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6. Ist der Herr Minister bereit, die Klärung
dieser hier aufgezeigten Mißstände ehebaldigst
zu veranlassen?
Prag, am 25. Juni 1937.
Birke, Wollner,
Nickerl, Röster, Gruber, Ing. Karmasin, Frank,
Hollube, Sandner, Axmann, E. Köhler, Ing.
Lischka, Illing, Jobst, F. Nitsch, Dr. Hodina, Dr.
Kellner, Stangl, Ing. Schreiber, Ing. Králiček,
Ing. Richter, Wagner.
Původní znění ad 1062/XXI.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Fritz Köllner
an den Innenminister
wegen gesetzwidriger Vornahme einer
Hausdurchsuchung und gesetzwidriger
Beschlagnahme eines Vervielfältigungs-
apparates in der Bezirksstelle der Sudeten-
deutschen Partei, Vorsitzender Konrad
Henlein, in St. Joachimsthal, durch Organe
der staatlichen Polizeibehörde
St. Joachimsthal.
Am 11. Mai 1937 nahmen Organe der staat-
lichen Polizeibehörde in St. Joachimsthal in der
Geschäftsstelle der Sudetendeutschen Partei, Vor-
sitzender Konrad Henlein, des Bezirkes und der
Ortsgruppe St. Joachimsthal Hausdurchsuchungen
vor. Anlaß zu dieser Hausdurchsuchung gab die
Tatsache, daß im Zuge einer improvisierten Ge-
fällsuntersuchiung, bei Mitgliedern der SdP Kan-
didaturerklärungen für die künftigen Gemeinde-
wahlen vorgefunden wurden. Es ist schon ganz
unerfindlich, wieso Finanzbeamte, die beispiels-
weise nach unpumzierten Feuerzeugen suchten,
dazukommen, Schriftstücke aus den Taschen der
Betroffenen zu beschlagnahmen und Nachricht
darüber an die staatliche Polizei weiterzugeben.
Ganz besonders aber abgelehnt muß das Vor-
gehen der staatlichen Polizeibehörde in St.
Joachimsthal werden, die vom Ortsgruppenleiter
der SdP in St. Joachimsthal einfach die Aus-
folgung der Schlüssel der Ortsgruppenkanzlei for-
derte, um daselbst eine Hausdurchsuchung vorzu-
nehmen, ohne sich mit dem erforderlichen Haus-
durchsuchungsbefehl auszuweiten.
Mit welcher Willkür heute Hausdurchsuchungen
vorgenommen werden, beweist weiters die Tat-
sache, daß auch die Kanzlei des Bezirksgeschäfts-
führers der SdP des Bezirkes St. Joachimsthal
durchsucht wurde, obwohl der Bezirksgeschäfts-
führer nicht anwesend war. Die Organe der staat-
lichen Polizeibehörde in St. Joachimsthal sperrten
selbst ohne Beisein des Eigentümers den Schreib-
tisch des Geschäftsführers auf.
Obwohl das Gesetz vom 7. Juli 1912, Nr. 118,
die Hektographen, Autokopisten und Apparate,
welche mit Schablonen arbeiten, ausdrücklich von
dem Bewilligungsschein ausnimmt, beschlag-
nahmte die Polizei in völlig gesetzwidriger Weise
einen Vervielfältigungsapparat mit der Begrün-
dung, daß die Apparate bewilligungspflichtig
sind.
Obwohl das diesbezügliche Verlangen gestellt
wurde, verweigerten die die Durchsuchung und
Beschlagnahme vornehmenden Beamten ausdrück-
lich die Abfassung eines Beschlagnahmeproto-
kolls und die Ausstellung einer Bestätigung über
die beschlagnahmten Gegenstände.
Erst über Betreiben des Bezirksgeschäftsführers
der SdP wurde nachträglich ein Protokoll über die
Amtshandlung und über die beschlagnahmten
Gegenstände angefertigt und ausgestellt.
Die Interpellanten haben anläßlkh ihrer Inter-
pellation vom 3. VI. 1937 auf die Gesetzwidrigkeit
der Verfolgung der nur van der Behörde so-
genannten "Probewahlen" und auf die demokra-
tischen Grundlagen dieses Ermittlungsverfahrens
zukünftiger Kandidaten innerhalb einer politischen
Partei hingewiesen. Es muß als Schikane unterer
Verwaltungsbehörden bezeichnet werden, wenn
dieses demokratische Nominationsverfahren immer
wieder verfolgt wird.
Die Interpellanten bringen dem Herrn Minister
den gorügten Sachverhalt zur Kenntnis und
richten an ihn die Anfragen:
1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?
2. Welche konkrete Verfügungen hat der Herr
Minister wegen des gerügten Sachverhaltes ge-
troffen?
Prag, am 24. Juni 1937.
