Původní znění ad 2377/V.

Interpelláció

a nemzetvédelmi miniszter urhoz,

Loderer István losonci lakos rokkantnyugdija tárgyában,

Beadják: Szentivány József nemzetgyülésí képviselö és társai.

Loderer István lévai illetöségü losonci lakos elektnotechnikus tényleges katonai szolglatát Vysoké - Mytoban a 303,-ik nehéz tüzérezrednél töftöwte el, ahova 1924, október havában vonult be. Szolgalati ideje allat 1925, április 21-én, amikor az ágyuknak azársyuszinbol való kivontatásánál az egyik ágyu fékje az ágywszínbäl az udvarra vezetä lejtön való kívontat.3s kózben nem lépett müködésbe s az a veszély fenyegette az ágyulkat elölröl vontató bajtársaif, ihogy miimdannyian az ágyu alá kerülnek s az elgázalia öket, Lóderer István, ki a fék kezeléséihez volitkirendelvo, erejéit mesfeszítve igyekezeft a mozgásiban fewö ágyu oldalról szabályozható fékjét míndenáron megbuzni, hogy a baleset ekként elkerülhetö legyen, eközben azonban a kíívelikel ikfiralkott lejtön megcsuszott s az ágyu kereke alá került.

Sulyos sebbel szállitották a katonai kórházba, ahol 1925, szeptember 25-ig kezelték anélikül azonban,hogyalapos és körültekintö orvos i vizsgálták igyekeztek volna megállapitani, hogy a sok mázsás téher nem okozott-e belsö sérülést, csonttörést? Csak külsöleg vizsgálták és kézeliték a Lóderer István lábszárán lévö sebet s mirkor a seb külsöleg begyógyult, mint gyógyulitat bocsátoáiták el a ikórházbóf azzal, hogy sérülése fioliytán mindennemü katonai szolgálatra alkalmatlan ugyan, de murka és keresetképes.

Lodeser egészségi állapota tényleg helyreállottnak láitszott is, alkadmazást vállalt, dofhozott anéfkül, hory sérülit lábán kisebb azuró fájdalmaknál egyebet ér zeti valna, amelyekre azonban a katonai kórhází kezelö orvos tanácsa folytán nem forditott gondot, azrt rvrite, hogy - amint kaboinaí korházi orvosa mondta - ezek csak oly reflex érzéselk, melyek az állítottelŕe gyógyulás folytán fontosságal egyáltal nem birnak a idök folytän teliesen meg fognak szünni, 1926, szeptember ihaváiban rokonai látogatására atvamba wtazotb s ott 1926. szeptember 11-én váratlanul hirtelen erös fájdalom jelentkezet sérült lábán a seb tájián, pár óra alatt igen magos fáza támadt s annyirar rosszul lett, hogy orvosi fiamácsra azownal Budapestre szállibották a Telep utcai kórnházba, ahol sürgösen mütétet hajtoittakrajta végre. A mütét alkalmával megállapitották, hogya vysoké - mytoi katouvaí korházhan gyógyultnalk ádwított seb egyáltalán neim gyótsyult, az orvosi megvizsgálás és kezelés hiányos volt, a kezelö or vos efmulasztotta a seb alapos, Röntgennel való megvizsgálását s hogy lnem ádlapiotta s nem is álliapithatta meg, hogy a baleset alkalmával az ágyu összezuzta Loderer combesoxvtját is, s bár az magától összeforrott, de az orvosi mulasztás bolytán csontszílámkok maraditak a sebben s ezekneka sérüft lábszárban való bentmaradása oly sulyos gyuladási folyamatot idézett elö, hogy bár az 1926 szeptember havában Budapesten végrehajitott mütét alkadmával a sebböl a csontsziláakokat kíís szedték s bár eiklkor közel 3 hónapig állott kórházi kezefés alatt, majd ezután több mimt 2 hónapig Budapesten fekvö beteákémthází kezedés alatt s február 5-én a budapesti Szent István kórházban ujbólí mütétnek lévén kényteden magát alávetni, további 5 hónapig ismét kórházi kezelés alatt áffott, közef egy évig fiebát a legaliaposahban kezelték, egészségi ádliapota mégsem állott helyre, - amütéteket végzö kezelö orvosai csonrtvelögyufadást állapitottak megmely most már nem gyógyírthafió s ekként az áldandóazl megmaradó sulyos betegség oka az orvosí megállapítás szerint a katonai szolgálat közben szerzett baleset s az, hogy abaleset utáni katonai kórházi kezelés felületesen, sulyos orvosi muliasztással történt.

Loderer István évek óta folytonos gyógykezelés alatt áll, felsöliábszárcsomitjába allandóan kautcsukasö van beíldesztve, amelyemkereazttil a gennyezö csontvelöt naponta ereszbik le, - Loderer csak idönkinh s csakis könnyelbb munkát tud efvégezni, ádtalában azonban munika és kereset képtelen s orvosi szakvélemény szerint sérült lábát aközeli jövöben töböl amputálni fog kelleni.

