Pùvodní znìní ad 2278/V.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die endliche Herausgabe der Durchführungsverordnung zum Gehaltsgesetz Nr. 104/26.

Das Gehaltsgesetz Nr. 104/26 hat eine Reihe von Fragen offen gelassen und ihre Regelung wie in vielen anderen Fällen der Regierungsverordnung überlassen, § 23, Abs. 2 sagt, daß durch Regierungsverordnung bestimmt werden soll, wann außer den "im Gesetze bestimmten Fällen und in welchem Umfange ein bestimmter Dienst in einem anderen Dienstverhältnisse oder eine andere Anstellung für die Erhöhung des Gehaltes angerechnet wird."

Dieser allgemein gehaltene Satz im Gehaltsgesetz ist für viele Beamte, besonders aber für die Lehrerschaft von großer Bedeutung, da unter diesen Begriff die Anrechnung der Dienstzeit an Privatschulen, Taubstummen- und Blindenanstalten, Übungsschulen, im Staatsdienste u. a., aber auch die stellvertretende Dienstzeit an Bürgerschulen und die Regelung der Zuzählung der Kriegsjahre für die Bürgerschuldienstzeit fällt. Ebenso fällt darunter auch die Dienstzeit literarischer Lehrerinnen als Handarbeitslehrerinnen und umgekehrt.

Seit 3 Jahren läßt diese Regierungsverordnung nunmehr schon auf sich warten und den Betroffenen gehen monatlich hunderte Kronen dadurch verloren. Wie verlautet, soll sie nun endlich erscheinen, dabei aber Bestimmungen enthalten, welche alle Hoffnungen vernichten. Die Verordnung sollte nach dem Willen der Gesetzgeber die drückenden Härtendes Gehaltsgesetzes mildern, bezw. beseitigen. Wenn es aber richtig ist, daß die Verordnung die Bestimmung enthält, daß Nachzahlungen für die Zeit vor Überreichung des Gesuches ausgeschlossen sind - die Gesuche um Anrechnung von Dienstjahren können erst nach Erscheinender Regierungsverordung eingebracht werden - dann bedeutet ihr spätes Erscheinen nichts anderes, als daß die Regierung die Beamten bezw. Lehrerschaft um ihre wohl erworbenen Rechte betrügen wollte und aus diesem Grunde die Herausgabe mit Absicht drei Jahre verzögerte. Gewiß würden auf diesem Wege Millionen von Kronen erspart, das Rechtsbewußtsein der Bevölkerung aber schwer erschüttert werden, abgesehen davon, daß der § 213 unzweifelhaft einen Rechtsanspruch auf die Anrechnung besonderer Dienstzeit u. zw. vom Zeitpunkte der Gesetzwerdung, das ist also mit Wirksamkeit vom d. Jänner 1926 gilt.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur:

Sind Sie bereit, die fällige Regierungsverordnung zum Gehaltsgesetz Nr. 104/26 über die Anrechnung besonderer sofort herauszugebem und bekanntzugeben, warum sich die Herausgabe drei Jahre lang verzögert hat?

Prag, am 23. Mai 1929.

Dr. Schollich,

Matzner, Dr. Lehnert, Schneider, Dr. Koberg, Dr. Jabloniczky, Ing. Jung, Krebs, Wenzel, Geyer, Dr. Wollschack, Knirsch, Gregorovits, Horpynka, Siegel, Ing. Kallina, Weber, Dr. Keibl, Dr. Szüllö, Fedor, Simm,

Pùvodní znìní ad 2278/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der unerhörten Entscheidung der Bezirksbehörde in Luditz.

Der Bezirksverband Luditz des Bundes der Deutschen in Böhmen überreichte im März d. J. ein Gesuch bei der Bezirksbehörde in Luditz um Bewilligung der Veranstaltung von Vereinsvorträgen, unter Vorlage der diesbezüglichen Plakate. Die Bezirksbehörde bewilligte unter Zahl 7775 vom 5. April 1929 diese Veranstaltungen, jedoch mit der einschränkenden Bestimmung, daß die Benützung von Plakaten mit gelber Grundfarbe und schwarzem Drucke unzuläßig sei, weil diese Farben den jetzigen staatsrechtlichen Verhältnissen nicht entsprechend sind und daher öffentlichen Anstoß erregen könnten.

Herr Staatspräsident Masaryk hat einmal erklärt, daß er jede Politik kleinlicher Nadelstiche als dumm bezeichnen muß, Man muß beider oben zitierten Entscheidung sich unwillkürlich an diese Worte erinnern, denn es ist mehr als lächerlich, wenn im jetzigen demokratischen Zeitalter eine Staatliche Behörde Methoden anwendet, die nicht einmal im Vormärz Anwendung gefunden haben.

Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit ist, alles vorzukehren, damit sich solch unsinnige Übergriffe untergeordneter Behörden nicht wiederholen?

Prag, am 23. Mai 1929.

Ing. Kallina,

Simm, Matzner, Schneider, Horpynka, Gregorovits, Wenzel, Weber, Fedor, Knirsch, Dr. Lehnert, Dr. Keibl, Dr. Jabloniczky, Geyer, Siegel, Krebs, Dr. Schollich, Dr. Koberg, Dr. Szüllö, Dr. Holota, Koczor.

Pùvodní znìní ad 2278/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Haiblick umld Genossen

an die Regierung

über das brutale Vorgehen der Gendarmerie in Chodau gegen die Arbeiter.

Am 10. Mai d. J. hatte der Betriebsausschuß der Firma Haas a Cjžek in Chodau nach Arbeitsschluß eine Betriebsversammlung einberufen, in welcher über Urlaubsfragen verhandelt werden sollte, Während der Betriebsausschuß über die Verhandlung mit der Firma Bericht erstattete, erschien der Kommandant der Gendarmerie Herr Kral mit 12 Gendarmen, erklärte die Betriebsversammlung mit der Begründung, daß Betriebsversammlungen nur im Betriebe gestattet sind, für verboten und lies die Versammelten aus dem Lokale entfernen; als die Arbeiter auf die Straße kamen, wurden sie von cca 40 - 50 Gendarmen empfangen und es wurde eine Hetzjagd gegen de angesammelten Massen veranstaltet. Der Staabswachtmeister Karlik hat einen Arbeiter mit dem Gewehrkolben erheblich verletzt, obwohl nicht der geringste Anlaß dazu gegeben war. Der Kommandant Kral bedrohte den Abgeordneten Haiblick mit dem Säbel und forderte Gendarmen zu weiteren Attacken gegen die Arbeiter an. Es ist dies nur ein einzelner Fall der Gewalttaten der staatlichen Macht gegen das Proletariat, besonders im Chodauer Gebiet während der Ausnahmezustandes, der verhängt wurde, um die Kapitalisten und das Streikbrechertum zu schützen.

Dieses System von Gewalttaten gegen die Arbeiterklasse wird von der Regierung veranlaßt und gefördert.

Wir fragen die Regierung:

1. Wird sie den, Ausnahmezustand welcher über 10 Gemeinden des Bezirkes Elbogen verhängt wurde, sofort aufheben?

2. Ist sie bereit, den Kapitän Kral und Staabswachtmeister Karlik sofort vom Dienst zu entheben und gegen sie das Strafverfahren einzuleiten?

Prag, am 17. Mai 1929.

Haiblick,

Matej, Kolláriková, Vrtaník, Peter, Chlouba, Harus, Neurath, Sedarjak, Kopasz, Mondok, Dr. Stern, Dìdiè, Škola, Haken, Burian, Schmerda, Kršiak, Vobecká, Major, Œliwka, Landová-Štychová, Zoufalý, Dr. Gáti, Wünsch, Štìtka, Jílek.

Pùvodní znìní ad 2278/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen

an den Vorsitzenden der Regierung

betreffend eine der Wahrheit nicht entsprechende Veröffentlichung des staatlichen Bodenamtes.

Im "Orbis" Verlag, einem bekanntlich vom Aussenministerium unterstützten Unternehmen, ist eine Buchveröffentlichung, "Die Èechoslovakische Republik, Jahrgang 1928" erschienen, in welcher u. a. auch eine Abhandlung über die "Èechoslovakische Bodenreform" enthalten ist. Als Verfasser dieser Abhandlung zeichnet der Ministerialrat der Bodenamtes Ing. Anton Pavel. Die in dieser Abhandlung enthaltene Behauptung, daß die parlamentarische Kontrolle über die Tätigkeit des Bodenamtes einem von der Nationalversammlung gewählten zwölfgliedrigen Verwaltungsausschusse zusteht, ist eine Verhöhnung des wahren Sachverhaltes und eine unglaubliche Irreführung der gesamten Öffentlichkeit des In- und Auslandes, an welche sich ja diese Propagandaschrift wendet. Im § 9 des Gesetzes vom 11. Juni 1929, S. d. G. u. V. Nr. 330 über das Bodenamt heißt es wohl; "Die Aufsicht über die Tätigkeit des Bodenamtes wird von einem Verwaltungsausschuß ausgeübt, der aus zwölf von der Nationalversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählten Mitgliedern zusammengesetzt ist, wobei das Amt des Verwaltungsausschusses stes bis zu den Neuwahlen dauert."