Dr. Köllner,
Illing, F. Nitsch, Hollube, Nickerl, Fischer, Ing.
Karmasin, Gruber, Dr. Hodina, G. Böhm, Knorre,
Dr. Jilly, Knöchel, Dr. Eichholz, Axmann, Hirte,
Jäkel, Ing. Lischka, Franz Němec, Rösler, Stangl,
Obrlik, Dr. Kellner.
Původní znění ad 1062/XXII.
Interpellation
des Abgeordneten Gustav Obrlik
an den Innenminister
wegen dienstlicher Übergriffe der staatli-
chen Polizeibehörde in Reichenberg.
Während der Kulturtagung der Sudetendeut-
schen Partei, Vorsitzender Konrad Henlein, in
Reichenberg am 21. Mai 1937 wurde ich wegen
der Anhaltumg zahlreicher Mitglieder der Sude-
tendeutschen Partei, Vorsitzender Konrad Henlein,
durch die staatliche Polizeibehörde in Reichen-
berg, zu einer Intervention abberufen. Der Di-
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rektor der staatlichen Polizeibehörde, Benda, hatte
den Auftrag erteilt, 109 angeblich uniformierte
Ordner in geschlossenem Zuge vorzuführen. Ich
begleitete diesen Zug. Kurz nach dem Verlassen
des "Messehofes" wurde ich von einem Polizei-
organ, das den Zug begleitete in brutaler Weise
angeschrien, was ich hier zu suchen habe. Ich
erklärte, daß ich Abgeordneter sei. Diese Fest-
stellung machte jedoch auf das Polizeiorgan über-
haupt keinen Eindruck, es faßte mich vielmehr
beim Arm und bei der Brust und versuchte mich
fortzustoßen. Ich protestierte hierauf ganz ener-
gisch und machte den Mann auf die Folgen seiner
Handlung aufmerksam. Hierauf wendete er sich
um und sagte: "Entschuldigen Sie!" Ich nahm
diese Entschuldigung wegen der erfolgten An-
rempelung jedoch nicht zur Kenntnis. Ich bin in
der Lage, für die Richtigkeit meiner Aussagen
über 30 Augen- und Ohremzeugem zu nennen.
Auf Grund meines Protestes sprang nun ein
zweites Organ ein und erklärte mir in deutscher
Sprache, ich hätte mich zu spät legitimiert. Diese
Behauptung ist eine bewußte Fälschung des Tat-
bestandes. Auf meine Beschwerde bei der Polizei-
direktion in Reichenberg wurde eine Reihe von
Protokollen verfaßt. Aus einer Berichtigung der
Staatsanwaltschaft in Prag aber geht hervor, daß
die Polizeidirektion in Reichenberg sich voll und
ganz die Auffassung des Polizeiorganes zu eigen
gemacht hat und ohne Untersuchung den klaren
Übergriff des Polizeiorganes deckt. Da dies be-
reits der zweite Fall ist, in dem Polizeiorgane der
Polizeidirektion Reichenberg straflos ausgehen,
auch wenn sie sich tätlich an den Abgeordneten
vergreifen, verlange ich nicht nur eine Unter-
suchung des Vorfalles, sondern eine Maßregelung
jener Behörden, die durch Ignorieren meiner Be-
schwerden die Polizeimannschaft geradezu an-
spornt, sich Gewalttätigkeiten gegenüber Volks-
vertretern zu erlauben. Die Praxis beweist, daß
die Aktionen nicht nur nicht bestraft werden,
sondern geradezu als Zeichen von besonderer
Tüchtigkeit aufgefaßt werden.
Nach Auflösung einer Versammlung am 17.
