Ètvrtek 25. února 1926

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 11. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 25. února 1926.

1. Øeè posl. Platzera (viz str. 476 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich mir zu der in Verhandlung stehenden Gesetzesvorlage das Wort zu ergreifen erlaube, so geschieht es hauptsächlich aus dem Grunde, weil die heutigen wirtschaftlichen Verhältnisse tatsächlich nicht mehr dazu angetan sind, um die bereits vor vielen Jahren eingeführten Kriegssteuern und Kriegszuschläge beizubehalten. Es geht bei unseren heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht mehr an, daß unsere Regierung mit einer Gesetzesvorlage kommt, mit der sie die seinerzeit eingehobenen Kriegszuschläge weiterhin einheben will; wenn sie die Steuereinhebung mit einem andern Namen zu bemänteln sucht, so bleibt es ja doch nur der Kriegszuschlag in neuem Kleide. Die alten Kriegszuschläge der längst verflossenen Kriegszeit sollen im achten Friedensjahr unter dem Namen "außerordentliche Zuschläge" wieder aufleben.

Ich verweise nun speziell darauf, daß im größten Teile unseres Gebietes die Produkte unserer Landbevölkerung nicht mehr abzusetzen sind, ich verweise da auf unsere Flachsgebiete, wo Tausende von Meterzentnern Flachs unverkäuflich liegen, auf jene Gebiete, wo Tausende von Rindern unverkäuflich, wo die Getreidepreise soweit gesunken sind, daß sie bei weitem nicht mehr die Gestehungskosten decken, und trotzdem geht man daran, die früher eingehobenen Kriegszuschläge bei unserer Landwirtschaft weiter einzuheben!

Ich möchte besonders auf den Umstand verweisen, daß es heute nicht mehr angeht, diese außerordentlichen Zuschläge, wie sie nach dem vorliegenden Entwurf genannt werden sollen, für unsere Wälder einzuheben, weil für den Wald eine bedeutend höhere Quote als für den übrigen Boden vorgeschrieben erscheint. Ich verweise auf die riesigen Flächen unseres Böhmerwaldes, von welchen infolge des Umstandes, daß sie als Wälder katastriert sind, noch heute die außerordentlichen Steuerzuschläge von 400% zu den Grundsteuern gezahlt werden. Ich verweise weiter darauf, daß unzählige Hektar als Wald katastriert sind, die in Wirklichkeit nicht Wald sind. Vor einigen Tagen mußte ich mit einem Grundbesitzer zur Steuerverwaltung gehen, weil ihm diese für eine Wirtschaft, die er vor zwei oder drei Jahren um 27.300 Kronen gekauft hat, mit 1. März d. J. eine Vermögensabgabe von 26.200 Kronen vorgeschrieben hat. Es ist fast dieselbe Summe, wie die Kaufsumme. (Hört! Hört!) Ich habe mich über die Verhältnisse näher informiert und gefunden, daß dem Manne diese Vermögensabgabe hauptsächlich deshalb vorgeschrieben wurde, weil er 21 27 Hektar als Wald katastriert hat, während er in Wirklichkeit kaum 12 Hektar Wald besitzt. Alles übrige ist Hutweide, auf der einzelne Sträucher und Kieferstauden stehen. Es wäre darum auch ein Unsinn, wenn man heute noch diese Kriegszuschläge zu den direkten Steuern einheben würde, wo die Steuerträger ohnehin schon bis auf das Letzte ausgesogen sind.

Wir müssen heute auch unbedingt Stellung nehmen gegen die pauschalmäßige Vorschreibung der Einkommensteuer. Nicht nur der Landwirtschaft, sondern auch dem größten Teil unseres Gewerbes wird die Einkommensteuer auf Grund einer Pauschalziffer vorgeschrieben, sie steht aber in keiner Weise mit den tatsächlichen Einkommen der einzelnen Betriebe im Einklang. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß unbedingt die Einbekenntnisse Berücksichtigung finden müssen, bezw. daß man daran gehen müsse, einen Schlüssel zur Grundlage zu nehmen, der den heutigen tatsächlichen Einkommensquellen entspricht. Wir fordern ferner die endliche Aufhebung der Einkassierung unserer sämtlichen Umlagen durch die Steuerämter (Sehr richtig!) Es fehlt mir heute die Zeit, um die Leiden unserer Gemeindeverwaltungen auf diesem Gebiete genau zu schildern. Es ist unseren Gemeindeverwaltungen eine geordnete Finanzwirtschaft zu führen, bei ihren heutigen trostlosen Finanzverhältnissen geradezu unmöglich. Ich kenne hunderte von Gemeinden, die mit der Umlagenüberweisung auch Jahre im Rückstande sind und von denen dabei verlangt wird, daß sie jedes Jahr einen regelrechten Voranschlag machen. Ich möchte Sie fragen, meine Verehrtesten von der Koalition, wie es möglich ist, unter diesen Umständen einen gerechten Voranschlag zu machen, wenn man für drei oder vier Jahre noch Umlagen zu bekommen hat und nicht weiß wie viel? Es sind Zustände eingetreten, die unhaltbar sind und wir müssen deshalb unbedingt darauf bestehen, daß hier endlich Ordnung gemacht wird. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Stivín.)

Ich möchte die heutige Gelegenheit auch dazu benützen, um das Augenmerk des Hauses auf die ungerechten Steuereintreibungen zu lenken. Was in puncto Steuereintreibungen und Steuerexekutionen geschieht, geht ins Unedliche. Ich will sie nicht mit viel Beispielen belästigen und aufhalten. Ich könnte Ihnen auf Grund des genauen Ziffernmaterials stundenlang darlegen, wie ungerecht die einzelnen Steuerexekutoren draußen wirtschaften. Sie gehen zum größten Teil ganz eigenmächtig, ohne Auftrag, ohne Weisung ihrer Vorgesetzten Steuerverwaltungen oder Steuerdirektoren vor, schreiben sich selbst aus den Aktenblättern einfach Ziffern heraus und gehen dann hinaus, um bei den Leuten Exekutionen vorzunehmen. Ich verweise da auf einige Fälle, die ich zufällig vor einigen Tagen durchgearbeitethabe. Ein Landwirt wurde auf den Betrag von 1130 Kronen gepfändet. Als dann der betreffende von der Steuerverwaltung einen genauen Steuerauszug verlangte, stellte sich heraus, daß er eine Steuerüberzahlung von über 6000 Kronen geleistet hatte. (Hört! Hört!) Trotzdem sind dem betreffenden drei Stück Vieh gepfändet worden und er mußte die vorgeschriebene Steuer bezahlen, um zu verhüten, daß das Vieh veräußert wurde. Ein zweiter Landwirt in derselben Gemeinde wurde auf den Betrag von 800 K gepfändet. Er hatte eine Überzahlung von über 3000 Kronen an Steuern geleistet. Noch auf einen anderen Fall möchte ich verweisen, wo ein mir ziemlich nahestehender bekannter Landwirt in einer Nachbargemeinde, der immer seine Steuern pünktlich gezahlt hatte, allen Aufforderungen zur Zahlung stets nachkam, bis es ihm endlich doch schien, daß man zu viel von ihm verlange, und er einen detaillierten Steuerauszug anforderte. Hiebei stellte es sich heraus, daß er eine Steuerüberzahlung von 5000 und einigen hundert Kronen geleistet hatte. Trotzdem die Steuerverwaltung ihm daraufhin erklärte, er werde natürlich im nächsten Jahre keine Steuer vorgeschrieben bekommen, erhielt er schon einige Tage darauf eine neuerliche Aufforderung zur Bezahlung von 243 Kronen. Das sind Zustände, die natürlich unhaltbar sind und die selbstverständlich die Steuermoral vollständig untergraben müssen. (Posl. Zierhut: Welches ist denn dieses so famose Steueramt, damit der Herr Finanzminister davon erfährt!) Es ist das Steueramt in Neuhaus.

Ich möchte mir erlauben, bei dieser Gelegenheit auch noch auf eine der ungerechtesten Steuern aufmerksam zu machen und möchte die verehrliche Regierung bitten, daß sie in dieser Beziehung doch etwas Wandel schaffe. Unseren Landwirten und Gewerbetreibenden wurde seinerzeit die Kriegsgewinnsteuer aufgrund ihrer Einkommensteuer vorgeschrieben. Die Einkommensteuer fußte selbstverständlich wieder auf den Einkommen aus ihren Betrieben. Nun hat sich aber herausgestellt, daß diese Einkommensgrenze nur deshalb überschritten wurde, weil die Landwirte durch den Ablieferungszwang gezwungen wurden, Produkte über das Maß ihrer Erzeugnisse hinaus abzugeben. Das hat nun die Steuerverwaltung stets dazu benützt, um den Nachweis zu erbringen, daß Kriegs anleihe gezeichnet werden kann. (Posl. Hodina: Es waren Inventarverkäufe!) Ja, es waren Inventarverkäufe, die dann in das Einkommen mit eingerechnet wurden. Diese Inventarverkäufe sind dann dazu benützt worden, um den Steuerträgern Kriegsgewinnsteuer vorzuschreiben. Nun haben die meisten dieser Steuerträger, die diese Kriegsgewinnsteuer vorgeschrieben erhielten, die Kriegsanleihe, heute völlig entwertet, abgeben müssen, da ihnen die Mittel zur Umwandlung der Kriegsanleihe in Staatsanleihe gefehlt haben. Da sie tatsächlich damals die hohen Einnahmen in Wirklichkeit nicht gehabt haben, bzw. jetzt durch die Entwertung der Kriegsanleihe verkürzt sind, so wäre es nur gerecht, wenn diese Landwirte nicht nur diese aus ihren Vermögenswerten stammenden Beträge bei der Vermögensabgabe ausgeschieden erhielten, sondern daß diese Beträge auch aus den seinerzeit vorgeschriebenen Einkommensteuern ausgeschieden würden und somit selbstverständlich auch die Abschreibung dieser Kriegsgewinnsteuer nur als gerechte Folge zu betrachten wäre.

Ich könnte noch auf verschiedene Umstände aufmerksam machen, die die Art und Weise der heutigen Einhebung der außerordentlichen Steuern kennzeichnet. Ich glaube aber, daß es heute jedem, ob er nun dem landwirtschaftlichen oder Gewerbestand angehört, klar ist, daß sich unsere wirtschaftlichen Verhältnisse soweit verschlechtert haben, daß es nicht angeht, heute noch diese außerordentlichen Steuern weiter einzuheben. Ich erlaube mir ferner noch auf die neuerdings erfolgte Erhöhung der Zuckersteuer hinzuweisen. Wir sehen heute schon, daß diese Erhöhung wieder ausschließlich auf die Produzenten überwälzt wird, nachdem ja im Jahre 1925 die Produzenten für den Meterzentner Rübe 21 Kronen bekommen haben, heuer aber nur mehr 13 bis 15 Kronen geboten bekommen. Nun soll aber bekanntlich der Zuckerpreis noch erhöht werden. Und es wäre doch nur eine Folge der Herabsetzung der Zuckerrübenpreise, daß auch der Zuckerpreis herabgesetzt wird. Da aber die Regierung daran gehen will, neuerdings den Zuckerpreis zu erhöhen, so ist es klar, daß die Zuckersteuer ausschließlich nur wieder die Landwirtschaft, die Produzenten der Zuckerrübe, zu tragen haben werden. Wir nehmen heute schon entschieden Stellung dagegen, daß man uns wieder den Vorwurf machen wird, daß wir diejenigen sind, die stets Maßnahmen ergreifen, um die Lebensverhältnisse zu verteuern. Ich glaube, daß unsere Forderung nach Aufhebung dieser Zuschläge nur gerecht ist und wir sind nie und nimmer bereit, für eine derartige Vorlage zu stimmen. Heute, in einer Zeit, wo die wirtschaftlichen Verhältnisse derartig geworden sind, daß unsere Grundbücher wieder hohe Schuldenziffern ausweisen, geht es nicht an, neue Steuern einzuführen, beziehungsweise die alten Steuern mit einem neuen Mantel zu umkleiden. Wir werden entschieden gegen diese Vorlage in jeder Beziehung Stellung nehmen. (Souhlas a potlesk na levici.)

2. Øeè posl. Kunze (viz str. 478 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Vor uns liegt heute der Entwurf zur Verlängerung der Kriegssteuer, beziehungsweise des Kriegszuschlages oder wie es gegenwärtig heißt, um diesen unmodernen Titel zu verhüten, der "außerordentlichen Zuschläge zu den direkten Steuern". Nach sieben Jahren des Friedens findet sich dieser Staat immer noch bemüßigt, Kriegszuschläge vorzuschreiben und einzuheben, welcher Vorgang die Steuerpraxis in einer demokratischen Republik als recht zweifelhaft erscheinen läßt und auch mit dem Friedenswerk des Herrn Ministers Dr Beneš nicht im Einklang steht.

Was die Steuer selbst anbelangt, so ist dieselbe ein Zuschlag, und zwar ein ziemlich harter Zuschlag zu fast sämtlichen direkten Steuern einschließlich der Einkommensteuer. Der Herr Finanzminister Dr Engliš hat gestern im sozial-politischen Ausschuß die denkwürdige Erklärung abgegeben: "Wir sind ärmer als vor dem Kriege. Wir verdienen durchschnittlich weniger, unsere Volkswirtschaft ist gesunken, wir haben eine Teuerung nicht bloß in Ziffern, sondern auch des Wohlstandes. Dies zeigt sich darin, daß unser Preisstand nach dem allgemeinen Lebensmaßstab der neunfache ist. Das Einkommen der Bevölkerung blieb zurück und beträgt heute das Sieben- und Sechsfache." Heute liegt vor uns neuerdings eine Steuervorlage. Was die Steuergesetzgebung im allgemeinen betrifft, so ist wohl in keinem zivilisierten Staat das Chaos so groß, wie in unserer Republik. Heute, nach siebenjährigem Bestand dieses Staates, kommt es oft vor, daß die Steuerbehörden selbst nicht wissen, welcher Bürger Steuer schuldig ist und wieviel er zu bezahlen hat. (Souhlas na levici.) Es wird einfach darauf los vorgeschrieben und nach jahrelangem Rekurieren wieder abgeschrieben, so daß durch das Durcheinander große Wirtschaftskreise, ganz besonders aber die auf die Zuschläge angewiesenen Selbstverwaltungsverbände, in die größten finanziellen Schwierigkeiten geraten. (Souhlas na levici.) Eine der ungerechtesten Steuern in diesem Staate ist die Umsatz- und Luxussteuer, welche zu einer Verteuerung sämtlicher Bedarfsartikel führt. Dabei haben sich die Steuerbehörden oft die Praxis angeeignet, von diesen Steuern den Erwerb und das reine Einkommen ganz einfach nach einem Schlüssel, welcher vielfach in der Vorkriegszeit angebracht gewesen wäre, zu diktieren. Die Erwerbsteuer ist im Jahre 1921 in einer dermaßen unsinnigen und ganz willkürlichen Höhe vorgeschrieben worden, daß die Vorschreibung oft im Wege des Rekurses um 90% herabgesetzt werden mußte, da ganz besonders die Industrie darunter zugrundegegangen wäre. (Souhlas na levici.) Diese Rekurse sind endlich nach vier Jahren zum Teile wenigstens einer Erledigung zugeführt worden. Da jedoch die Grundlage zur Bemessung der Zuschläge für die Selbstverwaltungsverbände die Vorschreibung vor der Erledigung der Rekurse maßgebend war, so ist die Finanzwirtschaft dieser Körperschaften in eine derartige Katastrophe gezogen worden, wie es durch ein Menschenalter in den Selbstverwaltungsverbänden kaum je der Fall war. Die Folge davon war, daß die Selbstverwaltungsverbände oft durch ein ganzes Budgetjahr nicht nur keine Umlagen bekamen, sondern sogar hunderttausende Kronen auf Grund der rechtmäßigen Steuerabschreibung der Industrie zurückbezahlen mußten. Gegenwärtig, wo die Erwerbsteuer für das Jahr 1924 auf Grund der Bilanzen des Jahres 1923 vorgeschrieben worden ist, stehen die Selbstverwaltungskörper neuerdings vor einer finanziellen Krise, da infolge der allgemeinen Unterbilanz des Jahres 1923 eine Erwerbsteuer als Grundlage zur Umlagenbemessung diente, welche die Selbstverwaltungsverbände veranlaßte, ihre Umlagen um das Drei- bis Fünffache zu erhöhen, wodurch wieder die kleinen Gewerbetreibenden und die kleinen Landwirte in Mitleidenschaft gezogen werden, weil diese sich mittels des Rekurses ihr Recht nicht suchen können, da ihnen die Hilfsmittel nicht zu Verfügung stehen.

Die Einkommensteuer ist ebenfalls unter Zugrundelegung des Einkommens vom Jahre 1921 vorgeschrieben worden, und zwar für die Jahre 1921, 1922 und 1923, und für diese drei Jahre erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1925! Welches Fiasko dadurch entstanden ist, werden jene am besten beurteilen können, welche diese Vorschreibung für diese drei Jahre erhalten haben. Nicht genug, daß die Einkommensgrenze mit 6000 Kronen gar nicht zeitgemäß ist, da bei der Schaffung der Einkommensteuer im Jahre 1896 mindestens ein Einkommen von 1640 Kronen zugrundegelegt wurde, was gegenwärtig mindestens 16.000 Kronen betragen dürfte, so waren die Einkommen der Jahre 1922 und 1923 bedeutend niedriger als im Jahre 1921. Obwohl sich die Beschwerdeführer das Gesetz vom 8. Oktober 1924 S. d. u. V. Nr. 235 zum großen Teile zu eigen gemacht haben, blieben die Rekurse vielfach unerledigt und die Parteien werden weiter mit Zahlungsscheinen und Exekutionen bedroht. Besonders ungerecht ist, wenn man den Lohnarbeitern zumutet, von 140 Kronen Wochenlohn 3% an Einkommensteuer sich abrechnen zu lassen. Was die letzte Verordnung der Regierung verlangt. Ich möchte die Frage vorlegen, ob jene Herren, welche diese Verordnung erlassen haben, mit 135 Kè 80 h Wochenlohn ihr Auslangen finden. (Souhlas na levici.) Das ist geradezu ein Raubzug auf die Taschen der armen, notleidenden Arbeiterbevölkerung.

Die Grundsteuer ist ebenfalls unzeitgemäß, da man den Bauern doch dieselbe Abgabe vorschreibt wie vor vier Jahren, wo sämtliche Bodenprodukte den dreifachen Wert hatten; und was man der Landwirtschaft und den Bauern nicht durch die Vermögensabgabe genommen hat, das nimmt man ihnen jetzt vollends durch die hohe Grundsteuer und die Zuschläge. Die Gebäudesteuer aber hat den Glanzpunkt der Steuergesetzgebung erreicht. Die Hauszinssteuer haben Sie herabgesetzt, um dadurch den Hausbesitzer zur Vermietung zu veranlassen. Sie werden weder durch den Miterschutz noch durch die Herabsetzung der Hauszinssteuer die Wohnungsnot beheben, sondern einzig und allein dadurch, daß den Arbeitern und Festbesoldeten die Einkommensmöglichkeit geboten wird, auch in Neubauten sich Wohnungen mieten zu können. Gegenwärtig ist jedoch das Gegenteil geschehen, denn weder die Arbeitslosenunterstützung nach dem Genter System, noch die Invalidenfürsorge in diesem Staate ist darnach angetan, es dem Mieter zu ermöglichen, sich in einem Neubau eine Wohnung zu verschaffen. Dieselbe Behinderung ist auch durch den unsozialen Beamtenabbau noch gefördert worden. Solange dieses erwähnte einzige Mittel, die Wohnungsnot zu beheben, nicht platzgreift, bleibt der Mieterschutz sowie auch die Herabsetzung der Hauszinssteuer nur ein ärmlicher Notbehelf. Wichtiger ist ein gesundes Bauförderungsgesetz. Der Herr Ministerpräsident hat zwar ein solches angekündigt, aber nach dem gegenwärtig bestehenden Entwurfe desselben wird dies ebenfalls seinen Zweck nicht erreichen. Die Hausklassensteuer ist zwar erhöht worden, um den Hausherrn zur Vermietung zu verhalten. Was ist jedoch der Erfolg? Daß auch jene kleinen Anwesen damit betroffen sind, welche überhaupt nur einen Wohnraum enthalten und deren Besitzer in der ärmlichsten Lage oft nicht die Mittel haben, um sich das Dach über dem Kopfe in Ordnung zu halten.

Eine der ungerechtesten Abgaben ist die sogenannte Abgabe der Verwaltungsgebühren, bei welcher den Behörden die Möglichkeit geboten wird, infolge der großen Spannung ganz willkürliche Beträge vorzuschreiben, und es wird hiebei vielfach auch vor dem beigeschlossenem Armutszeugnis nicht halt gemacht. Wir wissen, daß wir immer Steuern zahlen mußten und jeder Haushalt seine Einnahmen braucht. Aber solange in diesem Staatshaushalt nicht eine vernünftige, zeitentsprechende Steuerreform eingeführt ist, u. zw. eine Steuerreform, wie sie der Herr Finanzminister Dr. Engliš in Aussicht gestellt hat, eine Steuerreform, welche ganz besonders den Armen und Minderbemittelten schützt, können wir irgendwelche Steuern und Abgaben nicht bewilligen. Und wenn Sie uns vorhalten, daß wir auch Ansprüche an diesen Staat stellen, dann lassen Sie davon ab, den 31/2 Millionen des deutschen Volkes die Steuern ohne seine Einwilligung zu nehmen. Geben Sie uns unsere Selbstverwaltung und wir werden mit unseren Steuern für unser deutsches Volk Nützlicheres schaffen und nicht ein Viertel des Budgets für Militärzwecke verwenden. Solange in diesem Staate die Steuergelder des deutschen Volkes zur Knechtung und Entrechtung des deutschen Volkes mißbraucht werden, solange mit den deutschen Steuergeldern unsere heimatliche Scholle für Èechisierungszwecke enteignet wird, solange trotz unserer vielen Steuergelder unsere deutschen Schulen gedrosselt werden, solange trotz unserer vielen Steuergelder unsere deutschen Beamten brotlos gemacht werden, solange dem deutschen Invaliden seine rechtmäßige Rente entzogen wird, solange das deutsche Gewerbe und die deutsche Landwirtschaft nicht durch eine vernünftige Steuerreform von dem unhaltbaren Steuerdrucke entlastet wird, solange dieser Staatshaushalt nur darauf hinarbeitet, das deutsche Volk wirtschaftlich und kulturell zugrunde zu richten: Solange können wir deutschen Christlichsozialen diesem Staate kein Vertrauen schenken und für diese Vernichtungswerke ihm auch keinerlei Steuern und Abgaben bewilligen. Und solange Sie das deutsche Volk nicht gleichberechtigt behandeln werden, werden in diesem Hause und in diesem Staate Friede, Ruhe und Ordnung nicht eintreten. (Potlesk na levici.)


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