Pùvodní znìní ad 2313./XIX.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen

an den Vorsitzenden der Regierung,

betreffend die Herausgabe der Regierungsverordnung zum Gesetze Nr. 104/1926.

Das Gesetz Nr. 104/1926 hat der Regierung die Verpflichtung auferlegt zu den §§ 17 (Anpassung der Staatslehrer dienstpragmatik an die besonderen Dienstverhältnisse der Volks- und Bürgerschullehrer) und 23 (Anrechnung von Zeiträumen für die Gehaltsvorrückung), § 24, Abs. 1 (Höhe des Einkommens, bei denen ein Kind als versorgt anzusehen ist), § 26, Abs. 1 (Abschätzung der Naturalgenüsse der nichtleitenden Lehrer) und § 27 (Ersatz der Dienstesauslagen und Bemessung der Substitutionsgebühren) und § 32 (Anpassung der für die Staatsbeamten geltenden Bestimmungen betreffend die Ruhe- und Versorgungsgenüsse an die besonderen Dienstverhältnisse der Volks- und Bürgerschullehrer) eine besondere Verordnung zu erlassen.

Dieser gesetzlichen Anordnung ist die Regierung bisher nur hinsichtlich des § 17 nachgekommen. Obwohl seit der Herausgabe des eingangs bezogenen Gesetzes bereits nahezu 3 Jahre verflossen sind, hat die Regierung die ihr durch das neue Lehrergesetz auferlegte Verpflichtung bezüglich der übrigen obgenannten Paragraphen desselben bisher vollständig vernachlässigt.

Diese Versäumnis der Regierung macht sich besonders drückend hinsichtlich der Vorschrift der §§ 23 und 27 geltend.

Da die Regierung noch immer nicht im Sinne des § 23 bestimmt hat, welche außerhalb des öffentlichen Schuldienstes verbrachten Zeiträume für die Vorrückung als Volks- bezw. Bürgerschullehrer einzurechnen sind, so wird den nach dem 1. September J919 angestellten Lehrern weder der Militärdienst, noch die Zeit der Wirksamkeit au Privatschulen, noch die Verwendung in sonstigen Ämtern oder Anstalten für die Vorrückung eingerechnet.

Dieser, mit dem Begriffe einer geordneten Verwaltung völlig unvereinbare Zustand verlangt dringend Abhilfe.

Es wird daher die Anfrage gestellt:

1. Sind dem Herrn Ministerpräsidenten, der als Chef der Regierung für deren Handlungen und Unterlassungen die Verantwortung trägt, diese völlig unhaltbaren Zustände bekannt?

2. Ist er bereit, die sofortige Herausgabe mindestens der beiden zuletzt bezeichneten Verordnungen mit Rückwirkung auf den 1. Jänner 1926 zu veranlassen und zwar in der Weise, daß deren Vorteile auch die vor dem 1. Jänner 1926 angestellten Lehrer teilhatfig werden?

Prag, am 24. Mai 1929.

Dr. Schollich,

Ing. Jung, Dr. Wollschack, Knirsch, Szentiványi, Nitsch, Füssy, Dr. Holota, Dr. Korláth, Koczor, Simm, Geyer, Wenzel, Dr. Keibl, Matzner, Schneider, Dr. Koberg, Weber, Dr. Lehnert, Horpynka, Siegel, Ing. Kallina.

Pùvodní znìní ad 2313./XX.

Interpellation

der Abgeordneten Otto Horpynka und Genossen

an den Innenminister

wegen ungebührlichen und unberechtigten Vorgehen eines Gendarmerieorganes.

