Ètvrtek 31. bøezna 1927

Aber, meine verehrten Damen und Herren, ganz anders behandelt man die Agrarier nach diesem Gesetz. Nach dem Abs. 2 des § 6 brauchen sich diese Agrarier, die für ihre Söhne um die Wehrpflichterleichterung ansuchen keiner persönlichen Untersuchung zu unterziehen, bei ihnen genügt es lediglich, daß sie Besitzer ererbter Landwirtschaften sind oder aber auch Besitzer einer Landwirtschaft, die durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden in ihren Besitz gelangt ist; und auch dann haben sie Anspruch, wenn bloß Teile einer Wirtschaft in ihren Besitz übergegangen sind. (Posl. de Witte: Das ist die höchste Schwindelei, das ist ein Loskaufen!) Das ist so wie in Spanien, wo man sich mit einem Lösegeld loskaufen kann. Die Auslegungsmöglichkeit dieses Gesetzes geht so weit, daß der Großgrundbesitzer, der mehrere Söhne hat, einfach diesen Söhnen bestimmte Teile seiner Landwirtschaft zuschreiben kann, ohne daß sie eigentliche Besitzer werden und sie auf diese Art und Weise von der 18monatigen Militärdienstpflicht befreien kann. Das ist eine unerhörte Bevorzugung, es ist geradezu empörend und aufreizend, es ist ein Privileg für die Großbauern. Der kleine Bauer, der kleine Landwirt kann seine Wirtschaft nicht teilen, er ist betrogen bei diesem Gesetze und die Bauernpolitik hat sich wieder einmal gegen die kleinen Bauern gerichtet. Ebenso ist es mit der Bestimmung des Schlußpassus des § 6. Er ist eine deutliche Spitze gegen die Kleinbauern und Kleinhäusler. Dort wird festgelegt, daß, wenn der Besitzer der Landwirtschaft einen Nebenberuf ausübt und die Landwirtschaft nicht sein Hauptberuf ist, er von den Begünstigungen ausgeschlossen ist. Man darf doch nicht vergessen, daß Tausende, ja ich werde nicht fehl gehen, wenn ich behaupte, daß es Zehntausende von Landwirten und Häuslern gibt, die aus den Erträgnissen ihrer Landwirtschaft nicht leben können, die einem Nebenberuf nach gehen müssen, und alle diese armen Teufel, die Ärmsten der Armen in der Landwirtschaft, sollen nun um diese Begünstigungen einfach betrogen werden, damit die Wehrpflichterleichterungen ausgiebiger den Söhnen der Großbauern möglich sind. Offenkundiger kann man wohl den Schwindel mit der Vertretung der Kleinbauerninteressen nicht deutlicher klarlegen, als es hier im Gesetze zum Ausdruck gebracht ist. Aber es ist auch im zweiten Teil dieses Gesetzes, der sich mit den Abänderungen des Wehrgesetzes beschäftigt, vieles von Bedeutung. Da soll vor allem einmal im § 10, Abt. II eine Ergänzung des § 9 des alten Wehrgesetzes vorgenommen werden, in welchem eine Erweiterung dahingeht, daß die Kosten der Stellung, wozu auch die erforderliche Krankenuntersuchung gehört, jeder Stellungspflichtige in Zukunft selbst zu tragen hat. Meine sehr Verehrten, so nebenbei wird gesagt: eventuelle Reisekosten kann über Ansuchen die Militärverwaltung bewilligen. Die Menschen werden also zu einer Pflicht berufen, sie verlieren ihre Existenz, ihrer Arbeitsplatz, sie müssen 18 Monate für den Staat dienen und müssen noch die Kosten der Stellung, die ihnen durch die se Pflicht auferlegt werden, aus Eigenem tragen! Ebenso sieht das Gesetz eine Erweiterung des § 17 des alten Wehrgesetzes vor, in welchem gesagt wird, daß die auf Staatskosten zu militärberuflichen Diensten ausgebildeten Menschen oder die für solche Zwecke Stipendien erhalten haben, verpflichtet sind, eine längere als die vorgeschriebene aktive Dienstzeit zu absolvieren. In dem neuen Gesetz erfährt nun diese Bestimmung eine Erweiterung dahin, daß nicht nur jene, die auf Staatskosten ausgebildet, die Stipendien für diese Ausbildung erhalten, sondern daß auch alle jene in Betracht kommen, die auf eigene Kosten ansuchen, zur Musikschule, zum Flugwesen - es heißt dann: "u. s. w." - versetzt werden, so daß der Schluß "zu den technischen Truppen" möglich ist. Für alle diese Leute kann auf Grund einer besonderen Vorschrift des Landesverteidigungsministeriums eine längere als die 18-monatige Dienstzeit festgelegt werden. Das bedeutet, daß derselbe Herr Landesverteidigungsminister, der den deutschen Regierungsparteien die Erklärung abgibt, daß die Dienstzeit von 18 Monaten nur auf 2 Jahre zu gelten hat, einfach nach Gutdünken für ganze Truppenteile eine längere als die 18monatige Dienstzeit festsetzen kann.