Jänner 1937 in Reichenberg sah ich mich ver-
anlaßt, die Wachstube der staatlichen Polizei-
behörde in Reichenberg aufzusuchen. Nach ver-
schiedenen Schwierigkeiten mit Polizeiorganen,
die die deutsche Sprache weder sprechen noch
verstehen, legitimierte ich mich als Mitglied der
Nationalversammlung. Obwohl über meine Funk-
tion keine Zweifel mehr bestehen konnten, er-
laubte sich ein junger Polizist die freche Bemer-
kung: "Má si s ním pohrát!" Mein Versuch,
dieses Organ festzustellen, scheiterte daran, daß
es sich weigerte, seinen Namen und die Nummer
zu nennen. Auch der Kommandant der Bereit-
schaft weigerte sich, meinem Wunsche nach Fest-
stellung des Namens oder der Nummer nachzu-
kommen. Meine Beschwerde bei der staatlichen
Polizeidirektion in Reichenberg hatte zur Folge,
daß eine Reihe von Protokollen aufgenommen
wurden. Als ich nach längerer Zeit nach dem Er-
gebnis der Untersuchung anfragte, erklärte mir
der Direktor der staatlichen Polizeibehörde in
Reichenberg, Benda, lächelnd, es sei nicht möglich
gewesen, das betreffende Polizeiorgan festzustel-
len. Da andererseits die Findigkeit und Tüchtig-
keit des Herrn Polizeidirektors in Reichenberg
allgemein bekannt ist, erscheint mir diese Erklä-
rung als offensichtliche Verhöhung. Die Polizei-
direktion scheint also dieses Vorgehen seiner
Polizeiorgane zu decken. Über diese Vorfälle an-
läßlich der Versammlung der Sudetendeutschen
Partei am 21. Mai 1937 brachte die "Zeit" vom
22. Mai 1937 einen Bericht Im Berichts wurde
geschildert, wie ein Polizeiorgan mich trotz
meiner Legitimierung als Abgeordneter tätlich
angriff. Die Darstellung der "Zeit" entspricht voll
und ganz den Tatsachen und kann von mir und
mindestens 30 Zeugen bestätigt werden. Diese
Darstellung wurde von der Staatsanwaltschaft in
Prag berichtigt. Die Staatsanwaltschaft stützt
sich hiebei auf den Bericht der staatlichen Polizei-
behörde in Reichenberg, die ohne auf meine Aus-
sagen überhaupt einzugehen und ohne auch nur
einen einzigen Zeugen einzuvernehmen, die Be-
hauptungen des betreffenden, aggresiven Polizei-
organes als wahr und richtig annimmt und den
Tatbestand, so wie er von dem Polizeiorgan dar-
gestellt wurde, als richtig hinstellt.
Die Behörde übernimmt also ohne jede Prüfung
die Aussage des aufgeregten und brutalen Polizei-
organes als wahr. Da aber der Vorfall von min-
destens 30 Personen gesehen und gehört wurde,
muß in der Bevölkerung von Reichenberg der Ein-
druck entstehen, daß es sich hier um einen Akt
unverantwortlicher Beamtenwillkür handelt, der
jedes Vertrauen zu einer objektiven Amtsführung
der Reichenberger Polizeidirektion vollständig
vernichten muß.
Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Innenminister die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?
2. Welche konkreten Verfügungen hat der Herr
Minister getroffen, um die gerügten Fälle krasser
behördlicher Willkür entsprechend disziplinär zu
maßregeln?
Prag, am 24. Juni 1937.
Obrlik,
Fischer, Knöchel, Nickerl, Axmann, Birke,
Rösler, Dr. Hodina, G. Böhm, Jobst, Sandner, Dr.
Jilly, F. Nitsch, Stangl, Knorre, Illing, Wagner,
Sogl, Hollube, Frank, Wollner.
Původní znění ad 1062/ XXIII.
Interpellation
des Abgeordneten Franz Nitsch
an den Eisenbahnminister und den
Minister für öffentliche Arbeiten
betreffend ungeschützter Bahnübergänge.
Am 5. Juni 1937 fuhren Stefan Mader, Kellner,
Zwittau, Brunoplatz 12, und Elfriede Jarosch,
Zwittau, Bachstraße 1, mit dem Motorrad von
Groß-Ullersdorf nach Mähr. Schönberg. In der
Gemeinde Reitendorf kreuzt die Straße der Bahn-
6
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strecke Hohenstadt-Winkeldorf. Da an dieser
Stelle das Bahngeleise vollkommen unübersichtlich
ist, durch einen Bahnschranken nicht gesichert,
die Warnungstafeln äußerst schlecht sichtbar an-
gebracht sind, wurde der Fahrer vom Zuge erfaßt
und verunglückte mit seiner Mitfahrerin tödlich.
Die genannte Straße Mähr. Schönberg-Winkels-
dorf schneidet an drei Stellen die Bahnlinie, wobei
sogar die Reichsstraße Mähr. Schönberg-Zöptau
gleichfalls ungesichert über die Bahnlinie führt.
An diesen ungesicherten Bahnübergängen ereigne-
ten sich in den letzten 10 Jahren zahlreiche To-
desfälle und schwere Verletzungen. Obwohl von
den anschließenden Gemeinden mehrmals Einga-
ben gemacht wurden, ist die Errichtung von Bahn-
schranken unterblieben.
Die Interpellanten richten daher an die Herren
Minister die Anfrage:
1. Sind die Herren Minister geneigt, den letzten
Unglücksfall vom 5. Juni 1937 hinsdchtlich der
Schuld genau untersuchen zu lassen?
2. Werden die Herren. Minister unverzüglich
Maßnahmen treffen, daß in Hinkunft derartige
Unglücksfälle nicht mehr vorkommen?