Laderer István 1927 awgusztus 5-én magyarországi kórházi kezeléséböl elbocsáttatván, szlovznszkoí lakóhelyére, Losoncra utazott s nyugrtoirsényének megállapitása s krok ikantnyugdijának folyósitása iránt kérelmét a fosonaí kerületi hadisomdozó hivatalnál benyujbotta. S dacára a fewtieikben ismortetett s a hatáságak által is ismert tényállásnak, kérelimét mégis ugy alsó, mint feleiblrezósedaeára felisöfokon elutasitották azzial, hogy kérelménak eliöterjesztésével elkésett, mert azt a katonai szolgálatból való elboasátástól számiifiott ew éven belül kellett volna elötertjesztenie.

Igaz. hogy Loderer István 1925, szeptember 2-én bocsátották el katonai szolgálatából s nyugdii iránti kérelimét mégis csak 1927 augusztus 5 - 10-e táján terjesztette elö, tehát az elöirt egy éven túl - a fentielkböl azonban nyillvámvailó, hogy Loderer István ezzel nem követett el mulasztást, mert hiszen a sérülés komoly és veszélyes s laikus által nem konstatálható részét vísszafojtó felüder s arvosi kezelés volt az oka, hogy Loderer rokkantságának esak az egy évi határidö letelte után rutott s íufhatott a twdatára s esák ek kor terjeszthetett elö rokkant nyugdij iránti kérelmét.

Loderer István becsületesen teljesitetite katonoi szolgálati kötelességét, szolgálata kózben sérült meg, derék köaelességáudása az oka, hogy megrolkant shogy amközeli jövöbenelöreláthatólag egyik dábátis elveszti, kötelessége tehát a hadügyi kincstárnak, hogy rokkantságáit elismerje, rokkantnyugdiját visszamemöleg megállapitsa és kiszolgáltassa s a kórházi kezeléssel és mütétekkel felmerült költsgeit megtéritse.

Ezek alapián kérjük az igen tisztelt nemzetvédelmi miniszter urtól:

1. Hajlandó-e Loderer István rokkant ügyében azeljárást sürgösen lefodytattatni s a rokkant igény megállapitásával a rokkantsági dijat visszamenöleg kiutalni?

2. Hajlandó-e intézkedni, hogy Loderer István bwdapesti korházi gyógykezelésévef felmerüla és azóta is állandóan felmerülö gyógykezelési költsége megtéritessék?

3. Hajlandó-e garanciát nyujtani, hogy a katonai szolgálat közben szerzett esetleges sérülések és betegségeik követikezményei nem fognak sulyosbulni lelkiösmereteln, felületes orvosi kezelések következtében?

Prága, 1929 junius 12.

Szentiványi,

Nitsch, dr. Jabloniczky, dr. Szüllö, Fedor, Gregorovits, dr. Keibl, Wenzel, Siegel, Knirsch, dr. Koberg, Geyer, Simm, Krebs, Matzner, ing. Jung, dr. Schollich, dr. Holota, dr. Korláth, Koczor, Füssy.

Původní znění ad 2377/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Grünzner und Genossen

an die Regierung

betreffend die Gewährung von Diäten für die Zureise vom Wohn- zum Dienstort.

Die Aufhebung der Vertretungsbezirke hat für die vom Staate überommenen Bezirksangestellten wesentliche Veränderungen hinsichtlich ihrer Dienststunden und vor allem des Dienstortes zur Folge gehabt, Soweit sie nicht am Sitze der politischen Bezirksbehörde wohnen, sind sie genötigt, kilometerweite Strecken in ihren neuen Dienstort zurückzulegen. An eine Übersiedlung kann in den meisten Fällen wegen der Wohnungsnot nicht gedacht werden. Da diese Beamten auch nicht die Möglichkeit haben, in der Mittagszeit in ihren Wohnort zurückzukehren, erwachsen ihnen durch die neue Diensteinteilung nicht nur Reise-, sondern auch Verpflegskosten. Der so entstandene Mehraufwand ist mit 200 - 300 Kč monatlich sicherlich bescheiden eingeschätzt; dieser Betrag ist bei den niedrigen Gehältern dieser Beamten eine unerträgliche Belastung. Es ist daher notwendig, daß Jene Beamten, die infolge der Änderung der Verwaltungsorganisation oder aber auch aus anderen zwingenden Gründen außerhalb ihres Dienstortes wohnen, die aus diesem Umstande erwachsenden Mehrauslagen vergütet werden.

Die Landesbehörde in Prag hat sich über Einschreiten des Verbandes der öffentlichen Angestellten in dieser Sache auf den Standpunkt gestellt, daß zufolge des Beschlusses des Ministerrates vom 19. Juli 1919 nur jenen Staatsangestellten, welche von ihrer Familie getrennt wohnen, aus dem Grunde des doppelten Haushaltes Diäten gebühren, während gemäß Erlaß des Ministeriums des Innern vom 23. Februar 1921, Zl. 97189 jene Angestellte, die täglich vom Wohnort der Familie in den Dienstort fahren, einen derartigen Anspruch nicht haben.

Diese Differenzierung ist jedoch sachlich nicht begründet. Es kann zugegeben werden, daß den Beamten im ersteren Falle größere Auslagen für Verpflegung und Bequartierung erwachsen, dafür entfallen aber bei ihnen die täglichen Kosten der Zu- und Rückreise. Außerdem könnte eine Verschiedenheit im Aufwand nur die Abstufung des Diätenbezuges begründen, nicht aber seine Verweigerung.