Es ist weiter interessant, daß eine Abänderung des § 18 vorgesehen ist, die von der Pflicht des Nachdienens der versäumten Präsenzdienstzeit spricht. Im alten Wehrgesetz war die Bestimmung vorhanden, daß der Soldat zum Nachdienen verpflichtet ist, wenn er durch Haft oder Strafe eine Dienstzeit im Ausmaße von 30 Tagen versäumt hat. Im neuen Gesetz ist darüber überhaupt keine Bestimmung, sondern der Soldat ist zum Nachdienen verpflichtet, ganz gleichgiltig, welche Dienstzeit er durch Strafe oder Haft versäumt hat. (Hört! Hört!) Aufreizend und geradezu empörend ist die weitere Bestimmung dieser Vorlage, die sagt, daß auch jene Soldaten zum Nachdienen verpflichtet sind, die sich eigenmächtig entfernen, die den Urlaub überschreiten und jene, die einen Kranken- oder Gesundheitsurlaub benötigen. Für jene also, die im Militärdienste krank geworden sind, ihre gesunden Glieder geopfert haben, die also Opfer dieses Militarismus sind und sich vielleicht Wochen lang im Militärspitälern herumschlagen müssen, für diese bedauernswerten Menschen behält sich das Landesverteidigungsministerium das Recht vor, mittels Verordnung festzusetzen, welche Zeit der Krankheit und des gesamten Krankheitsurlaubes sie nachzudienen haben. Es ist daher, meine Herren, etwas Wahres daran, wenn die Soldaten singen: "O, welche Lust, Soldat in der èechoslovakischen Armee zu sein!"

Ebenso sind in der Vorlage Abänderungen der Strafbestimmungen der §§ 47 bis 58 des alten Wehrgesetzes vorgesehen. Im alten Wehrgesetz sind für alle diese Delikte nur Höchststrafen bestimmt. In der neuen Vorlage werden außer den Höchststrafen auch Mindeststrafen festgelegt, das heißt, der Soldat muß verurteilt werden, die Mindesstrafe für das Delikt ist gegeben. Man will den Soldaten das Recht der Berufung nehmen, also eine unerhörte Verschlechterung des alten Wehrgesetzes, in einer Zeit, wo man sich doch daran erinnern sollte, daß man früher einmal nicht nur von einer demokratischen Heeresorganisation gesprochen hat, sondern sogar daran gehen wollte, sie in eine Volksmiliz umzuwandeln.

Eine weitere Verschlechterung enthält die Vorlage dadurch, daß die Gemeinden verpflichtet werden, alle Kosten, die mit der Durchführung dieses Gesetzes zusammenhängen, aus Eigenem zu tragen. Im alten Wehrgesetz waren diese Kosten nur auf einen Teil der administrativen Arbeiten beschränkt. Nach der neuen Vorlage soll die Gemeinde zur Tragung aller mit der Durchführung dieses Gesetzes zusammenhängenden Kosten verurteilt sein und das in einer Zeit, wo man daran geht, den Gemeinden die Lebensfähigkeit zu nehmen, in dem man ihnen Einnahmsquellen entzieht und sie zwingt, die Umlagen herabzusetzen und ihnen die Arbeiten des übertragenen Wirkungskreises zuweist. In einer Zeit, wo die Gemeinden durch eine famose Staatspolitik dem Bankerott entgegengehen, geht man noch daran, ihnen auch die Kosten der Assentkommissionen zu überwälzen.

