14

Leibesdurchauchung unterzogen, bei der er selbst
den Rock freiwillig1 ausgezogen hat.

Die Interpellationsbehauptung, Chvála habe
sich bei der Leibesvisitation völlig ausziehen müs-
sen, wobei die anwesenden Gendarmen abfällige
Bemerkungen gemacht hätten, beruht - wie
durch die gepflogene Erhebung festgestellt wur-
de - nicht auf Wahrheit.

Bei diesem Stande liegt kein Grund zu einer
weiteren Verfügung aus Anlaß der Interpellation
vor.

Ich habe die Beantwortung der Interpellation
selbst übernommen, weil die vorgebrachten Be-
schwerden ausschließlich das Vorgehen der Po-
lizei- und Gendarmerieorgane betreffen.

P r a g, am. 19. Juli 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1063/V.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Peschka

wegen gesetzwidriger Durchführung von

Hausdurchsuchungen durch Organe der

Staatspolizei und Gendarmerie

(Druck 864/XVI).

Die Hausdurchsuchungen bei Franz und Josef
Hauke sind am 27. Jänner 1937 von Organen der
staatlichen Polizeiexpositur in Jauernig unter
Gendarmerieassistenz auf Grund der Bestimmun-
gen des § 141, Abs. 1, StPO. über schriftlichen
Befehl der staatlichen Polizeiexpositur in Jauer-
nig vorgenommen worden. Die Durchsuchungen,
sind mit gehöriger Schonung unter Teilnahme der
Gendarmerieorgane als Zeugen sowie in Anwe-
senheit der beteiligten Personen, bezw. des Haus-
haltungsmitglieder nach vorhergegangener Be-
kanntmachung der Betroffenen mit dem Grunde
der Durchsuchung vorgenommen worden. Es ist
bloß von der Einvernahme des außer Haus wei-
lenden Franz Hauke mit Rücksicht auf die Ge-
fahr im Verzüge abgesehen worden (§ 140,
Abs. 2, StPO. ). Gerichtliche Zeugen sind nicht
herangezogen worden, da es sich um keine ge-
richtliche Durchsuchung gehandelt hat.

Die Interpellationsbehauptung, daß auch der
gesamte, teilweise noch nicht geöffnete Brief-
wechsel durchstöbert worden sei, entspricht -
wie durch die gepflogene Erhebung festgestellt
wurde - nicht den Tatsachen. Daß dies nicht der
Fall war, hat auch Franz Hauke selbst mit seiner
Gattin bestätigt.

Soweit hinsichtlich der vorgenommenen Haus-
durchsuchungen nicht sogleich ein Protokoll ab-

gefaßt und ein Verzeichnis der beschlagnahmten
Sachen ausgefertigt wurde, ist dieser Mangel
den einschreitenden Organen vorgehalten wor-
den.

Die vorbereitete neue Dienstordnung für die
Polizeiwachekorps wird eingehende Weisungen
über die Vornahme von Hausdurchsuchungen
enthalten und sind daher aus Anlaß der Interpel-
lation weitere Verfügungen nicht notwendig.

Ich habe die Beantwortung der Interpellation
selbst übernommen, weil die vorgebrachten Be-
schwerden ausschließlich das Vorgehen von Po-
lizei- und Gendarmerieorganen betreffen.

P r a g, am 20. Juli 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1063/VI.

Antwort

des Ministers des Innern und des Ministers
für soziale Fürsorge

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Dölling

über die Lohnverhältnisse bei der Firma
Hermann Schefter und das Verhalten der
Bezirksbehörde Hohenstadt anläßlich der
Verteilung eines auf diese Lohnverhält-
nisse bezugnehmenden Flugblattes
(Druck 874/XI).

Die Bezirksbehörde in Hohenstadt hat die Kol-
portage des in der Interpellation erwähnten
Flugblattes deshalb verboten, weil der unwahre
Inhalt des Flugblattes bei der Arbeiterschaft
öffentliches Ärgernis erregt hat und die Gefahr
bestand, daß es unter der Arbeiterschaft zu Zu-
sammenstößen kommen werde, wodurch die öf-
fentliche Ruhe und Ordnung verletzt würde. Über
die Gründe des Kolportageverbotes sind bei der
Bezirksbehörde Senator Dresl und Sekretär Tu-
rek noch vor der Herausgabe des Bescheides ver-
ständigt worden.

