XXXIV. Holzwaren, Waren aus Drechsler- und Schnitz-
stoffen,
aus 351Furniere, auch durch Zusammenleimen von Furnieren
hergestellte Platten,
aus a)nicht eingelegt:
1.-roh105.-
aus 352Holzleisten (für Möbel, Rahmen usw.):
aus a)glatt oder profiliert:
4.bronziert, vergoldet, versilbert, fein bemalt:
in der Breite von mehr als 3 cm. 525.-
in der Breite von 3 cm oder darunter 600.-
aus 353Rahmen (zu Bildern, Spiegeln usw.), sofern sie nicht
unter Nr. 362 fallen:
a)aus Holzleisten der Nr. 352 a) 1 und 2 900.-
c)aus. Holzleisten der Nr. 352 a) 4 und b) 375.
aus 354Stöcke aus Holz oder Rohr:
b)grob bearbeitet, gebeizt, gefärbt, gefirnißt, lackiert
oder poliert, auch mit Zwingen 270.-
c)fein bearbeitet, dann alle in Verbindung mit
gewöhnlichen Materialien (mit Ausnahme der Zwingen) 450.-
d)in Verbindung mit feinen Materialien 1000.-
f)in Verbindung mit feinsten Materialien 2400.-
aus 356Waren, nicht besonders benannte, aus gewöhnlichem
Holz, auch gehobelt (glatt oder profiliert), grob ge-
drechselt oder grob geschnitzt, auch verleimt, verfugt
oder in anderer Weise zusammengebaut:
aus a)roh, nicht in Verbindung mit anderen Materialien:
aus 1.-aus weichem Holz:
Schachteln120.-
aus 2.-aus hartem Holz oder furniert (mit gewöhnlichem Holz):
Brettehen für Laubsägezwecke 150.-
Schuhleisten, Holzabsätze, Säge und Hobelgestelle 200.-
aus b)roh, mit Beschlägen oder sonst in Verbindung mit
Eisen oder anderen unedlen Metallen:
aus 1.-aus Weichem Holz:
Schachteln:240.-
aus 2.-aus hartem Holz oder furniert (mit gewöhnlichem Holz)
Schuhleisten,280.-
aus c)gebeizt, gefärbt, gefirnißt, lackiert, poliert, dann alle
in Verbindung mit Leder oder gewöhnlichen Mate-
rialien, mit Ausnahme der unter b) tarifierten:
aus 1.-aus weichem Holz:
Schachteln240.-
Anmerkung: Brettchen aus gefärbtem oder ge-
beiztem Linden- oder Erlenholz für Fabriken zur Blei-
stifterzeugung auf Erlaubnisscheine unter den im Ver-
ordnungswege vorzuzeichnenden Bedingungen und
Kontrollen32.-
aus. 2.aus hartem Holz oder furniert (mit gewöhnlichem
Holz):
Möbel220.-
Schachteln350.-
aus 357Waren, nicht besonders benannte, aus feinen Hölzern
oder mit solchen furniert, auch gehobelt (glatt oder
profiliert), grob gedrechselt oder grob geschnitzt, auch
verleimt, verfugt oder in anderer Weise zusammen-
gebaut,
aus b)gebeizt, gefärbt, gefirnißt, lackiert, poliert, dann alle
in Verbindung mit Leder oder gewöhnlichen Mate-
rialien, mit Ausnahme der unter a) tarifierten:
Möbel, Pfeifenrohre aus Weichselholz 400.-
aus 358Waren, nicht besonders benannte, aus Holz, fein ge-
drechselt, dann alle mit eingebrannten, gegreßten oder
gefrästen Ornamenten, auch in Verbindung mit Leder
oder gewöhnlichen Materialien, gepolsterte Waren
ohne Überzug:
Hobelgestelle260
Schachteln350.-
Spulen für Textilmaschinen: 400.-