Ebenso ist eine Abänderung des § 66 des alten Wehrgesetzes vorgesehen. Dieser § 66 des alten Wehrgesetzes hat die Stempelfreiheit in allen Militäransuchen festgelegt. In Zukunft, nach der neuen Vorlage, wenn sie Gesetz wird, wird jeder, der ein Ansuchen an die Militärbehörden zu stellen hat, sei es um Urlaub, sei es wegen Krankheit, sei es um Befreiung, oder um Aufschub der Waffenübungen, eine Stempelgebühr entrichten müssen. Wir wissen, daß nach dem neuen Gesetz über die Amtsgebühren überall dort, wo Stempelgebühren zu entrichten sind, auch die Behörden die Amtsgebühr einheben. Auch hier wird also der Ärmste der Armen, der arme Teufel, auf Grund des neuen Gesetzes ganz gewaltig finanziell belastet werden.

Meine Herren! Das vorliegende Gesetz, das nach dem Berichte des Berichterstatters und nach den Darlegungen in der Erklärung, die gestern die deutschen Regierungsparteien hier abgegeben haben, ein Gesetz sein soll, das soziale Erleichterungen für die wirtschaftlich Schwachen bringt, ist bei genauer Überprüfung des Gesetzes das Gegenteil davon. Es ist keine Erleichterung, keine Begünstigung für die sozial und wirtschaftlich Schwachen, es ist in Wirklichkeit das Gegenteil, die versteckte Erhöhung des Jahreskontingentes, und es birgt in sich in der aufreizendsten Weise ein besonderes Privileg, eine sichtbare Bevorzugung für die Agrarier. Diese Tatsache fordert zum schärfsten Widerspruch heraus und wir werden daher auch dieses Gesetz ablehnen. (Potlesk nìm. soc.-demokratických poslancù.)

2. Øeè posl. Matznera (viz str. 504 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Bevor ich auf den zur Verhandlung stehenden Gegenstand eingehe, fühle ich mich verpflichtet, die in der heutigen "Deutschen Presse" erhobenen, der Wahrheit widersprechenden Behauptungen, daß meine Parteigenossen gestern geschlossen für die Abänderungsanträge der èechischen Sozialdemokraten, Nationalsozialisten und Komunisten gestimmt hätten, mit aller Energie zurückzuweisen. Wir haben nur für jene Abänderungsanträge gestimmt, die in vollständiger Wahrung der deutschen Volksinteressen und unserer Stellung zum Soldatenwahlrecht entsprochen haben. Ich weise daher diese neuerliche politische Brunnenvergiftung seitens der christlichsozialen Presse energisch zurück.

Meine Damen und Herren! Die Regierungsvorlage betreffend das Jahreskontingent der Wehrpflichtigen u. s. w. beinhaltet auch die Schaffung einer Ersatzreserve in der èechoslovakischen Armee. Es ist zu den Militärvorlagen, welche in diesem Hause gestern verabschiedet wurden, von unserer Seite durch unseren Sprecher Dr. Keibl, ferner durch Dr. Schollich das, was wir zu sagen hatten, im Ausschuß und im Hause gesagt worden. Wenn ich heute das Wort ergreife, so soll dies kurz geschehen. Die beabsichtigte Schaffung der Ersatzreserve ist nicht nur eine national, sondern auch volkswirtschaftlich einschneidende Frage, an welcher insbesondere die Landwirtschaft und das Gewerbe stark interessiert sind.

Ich will aus der Vorlage Druck Nr. 941 nur einige wenige Bestimmungen streifen. Der § 3 schreibt außer den für die Mannschaft in der Reserve durch das Wehrgesetz festgesetzten Waffenübungen noch eine außerordentliche 4wöchige Waffenübung vor. Ist schon an und für sich die Ableistung der Waffenübungen ein störender Eingriff in das Wirtschaftsleben, so muß man insbesondere noch das Mehr von 4 Wochen als drückende Belastung für die wirtschaftlich schwer Ringenden empfinden.

§ 5 sieht für drei besonders bezeichnete Kategorien die Möglichkeit vor, die Einreihung in die Ersatzreserve über besonderes Ansuchen zu erlangen. Bezeichnend ist hiebei, daß für Väter, Großväter nun erst eine förmliche Assentierung notwendig ist, daß diese Leute vor eine Kommission zu treten haben. Man sollte doch meinen, daß hier doch schließlich der Amtsarzt genügen müßte, wodurch zugleich eine Vereinfachung, eine Beschleunigung und eine Verbilligung des ganzen Verfahrens erreicht würde. Wir halten auch wenig von der Durchführung des § 5, wenn dieser Gesetz wird, denn wir wissen ja, wie der Instanzenzug bei unseren Behörden funktioniert und daß Berufungen, abgesehen davon, daß ihnen in den seltensten Fällen bei noch so maßgebenden Gründen Folge gegeben wird, wochen-, monate- ja jahrelang brauchen, so daß wir durchaus kein Vertrauen auch diesem Teile der Vorlage entgegenbringen können.