Im übrigen ist gegen den Verbotebescheid die
Berufung eingebracht worden und werden das Vor-
gehen der Bezirksbehörde und die Motiviertheit
ihrer Verfügung darum im Instanzenwege über-
prüft werden.

Soweit die Interpellation den Minister für so-
ziale Fürsorge anbelangt, beantworte ich sie da-
hin, daß mit der Kundmachung des Ministers für
soziale Fürsorge vom 19. Mai 1936, S. d. G. u. V.
Nr. 148, der sogenannte Seiden-Arbeitekollektiv-
vertrag in 15 Gerichtsbezirken, vorwiegend im
Gebiete des Landes Mähren-Schlesien, für ver-
bindlich erklärt worden ist; der Vertrag gilt je-
doch bisher nicht für die Gerichtsbezirke Amau,


15

Hohenstadt und Mährisch Weißkirchen. Für diese
Bezirke soll die Verbindlichkeit des erwähnten
Vertrages erst ausgedehnt werden, das einschlä-
gige Verfahren ist jedoch bisher nicht abge-
schlossen, weil der Zusatzantrag des Verbandes
der Seidenindustriellen in der Èechoslovakischen
Republik mit dem Sitze in Reichenberg noch ver-
handelt werden muß, welcher mit der Eingabe
vom 8. Juni 1937 eingebracht wurde.

Soweit es sich, weiter um die Nichteinhaltung
des erwähnten Vertrages durch andere Firmen
handeln würde, für welche dieser Vertrag bereits
als verbindlich erklärt ist, werden alle konkreten
Beschwerden durch die zuständigen Behörden
untersucht werden, welche auch alle die Einhal-
tung aller Vertragsbestimmungen gewährleisten-
den notwendigen Maßnahmen treffen werden.

Prag, am 20. Juli 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Der Minister für soziale Fürsorge:
Ing. Neèas m. p.

Pøeklad ad 1063/VII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Obrlik

wegen Unfähigkeit eines Polizeiorganes
Nr. 2809 in Tetschen a. E., den Sicherheits-
dienst zu leisten (Druck 888/XIII).

Bei der Errichtung der staatlichen Polizei-
behörde in Tetschen mußten wegen absoluten
Mangel sprachlich voll qualifizierter Kräfte die-
ser Behörde auch einige Mitglieder der Sicher-
heitswache zugeteilt werden, welche der deut-
schen Sprache nur teilweise mächtig waren, zu
denen auch der in der Interpellation genannte
Wachmann gehört.

Die angeführten anfänglichen sprachlichen
Schwierigkeiten sind bereits einerseits durch Ein-
führung von Sprachen-Pflichtkursen, andererseits
durch die Übernahme entsprechender Mitglieder
der ehemaligen Gemeindepolizeiwache aus den Ge-
meinden des Polizeibereiches von Tetschen deut-
scher Nationalität in bedeutendem Maße besei-
tigt worden.

Die Vermutung, daß der obgenannte Wach-
mann im vorliegenden konkreten Falle absicht-
lich die Sprache der deutschen nationalen Min-
derheit nicht gebraucht hätte, ist durch die ge-
pflogene Erhebung nicht bestätigt worden.

Es liegt daher kein Grund zu einer weiteren
Verfügung vor.

P r a g, am 3. August 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1063/VIII.

Antwort

des Ministers des Innern

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Karmasin

wegen ungebührlicher Verzögerung eines

Verfahrens nach § 1, Abs. 1, des Reg.

Verord. 162/35 durch das städtische

Notariatsamt in Bratislava

(Druck 888/XXVIII).

Das städtische Notariatsamt in Bratislava hat
das "Všeobecné potravní družstvo v Bratislavì"
sogleich, nachdem ihm die. gemäß § 2 der Reg. -
Verordnung S. d. G. u. V. Nr. 162/35 eingeholte
negative Äußerung der Handels- und Gewerbe-
korporationen zugekommen war, aufgefordert, die
Tätigkeit des Zweigbetriebes in Bratislava, Fel-
bigergasse, einzustellen.

Das Družstvo hat mit der Eingabe vom 19.
Jänner 1937 mitgeteilt, daß es der Weisung ent-
sprochen habe und seit dieser Zeit keine Ver-
kaufsstelle in der Felbigergasse besitze.

