Tážeme se tudíž pana ministra:

Proč nebyli tak těžce obvinění důstojníci ihned sproštěni služby? Jak přicházejí důstojnici, obvinění z viny na smrti vojína Fuchse, k tomu, aby prováděly výslechy a sepisovaly protokoly? Proč nebyla pověřena zvláštní komise, utvořená z orgánů justiční služby? Jest pan ministr ochoten vzíti k zodpovědnosti všechny ty, kdož nějakým způsobem mají vinu na smrti vojína Fuchse, a použíti naprosté přísnosti zákona? Jest pan ministr ochoten učiniti opatřeni, jimiž by vojíni byli chráněni před pronásledováním se strany pomstychtivých představených?

Praze, dne 30. ledna 1929.

H. Jokl, J. Polach,
Bodnár, dr Houser, Niessner, Löw, Jarolim, Seutel, Stark, Reyzl, dr Heller.

Původní znění.

Interpellation

der Senatoren Hans Jokl, Johann Polach und Genossen

an den Herrn Minister für nationale Verteidigung,

betreffend den Selbstmord des Soldaten Max Fuchs des Art. Reg. Nr. 8, Batterie Nr. 7 in Troppau.

Von, Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Selbstmorde in unserer Armee. Wiederholt wurde in der Nationalversammlung von unseren Genossen nachgewiesen, dass es vielfach die Verhältnisse in unserer Armee, insbesondere die Schikanen sind, die viele Soldaten so zermürben und entnerven, dass sie ihr Leben von sich werfen. Nun liegt ein Fall vor, der tieferschütternd, vom Anfang bis zum Ende klar und deutlich dies bestätigt, so dass er nicht verdreht oder abgeleugnet werden kann: Der Soldat Maximilian Fuchs der 7. Batterie des Art.-Reg. Nr. 8 in Troppau wurde so lange schikaniert, bis er sich, zwei Monate vor seinem Abrüsten, mit dem Dienstgewehr erschoss.

Nachstehender offener Brief an den Herrn Minister für nationale Verteidigung gibt über den Vorfall Aufschluss.

Troppau, am 20. Jänner 1929.

Offener Brief

an den, Herrn Minister für nationale Verteidigung.

Gelegentlich der Beratung des Staatsvoranschlages für das Jahr 1928 und 1929 im Senat habe ich in ausführlicher Weise über die Zustände in unserer Armee gesprochen. An einer Reihe von Beispielen wies ich nach, dass die Mannschaft vielfach menschenunwürdig behandelt, schikaniert wird, dass krasse Uebergriffe und Willkürakte gegenüber Soldaten vorkommen. Unter andern führte ich auch derartige Vorfälle an, die sich bei der 7. und 8. Batterie des Artillerieregimentes Nr. 8 in Troppau ereignet hatten. An solchen Vorfällen war auch der Stabskapitän Sykora beteiligt.