Wenn wir die im § 5 erwähnten Kommissionen ins Auge fassen, müssen wir wohl die Frage aufwerfen, warum hier eben wieder nur militärische Kommissionen vorgesehen sind und nicht, wie es doch dem Wesen der Sache und dem Zwecke am besten entsprechen würde, gemischte Kommissionen, zusammengesetzt aus Leuten aus dem praktischen Leben, welche kulturelles, soziales und wirtschaftliches Verständnis aufbringen, welches von einer einseitig zusammengesetzen Kommission nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden kann.

Was die Zahl der zu Befreienden anlangt, so erblicken wir in der Art und Weise, wie sie und von wem sie festgesetzt wird, die Möglichkeit für verschiedene Fehlgriffe, Benachteiligungen und Bevorzugungen, kurz wir befürchten auch da Ungerechtigkeiten und Ungesetzlichkeiten. Der § 10, Abt. I ermöglicht durch die Heranziehung fremder Staatsangehöriger die erfreuliche Aussicht auf die Schaffung einer èechoslovakischen Fremdenlegion. Wir können selbstverständlich diese Wehrvorlage aus dem Grunde nicht begrüßen, weil aus ihr ja klar hervorgeht, daß es sich durchaus nicht um eine Verminderung des Standes und nicht um eine Erleichterung der Dienstpflicht handelt, sondern weil durch die Erhöhung der Militärdienstpflicht auf 18 Monate eine wirtschaftliche Belastung eintritt. Wir von der deutschen Nationalpartei können uns dem Urteile anschließen, welches jüngst ein Parlamentarier des Bundes der Landwirte in einer Besprechung über die Wehrvorlage gefällt hat, welches da lautet: "Und nun kommt der Hauptköder, die Einführung einer Landwehr, über deren Namen und Aussehen sich der Herr Minister selbst noch nicht im klaren zu sein scheint. Wir wissen, daß wir im alten Österreich in 2 Monaten eine Ersatzreserve ausgebildet haben, die im Kriege ganz hervorragende Dienste geleistet hat. Wir wissen, daß in dieser Ersatzreserve vor allem jene Berufsklassen Unterkunft fanden, deren Fernbleiben von Daheim die Existenzgrundlage oder die Lebensfähigkeit der Familien bedroht hat. In dieser Richtung arbeitete die alte Verwaltung geradezu musterhaft. Sie brachte Verständnis und Herz für die Sorgen ihrer Bürger auf. Als man hierzulande eine ähnliche Einrichtung schuf, indem man eine Beurlaubung nach 6 Monaten vorsah, hatte der damalige Minister Udržal die Gewogenheit, dem Artikelschreiber im Wehrauschuß der Nationalversammlung zu versichern daß die vorgesehene Begünstigung sich in einem weit höherem Kreise auswirken wird als die gleichen Gesetze im alten Österreich". Die Wirkung und Erfahrung im Laufe der Jahre war eine wesentlich andere. Es hat ganz den Anschein, als ob der Abgeordnete überhaupt nur noch dazu da wäre, ab und zu einmal einen Soldaten nach diesen Begünstigungsgesetzen der Armeeverwaltung abzuringen. Wem die Begünstigung zugute kam, ist schwer festzustellen. Jedenfalls waren die Staatsbürger deutscher Zunge in recht beschränktem Maße an diesem Vorteil beteiligt und die Erfahrungen in dieser Richtung lehren uns, daß wir deutschen Bauern mit der neuen Einrichtung einer Landwehr, von der sich der Minister übrigens noch nicht im Klaren ist, ob sie 3 oder 4 Monate dienen soll, sicher auch nichts anderes zu erwarten haben. Jedenfalls ist auch das Gesetz nicht danach angetan, von unserer Seite ein Opfer zu verlangen. Denn die anderen sind immer mehr an allen diesen Gesetzen interessiert als wir selbst." Soweit der Parlamentarier des Bundes der Landwirte, mit dem wir uns vollkommen einverstanden erklären. (Posl. Windirsch: Wie heißt er?) Sie wissen ja, es ist der Herr Abgeordnete Jos. Mayer.