Das Potravní družstvo, dessen am 20. Jänner
1937 eingebrachte und mit Statuten belegte An-
zeige seitens des städtischen Notariatsamtes in
Bratislava mit der Bedingung zur Kenntnis ge-
nommen worden war, daß in der Verkaufstelle
Waren nur an Mitglieder verkauft werden wür-
den, hat die Verkaufstelle, auf welche in der
Interpellation hingewiesen wird, für seine Mit-
glieder eröffnet.

Im Hinblicke darauf liegt kein Grund zu
irgendeiner weiteren Verfügung vor.

Prag, am 12. August 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1063/IX.

Antwort
der Regierung


16

auf die Interpellation des Abgeordneten
Jobst,

betreffend die unterlassene Beschlag-
nahme eines Hetzartikels im "Sumavan,
demokratický list pro zájmy Pošumaví"
(Druck 911/VIII).

Dem Standpunkte der Staatsanwaltschaft in
Klatovy, daß der Inhalt des in der Interpellation
zitierten Artikels nicht den Tatbestand einer von
Amts wegen zu verfolgenden strafbaren Hand-
lung1, namentlich nicht des Vergehens der Stö-
rung des allgemeinen Friedens gemäß § 14, Abs.
2, evtl. 3, d. Ges. S. d. G. u. V. Nr. 50/1923 be-
gründet, kann nichts entgegengehalten werden,
da auch bei strenger Auslegung nicht gesagt
werden kann, daß in dem Artikel zum Hasse
oder gar zu Gewalttätigkeiten wegen der durch
diese Gesetzesbestimmungen geschützten Güter
aufgereizt worden wäre.

Wenn die Interpellanten in dem Inhalte des
Artikels eine strafbare Handlung gegen das Ge-
setz zum Schütze der Ehre erblicken, könnte nur
durch Privatklage vorgegangen werden.

Prag, am 19. August 1937.

Der Stellvertreter des Vorsitzenden der
Regierung:

Rud. Bechynì m. p.

Pøeklad ad 1063/X.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphen-
wesen

auf die Interpellation des Abgeordneten
Nickerl

wegen der die Deutschen benachteiligenden

Ausfertigung des amtlichen Telefonbuches

für Böhmen (Druck 911/XIX).

Ad 1. Das Verzeichnis der Telephonzentralen,
Sprechzellen und Teilnehmer in Böhmen (das
Präger Telephonnetz ausgenommen) für das Jahr
1937/38 ist in einer Auflage von 29. 000 tschechi-
schen Exemplaren und 25. 000 tschechisch-deutschen
Exemplaren zur Ausgabe gelangt.

Das für die deutschen Telephonteilnehmer in
Orten mit qualifizierter Teilnehmerquote der
deutschen Minderheit bestimmte letzterwähnte
Verzeichnis ist - ebenso wie das èechische Ver-
zeichnis - ein nicht nur für den Gebrauch der
Abonnenten, sondern auch für den Amtsgebrauch
der Organe der staatlichen Telegraphenverwal-
tung und unter Umständen auch der Organe der
öffentlichen Verwaltung bestimmter Amtsbehelf

und muß darum der staatlichen und offiziellen
Sprache darin der Voriang vorbehalten werden.
Die Durchführung- dieses Grundsatzes gereicht
jedoch der praktischen Verwendbaikeit des er-
wähnten Behelfs in keiner Weise zum Nachteile,
da jede Zentrale, bei welcher eine deutsche Be-
zeichnung zulässig ist, im Telephonverzeichnisse
leicht gefunden werden kann.

Im übrigen kann das Teilnehmerverzeichnis
schon deshalb nicht ausschließlich deutsch im
engeren Sinne sein, weil es auch die Namen von
Teilnehmern enthält, deren Bezeichnung aus-
schließlich tschechisch ist, wie z. B. die èechisch pro-
tokollierten Firmen.