Den Reisebeamte einer inländischen Firma war am 10. Mai d. J. in Kratzau geschäftlich tätig. Er wurde von dem Gendarmeriewachtmeister František Zimota auf der Straße angehalten und aufgefordert, sich zu legitimieren. Der Reisende hatte zwar seine Jahreskarte und sonstige Ausweise bei sich, der Gendarm verlangte aber die Legitimation von der Bezirksbehörde, die allerdings der Reisende nicht aufweisen konnte, weil die Firma bisher die Ausstellung einer solchen Legitimation von der Bezirksbehörde nicht angefordert hat. Statt dem Wunsche des Reisebeamten, die Angelegenheit auf der Wachstube oder sonst wo in einem Lokale zu ordnen, nachzukommen, rief der Gendarm eine Menschenansammlung hervor und durchsuchte auf der Straße sogar das Bestellbuch des Reisebeamten, schrieb 3 Firmen heraus und nahm dann weitschweifig die Personalien auf. Durch Zeugen kann festgestellt wenden, daß das Verhör auf der Straße eine halbe Stunde dauerte.

Für den Gendarm bestand gar kein Anlaß, den Reisenden wie einen Landstreicher zu behandeln. Wie sehr der Reisende durch das Vorkommnis der Möglichkeit einer geschäftlichen Schädigung ausgesetzt ist, geht daraus hervor, daß er bei den Kunden, die er nachher besuchte, berichten mußte, wieso es zu dem Menschenauflauf gekommen sei, dessen Mittelpunkt er gewesen war. Der Gendarm hat bei der Ausübung seiner Dienstpflicht sicherlich nicht den Dienstinstruktionen entsprechend gehandelt, hat aber auch das notwendige Taktgefühl vermissen lassen, das man bei jedem amtlichen Organ voraussetzen muß.

Die Unterzeichneten fragen daher den Herrn Minister des Innern, ob er geneigt und bereit ist, diesem Fall strengstens untersuchen zu lassen, den genannten Gendarm zur Verantwortung zu ziehen und dafür zu sorgen, daß durch entsprechende Belehrung der Gendarmerieorgane solche Fälle sich nicht wiederholen?

Prag, am 28. Mai 1929.

Horpynka,

Wenzel, Geyer, Matzner, Dr. Schollich, Siegel, Szentiványi, Dr. Holota, Nitsch, Koczor, Weber, Dr. Koberg, Dr. Lehnert, Dr. Wollschack, Ing. Jung, Knirsch, Simm, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Schneider, Dr. Korláth, Füssy.

Pùvodní znìní ad 2313./XXI.

Interpellation

der Abg. Ing. Jung, Dr. Wollschack und Genossen

an die Gesamtregierung

wegen rascher Hilfe für die in letzter Zeit durch schwere Unwetterkatastrophen heimgesuchten Gebiete in Nordmähren und Schlesien.

Am 13. Mai ging in den Abendstunden über die Gemeinden Lichten, Zossen, Klein - Herlitz, Seitendorf, Koschendorf und Freihermersdorf bei Bennisch ein schweres Gewitter verbunden mit einem wolkenbruchartigen Regen nieder. Der Hummus wurde samt den Saaten von den Feldern ins Tal geschwemmt, die Gräben wurden verschüttet, Wege und Straßen aufgerissen, Zäune und Geräte vom Wasser fortgetragen und große Gebiete fruchtbarer Felder und Wiesen mit Gerölle und Sand bedeckt. In Koschendorf wurden 2 Brücken weggerissen, in Boidensdorf brannte das Anwesen des Wirtschafters Beutel infolge Blitzschlages samt Vorräten und Maschinen nieder.

Vierzehn Tage später wurde die Gegend von Freihermersdorf, Bennisch und Lobenstein von einem gleichen Unwetter verheert, die Schäden sind sehr bedeutend und der Frühjahrsanbau ist in diesen Gebieten fast vollständig vernichtet. Am 25. ds. M. wurde in Nordmähren das Gebiet von Stadt - Liebau, Gewitsch, Dörfles, Albendorf, Hinterehrensdorf und Jaromeritz in der gleichen Weise durch schwere Unwetter geschädigt. In Stadt - Liebau wurden die Felder fast vollständig abgeschwemmt. Der Libauer Bach überflutete die Häuser im der Olmützer-, Weißkirchner- und Wassergasse und setzte sie ein Meter tief unter Wasser. Außer den schweren Schäden an Gebäuden, Straßen und Brücken wurde auch hier viel Gerät weggeschwemmt. Der Schaden wird in Stadt - Liebau allein auf 120.000 Kè geschätzt.