Ich komme zum Schluß noch auf die Erklärung, welche Herr Vizepräsident Zierhut namens der deutschen Regierungsparteien aus Anlaß der provozierenden Haltung des Abgeordneten Špaèek abgegeben hat. In dieser Erklärung lautet ein Satz: "Die deutschen Regierungsparteien sind bereit, dem Staate das zu geben, was er zu seiner ruhigen Fortentwicklung braucht." Hiezu möchte ich unserer Meinung Ausdruck geben, die dahin geht, daß wir wohl mit voller Berechtigung fragen können: Was gibt denn der Staat uns Deutschen für die ruhige Fortentwicklung, sei es auf dem Gebiete der Wirtschaft, der Kultur usw.? Sind alle die großen Schläge, die man dem deutschen Volke in diesem Staate versetzt hat, und die ihm noch zugedacht sind, eine ruhige Entwicklung?

Ich kann mich hier als Kronzeugen auf den jetzigen deutschen Minister Spina berufen, der doch am 18. Dezember 1925 namens der heutigen deutschen Regierungsparteien Nachfolgendes festgestellt hat: "Die während des siebenjährigen Bestandes des èechoslovakischen Staates gemachten Erfahrungen haben gezeigt, daß sein nationalstaatlicher Aufbau und sein einseitiges nationalistisches Regierungssystem für die ihm einverleibten Völker unerträglich sind. Wir klagen dieses System an, seinem Wesen und seiner Absicht nach unserem Volke schweres Unrecht und unermeßlichen Schaden zugefügt zu haben. Wir erblicken in der inneren Unwahrheit dieses Regierungssystems die Wurzel aller Übel, an denen dieses Staatswesen krankt. Wir sehen darin vor allem ein mit der Sicherheit und Wohlfahrt des sudetendeutschen Volkes unvereinbarliches Prinzip. Fest auf dem Boden unserer angestammten Heimat stehend, erklären wir, dieses System und seine Auswirkung rücksichtslos gemeinsam bekämpfen zu wollen. Diesen gemeinsamen Kampf werden wir führen, bis das erlittene Unrecht wieder gutgemacht und in allen staatlichen Einrichtungen der Tatsache Rechnung getragen ist, daß die Grenzen dieses Staates mehrere gleichzuwertende und gleichberechtigte Völker umfassen. Zwangsweise einverleibt in einen nationalgemischten Staat erklären wir, unbeschadet des grundsätzlichen Festhaltens an dem Rechte der freien nationalen Selbstbestimmung unsere Gleichberechtigung in Sprache. Arbeitsplatz, Schule und Scholle als unser innerpolitisches Ziel." Damit ist doch klipp und klar nachgewiesen, daß die Èechen während der ersten 8 Jahre des Bestandes dieses Staates dem sudetendeutschen Volke in jeder Richtung die Entwicklungsmöglichkeit unterbunden haben. Ich glaube, es wird auch heute noch kein deutscher Regierungsparteiler den Mut besitzen, zu behaupten, daß irgendeine der grundsätzlichen sudetendeutschen Forderungen seit dem Eintritte der deutschen Minister in die Regierung ihrer Erfüllung zugeführt worden ist. (Rùzné výkøiky na levici.) Diese Tatsache erhellt ja am besten aus den Ausführungen des Senators Medinger, welcher erklärt hat, daß die deutschen Regierungsparteien seit ihrem Eintritte nicht mehr die Wahrheit sprechen dürfen und ständig gegen ihr Gewissen votieren müssen. Ich glaube, diese Charakteristik paßt Wort für Wort auf das gestrige Eintreten der deutschen Regierungsparteien für die fünf Wehrvorlagen, die nach dem offenherzigen Geständnis des Kollegen Ježek keinem anderen Zwecke dienen sollen als der Erhöhung der Schlagfertigkeit des èechischen Heeres gegen den Erbfeind Deutschland. Der offizielle Berichterstatter Špaèek hat sich zwar gestern bemüht, das freundnachbarliche Verhältnis zum großen Deutschen Reich als Notwendigkeit hinzustellen, doch ist jedem Eingeweihten bekannt, daß es sich hier nur um eine diplomatische Ausdrucksweise handelt, das heißt also, mit schönen Worten die wahren Absichten zu verhüllen. Auch dem Versuch, seine einleitenden Ausführungen als Berichterstatter in denen die deutschfeindlich en Absichten klar zum Ausdruck gebracht wurden, nunmehr dadurch abzuschwächen, daß er erklärt, daß es sich nur um die Begründung der Einführung des Kadresystems im Jahre 1920 handelt, muß entgegengestellt werden, daß ja die Aufrechterhaltung dieses Kadresystems im jetzigen Zeitpunkte nur dann Sinn und Zweck hat, wenn man auch heute mit dem èechischen Militarismus dieselben deutschfeindlichen Ziele verfolgt. Es ist daher unbegreiflich, daß die deutschen Regierungsparteien durch den Mund ihres Führers Zierhut erklären lassen konnten, daß es verfehlt sei, in den gestern abgestimmten Wehrvorlagen eine Bedrohung des Friedens und ein Instrument zu sehen, das Angriffsabsichten gegen irgendwelche Nachbarn zu dienen hätte, und weiter, daß die auf Grund der Wehrreform gebildete Wehrmacht lediglich zur Verteidigung des Landes bestimmt sei.