3. Ist der Herr Eisenbahiwninißter bereit, anzu-
ordnen, daß bis zur Sicherung der Bahnübergänge
mit Schranken, die Lenker der Autobusse der
tschechoslovakischen Staatsbahn alle Hegeln der ge-
botenen Vorsicht besonders einhalten?
Prag, am 24. Juni 1937.
F. Nitsch,
Illing, HoIIube, Gruber, Dr. Jilly, Fischer,
Axmann, Hirte, Stangl, Ing. Lischka, Jäkel, Rös-
ler, Franz Nemec, Dr. Hodina, Ing. Karmasin,
Nickerl, Knorre, Obrlik, Knöchel, G. Böhm, Dr.
Eichholz, Dr. Kellner.
Původní znení ad 1062/XXIV.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Franz Karmasin
an den Eisenbahnminister, den Minister
für öffentliche Arbeiten und den Minister
für soziale Fürsorge
wegen ungerechtfertigter Arbeitsverweige-
rung durch die Arbeitsvermittlungstelle
in Turč. Sv. Martin, bezw. die Stavebná
správa (Bauverwaltung) in Stuben-Teplitz.
Es wurde festgestellt, daß während der Zeit
vom 11. bis 18. Mai 1937 sowohl bei der Firma
Kruli (Tunnelbau-Bartoka) als auch bei der
Stavební správa in Stuben-Teplitz jeden Tag
Arbeiter aufgenommen wurden und das selbst
aus benachbarten und fremden Bezirken.
Demgegenüber wurden Johann Megeth, Glaser-
hau 116, und Johann Jantschik, Glaserhau 232,
nicht in die Arbeit aufgenommen, obwohl sie
arbeitslos sind und wegen ihrer Assentierung zur
Tschechoslovakischen Wehrmacht sich an den land-
wirtschaftlichen Saisonarbeiten im Deutschen
Reiche nicht beteiligen konnten. Sie meldeten sich
am 11. Mai 1937 bei der Stavební správa in
Stuben-Teplitz, wurden vorgemerkt und zum Arzt
geschickt. Am 12. Mai 1937 unterzogen sie sich
der ärztlichen Untersuchung, der Befund wurde
der Stavební správa zugeschickt. Am 12. Mai 1937
wurde die Bestätigung des Notariats in Glaserhau
über die Arbeitslosigkeit der beiden Genannten
der Arbeitsvermittlungsstelle in Turč. Sv. Martin
vorgelegt. Trotzdem weigerte sich der Beamte der
Arbeitsvermittlungsstelle eine Beschäftigung zu-
zuweisen, weil sie angeblich nicht im Verzeichnis
der Arbeitslosen vorgemerkt seien.
Am 13. Mai verlangten die Arbeitwerber beim
Notariat in Glaserhau die Ausstellung eines Zeug-
nisses, daß sie tatsächlich arbeitslos seien. Dieses
Zeugnis wurde ihnen ausgefolgt und auf Grund
einer Vorsprache bei der Arbeitsvermittlungs-
stelle in Turč. Sv. Martin wurden die beiden
Arbeitswerber der Firma Kruli (Tunnelbau-
Bartoka) zugewiesen.
Am 14. Mai 1937 meldeten sich die Arbeitwerber
bei der Firma Kruli. Sie wurden abgewiesen und
nicht in die Arbeit aufgenommen.
Am 15. Mai 1937 wurde Johann Jantschik,
Glaserhau 232, bei der Arbeitsvermittlungsstelle
in Turč. Sv. Martin abermals vorstellig und er-
suchte wegen der Abweisung bei der Firma Kru-
li um Anweisung von Arbeit bei der Stavební
správa in Stuben-Teplitz, da sich die Arbeitsver-
mittlungsstelle am 12. Mai 1937 geweigert hatte,
eine Arbeitsanweisung zur Stavební správa in
Stuben-Teplitz auszufolgen, obwohl beide Arbeit-
werber bei der Stavební správa in Stuben-Teplitz
Arbeit erhalten hätten.
Der Beamte der Arbeitsvermittlungsstelle in
Turč. Sv. Martin hatte damals die Zuweisung zur
Stavební správa in Stuben-Teplitz ausdrücklich
mit dem Bemerken abgelehnt, er lasse sich von
dieser nichts vorschreiben. Über Beschwerde des
Johann Jantschik, daß sich die Arbeitwerber nun
durch seine Schuld durch 5 Tage vergeblich um
Arbeit bemühten, stellte er endlich die Zuweisung
zur Stavební správa in Stuben-Teplitz aus.
Da die Arbeitwerber am 15. Mai 1937 ihre
Tätigkeit nicht mehr antreten konnten, meldeten
sie sich mit der neuen Anweisung am 18. Mai 1937
bei der Stavební správa in Stuben-Teplitz.
Der Leiter des Baues, Ing. Lechner, teilte ihnen
jedoch mit, daß er sie nicht in die Arbeit aufneh-
men kann.