Aus diesen Gründen fragen wir die Regierung:

Ist sie bereit, den Beschluß des Ministerrates vom 19. Juli 1919 bezw. die Vorschriften hinsichtlich des Diätenbezuges der Staatsangestellten dahin abzuändern, daß auch jenen Angestellten, die genötigt sind, täglich in ihren Dienstort zu fahren, ein Diätenbezug, allenfalls ein angemessenes Pauschale zuerkannt wird?

Prag, den 13. Juni 1929.

Grünzner,

Dr. Czech, Pohl, Leibl, Schweichhart, Roscher, Taub, Schäfer, Hackenberg, Heeger, de Witte, Blatny, Schneider, Kirpal, Karpíšková, Katz, Ing. Nečas, Svobda, Hampl, Dietl, Kaufmann.

Původní znění ad 2377/VII.

Interpellation

des Abgeordneten Pohl und Genossen

an den Vorsitzenden der Regierung

wegen Verweigerung der erforderlichen Daten für das Statistische Staatsamt seitens des Eisenbahnministeriums (Staatsbahnverwaltung).

In der am 5. Juni 1929 stattgefundenen XI. Plenarversammlung des Statistischen Staatsrates wurde unter anderem auch der Arbeitsplan für das Jahr 1930 beraten. Bei der Beratung dieses Punktes hat Abgeordneter Adolf Pohl die Anfrage gestellt, warum in der Verkehrsstatistik keine Veröffentlichungen über das Verkehrswesen der Eisenbahnen vorgesehen sind. Der Präsident des Statistischen Staatsamtes, Dr. Auerhahn, erklärte in seiner Antwort über diese Frage,

daß das Eisenbahnministerium sich weigere, die vom Statistischen Staatsamte geforderten Unterlagen für die Statistik bei zustellen und auf der Herausgabe seiner eigenen Statistik beharre.

Der Präsident bemerkte dabei weiter, daß die bisher gepflogenen Verhandlungen zu keinem Ergebnis geführt hätten.

Die Gefertigten halten diese Stellungnahme des Eisenbahnministeriums gegenüber dem Statistischen Staatsamte für völlig ungesetzlich.

Dieser ablehnende Standpunkt des Eisenbahnministeriums ist umso unbegreiflicher, als das Eisenbahnministerium im Tageszeitungen statistische Daten unter dem Titel: "Die Eisenbahn im Lichte der Zahlen" veröffentlicht und sogar im Wege von bezahlten Inseratenire Tageszeitungen eine Darstellung der der Eisenbahnverwaltung genehmen Verkehrsziffern veröffentlicht. Der ablehnende Standpunkt des Eisenbahnministeriums gegenüber dem Statistischen Staatsamte ist nur so zu verstehen, daß sich das Eisenbahnministerium weigert, dem Statistischen Staatsamte Daten über den Eisenbahnverkehr zu liefern, die das Eisenbahnministerium aus irgend einem Grunde zu verschweigen wünscht. Und wenn auch der Präsident des Statistischen Staatsrates in dieser seiner oben

zitierten Antwort über die Anfrage des Abgeordneten Pohl zum Schluß erklärte, er hoffe, daß die Verhandlungen mit dem Eisenbahnministerium schließlich doch noch zu einem Erfolg führen, so ist doch die Tatsache zu verzeichnen, daß die Verkehrsstatistik des Statistischem Staatsamtes für das Jahr 1930 alle Daten enthalten, wird, nur nicht die des Eisenbahnverkehrs. Daß dadurch die ganze Verkehrsstatistik des Statistischen Staatsamtes völlig wertlos wird, ist ebenso offensichtlich, als ein Vergleich mit den Publikationen der amtlichen Auslandsstatistik direkt unmöglich gemacht wird. Die Weigerung des Eisenbahnministeriums, die vom Statistischen Staatsamte gewünschten Grundlagen für die Verkehrsstatistik zu liefern, muß als offensichtliche Sabotage eines auf Grund eines Gesetzes errichteten Amtes, das Ihnen, Herr Minister, als Vorsitzender der Regierung unterstellt ist, bezeichnet werden, Jeder Staatsbürger, der sich weigert, die vom Statistischen Staatsamte geforderten Unterlagen für die Statistik auszufolgen, kann und wird kraft gesetzlicher Befugnisse durch Strafe zur Ausfolgung gezwungen werden. Darf und kann sich eine Staatsbehörde, in diesem Falle das Eisenbahnministerium, dieser gesetzlichen Verpflichtung entziehen? Indem wir dem Herrn Vorsitzenden der Regierung diese Frage zur Beantwortung vorlegen, richten wir an ihn die weiteren nachstehendem Fragen; Ist er bereit, dafür Sorge zu tragen, daß das Eisenbahnministerium die vom Statistischen Staatsamt geforderten Unterlagen über die Verkehrsstatistik in des von diesem Amte gewünschtem Form und so rechtzeitig ausfolgt, daß die Ergebnisse der Verkehrsstatistik über Eisenbahnen vom Statistischen Staatsamt im Jahre 1930 verarbeitet werden können?

