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4. Ist der Herr Minister bereit, die Rechtsmit-
telbelehrung durch den Hinweis auf den § 337 des
Steuergesetzes zu ergänzen?

Prag, am 16. Juli 1937.

Illing, Wollner, Ing. Peschka,

Sandner, Hollube, Knorre, E. Köhler, Ing. Künzel,
Axmann, F. Nitsch, Obrlik, Frank, Franz Nìmec,
Dr. Hodina, Ing. Lischka, May, Dr. Eichholz, Jobst,
Stangl, G. Böhm, Ing. Karmasin, Dr. Zippelius,
Jäkel.

Pùvodní znení ad 1069/HI.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Ludwig Eichholz
an den Innenminister

wegen grundloser Versammlungs-
auflösung durch die staatliche Polizei-
behörde in Dux.

In letzter Zeit wiederholt es sich des öftern, daß
staatliche Polizeibehörden Versammlungen die a
contrario des § 2 des Ges. 135/67 vertraulich auf
einen bestimmten Teilnehmerkreis beschränkt ver-
anstaltet werden, unberechtigterweise deshalb auf-
lösen, weil mach ihrer Meinung irgend ein Erfor-
dernis der Vertraulichkeit nicht gegeben sei. Da
im Versammlungsgesetz keinerlei Hinweis gegeben
ist, welche formellen Erfordernisse eine soge-
nannte § 2 Versammlung aufweisen muß, kommt
es zu völlig ungerechtfertigten Auflösungen der
Versammlungen, da die politischen Behörden sich
mit der Behauptung und dem Hinweis des Ver-
sammlungseinberufers, "daß es sich im gegebenen
Falle um keine allgemein zugängliche, nur auf
geladene Gäste beschränkte Versammlung" han-
delt, nicht zufrieden geben.

Wegen der angeblichen Übertretung des § 2
des Versammlungsgesetzes werden dann die Ein-
berufer vor Gericht gebracht, wo in den meisten
Fällen das Verfahren, mangels Vorliegen eines wie
immer gearteten Tatbestandes nicht eingeleitet,
oder jene nach Kenntnis des betreffenden Bezirks-
richters beim Bezirksgericht selbst oder im Be-
rufungsverfahren freigesprochen.

(Urteil des Bezirksgerichtes Karbitz, Abt. IV.,
vom 1. April 1937 Z. T 246/37. Urteil des Bezirks-
gerichtes Stecken vom 7. Mai 1935, Gesch. Z. 40/35.
Urteil des Berufungsgerichtes Kreijsgericht Kutten-
berg vom 4. Juni 1935 Gesch. Z.: 401/35).

So wurde am 24. April, 1937 eine § 2 Versamm-
lung des, Bezirkes Dux der Sudetendeutschen Par-
tei in Maria Ratschitz von der staatlichen Polizei-
behörde in Dux wegen angeblichen Mangels der
Vertraulichkeit aufgelöst und verschiedene Be-
schlagnahmen vorgenommen und außerdem die
verantwortlichen Mitglieder der Sudetendeutschen

Partei des Bezirkes Dux zwecks Einleitung des
Strafverfahrens dem Bezirksgerichte in Dux zur
Anzeige gebracht.

Bei der am 26. Mai 1937 vor dem Bezirksge-
richt in Dux stattfindenden Hauptverhandlung
wurde festgestellt, daß schon aus der Aktenlage
ersichtlich sei, daß der Tatbestand einer Über-
tretung nach § 2 des Versammlungsgesetzes weder
subjektiv noch objektiv gegeben sei. Die Ange-
klagten wurden daher freigesprochen.

Wie in den übrigen oben zitierten Fällen ergibt
sich auch hier die dringende Vermutung, daß die
staatlichen Polizeibehörden schikanös Auflösungen
von Versammlungen vornehmen, ohne daß hiezu
die gesetzlich erforderlichen Grundlagen gegeben
wären.

Die Interpellanten bringen daher dem Herrn Mi-
nister des Innern diese symptomatischen Fälle zur
Kenntnis und stellen an ihn die Anfragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, die gerügten
Saehverhalte überprüfen zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, den unteren Ver-
waltungsbehörden insbesondere den staatlichen
Polizeibehörden bekanntzugeben, welche Richt-
linien sie bei der Behandlung und Kontrolle von
vertraulichen Versammlungen einzuhalten haben,
damit es künftighin nicht mehr zu schikanösen
Auflösungen kommen kann, welche weder vor
dem Gesetz noch vor den ordentlichen Gerichten
aufrecht erhalten werden können?

Prag, am 16. Juli 1987.

Dr. Eichholz,

Hollube, E. Köhler, May, Stangl, Axmann, Illing,
Jobst, G. Böhm, Ing. Karmasin, Wollner, Frank,
Ing. Peschka, Knorre, Obrlik, F. Nitsch, Dr. Zip-
pelius, Franz Nemec, Sandner, Dr. Hodina, Ing.
Lischka.