Im Jahre 1919 begann zwar die Amtsdauer dieses auf drei Jahre gewählten Verwaltungsausschusses; trotzdem seither zwei Parlamentswahlen durchgeführt wurden, ist es jedoch zu keiner Neuwahl mehr gekommen, so daß die Behauptung des Herrn Ministerialrates Ing. Pavel von der parlamentarischen Kontrolle ein offenkundiger Hohn und, eine glatte Irreführung der Öffentlichkeit ist. In diesem Zusammenhange darf wohl auf die Tatsache hingewiesen werden, daß der I. Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, der tchech. Abgeordnete Laube, bereits vor Jahren seinen Rücktritt vollzog und diesen damit begründete, daß er - um seine eigene Worte zu gebrauchen - "von den Schweinereien des Bodenamtes nichts mehr wissen wolle."

Diese Tatsache übergeht Herr Ministerialrat Ing. Anton Pavel vollkommen. Er übergeht aber auch weiters die Tatsache, daß gelegentlich der Bodenbeschlagnahmen über 60.000 Menschen vom Bodenamt mit geringfügigen Abfertigungen abgefertigt wurden, d. h. Brot und Erwerb verloren. Über diese "sozialen Auswirkungen" der sogenannten Bodenreform sind sich heute nicht nur die Deutschen, sondern auch weite Kreise des tschechischen Volkes vollständig einig. Verfolgte sie jemals soziale Maßnahmen, so ist sie in dieser Hinsicht jedenfalls vollständig daneben geraten. Einen Beweis hiefür liefern die ständigen gegenseitigen Anklagen der der früheren alltschechischen Koaliton angehörigen Parteien, Anklagen, welche in der Presse, also vor der gesamten Öffentlichkeit, erhoben werden. Eine Abhandlung über die angeblichen Vorzüge und Wohltaten der Bodenreform sollte sich lediglich an die Besitzer von Restgütern wenden, und wäre für diese herzustellen. Die Öffentlichkeit aber möge man mit Darstellungen - noch dazu mit solchen, die der Wahrheit geradezu ins Gesicht schlagen wie jene des Ministerialrates Ing. Pavel - verschonen.

Die Gefertigten stellen an den Herrn Vorsitzenden der Regierung folgende Anfragen:

1.) Ist ihm die angeführte Veröffentlichung des Ministerialrates Ing. Anton Pavel bekannt und wie äußert er sich dazu?

2.) Ist er bereit, in Hinkunft derartige den Tatsachen nicht entsprechende Veröffentlichungen hintanzuhalten?

3.) Ist er endlich gewillt, die längst fälligen Wahlen in den Verwaltungsausschuß des Bodenamtes durch das Parlament vornehmen zu lassen?

Prag, den 23. Mai 1929.

Ing. Jung,

Krebs, Knirsch, Dr. Keibl, Matzner, Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Siegel, Horpynika, Koczor, Szentiványi, Nitsch, Ing. Kallina, Fûssy, Schneider, Dr. Koberg, Dr. Holota, Weber, Dr. Korláth, Simm, Geyer, Dr. Wollschack, Wenzel.

Pùvodní znìní ad 2278/XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Hans Knirsch und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung betreffend militärische Übungen an den Pfingstfeiertagen im Erzgebirge.

An den beiden Pfingstfeiertagen führte eine Abteilung der Brüxer Garnison im Erzgebirge, unmittelbar an der Grenze, militärische Übungen aus. Ohne vorherige Anmeldung erschien die Truppe abends in den von Ausflüglern überfüllten Gebirgsdörfern und requirierte Quartiere. Jedem, nur einigermaßen mit den Verhältnissen Vertrauten, ist bekannt, daß zu solchen Ferialtagen in den Ortschaften des Gebirges jeder Wohnraum schon wochenlang vorher vermietet ist. Für einen Teil der Gebirgsbevölkerung bilden die Ausflügler eine entscheidende Erwerbsquelle. Die in Rede stehende militärische Einquartierung bedeutete daher eine materielle Schädigung der ohnedies durch große Steuerlasten beschwerten Bevölkerung, sie erregte aber auch berechtigten Unwillen der Ausflügler, denen die Quartiere weggenommen wurden. Die Zweckmäßigkeit der Vornahme militärische Übungen zu solcher Zeit und in solcher Gegend ist für die ganze Bevölkerung unverständlich und es ist ein solches Verhalten der Militärbehörden sicherlich nicht danach angetan, daß angestrebte gute Einvernehmen zwischen Militär und Zivilbevölkerung zu fördern.

Die Gefertigten erlauben sich Vorstehendes dem Herrn Minister für nationale Verteidigung zur Kenntnis zu bringen und den Herrn Minister zu fragen:

1.) Welchen Zweck verfolgen solche Übungen?

2.) Können solche Übungen nicht zu einer Zeit durch geführt werden, da der Bevölkerung durch dieselben keine Schädigung und Unannehmlichkeit erwächst?