Sowohl im Jahre 1927 wie 1928 wurde diese meine Rede, ohne jeden Kommentar in unserem in Troppau erscheinenden Parteiblatte >Volkspresse< wiedergegeben. Nach dem Erscheinen der letzten Rede machte der erwähnte Stabskapitän eine förmliche Jagd nach jenen Soldaten, die sich mit ihren Beschwerden an mich gewendet hatten. Der Verdacht des Kapitäns Sykora diesbezüglich lenkte sich gegen den Soldaten Maximilian Fuchs. Obwohl es für die Sache selbst vollständig belanglos ist, weil ich als gewählter Volksvertreter die Verpflichtung habe, alle mir zur Kenntnis gebrachten Verletzungen staatsbürgerlicher Rechte aufzugreifen und alles zu veranlassen habe, damit die aufgedeckten Uebelstände beseitigt werden, stelle ich fest, dass der Soldat Fuchs in keiner Weise mit mir in Verbindung stand, ich selben überhaupt nicht gekannt, nie mit ihm gesprochen habe. Um so grösser ist die Tragik des vorliegenden Falles. Kapitän Sýkora hatte es sich in den Kopf gesetzt, Fuchs und kein anderer habe mich über die Zustände bei der 7. Batterie unterrichtet. Kameraden des Soldaten Fuchs erklären, dass seit dem Sommer 1928 Fuchs systematisch schikaniert worden sei. So wurde Fuchs schon seit langem, fast jeden Tag, dem Dienst zugeteilt, in letzter Zeit immer als Schnarrposten bei dem Tore. Eines Tages, als eine grimmige Kälte herrschte, verliess Fuchs den Posten beim Tor auf einen Moment und begab sich auf das Wachzimmer. Hiebei wurde er vom Kapitän Sykora stellig gemacht. Und nun spielte sich folgender Vorfall ab, wie ihn Fuchs sofort seinen Kameraden mitgeteilt hat. Kapitän Sykora schickte sämtliche anwesende Soldaten hinaus, um unter vier Augen, damit Fuchs keinen Zeugen habe, folgendes zu sagen Ach gebe Ihnen 24 Stunden Bedenkzeit, um mir zu sagen, unter Nahmhaftmachung von zwei Zeugen, wer der >Volkspresse< das. Material geliefert hat. Wenn Sie das tun, wird keine Anzeige erstattet, gehen Sie straffrei aus.< Bemerke, dass Kapitän Sykora wusste, dass es sich hier um keinen einfachen Artikel der >Volkspresse<, sondern um die Wiedergabe einer in der Nationalversammlung gehaltenen Rede handelt. Der Soldat Fuchs konnte schon deshalb dem Kapitän Sykora die gewünschte Antwort nicht geben, weil er, wie ich bereits erwöhnte, den Informationen ferne gestanden ist. Kapitän Sykora erstattete nun tatsächlich gegen den Soldaten Fuchs eine Anzeige deren Inhalt mir persönlich wohl unbekannt ist, der sich aber aus dem Befehl der Militärprokuratur Olmütz, der nachfolgend wiedergegeben erscheint, vermuten lässt.

Militärprokuratur Olmütz.

Kommando des Art.-Reg. Nr. 8.

Troppau.

Ich verlautbare, dass mit heutigem Tage beim Amt die vorläufige Nachforschung gegen den Soldaten Maximilian Fuchs 7/8 Batterie, wegen dein Verdacht des Verbrechens des Aufruhrs nach 159 b), 160 1 des Militär-Strafgesetzes, § 233 des Militär-Strafgesetzes dem Vergehen der Verletzung der Subordination nach § 156 des Militärstrafgesetz zes und der Uebertretung der Disziplin, unter Belassung des Beschuldigten in Freiheit.

Ich fordere, zu veranlassen, dass sich der Beschuldigte am 25. Jänner 1929 um 3/410 Uhr vormittags beim hiesigen Amt im Gebäude des Militärgerichtes, 2. Stock, Tür 129, zum Zwecke des Verhörs als Beschuldigter einfindet.

Ich fordere die Einsendung einer Abschrift der Wachvorschriften betreffend den Dienst des Schnarrpostens vor dem Tore des Lagers, weiters eine Abschrift des. Artikels, welcher in der Zeitschrift >Volkspresse< über die 7. Batterie des. 8. Art. Reg. veröffentlicht war, als der Beschuldigte dem Leutnant Pitek in der Militärkantine des Barackenlagers sagte: >Solches gab es schon hier, auf mich sind sie alle kurz.<

Ausserdem fordere ich um nähere Mitteilung, unter welchen Umständen sich der Beschuldigte einer Uebertretung der Disziplin. lt. ad. 22 und 44 angeführten Strafen zuschulden kommen liess.