Pùvodní znení ad 1069 /IV.

Interpellation

des Abgeordneten Georg Böhm
an den Innenminister

wegen Gesetzwidrigen Vorgehens von

Gemeinde- und Gendarmerieorganen

in Schönlind.

Am 7. Mai 1937 wurde auf dem Grunde des
Heinrich Rudert, Gastwirtes in Schönlind No. 8
mittels zwei Pfählen ein Aushängekasten der Su-
detendeutschen Partei im Ausmaße von etwa 30
bis 40 cm in einer Entfernung von 10 bis 20 cm
vom Gartenzaune aufgestellt. Da es sich um die
Aufstellung auf privatem Grunde handelte, ge-
schah sie selbstverständlich in gesetzmäßiger Wei-
se ohne irgendeine behördliche Bewilligung. Am
10. Mai 1937 ungefähr um 15. 15 Uhr erschienen


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vor dem erwähnten Aushängekasten Ortsvorste-
her von Schönlind Philipp Bartl, Richard Lorenz,
Maurer, und Franz Josef Starrmann, Gendarme-
riewachtmeister, sämtliche wohnhaft in Schönlind,
entfernten den Kasten von seinem Standorte und
brachten ihn in einen in der Nähe der Gendarme-
riestation befindlichen Schupfen, wo er noch heute
hinter Schloß und Riegel verwahrt wird.

Das Vorgehen der drei angeführten Personen
muß als ein jeder gesetzlichen Unterlage ent-
behrendes bezeichnet werden und stellt gleichzei-
tig einen Bruch des allen Staatsbürgern verfas-
sungsmäßig gewährleisteten Grundrechtes der
Unverletzlichkeit des Eigentums dar.

Wir richten daher an den Herrn Innenminister
die Anfrage:

1. Ist dem Herrn Minister der gerügte Sach-
verhalt bekannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, dafür Sorge zu
tragen, daß der gewaltsam entfernte Aushänge-
kasten aus dem Gewahrsam der Gendarmerie dem
rechtsmäßigen Eigentümer wieder ausgefolgt und
daß dieser Aushängekasten künftighin unbehel-
ligt auf dem in gesetzmäßiger Weise gewählten
Standorte auf Privatgrund verbleiben und daß
künftighin Organe der Staatsautorität, wie sie ein
Gendarmeriewachtmeister sowie zum Teile auch
ein Ortsvorsteher darstellen, unter Mißbrauch
ihrer Amtsgewalt nicht wieder an gesetzwidrigen
Handlungen teilnehmen?

Prag, am 16. Juli 1937.

G. Böhm,

Hollube, Ing. Lischka, Axmann, Ing. Karmasin,
Dr. Eichholz, Jobst, E. Köhler, F. Nitsch, May,
Franz Nìmec, Knorre, Stangl, Dr. Hodina, Sand-
ner, Wollner, Illing, Ing. Peschka, Obrlik, Frank,
Dr. Zippelius.

Pùvodní znìní ad 1069/V.

Interpellation

des Abgeordneten Georg Böhm
an den Finanzminister

wegen dienstlicher Übergriffe von Orga-
nen der Finanzabteilung in St. Joachimstal
und des Zollamtes in Gottesgab.

Am Montag, den 10. Mai 1937 um 12. 45 Uhr
erschienen in der Kanzlei des Hans Klinger, Sei-
fenfabrik in St. Joachimstal drei Finanzwach-
beamte u. zw. der Vorstand der Finanzwachabtei-
lung Bohumil Šetka, der Vorstand des Zollamtes
in Gottesgab, Tonder und ein jüngerer Beamter,
dessen Name nicht bekannt ist. Auf Befragen er-
klärte der Vorstand des Zollamtes Gottesgab, es
sei bei diesem Amte eine Anzeige eingelaufen,
Hans Klinger hätte zwei Nietmaschinen aus