Prag, den 23. Mai 1929.

Knirsch,

Ing. Jung, Geyer, Simm, Krebs, Wenzel, Dr. Holota, Dr. Wollschack, Dr. Korláth, Koczor, Dr. Keibl, Nitsch, Ing. Kallina, Szentiványi, Schneider, Dr. Koberg, Dr. Lehnert, Dr. Schollich, Matzner, Siegel, Weber, Horpynka, Füssy.

Pùvodní znìní ad 2278/XV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen

an den Minister für öffentliche Arbeiten betreffend die Mißachtung von Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichtes durch das Arbeitsministerium.

Vor einigen Wochen hat das Oberste Verwaltungsgericht eine bedeutsame sprachenrechtliche Entscheidung gefällt, worin ausgesprochen wurde, daß Zivilingenieure und Geometer keine Organe des Staates sind und sich daher keiner Prüfung in tschechischer Sprache unterwerfen müssen. Die deutschen Zivilingenieure, die mach dieser Entscheidung eine Besserung ihrer Lage erhofften, haben sich getäuscht. Regierung und Arbeitsministerium mißachten das Erkenntnis des unabhängigen Gerichtes, das verfassungsmäßig zur Kontrolle ihrer Tätigkeit berufen ist. Die Zivilingenieure wurden weiter tschechisch geprüft und obwohl Arbeitsminister Spina einer Abordnung deutscher Zivilingenieure und Geometer das Versprechen gegeben hatte, daß die Prüfungen in ihrem Fach künftighin der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung entsprechend abgehalten werden sollen, mußten sich doch kürzlich zwei Zivilingenieure aus Deutschböhmen nach der alten gesetzwidrigen Prüfungsordnung einer zu zwei Dritteln in tschechischer Sprache abgehaltenen Prüfung unterwerfen.

Das Arbeitsministerium begründet sein Vorehen damit, daß es erklärt, die Entscheidung: des Verwaltungsgerichtshofes gelte nur für die einzelnem bestimmtem Fälle.

Diese Auffassung des Arbeitsministeriums steht aber in klarem Widerspruch zu dem Gesetz Über den Verwaltungsgerichtshof, worin es ausdrücklich heißt, daß die Verwaltungsbehörden an die Rechtsanschauung des Obersten Verwaltungsgerichtes gebunden sind. Das Landesamt, das als Vollzugsorgan des Arbeitsministeriums die Prüfung durchführt, erklärt, keinen Einfluß auf die Art der Prüfungen zu haben, es sei an die alte Prüfungsordnung gebunden, solange das Ministerium keinen neuen Erlaß herausgebe. Man hat in den letzten Tagen einen solchen Erlaß erwartet, dieser ist aber ausgeblieben, so daß auch der letzte Kandidat, der Ende dieses Monats an die Reihe kommt, sich noch wird bequemen müssen, zwei Drittel der Fragen tschechisch zu beantworten.

Die Mißachtung des Verwaltungsgerichtes durch das Arbeitsministerium wirft ein schlechtes Licht auf die herrschenden Zustände in der Verwaltung. Nicht einmal das Oberste Verwaltungsgericht ist imstande, den Bürger vor den Übergriffen der Vollzugsgewalt in Schutz zu nehmen. Aus diesen Gründen fragen die Gefertigten an:

1.) Ist der Minister für öffentliche Arbeiten tatsächlich der Auffassung, daß die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nur für die einzelnen bestimmten Fälle gelte und wie begründet er diese Auffassung?

2.) Weshalb hat er nicht sofort nach Bekanntwerden der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Angelegenheit der Zivilingenieure eine Änderung der Prüfungsordnung veranlaßt?

3.) Ist er gewillt, diese Änderung der Prüfungsordnung sofort zu veranlassen, gleichzeitig aber auch zu veranlassen, daß etwaige Folgen schlechter Prüfungsergebnisse bei bereits Geprüften nicht eintreten?

Prag, den 23. Mai 1929.

Ing. Jung,

Ing. Kallina, Dr. Koberg, Dr. Keibl, Matzner, Dr. Lehnert, Siegel, Weber, Horpynka, Dr. Holota, Schneider, Dr. Schollich, Koczor, Dr. Korláth, Füssy, Nitsch, Szentiványi, Wenzel, Dr. Wollschack, Simm, Geyer, Krebs, Knirsch.

Pùvodní znìní ad 2278/XVII.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister für soziale Fürsorge

in Angelegenheit der, den gesetzlichen Bestimmungen widersprechenden Ernennungen, in die Organe der westböhmischen Bezirkskrankenversicherungsanstalten, unter Zugrundelegung der in Graslitz zutage getretenen Übelstände.