Militärprokurator: Koukal, Obstl. Die Anzeige wegen des Verdachtes des Verbre chens nach den §§ 159 und 160 dürfte wohl mit der Tatsache zusammenhängen, dass gelegentlich der Anwesenheit der ministeriellen Untersuchungskommission, ob die von mir eingebrachten Beschwerden auf Wahrheit beruhen, der grösste Teil der Mannschaft der 7. Batterie vorgetreten und dies bestätigt hat. So geht es also den Soldaten, die den Mannesmut aufbringen, sich zu beschweren und die Wahrheit bestätigen! Der Soldat Fuchs erhielt Samstag, den 19. Jänner von der Anzeige Kenntnis. Sonntag, den 20. Jänner äusserte er sich wiederholt zu seinen Kameraden, es sei vom Kapitän Sykora nicht schön, dass er ihn jetzt vor dem Abrüsten noch in den Garnisonsarrest bringen will, was ihm in seinem späteren Leben schaden würde. Er werde sich erschiessen. Da derartige Selbstmordabsichten von Soldaten wiederholt geäussert werden, nahmen sie seine Kameraden nicht ernst. Am Montag, den 21. Jänner um 10 Uhr vormittags hat Fuchs seinem Leben selbst ein, Ende gemacht, indem er sich mit seinem Dienstgewehr erschoss. Sofort waren Kommissionen zur Stelle und wurden umfangreiche Protokolle aufgenommen. Ich habe alle Ursache, auf Grund der Erfahrungen bei dem im Vorjahre bei derselben Batterie vorgekommenen Selbstmord des Soldaten Langer, anzunehmen, dass man auch in diesem Falle wieder versuchen dürfte, die Sache so darzustellen, dass niemanden an dem Selbstmord ein Verschulden trifft. Deshalb legte ich auch die Abschrift eines Abschiedsbriefes des Fuchs an seinen Bruder bei, den Fuchs mir zur Weiterbeförderung übermittelte. Dieser Brief, der auch sonst den Kapitän Sykora und das Offizierskorps stark belastet, bestätigt, dass Kapitän Sykora die, Ursache des Selbstmordes Fuchs ist.

Herr Minister! Sie haben uns wiederholt die Versicherung gegeben, dass Sie alle Willkürakte und Uebergriffe, die sich Vorgesetzte gegen Soldaten zuschulden kommen lassen, auf das strengste ahnden. Ich erwarte deshalb von Ihnen, dass Sie in dem vorliegenden Falle die an dem Selbstmord des Fuchs Schuldtragenden zur Verantwortung ziehen werden.

Mitglied des Senates:

Hans Jokl.

Die von dem Soldaten hinterlassenen Briefe haben folgenden Wortlaut:

Lieber Erich!

Ich stehe kurz vor einer Wendung zum Schlechteren. Ich.habe mich diesmal halb schuldig, halb unschuldig in eine Sache hineingemacht, aus welcher ich keinen Ausweg mehr finde. Ich muss Dich schon näher darüber aufklären. Vor zirka einem Monat standen in der >Deutschen Presse< Artikel, die unsere Vorgesetzten ziemlich scharf, aber berechtigt angriffen. Im Verdachte, die Sache ins Rollen gebracht zu haben, stand ich. Was einem zuviel ist, ist zuviel, und so beschloss ich, der Sache auf den Grund zu gehen. Ich suchte Beweise, aber ich fand nur solche, die zu einem Verdacht aufkommen lassen, aber nichts begründen. Mit diesem geringen Material sprach ich bei unserem Kpt. vor. Er liess sich alles erklären, gab mir recht und beauftragte mich, die Sache weiter zu verfolgen. Am 21. v. M, kam aus der Schule aus Brünn ein gewisser Mareček, den ich als schweigsarhen Menschen kannte. Ich erzählte ihm von den Vorgängen aus der Batterie und gebrauchte auch einige Worte, welche auch ein gewisser Solar auffing und retour erzählte. Und auch hier muss ich etwas einschalten. Am 21. mittags traf ich mit dem. Leutnant Pitka in der Kantine zusammen. Dieser erzählte gerade, dass jeder, der auf Urlaub ginge, 5 Kč auf Weihnachten geben würde. Ich erklärte ihm sofort, dass ich der erste wäre, der nichts gebe, worauf er mir antwortete: >Však nevíte jestli vůbec pojedete<, und als er dann auf der Reitschule die Urlauber. antreten liess, um sie zu wurzen, war ich nicht darunter. In der Frühe am 22. war ich bestrebt, die Burschen davon abzubringen, etwas für den Weihnachtsbaum zu spenden. Dies und die Sachen, was ich dem Mareček erzählt hatte, sagte der liebe Solar dem por. P. retour. Dieser kam voller Wut auf die Wachstube. Der Zufall, oder sagen wir lieber, so wie ich es tun diese Zeit gewohnt war, befand ich mich, statt draussen zu stehen, auf der Wachstube. Er nahm das zu Protokoll, der Grundstein zu einer Strafanzeige war gegeben. Jetzt will ich Dir auch ein paar nette Dingelchen von unserem Kpt. erzählen, der mir versprach, die Anzeige retour zu ziehen, wenn ich ihm einwandfrei beweisen könnte, wer der Angebender Zeitungsartikel sei.