Deutschland nach hier unverzollt eingeführt.
Klinger stellte dies den Tatsachen entsprechend
in Abrede, zeigte den Herren die Maschinen der
Koffererzeugung und erklärte, daß alle hier ste-
henden Maschinen bereits in den Jahren 1925 und
1927 eingeführt und durch das Hauptzollamt Wei-
pert ordnungsgemäß verzollt wurden. Die ent-
sprechenden Zollpapiere oder irgeneinen Nachweis
hatte Klinger augenblicklich nicht bei der Hand,
nachdem seit der Einfuhr der Maschinen mehr als
10 Jahre vergangen seien. Er erklärte den Herren,
daß er den diesbezüglichen Nachweis in kürze-
ster Frist beibringen werde. Daraufhin sagte der
Vorstand des Zollamtes in Gottesgab, die Herren
müßten eine Hausdurchsuchung vornehmen, was
Klinger ohne Umstände gestattete. Bei dieser
Hausdurchsuchung beschränkte man sich aber
nicht darauf, die angeblich unverzollten Maschi-
nen zu suchen - so eine Maschine ist ungefähr
170 cm hoch, 70 cm breit und tief, und wiegt etwa
200 kg - durchsuchte nicht nur die Fabriksräume
und alle Zimmer der Privatwohnung einschließlich
des Kinderzimmers, der Fremdenzimmer, Dienst-
botenzimmer usw. sondern nahm Einsicht in alle
Kasten, Schubladen von Kredenzen, Bücher-
schränken, Schreibtischen, Kleider- und Wäsche-
schränken, machte überall Schachteln, Dosen und
andere Bahälter auf, bis zu solchen, kleinsten Aus-
maßen.

Die 13 jährige Tochter Klingers, die sich zu die-
ser Zeit in die Schule begab, hielt man fest und
durchsuchte ihr die Schultasche. Als man trotz
dieser gewiß gründlichen Durchsuchung der Woh-
nung und der Kanzleien nichts fand, nahm man
ein Flugzeug und ein Auto (beides Blechspiel-
waren, welche als Ziergegenstände in Glaskästen
standen) mit. Die Blechspielwaren führte Klinger
im Juli und Oktober 1934 durch die Fa Baumann
und Kreuzinger in Eger über das Hauptzollamt
Eger ordnungsgemäß verzollt ein. Diese Blech-
spielsachen dienten als Zugabe für Seife. Weiters
nahm man aus einem Kasten 149 Stück der an-
gehefteten Bücherverzeichnisse mit, die Klinger
vor 2 Jahren mit einer Sendung von 100 Bänden
der Karl May-Ausgabe (ebenfalls als Zugaben)
ordnungsgemäß verzollt über das Hauptzollamt
Weipert (Verzollungsexpediteur Raimund Zahm,
Weipert) erhielt.

Aus dem Toilettenschrank der Frau Hans Klin-
gers nahm man ein Fläschchen Fichtennadel-
extrakt mit, weil es sich um ein reichsdeutsches
Erzeugnis handelte. Dieses Fläschchen wiegt
Brutto 150 gr und wurde im Inlande gekauft. Vom
Waschtisch nahm man ein Schächtelchen mit
einem Rest "Nivea"-Creme mit (Durchmesser
5 cm), welches der Sohn Klingers, der in Anna-
berg studiert, für seinen Gebrauch am Waschtisch
stehen ließ. Alle diese Sachen nahm man zur
Finanzwacheabteilung in Joachimstal und nach Be-
endigung der Hausdurchsuchung (etwa 1 Stunde)
mußte Klinger mit in die Kanzlei der Finanzwach-
abteilung, wo man mit ihm ein Protokoll ver-
faßte und von ihm schließlich einen Zollbetrag von
Kè: 30. - verlangte, den zu bezahlen er entschie-
den ablehnte. Die weitere Einvernahme in der
Kanzlei dauerte eine Stunde. Man gab ihm eine
Frist von 14 Tagen, in welcher er den Nachweis
der richtigen Einfuhr der Maschinen, sowie der
Blechspielzeuge erbringen sollte.


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Da die Untersuchungsmethoden, allem An-
scheine nach weit über das notwendige Maß
hinausgegangen sind, ersuchen die Interpellanten
den Herrn Minister um eine Überprüfung des ge-
rügten Sachverhaltes und richten an ihn die An-
frage, welche konkreten Verfügungen er zur Ver-
folgung und Abstellung solcher dienstlicher Über-
griffe getroffen hat.

Prag, am 20. Juli 1937.

G. Böhm,

Hollube, Obrlik, Dr. Zippelius, Axmann, Jobst,
Dr. Eichholz, Knorre, Wollner, Frank, Dr. Hodina,
Ing. Peschka, Ing. Karmasin, Ing. Lischka, Illing,
May, Stangl, F. Nitsch, E. Köhler, Franz Nìmec,
Sandner.

Pùvodní znìní ad 1069/VI.

Interpellation

des Abgeordneten Franz May

an den Eisenbahnminister

wegen dienstlicher Verfehlungen des
Eisenbahnwärters Josef Velík in Gastorf.

Am 14. Juni 1937 ereignete sich beim Bahnwäch-
terhause No. 281 in Mastirschowitz an der Bahn-
linie Prag-Tetschen folgender Vorfall.

Der Landwirt Franz Richter aus Mastirscho-
witz muß, um auf sein hinter der Bahnlinie Prag
-Tetschen liegendes Feld zu gelangen, die Bahn-
strecke beim Bahnwächterhaus No. 281 in Mastir-
schowitz überqueren. Dieses Bahnwächterhaus
wird vom Bahnwächterhaus No. 282 in Schwarze-
nitz aus bedient.