Nach der Novellierung des Krankenversicherungsgesetzes hegte man allgemein die Hoffnung, daß es nun endlich zur Ausschreibung und Durchführung ordnungsgemäßer Wahlen der verantwortlichen Leitungen der Krankenversicherungsanstalten kommen werde. Zur größten Überraschung aller Beteiligten traf das Ministerium für soziale Fürsorge die Vorbereitungen für die Durchführung neuerlicher Ernennungen der Vorstände, der Überwachungsausschüsse und Schiedsgerichte. Infolgedessen sah sich auch die Ortsgruppe des deutschen Hauptverbandes der Industrie in Graslitz gezwungen, Vorschlage für diese Ernennungen auszuarbeiten. Bei der Aufstellung dieser Vorschläge ließ sie sich in erster Linie von wirtschaftlichen Interessen leiten und brachte nur solche. Personen in Vorschlag, die Inhaber, bezw. Mitinhaber protokollierter Firmen sind. Auf die politische Einstellung, wurde mit Rücksicht auf den rein wirtschaftlichen unpolitischen Karakter der Sozialversicherungsanstalten, keine Rücksicht genommen, sondern waren für die erstatteten Vorschläge, nur rein sachliche Erwägungen maßgebend. Für den Vorstand wurden 2 Mitglieder und Ersatzmitglieder, für den Überwachungsausschuß 6 Mitglieder und 6 Ersatzmitglieder und in das Schiedsgericht 3 Mitglieder in Vorschlag gebracht. Festgestellt sei, daß die Industrie des Graslitzer Bezirkes an der Beitragsleistung für die Bezirkskrankenversicherungsanstalt mit 48% beteiligt ist.

Trotz dieses Sachverhaltes wurde entgegen den gesetzlichen Bestimmungen für den Vorstand nicht ein einziger Industrievertreter ernannt, hingegen a Landwirte und ein Gewerbetreibender, welche zusammen 7 Arbeitnehmer beschäftigen.

Die ernannten Ersatzmänner beschäftigen zusammen 15 Arbeitnehmer. In den Überwachungsausschuß wurde ebenfalls keiner von den vorgeschlagenen Arbeitgebern ernannt, sodaß auch dort nicht eine einzige protokollierte Firma vertreten ist. Im Schiedsgerichte blieb die Gruppe der protokollierten Firmen ebenfalls unberücksichtigt.

Wie bei der Ernennungen vorgegangen wurde, erhellt z. B. aus der Tatsache, daß ein angestellter Werksbeamter als Arbeitsgeber ernannt wurde, wobei zu berücksichtigen ist, daß die Arbeiter des Werkes, bei welchem dieser Beamte angestellt ist, bei der Bruderlage versichert sind und er daher nur als Arbeitgeber für seine Hausgehilfin in Frage kommt.

Die ernannten Personen gehören fast ausschließlich der Landwirtschaft anderen versicherte Arbeitnehmer im ganzen Bezirke Graslitz, 1,8% der Versicherten ausmachen. In der Gruppe der Arbeitgeber ist die Landwirtschaft, trotz dieses geringfügigen Prozentsatzes von 1;8% versicherter Arbeitnehmer mit 60% ernannter Mitglieder vertreten. Die als Arbeitgeber ernannten, ordentlichen Mitglieder des Vorstandes und des Überwachungsausschusses beschäftigen 89 Versicherte, also noch einmal 1% der Gesamtzahl der Versicherten, die im Bezirke rund 10.000 beträgt.

Auf Grund dieser, allen sachlichen Erwägungen hohnsprechenden Ernennungspraxis ist die Industrie, die den größten Teil der Beiträge für die Bezirkskrankenversicherungsanstalt leistet, von jeder Anteilnahme an der Verwaltung der Bezirkskrankenversicherungsanstalt ausgeschlossen worden. Ja, man muß offen von einer Brüskierung dieses Teiles der Arbeitgeber sprechen und die empörende Tatsache feststellen, daß bei diesen Ernennungen sachliche Erwägungen bewußt in den Hintergrund gestellt wurden und nur rein parteipolitische Erwägungen maßgebend gewesen sein müssen. Durch dieses Vorgehen hat die Regierung den Beweis erbracht, daß sie ohne Rücksichtnahme auf die wirtschaftlichen Organisationen vorgeht, wenn es gilt, parteiegoistische Ziele zu fördern, - also ein Zustand, der jeder Demokratie hohnspricht. Außerdem verstoßen diese Ernennungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen des Artikels 2 § 131 d. G. Nr. 148/1928, als auch der §§ 69 und 54 dieses Gesetzes.