Von diesen Schäden sind am schwersten in Nordmähren und Schlesien die gebirgigen Teile mit armer Landwirtschaft getroffen und es tut rasche Hilfe der Regierung um so dringender Not, als die Geschädigten, aller Mittel entblößt, nun die abgeschwemmten Felder in größter Eile notdürftig herrichten und an einen zweiten Anbau schreiten müssen, nm wenigstens eine kleine Ernte für das laufende Jahr zu retten.

Die Unterzeichneten fragen daher die Regierung an:

Ist sie bereit, raschestens den durch die Unwetterkatastrophen in Nordmähren und Schlesien schwer Geschädigten die dringendste Hilfe angedeihen zu lassen, und weiters die Schäden durch amtliche Organe sofort an Ort und Stelle genau zu erheben, damit für eine weitere Unterstützung die notwendigen Unterlagen geschaffen werden.

Die weiteren Unterstützungen müßten dann gerecht und so bemessen werden, daß die Geschädigten in die Lage kommen, die schweren Folgen des Unwetters wirtschaftlich zu überdauern und damit sie an ihre Beseitigung schreiten können.

Prag, am 3. Juni 1929.

Ing. Jung, Dr. Wollschack,

Simm, Geyer, Wenzel, Knirsch, Matzner, Ing. Kallina, Dr. Keibl, Szentiványi, Koczor, Nitsch, Horpynka, Dr. Lehnert, Schneider, Dr. Schollich, Dr. Koberg, Weber, Siegl, Füssy, Dr. Korláth, Dr. Holota.

Pùvodní znìní ad 2313./XXII.

Interpellation

der Abgeordneten Schäfer Schweichhart, de Witte und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

wegen der drohenden Reaktion im Schulwesen.

Einer Meldung des "Národní osvobození" zufolge machen sich Bestrebungen geltend, die auf eine Außerkraftsetzung der Erlässe des seinerzeitigen Schulministers Habrman über die Teilnahme von Schulkindern an religiösen Übungen hinzielen und die Vermehrung der aus öffentlichen Mitteln erhaltenen konfessionellen Schulen bezwecken. Nach Meldungen anderer Blätter sind derartige Maßnahmen sogar bereits im Schulministerium in Vorbereitung.

Wenn diese Meldungen sich bewahrheiten, dann werden die bescheidenen Fortschritte, die inbezug auf die Loslösung des Schulwesens vom kirchlichen Einfluß in der Èechoslovakischen Republik errungen wunden, zur Gänze wiederum zunichte gemacht. Eine solche Absicht müßte aber auf den Widerstand der übergroßen Mehrheit der Bevölkerug stoßen, die, ohne die religiöse Freiheit des Einzelnen antasten zu wollen, die weltliche und von jedem kirchlichen Einfluß freie Schule verlangt.

Wir fragen daher den Herrn Minister:

Ist er bereit, die bindende Erklärung abzugeben, daß eine Rückgängigmachung der im Zusammenhang mit dem kleinen Schulgesetz ergangenen Erlässe nicht beabsichtigt ist?

Prag, den 6. Juni 1929.

Schäfer, Schweichhart, de Witte,

Kaufmann, Heeger, Ing. Neèas, Schuster, Klein, Roscher, Pohl, Tayerle, Taub, Blatny, Katz, Chalupník, Hackenber, Kirpal, Dietl, Grünzner, Dr. Czech, Leibl.

Pùvodní znìní ad 2313./XXIII.