Ist er bereit, das ihm unterstellte Statistische Staatsamt dagegen in Schutz zunehmen, daß ihm von anderen staatlichen Behörden, in diesem Falle von dem Ministerium für Eisenbahnwesen bei Ausübung seiner Tätigkeit statt Unterstützung Hindernisse bereitet werden?

Ist er bereit, Vorsorge zu treffen, daß die Staatsbehörden die Tätigkeit des Statistischen Staatsamtes in weitestem Maße unterstützen?

Prag, am 11. Juni 1929.

Pohl,

Hampl, Heeger, Ing. Nečas, Karpíšková, Kaufmann, Katz, Schäfer, de Witte, Schuster, Hackenberg, Blatny, Kirpal, Dietl, Leibl, Grünzner, Taub, Schweichhart, Dr. Dérer, Roscher, Dr. Czech.

Původní znění ad 2377/VIII.

Interpellation

der Abgeordneten Grünzner, de Witte und Genossen

an die Regierung

betreffend die Durchführung des Lehrergesetzes.

Das Gesetz Nr. 144/1926 hat der Regierung die Verpflichtung auferlegt, zu den §§ 17 (Anpassung der Staatslehrerdienstpragmatik an die besonderen Dienstverhältnisse der Volks- und Bürgerschullehrer) und 23 (Anrechnung von Zeiträumen für die Gehaltsvorrückung), § 24, Abs. 1 (Höhe des Einkommens, bei denen ein Kind als versorgt anzusehen ist), § 26, Abs. 1 (Abschätzung der Naturalgenüsse der nichtleitenden Lehrer) und § 27 (Ersatz der Dienstesauslagen und Bemessung, der Substitutionsgebühren) und § 32 (Anpassung der für die Staatsbeamten geltenden Bestimmungen betreffend die Ruhe- und Versorgungsgenüsse an die besonderen Dienstverhältnisse der Volks- und Bürgerschullehrer) eine besondere Verordnung zu erlassen.

Dieser gesetzlichen Anordnung ist die Regierung bisher nur hinsichtlich des § 17 nachgekommen. Obwohl seit der Herausgabe des eingangs bezogenen Gesetzes bereits nahezu drei Jahre verflossen sind, hat die Regierung die ihr durch das neue Lehrergesetz auferlegte Verpflichtung bezug ich der übrigen obgenannten §§ desselben bisher vollständig vernachlässigt.

Dieses Versäumnis der Regierung macht sich besonders drückend hinsichtlich der Vorschaft der §§ 213 und 217 geltend.

Da die Regierung noch immer nicht im Sinne des § 23 bestimmt hat, welche außerhalb des öffentlichen Schuldienstes verbrachten Zeiträume für die Vorrückung als Volks- bezw. Bürgerschullehren einzurechnen sind, so wird den nachdem 1. September 1919 angestellten Lehrern weder der Militärdienst, noch die Zeit der Wirksamkeit an Privatschulen, noch die Verwendung in sonstigen Ämtern oder Anstalten für die Vorrückung eingerechnet.

Dieser mit dem Begriffe einer geordneten Verwaltung völlig unvereinbare Zustand verlangt dringend Abhilfe.

Es wird daher die Anfrage gestellt:

1.) Sind dem Herrn Ministerpräsidenten diese völlig unhaltbaren Zustände bekannt?

2.) Ist er bereit, die sofortige Herausgabe mindestens der beiden zuletzt bezeichneten Verordnungen mit Rückwirkung auf den 1. Jänner 1926 zu veranlassen und zwar in der Weise, daß deren Vorteile auch die vor dem 1. Jänner 1926 angestellten, Lehrer teilhaftig werden?

Prag, den 11. Juni 1929.

Grünzner, de Witte,

Pohl, Heeger, Kaufmann, Katz, Schuster, Roscher, Hampl, Tayerle, Ing. Nečas, Karpíšková, Dr. Czech, Taub, Blatny, Kirpal, Leibl, Hackenberg, Dietl, Schäfer, Schweichhart.

Původní znění ad 2377/IX.

Interpellation

der Abgeordneten Josef Geyer, Ing. Jung und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die widerrechtliche Bestrafung Jugendlicher durch die Bezirksbehörde in Asch.