Am 14. Juni 1937 war er um Grünfutter auf
das angeführte Feld gefahren und kam um 19. 30
Uhr auf dem Rückwege zu dem erwähnten Bahn-
übergang, wo jedoch die Bahnschranken herunter-
gelassen waren. Die Bahnschranken wurden erst
nach mehr als einer Stunde Wartezeit und nach
Intervention beim Vorstand der Station Gastorf
und durch diesen erfolgten Auftrag geöffnet.

Wir stellen fest, daß durch eine derart laxe Be-
treuung seines Aufgabenkreises seitens des Bahn-
bediensteten Josef Velík der reibungslose Stra-
ßenverkehr auf das empfindlichste beeinträchtigt
wird.

Wir stellen daher an den Herrn Eisenbahn-
minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, gegenüber dem
pflichtvergessenen Bahnbediensteten die erforder-
lichen Maßnahmen zu ergreifen?

3. Welche konkreten Verfügungen hat der Herr

Minister in dieser Angelegenheit bereits ge-
troffen?

P r a g, am 16. Juli 1937.

May,

F. Nitsch, Hollube, Franz Nìmec, Axmann,

G. Böhm, Dr. Zippelius, Ing. Lischka, Dr. Eichholz,
E. Köhler, Stangl, Ing. Karmasin, Dr. Hodina,
Knorre, Obrlik, Sandner, Wollner, Frank, Illing,

Ing. Peschka, Jobst.

Pùvodní znìní ad 1069/VII.

Interpellation

des Abgeordneten K. H. Frank
an den Innenminister

wegen rechtswidriger Einvernahme von
Staatsbürgern deutscher Volkszugehörig-
keit über ihre Mitgliedschaft bei poli-
tischen Parteien.

Anfang April 1937 wurde von dem Bürger-
meister in Obergrund Alois Dittrich, Maurerpolier
in Obergrund No. 90, bei einzelnen Personen, von
denen anzunehmen war, daß sie Mitglieder der
Sudetendeutschen Partei, Vorsitzender Konrad
Henlein- seinen Erhebungen gepflogen und zwar
in folgender Weise: Die Leute wurden durch den
Ortsboten Hugo Groß, Taglöhner, Obergrund 56,
ohne Angabe des Grundes zur Einvernahme in die
Gemeindekanzlei geladen. Dort wurden sie nach
ihren Personaldaten gefragt, sowie nach ihren
Vermögensverhältnissen. Danach wurde ihnen vom
Bürgermeister die Frage vorgelegt, welcher poli-
tischen Partei sie und ihre Angehörigen zu-
gehbren. Auf die Frage, wer dem Bürgermeister,
insbesondere zu diesen Fragen den Auftrag erteilt
habe, antwortete dieser, daß er von der Staats-
polizei den Auftrag erhalten habe; zu Einzelnen
erklärte er, daß er von "oben" den Auftrag habe.

Hinzuzufügen ist noch, daß vor diesen Einver-
nahmen der Gemeindebote Hugo Groß von dem
Oberwachtmeister Barta, Obergrund in demselben
Sinne einvernommen wurde.

Die Richtigkeit dieser Angaben bestätigen:
Hugo Groß, Taglöhner in Obergrund No. 56,
Rudolf Nitsche, Fb. Revierförster in Obergrund
112, Ferdinand Brettschneider, Arbeiter in Ober-
grund 52, Karl Kutzer, Kutscher in Obergrund 87,
Johann Müller, Landwirt in Obergrund 55, Adolf
Grauer sen, Schmied in Obergrund 49, Adolf
Grauer jun., Schmied in Obergrund 49, Ernst Neu-
gebauer, Handelsgehilfe in Obergrund 74, Josef
Langer, Gastwirt in Obergrund 51, Rudolf Hüb-
ner, Angestellter in Obergrund 94.

Zur Information sei noch bemerkt, daß Anfang
des Jahres 1937 in Reihwiesen bei Zuckmantel be-
reits ein ähnlicher Vorfall stattfand. Der dortige
Bürgermeister Johann Gromes, Wirtschafts-
besitzer, Reihwiesen, forderte "im Auftrage der


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Staatspolizei, Expositur Zuckmantel", den Orts-
gruppenleiter der Sudetendeutschen Partei von
Reihwiesen, Johann Hausner, Kellner, Reihwiesen
schriftlich auf, binnen 8 Tagen die Namen der
neugewählten Amtswalter der Sudetendeutschen
Partei bekanntzugeben. Dieser Aufforderung wur-
de nicht nachgekommen und erschien deshalb ein
Staatspolizist beim Ortsleiter der Sudetendeut-
schen Partei, Hausner, mit dem gleichen Auftrage.
Diesem wurde ebenfalls nicht entsprochen. Bezirks-
leiter der Sudetendeutschen Partei Ludwig Kühn
intervenierte damals beim Leiter der Staatspoli-
zeiexpositur, der anerkannte, daß diese Vorgehen
dem Gesetze nicht entsprechen und diesen Übel-
stand abzustellen versprach.