Nun einen praktischen Fall: Auf Grund des Selbstbestimmungsrechtes entschließt sich Deutschösterreich den Anschluß an Deutschland zu vollziehen. Der èechische Außenminister hat vor wenigen Wochen offiziell erklärt, daß auch die èechisch-deutsche Regierung diesem Anschluß feindlich gegenüberstehe. Daraus folgt, daß die Regierung im gegebenen Falle bereit ist, mit allen ihr zu Gebote stehenden Machtmitteln diesen Anschluß zu verhindern, das heißt weiter, daß das mit Hilfe der deutschen Regierungsparteien gestärkte èechoslovakische Heer berufen ist, gegen unsere Brüder in Deutschland und Deutschösterreich zu marschieren und das heißt wiederum nichts anderes, als daß deutsche Regierungsparteien bereit sind, unsere deutschen Söhne im Dienste des èechischen Imperialismus gegen unser deutsches Brudervolk zu führen. Ich glaube, mit der gesamten deutschen Bevölkerung eines Sinnes zu sein, besonders aber mit den betroffenen deutschen Soldaten, daß sie das Vorgehen der deutschen Regierungsparteien unbegreiflich finden und im gegebenen Augenblick sich bewußt sein werden, Angehörige des großen deutschen Volkes in Mitteleuropa zu sein (Výkøiky posl. Windirsche.) und Ihre Volkspflichten genau so begeistert erfüllen werden, wie dies die èechischen Soldaten während des Weltkrieges getan haben. Unsere deutschen Soldaten werden im gegebenen Augenblicke der Stimme des Blutes gehorchen. (Potlesk poslancù nìm. strany národní.)

3. Øeè posl. Wünsche (viz str. 506 tìsnopisecké zprávy):