Ähnlich wie im Bezirke Graslitz wurde auch in den anderen Bezirken vorgegangen, so in Asch und Elbogen, wo die aus industriellen Kreisen vorgeschlagenen Vertreter der Arbeitgeber, ebenfalls restlos übergangen wurden, obwohl die in der Industrie beschäftigten Versicherten, z. Bsp. im Bezirke Asch 69%, im Bezirke Elbogen 76%, im Bezirke Falkenau 56%, in Neudek 75% und in Kaaden 72% der Gesamtzahl der Versicherten erreichen. Vollständig unbefriedigend sind auch die Ernennungen in dieser Richtung in den Bezirken Karlsbad und Eger.

Daß auch bei den Ernennungen auf die Zusammensetzung der Bevölkerung in nationaler Beziehung keine Rücksicht genommen wurde, braucht wohl nach den Erfahrungen bei den 1/3 Ernennungen in die Bezirks- und Landesvertretungen nicht Wunder nehmen.

Aus diesen Feststellungen allein geht hervor, daß diese Zustände unhaltbar sind und fragen daher die Unterzeichneten an, ob der Herr Minister bereit ist:

1. die durchgeführten Ernennungen sofort zu widerrufen und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unter gerechter Berücksichtigung der erstatteten Vorschläge, Neuernennungen durchzuführen,

2. alle Vorkehrungen zu treffen, damit ehestens die ordnungsgemäßen Wahlen in diese Körperschaften durchgeführt werden können.

Prag, am 23. Mai 1929.

Ing. Kallina,

Horpynka, Dr. Lehnert, Schneider, Dr. Jabloniczky, Ing. Jung, Knirsch, Gregorovits, Weber, Matzner, Siegel, Dr. Koberg, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Dr. Szüllö, Fedor, Krebs, Geyer, Dr. Wollschack, Wenzel, Simm.

Pùvodní znìní ad 2278/XVIII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

und den Eisenbahnminister

betreffend das Bestätigungsrecht zur Erlangung ermäßigter Rückfahrkarten für deutsche Studierende.

Studierenden der Hochschule wird durch die Eisenbahnverwaltung über ihr Ansuchen bei Nachweis der Würdigkeit und Bedürftigkeit zu Beginn der Ferien eine ermäßigte Rückfahrkarte ausgefolgt. Das Recht, die Wündigkeit und Bedürftigkeit solcher Gesuche zu bestätigen, wurde über Verfügung des Eisenbahnministeriums dem "Svaz" der èsl. Studenten gegeben, in Ansuchen des Vereines "Deutsche Studentenfürsorge" um Bewilligung zur Ausstellung dieser Bestätigungen für die deutschen Studierenden wurde vom Eisenbahnministerium mit der Begründung abgewiesen, daß die Satzungen der "Deutschen Studentenfürsorger keinen beamteten Vertreter des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur im Vereinsausschuß haben.

Die "Deutsche Studentenfürsorge" ist ein Verein, in dessen Ausschuß die Fakultäten der Hochschulen 10 Professoren und die studierenden Gruppen 10 Studierende zu gemeinsamer sozialer Fürsorge entsenden. Die verdienstvolle Tätigkeit der "Deutschen Studentenfürsorge" wird in aller Öffentlichkeit ausgeübt und kann jederzeit auch von Vertretern des Unterrichtsministeriums überprüft werden. Einen offiziellen Vertreter dieses Ministeriums - wahrscheinlich einen tschechischen. Beamten, da es deutsche Beamte ja fast gar nicht in diesem Ministerium gibt - in den Ausschuß dieses deutschen Vereines aufzunehmen, geht wohl über das Ausmaß dessen, was man uns Deutschen zumuten kann, zumal übrigens gerade das Ministerium für Schulwesen und Volkskultur bisher allen Fürsorgeaktionen zu Gunsten der deutschen studierenden nur ein sehr geringes Verständnis und Entgegenkommen bewiesen hat. Andererseits ist die Zumutung, zum tschechischen "Svaz" um die Bestätigung gehen zu müssen, für deutsche Studierende beschämend und entwürdigend.

Die Gefertigten Fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur und den Eisenbahnminister:

Sind Sie gewillt, diese durch nichts gerechtfertigte und beschämende Verfügung sofort außer Kraft zu setzen und der "Deutschen Studentenfürsorge" das Recht zur Ausstellung der Bestätigungen für deutsche Studierende zu geben?

Prag, am 3. Mai 1929.

Dr. Schollich,

Ing. Kallina, Matzner, Dr. Lehnert, Dr. Keibl, Dr. Jabloniczky, Ing. Jung, Krebs, Wenzel, Simm, Gregorovits, Dr. Szüllö, Horpynka, Dr. Koberg, Weber, Scheider, Fedor, Knirsch, Dr. Wollschack, Geyer, Siegel.

Pùvodní znìní ad 2278/XIX.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen

an den Eisenbahnminister

wegen der Folgen mangelhafter Kenntnis der Dienstsprache für die Qualifikation.