Die Interpellanten bringen dem Herrn Minister
des Innern den gerügten Sachverhalt zur Kennt-
nis und richten an ihn die Anfragen:

1. Welche Maßnahmen gedenkt der Herr Mini-
ster zu ergreifen, um die Nachforschungen nach
der für das öffentliche Leben völlig irrelevanten
Tatsache der Zugehörigkeit zu einer politischen
Partei unterbleibt?

2. Ist der Herr Minister bereit, den Bürger-
meister von Obergrund wegen Überschreitung
seiner amtlichen Befugnis im Disziplinarverfahren
zu bestrafen?

3. Welche konkrete Verfügungen hat der Herr
Minister aus Anlaß der Interpellation getroffen?

Prag, am 16. Juli 1937.

Frank,

May, E. Köhler, Stangl, Hollube, Ing. Lischka,
Dr. Zippelius, Ing. Karmasin, Dr. Eichholz, Obrlik,
Sandner, Ing. Peschka, Wollner, Knorre, G. Böhm,
Franz Nemec, Jobst, Dr. Hodina, Axmann, Illing,
F. Nitsch.

Pùvodní znìní ad 1069/VIII.

Interpellation

des Abgeordneten Ernst Köhler
an den Innenminister

wegen Beschränkung der Bewegungsfrei-
heit anläßlich der Reise Konrad Henleins
durch das Gebiet des Wahlkreises VI.

Anläßlich der Reise Konrad Henleins durch das
nordwestböhmische Gebiet des Staates wurden
von einzelnen Gendarmerieorganen Beschränkun-
gen der Bewegungsfreiheit gegenüber Staatsbür-
gern deutscher Volkszugehörigkeit ausgeübt, die
mit den Prizipien der demokratischen Republik in
schärfstem Widerspruche stehen.

So wurde den Interpellanten folgender Sach-
verhalt berichtet: Am 9. Juni 1937 sprach eine
Abordnung der Bezirksleitung der Sudetendeut-
schen Partei, Vorsitzender Konrad Henlein, be-

stehend aus den Herren Franz Wanka, Hans
Winkler und Adolf Stierl, sämtliche aus Bilin,
beim Bezirkshauptmanne von Bilin, Rat Konopik
vor, und setzten ihn in Kenntnis, daß Konrad
Henlein am 12. und 13. Juni durch den Bezirk
Bilin reisen werde. Sie legten dem Herrn Bezirks-
hauptmann auch den Plan über die zur Durchreise
getroffenen Vorbereitungen vor. Der Herr Be-
zirkshauptmann nahm diesen Plan zur Kenntnis.

Am 10. Juni 1937 wurde der Bezirksgeschäfts-
führer der SdP, Adolf Stierl, neuerdings auf die
Bezirkshauptmannschaft geladen und wurde ihm
dort vom Bezirkshauptmann bekanntgegeben, daß
er die Zusage vom Tage vorher widerrufe und
die Begrüßung Konrad Henleins durch die Orts-
leiter, den Aufenthalt Konrad Henleins in den be-
stimmten Orten und das Stellen von Ordnern ver-
bieten müsse. Trotz der Vorstellungen des Be-
zirksgeschäftsführers, daß ein solches Verbot
nicht in Ordnung sei, da Konrad Henlein doch als
freier Staatsbürger sein Auto halten lassen könne,
wo und wann er will, daß Konrad Henlein in den
Augen der Behörden eben nur ein gewöhnlicher
Staatsbürger und kein Minister oder Parlamen-
tarier sei, blieb der Bezirkshauptmann bei seinem
Standpunkt und behauptete, nicht anders handeln
und auch nicht mehr sagen zu können, als daß er
diese Anordnungen treffen müsse.

Am 11. Juni 1937 begaben sich Hans Winkler
und Adolf Stierl noch einmal zum Bezirkshaupt-
mann, um die Freigabe der Durchreise bewilligt
zu erhalten. Der Bezirkshauptmann äußerte sich
auch diesen beiden gegenüber in derselben Weise
wie am Tage vorher.

Am 12. Juni 1937 gingen Abg. Köhler und Adolf
Stierl noch einmal zur Bezirksbehörde. Durch die
Vorsprache des Abg. Köhler wurde erreicht, daß
Konrad Henlein in den Orten, die er berühren
sollte, halten und die Ortsleiter ihn ohne Worte
begrüßen werden.

