XXXIII. Tonwaren:
aus 352Ziegel, nicht feuerfeste, aus Ton (Lehm), ungebrannt oder gebrannt:
a) nicht weiter bearbeitet:
1. Verblender und Schwimmziegel: 0.50
2. andere Hohlsteine, Lochsteine, Lochplatten und
Fassonziegel0.50
b) angestrichen, getränkt, gedämpft, glasiert 1
354Ziegel und Platten, feuerfeste:
a) Dinas-, Magnesit-, Bauxit- und Graphitziegel und platten 2.30
b) andere1.80
355Klinker und Bodenbelagplatten in der Stärke:
a) 1. von über 80 mm frei
2. von 80 mm bis 30 mm 0.80
b) unten 30 mm bis 15 mm 2.60
c) unter 15 mm 5.70
356Wandbelagplatten, auch Spaltviertel, glasiert, (Fliesen):
a) einfarbig9
b) mehrfarbig, bemalt, auch vergoldet oder versilbert 14.-
aus 357Röhren:
b) Tonröhren, glasiert, Röhren aus gewöhnlichem
Steinzeug oder feuerfestem Ton 1.90
359Öfen und Ofenbestandteile:
a) grob gearbeit und ahne Verzierung 1.10
Anmerkung: Blaue Sparherdkacheln, auch
mit weißer Nut, wenn sie an der Bruchfläche ein
ziegelartiges Aussehen haben, sind nach dieser
Nummer zu verzollen
b) 1. blaue Sparherdkacheln, auch mit weißer Nut,
wenn sie an der Bruchfläche ein ziegelartiges
Aussehen haben1.10
2. Ofenkacheln, nur dunkelgrün oder dunkelbraun
glasiert, auch verziert, jedoch grob gearbeitet,
wenn sie an der Bruchfläche ein ziegelartiges
Aussehen haben1.10
3. andere10
aus 360Retorten, Tiegel, Muffeln, Kapselau und andere technisch Waren:
b) aus feuerfesten Stoffen oder gewöhnlichem Steinzeug 3.-
361Gewöhnliches Töpfergeschirr, nicht besonders benannte
Waren aus gewöhnlichem Steinzeug:
a) aus gewöhnlichem Steinzeug 2
b) aus gemeiner, sich farbig brennender Tonerde 1.40
Anmerkung: Gewöhnliches Töpfergeschirr
mit weißlichem Bruch und durch Aufspritzen oder
Auftupfen von Farben einfach verziert (sog.
Znaimer Töpfergeschirr) wird nach Nr. 361b) verzollt:
362Porzellan22.
aus 363Tonwaren, nicht besonders benannte:
a) Steingutwaren für technische und hygienische
Zwecke, soweit sie nicht unter Nr. 453 fallen 10
aus b) andere:
1. weiß (elfenbeinweiß) 10
aus 2. farbig, bemalt, versilbert oder vergoldet:
a) braunes Töpfergeschirr, innen weiß, gla-
siert (sog. Karamelgeschirr) 6.-
ß) sonstige (ausgenommen Tonpfeifen) 18
XXXIV. Eisen und Eisenwaren
aus 374Walzen aus nicht schmiedbarem Guß:
b) bearbeitet:
1. Walzen für die Papiermaschine mit einer Ballen-
länge von mehr als 2 m, vorgeschruppt, für
Papiermaschinenfabriken frei
2. andere18
376Röhren aus Schmiedeeisen, nahtlos oder geschweißt,
auch gezogen, auch mit Gewinden oder Muffen (aus-
genommen geschweißte Rohre der Nr. 377),Wellrohre
Anmerkung: Nach Nr. 376 b) werden auch
Rohrmaste für Bahn- und Beleuchtungszwecke aus
abgesetzt gewalzten (sich verjüngenden) Röhren oder
aus einzelnen Rohrstücken zusammengeschweißt
verzollt, auch wenn sie außer dem Anstrich mit Lo-
chungen und aufgezogen Schutzringen versehen sind
aus 381Blechwaren:
aus b) aus Blech in der Stärke unter 2 mm:
aus 2. in anderer Weise gewöhnlich bearbeitet auch
verzinkt oder verbleit:
Tisch-, Haus-, Küchengeräte 45
aus 3. sonst fein bearbeitet, wie mit anderen unedlen