Gestern abend sind in diesem Hause nicht weniger als fünf militärische Vorlagen auf einmal abgestimmt worden, u. zw. haben sich bei dieser Abstimmung bezeichnenderweise ähnliche Sturmszenen ereignet, wie dies seinerzeit beim Budget usw. der Fall gewesen ist. 24 Stunden später ist das èechoslovakische Parlament schon wieder gezwungen, eine neue, die sechste Wehrvorlage, in Verhandlung zu ziehen und darüber abzustimmen. Ebenso wie die fünf früheren Wehrvorlagen durchaus einen Klassencharakter an sich tragen, können wir das auch von der gegenwärtig in Verhandlung stehenden Vorlage sagen: Während auf der einen Seite einer gewissen Anzahl von dienstpflichtigen Personen durch das Gesetz das Privileg garantiert werden soll, daß sie bloß 12 Wochen hindurch Präsenzdienstzeit leisten, werden auf der anderen Seite die großen Massen der proletarischen Soldaten für die von diesem Parlamente keine Privilegien zu erwarten sind, nach wie vor gezwungen sein, 18 lange Monate hindurch das traurige Leben in den düsteren Kasernen und auf den düsteren Kasernhöfen zu führen. Daraus geht hervor, daß das Gesetz, welches mit dem Anspruch auftritt, alsob es sich hier um eine gleichmäßig verteilte Erleichterung sowohl für die Bauern, als auch für die Söhne der Arbeiter handeln würde, in Wirklichkeit nichts anderes ist als ein Gesetz, dem der Klassencharakter aus jedem einzelnen Paragraphen herausschaut. Wenn die gegenwärtige Regierungsmehrheit und wenn insbesondere die deutschen Regierungsparteien Wert darauf legen würden, den Vorwurf zu entkräften, daß sie in absolut kritikloser Weise alle Forderungen des èechischen Militarismus bewilligen, müßten sie sich mit aller Kraft für eine allgemeine Erleichterung der Wehrpolitik einsetzen. Da sie dies aber ablehnen, da sie 6 Wehrvorlagen hintereinander ihre widerspruchslose Zustimmung gegeben haben, die, wie ich ausführte, durchaus klassenmäßigen Charakter an sich tragen, so zeigt es sich, daß die deutsch-bürgerlichen Parteien genau so wie die èechisch-bürgerlichen Parteien, genau so wie im alten Österreich, bereit sind, die großen Massen zu entrechten und für geringe Gruppen der Bevölkerung Priviligien zu schaffen. Wenn wir uns mit dem Inhalt des Gesetzes ein wenig beschäftigen, so geht daraus hervor, daß im allgemeinen 3 Kategorien von Dienstpflichterleichterungen durch Gewährung einer geringeren Dienstzeit gegeben werden sollen: 1. Familienernährern, 2. dem Kleinbauer und Mittelbauer, wobei natürlich die Betonung auf "Mittelbauer" liegen muß, und 3. sollen Erleichterungen jenen Schichten gegeben werden, die aus irgendwelchen sozialen Gründen solche Erleichterungen beanspruchen. Diese Kategorien von Dienspflichtigen werden die Möglichkeit haben, sofort bei der Assentierung eine Bittschrift einzureichen, worin sie diese Erleichterungen beanspruchen. Diese Gesuche werden dann einer sogenannten gemischten Kommission zugewiesen. Ist schon der ganze Wortlaut des Gesetzes ziemlich unklar, hat schon das ganze Gesetz eine Reihe von Bestimmungen, welche durchaus kautschukartigen Charakter tragen, so können wir sagen, daß ganz besonders die Zusammensetzung der gemischten Kommissionen zu der lebhaftesten und berechtigtesten Kritik Anlaß geben muß. Diese gemischten Kommissionen werden zusammengesetzt sein aus Vertretern des Militärs, aus Vertretern der politischen Behörden, in dritter Reihe aus Vertretern der Gemeinden. Wenn wir uns die Zusammensetzung dieser Kommissionen vor Augen führen und wenn wir uns ein wenig der Verhältnisse auf dem flachen Lande draußen erinnern, wo ja doch der Arbeiter in der Gemeinde geringeren Einfluß hat als die besitzenden Klassen, so kann sicherlich nicht bestritten werden, daß gerade die Praxis dieser sogenannten gemischten Kommissionen, welche in letzter Instanz darüber zu entscheiden haben werden, ob jemand 12 Wochen oder 18 Monate zu dienen hat, der Protektion zugunsten der Agrarier, der reichen Bauern, Tür und Tor öffnen wird. Es ist sehr interessant, daß die Regierungsparteien, die, wenn es gilt, sozialpolitische Vorlagen zu beraten und zu beschließen, mit äußerster Vorsicht und sehr langsam ans Werk gehen, im Gegensatze hiezu auch die sechste Militärvorlage förmlich im Eilzugstempo in diesem Parlamente durchpeitschen, und es wurde ja z. B. auch abgelehnt, daß der Gesetzentwurf noch einmal dem zuständigen Ausschuß zu einer neuerlichen gründlichen Beratung zugewiesen wird. Das Gesetz ist einerseits, wie ich sagte, so beschaffen, daß dadurch Tausende von reichen Bauernsöhnen gewisse Erleichterungen im Militärdienst gewährleistet erhalten. Andererseits aber bedeutet dieses Gesetz ganz im Gegensatz zu der unrichtigen Behauptung der deutschen Agrarier nicht die geringste Erleichterung für die Arbeiter. Und was von unserem Standpunkte aus besonders wichtig ist: Das Gesetz bedeutet auch keine irgendwie geartete Erleichterung in volkswirtschaftlicher Beziehung.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP