Úterý 3. kvìtna 1927

2. Øeè posl. Krebse (viz str. 818 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die Beratungen über die Steuerreform im Budgetausschuß und im Abgeordnetenhaus zeugen von dem völligen Zusammenbruch und von der Hohlheit des èechoslovakischen Parlamentarismus. Mit einer beispiellosen Geschwindigkeit, die eine ernste und sachliche Beratung unmöglich machte, hat der Budgetausschuß die Vorlage durchgepeitscht. Die Erledigung der Arbeiten ist ein Rekord an Geschwindigkeit, aber auch an Unverantwortlichkeit. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Zierhut.)

Ganz besonders gilt das von dem überaus tief in die bestehenden Verhältnisse eingreifenden Gesetz über die Regelung der Finanzen der territorialen Selbstverwaltungskörper, über das wir noch besonders sprechen werden. So wird das, was Sie Demokratie und Parlamentarismus nennen, in seiner ganzen Hohlheit aufgezeigt und es wird uns leicht gemacht, den Massen darzulegen, wie wenig Wert und Hoffnung man gerade auf das Parlament zu legen braucht.

"Wir legen den Grund für unsere Wirtschaft, vielleicht auf lange Jahre..." Mit diesen fast feierlichen Worten hat der Herr Finanzminister Dr. Engliš sein Exposée abgeschlossen, das er bei der Vorlage des Gesetzentwurfes über die direkten Steuern im Budgetausschuß gehalten hat.

Wenn wir heute, nach Abschluß der Beratungen dieses Ausschusses, den Bericht des Budgetausschusses, der als Druck Nr. 1000 dem hohen Hause zugekommen ist, überprüfen, müssen wir feststellen, daß es wohl gelungen ist, die Kodifizierung der Steuergesetzgebung, soweit sie die direkten Steuern betrifft, durchzuführen. Dagegen kann man mit dem sachlichen Inhalt keineswegs einverstanden sein. Wir Nationalsozialisten fordern entsprechend unseren Parteigrundsätzen von einer Neuordnung des gesamten Steuerwesens, daß sie das Ziel haben muß, die Arbeit zu fördern, daß sie das arbeitslose Einkommen zu treffen habe und vor allem den Boden-, Handels- und Börsenwucher unmöglich mache. Die Abschaffung der ungerechten indirekten Steuern - Verbrauchs- und Massensteuern - und die Durchsetzung einer stark gestaffelten Einkommensteuer entspricht neben Aufstellung höchstmöglicher Besteuerung des Renteneinkommens, der Luxusaufwände und der Börsengewinne, den Forderungen unseres Programmes.

Was leistet aber das Gesetz über die indirekten Steuern? Zunächst stellen wir fest, daß es sich nicht um eine wirkliche Steuerreform in dieser Vorlage handelt, da sich die Gesetzesbestimmungen überhaupt nur auf die direkten Steuern beziehen, während die Frage der indirekten Steuern vollkommen unverändert bleibt. Die Ursache dieser halben Reform ist ganz klar: das System der Besteuerung, das in der Èechoslovakei durchgeführt wird, ist in kurzen Worten folgendes: immer umfassendere Belastung der breiten Massen der Bevölkerung mit Massensteuern und immer größere Befreiung der wirklich großen Einkommen. Ganz wortwörtlich hat der Herr Finanzminister dieses Ergebnis der Steuerreform in seiner Rede im Budgetausschuß vom 8. April folgendermaßen gekennzeichnet: "Die Bedeutung der Steuerreform für unsere Wirtschaft beruht vor allem in der Möglichkeit, neue Kapitalien zu schaffen." Daß diese Kapitalien nicht bei den Kleingewerbetreibenden, Bauern, Arbeitern und Angestellten sich bilden, ist klar, sie werden sich aber bei den ohnehin schon großen Vermögen zu noch weiteren Vermögensvermehrungen steigern. Wenn z. B. ein Einkommensteuerträger, der bei einem Einkommen von Kè 630.000 bisher 153.587 Kè Steuern zahlte, von nun ab nur mehr 93.000 Kè zahlen und somit jährlich um mehr als 60.000 Kè mehr Einkommen durch Steuernachlaß haben wird, dann bedeutet das tatsächlich einen Zuwachs seines Einkommens um 10%. Die Tendenz der Steuerreform wird uns durch folgende Feststellung klar;

1. Die Einkommensteuer wird stark ermäßigt, wodurch in größtem Maße nur die großen Einkommensteuerträger gewinnen.

2. Während diesen Millionengeschenke gemacht werden, wird die Einkommensteuer infolge niedriger Festsetzung der Einkommengrenze auf solche Schichten der Bevölkerung ausgedehnt, die bisher faktisch keine Steuern bezahlten, durch das System der Steuerabzüge vom Lohne.

3. Die Rentensteuer dagegen wird ermäßigt. Zur gleichen Zeit steigen die Massensteuern ununterbrochen. Sie bestehen derzeit aus folgenden Posten: Umsatzsteuer, welche im Budget 1927 mit 1900 Milionen Kronen, figuriert, Zölle 1043 Millionen Kronen, Spiritussteuer 392 Millionen Kronen, Getränkesteuer 299 Millionen Kronen, Kohlensteuer 280 Millionen Kronen, Fahrkartensteuer 707 Millionen Kronen, Zündwarensteuer 19 Millionen Kronen, Fleischsteuer 18 Millionen Kronen und Amtshandlungen 35 Millionen Kronen, zusammen 4660 Millionen Kronen - was allein gegenüber der Belastung mit Massensteuern im Vorjahr bei den gleichen Posten einer Erhöhung von 800 Millionen Kronen gleichkommt.