Metallen überzogen oder poliert, mit einge-
preßten oder gestanzten Mustern, emailliert,
fein angestrichen, lackiert, bemalt, bedruckt:
Emailbadewannen60-
ß) Emailgeschirr 70.-
y) Tisch-, Haus-, Küchengeräte, Striegel 70
s) Emballagen aus Weißblech oder verzinnt 70
384Eisenbahnachsen und -radeisen, Eisenbahnräder und -radsätze 14
aus 388Werkzeuge:
aus e) Schaufeln22.-
aus 389Nägel und Drahtstifte
aus a) roh oder gewöhnlich bearbeitet:
1. Hufnägel15.-
2. Schuhnägel (ausgenommen handgeschmiedete) 20.-
aus 3. andere nicht besonders benannte Nägel 16.-
b) fein bearbeitet, dann alle mit Köpfen aus ge-
wöhnlichen Stoffen 36
handgeschmiedete Schuhnägel 26.-
aus 391Ketten und Kettenglieder, mit Ausnahme der gegossenen
und der Gelenkketten:
a) 1. roh oder gewöhnlich bearbeitet mit emer
Gliederstärke:
a) von 2 mm bis 6 mm 20.-
ß) über 6 mm 17
2. andere mit einer Gliederstärke:
a) von 2 mm bis 6 mm.: 28
ß) über 6 mm 25.-
aus 395Kleine Gebrauchsgegenstände, auch in Verbindung mit feinen Stoffen:
aus a) Ösen, Schnallen und Hafteln:
1. lackiert100.-
2. andere, auch in Verbindung mit feinen Stoffen 120
aus 398Federn:
aus b) Blattfedern für Wagenbau 11.-
aus 405Messerschmiedwaren und deren Bestandteile:
aus a) Fleischhackmaschinen 50.-
aus b) 2. Taschenmesser 150.-
407Waren aus nichtschmiedbarem Guß, nicht besonders benannte:
a) roh, gescheuert oder grob angestrichen, bei einem Stückgewicht:
1. von 100 kg oder mehr 5.-
2. unter 100 kg bis 40 kg 5
3. unter 40 kg bis 5 kg 7
4 unter 5 kg9
b) in anderer Weise gewöhnlich bearbeitet, bei einem Stückgewicht:
1. von 100 kg oder mehr 14
2. unter 100 kg bis 40 kg.- 16.-
3. unter 40 kg bis 5 kg 18
4. unter 5 kg
c) fein bearbeitet, bei einem Stückgewicht:
1. von 100 kg oder mehr:
a) Badewannen18
ß) andere:20
2. unter 100 kg bis 40 kg:
a) Badewannen18
ß) andere23
3. unter 40 kg bis 5 kg
a) Badewannen, Gußgeschirr, emailliert 18
ß) andere28
4. unter 5 kg
a) Badewannen, Gußgeschirr, emailliert 18
ß) andere33
408Kunstguß und anderer Zierguß, auch in Verbindung mit
schmiedbarem Eisen:
a) roh oder bloß gescheuert:
1. Quintöfen bei einem Stückgewicht von 5 kg oder mehr 7
2. andere 32.-
b) in anderer Weise gewöhnlich oder fein bearbeitet 48-
Anmerkungen zu a) und b):
1. Untergestelle und Türen für Öfen, roh, gescheuert,
auch grob angestrichen 15
2. Balken und Gestelle für Wagen, roh, gescheuert,
auch grob angestrichen 20
3. Die bloße auf derlei Balken
gen eingegossene Bezeichnung der Tragfähigkeit
zieht noch nicht deren Verzollung als Kunstguß
oder Zierguß nach sich
409Waren aus schmiedbarem Eisen nicht besonders benannte:
a) roh, gescheuert oder grob angestrichen, bei einem Stückgewicht:
1. von 5000 kg oder mehr, 8.-
2. unter 5000 kg bis 1000 kg 10
3. unter 1000 kg bis 25 kg 12.-
4. unter 25 kg bis 3 kg 15
5. unter 3 kg bis 0.5 kg 17
6. unter 0.5 kg20
b) in anderer Weise gewöhnlich bearbeitet, bei einem Stückgewicht:
1. von 25 kg oder mehr 20
2. unter 25 kg bis 3 kg 22
3. unter 3 kg bis 0.5 kg 24
4. unter 0.5 kg28
c) fein bearbeitet, bei einem Stückgewicht:
1. von 25 kg oder mehr 30
2. unter 25 kg bis 3 kg 32
3. unter 3 kg bis 0.5 kg 36.-
4. unter 0.5 kg40.-
XXXV. Unedle Metalle und Waren daraus.
aus 423Kleine Gebrauchsgegenstände aus unedlen Metallen und
Metallegierungen, auch in Verbindung mit feinen Stoffen:
Ösen, Schnallen und Hafteln:
a) lackiert100.-
b) andere, auch in Verbindung mit feinen Stoffen 120.-
424Zier-, Schmuck- und Luxusgegenstände (Galanterie-
waren), auch in Verbindung mit feinen Stoffen 170.-
aus 428Waren, nicht besonders benannte, aus Kupfer oder an-
derweitig nicht genannten unedlen Metallen und Metallegierungen:
aus c) andere:
2. fein bearbeitet150.-
429Waren, nicht besonders benannte, aus Nickel oder Nickel-
legierungen, wie Packfong, Alpaka, Neusilber u. dgl.:
a) Bestecke140.-
b) andere. -180.
430Waren, nicht besonders benannte, aus Aluminium oder
aluminiumähnlichen Legierungen:
a) für technische Zwecke, ausgenommen Folien und Tuben 100.-
aus 432Waren, nicht besonders benannte, aus unedlen Metallen
oder Metallegierungen, ganz oder teilweise vergoldet
oder versilbert oder in Verbindung mit feinsten Stoffen:
aus b) andere:
Scheinwerfer für Automobile 200
Aus Anmerkungen zu den Klassen
XXXIV und XXXV:
2. Das Beseitigen der Guß- und Preßnähte
(Grate) durch Abmeißeln, Abschleifen, auch
auf Schmirgelscheiben, Feilen oder Bestoßen,
das Ebnen von Bruchflächen, das Abstechen
der Gußköpfe, das Vorschruppen zum Zwecke
der Prüfung auf Fehlerfreiheit bei Stahlguß
wird nicht als Bearbeitung angesehen
XXXVI. Maschinen, Apparate usw.
435Dampfkessel25
aus 436 ADestillier-, Kühl- und Kochapparate:
a) aus Eisen, auch mit unwesentlichen Bestandteilen
aus unedlen Metallen, 26.-
c) 1. aus Eisen in Verbindung mit höchstens 50 vom
Hundert unedler Metalle 35.-
2. andere55.-
436 BZisternen und Tanks:
a) aus Eisen, auch mit unwesentlichen Bestandteilen
aus unedlen Metallen:
a) Stahlflaschen (Bomben) 16.-
ß) andere24.-
b) aus Aluminium70.-
c) aus anderen unedlen Metallen 40.-
aus 438Dampfmaschinen, Dampf- und Wasserturbinen, Ver-
brennungsmotoren und andere nicht besonders be-
nannte Motoren (mit Ausnahme der zu den Klassen
XXXVII und XXXVIII gehörigen Motoren), Arbeits-
maschinen in untrennbarer Verbindung mit Dampf-
motoren (Dampfbagger, Dampfkrane, Dampfhämmer,
Dampfpumpem, Dampfspritzen u. dgl.), im Stückgewicht:
aus a) von 100.000 kg oder mehr:
Dampfmaschinen, Dampfkrane 24.-
aus b) unter 100.000 kg bis 10.000 kg:
Dampfmaschinen, Dampfkrane 30.-
aus c) unter 10000 kg bis 2500 kg:
Dampfmaschinen, Dampfkrane 36.-
aus d) unter 2500 kg bis 1000 kg:
Göpel18
aus e) unter 1000 kg bis 200 kg:
Göpel_18.-
aus 439Landwirtschaftliche Maschinen und Apparate:
b) Dreschmaschinen15.-
d) andere:
1. aus Holz (d. i. mit 75 vom Hundert oder mehr Holz) 13.
2. aus Eisen:
a) Wiesenentmooser10
ß) Pflüge und Pflugbestandteile 18.-
y) sonstige 22.-
aus 440Maschinen und Apparate für die Vorbereitung, Verarbeitung oder Veredlung von Gespinststoffen und Gespinstwaren:
aus b) Webstühle und Hilfsmaschinen für die Weberei:
1. Baumwoll- und Leinenwebstühle, Schlichtmaschinen 16.-
2. alle anderen Webstühle, mit Ausnahme der
Tuchwebstühle, und andere Hilfsmaschinen
für die Weberei 13.-
aus 441Maschinen und Apparate, nicht besonders benannte:
aus b) aus unedlen Metallen (d. i. mit 50 vom Hundert
oder mehr unedler Metalle):
Spezialmaschinen und -apparate für Zucker-
fabriken, Brauereien, Mälzereien 43.-
aus c) aus Eisen:
a) Spezialmaschinen und -apparate für Zucker- .
fabriken, Brauereien und Mälzereien, Berg-,
Hütten- und Walzwerke sowie für die che-
mische Industrie, im Stückgewicht:
1. von 10.000 kg oder mehr 26.-
2. unter 10.000 kg bis 1000 kg 32.-
3. unter 1000 kg bis 200 kg 38.-
4. unter 200 kg:42.-
ß) Transmissionen, im Stückgewicht:
3. unter 1000 kg bis 200 kg 30.-
4. unter 200 kg34.-
y) Rippenheizrohre (Radiatoren), im Stückgewicht:
4. unter 200 kg24.-
s) Kesselglieder aus Gußeisen, unbearbeitet,
für Niederdruckdampf- und Warmwasser-
kessel, im Stückgewicht:
4. unter 200 kg30.-
XXXVII. Elektrische Maschinen und, Apparate, elektrotechnische Bedarfsgegenstände
aus 448Nicht besonders benannte elektrische Apparate und Vor-
richtungen, wie Schalt- und Kontaktvorrichtungen,
Anlasser, Regulatoren, Widerstände, galvanische Ele-
mente aller Art, Taschenbatterien und Taschenakku-
mulatoren, Sicherungen, Schalter, Fassungen, Blitz-
schutzvorrichtungen, Abzweigvorrichtungen mit ein-
gebauten Klemmen, Glühlampensockel, Heiz- und
Kochapparate im Stückgewicht:
aus d) unter 5 kg bis 500 g:
Widerstandsspiralen aus Grauguß, roh 55.-
aus e) unter 500 g:
1. Widerstandspiralen aus Grauguß, roh 65.-
2. Gummon mit eingepreßten Metallbestandteilen 120
aus 453Formteile aus Hartgummi, Glas, Porzellan oder ande-
ren Isolierstoffen für elektrische Zwecke, nicht ausgerüstet:
b) aus Porzellan, im Stückgewicht:
1. über 5000 g frei
2. von 5000 g bis 600 g:
a) von 5000 g bis 3000 g frei
ß) unter 3000 g bis 600 g 16.-
3. unter 600 g22.-
aus c) andere, im Stückgewicht:
1. von 600 g oder mehr, frei
XXXVIII. Fahrzeuge
aus 456Kinderwagen, Fahrstühle ohne Fahrmechanismen:
aus a) aus Holz oder Korbgeflecht mit Holz- oder
Eisengestell ohne Gummibereifung, weder ge-
polstert noch, gefüttert, nicht lackiert, nicht vernickelt:
Sportwagen für Kinder aus Holz 25.-
aus b) andere:
Sportwagen für Kinder aus Holz, mit über-
zügen aller Art 90.-
aus 462Fertige Bestandteile von Fahrzeugmotoren:
aus b) andere:
Kurbelwellen, vorgeschruppt 115.-
XXXIX. Edelmetalle, Edel- und Halbedelsteine und
Waren daraus, Münzen.
aus 474Steine, echte (Edel- und Halbedelsteine) usw.:
aus b) Halbedelsteine (Schmucksteine) usw.: für 1 kg
Granaten.:20
andere Halbedelsteine (Schmucksteine): 30.
XL. Instrumente und andere Erzeugnisse der Feinmechanik, Uhren
aus 482Meßwerkzeuge für den gewerblichen Gebrauch:
Meterstäbe und Gliedermaßstäbe aus Holz 60.-
aus 483Waagen und Waagenbestandteile mit Ausnahme der zu
Nr. 479 gehörigen:
aus b) Neigungswaagen, auch im Verbindung mit Ba-
lance- oder Laufgewichtswaagen im Stückge-
wicht unter 50 kg:
Briefwaagen bis 1000 g Wägefähigkeit 70.-
485Kirchen- und andere Pfeifenorgeln 40.-
aus 486Musikalische Instrumente, nicht besonders benannte,
Sprechmaschinen:
Streich-, Zupf- und Blasinstrumente (einschließlich Mundharmonikas) 30.-
Anmerkung: Wie Blasinstrumente werden auch
Signalhörner für Eisenbahnen, Automobile u, dgl. verzollt
XLI. Kochsalz.
aus 496Kochsalz usw.:
Moorlauge2.-
aus 497Feste kochsalzhaltige Quellenprodukte zu Heil- und
wissenschaftlichen Zwecken:
a) natürliche22.-
Anmerkung: Die Aufmachung für den Kleinverkauf
schließt die Verzollung nach dieser Nummer nicht aus
XLII. Chemische Hilfsstoffe und Erzeugnisse, Arznei-
und Parfümeriestoffe, sowie Waren daraus, Farbwaren,
Kerzen, Seifen
aus 499Säuren:
g) Flußsäure 24.-
aus k) 1. Ameisensäure 6.-
aus 500Kalium-, Natrium- und Ammoniumverbindungen:
a) 2. Kaliumchlorid (Chlorkalium) frei,
aus k) Kaliumpermamganat 16.-
aus 501Kalzium-, Baryum- und Magnesiumverbindungen:
aus d) Chlorsoda (unterchlorigsaures Natron) 3.-
aus 503Kupfer-, Blei-, Zink- und Zinnverbindungen:
c) 1. Zinkchlorid (Chlorzink) 16.
aus 510Andere chemische Erzeugnisse:
aus e) Stärke:
1. Kartoffelstärke (auch Kartoffelstärkemehl) 12.-
3. andere Stärke und Stärkemehle frei
f) 1. Kleber und Schusterpapp 12.-
2. Stärkegummi (Dextrin und anderer stärke-
hältiger Gummiersatz, auch Etikttenleim) 17
3. Kleister, Schlichte und ähnliche stärke-
haltige Klebe- und Appreturmittel 10.-
aus 513Arzneiwaren, zubereitet, sowie alle durch ihre Inschrif-
ten, Etiketten, Umschäge u. dgl. sich als Arznei-, auch
Tierheilmittel ankündigenden Stoffe, soweit sie nicht
einem höheren Zolle unterliegen, ferner ausschließlich
für arzneiliche Verwendung bestimmte chemisch ein-
heitliche, nicht besonders benannte Stoffe:
1. Natürliche, feste, kochsalzhaltige Quellenprodukte
weder in Pastillenform gebracht noch mit anderen
Stoffen versetzt22.-
2. Heilschlamm aus Trencianske Teplice und Piestany frei
514Zu Heilzwecken vorgerichtete Watten und Verbandmittel:
a) Verbandstoffe:
1. Kompressen mit Füllung von Heilschlamm 20.-
2. andere100.-
Anmerkung Unter Nr. 514a) werden auch Mull-
binden mit gewebter Kante verzollt
b) Watten und andere Verbandmittel 40
516Ätherische Öle, wie Blütenöle, künstliche Riechstoffe,
nicht anderweitig genannt 35
aus 523Mineralfarben
aus a) Zink- und Chromfarben:
1. Zinkweiß, Zinkgrau (Zinkoxyd) frei
2. Schwefelzinkweiß, Lithopone, Griffitweiß frei
aus 539Seife:
aus a) gemeine:
nicht mineralölhaltige Fettemulsionen zu Gerbzwecken 8.-
aus 541Glyzerin:
b) raffiniert oder destilliert, 25.


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