Interpellation

der Abgeordneten Kirpal und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der schikanösen Behandlung des Gemeindevorstehers Josef Bruch in Marschen, Bezirk Aussig a./E., durch den Bezirkshauptmann Dr. Urfus der Bezirksbehörde in Aussig a./E.

Mit der Vorladung vom 12. März 1929, Zahl 17.817, die von Herrn Dr. Urfus unterzeichnet ist, wurde der Gemeindevorsteher Josef Bruch im Marschen unter Androhung einer Geldstrafe von 50 Kè aufgefordert, mit dieser Vorladung als Beschuldigter am 22. März 1929, 91/2 Uhr vormittags in Angelegenheit: § 25 des Gesetzes zum Schutze der Republik (Zustellung der Widmungskarte Anton Merzbauer) bei der Bezirksbehörde in Aussig, Marktplatz Nr. 1., Kanzlei Nr. 11, 2. Stock zu erscheinen, widrigens er vorgeführt werden würde.

Schon der Ton, in dem diese Vorladung gehalten ist, ist für einen Gemeindevorsteher, also für einen öffentlichen Funktionär und für die von ihm vertretene Gemeinde vertretend. Die erstmalige Vorladung unter Androhung einer Geldstrafe und der zwangsweisen Vorführung ist nach § 9 der kaiserlichen Verordnung vom 20. April 1854, R. G. Bl. Nr. 96, nur ausnahmsweise in dringenden Fällen zulässig. Ein solcher ausnahmsweiser dringender Fall war hier nicht gegeben. Dem Gemeindeamte Marschen ist übrigens von einem Auftrage zur Zustellung einer Widmungskarte tun Anton Merzbauer nicht bekannt. Dagegen ist dem Gemeindeamte eine Einberufungskarte zur Zustellung an ihn am 29. Jänner 1929 zugegangen. Diese Zustellung wurde vollzogen und der Akt am 11. Feber 1929 der Bezirksbehörde in Aussig zurückgegeben. Es lag also überhaupt. kein Anlaß zu einer Vorladung in dieser Sache vor.

In welcher Weise Herr Bezirkshauptmann Dr. Urfus den Gemeindevorsteher Josef Bruch in Marschen behandelt, geht nicht nur aus der gekennzeichneten Vorladung, sondern auch noch aus folgendem Tatbestandes hervor:

Unterm 13. Feber 1929, Z. 4717 wurde der Gemeindevorsteher Bruch von Herrn Bezirkshauptmann Dr. Urfus zur Bezirksbehörde in Aussig vorgeladen. Als Gegenstand der Vorladung war vermerkt: "Eisenbahnlegitimation". Der Gemeindevorsteher entsprach dieser Vorladung nicht und entschuldigte sein Nichterscheinen unterm 22. Feber 1929, Zahl 189, mit einer Erkrankung an Ischias. Gleichzeitig ersuchte er um Übersendung des Aktes an das Gemeindeamt zur Äußerung. Diesem billigen Ersuchen entsprach die Bezirksbehörde, bezw. Herr Bezirkshauptmann Dr. Urfus nicht, sondern lud den Gemeindevorsteher neuerlich für den 28. Feber 1929, Zahl 4717, unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 50 Kè und der zwangsweisen Vorführung vor. Am 8. März 1929 ließ Herr Dr. Urfus den Gemeindevorsteher länger als eine viertel Stunde im ungeheizten Vorhause warten. Erst als der Gemeindevorsteher drohte wegzugehen, wunde er vorgenommen. Dr. Urfus hielt es nicht für nötig, einem ischiaskranken Manne einen Sitz anzubieten, ließ ihn vielmehr während der ganzen Dauer der Verhandlung durch volle 11/4 Stunden stehen, wodurch die Schmerzen des Gemeindevorstehers derart gesteigert wurden, daß er nur mit Aufbietung aller Willenskraft die Ruhe bewahren konnte, zumal er Kriegsverletzter mit 85 Erwerbsunfähigkeit ist. Die Vorladung war, wie ihr Ergebnis zeigte, ganz überflüssig gewesen. Die nötigen Aufklärungen hätten unschwer im Korrespondenzwege gegeben wenden können.

