandes genehmigt sein werden.

Prag, am 16. Mai 1924.

Der Minister für Schulwesen und Volkskultur:

Dr. Štefánek m. p.


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