Wenige Stunden darnach traf Konrad Henlein
in Bilin ein. Die Gendarmerie unter Kommando
des Regierungsvertreters Oberkommissär Pro-
chäzka verlangte, daß die Ordner nicht auf den
Straßen, sondern nur in der Bezirksstelle der SdP.
Dienst zu versehen haben. Die wartende Men-
schenmenge wurde von der Polizei und der Gen-
darmerie zerstreut.

Zu einem Zwischenfall kam es auch im Rat-
hause. Dort hatte der Philatelistenverband in der
Tschechoslovakei anläßlich seines Verbandstages eine
Ausstellung und aus diesem Grunde die Stadt- und
Staatsflaggen gehißt. Über Auftrag der Gendar-
merie mußten die Flaggen für die Zeit, wo Kon-
rad Henlein in Bilin weilte, heruntergenommen
und konnten erst Nachmittag wieder gehißt
werden.

Bei der Abfahrt Konrad Henleins vom Bor-
schenschutzhaus wurden einige Ordner sicher-
gestellt.

In Hradek räumte die Gendarmerie die Straßen
und verlangte, daß sich die Bevölkerung in den
Häusern aufhalte. Auch das Spazierengehen im
Dorfe wurde nicht gestattet. Der Ortsvorsteher
Wenzel Elstner gab dem Ortsleiter der Sudeten-
deutschen Partei Rudolf Nack bekannt, daß der
Vertreter der Biliner Bezirksbehörde Dr. Pican,
das Heilrufen, das Ansammeln der Bevölkerung,
das Aufhalten Konrad Henleins und dessen Be-

3


18

grüßung nicht gestatte. Der Ortsleiter der SdP.
wurde vom Ortsvorsteher für die Durchführung
der Anordnung verantwortlich gemacht. Der Orts-
leiter selbst wurde aber von seinem eigenen
Grundstück vor dem Hause No. 43 in Hradek ins
Haus getrieben. Zeuge für diesen Vorfall ist Ru-
dolf Piewak, Bergbeamter in Schwaz. Bei der An-
kunft Konrad Henleins bei der Bezirksgrenze
wurde die Autokolonne von der Gendarmerie und
dem Regierungsvertreter Dr. Pican angehalten
und veranlaßt, ohne Aufenthalt die Ortschaften
des Biliner Bezirkes zu passieren. Erst über Ver-
handlungen der Abgeordneten Dr. Zippelius und
Ernst Köhler mit dem Regierungsvertreter wurde
ein kurzer Aufenthalt in den Ortschaften bewil-
ligt.

Ein Teil der Vevölkerung wurde bei der Räu-
mung des Ortes bis 500 Meter aus dem Orte ge-
trieben und durfte erst nach Abfahrt Konrad Hen-
leins wieder zurück.

In Minichhof hat der Vorsteher Anton Liebscher
eine Kundmachung von Haus zu Haus gehen las-
sen, in der betont wurde, daß bei der Ankunft
Konrad Henleins weder Blumen geworfen noch
mit Heilrufen gegrüßt werden dürfe. Auch muß-
ten die Straßen freigehalten werden.

Als um 14 Uhr in Charwatz die Gendarmerie
einzog und die geschmückten Häuser und die
Spruchbänder erblickte, sprach sie sofort beim
Gemeindevorsteher Anton Mattausch vor und ver-
langte zu veranlassen, daß die Spruchbänder und
jedes Grün an den Häusern entfernt werde. Diese
Arbeit mußte innerhalb einer halben Stunde
durchgeführt sein, da ansonsten die Hausbesitzer
einer Strafe ausgesetzt wären. Gegenüber anderen
Ortschaften wurde in Charwatz das Promenieren
von höchstens 4 Personen gestattet.

In Meronitz fand am Tage der Durchreise Kon-
rad Henleins eine Fahnenweihe des Vereines ge-
dienter Soldaten statt. Nach dem Festzug gab die
Gendarmerie den Auftrag, die Bevölkerung möge
sich entweder auf dem Festplatz oder in die Häu-
ser begeben. Jedenfalls müsse die Dorfstraße ge-
räumt sein. Ferner gab die Gendarmerie den Auf-
trag, die für den Empfang der Vereine erbaute
Ehrenpforte vor der Ankunft Konrad Henleins
einzureißen, mit der Begründung, daß die Pforte
für die Vereine und nicht für Konrad Henlein ge-
baut wurde. Unter Mithilfe der Gendarmerie wur-
de von einigen Mitgliedern des Vereines die
Pforte tatsächlich eingerissen.