Die Arbeitwerber, mit deren Not mit so leicht-
fertiger Weise umgegangen wird, befinden sich
in einem begreiflichen Zustande der Erbitterung
und Erregung. Durch ihre Assentierung ist ihnen
die sonst zur Verfügung stehende Möglichkeit
der Verrichtung von Saisonarbeiten im Deutschen
Reiche genommen worden, ohne daß die hiefür
zuständige staatliche Behörde und die vom Staate
ausgiebig subventioniert erscheinende, der Auf-
sichtsgewalt des Eisenbahnministeriums unter-
stellte Firma, das geringste Verständnis hiefür
aufgebracht hätten.
Die Interpellanten richten daher an die Herren
Minister die Anfrage:
43
1. Sind die Herren Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?
2. Welche Verfügungen haben die Herren Mi-
nister wegen des gerügten Sachverhaltes ge-
troffen?
Prag, am 24. Juni 1937.
Ing. Karmasin,
Knöchel, Knorre, Dr. Hodina, G. Böhm, F. Nitsch,
Dr. Eichholz, Hollube, Gruber, Dr. Jilly, Fischer,
Dr. Kellner, Obrlik, Franz Němec, Axmann,
Nickerl, Rösler, Hirte, Ing. Lischka, Jäkel, Illing,
Stangl.
Původní znění ad 1062/XXV.
Interpellation
des Abgeordneten Rudolf Sandner
an den Innenminister
wegen Überprüfung der Tätigkeit der
"Hasičská upa novopacká, Nr. 87".
Die "Hasičská upa novopacká c. 87" ver-
anstaltete am 6. Juni 1937 in Dolní Kalná ein
Gautreffen. Wie aus der Festordnung ersichtlich,
wurde am 6. Juni 1937 nachmittags unter Pro-
grammpunkt 11 öffentliche Übungen abgehalten
und zwar:
a) Übungen der Schüler mit Gewehren;
e) Militärische Ordnungsübungen der Männer;
f) Werfen mit Handgranaten - Männer.
Die Interpellanten bringen mit Rücksicht dar-
auf, daß allen ähnlichen deutschen Verbänden und
Vereinen jede Betätigung, die auch nur im ent-
ferntesten einen militärischen Charakter auf-
weisen könnte, verboten ist, dem Herrn Minister
den Sachverhalt zur Kenntnis, und richten an ihn
die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?
2. Ist der Herr Minister bereit, festzustellen, ob
die "Hasičská upa novopacká č. 87" den sat-
zungsgemäßen Wirkungsbereich überschritten
hat?
3. Welche konkreten Verfügungen hat der Herr
Minister wegen des gerügten Sachverhaltes ge-
troffen?
Prag, am 24. Juni 1937.
Sandner,
Hollube, Gruber, Dr. Jilly, Fischer, G. Böhm,
Hirte, Illing, Stangl, Dr. Kellner, Dr. Eichholz,
Jäkel, Ing. Lischka, Ing. Karmasin, Nickerl,
Obrlik, Knorre, Knöchel, Axmann, Franz Němec,
Dr. Hodina, Rösler, F. Nitsch.
Původní znění ad 1062/XXVI.
Interpellation
des Abgeordneten Josef Rösler
an den Minister des Innern und den
Finanzminister
wegen Verletzung des Sprachengesetzes
durch die Staatspolizeiexpositur von Rum-
burg, die Steueradministration in Warns-
dorf und das Steueramt in Rumburg.
Es wurde festgestellt, daß die Staatspolizei-
Expositur in Rumburg nur einen einsprachig
Tschechisch ausgefertigten Einlaufsstempel benützt.
Auf diesbezügliche Vorstellungen beim Einlauf-
beamten der staatlichen Polizeiexpositur in Rum-
burg wurde mitgeteilt, daß die Polizeiexpositur
überhaupt nur einen einsprachig
Tschechisch ausge-
fertigten Stempel besitzt.
Da sich im gegebenen Falle der Wirkungsbe-
reich einer staatlichen Behörde auf einen Ge-
richtsbezirk bezieht, der nach der letzten Volks-
zählung mehr als 20%
Tschechoslovakischer Staats-
bürger deutscher Volkszugehörigkeit beinhaltet
und sich die einreichende Partei, wie aus Aus-
fertigung der Eingabe ersichtlich ist, zur deut-
schen Nationalität bekennt, bedeutet die Ausfer-
tigung des einsprachig
Tschechischen Einlaufstempels
der ein Teil der Erledigung der Eingabe ist, eine
Verletzung des Minderheitenschutzvertrages, der
Verfassung, des Sprachengesetzes und der Spra-
chenverordnung.