Ad 2. Die Inseratenaquisition für das Ver-
zeichnis der Telephonzentralen, Sprechzellen und
Teilnehmer in Böhmen ist im Wettbewerbsver-
fahren vergeben worden, an welchem anfangs
außer der "Magistrala" noch mehrere weitere
Reklameunternehmungen teilgenommen haben.
Die nationale Zugehörigkeit der einzelnen Be-
werber war für die Vergebung der Arbeiten nicht
maßgebend und hat sie die Postverwaltung auch
nicht geprüft. Die Firma "Magistrala" hat immer
eine weit niedrigere Provision verlangt als die
übrigen Bewerber und ist ihr deshalb gemäß der
Regierungsverordnung vom 17. Dezember 1920,
S. d. G. u. V. Nr. 667 (Vergebungsordnung), die
Inseratenaquisition übertragen worden. An den
weiteren Wettbewerben haben sich immer weni-
ger Firmen beteiligt und zuletzt hat die Firma
.. Magistrala" allein ihre Angebote zum Wett-
bewerbe eingebracht. Wegen dieser Interessen-
losigkeit anderer Firmen und auch mit Rücksicht
auf einen möglichen Inseratenentgang, der bei
der Vergebung der Aquisition an eine nicht ein-
gearbeitete Unternehmung eintreten könnte, ver-
gibt die Postverwaltung die Inseratenaquisition
aus freier Hand an die Firma "Magistrala", die
sich völlig bewährt und ihren Sitz in Prag
hat, was mit Rücksicht auf die Notwendigkeit der
engen Zusammenarbeit der aquirierenden Firma
mit der Redaktion des Telephonverzeichnisses
und der Druckerei sehr wichtig ist.

Ad 3. In dem angeführten Falle hat es sich
um die Bezeichnung der Telephonteilnehmersta-
tion Nr. 3395 des Telephonortsnetzes von Rei-
chenberg gehandelt. Die Bezeichnung war auf
der von der Staatsbahndirektion in Hradec Krá-
lové überreichten Telephonanmeldung bloß tsche-
chisch angegeben gewesen. Bei der Vorbereitung
des deutschen Textes des Verzeichnisses ist es
zu dem in der Interpellation ernannten unlieb-
samen Versehen gekommen, das im Drange der
Arbeit übersehen worden ist.

Prag, am 11. August 1937.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tuèný m, p.

Pøeklad ad 1063/XI.

Antwort

des Ministers des Innern


17

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. W. Richter

wegen Versagens der Staatspolizeiexposi-

tur Schönpriesen bei der Ermittlung des

Schuldigen eines Verkehrsunfalles

(Druck 911/ XXIV).

Durch die gepflogene amtliche Erhebung so-
wie die Vorerhebung des Bezirksgerichtes in
Aussig ist nicht festgestellt worden, daß sich
der am 4. Mai 1937 nach 10 Uhr auf der Polizei-
wachstube in Schönpriesen den Dienst verrich-
tende Wachmann irgendeiner Handlung schuldig
gemacht hätte, aus welcher geschlossen werden
könnte, daß er bei einer deutschen Anfrage ab-
sichtlich nicht deutsch sprechen wollte, bezw. daß
er durch sein Vorgehen die öffentliche Sicherheit
gefährdet hätte.

Der erwähnte Wachmann besitzt eine hinrei-
chende Kenntnis der deutschen Sprache, konnte
im gegebenen Falle die telephonische Meldung
des Adolf Richter jedoch nicht augenblicklich
verstehen, da dieser in der Aufregung unver-
ständlich gesprochen und das telephonische Ge-
spräch grundlos selbst vorzeitig abgebrochen hat.

Es kann auch nicht übersehen werden, daß die
Meldung des Vorfalles durch Adolf Richter erst
15 Minuten nach dem Zusammenstoße vorgenom-
men worden war, so daß die Sicherstellung des
Urhebers des Karambols bereits nicht mehr vor-
ausgesetzt werden konnte, da sein mit großer
Geschwindigkeit fahrendes Automobil während
dieser Zeit gewiß bereits eine längere Strecke zu-
rückgelegt hatte, als die Entfernung zwischen
Rongstock und Schönpriesen beträgt, wobei nicht
ausgeschlossen ist, daß dieses Auto eine andere
Richtung eingeschlagen hätte.

Im Hinblicke auf die geschilderten Umstände
liegt kein Grund zu irgendeiner weiteren dienst-
lichen Verfügung aus Anlaß der Interpellation
vor.

Prag, am. 12. August 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Pøeklad ad 1063/ XII.

Antwort

des Ministers für soziale Fürsorge

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Wollner,

betreffend die Durchführung der

Ernährungsaktion in der Gemeinde

Alt - Rohlau (Druck 888/V).