Unter dem 4. Jänner l. J. hat das Eisenbahnministerium einen Erlaß Zl. 39.391-Pers. 1-1928 herausgegeben, welcher den Titel führt; "Nachsicht der Folgen einer ungünstigen Qualifikation, zuerkannt den Bedienstetenwegen Unkenntnis der Dienstsprache."

Der Wortlaut dieses Erlasses ist folgender: "Das E. M. konstatiert, daß bei Durchführung des Erl. vom 24. Feber 1923, Z. 1772/I/4 über Prüfungen aus der Dienstsprache sehr nachsichtig vorgegangen wurde. Ein Beweis dessen ist außer anderem auch der Fakt, daß an das E. M. keine Beschwerden einlangten, welche dokumentierten, daß in konkreten Fällen allzustrenge und gegen Intentionen des zit. Erl. vorgegangen worden wäre.

Insoweit es sich um die Gehaltsschädigungen der Bediensteten handelt, bei welchen eine Unkenntnis der Dienstsprache sichergestellt wurde, macht das E. M. aufmerksam, daß die Unkenntnis der Dienstsprache keine unmittelbare Ursache einer eventuellen Gehaltsschädigung war, sonder n es handelte sich um die Fragen einer mindergünstigen Qualifikation. Die Bahnverwaltung hat dann nach der Bestimmung der Regierungsverordnung 15/1927 S. d. G. u. V. keine Möglichkeit, diese Folgen einer ungünstigem Qualifikation zu korrigieren, denn die Zeit, während welcher die ungünstige Qualifikation dauerte, d. i. bis 1. Jänner 1926, war für eine zeitliche Erhöhung, auch wenn nur eine genügende Note, und für die zeitliche und gehaltische Vorrückung mit einer Note ungemügend, nach dem 1. Jänner 1926 für eine Gehaltserhöhung eine vorwiegend genügende in die entscheidende Dauer für die Überführung nicht einberechenbar, auch nicht einberechenbar für die Gehaltserhöhung.

Für das E. M. Dr. Kroužilka m. p."

Wie aus diesem Erlaß hervorgeht, leugnet das Eisenbahnministerium, daß Unkenntnis der Dienstsprache eine Ursache von Gehaltsschädigungen bildet. Andererseits gibt es jedoch wieder zu, daß diese Unikenntnis Ursache einer ungünstigen Qualifikation und auf diese Weise schließlich doch die eigentliche Ursache von Gehaltsschädigungen ist. Dem Bediensteten kann es vollständig, gleichbleiben, ob die Unkenntnis (besser wohl mangelhafte Kenntnis denn vollständige Unkenntnis dürfte kaum vorkommen) die "unmittelbare" oder mittelbare Ursache seiner Gehaltsschädigung darstellt. Tatsache ist, daß viele Bedienstete trotz der durch ihre Volkszugehörigkeit bedingten vorzüglichen Kenntnis der Dienstsprache eine durchaus nicht hervorragende Diensteignung aufweisen, wie u. a. die Lahmlegung des Verkehrs in der Kälteperiode bewies, während es eine Anzahl deutscher Bediensteter gibt, welche trotz ungenügender Kenntnis der Dienstsprache eine vorzügliche Dienstleistung aufweisen. Kenntnis oder Unkenntnis einer Sprache ist beim Eisenbahndienst keineswegs ausschlaggebend. Maßgebend sind vielmehr ganz andere Momente, wie Pflichteifer, Geistesgegenwart u. dgl.

Die Staatseisenbahnverwaltung drückt sich also, wie der zitierte Erlaß beweist, um die soziale Notwendigkeit herum, die Folgen der Sprachenprüfungen, bei vvelchen es doch wesentlich auf die Einstellung der Prüfenden zum Prüfling ankam, aufzuheben. Das ist der kurze Inhalt des Erlasses, dessen Tendenz keineswegs der vom Ministerpräsidenten Švehla am 16. Oktober 1926 abgegebenen Regierungserklärung entspricht, wonach "Gleiche mit Gleichen" über die Probleme des Staates, der Kultur und Wirtschaft verhandeln sollen.

Aus diesen Gründen stellen die Gefertigten an den Eisenbahnminister folgende Anfrage:

1.) Ist er sich bewußt, daß des zitierte Erlaß Z. 39.391 - v. 4. Jänner 1929 den in der genannten Regierungserklärung bekanntgegebenen Absichten widerspricht und daß es ein Gebot sozialer und nationaler Gerechtigkeit ist, die Folgen des Sprachenprüfungen - mögen diese nun unmittelbare oder mittelbare sein - endlich aufzuheben?

2.) Ist er bereit, diese Aufhebung sofort durchzuführen?

Prag, den 22. Mai 1929.