Nach einer gewissen Ruhepause mehren sich in Letzter Zeit die Fälle, daß Angehörige von Parteien, aber auch nicht politisch Organisierte wegen Tragens von Touristenkleidern, Abzeichen usw., in welchem die Aufsichtsorgane eine unerlaubte Uniformierung erblicken, von der Staatspolizei oder Gendarmerie angehalten, angezeigt und bestraft werden. Besonders eifrig sind in letzter Beziehung die Aufsichtsorgane im politischen Bezirke Asch, welche in jedem braunen Wanderhemd und in jeden grauen oder grünen sogenannten Windjacke ein e verbotene Kleidung erblicken, So verurteilt das Straferkenntnis der Bezirksbehörde in Asch vom 16. Mai 1929, Zahl 12.472 sechs junge Leute wegen Tragens eines nichtgenehmigten Vereinskleides zu Geldstrafen von je Kč 50,-. Nach einer Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtshofes in Prag, welcher auch in der Tagespresse veröffentlicht wurde, (siehe u. a. "Der Tag" Folge 72 vom 12. April 1929 und "Sudetendeutsche Tageszeitung" Folge 89 vom 16. April 1929) ist die ministerielle Verordnung vom 26. Feber, 1927, Nr. 79, worauf sich das Straferkenntnis der Bezirksbehörde Asch stützt, ungültig und hätte laut Begründung des Obersten Verwaltungsgerichtshofes nicht erlassen werden dürfen, da das Ministerium laut Gesetz nicht dazu ermächtigt ist und alle Entscheidungen die sich auf diese Verordnung stützen, ungesetzlich sind. Das Straferkenntnis der Bezirksbehörde in Asch, das sich auf diese ungültige Verordnung stützt ist somit ebenfalls ungültig, worauf sich die jungen Leute bei ihrer persönlichem Einvernahme stützten. Die politische Bezirksbehörde in Asch nahm aber die Verweisung der jungen Leute auf die Entscheidung des Obersten Gerichtes aus dem Grunde nicht zur Kenntnis, weil ihr die Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes nacht bekannt sei. Dadurch bleibt aber die Entscheidung aufrecht und das Straferkenntnis gegen Wilhelm Hambach, Rudolf Mehnert, Erwin Mühling, Erwin Möckel, Ernst Riedel, sämtliche aus Rössbach und Karl Unger, letzterer aus Asch, ist als ungesetzlich, worauf die genannten in ihrem fristgerechtem eingebrachten Rekurse auch ausdrücklich verwiesen.

Die Gefertigten stehen daher die Anfrage:

1.) Ist der Herr Minister bereit, die Bezirksbehörden insbesondere aber jenen von Asch, von der Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtes über die ministerielle Verordnung vom 26. Feber 1927, Nr. 79 im Kenntnis zu setzen?

2.) Ist der Herr Minister bereit, Auftrag zu geben, daß das gesetzlich unbegründete Straferkenntnis gegen die vorhergenannten 6 Personen annulliert und der Vollzug sistiert werde?

Prag, am 12. Juni 1929.

Geyer, Ing. Jung,

Dr. Wollschack, Knirsch, Simm, Szentiványi, Nitsch, Füssy, Koczor, Dr. Korláth, Dr. Holota, Dr. Keibl, Weber, Ing. Kallina, Dr. Koberg, Siegel, Wenzel, Matzner, Dr. Lehnert, Dr. Schollich, Schneider, Horpynka.

Původní znění ad 2377/X.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. E. Schollich und Genossen

an den Außenminister

betreffend das gewalttätige Verhalten polnischer Staatsangehöriger in Tschechisch Teschen.

In Teschen - Polen herrscht seit dem 6. Mai 1929 ein Aufruhr und Bandenkrieg gegen die heimische Bevölkerung, welcher von den Hörern der landwirtschaftlichen Schule dort selbst entfacht wurde und sich in terroristischen Akten, Schilderbeschädigungen, Eindrigen in Theater und Kinos, rabiatem Auftreten in öffentlichen Lokalem unter Bedrohung der einheimischen Bevölkerung äußert. Diese terroristischem Akte beginnen nun auch über die Grenze zu greifen, indem die Hörer der obgenannten Schule auch in Tschechisch - Teschen durch Abreisen vom deutschen Ankündigungen. Anrempelungen von Passanten und gewalttätiges Auftreten bei Vereinsveranstaltungen in Tschechisch - Teschen ihre Taktik von Teschen - Polen fortgesetzt haben. Selbst das Schillerdenkmal in Tschechisch - Teschen mußte bewacht werden, da ein Angriff dieser Banden auf dieses Monument vorbereitet war. Die Grenzgendarmerie und städtische Polizei vom Tschechisch - Teschen war in der Lage, einige mit Revolvern bewaffnete, über die Grenze kommende Hörer dieser Schule, sowie auch Hörer, welche im der öffentlichen Lokalen gewalttätig auftraten, zu inhaftieren. Bereits bei den letzten Bezirkswahlen haben sich die Schüler dieser Anstalt durch Herunterreißen der Wahlplakate auf čechoslovakischen Boden einen grobem Eingriff in die Rechte der Bevölkerung der Čechoslovakischen Republik erlaubt und mußten vor das Bezirksgericht in Tschechisch - Teschen gestellt werden.

Die Gefertigten fragen daher:

Sind dem Herrn Minister diese sich nun durch Jahre wiederholenden Vorfälle in dem čechoslovakisch - polnischen Grenzbiete bekannt?

Was hat der Herr Minister zur Vermeidung dieser die öffentliche Ruhe eines befreundeten Staates störenden, gewalttätigen Verhaltens polnischer Staatsangehöriger bisher veranlaßt?

Ist der Herr Minister bereit, zwecks Vermeidung aller weiteren Gewalttätigkeiten bei dem auswärtigem Amte in Warschau einzuschreiten und die Verlegung der den Grenzfrieden bedrohenden landwirtschaftlichen Schule aus Teschen - Polen zu veranlassen?

Prag, am 18. Juni 1929.

Dr. Schollich,

Koczor, Dr. Korláth, Dr. Holota, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Geyer, Schneider, Szentiványi, Nitsch, Füssy, Gregorovits, Fedor, Ing. Jung, Knirsch, Horpynka, Weber, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Siegel, Matzner, Dr. Wollschack, Wenzel, Simm, Dr. Lehnert, Dr. Koberg.

