Pùvodní znìní ad 2313./XIII.

Interpellation

der Abgeordneten Hieronymus Siegel und Genossen

an den Finanzminister

in Angelegenheit unzulässiger Weisungen an die Mitglieder der Steuerkommissionen.

Auf Grund des Erlasses der Finanzlandesdirektion in Prag vom 26. April 1929, Zahl XIII-73/39, welcher auf eine Weisung des Finanzministeriums zurückgeht, haben die Vorsitzenden der Steuerkommissionen unter Hinweis auf die Bestimmung des § 239, Abs. 1 des Gesetzes über die direkten Steuern aufmerksam gemacht, daß sie durch die Beantwortung des von der Kammer in der Angelegenheit der Steuerkommissionen ausgegebenen Fragebogens die Pflicht der Geheimhaltung verletzen würden. Diese Weisung ist im Gesetze nicht begründet, denn der § 239, Abs. 1 des erwähnten Gesetzes bestimmt wörtlich:

"Die Vorsitzenden, sowie alle Mitglieder der Steuerkommissionen haben bei den Verhandlungen in der Kommission nach dem Gesetz, ohne Ansehen der Person, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu verfahren und die Verhandlungen in der Steuerkommission sowie die bei den selben zu ihrer Kenntnis gelangenden Verhältnisse der Steuerpflichtigen strengstens geheim zu halten."

Die durch diese Bestimmung festgesetzte Geheimhaltungspflicht wird noch durch das Gelöbnis näher erklärt, das die Mitglieder der Steuerkommissionen bei Beginn ihrer Tätigkeit zu leisten haben. Dieses Gelöbnis hat gemäß § 239, Abs. 2, folgenden Wortlaut:

"Ich gelobe auf Ehre und Gewissen, daß ich bei den Verhandlungen in der Steuerkommission nach dem Gesetz, ohne Ansehen der Person, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen vorgehen und, was mir durch die Verhandlungen in der Steuerkommission überhaupt und insbesondere von den Verhältnissen der Steuerpflichtigen bekannt wird, strengstens geheim halten werde."

Die Kammer, welche die Bestimmungen über die Geheimhaltungspflicht genauestens selbstverständlich schon vor der Aussendung des Fragebogens bekannt waren und die als öffentlich rechtliche Körperschaft niemals den Versuch machen würde, Kommissionsmitglieder zur Verletzung der Geheimhaltungspflicht verleiten zu wollen, hat in ihren Fragebogen keine Fragen gestellt, deren Beantwortung eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht voraussetzen würde. Es handelt sich lediglich um die Erhebung der formalen Praxis der Kommissionen, ohne daß über den sachlichen Inhalt der Verhandlungen oder über die Verhältnisse der Steuerpflichtigen irgendwelche Auskünfte verlangt worden wären.

Vor kurzem hat sich der Steuerausschuss der Kammerzentrale in Anwesenheit des Vertreters der Aufsichtsbehörde, d. i. des Handelsministeriums, mit den eingangs erwähnten Weisungen des Finanzministeriums befaßt. Da in der Zwischenzeit in Erfahrung gebracht wurde, daß im Finanzministerium die Fragebogen der Kammern im Wortlaut gar nicht bekannt sind und das Finanzministerium voreilig zu einer Angelegenheit Stellung genommen hat, die es überhaupt nicht kennt, wurde dem Befremden darüber Ausdruck gegeben, daß das Finanzministerium in einer die Kammern betreffenden Angelegenheit Weisungen ergehen läßt, ohne sich vorher über den Sachverhalt mit den Kammern oder dem Handelsministerium ins Einvernehmen gesetzt zu haben.

Indem die Unterzeichneten darauf hinweisen, dass auch die Entsendung einer Abordnung in das Finanzministerium und deren Aussprache mit dem Herrn Ministerialreferenten ergeben hart, daß das Finanzministerium über Wesen und Zweck der Erhebungen der Kammern vollständig uninformiert war, stellen sie nachstehende Anfragen an den Herrn Finanzminister:

1. Ist er geneigt, dafür zu sorgen, daß den Kammern die ihnen zustehenden gesetzlichen Rechte nicht durch unnötige und unzweckdienliche Maßnahmen der ihm unterstellten Ämter und Behörden geschmälert werden?