Das Ministerium für soziale Fürsorge hat be-
reits Maßnahmen dahin getroffen, daß die Revi-

sion der staatlichen Verköstigungsaktion in der
Gemeinde Alt - Rohlau mit größter Beschleunigung
beendet werde. Während der bisherigen Revision
ist nicht festgestellt worden, daß einzelne mit
der Mitarbeit an der Agenda der staatlichen Ver-
köstigungsaktion betraute Organe Gelder aus
dieser Aktion etwa zu ihrem persönlichen Vor-
teile mißbraucht hätten. Wenn während der wei-
teren Erhebung solche Fälle zutage treten soll-
ten, wird das Ministerium für soziale Fürsorge
sogleich Maßnahmen dahin treffen, daß die
Schuldigen strafverfolgt werden.

Die Interpellation führt keine konkreten Anga-
ben über jene Härten an, welche die Arbeitslosen
in Alt - Rohlau aus Anlaß der Untersuchung
treffen, und kann diese Angelegenheit daher
nicht ins Detail untersucht werden. Bemerkt wird,
daß jene Personen, bei denen durch die Revision
ermittelt worden war, daß sie aus der Verkösti-
gungsaktion eine Unterstützung bezogen haben,
ohne den Richtlinien voll zu entsprechen, durch
die Revision aus der Aktion allerdings ausge-
schieden werden mußten.

Prag, am 20. August 1937.

Der Minister für soziale Fürsorge:
Ing. Neèas m. p.

Pøeklad ad 1063/ XIII.

Antwort

des Ministers des Innern und des
Justizministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
Ing. F. Künzel

wegen Mißhandlung des Rudolf Ergler,

Arbeiter in Sandhübel, durch das Organ

der Staatspolizei in Freiwaldau, František

Huòka (Druck 888/ XXXII).

Rudolf Ergler ist deshalb auf die Polizeiwach-
stube vorgeführt worden, weil er bei Feststellung
seiner Identität sich gegenüber dem feststellen-
den Organe ungehörig benommen, ironisch ge-
antwortet hat, und sich mit irgendeinem Perso-
nalausweise nicht ausweisen konnte.

Die Behauptungen, daß der Wachmann Franz
Huòka mit Ergler bei der Einvernahme grob um-
gegangen sei, beruhen nicht auf Wahrheit, wie
durch die gepflogenen Erhebungen ermittelt
wurde.

Soweit die Interpellation das Justizministerium
anbelangt, wird folgendes mitgeteilt:

Auf Grund der Strafanzeige des Rudolf Ergler
hat die Staatsanwaltschaft in Troppau am 9.
April 1937 die Vorerhebung gegen Franz Huòka
eingeleitet. Das Strafverfahren ist seitens des
Bezirksgerichtes in Freiwaldau am 8. Juni 1937
auf Antrag der Staatsanwaltschaft jedoch ein-

3


18

gestellt worden, weil die Ergebnisse der Vor-
erhebung zur Klageerhebung nicht hingereicht
haben.

Im Hinblicke darauf liegt keine Grundlage zu
irgendeiner weiteren Verfügung vor.

Prag, am 3. August 1937.

Der Minister des Innern:
Dr. Èerný m. p.

Der Justizminister:
Dr. Dérer m. p.

Pøeklad ad 1063/XIV.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
F. Nitsch

wegen grober Mißstände bei der Abferti-
gung von Reisenden auf dem Bahnhof in
Blauda Bei Mähr. -Schönberg
(Druck 902/X).

Zu dem vorgehaltenen Anstände in Blauda ist
es wegen ungenügender Verstärkung der Zugs-
garnitur gekommen.

Jene Beamten, welche durch geeignete und
rechtzeitige Dispositionen den dadurch entstande-
nen Schwierigkeiten hätten vorbeugen können,
sind bestraft worden.

Die staatliche Einsenbahnverwaltung hat so-
fort angeordnet, daß der Zug Nr. 6022 an Sonn-
und Feiertagen jeweils ab Mähr. Schönberg noch
durch einen angehängten Wagen verstärkt werde

Auch an anderen Orten des Eisenbahnnetzes,
wo ähnliche Schwierigkeiten vorgekommen wa-
ren, sind die notwendigen Maßnahmen zu ihrer
Beseitigung getroffen worden.

Prag, am 11. August 1937.

Der Eisenbahmminister:
Rud. Bechynì m. p.