Schuhleisten, Schuhstrecker, Holzabsätze 475.-
Möbel600
aus 359Waren, nicht besonders benannte, aus Holz mit fein
durchbrochener oder Bildhauerarbeit, vergoldete, ver-
silberte oder bronzierte Holzwaren (mit Ausnahme
der Holzleisten und Rahmen), fein bemalte Holz-
waren, nicht besonders benannte Waren aus Holz in
Verbindung mit feinen Materialien, mit Ausschluß
von Leder und von Überzügen aus Textilwaren:
Schachteln437.50
Möbel:650
aus 360Waren, nicht besonders benannte, aus Holz mit einge-
legter Arbeit (Boule, Intarsien, Holzmosaik), nicht
besonders benannte Waren aus Holz mit Überzügen
aller Art:
Möbel, mit eingelegter Arbeit: 750.-
andere Möbel900
aus 361Waren, nicht besonders benannte, aus anderen Drechsler-
und Schnitzstoffen als Holz:
aus c)aus Meerschaum, Lava, Zelluloid und ähnlichen künst-
lichen Schnitzstoffen (mit Ausnahme von Imita-
tionen der unter d) und e) genannten Stoffe), auch
in Verbindung mit gewöhnlichen oder anderen
feinen Materialien:
zur weiteren Verarbeitung vorgerichtete Billardballen-
stücke375.-
Kämme, Nadeln, Haarspangen 1800.-
Knöpfe aus Zelluloid 1960.-
aus d)aus Bernstein, Gagat, echt oder imitiert, auch in Ver-
bindung mit gewöhnlichen, feinen oder anderen
feinsten Materialien:
Rauchrequisiten (Pfeifen, Zigarren und Zigaretten-
sitzen, Mundstücke hiezu u. dgl.) 2880
aus e)aus Elfenbein, Perlmutter, Schildpatt, echt oder imi-
tiert, auch in Verbindung mit gewöhnlichen, fei-
nen oder anderen feinsten Materialien:
Kämme, Nadeln, Haarspangen:
echt3240.-
imitiert1800.-
XXXV. Glas und Glaswaren
373Glaskolben (Glasbirnen) für elektrische Glühlampen 250.-
XXXVI. Steinwaren,
aus Steinen, nicht gebrannten Erden, Zementen und
Steingemengen:
aus 400Waren aus Zement oder Gips, nicht besonders benannte,
auch in Verbindung mit Holz oder grob gearbeiteten
Bestandteilen aus Eisen oder anderen unedlen Metallen:
aus a)weder geschliffen, noch angestrichen oder lackiert:
Bauplatten aus Magnesitzementmörtel und Holz 8.-
aus 404Künstliche Schleif- und Wetzsteine, auch in Verbindung
mit Holz, Eisen oder. anderen unedlen Metallen:
a)aus Schmirgel, Kaborundum oder ähnlichen harten
Schleifmitteln 180.-
aus 408Steinwaren, feine, d. i. Luxusgegenstände (Briefbe-
schwerer, Leuchter, Schalen, Tintenfässer und der-
gleichen Nippes, Statuen, Büsten, Tierfiguren und
andere plastische Erzeugnisse im Gewichte bis zu
kg), Spielzeug, alle diese auch in Verbindung mit ge-
wöhnlichen Materialien:
Nippes, Statuen, Büsten und Tierfiguren., aus Gips 500
XXXVII. Tonwaren
aus 413Ziegel, feuerfeste:
aus a)Dinas-, Magnesit-, Bauxit- und Graphitziegel:
aus 1.-im Einzelgewihte bis 5 kg:
Magnesitziegel14.-
aus 2.-im Einzelgewichte über 5 kg: -
Magnesitziegel21.-
aus 418Bauornamente (auch aus Terrakotta), glasiert oder un-
glasiert:
Staußgeflechte 36.
aus 426Tonwaren, andere (nicht anderweitig tarifierte), in
Verbindung:
aus b)mit feinen Materialien:
Tonpfeifen600.-
XXXVIII. Eisen und Eisenwaren
aus 428Roheisen, Eisen und Stahl, alt gebrochen und in Abfällen zum Smelzen und Schweißen:
a)Roheisen9.50
aus c)Ferromangan, Ferrosilicium (50 bis 90% Silicium),
Ferrochrom, Ferronickel, Ferrowolfram, Ferromo
lybden, Ferrovanadium, Ferroaluminium:
Ferrosilicium (30 bis 95% Silicium), frei
aus 431Eisen und Stahl in Stäben, geschmiedet, gewalzt oder gezogen:
a)nicht fassoniert 39
b)fassoniert45.50
c)Ziereisen, ornamentiert: 58.50
aus 432Blech und Platten:
a)roh (Schwarzblech), in der Stärke:
1.von 2 mm oder mehr:
von 5 mm oder mehr58.50
unter 5 mm bis 2 mm 61.75
2.unter 2 mm bis 1 mm 65-
3.unter 1 mm bis 0.6 mm 71.50
Anmerkung zu T. P. a) 2. und a) 3. Flach-
eisen für Messerklingen. , 45.50
4.unter 0.6 mm bis 0.4 mm 78.-
5.-unter 0.4 mm bis 0.25 mm 84.50
6.unter 0.25 mm 91.-
Anmerkung. Bandeisen in einer Breite von
100 mm oder darüber und. einer Stärke von minde-
stens 1 mm in Ringen für Kaltwalzwerke, auf Er-
laubnisscheine unter den im Verordnungswege vor-
zuzeichnenden Bedingungen und Kontrollen: 45.50
aus b)dressiert oder dekapiert, in der Stärke:
aus 1.von 1 mm oder mehr 78.-
2.-unter 1 mm bis 0.6 mm 84.50
3.-unter 0.6 mm bis 0.4 mm 91.-
4.-unter 0.4 mm100.80
aus 433Bleche und Platten, durchgeschlagene, gelochte, vertiefte
oder zugeschnittene:
aus b)dressierte oder dekapierte:
Kistenreifen168.-
aus c)andere:
Kistenreifen288
aus 434Draht:
a)a) gewalzt61.20
ß) anderer in der Stärke:
von 1.5 mm oder mehr 79.80
unter 1.5 mm bis 0.5 mm 105.-
unter 0.5 mm126.-
aus 439Röhren aus Schmiedeisen, gewalzt oder gezogen, oder aus
schmiedbarem Guß, auch mit gebörtelten, angelöteten
oder aufgeschweißten Flanschen, mit Ausnahme von
derlei Röhrenverbindungsstücken, Wellrohre:
aus a)roh, auch gescheuert, mit Gewinden oder mit gebohrten
oder abgedrehten Flanschen:
Hohlstahl in Stäben zur Herstellung von Hohl-
bohrern:39
aus 445Blechwaren, nicht besonders benannte:
aus b)aus Schwarzblech, grob angestrichen oder aus dressier-
ten Blechen, auch grob angestrichen:
Verschlüsse zu Kistenreifen: 184.-
aus c)abgeschliffen, fein angestrichen oder gefirnißt, ver-
bleit, verzinkt, verzinnt (auch aus Weißblech),
auch in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien:
abgeschliffen, fein angestrichen oder gefirnißt, ver-
bleit, verzinkt, verzinnt (auch aus Weißblech),
auch in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien,
mit Ausnahme von Milchkannen 475.-
aus d)bemalt, bedruckt, bronziert, lackiert, emailliert oder
aus dessinierten Blechen, auch in Verbindung mit
gewöhnlichen Materialien:
aus 2.andere:
Verschlußplomben, 600
Beleuchtungskörper und deren Bestandteile, email-
liert750.-
aus e)poliert, verkupfert, vermessingt, vernickelt, mit
Kupfer, Kupferlegierungen oder Aluminium plat-
tiert oder versilbert, auch in Verbindung mit ge-
wöhnlichen oder feinen Materialien:
Beleuchtungskörper und deren Bestandteile, poliert,
verkupfert, vermessingt, vernickelt, auch in Ver-
bindung mit gewöhnlichen oder feinen Materialien 1400.-
Heimsparkassen, vernickelt 1800.-
aus 451Achsen, Achsenstummel, Achsenbüchsen und Achsen-
stößel für Straßenfahrzeuge:
a)roh, nicht weiter bearbeitet 100.80
aus b)weiter bearbeitet:
1.-gewöhnliche Achsen und Bestandteile zu solchen 230
452Sensen und Sicheln, auch in Verbindung mit Holz 128.-
Anmerkung. Zu Nr. 452 gehören auch, ganz
oder teilweise gefirnißte, lackierte, bronzierte, polierte
oder Anlauffarben aufweisende (irisierte) Sensen und
Sicheln, ferner solch mit aufpatronierter Schrift,
mit durch Schliff hergestellten Zierlinien oder mit
durch Hammerschläge hervorgebrachten, auch reihen-
förmig oder musterbildend angeordneten Tupfen.
aus 453Schwere Schmiedezangen, Brechstangen, Geisfüße und
Steinbohrer, auch an der Schneide oder Kante ge-
schliffen, Steinhohlbohrer:
Steinhohlbohrer144.-
454Krampen, Hauen und Schaufeln (einschließlich der
Kellen), auch in Verbindung mit Holz:
a)roh, auch an der Schneide oder Kante geschliffen 140.-
b)in anderer Weise gewöhnlich oder fein bearbeitet 176
aus 455Heu-, Dung- und andere grobe Gabeln, Rechen und
Harken, auch in Verbindung mit Holz:
aus a)roh, auch an der Sitze zugerichtet:
Heu-, Dung- und andere grobe Gabeln 280
aus b)in anderer Weise gewöhnlich oder fein bearbeitet, auch
poliert oder vernickelt:
Heu-, Dung- und andere grobe Gabeln 280
aus 456Hämmer, Schlegel, Äxte, Beile, Hacken, Zangen mit
Ausschluß der schweren Schmiedezangen, Ambosse,
Amboßstöckel und Schmiedegesenke:
aus a)im Stückgewichte von 500 g oder mehr:
aus 1.-schwarz oder gewöhnlich bearbeitet:
Ambosse im Stückgewichte über 25 kg 210.-
Hämmer, Schlegel, Dengelzeuge 290.-
Schraubenschlüssel 370.-
aus b)im Stückgewichte von. weniger als 500 g, - sowie alle
ganz oder teilweise polierten oder vernickelten, ohne
Rücksicht auf das Stückgewicht:
Hämmer, Schlegel, Dengelzeuge 530
Schraubenschlüssel 672.
aus 460Hobel- und Stemmeisen, Meißel, nicht anderweitig ge-
nannte Bohrer, Stempel, Stanzen und andere nicht be-
sonders genannte Werkzeuge, alle diese auch ganz oder
teilweise poliert oder vernickelt:
Drahtzieheisen 600.-
Meißel, Preßluftwerkzeuge, Pickschrämmer 900.-
aus 461Nägel und Drahtstifte:
b)Drahtstifte, auch gescheuert 128.-
aus 462Schraubenmuttern und Bolzen, ohne Gewinde, Nieten:
a)roh, mit einer Schaftdicke, beziehungsweise Lochweite:
1.von 14 mm oder mehr 120
2.unter 14 mm bis. 7 mm 190.-
3.unter 7 mm,240
463Schrauben, Schraubenmuttern und Bolzen, mit Gewinde:
a)roh, mit einer Schaftdicke, beziehungsweise Lochweite:
1.von 14 mm oder mehr 215.-
2.-unter 14 mm bis 7 mm 290.-
3.unter 7 mm bis 4 mm 360.-
4.unter 4 mm430.-
b)gewöhnlich oder fein bearbeitet, mit einer Schaft-
dicke, beziehungsweise Lochweite:
1.von 14 mm oder mehr 290.-
2.unter 14 mm bis 7 mm 360.-
3.unter 7 mm bis 4 mm 430.-
4.unter 4 mm500.-
aus 466Drahtwaren, nicht besonders benannte:
aus a)roh oder gewöhnlich bearbeitet:
aus 1.-aus Draht in der Stärke von 1.5 mm oder mehr:
Splinten und Fleischhaken 154-
Drahtseile300.-
aus 2.-aus Draht unter 1-5 mm Stärke:
Drahtbürsten400.-
aus b)fein angestrichen, verzinnt, verzinkt:
Drathgeflechte, verzinkt 400
Anmerkung. Drahtseile der Nr. 466 a) 2 und b) 387.-
aus c)in anderer Weise fein bearbeitet, auch poliert oder ver-
nickelt, mit Gespinstfäden übersponnener Draht:
Drahtgestelle für Wandlampen 400.-
Drahtgestelle für Hängelampen, Schirmschienen
und Schirmgestelle550.-
aus 468Nadeln, soweit sie nicht unter Nr. 469 fallen, Schreib-
federn und Federhülsen, Stahlperlen, auch vergoldet
oder versilbert, Fischangeln, Hafteln, Schnallen,
Knöpfe, Fingerhüte und dergleichen kleine Gebrauchs-
gegenstände:
Zigarettentabatieren und Tabakdosen: 1300.-
470Federnstahl (bandartig geplätteter Stahl in Bunden oder