2. Ist er geneigt, diese Behörden zu belehren, daß die Handelskammer eine Körperschaft ist, die mit Rücksicht auf die ihr zustehende Bedeutung ihre Kompetenz kennt?

3. Ist er geneigt, dafür zu sorgen, dass überflüssige und verletzende Belehrungen aus dem Tätigkeitsbereiche der ihm unterstellten Behörden angesehenen Körperschaften des Landes und deren Mitgliedern gegenüber unterbleiben und Auftrag zu geben, dass die Weisung des Finanzministeriums, welche dem Erlaß der Finanz - Landesdirektion in Prag vom 26. April 1929, Z. XIII-73/79, zugrunde liegt, zurückgezogen wird?

Prag, am 27. Mai 1929.

Siegel,

Ing. Kallina, Dr. Koberg, Dr. Schollich, Schneider, Dr. Keibl, Szentiványi, Nitsch, Füssy, Koczor, Dr. Korláth, Dr. Holota, Geyer, Dr. Wollschack, Ing. Jung, Weber, Matzner, Dr. Lehnert, Horpynka, Simm, Knirsch, Wenzel.

Pùvodní znìní ad 2313./XIV.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister des Innern

in der Angelegenheit der ergebnislosen Bemühungen, die politische Beziksverwaltung in Schüttenhofen zu veranlassen, das Gemeindeamt in Albrechtsried im Sinne des Artikels XVI der Gemeindeordnung vom 16. April 1864 Zahl 17 bezw. der §§ 103 und 104 dieses Gesetzes dazu zu verhalten, daß es seiner in den § 18 und 19 der Bauordnung enthaltenen Verpflichtung nachkomme.

Die deutsche Gemeinde Albrechtsried wurde nach dem Umsturze durch Ausgemeindung der deutschen Ortschaften Milschitz und Kumpatitz in eine zu 50% èechische Gemeinde verwandelt. Gleichzeitig wurde die öffentliche zweiklassige deutsche Schule aufgelöst und eine èechische zweiklassige Minderheitsschule errichtet. Die deutsche Ortsgemeinde Zallusch, die früher nach Albrechtsried eingeschult war, wurde nunmehr nach Schüttenhofen eingeschult, gleichzeitug aber auch die deutsche Schule in Schüttenhofen aufgelöst. Alle Bemühungen nach Wiedereröffnung der deutschen Volksschule in Albrechtsried blieben ergebnislos. Die Folge davon war, daß rund 50 deutsche Volksschulkinder seit dem Umsturze ohne ordnungsgemäßen deutschen Schulunterricht geblieben sind. Im Jahre 1926 entschloß sich der deutsche Kulturverband, Sitz Prag, in Albrechtsried eine Privatvolksschule zu erbauen. Unter Führung des èechischen Pfarrers Jarolímek setzte nunmehr eine Gegenagitation ein, die es sich zum Ziele setzte, den Bau der deutschen Privatvolksschule unter allen Umständen zu verhindern. Die künstlich konstruierte èechische Mehrheit in der Gemeindevertretung verstand es mit wohlwollender Unterstützung der unter èechischer Leitung stehenden politischen Bezirksverwaltung in Schüttenhofen bis zum heutigen Tage den Bau der deutschen Privatvolksschule zu verhindern.