Nach dem Zeitungsfall war bei uns eine Kommission, die uns ausfragte. Ich berichtete folgenden Fal: Es war zirka im Juni, da ging ich eines Tages mit einem Abszess im Munde zur Marodenvisit. Der Arzt verschrieb mir liegen. Ich hatte damals im Stall, drei Pferde stehen. Und Leute zum Putzen waren wenig da. Der Stallkommandant ging meine Krankheit dem damaligen Batteriekommandaten Leutnant Kozel melden. Dieser liess mich vom Gefr. Schleser vom Marodenzimmer holen.

Er versprach mir, im Falle ich nicht putzen ginge, nach meiner Genesung 7 Tage einzeln.

Ich ging tatsächlich in den Stall. Wenige Tage darauf musste ich ins Spital. Vier Tage nach Verlassen desselben machte ich die erste Kleidervisit mit. Meine Arbeitsmontour wurde für schmutzig erklärt (was man bei uns schmutzig nennt) und ich, und einige andere mussten zum Rapport.

Ich allein wurde zu 7 Tagen einzeln verschärft bestraft, die andern (voj. Kunz, Pleva, Blei) gingen straflos aus. In der Begründung stand, dass ich 14 Tage zum Kleiderputzen Zeit hatte. Trotzdem dieser Fall einwandfrei als ein Racheakt nachgewiesen werden kann, machte die Kommission solche Gesichter dazu, dass ich das Schweigen für angezeigt hielt und nicht einmal erwähnte, dass die ganze Batterie wegen Kleidern volle drei Wochen jeden Ausgang eingestellt hatte.

Im Oktober 1927 übersiedelten wir von Grätz nach Troppau. Hier war der reinste Schweinestall. Die erste Nacht mussten wir auf Stroh schlafen. Den zweiten Tag mussten wir schon in der Früh um halb 4 Uhr aufstehen, übersiedeln helfen und Zimmer reiben. Dann kam das Planieren des Stalles; an die Reihe. Doch denke Dir wie gemein.

Bei Tag mussten wir üben und in der Nacht arbeiten.

Dann kam noch das Strohsackstopfen, was selbstverständlich wieder eine Nachtarbeit war.

In einer Nacht musste ich zweimal in den Stall, so dass ich nur drei Stunden Zeit zum Schlafen hatte.

Mit zwei meiner Leidensgenossen gingen wir am anderen Tage auf Beschwerde, aber da kamen wir bei unseren Herrn Kpt. schön an. Bolschewiken, Nichtsmacher, waren noch die mildesten Worte, die er für uns fand.

Denselben Tag musste ich in der Nacht strafweise Arbeiten.