Pøeklad ad 1063/XV.

Antwort

des Eisenbahnministers

auf die Interpellation des Abgeordneten
G. Knöchel

wegen der nationalen Zusammensetzung

des Zentraleisenbahnrates

(Druck 902/XX).

Die Namen der Mitglieder und Ersatzmänner
des Zentraleisenbahnrates sind in der Kundma-
chung über ihre Ernennung für die IV. Funk-
tionsperiode enthalten, welche Kundmachung im
Verordnungsblatt für Eisenbahn und Sehiffahrt
Nr. 26 vom 28. März 1936 ordnungsgemäß ver-
lautbart worden ist

In der Kundmachung sind die Namen und der
Beruf aller Mitglieder und Ersatzmänner des
Zentralisenbahnrates, welche die Interpellation
betrifft, enthalten.

Prag, den 21. August 1937.

Der Eisenbahnminister:
Rud. Bechynì m. p.

Pøeklad ad 1063/XVI.

Válasz

a földmûvelésagyi minisztertõl
Esterházy képviselõ interpellációjára

Maïarský Šók és Selice községekben

végrehajtott földreformnál elkövetett

sérelmek tárgyában (918/11. nysz. ).

Maïarský Šók és Selice községek kataszteré-
ben a földreform csupán egy nagybirtokon, és
pedig Károlyi Lajos tulajdonos Slovenský Meder
nagybirtokán hajtatott végre. E nagybirtok le-
foglalt földjébõl az érdekelt két községben és
pedig: M. Sók községben 79 földigénylõ 164%
kat. holdat és Selice községben 115 földigénylõ
254 1/2 kat. holdat kapott. Nevezett községek ha-
tárában nem volt telepesítés. A két község ma-
jorjaiból a földosztási törvény 24. § értelmében
maradékbirtokok hasíttattak ki, hogy a majorok-
ban létezõ épületek kellõleg hasznosíttassanak.

A Maïarský Šók földigénylõk a fenti kiosz-
táson felül D. Jatov-Tardosked kataszterében
fekvõ nagybirtokból még 96 kat. holdat s Trno-
vec n. Váh. és Véèa kataszterében fekvõ Urmín-
Tornok nagybirtokból 81 kat. holdat kaptak.

Maïarský Šók község összesen 342 kat. hold
és Selice község 254 1/2 kat. hold mezõgazdasági
földet kapott.

Az interpelláció állítása tehát az ügy valódi
állásával nem hangzik össze. A nagybirtok alkal-
mazottjai tekintetében a kártalanítási törvény
75. §-ának rendelkezése alkalmaztatott, s ameny-
nyiben állásukat azáltal vesztették el, hogy a
nagybirtok lefoglalt földje az állam által föld-
reform céljaira vétetett át, az alkalmazottakról
ingatlanak, nevezetesen mezõgazdasági földek és
háztelkek kiosztásával történt gondoskodás.

A földkiosztási eljárás nevezett községek ér-
dekkörzetében tehát a törvényes rendelkezések
szerint figanatosíttatott és fejeztetett be.


19

A földmûvelésügyi minisztériumnak követ-
kezõleg valamiféle intézkedés megtételére nin-
csen oka.

P r a h a 1937. augusztus 17.

A földmûvelésügyi miniszter:
Dr. Zadina s. k.

Pøeklad ad 1063/XVII.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphen-
wesen

auf die Interpellation des Abgeordneten
K. Gruber

wegen Unkenntnis der deutschen Sprache

von Seiten der Angestellten des Postamtes

in Rabenstein a. Schnella, Gerichtsbez.

Manetin (Druck 918/XVIII).

Es ist wahr, daß beim Postamte in Rabenstein
a. Schnella bloß Postbedienstete dienstlich zuge-
teilt sind, die sich zur èechischen Nationalität be-
kennen, doch beherrschen diese die deutsche Spra-
che in jenem Maße, daß sie sich, in derselben in
einem für den Dienst hinreichenden Maße verstän-
digen können. Schwierigkeiten bereiteten ihnen
allerdings der Ortsdialekt, nicht aber die Tat-
sache, daß sie èechischer Nationalität sind.

Trotzdem ist die Versetzung der Vorptandin
dieses Amtes, einer Postexpedientin, über deren
Ansuchen auf eine andere Dienststelle und deren
Ersetzung durch einen anderen Bediensteten in
Erwägung gezogen worden.