Man kann geradezu von einem Martyrium sprechen, denn alle Bemühungen, den Schulbau zu beginnen, blieben ergebnislos, trotzdem 50 Schulkinder seit Jahren auf die Eröffnung der deutschen Schule warten, und in dieser Zeit nur mühsam auf dem Wege häuslichen Unterrichtes durch 4 Privatlehrer unterrichtet werden können. Welche Methoden Pfarrer Jarolímek anwendet, erhellt allein aus der Tatsache, daß er bei der im Mai 1928 veranstalteten Demonstrationsversammlung laut Bericht der èechischen "Schüttenhofener Zeitung" vom 5. Mai 1928 am Schlusse seiner Rede folgende Resolution zur Annahme vorschlug:

"Wir verlangen von der Regierung der Èechoslovakischen Republik, daß sie im 10. Jubiläumsjahre des Staates die Errichtung der deutschen Schule nicht erlaubt und die Fortsetzung des Schulbaues den Deutschen verbietet."

Hierauf forderte er die Versammelten auf: "Wollt ihr sein wie eine feste Mauer, auf die ich mich stützen kann im Kampfe gegen die Deutschen, so schwört, daß ihr gegen die Errichtung dieser Schule seid."

Wenn man sich nun vor Augen hält, welchen entscheidenden Einfluß Jarolímek sowohl auf die Bezirksverwaltung in Schüttenhofen als auch auf die Gemeindevertretungs - Mehrheit in Albrechtsried hat, wird man verstehen, warum bisher alle Bemühungen, die Bewilligung zur Errichtung des deutscher Schulbaues zu erhalten, gescheitert sind. Das erste Gesuch um Bewilligung des Baues wunde durch den deutschen Kulturverband am 28. April 1926 überreicht. Im Juni 1926 wurde die für den Schulbau erworbene Bauparzelle von der politischen Bezirksverwaltung in Schüttenhofen kommissionell besichtigt und für Schulzwecke geeignet erklärt. Hierauf wurde das Gesuch um Erteilung der Baubewilligung dem Gemeindeamte in Albrechtsried vorgelegt. Bis August 1927 war es trotz wiederholter Interventionen nicht zu erreichen, daß die Gemeinde eine kommissionelle Begehung veranlaßt, bezw. die Baubewilligung erteilt hätte.

Über Einschreiten bei der politischen Bezirksverwaltung wurde endlich am 13. August 1927 der Gemeindevorsteher auf Grund des § 104 der Gemeindeordnung beauftragt, die Baukommission binnen 8 Tagen durchzuführen. Entgegen dem nationalen Schlüssel der Zusammensetzung der Gemeindevertretung (5 Èechen, 7 Deutsche) wunde die Baukommission auf 4 Èechen und i Deutschen gebildet. Infolge èechischen Einspruches verlief die Kommission ergebnislos. Trotzdem wurde am 14. August 1927 dem Deutschen Kulturverbande die Baubewilligung enteilt und nach Eintritt günstiger Witterung am 4. April 1928 der Bau in Angriff genommen. Am 14. April 1928 wurde unter Gendarmerieassistenz der bereits begonnene au eingestellt und zwar auf Grund eines Rekurses an die Bezinksverwaltungskommission und dies obwohl der Rekurs nicht innerhalb der gesetzlich offenen. Frist eingereicht worden war. Um nicht durch den langwierigen Beschwerdeweg aufgehalten zu sein, überreichte der Deutsche Kulturverband am 5. Oktober 1928 ein neues Gesuch um Bewilligung des Baues. Trotz wiederholter Intervention der deutschen Gemeindevertreter war die nunmehrige èechische Gemeindevertretungsmehrheit nicht zu bewegen, die kommissionelle Besichtigung des Bauplatzes durchzuführen, obwohl nach der Bauordnung ein solches Gesuch innerhalb von 14, Tagen zu erledigen ist. Da auch die eingebrachten Beschwerden bei der politischen Bezirksverwaltung zu keinem Ergebnisse führten und nachgewiesenermaßen der Deutsche Kulturverband alle seitens der Gemeinde gestellten Bedingungen erfüllt hat, sah sich der Deutsche Kulturverband genötigt, am 22. April an das Landesamt in Prag eine Beschwerde zu überreichen, in welcher das unerhörte Vorgehen der Baubehörde I. Instanz als auch der Aufsichtsbehörde nachgewiesen wird.