(Meine Genossen waren Hilscher und Burkert). Als die Zeitungen schliesslich auf uns aufmerksam wurden, waren es wir drei, denen es der Kpt. dafür auszutrinken gab. Schon damals wollte ich meine Unschuld beweisen, doch gelang mir dies nicht. Die Zeit verging, wir gingen auf Manöver und nach diesem bekamen wir unser Juwel vom Batteriekammandanten, der auf einige Monate abberufen ward, zurück. Mit mir wussten sie nicht, was sie anfangen sollten. Im Stall wollten und konnten sie mich nicht geben, da ich ja die Unteroffizierschule mit sehr gutem Erfolg absolviert hatte. Man liess mich auf der Wachstube als sogenannter >hlídač< Dienst halten.

Ich hielt immer Dienst, ob ich jetzt welchen hatte oder nicht.

Der wirklich Diensthabende kam nur über Nacht auf die Wachstube schlaffen. So lange das Wetter anging, versah ich den Dienst zur vollsten Zufriedenheit aller. Als aber dann das kalte Wetter kam, konnte ich das nicht mehr aushalten. Ich fing an durchs Fenster zu beobachten, was ja schliesslich bei unserer Wachstube dem Draussenzustehen gleich kommt. Die Offiziere brummten zwar, liessen es aber stillschweigend geschehen. Denn sie sahen ein, dass dies der Mensch nicht jeden Tag aushalten kann.

Selbst beim Rapport passierte mir dafür nichts. Da kam der unselige 22. Dezember und die Wachstube sollte mir auch zum Verhängnis werden, trotzdem ich für einen andern stand. Dabei möchte ich nur bemerken, dass man nach mir noch den Soldaten Hilscher auf der Wachstube fing, der dafür 30 Tage bekam, und den Soldaten Košušnik (was der Soldat Trulej beweisen kann), der ganz straflos ausging. Bemerkenswert ist auch, dass, trotzdem die Strafanzeige wegen schlampigen Dienst gemacht wurde, trotzdem ich denselben weiter versah. Ausserdem möchte ich noch bemerken, dass wir voriges Jahr den ganzen Winter um 5 Uhr, die Stallmannschaft noch um eine halbe Stunde früher aufstehen mussten.

Händige diesen Brief dem Abgeordneten Jokl oder der Deutschen Presse Troppau aus. Ich glaube, dort wird er in den richtigen Händen, sein.

Mit tausend Grüssen, Küssen an Dich wie an d. lieben Eltern u. Geschwister Dein Dich 1. Bruder

Max.

Troppau, am 21. I. 1929.

Lieber Erich!

Ein Schreiben für Dich habe ich schon vorbereitet, dies soll die Ergänzung dazu sein. Ich habe nach weiteren Beweisen der Sünden unseres Kpt, gesucht und noch ziemlich viele gefanden. Ein Koch Namens Telschik liess sich vor kurzer Zeit auf >propustka< aufschreiben. Beim Rapporte sagte unser Kpt.: >Was, sie Schwein, sie wollen eine >propustka

Mit tausend Grüssen, Küssen an Dich wie an 1. Eltern. u. Geschwister verbleibe ich Dein Dich 1. Bruder

Max.

Die Anklagen des Toten im ersten Brief wurden bereits als der Wahrheit entsprechend bestätigt.

Ein prächtiger, junger Mensch, intelligent, beliebt bei seinen, Kameraden, die ganze Hoffnung seiner alten Eltern, der Sbldat Max Fuchs hat sich mit seinem Dienstgewehr das Leben genommen. Weil er es einmal gewagt hatte, sich zu beschweren, war er den Vorgesetzten Schikanen ausgesetzt. Und aus niedriger Rachesucht erstattete Kapitän Sykora aufgehetzt von den treuen, blutjungen Leutnants Jiřikovský und Pitka, gegen Fuchs wegen einer nichtigen Verfehlung die Strafanzeige beim Garnisonsgerieht. Das Wort >Garnisonsgericht< allein ist schon, geeignet, Furcht. und Schrecken unter den Soldaten hervorzurufen. Stammt doch unser Militärstrafgesetz aus dem alten Oesterreich, Fuchs war ja nicht der erste, den Kapitän Sykora nach der altösterreichischen Methode in den Garnisonsarrest bringen wollte. Fuchs, der in zwei Monaten abrüsten sollte, fand keinen Ausweg, diesem Anschlag auf seine. Freiheit zu entgehen und nahm sich das Leben. Briefe sind einerseits ein, Dokument dafür, dass er ganz unschuldig vom Kapitän Sykora verfolgt wurde, weil dieser in ihm den Informator unserer Partei sah, denn Fuchs wusste nicht einmal den Titel unseres Blattes, die Stellung des Genossen Jokl, andererseits eine furchtbare Anklage gegen das in unserem Heere herrschende System. Denn mit einem System haben wir es hier zu tun. Jede Beschwerde, die in der Oeffentlichkeit vorgebracht wird, betreffend Uebelstände, betreffend vorgekommener Uebergriffe und Willkürakte, wird durch unwahre Protokolle als nichtig hingestellt, weder werden die Schuldtragenden festgestellt, noch bestraft, ganz wie im alten Oesterreich. Hingegen sind die Beschwerdeführenden vogelfrei. Und seit der Todesstunde Fuchs weiden ununterbrochen von den drei genannten Offizieren Protokolle verfasst, um sich selbst zu entlasten und Fuchs zu belasten. Welcher Wert und Glaube den Protokollen des Kapitäns Sykora beizumessen ist, ersieht man am besten aus der Tatsache, dass dieser sich vor. 14 Tagen wegen lügenhafter Behauptungen über den Stabskap. Veterinär Heger zu verantworten hatte und zu einer Disziplinarstrafe verurteilt wurde.

Charakteristisch ist, dass Fuchs in der Strafkarte nur drei Strafen eingetragen hat, während er wegen der nichtigsten Ursachen in den Arrest gesteckt wurde, und aus diesem fast nicht herauskam. Charakteristisch bei diesem Regiment ist die auffallend hohe Zahl der Desertionen, die mit den hohen Strafen bei der geringsten Kleinigkeit im Zusammenhang stehen.

Charakteristisch ist, dass wenige Stunden nach dem Selbstmord der Onkel in begreiflicher höchster Erregung zu Kapitän Sykora kam, um Aufschluss über die Gründe des Selbstmordes zu erlangen und von dem Kapitän Sykora buchstäblich hinausgeworfen wurde und im Freien ohnmächtig zusammenbrach.

Wir fragen daher den Herrn Minister:

Warum wurden die so schwer belasteten Offiziere nicht sofort vom Dienste suspendiert? Wie kommen die der Schuld an dem Tod des Soldaten Fuchs bezichtigten Offiziere dazu, Einvernahmen vorzunehmen und Protokolle zu verfassen? Warum wurde nicht eine eigene Kommission gebildet aus Organen des Justizdienstes, betraut? Ist der Herr Minister geneigt, alle in, irgendeiner Weise an dem Tod des Soldaten Fuchs Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen und die vollste Strenge des Gesetzes anzuwenden? Ist der Herr Minister geneigt, Verfügungen zu treffen, wodurch die Soldaten vor den Verfolgungen durch rachsüchtige Vorgesetzte geschützt werden?

Prag, am 30. Jänner 1929.

Hans Jokl, Johann Polach,

Bodnár, Dr. Houser, Niessner, Löw, Jarolim, Beutel, Stark, Reyzl, Dr. Heller.

Tisk 826/8.

Překlad.

Interpelace

senátora dra Hellera a soudr. na vládu

stran odpočivných a zaopatřovacích požitků staropensistů ve službách obcí a okresů resp. jejich pozůstalých.