Ringen, durch Härten gefedert), auch poliert, in der
Stärke:
a)von 0.5 mm oder mehr 270.-
b)unter 0.5 mm630
aus 471Federn:
aus b)andere Wagenfedern
Blattfedern:125.-
aus d)Federn, nicht besonders benannte, auch poliert oder in
Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen Materialien:
Miederfedern, auch überzogen 1200.-
472Bänder (Scharniere, Riegel, Fenster- und Türangeln,
Angelknöpfe und Angelteile, Tür-, Fenster-, Möbel-
und Wagenbeschläge), Sporerwaren, alle diese, mit
Ausnahme der zu den Kunstschlosserarbeiten gehö-
rigen, auch in Verbindung mit unedlen Metallen:
a)roh, auch gescheuert, gebohrt oder grob angestrichen:
im Stückgewichte über 500 g 264.-
im Stückgewichte 500 g oder darunter 316
b)geschliffen, fein angestrichen, gefirnißt, verbleit, ver-
zinkt, verzinnt oder in anderer Weise gewöhnlich
bearbeitet (auch aus Weißblech):
im Stückgewichte über 500 g 440
im Stückgewichte 500 oder darunter 528.-
c)in anderer Weise fein bearbeitet:
im Stückgewichte über 500 550
im Stückgewichte 500 g oder darunter 660.-
aus 473Schlösser, Schlüssel und andere Schloßbestandteile:
aus a)Schlösser, gewöhnliche, mit Ausnahme der Sicher-
heitsschlösser und der zu den Kunstschlosser-
arbeiten gehörigen, im Stückgewichte:
2.von 300 g oder darunter - 660
b)Sicherheitsschlösser, auch mit Kunstschlosserarbeit 930
aus c)gewöhnlich oder fein bearbeitete Schlüssel und Schloß-
bestandteile, mit Ausnahme der Schloßfedern:
Schlüssel400.-
aus 475Eiserne Kassen und Sicherheitskasseten:
a)nicht fertig gearbeitete, bloß aus Eisen in Platten und
Stäben264.-
aus b)fertig gearbeitete (auch dergleichen Tresoreinsätze),
auch in Verbindung mit Kunstschlosserarbeiten:
1.mit Isoliermaterialien gefüllt 380
aus 479 Messeschmiedwaren und Bestandteile zu solchen:
grobe Messer und Scheren für den gewerblichen oder
landwirtschaftlichen Gebrauch:
Taschenfeitel550
andere630
Anmerkung. Walzenschaber sind nach Be-
schaffenheit des Materials zu verzollen
aus 481Waren aus nicht schmiedbarem Guß, nicht besonders be-
nannte, auch mit Verbindungsstücken aus schmied-
barem Eisen oder in Verbindung mit Holz:
aus a)roh oder bloß gescheuert, bei einem Stückgewichte:
aus 1.von mehr als 100 kg:
Stahlwerkskokillen 25
aus 483Waren aus schmiedbarem Eisen, nicht besonders be-
nannte, auch in Verbindung mit nicht schmiedbarem
Guß oder Holz:
aus a)roh oder gescheuert oder grob angestrichen, bei
einem Stückgewichte:
aus 2.-von mehr als 3 kg bis 25 kg:
Kugeln für Kugelmühlen: 90
aus 3.von mehr als 0.5 kg bis 3 kg:
Kugeln für Kugelmühlen 100
Magnete134
aus 4.-von 0.5 kg oder darunter:
Magnete, Splinten, Fleischhaken 154
aus b)in anderer leise gewöhnlich bearbeitet, bei einem
Stückgewichte:
aus 3.-von mehr als 0.5 kg bis 3 kg:
Magnete230
aus 4.von 0.5 kg oder darunter:
Magnete, Hufstollen 268
Anmerkung zu T. Nr. 483. Ledige Magnete
(Stab-, Hufeisen-, Ring-, Flaschen- usw. Magnete)
nicht umwickelt, nicht verbunden, magnetisiert
oder nicht, auch gelocht oder sonst bearbeitet, sind
nach dieser Nummer zu verzollen.