Der hier geschilderte Sachverhalt läßt erkennen, daß es sich hier letzten Endes um einen unwürdigen Kampf gegen deutsche Schulkinder handelt, denen seit dem Umsturze die Möglichkeit genommen wird, einen ordnungsgemäßen deutschen Schulunterricht zu genießen. Die hier geschilderten Zustände sind aber gleichzeitig ein Hohn auf die vom Ministerpräsidenten Dr. Švehla verkündete Grundlage der èechisch - deutschen Regierungsmehrheit: "Gleiche unser Gleichen".

Die Unterzeichneten fragen daher an, ob der Herr Minister bereit ist, alles vorzukehren, um endlich diesen Schulskandal in Albrechtsried aus der Welt zu schaffen und alles vorzukehren, damit der Bau der deutschen Volksschule ehestens in Angriff genommen werden kann?

Prag, am 6. Juni 1929.

Ing. Kallina,

Ing. Jung, Geyer, Dr. Wollschack, Szentiványi, Dr. Korláth, Dr. Holota, Koczor, Nitsch, Knirsch, Simm, Wenzel, Dr. Keibl, Matzner, Schneider, Dr. Schollich, dr. Koberg, Horpynka, Weber, Siegel, Dr. Lehnert, Füssy.

Pùvodní znìní ad 2313./XV.

Interpellation

der Abgeordneten Schweichhart, Leibl und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung und den Minister des Innern

wegen parteiischer Durchführung des Gesetzes über die Ersatzreserve.

Die Bezirksbehörde Tetschen hat ein vom 23. März datiertes, offenbar von den Zentralstellen inspiriertes Rundschreiben ausgesendet, in welchem für die Einbringung von Gesuchen um Einreihung in die Ersatzreserve nachfolgende Weisungen gegeben werden:

"Zu den Gesuchen als Besitzer einer Wirtschaft kleineren oder mittleren Umfanges (§ 85) sind beizubringen:

1. Die Belege, auf welche Art der Gesuchsteller Eigentümer des Anwesens geworden ist;

2. Bescheinigung, daß es sich um Anwesen kleineren oder mittleren Umfanges handelt, ausgefertigt für Gesuchsteller des Tetschner und Bensner Gerichtsbezirkes vom landwirtschaftlichen Vereine in Niederebersdorf, für jene des Kamnitzer Gerichtsbezirkes vom Land- und forstwirtschaftlichen Bezirksverband im Böhm. Kamnitz."

Die angeführten Organisationen können durchaus nicht als unparteiische Gutachter angesehen werden, da sie nicht öffentlich-rechtliche Körperschaften sind, sondern durchaus einseitig zusammengesetzt sind und geradezu als Parteiorganisationen des Bundes der Landwirte angesehen werden können. Es ist auch nicht recht einzusehen, wozu die Mitwirkung dieser Bezirksvereine überhaupt in Anspruch genommen werden, da die notwendige Bescheinigung über die Besitzgröße in sachkundiger und objektiver Weise von den Gemeindeämtern ausgestellt werden kann.

Wir fragen daher die Herren Minister:

1. Ist Ihnen das angeführte Rundschreiben bekannt und wie können sie diese einseitige Art von amtlichen Erhebungen rechtfertigen?

2. Sind sie bereit zu veranlassen, daß in Hinkunft alle notwendigen Erhebungen nur durch öffentliche Organe durchgeführt werden?

Prag, den 23. Mai 1929.

Schweichhart, Leibl,

Pohl, Taub, Blatny, Dr. Czech, Kaufmann, Heeger, Grünzner, Hackenberg, de Witte, Schuster, Klein, Ing. Neèas, Chalupník, Srba, Katz, Dietl, Roscher, Schäfer, Kirpal.

Pùvodní znìní ad 2313./XVI.

Interpellation

der Abgeordneten Schweichhart und Genossen

an den Justizminister

wegen Konfiskation der Zeitschrift "Nordböhmischer Volksbote".