Die Gefertigten richten an den Herrn Minister des Innern die Anfrage:

1. Ob ihm dieses schikanöse Vorgehen des Herrn Bezirkshauptmannes Dr. Urfus bekannt ist;

2. wenn nicht, ob der Herr Minister bereit ist, die Angelegenheit zu untersuchen und

3. falls sich die Richtigkeit des hier angeführten Tatbestandes ergibt, ob er bereit ist, Abhilfe zu schaffen und dem Bezirkshauptmann, Dr. Urfus aufzutragen, sich beim Gemeindevorsteher Josef Bruch in gehöriger Weise zu entschuldigen.

Prag, am 23. Mai 1929.

Kirpas,

Pohl, Kaufmann, Leibl, Grünzner, Chalupník, Heeger, Ing. Neèas, Taub, Hackenberg, Tayerle, de Witte, Schweichhart, Schuster, Dr. Czech, Schäfer, Katz, Blatny, Dietl, Roscher, Klein.

Pùvodní znìní ad 2313./XXIV.

Interpellation

der Abgeordneten Schäfer, Blatny, Kirpal und Genossen

an die Regierung

wegen Novellierung des Kriegsbeschädigtengesetzes.

Am 30. November 1926 wurde im sozialpolitischen Ausschuß des Abgeordnetenhauses, dann auch im Budgetausschuß und später im Abgeordnetenhaus und im Senat nachfolgender Resolutionsantrag einstimmig angenommen:

"Die Regierung wird aufgefordert, das Kriegsbeschädigtengesetz ehenstens zu novellieren und hiebei vor allem die in den Initiativanträgen 549 (Schubert), 557 (Zajicek), 698 (Èuøík) dargelegten Forderungen weitgehendst zu berücksichtigen."

In diesem von beiden Häusern der Nationalversammlung einmütig angenommenen Antrag wird ausdrücklich die eheste Novellierung gefordert. Seit der Annahme der Antrages sind aber jetzt schon über zwei Jahre und fünf Monate verstrichen, ohne daß von seiten der Regierung etwas unternommen worden wäre, um dem Resolutionsantrag zu genügen. Die darin erwähnten Initiativanträge wurden schon im Juni 1926 eingebracht und bezwecken die Verlängerung der Anmeldefrist für die Erhebung des Anspruches auf Kriegsbeschädigtenernte, die Schaffung eines Einstellungsgesetzes für Schwerkriegsbeschädigte in öffentliche und private Dienste und eine vollkommene Novellierung des bestehenden Versorgungsgesetzes. Seit dem Jahre L922 wurde keine Verbesserung des bestehenden Versorgungsgesetzes mehr vorgenommen, während alle anderen ehemals kriegführenden Staaten unterdessen schon bedeutende Verbesserungen vornahmen. Wir verweisen nur z. B. auf Frankreich oder auf Österreich, wo schon zehn Novellen herausgegeben wurden und die elfte in Behandlung steht, oder auf Deutschland, auf Bulgarien, das erst in letzter Zeit wieder 50 Millionen Leva der Verbesserung der Kriegsbeschädigten für sorge zuführte usw.