Die Postverwaltung ist schon im eigenen Inte-
resse bemüht, die Postämter mit dem in sprach-
licher Beziehung wenigstens in dem Maße qualifi-
zierten Personale zu dotieren, wie die im Artikel
68 der Regierungsverordnung vom 3. Februar
1926, S. d. G. u. V. Nr. 17, zur Durchführung des
Sprachengesetzes vom 29. II. 1920, S. d. G. u. V.
Nr. 122, für den Bereich der Ministerien des In-
nern, der Justiz, der Finanzen, für Industrie,
Handel und Gewerbe, für öffentliche Arbeiten
und für öffentliches Gesundheitswesen und kör-
perliche Erziehung, für die diesen Ministerien un-
terstehenden öffentlichen Korporationen in der
Tschechoslovakischen Republik sowie für die Behör-
den der lokalen Selbstverwaltung vorgetrieben
ist.

Ich habe daher keinen Grund in der Angelegen-
heit noch irgendwelche weiteren Verfugunp-en zu
treffen.

Prag, am 3. August 1937.

Der Minister für Post- und Telegraphenwesen:
Tuèný m. p.

Pøeklad ad 1063/XVIII.

Antwort

des Ministers für Post- und Telegraphen-
wesen

auf die Interpellation des Abgeordneten
R. Axmann

wegen unzulänglicher Benatwortung einer

Anfrage gemäß § 67 der Geschäftsordnung

des Abgeordnetenhauses

(Druck 982/XVI).

Die Anfrage und die Interpellation gehen von
der Voraussetzung aus, daß den Postä-mtern Post-
bedienstete jener Nationalität zugeteilt werden
collen, zu der pich die Bewohner der zum Tätig-
keitsbereiche des betreffenden Amtes gehörenden
Orte bekennen.

Ein solches Vorgehen, das im übrigen auf
irgendeine zwingende Vorschrift gar nicht ge-
stützt werden könnte, wäre auch wpder im Inte-
resse des Postdieistes. noch im Interesse der
Postbediensteten gelegen. Es würde nämlich nicht
nur eine bedenkliche Immobilität der Postbedien-
steten, d. i. die Unmöglichkeit, mit ihnen je nach
dem Dienstbedarfe zu disponieren, herbeiführen,
sondern auch ihre eventuelle Beförderung stark
hemmen, welche zum großen Teile nur bei ihrer
Versetzung auf eine andere auf Grund der Syste-
misierung errichtete Dienstetelle in einer höheren
Gehaltstufe möglich ist. Die èechoslovakische
Postverwaltung muß - obenso wie dies auch die
frühere Verwaltung vor dem staatlichen Um-
stürze getan hat - überhaupt in erster Reihe
darauf achten, allseitig, also auch in sprachlicher
Beziehung so ausgebildete Bedienstete zu be-
sitzen, daß diese bei jedem Postamte den Dienst
verrichten können. Und dies kann nur bei größ-
ter Disponibilität des Postpersonals erreicht wer-
den.

Die èechoslovakische Postverwaltung nimmt
jedoch bei ihren Personalmaßnahmen schon im
eigenen Interesse darauf Rücksicht, daß in
sprachlicher Beziehung die Belange des Post-
dienstes wenigstens in dem Maße gewahrt wer-
den, wie es im Artikel 68 der Regierungsverord-
nung vom 3. Februar 1926, S. d. G. u. V. Nr. 17,
für den Bereich der Ministerien des Innern, der
Justiz, der Finanzen, für Industrie, Handel und
Gewerbe, für öffentliche Arbeiten und für öffent-
liches Gesundheitswesen und körperliche Erzie-
hung, für die diesen Ministerien unterstehenden
öffentlichen Korporationen in der Tschechoslova-
kischen Republik sowie für die Behörden der lo-
kalen Selbstverwaltung vorgeschrieben ist.

In meiner Antwort auf die Anfrage vom 9.
März 1937 habe ich deshalb auch angeführt, daft
beim Postamte in Bautsch für das gehörige Funk-
tionieren des Postdienstes gesorgt ist, so das ich
keinen Grund habe, in dieser Richtung irgend-
welche Verfügung zu treffen.

Ich bemerke nur noch, daß der nicht vollbe-
schäftigte Postbote, der aus anfänglicher Un-


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