In der Nummer 123 des "Nordböhmischer Volksboten" vom 26. Mai Z929 wurde in der Notiz "Zur Aussperrung in Birkigt" folgende Stelle beschlagnahmt:

"Der Arbeiterschaft war es möglich, von den noch im Betriebe beschäftigten Angestellten vier zu überreden, sodaß die Firma außer den beiden Kutschern, einen Maschinenführer, einen Hofarbeiter und einen aus Deutschösterreich vor kurzem eingestellten Angestellten und mit Hilfe der seit Freitag verstärkten Streikbrechergarde 11 an der Zahl, keinen Betriebsarbeiter zur Inbetriebsetzung zur Verfügung hat. Freitag früh wurden unter Gendarmerieeskorte 11 Streikbrecher in den Betrieb gebracht, von deren Charaktereigenschaften einige folgende sind: Der Bruder vom Nachtwächter, der vor zwei Jahren in diesem Betriebe gearbeitet hat, mußte wegen Gelddiebstahl entlassen werden, ein zweiter wurde erst vor acht Tagen aus dem Arrest entlassen, wieder ein anderer war in einem hiesigen größeren Betriebe als Portier angestellt und wurde im Jahre 1922 entlassen. Von den übrigen fehlen uns bisher noch genauere Daten, doch sind diese meist Gelegenheitsarbeiter und mehr zum Lumpenproletariat zu zählen. Daß die Firma imstande wäre mit dieser Arbeiterschaft den Betrieb in Gang zu bringen, ist undenkbar. Inzwischen wird uns mitgeteilt, daß Samstag früh von den 11 Streikbrechern nur 8 erschienen sind, denen der Empfang der Birkigter Bevölkerung im Gedächtnis bleiben wird. Die Arbeiterschaft samt der Bevölkerung ist ziemlich über solche Handlungsweisen ihres gewesenen Betriebsleiters aufgebracht, der sich nicht scheut, lichtscheue Elemente zur Niederhaltung der Arbeiterschaft zu gebrauchen."

Wir stellen an den Herrn Justizminister die Anfrage, ob er die angeführte Konfiskation billigt und ob er es insbesonders billigen kann, daß die Zensur systematisch zum Schutz von Streikbrechern ausgenützt wird?

Prag, den 4.. Juni 1929.

Schweichhart,

Kaufmann, Heeger, Leibl, Grünzner, de Witte, Katz, Schuster, Ing. Neèas, Tayerle, Klein, Pohl, Roscher, Taub, Dr. Czech, Kirpal, Dietl, Hackenberg, Blatny, Schäfer, Karpíšková.

Pùvodní znìní ad 2313./XVII.

Interpellation

der Abgeordneten Pohl, Leibl und Genossen

an die Regierung

betreffend Maßnahmen zur Verbilligung der Lebensmittel.

Infolge der äußerst günstigen Ernteschätzungen und größeren, Weltvorräte ist in den letzten Wochen ein rapider Preissturz auf den Produktenbörsen eingetreten, der sich jedoch für die Konsumenten gar nicht oder nur in ganz geringem Maße ausgewirkt hat.

Die Roggenpreise, welche noch am 26. März in Prag mit 168 - 170 notierten, sind am 4. Juni auf 132-137 gesunken. Während hier der Preissturz im Inland noch über das Maß der Preisbewegung auf den Weltmärkten hinausgeht, sind die inländischen Weizenpreise der Bewegung auf den Weltmärkten nur zögernd gefolgt, wie folgende Gegenüberstellung beweist.

Chicago
Prag
Cents per bushel
Kè per 100 kg
26. März
122
193 - 197
30. April
113.5
188 - 192
4. Juni
98
176 - 179

In Chicago beträgt also die Verbilligung etwa 20%, in Prag nur ungefähr 10%. Daraus ist einerseits ersichtlich, daß die Zölle sich nicht nur voll, sondern noch über den Betrag des Zollsatzes hinaus auswirken, es kann aber andererseits daraus auch geschlossen werden, daß in der Èechoslovakei noch ein weiterer Rückgang der Weizenpreise zu erwarten ist.