Es wurde weiter festgestellt, daß die staatliche
Polizeiexpositur in Warnsdorf ebenfalls nur
einen čechischen Einlaufstempel verwendet; auch
diese Tatsache ist mit den bestehenden Bestim-
mungen über das Sprachengesetz unvereinbar.
Es wurde weiter festgestellt, daß das Steuer-
amt in Rumburg nur einsprachig bedruckte Brief-
umschläge in seinem Verkehr auch mit den Par-
teien deutscher Volkszugehörigkeit verwendet.
Diese Praxis widerspricht gleichfalls den spra-
chenrechtlichen Bestimmungen.
Die Interpellanten können dem Herrn Minister
für die in der Interpellation aufgezeigten Ver-
letzungen des Sprachenrechtes jederzeit konkretes
Beweismaterial vorlegen.
Die Interpellanten richten daher an die Herren
Minister die Anfrage:
1. Sind die Herren Minister bereit, den gerüg-
ten Sachverhalt überprüfen zu lassen?
2. Welche Maßnahmen gedenken die Herren
Minister zu ergreifen, um die in der Interpellation
angeführten Behörden zur Einhaltung der spra-
chenrechtlichen Bestimmung zu veranlassen?
3. Welche konkreten Verfügungen haben die
Herren Minister wegen des gerügten Sachverhal-
tes getroffen?
Prag, am 24. Juni 1937.
Rösler,
Hollube, Gruber, Stangl, Dr. Jilly, Fischer, F.
Nitsch, Ing. Karmasin, Nickerl, Dr. Eichholz, G.
Böhm, Knorre, Knöchel, Hirte, Dr. Hodina, Franz
Němec, Axmann, Jäkel, Illing, Dr. Kellner, Obrlik,
Ing. Lischka.
44
Původní znění ad 1062/ XXVII.
Interpellation
der Abgeordneten Adolf Jobst u.
Ludwig Wagner
an den Innenminister
wegen der Unzulänglichkeiten auf der
staatlichen Polizeibehörde in Prachatitz.
Durch eine große Anzahl von Zeugen wurde
festgestellt, daß die Beamten in der Einlaufstelle
der staatlichen Polizeibehörde in Prachatitz die
deutsche Sprache nicht beherrschen und auch im
Verkehr mit Staatsbürgern deutscher Volkszuge-
hörigkeit ausschließlich die čechische Sprache
verwenden. Dieses Verhalten widerspricht dem
Minderheitenschutzvertrag, der Verfassungsur-
kunde, dem Sprachengesetz und der Sprachen-
verordnung.
Es liegt die Vermutung nahe, daß die Beamten
im Einlauf der staatlichen Polizeibehörde in
Prachatitz der deutsche Sprache überhaupt nicht
mächtig sind, so daß sie für den Dienst in einer
Ortschaft, welche nach der letzten Volkszählung
eine qualifizierte Minderheit besitzt, unfähig sind.
Sollte dem gegenüber festgestellt werden, daß
die Einlaufbeamten der staatlichen Polizeibehörde
in Prachatitz die deutsche Sprache im Verkehr
mit deutschen Parteien nicht verwenden, obwohl
sie ihrer mächtig sind, liegt neben den obenange-
führten Gesetzesverletzungen außerdem noch eine
Verletzung der Dienstvorschriften vor.
Es erweckt überhaupt den Eindruck, daß die
staatliche Polizeibehörde in Prachatitz in Aus-
übung ihres Dienstes sich nicht so sehr von der
Zweckmäßigkeit ihrer Amtshandlungen leiten
lässt, sondern in einem geradezu schikanösen
Verhalten ihre amtliche Stellung als Sicherheits-
behörde gegenüber der Bevölkerung mißbraucht.
So wurde in völlig gesetzwidriger Weise eine
Neuanmeldung der gesamten Bewohnerschaft von
Prachatitz angeordnet.
Ferner finden ständig Razzien statt, die die
Bevölkerung in unnötiger Weise belästigen, er-
schrecken und beunruhigem. Dabei ist die Orga-
nisation dieser Razzien, welche sich auf das ganze
Stadtgebiet und die öffentlichen Gassen und
Plätze erstrecken, derart mangelhaft, daß es
beispielsweise anläßlich der Razzia am 8. Mai
1937 abends vorkommen konnte, daß Personen
zwei und mehrmals zur Wachstube gebracht wur-
den oder andere Bürger van Prachatitz mehr als
sechsmal angehalten und schließlich doch zur
Wachstube gebracht wurden.
Die Interpellanten können dem Herrn Minister
des Innern auf Wunsch genaues Namensmaterial
zur Verfügung stellen.
Fest steht, daß durch diese verschiedenen, völlig
willkürlichen und jede gesetzliche Grundlage ent-
behrender Akte der staatlichen Polizeibehörde in
Prachatitz die Bevölkerung beunruhigt ist, was in
Beschwerde- und Ersuchsschreiben an die Abge-
ordneten der Sudetendeutschen Partei zum Aus-
druck kommt.