Bei der Räumung des Platzes ging die Gendar-
merie mit gefälltem Bajonett gegen die Bevölke-
rung vor. Die 17 jährige Anni Dressler aus Mero-
nitz Nr. 18 wurde durch den Postenkommandanten
aus Liebshausen aufgefordert, die Rosen, die sie
für Konrad Henlein vorbereitet hatte, abzuliefern.
Da Fräulein Dressler dies verweigerte, drohte
ihr der Gendarm mit folgenden Worten: "Wenn
Sie' die Rosen dem Konrad Henlein über-
reichen, wird es für Sie schwere Folgen haben und
Sie werden wohl heute nicht zuhause schlafen
können. " Zeugen dieses Vorfalles waren: Josef
Zimmermann und Anna Jakowetz, beide aus Me-
ronitz.

In Schelkowitz räumte die Gendarmerie eben-
falls die Dorf straßen und Plätze und duldete kei-
nerlei Ansammlungen. Die Leute mußten ent-
weder aus dem Dorfe oder in die Häuser gehen.

Es durften nicht einmal 2 Personen beisammen
sein. Vor einem Hause in Schelkowitz standen die
cechischen Bewohner Josef Pernet, Franz Rasek,
Emilie Pernet, Anna Formann und der tschechische
Lehrer mit Frau und Kind, die in keiner Weise
beanständet wurden, trotzdem auch hier mehr als
2 Personen beisammen standen.

Vor dem Gasthause des Richard Kreuz wurden
zwei Gendarmen postiert, die niemanden aus dem
Gasthause ließen, über Auftrag der Gendarmerie
mußte selbst das Fenster, das nach der Straße
liegt, geschlossen werden.

Die Interpellanten protestieren auf das nach-
drücklichste gegen die Beschränkung der Bewe-
gungsfreiheit der Mitglieder der SdP. und der
deutschen Bevölkerung des Staates überhaupt. Sie
weisen auch vor allem auch darauf hin, daß eine
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vorgefallen
ist, da den tschechischen Bewohnern von Schelkowitz
das Verweilen auf der Straße ohne weiters gestat-
tet wurde. Auch ein Hinweis darauf, daß diese
Maßnahmen mit Rücksicht auf die Aufrechterhal-
tung der öffentlichen Ruhe und Ordnung ange-
zeigt waren, ist völlig irrelevant, da die Anhänger
der SdP. die Anwesenheit des Vorsitzenden ihrer
Partei in ihrer Heimat noch nie zum Anlaß irgend-
welcher Störungen der öffentlichen Ruhe und
Ordnung genommen haben. Es handelt sich also
ohne Zweifel um eine bürokratische Diensteifrig-
keit der Bezirksbehörde in Bilin, bezw. der ihr
unterstellten Gendarmerieorgane, die geeignet
war, das demokratische Ideal der Freiheit des
Staatsbürgers innerhalb der bestehenden Gesetze
gänzlich zu vernichten.

Die Interpellanten richten an den Herrn Innen-
minister die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister bereit, den gerügten
Sachverhalt erheben zu lassen?

2. Ist der Herr Minister bereit, wegen der völ-
lig unbegründeten Einschränkung der persön-
lichen Freiheit die erforderlichen Maßnahmen
gegenüber den diese Verfügungen verantwor-
tenden Behörden zu treffen?

3. Welche konkreten Verfügungen hat der Herr
Minister zum Schütze des verfassungsmäßigen
Grundsatzes der persönlichen Freiheit auf Grund
dieser Interpellation und zur Verhinderung wei-
terer ähnlicher Einschränkungen getroffen?

P r a g, am 16. Juli 1937.

E. Köhler,

Sandner, Axmann, F. Nitsch, Dr. Hodina, May,
Dr. Zippelius, Ing. Lischka, Obrlik, Franz Nìmec,
Wollner, Frank, Ing. Peschka, Illing, G. Böhm,
Hollube, Knorre, Dr. Eichholz, Jobst, Stangl,
Ing. Karmasin.

Pùvodní znení ad 1069/IX.

Interpellation

des Abgeordneten Richard Knorre
an den Eisenbahn- und Postminister


19

wegen Verletzung der Sprachenrechte
durch die ihnen unterstellten Ämter.

In Hohenstadt gibt es 2 Postämter. Die Auf-
schriften beider, sowohl die äußere Bezeichnung
als auch die Orientierungstafeln innerhalb des
Postamtes sind einsprachig-cechisch. Da der Herr
Minister für Post- und Telegrafenwesen wie-
derholt versichert hat, daß die Unternehmung
der staatlichen Post im Verkehr mit den Par-
teien im Sinne des Sprachengesetzes zu erhalten
bestrebt ist, erfordert das Aufschriftenwesen eine
Neuregelung, schon deshalb, weil die einsprachig-
cechischen Aufschriften auf den Postämtern in
Hohenstadt eine Hintansetzung der Staatsbürger
deutscher Volkszugehörigkeit von Hohenstadt be-
deutet.