Bei uns aber wurde bisher erst eine einzige. Novellierung vorgenommen, die aber absolut nicht auf die tatsächlichen Verhältnisse Rücksicht nahm und die Versorgungsansprüche nicht im entferntesten so regelte, wie dies den Notwendigkeiten einer halbwegs angemessenen Versorgung der Kriegsbeschädigten entsprechen würde. Wir verweisen bei dieser Gelegenheit auch auf die internationale vergleichende Statistik in Bezug auf die Rentenversorgung in den einzelnen ehemals kriegführenden Staaten, die vom Internationalen Arbeitsamt in Genf herausgegeben wurde, nach welcher die Versorgung der Kriegsbeschädigten in der Èechoslovakei an letzter Stelle steht. Gerade diese vollkommen objektive Statistik beweist, daß die Forderungen der Kriegsbeschädigten nach Verbesserung ihrer Lage voll begründet sind. Auch die von den Kriegsbeschädigten- und Kriegsteilnehmer verbänden mit dem Sitze in Genf, Wien, Paris und Berlin abgehaltenen internationalen Konferenzen haben sich mit dem Problem der èechoslovakischen Kriegsbeschädigtenfürsorge beschäftigt und der Vorstand dieser Internationalen Arbeitsgemeinschaft, der über 4 Mililionen Kriegsopfer vertritt, ist zu wiederholten Malen bei der èechoslovakischen Regierung eingeschritten, um durchzusetzen, daß Verbesserungen in der Fürsorge eintreten. Bis jetzt aber hat die Regierung auf alle diese Schritte einfach nicht reagiert, sondern ist über diese Tatsachen ganz einfach mit vollem Stillschweigen hinweggegangen.

Die Herren Präsidenten des Abgeordnetenhauses und des Senats gaben Vertretern der èechoslovakischen Kriegsbeschädigtenverbände die bindende Erklärung, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die eingangs erwähnte Resolution des sozialpolitischen Ausschusses kein leerer Papierfetzen bleiben werde, sondern auf die Regierung Einfluß zu nehmen, damit dem Wunsche und Willen der gesamten Nationalversammlung unbedingt Rechnung getragen werde. Auch dieser Schritt führte bisher zu keinem Erfolg.

Unterdessen sind die Kriegsbeschädigten gezwungen, weiter zu darben und zu hungern. Die Sterblichkeit in ihren Reihen infolge von Unterernährung, Tuberkulose usw. ist groß und nimmt ständig zu. Es hätte viel Unglück verhütet werden können, wenn rechtzeitig eine Verbesserung der Fürsorge eingetreten wäre. Die Verhältnisse in den Reihen der Kriegsbeschädigten sind geradezu furchtbar und unhaltbar, sodaß die Regierung, wenn sie noch halbwegs soziales Empfinden hat, unbedingt in kürzester Zeit eine durchgreifende Verbesserung vornehmen muß, wenn nicht der Vorwurf erhoben werden soll, daß sie am frühzeitigen Tode Tausender von Kriegsbeschädigten die Schuld trägt.

Das Gesetz über die Einkommensgrenze läuft am 30. Juni ds. J. ab. Die Regierung hat die Verlängerung des Gesetzes ausdrücklich nur bis zu diesem Tage mit dem Hinweis beantragt, daß bis dahin eine Novellierung des Versorgungsgesetzes der Kriegsbeschädigten erfolgen wird. Bis jetzt aber liegt noch kein solcher Novellierungsantrag vor. Es ist daher höchste Zeit, wenn bis zum 30. Juni 1929 das Problem der Kriegsbeschädigtenfürsorge in der Èechoslovakischen Republik so gelöst werden soll, wie es den Interessen der Kriegsbeschädigten, aber auch dem Interesse und dem Ansehen des Staates entspricht.

Die Gefertigten fragen daher die Gesamtregierung, wann sie dem Resolutionsantrage des sozialpolitischen Ausschusses des Abgeordnetenhauses vom 30. November 1926, der dann auch noch vom Budgetausschuß wie auch von der gesamten Nationalversammlung einstimmig angenommen wurde, also Wunsch und Wille des gesamten Parlaments ist, zu entsprechen gedenkt.

Prag, am 23. Mai 1929.

Schäfer, Blatny, Kirpal,

Kaufmann, Leibl, Taub, Grünzner, Schweichhart, Chalupník, Heeger, Biòovec, Ing. Neèas, Katz, Hackenberg, Roscher, Dietl, Dr. Czech, Klein, Pohl, de Witte, Schuster.


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