Allgemeine Anmerkungen zur Klasse
XXXVIII:
1. Im Sinne des Zolltarifes ist unter schmiedbarem
Eisen auch Stahl, Weich- und Stahlguß begriffen
2. Hinsichtlich der Bearbeitung, im Gegensatz zu roh,
werden die bei Eisenwaren vorkommenden Bearbeitungs-
arten in drei Stufen unterschieden
Dieser Unterscheidung entsprechend werden, sofern
bei speziellen Nummern dieser Klasse einzelne Bearbei-
tungsarten nicht namentlich angeführt oder sonstige
Ausnahmen festgesetzt sind, angesehen:
a) als gewöhnlich bearbeitet: alle gescheuerten, geloch-
ten, gebohrten oder mit eingeschnittenen Gewinden
versehenen, sowie alle ganz oder teilweise gefeilten,
abgeschruppten, abgedrehten, abgeschmirgelten, ge-
hobelten, geschliffenen oder mit einem groben An-
strich versehenen, dann alle vernieteten, verschraub-
ten oder in ähnlicher Weise nachträglich zusammen-
gefügten Eisenteile, soweit sie nicht der weiteren Be-
arbeitung wegen unter b) und c) fallen
Dagegen wird das Beseitigen der Guß- und Preß-
nähte (Grate) durch Abmeißeln, Abschleifen (auch
auf Schmirgelscheiben), Feilen oder Bestoßen, das
Ebnen von Bruchflächen, das Abstechen der Guß-
köpfe, dann bei Stahlguß das Vorschruppen zum
Zwecke der Prüfung auf Fehlerfreiheit, nicht als Be-
arbeitung angesehen,
b) als fein bearbeitet: alle ganz oder teilweise verzinn-
ten, verzinkten, verbleiten, verkupferten, vermessing-
ten, oxydierten, fein angestrichenen, gefirnißten,
lackierten, bemalten, bronzierten oder emaillierten
Eisenwaren, endlich
c) als feinst bearbeitet: alle polierten, gravierten, ver-
nickelten, mit Kupfer, Kupferlegierungen oder Alu-
minium plattierten Eisenwaren
Insofern im Tarife nicht besondere Bestimmungen
getroffen sind, unterliegen, feinst bearbeitete Waren
einem Zuschlage von 50 Perzent zum Zolle für die
betreffende Ware. Sind bei der betreffenden Ware be
sondere Zollsätze für die gewöhnliche öder feine Be-
arbeitung vorgesehen, so ist der Berechnung des
50perzentigen Zuschlages der Zollsatz für die feine
Bearbeitung zugrunde zu legen
XXXIX. Unedle Metalle und Waren daraus
aus 491Bleche und Platten (gewalzt gestreckt), nicht weiter
bearbeitet:
d)aus Kupfer, Nickel, Aluminium und anderen nicht
besonders benannten unedlen Metallen und Metalle-
gierungen, in der Stärke:
1.über 0.5 mm175
2.von 0.5 mm oder darunter 224
aus 492Bleche und Platten, vertieft oder gelocht:
aus d)aus Kupfer, Nickel, Aluminium und anderen nicht be-
sonders benannten unedlen Metallen und Metallegie-
rungen,
Scheiben (Ronden) aus Aluminium 225
Scheiben (Ronden) aus Kupfer oder Messing 350
aus 496Stangen, Stäbe und Drähte (gewälzt, gestreckt oder ge-
zogen):
aus d)aus Kupfer, Nickel, Aluminium und anderen unedlen
Metallen und Metallegierungen, in der Stärke:
aus 1.über 0.5 mm. 175