Ing. Jung,

Geyer, Simm, Wenzel, Dr. Wollschack, Knirsch, Dr. Schollich, Siegel, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Szentiványi, Nitsch, Füssy, Koczor, Dr. Korláth, Dr. Holota, Dr. Koberg, Schneider, Matzner, Weber, Dr. Keibl, Horpynka.

Pùvodní znìní ad 2278/XX.

Interpellation

der Abgeordneten Ing. Jung, Wenzel und Genossen

an den Handelsminister und Minister des Innern

betreffend einseitige Bevorzugung einer Regierungspartei bei Besetzung von Kammerratsmandaten.

Bei der Handels- und Gewerbekammer für Schlesien in Troppau wurden anfangs dieses Jahres durch Ableben und Niederlegung drei Kammerratsmandate frei. Der Zentralverband gewerblicher Genossenschaften und Verbände im Kammerbezirke Troppau sowie der Troppauer Gewerbeverein schlugen der Handels- und Gewerbekammer in Troppau einvernehmlich folgende Personen vor: Rudolf Hampel, Bäckermeister und Mitglied der Landesvertretung; Rudolf Gudrich, Stadtrat, Schneidermeister und Vorstand des Zentralverbandes der Schneidergenossenschaften; ferner den Obmann des Gewerbevereines Herrn Langer.

Der zweitgenannte ist Mitglied der deutschem nationalsoz. Arbeiterpartei. Daß er das Vertrauen der gewerblichen Kreise genießt, beweist seine Stellung als Obmann des Reichsverbandes der Schneidergenossenschaft, Obmannstellvertreter der gewerbl. Kreditkasse, Direktor - Stellvertreter des schlesischen Gewerbe- Förderungsinstituts, Leiter der fachlichen Fortbildungsschule der Schneidergewerbe u. s. w.

Trotzdem - wie bemerkt - der Vorschlag durchaus einmütig erfolgte und die Handels- und Gewerbekammer ihn weiterleitete, wunde Herr Gudrich nicht ernannt. An seiner Stelle wurde vielmehr der Schuhmachermeister Karl Mende, Obmann des Landesverbandes der Schuhmachergenossenschaften, ernannt. Es ist dies der zweite Schuhmacher, welcher im Kammerrate vertreten ist, während die Schneidermeister dort überhaupt nicht vertreten sind.

Die diesfalls angestellten Erhebungen haben zutage gefördert, daß ein Mitglied der Troppauer Ortsgruppe der deutschen Gewerbepartei bei Herrn Abgeordneten Tichý vorsprach und dieser sich für die Nichternennung des Herrn Gudrich und die Ernennung des Herrn Mende verwendet hat. Herr Abgeordnete Tichý hat diesen Umstand dem Abgeordneten Ing. Rud. Jung, ausdrücklich zugegeben.

Herr Abgeordnete Tichý hat auch hiebei ausdrücklich betont, daß die Parteizugehörigkeit des Herrn Gudrich für dessen Nichternennung maßgebend war, Damit ist der klare Nachweis erbracht, daß für Ernennungen in fachliche Körperschaften durchaus nicht die fachliche Eignung, sondern nur die Zugehörigkeit zu bestimmten Parteien ausschlaggebend ist. Gewisse Parteien wenden ohne Rücksicht darauf, ob in ihren Reihen ausgezeichnet qualifizierte Fachleute vorhanden sind, bei den Ernennungen übergangen. So war es bei den Ernennungen in die Landesund Bezirksvertretungen und auch bei den Ernennungen in die Bezirks - Sozialversicherungsanstalten. Allerdings hat in beiden Fällen die Regierung abgeleugnet, daß bei der Ernennung eine bestimmte Parteizugehörigkeit maßgebend was. Eine derartige Ausrede ist in diesem Fall nicht möglich, weil des klare Beweis vorliegt.

Die Gefertigten richten daher an die beidem Minister folgende Anfrage:

1.) Wie vermögen sie den ausgesprochenen Fall politischer Korruption, welcher sich bei der Besetzung der Troppauer Kammerratsmandate ereignete, zu rechtfertigen?

2.) Sind sie bereit, diese auf so merkwürdige Art zustande gekommenen, Besetzung rückgängig zu machen und dem Wunsche der fachlichen Organisationen nach Ernennung des Hernn Rudolf Gudrich Rechnung zu tragen?"

Prag, den 22. Mai 1929.

Ing. Jung, Wenzel,

Dr. Schollich, Dr. Wollschack, Simm, Siegel, Ing. Kallina, Füssy, Dr. Holota, Dr. Koberg, Schneider, Matzner, Geyer, Krebs, Knirsch, Weber, Horpynka, Dr. Lehnert, Dr. Keibl, Szeavtiványi, Nitsch, Koczor, Dr. Korláth.

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