Die Interpellanten haben verschiedentlich über
die dienstliche Qualifikation der Organe der
staatlichen Polizeibehörde in Prachatitz Be-
schwerde geführt. Unter anderen mit ihren Inter-
pellationen "wegen Überschreitung der dienst-
lichen Befugnisse durch ein Organ der Staats-
polizei in Prachatitz" vom 21. Mai 1937 und
"wegen mangelhafter dienstlicher Qualifikation
der Beamten der staatlichen Polizeibehörde in
Prachatitz" am 3. Juni 1937.
Die Interpellanten richten daher an den Herrn
Minister des Innern die Anfrage:
1. Ist der Herr Minister bereit, die Tätigkeit der
staatlichen Polizeibehörde in Prachatitz einer um-
gehenden Prüfung zu unterziehen?
2. Welche konkreten Verfügungen hat der Herr
Minister aus Gründen der gerügtem Sachverhalte
gegenüber der staatlichen Polizeibehörde in Pra-
chatitz getroffen?
Prag, am 24. Juni 1937.
Jobst, Wagner,
Hollube, Gruber, Dr. Jilly, Fischer, G. Böhm,
Jäkel, Dr. Kellner, Dr. Hodina, Illing, Hirte, Ing.
Karmasin, Nickerl, Knorre, Rösler, Knöchel,
Franz Němec, Ing. Lischka, Stangl, Dr. Eichholz,
Axmann, F. Nitsch, Obrlik.
Původní znění ad 1062/ XXVIII.
Interpellation
des Abgeordneten Guido Klieber
an die Regierung
wegen imperialistischer Propaganda in den
Prager Straßenbahnen.
In den Prager Straßenbahnen, z. B. in der Linie
Nr. 1 und 5, sind Bilder angebracht, die eine
imperialistische Propaganda betreiben, welche mit
den Erklärungen des Herrn Staatspräsidenten und
des Herrn Außenministers Dr. Krofta über die
territoriale Saturierung der Republik im schärf-
sten Gegensatz und Widerspruch stehen.
Das erste Bild zeigt ein čechisches Staatsge-
bilde aus dem Jahre 885 mit einer Flächenaus-
dehnung von 200. 000 km2. Diese Gebietsdarstel-
lung umschließt große Teile des Deutschen
Reiches und Österreichs.
Das zweite Bild stellt ein čechisches Staats-
territorium der aus dem Jahre 1378 mit einer
Flächenausdehnung von 166. 000 km2 und um-
schließt Teile des Deutschen Reiches, geht also in
beiden Fällen weit über die heutigen Staats-
grenzen hinaus, wie aus dem Vergleiche mit dem
dritten. Bilde hervorgeht.
Dieses dritte Bild zeigt das Tschechoslovakische
Staatsterritorium in einer Flächenausdehnung von
146. 400 km2.
Unter diesen Propagandabildern ist der Spruch
angebracht: "Střeme svého území!"
45
Es handelt sich hier offenbar um eine ausge-
sprochene imperialistische Propaganda, die seitens
des Výbor pro zvýení brannosti lidu als Heraus-
geber betrieben wird und die darauf abzielt, im
čechischen Volke die Sehnsucht nach territorialer
Vergrößerung des Staatsgebietes zu erwecken.
Wir fragen die Regierung:
1. Ist die Regierung bereit, den gerügten Sach-
verhalt erheben zu lassen?
2. Heißt die Regierung diese imperialistische
Propaganda für gut?
3. Welche Verfügungen gedenkt die Regierung
gegen diese Propaganda zu ergreifen?
Prag, am 26. Juni 1937.
Klieber,
Jäkel, Kundt, Illing, Ing. Künzel, Gruber, Axmann,
Franz Němec, Dr. Peters, Nickerl, Obrlik, Dr. Rö-
sche, Jobst, Stangl, Wagner, Sandner, Ing. Richter,
Dr. Jilly, Dr. Zippelius, May, Ing. Peschka,
Wollner.
Původní znění ad 1062/XXIX.
Interpelláció
Benyújtja: Jaross Andor nemzetgyűlési
képviselő
az iskolaügyi és népnevelési miniszterhez
a Kurtakeszi és Garamkövesd községekben
az iskolai beiratkozásokkal kapcsolatos
szlovákositó propaganda ügyében.
Kurtakeszi községben, mely az ógyallai járás
területén fekszik, az 1930. évi népszámlálás ada-
tai szerint 1274 lakos közül 591 vallotta magát
magyarnak. A községben egy kéttanerős állami
jellegű szlovák népiskola és egy róm. -kath.
ugyancsak kéttanerős magyar népiskola van.