Damit ist die schädliche Wirkung der Zölle für die Konsumenten, zugleich aber auch ihre Wertlosigkeit für den Landwirt erwiesen. Es hat sieh gezeigt, daß die Zölle, im Gegensatz zu den angeblichen Erwartungen ihrer Befürworter weder die Spekulation ausschalten, noch die für den Produzenten außerordentlich verderblichen Preisschwankungen zu verhindern vermögen. Dieser Vorgang auf dem Getreidemarkte bestätigt vollständig die von uns längst vertretene Auffassung, dass nicht durch Zölle, sondern durch die Einführung eines öffentlich - rechtlichen Getreidemonopols, das den Zwischenhandel ausschalten und eine Stabilisierung der Preise bewirken kann, dem arbeitenden Landwirt wirksame Hilfe gebracht werden kann, ohne daß die Konsumenten belastet werden.

Für die Konsumenten hat sich, wie wir bereits festgestellt haben, der Preissturz des Getreides nicht ausgewirkt. Die Preise von Brot und Brotmehl sind nur unwesentlich gesunken, die Preise des Weißgebäcks sind überhaupt unverändert geblieben. Diese Tatsache ist in Anbetracht der niedrigen Lebenshaltung der breiten Konsumentenschichten umso schwerer zu ertragen, als gleichzeitig eine Reihe anderer Lebensmittel, wie Hülsenfrüchte, Fett, Butter, vor allem aber die Fleischpreise wesentlich gestiegen sind. Es sind nunmehr die von uns vorausgesagten Wirkungen der vorjährigen Futtermittelnot eingetreten, die Viehzüchter sind bemüht, ihnen durch die erzwungenen Abverkäufe des Vorjahres verminderten Viehstand wiederum aufzufüllen. Dazu trägt der Umstand bei, daß die Produzenten infolge übermäßiger Spannung zwischen Vieh- und Fleischpreisen trotz der Fleischteuerung für ihre Produkte entsprechende Preise nicht zu erzielen vermögen. Wir haben also beim Vieh dieselbe Erscheinung, wie bei den Getreide- und Mahlprodukten zu verzeichnen: daß nämlich Produzenten und Konsumenten durch die Einschaltung wirtschaftlich schädlicher Zwischenhandelsglieder gleichermaßen geschädigt werden. Es ist also der Ausbau der genossenschaftlichen Organisationen und die Anbahnung des direkten Verkehrs zwischen Produzenten und Konsumente erforderlich. In dieser Richtung ist jedoch die Regierung vollkommen untätig. Die Regierung tut aber auch nichts, um den breiten Massen der Bevölkerung den Fleischkonsum zu ermöglichen, wozu in der augenblicklichen Situation in Anbetracht des gänzlich unzureichenden Auftriebs die Beseitigung aller Einfuhrbeschränkungen und die Suspendierung der Viehzölle erforderlich wäre. Zu einer dauernden Verbesserung der Fleischversorgung, die eine Hebung der einheimischen Viehzucht zur Voraussetzung hat, wäre vor allem die Verbilligung der Futtermittel notwendig. Wir verweisen in dieser Beziehung auf den Antrag der Abgeordneten Leibl, Schweichhart und Genossen zur Hebung der Futtermittelnot (Druck 190). Die dort gegebenen Anregungen hat die Regierung vollkommen unberücksichtigt gelassen.

Auf Grund der vorangeführten Erwägungen fragen wir die Regierung:

1. Welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um herbeizuführen, daß die Preissenkung des Getreides den Konsumenten zugute kommt?

2. Ist sie bereit, die Viehzölle zu suspendieren und alle Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel zu beseitigen?

3. Ist sie bereit, dem Parlament einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Zollfreiheit aller Futtermittel hergestellt, weitere Maßnahmen zur Verbilligung der Futtermittel vorgekehrt werden, die Einführung von Zucht- und Mastprämien vorgesehen und ein wirksamer Schutz der Kleinpächter wieder hergestellt wird, um so die heimische Viehzucht in Lage zu versetzen, den Markt zu decken?

Prag, den 6. Juni 1929.

Pohl, Leibl,

Kaufmann, Heeger, Taub, Grünzner, de Witte, Katz, Tayerle, Klein, Ing. Neèas, Karpíšková, Blatny, Schweichhart, Dr. Czech, Schuster, Roscher, Dietl, Hackenberg, Schäfer, Kirpal.

Pùvodní znìní ad 2313./XVIII.

Interpellation

der Abgeordneten Hackenberg und Genossen

an die Regierung

wegen der schleunigsten Inangriffnahme und Durchführung der zur klaglosen Unterbringung des Heinrichsrealgymnasiums notwendigen Zubauten zum Schulgebäude in Prag II, Štìpánská ulice.

Das Deutsche Staats - Real - Gymnasium in Prag II mit seinen 16 Klassen und über 500 Schülern die stärkstfrequentierte deutsche Mittelschule in den historischen Ländern der Èechoslovakischen Republik, ist seit Jahren in dem Hoftrakt des Hauses Nr. 9 in der Jindøišská ul. in einer Weise untergebracht, daß man mit vollem Rechte von einem Kulturskandal sprechen kann. Endlich hat die Tabakregie Ende Juni 1928 das Schulgebäude in der Štìpánská ul. geräumt und am 2. Juli 1928 sind die Schlüssel desselben der Direktion des Deutschen Staats - Real - Gymnasiums in der Jindøišská ul. übergeben worden, welches nach Vornahme der nötigen Adaptierungen teilweise (mit 12 Klassen) und nach Durchführung der erforderlichen Zubauten ganz dorthin übersiedeln soll.

Über die Pläne zu diesen Zubauten wird in den zuständigen Ministerien seit dem Monate Mai 1926, also seit nahezu drei Jahren, offiziell und nicht offiziell verhandelt, ohne daß es bisher zu einer Einigung bezüglich der Pläne, geschweige denn zur Inangriffnahme der Arbeiten an dem seit zehn Monaten leerstehenden Gebäude gekommen wäre.

Sollen aber wenigstens mit Beginn des nächsten Schuljahres, also am 1. September 1929, in der Štìpánská ul. in dem entsprechend adaptierten und mit den erforderlichen Zubauten versehenen Schulgebäude die 16 Klassen des Heinrichs - Real - Gymnasiums endlich ein den Anforderungen der modernen Schulhygiene und Pädagogik zum mindesten halbwegs entsprechendes Heim finden, dann gibt es nur ein Mittel, um noch rechtzeitig zum Ziele zu gelangen: die schon wiederholt vorgeschlagene, unverzügliche Einberufung einer interministeriellen Konferenz, beschickt von Vertretern des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur, des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, des Finanzministeriums, des Landesschulrates in Prag, der Direktion des Deutschen Staats - Real - Gymnasiums in Prag II und des Elternrates dieser Anstalt, eventuell des Magistrats als Baubehörde und der Anrainer.

Die Interpellanten stellen an die Regierung die folgenden Anfragen:

1. Wann gedenkt die Regierung diesem Schulskandal in der Hauptstadt der Republik, der geeignet ist, das Ansehen der Èechoslovakischen Republik als Kulturstaat zu schädigen, ein Ende zu machen?

2. Ist die Regierung bereit, das Erforderliche zu veranlassen, damit die Zubauten ungesäumt in Angriff genommen werden können, da nur durch entsprechende Zubauten für die Bedürfnisse des Heinrichs - Real - Gymnasiums in ausreichendem Maße bis zum Schulbeginn im Herbste 1929 gesorgt werden kann?

Prag, am 23. Mai 1929.

Hackenberg,

Kaufmann, Heeger, Leibl, Dietl, de Witte, Schuster, Schweichhart, Karpíšková, Klein, Tayerle, Schäfer, Ing. Neèas, Pohl, Katz, Roscher, Blatny, Kirpal, Grünzner, Dr. Czech, Taub.


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