Původní znění ad 2337/XI.

Interpellation

der Abgeordneten Josef Geyer, Hugo Simm und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die Richtung einer Schule mit tschechischer Unterrichtssprache in Warta, Schulbezirk Kaaden und deren Unterbringung in der dortigen deutschen Volksschule.

Laut Einladung der Bezirksbehörde Kaaden vom 10. Mai 1929, Z. 10.079, fand am 28. Mai in der Gemeinde Warta eine kommissionelle Besichtigung zwecks Unterbringung einer neugeplanten tschechischen Schule im Gebäude der Deutschen Volksschule in Warta statt. Hiebei wurde die Wegnahme des IV. Klassenzimmers in Anschlag gebracht, wogegen die Vertreter des Ortsschulrates und der Gemeindevertretung Protest einlegten und sich auch gegen die bei der Werbung deutscher Kinder für die tschechische Schule angewandten Praktiken wandten.

Das in Aussicht genommene Lehrzimmer wurde vor Jahren zur Hälfte vom Ortsschulrat als Schulküche eingerichtet, wozu seinerzeit nicht nur eine Aufforderung der Bezirksschulbehörde vorlag, sondern was auch als Notwendigkeit von der ganzen Bevölkerung jahrelang gefordert und mit erheblichem Kosten verwirklicht wurde, Die Schulverhältnisse in Warta sind derart, daß 80% der Kinder dem Arbeiterstande angehören, die nach dem Austritt aus der Schule gezwungen sind, einem Verdienste nachzugehen. Dadurch ist den Mädchen jede Gelegenheit, das Kochen und die Führung eines ordentlichen Haushaltes zu erlernen, größtenteils genommen. Um diesem Übelstande zu steuern, ist die Schulküche eingerichtet worden. Sie hat sich zum Segen der heranwachsenden Mädchen äußerst gut bewährt und daher ist die Bevölkerung keineswegs gesonnen, auf diese segensreiche Einrichtung zu verzichten. Der restliche Teil des besagtem Klassenraumes ist als Warteraum für die die Schule in Warta besuchenden Kinder aus Gesmesgrün, Erbesstein und :Krondorf eingerichtet, damit sie sich insbesondere während der Wintermonate den verhältnismäßig weiten Weg in der kurzen Mittagspause ersparen und ihr mitgebrachtes Essen in Ruhe und unter Aufsicht verzehren können.

Die Gemeindevertretung hat schon vor längerer Zeit die Errichtung eines Kindergartens beschlossen. Damit soll einem argem Übelstande abgeholfen werden, der darin besteht, daß die Kinder von Arbeitereltern eine Betreuung finden, während die Eltern fast ganztägig dem Verdienst nachgehen müssen. Bisher sind die Kinder dem Gefahren des ständig wachsenden Straßenverkehrs unter verschiedensten Möglichkeiten des Alleinseins überlassen, wenn es nicht gelingt, das wichtigste Hindernis, Beschaffung des notwendigem Raumes, aus dem Wege zu räumen. Durch den Auftrag, Räume für die Errichtung einer tschechischen Schule zur Verfügung zu stellen, wird diese Lösung vereitelt. Denn selbst, wenn es gelingt, 3 in einem der Gemeinde gehörigen Hause wohnende Mietsparteien anderweitig unterzubringen, würden die gewonnenen Räume statt für den deutschen Kindergarten in Verwendung zu kommen, nach dem Antrag, der Kommission für die tschechische Schule beschlagnahmt werden.

Die Errichtung einer tschechischen Schule in Warta in Schulgebäude der deutschen Schule ist erwiesener Maßen nicht nur eine Überflüssigkeit, sondern eine Herausforderung der deutschen altansäßigen Bevölkerung. Denn soviel bis jetzt bekannt ist, wird diese Schule nur von 3 un Warta wohnhaftem tschechischen Kindern besucht werden, während, sich der Rest aus deutschen Kindern rekrutieren wird. Bei der Werbung für die tschechische Schule wunden bei den deutschen Eltern Mittel und Versprechungen angewendet, welche als verwerflich bezeichnet werden müssen. Es haben mach Aufklärung der wahren Sachlage nicht weniger als 9 deutsche Eltern ihre aberzwungene oder durch lügenhafte Darstellung erschlichene Unterschrift spontan zurückgezogen. Diese Widerrufe wurden auch schriftlich gegeben und stehen über Verlangen zur Verfügung. Gewerbetreibenden hat man versprochen, falls sie ihre Kinder in die Schule schicken, werde man die Tschechen veranlassen, bei ihnen zu kaufen und, arbeiten zu lassen. Man gab auch vor, daß die Kinder vom deutschen Eltern mach wie vor in der Hauptsache deutsch unterrichtet werden und, daß das Gelernte lediglich ins Tschechische übersetzt und so nach neuer Methode die Fremdsprache gelehrt werde. Nach dem Versicherungen der bisherigen Herrn Schulminister gilt auch bei dein Tschechen derartiger Seelenfang als verpönt und verwerflich, was dem Betreibern der tschechischen Schule insbesondere dem dort stationierten Bahnadjunkten Toschner einzuschärfen wäre, Andern Eltern, die irgendwie im Staatsdienst beschäftigt sind, hat man die Versetzung ins tschechische Gebiet angedroht, falls sie nicht ihre Unterschrift auf das ihnen unverständliche nur in tschechischer Sprache gehaltenen Formular setzten. Hierin muß eine grobe Verletzung der staatsbürgerlich garantiertem Freiheitsrechte und des Schutzes der Möglichkeit der freien Entschließung der mit ihrer Existenz bedrohten deutschen Staatsangehörigen erblickt werden.

Wie die Auszüge aus den Matriken und die Neueinschreibungen ausweisen, steigt die Anzahl der deutschen Schulkinder von Jahr zu Jahr ständig, sodaß schon heuer zu Beginn des neuen Schuljahres die erste Klasse die neueintretenden Kinder nicht mehr zu fassen vermag. Die derzeitige Kinderzahl von 117 wird im übernächsten Schuljahre auf 130 anwachsen, wodurch die gesetzliche Notwendigkeit eintritt, eine IV. Klasse oder eine Parallel - Klasse neu zueröffnen, wofür schon heute kein Raum vorhanden ist. Die Inanspruchnahme des Gebäudes für eine tschechische Schulklasse mit 3 Kindern bei Wegnahme der Schulküche und Behinderung der Errichtung des Kindergartens müßte von der ganzem Bevölkerung die größte Erbitterung auslösen und könnte nur wieder als Akt der rohen Gewalt empfunden werden.

Die Gefertigten stellen daher die Anfrage:

1.) Ist den Herr Minister bereit, die beabsichtigte Beschlagnahme von Räumen im Gebäude der deutschen Schule im Warta als der notwendigen Entwicklung dieser Schule im Wege stehend aufzuheben,

2.) zu veranlassen, daß gegen die Proponenten wegen ihrer teils unwahren teils bedrohlichen Werbung deutscher Kinder für die tschechische Schule die Untersuchung eingeleitet und dieser Seelenfang entsprechend bestraft werde?

3.) Ist der Herr Minister bereit, dem Antrag auf Errichtung einer tschechischen Schule auch wegen finanzieller Belastung der Gemeinde und der Staatsmittel als überflüssig, die Genehmigung zu versagen?

Prag, am 12. Juni 1929.

Geyer, Simm,

Ing. Jung, Szentiványi, Nitsch, Füssy, Koczor, Dr. Korláth, Dr. Holota, Weber, Siegel, Schneider, Horpynka, Dr. Koberg, Dr. Keibl, Matzner, Ing. Kallina, Dr. Lehner, Dr. Schollich, Wenzel, Dr. Wollschack, Knirsch.

Původní znění ad 2377/XII.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Schollich und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Spendensammlung für ein Erholungsheim für Staatspolizisten.

Im Bezirke Neu - Titschein und wohl auch anderswo wenden Spenden für die Erbauung eines Erholungsheimes für Staatspolizisten bei Privatem gesammelt. Es soll die Notwendigkeit, ein solches Heim zu schaffen, nicht im Frage gezogen und unter sucht werden, doch muß dagegen. Stellung genommen werden, daß die Öffentlichkeit hiezu durch Spendensammlung herangezogen wird. Ein solches Erholungsheim, zu bauen, ist in erster Linie Sache des Staates selbst, dem doch die Dienstleistung der Staatspolizei ausschließlich dient. Andererseits muß es die Objektivität der Staatspolizei stark gefährden, wenn sie sich Einzelpersonen oder Firmen gegenüber, welche größere Spenden geben, verpflichtet fühlt, Schließlich werden die meisten Spenden nur aus dem Zwang heraus gegeben, bei der Staatspolizei nicht durch eine Verweigerung schlecht angeschrieben, zu wenden, zumal, es die Staatspolizei in der Hand hat, reichliche Unbequemlichkeiten und Scherereien zu bereiten. Auch aus diesem Grunde ist der indirekt ausgeübte Zwang unmoralisch und verwerflich. Die Staatspolizei sollte sich jedenfalls im Interesse ihres Dienstes und der notwendigen Objektivität von derlei Unternehmungen fernhalten, wie es aus demselben Grunde nicht gutzuheißen ist, wenn de Staatspolizei in den einzelnen Städten ihres Standortes im der Fasching Bälle und dergleichen Unterhaltungen veranstaltet und alle Kreise der Stadt, welche mit ihr im dienstlichen Verkehr stehen oder vielleicht in der Zukunft etwas von ihr brauchen, dadurch zwingt, die Veranstaltung zu besuchen oder Spenden zu geben.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:

Ist Ihnen bekannt, daß für ein Erholungsheim für die Staatspolizei Spenden gesammelt werden und halten Sie diesen Vorgang für richtig und der Staatspolizei für würdig?

Sind Sie gewillt, diese Spendensammlung als unmoralisch einzustellen und auch andere Veranstaltungen der Staatspolizei im der Zukunft zu verbieten?

Prag, am 18. Juni 1929.

Dr. Schollich,

Ing. Jung, Füssy, Koczor, Szentiványi, Dr. Holota, Nitsch, Dr. Korláth, Simm, Ing. Kallina, Weber, Horpynka, Schneider, Dr. Keibl, Siegel, Matzner, Wenzel, Dr. Wollschack, Knirsch, Geyex, Dr. Lehnert, Dr. Koberg, Dr. Szüllö, Dr. Jabloniczky, Fedor, Gregorovits.

Původní znění ad 2377/XIII.

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der unerträglichen Verhältnisse, welche durch den Kaminfeger Wenzel Blecha in Gablonz a. N. geschaffen wurden.

Die Hausbesitzerschaft vom Gablonz a. N. hat in mehrfachen, jahrelang zurückliegenden Eingaben an das Stadtamt in Gablonz a. N., die Bezirks- und Landesbehörde wie das Ministerium des Innern auf die unhaltbaren Verhältnisse verwiesen, welche in der Stadt Gablonz a. N. durch das Verhalten des Kaminfegers Wenzel Blecha geschaffen wurden. Der Fall liegt folgend:

Wenzel Blecha besaß ehemals eine Kaminfegerkonzession mit dem Standorte im Tannwald - Schumburg. Durch die Art seiner Aufführung und der Ausübung des Gewerbes wurde er schnell unbeliebt. Es kam zu vielen Zwischenfällen zwischen Blecha und Besitzern von Häusern, in denen er zu kehren hatte, die ihren Ausdruck um zahllosen Beschwerden fanden, ohne daß von den zuständigen Stellen auf dieselben eingegangen worden wäre. Gerade dieses passive Verhalten der Behörden in den Streitfällen Wenzel Blecha kontra den Hausparteien hatte insofern eine Verstärkung der Übels zur Folge, als Blecha nur umsomehr sich in seinen Rücksichtlosigkeiten bei der Ausübung seines Berufes steigerte. Schließlich setzte es aber doch die zu seinem damaligen Kehrbezirke Tannwald - Schumburg gehörige Hausbesitzerschaft durch, daß in diesem Kehrbezirke eine zweite Kehrkonzession organisiert und dem Kaminfegermeister Josef Klikorka übertragen wunde. Den Hausbesitzern wurde freigestellt, sich vom einem der beiden Konzessionäre des Kehrbezirkes bedienen zu lassen. Es lag in der Natur der Sache, daß die Hausbesitzerschaft, die durch Blecha maßlos provoziert worden war, sich nunmehr von Klikorka die Arbeiten verrichten ließ. Solcher Art war Blecha bald in seinem Kehrbezirke arbeitslos.

Diese in Tannwald - Schumburg im dem Falle Blecha wirkenden Ereignisse waren durch keine wie immer geartete Tendenz bestimmt worden, keinesfalls aber eine nationale, denn Blecha der tschechischer Nationalität ist, hatte seine Gegnerschaft bei dem tschechischen Hausbesitzern der gemischt nationalen Orte seines Kehrbezirkes am stärksten gefunden. Nebenbei bemerkt war sein Nachfolger, mit dessen Arbeiten Ruhe in dem Kehrbezirke Tannwald - Schumburg einsetzte, desgleichen tschechischer Nationalität. Aus dem alleinigen Verschulden des Blecha war es zu der gegen ihn gerichteten Aktion gekommen.

Blecha kam jedoch nicht zu einer Liquidierung seines Falles, die ihn als gerechte Strafe auf sein Verhalten hin zu mäßigen geeignet gewesen wäre. Vielmehr hatten die Vorgänge im Tannwald - Schumburg nur zur Folge, daß er seine Konzession nach Gabonz a. N. verlegt bekam, woselbst eine neue Kehrbezirkseinteilung eingerichtet wurde, nach der er einem Raion zugeteilt erhielt. Schon diese Neueinteilung döste bei den interessierten Kreisen allgemeine Proteststimmung aus.

Blecha, hat nun zu allem Überfluß in seinem neuem Standorte sein rücksichtsloses Verhalten gegen die ihm Geschäfte übertragenden Parteien eh er verstärkt als gemäßigt. Die Klagen gegen in laufen so zu sagen bündelweise ein. Eine Reihe dieser Klagen zeugen hievon, daß Blecha in seinem Berufe oft unverantwortlich handelt und so Gefahrmomente schafft, welche es zu einer Pannikstimmung in Gablonz a. N. kommen ließen, die weit entfernt jeder persönlichen Animosität gegen Blecha ist und ihren Grund ausschließlich in einer sachlichen Beurteilung der möglichen katastrophalen Folgewirkungen der Ausübung der Kehrkonzession durch Blecha hat.

Die Stadt Gablonz a. N., die Genossenschaft der Rauchfangkehrer, die Handels- und Gewerbekammer in Reichenberg haben zu den geschilderten Verhältnissen Stellung genommen. Leider ist eine Lösung des Blecha - Konfliktes bisher nicht in die Wege geleitet worden.

Aus einer ihnen als Pflicht erscheinendem Verantwortlichkeit fragen deshalb die Interpellanten den Herrn Minister, was er in dieser Angelegenheit zu tun gedenkt?

Prag am 7. Juni 1929.

Simm,

Knirsch, Horpynka, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Siegel, Szentiványi, Nitsch, Dr. Korláth, Dr. Koberg, Matzner, Dr. Lehnert, Ing. Jung, Geyer, Dr. Wollschack, Wenzel, Schneider, Weber, Dr. Keibl, Füssy, Koczor, Dr. Holota.


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