Módja van tehát ügy a szlovák, mint a magyar
gyermeknek arra, hogy saját anyanyelvén, tanul-
hasson. Az állami jellegű szlovák iskola felállí-
tása óta a Slovenská Liga minden törekvése oda-
irányul, hogy a magyar katholikus iskola tanulói
az anyanyelvükön való tanulás előnyéről lemond-
va, a szlovák iskolát töltsék meg, vagyis a szlo-
vák iskola szorítsa teljesen háttérbe a katholikus
magyar iskolát. Ez a törekvés eddig nem sike-
rült.
A Slovenská Liga a beiratások előtt a követ-
kező magyar nyelvű röpirattal fordult a kur-
takeszii magyar lakossághoz:
"Krátke Kesy, 1937. jun. 25. Tisztelt Polgár-
társak!
Közeledik a gyermekek beiratkozása az iskolá-
ba! Gondolja meg minden szülő, hová Íratja be
gyermekét. A népszámlálás szerint Kurtakeszin
a lakosság 60 százaléka szlovák nemzetiségű, vagy-
is száz ember közül 60 szlovák, örvendetes vol-
na, ha ez kifejezésre jutna a szlovák iskolában is.
Ne szégyeljétek, hogy szlovákok vagytok, hanem
büszkék legyetek rá! Adjatok alkalmat gyerme-
keiteknek, hogy legyenek részei a szlovák nép-
nevelésnek, mely Tőletek meg volt tagadva, íras-
sátok be gyermekeiteket a szlovák iskolába, hogy
visszatérhessenek a szüleik és nagyszüleik anya-
nyelvéhez, akik mint szlovákok is megmaradtak
jó katholikusnak. Munkáljátok gyermekeitek jö-
vőjét!
Az iskola vezetősége a Slovenská Liga segit-
ségével minden tanulónak ingyen adja a tansze-
reket, azonkívül karácsonyra minden szegény
gyermeket felruház. A Slovenská Liga bizik ben-
netek, tudja, hogy megértitek a kor hivó szavát,
szemeitek előtt lebegjen gyermekeitek jövője,
azért új iskolát emeltet, mely a köztársaságunk
20 éves fennállása emléknapján, 1938. október
28-án ünnepélyesen át lesz adva hivatásának.
Kedves Polgártársak! Hűséget hűségért! Ad-
juk gyermekeinket a mi szlovák iskolánkba. Hadd
lássa az államunk, hogy itt is vannak hű szlová-
kok. A mondottak megszivleléséért legyen vele-
tek Isten áldása!
Slovenská Liga nevében - Za tú nau sloven-
činu - maradunk testvéri üdvözlettel a helybeli
Slovenská Liga vezetősége:
Bartaloová-Kňazovická v. r.,
elnök.
Slota, postamester v. r.,
szövet, jegyző. "
(pecsét helye. )
Fenti szöveg nyilvánvalóvá teszi, hogy bár
szlovák öntudatról beszél, de magyar nyelven
igyekszik meggyőzni a magyar szülőket, hogy
mily előnyei lesznek gyermekeik szlováknyelvü
iskoláztatásának, tendenciája tehát elnmezetlenitő.
Semmi kifogást sem emelhetnénk az ellen, ha e
röpirat szlovák nyelven szólna a szlovák szülők-
höz.
Garamkövesd község iskolaviszonyai ügyében
nemrégen intéztem interpellációt a Miniszter Úr-
hoz, most az abban foglaltakat ujabb adatokkal
kell kiegészítenem. Garamkövesd a párkányi já-
rás területén fekszik és az 1930. évi népszámlá-
lás adatai szerint 1465 lakosa közül 885 vallotta
magát magyarnak. A községben egy kéttanerős
állami szlovák népiskola és egy háromtanerős
róm. -katholikus magyar tannyelvű népiskola mű-
ködik. Itt is hasonló a helyzet, mint Kurtakeszin;
a Slovenská Liga nem elégszik meg azzal, hogy
a szlovákok részére iskolát létesített állami és
községi segítséggel, hanem át szeretné szip-
kázni a magyar tanulók egy részét a szlovák
iskolába.
Beszédes bizonyíték erre az a röpirat, melyet
szintén a beiratások előtt szerkesztett Jozef Ja-
kubička igazgató-tanító s melyet hatósági enge-
dély nélkül hordatott széjjel házról-házra, söt a
szlovák iskolás gyermekek közül kettőt meg-
bízott, hogy a tizperc szünet alatt a magyar
gyermekek között osszák széjjel. A röpirat szö-
vege:
"Beiratás a szlovák iskolába. - Június 26. -án
és 28. -án lesz a beiratás a helybeli szlovák isko-
lába. Felhívjuk a szlovák iskola barátjait és a
szlovák származású lakósokat, hogy ne mu-