Bezpráví, které postihlo státní pensisty a jejich pozůstalé libovolným rozlišováním mezi staropensisty a novopensisty a poškozením zprvu jmenovaných, spácháno bylo tím, že způsobem při vyměření odpočivných a zaopatřovacích požitků těm obecním a okresním zaměstnancům, kteří šli na odpočinek před 1. zářím 1919. Kdežto však státní staropensisté alespoň s části byli odškodnění za újmu, byli staropensisté obcí a okresů a jejich pozůstalí, dosud pří všech nových úpravách požitků opomenutí, takže dostávají sotva polovinu a skoro jen třetinu toho, co na, požitcích náleží již od několika let státním zaměstnancům, kteří šli na odpočinek před 1. zářím 1919.

Nouze těchto politováníhodných lidí, kteří po celý svůj život sloužili všeobecnosti, nezná mezí, a jest tím tragičtější, ježto postiženým nenechává ani prostředků, aby s náležitým důrazem hájili svých požadavků. Bylo by příkazem nejprimitivnější spravedlnosti, aby staropensisté autonomních korporací zaopatření byli alespoň stejnou měrou jako staropensisté státní. Skutečnou nápravou bezpráví může však býti jen zrovnoprávnění staropensistů s novopensisty jak u státních tak také u obecních a okresních zaměstnanců.

Podepsaní táží se tudíž:

1. Co zamýšlí vláda a obzvláště pan ministr vnitra učiniti, aby splnili oprávněné požadavky staropensistů ve službách obcí a okresů?

2. Jest vláda ochotna skutečně provésti slíbené již zrovnoprávnění staropensistů s novopensisty jak u státních, tak také u pensistů obcí a okresů?

3. Jest alespoň ochotna, upraviti mezitím odpočivné a zaopatřovací požitky staropensistů autonomních korporací, a jejich pozůstalých tak, aby tito postaveni byli na roveň státním pensistům, kteří současně šli na odpočinek, by odstraněna byla alespoň nejhorší bída, která mezi nimi panuje?

Praze, dne 14. ledna 1929.

Dr Heller,
Jarolim, Niessner, Reyzl, Beutel, Stark, Jaroš, Dundr, Časný, Filipínský, Havlena, Ecksteinová, Habrman.

Původní znění.

Interpellation

des Senators Dr. Heller und Gen.

an die Regierung

betreffend die Ruhe- und Versorgungsgenüsse der Gemeinde- und Bezirks-Altpensionisten bezw. deren Hinterbliebenen.

Das Unrecht, welches die staattlichen Ruheständler und deren Hinterbliebene durch die willkürliche Scheidung in Alt- und Neupensionisten und Benachteiligung der ersteren getroffen hat, wurde in derselben Weise bei der Bemessung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse jener Gemeindeund Bezirksangestellten begangen, welche vor dem 1. September 1919 in, den Ruhestand traten, Während aber die staatlichen Altpensionisten wenigstens zum Teil für die Benachteiligung entschädigt wurden, wurden die Altpensionisten der Gemeinden und Bezirke und ihre Hinterbliebenen bisher bei allen Neuregelungen der Bezüge übergangen, sodass sie kaum die Hälfte und beinahe nur ein Drittel dessen erhalten, was den vor dem 1. September 1919 in den Ruhestand getretenen Staatsangestellten bereits seit einigen Jahren an Bezügen zukommt. Die Not dieser bedauernswerten Menschen, welche ihr ganzes Leben lang der Allgemeinheit gedient haben, kennt keine Grenzen, und sie ist um so tragischer, als sie den Betroffenen nicht einmal die Mittel lässt, ihre Forderungen mit dem gebührenden Nachdruck zu vertreten. Es wäre ein Gebot der primitivsten Gerechtigkeit, die Altruheständler der autonomen Körperschaften wenigstens in demselben Masse zu versorgen wie die Altruheständler des Staates. Eine wirkliche Gutmachung des Unrechtes kann aber nur die Gleichstellung der Alt- mit den Neupensionisten sowohl bei den staatlichen auch bei den Gemeinde- und Bezirksangestellten sein.


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