2.über 0.25 mm bis 0.5 mm 224
3.von 0.25 mm oder darunter 252
aus 500Röhren und Walzen, nicht weiter bearbeitet:
d)aus anderen unedlen Metallen oder Metallegierungen,
auf den laufenden Meter im Gewichte:
1.von 1 kg und mehr 280
2.von weniger als 1 kg 480
aus 505Blei- und Zinnfolien, (Stanniol), blank, gemustert, ge-
färbt oder lackiert, Flaschenkapseln, Tuben und ähn-
liche Waren aus Zinn, verzinntem Blei oder Bleilegie-
rungen:
Bleifolien (Plumbiol) 576
Zinnfolien (Stanniol) 720
aus 506Buchdruckerlettern (auch dergleichen Linien, Einfassun-
gen und Ornamente):
a)aus Schriftmetall 420
aus 509Metallperlen, auch vergoldet oder versilbert, Kinderspiel-
waren, Nadeln, Ösen, knüpfe, Schnallen, Hafteln Fin-
gerhüte und andere kleine Gebrauchsgegenstände,
Schreibfedern und Federhülsen aus unedlen Metallen
und Metallegierungen, alle diese soweit sie nicht zu
Nr. 520 gehören:
Bestecke, Löffel und Rasteln aus Alpaka oder Pak-
fong, Kragen- und Manchettenknöpfe, Kragen-
nadeln, Kragenspangen, Krawattenklammern, Zi-
garettentabatieren, Tabakdosen 1800-
Fingerhüte2200
aus 514Waren, nicht besonders benannte, aus Blei, Zinn und Le-
gierungen dieser Metalle untereinander, auch in Ver-
bindung mit gewöhlichen Materialien:
aus a)gewöhnlich bearbeitet:
Syphonköpfe:600
aus 516Gußwaren aus Kupfer und anderen nicht anderweitig ge-
nannten unedlen Metallen oder Metallegierungen, auch
in Verbindung mit gewöhnlichen Materialien, mit Aus-
nahme der zu Nr. 501 gehörigen groben Gußstücke:
aus a)roh, auch gefeilt, nicht ornamentiert:
Armaturen:720
aus b)weiter bearbeitet oder ornamentiert:
aus 1.Kleingußwaren im Stückgewichte von weniger als
50 g, dann alle ornamentierten Gußware:
Armaturen1800
aus 2.sonstige Gußwaren, gewöhnlich bearbeitet:
Armaturen780
Anmerkung zu Nr. 516. Dergleichen Wa-
ren, fein bearbeitet, werden nach Nr. 517 b) be-
handelt
aus 517Waren, nicht besonders benannte, aus Kupfer und ande-
ren nicht anderweitig genannten unedlen Metallen oder
Metallegierungen, auch in Verbindung mit gewöhn-
lichen Materialien:
aus a)gewöhnlich bearbeitet:
Möbel- und Türbeschläge, Beleuchtungskörper
und deren Bestandteile 660
andere, mit Ausnahme von Heißwasserautomaten 825
aus b)fein bearbeitet:
Möbel- und Türbeschläge 1300
Beleuchtungskörper und deren Bestandteile,
Petroleum-, Spirituskocher und Lötapparate 1440
andere, mit Ausnahme von Heißwasserautomaten 1800
518Waren, nicht besonders benannte, aus Nickel, auch in
Verbindung mit gewöhnlichen oder feinen Materialien 1800
522Waren aus unedlen Metallen oder Metallegierungen, ganz
oder teilweise vergoldet oder versilbert mit Gold oder
Silber plattiert oder in Verbindung mit feinsten Mate-
rialien:
Tafelgeräte, Eßbestecke und Löffel, 4680
andere5400


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