Es wurde weiters festgestellt, daß der Bahnhof
von Hohenstadt, sowohl in seiner Stationsbezeich-
nung, als auch hinsichtlich der Aufschriften im
Warte- und Schalterraum einsprachig-cechisch
bezeichnet ist.

Da der politische Bezirk Hohenstadt 38. 1%
deutsche, der Gerichtsbezirk Hohenstadt 24%
deutsche und die Stadt Hohenstadt selbst 30ÿ5%
deutsche Einwohner zählt, entsprechen die einspra-
chig-èechische Bezeichnung und die einsprachig-
cechischen Aufschriften innerhalb des Stationsge-
bäudes Hohenstadt nicht dem Sinne des Sprachen-
gesetzes, in welchem der Farteienverkehr nach
wiederholten Versicherungen des Herrn Eisen-
bahnministers geregelt wird.

Die Interpellanten richten deshalb an die Her-
ren Minister die Anfragen:

1. Sind die Herren Minister bereit, die gerüg-
ten Sachverhalte erheben zu lassen?

2. Welche konkreten Verfügungen haben die
Herren Minister aus Anlaß dieser Interpellation
getroffen?

Prag, am 16. Juli 1937.

Knorre,

Dr. Hodina, Stangl, Ing. Lischka, G. Böhm, Hol-
lube, Franz Nìmec, Dr. Zippelius, May, Axmann,
Dr. Eichholz, F. Nitsch, Ing. Karmasin, Jobst,
E. Köhler, Obrlik, Ing. Peschka, Sandner, Illing,
Wollner, Frank.

Pùvodní znìní ad 1069 /X.

Interpellation

des Abgeordneten Adolf Jobst
an den Innenminister

wegen ungebührlichen und gesetzwidrigen

Vorgehens des zur Versammlung der

Sudetendeutschen Partei, Vorsitzender

Konrad Henlein, am 23. Mai 1937
in Wallertschlag, Bez. Prachatitz ent-
sandten Regierungsvertreters.

Am 23. Mai 1937 hielt die Sudetendeutsche
Partei, Vorsitzender Konrad Henlein, in Wallert-
schlag im Bezirke Prachatitz eine Versammlung
ab, zu welcher von der staatlichen Polizeibehörde
in Prachatitz ein Regierungsvertreter entsandt
wurde. Dieser Regierungsvertreter verlangte die
Entfernung des Bildes des Vorsitzenden der Su-
detendeutschen Partei, Konrad Henlein, aus dem
Versammlungslokale.

Wir stellen fest, daß dieses Verlangen des Re-
gierungsvertreters einen völlig gesetzwidrigen
Vorgang darstellt und haben bereits auch den ge-
schilderten Vorfall der Staatspolizeibehörde in
Prachatitz mit dem Ersuchen zu Kenntnis ge-
bracht, die erforderlichen Erhebungen zu ver-
anlassen und uns hierüber zu benachrichtigen. Da
dies bis heute unterblieben ist, sehen wir uns zu
einer Interpellation an den Herrn Innenminister
aus den Erwägungen heraus veranlaßt, daß der
geschilderte Vorfall nicht geeignet ist, das seitens
der Bevölkerung in die behördlichen Maßnahmen
gesetzte Vertrauen zu festigen.

Wir stellen daher an den Herrn Minister des
Innern die Anfrage:

1. Ist dem Herrn Minister der gerügte Sach-
verhalt bekannt?

2. Ist der Herr Minister bereit, die erforder-
lichen Erhebungen zu veranlassen und dafür zu
sorgen, daß den zu politischen Versammlungen
entsandten Regierungsvertretern ihre gesetzlichen
Pflichten zum Bewußtsein gebracht werden, so-
daß künftighin gesetzwidrige Übergriffe unter-
bleiben?

Prag, am 16. Juli 1937.

Jobst,

Axmann, Stangl, Franz Nìmec, Hollube, Dr. Zip-
pelius, Obrlik, Knorre, May, Illing, Ing. Lischka,
Dr. Eichholz, F. Nitsch, Dr. Hodina, G. Böhm, E.
Köhler, Ing. Karmasin, Wollner, Ing. Peschka,
Frank, Sandner.

Pùvodní znìní ad 1069/XI.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Franz Karmasin

an den Minister für Schulwesen und
Volkskultur und an den Innenminister

wegen dienstwidriger Werbetätigkeit für

eine cechische Minderheitenschule durch

den Gendarmeriewachtmeister Slezak

in Kreuzberg.

Auf die Interpellation des Abg. Ing. Karmasin,
Druck 694/VI, hat der Herr Minister des Innern
und der Herr Minister für Schulwesen und Volks-
kultur mit Druck 797/V geantwortet, daß zufolge
der gepflogenen Erhebungen niemand den Gen-
darmeriewachtmeister Slezak beauftragt hat,


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