Es vollzieht sich also, was ganz deutlich zu sehen ist, eine Umschichtung der Einnahmsquellen des èechoslovakischen Staates, welche das allergrößte Interesse der Bevölkerung beanspruchen könnte und die sich darin ausdrückt, daß der Umfang und die Bedeutung der Massensteuern im Rahmen des Staatshaushaltes immer größer und größer werden. Tatsächlich werden heute nicht viel mehr als 25% der gesamten Staatseinnahmen aus den direkten Steuern gedeckt, während mehr als 3/4 aller Einnahmen den indirekten Steuern zuzurechnen sind. Wir geben ohne weiteres zu, daß die Einnahmen aus den Massensteuern der Finanzverwaltung angenehmer sind, weil sie den Vorzug haben, rasch und ohne Widerstände eingetrieben zu werden und weil sie bedeutende Summen in sehr kurzer Zeit aufzubringen vermögen. Welche volkswirtschaftliche Folgen aber die Übersteuerung des Konsums bringen muß, ist ganz klar: Sinken der Kaufkraft und damit das Versiegen der Absatzmöglichkeit im Inland und Arbeitslosigkeit.

Damit wird dieser Staat, der ohnehin mit einem großen Teile seiner ganzen Industrie auf den Absatz im Auslande angewiesen ist, in noch höherem Maße vom Export abhängig. Was das aber für die Wirtschaft bedeutet, in welchem Maße unsere Währung dadurch immer mehr vom Absatz im Ausland abhängig wird, das ist eine Schicksalsfrage für die Existenz von Millionen Menschen. Es muß an dieser Stelle festgestellt werden, daß die Staatsleitung viele überaus wichtige und günstige Zeitpunkte aus politischen Gesichtspunkten versäumte, die zur Wiederanknüpfung alter Wirtschaftsbeziehungen geführt hätten. Wir sind keine Anhänger nebelhafter internationaler Wirtschaftsideen. Wir wissen aber, daß jede Abschnürung der Staaten voneinander ohne Rücksicht auf die naturgegebenen Verbindungen und auf die Lage im Raume, vernichtende Wirkungen auslösen muß. Die politische Zerreißung Mitteleuropas hat schwere wirtschaftliche Nachteile für diese Hälfte des Erdteiles nach sich gezogen. Sie bedeutete nicht nur die Niederwerfung eines weltpolitischen Faktors Deutschlands, wurde gleichzeitig die Unterwerfung auch dieses Gebietes unter die Macht des Weltkapitalismus, dessen Sitz heute New York ist. Der frühere Finanzsekretär des britischen Schatzamtes William Graham, der bekanntlich der Gründer des Finanztrusts ist, stellte fest, daß die Verschuldung der europäischen Staaten in Amerika im Jahre 1924 12.000 Millionen Dollar, das sind rund 400.000 Millionen Kè, betrugen, was eine Zinsenlast von mehr als 20 Milliarden Kronen jährlich bedeutet. Amerika ist damit zur größten Kapitalsmacht der Erde geworden, die sich alle Staaten tributpflichtig macht. Das Wort Walther Rathenaus ist wahr geworden: "300 Männer, die sich alle gegenseitig kennen, beherrschen die Geschicke der Welt," und nach deren Willen soll "Wirtschaft das Schicksal" der Völker und Staaten sein. Diese Worte können uns auch den Schlüssel zur Beurteilung unserer Verhältnisse geben. Wir erkennen, daß die Finanz heute die Schicksale der Staaten und Völker nach ihren Bedürfnissen gestalten will und sich überall häuslich einrichtet. Haben wir nicht vor Kurzem erst die Überführung der Staatsnotenbank in eine private Aktienbank erlebt, sehen wir nicht den überwuchernden Einfluß des Bank- und Börsenjudentums auf allen Gebieten des öffentlichen und Wirtschaftslebens? Ist nicht die ganze Steuerreform ein einziger Ausdruck des absoluten Sieges der Bank- und Börsenwelt?

Der Herr Finanzminister hat die Heranziehung der breiten Massen der Arbeiter und Kleingewerbetreibenden, die ein Einkommen von 7000 Kronen jährlich besitzen, zur Steuerleistung damit begründet, daß er sagte: "Wir seien eben ärmer geworden und müßten darum auf relativ viel niedrigere Einkommen Steuern legen, als dies in der Vorkriegszeit der Fall war." Diese Behauptung ist nur zum Teil richtig. Sie stimmt insoferne, als wir heute einen größeren Teil des Volkseinkommens an das auswärtige Geldleihkapital abgeben müssen, als dies in der Vorkriegszeit der Fall war. Das aber ist nicht die alleinige Ursache. Eine der wichtigsten Tatsachen, warum unsere Wirtschaftsnot nicht zu beseitigen ist, besteht in den für unsere Wirtschaft unerhört großen Bankzinsen, die wir als Zinsknechtschaft bezeichnen. Die Mehrzahl unserer Wirtschaftsbetriebe, die doch alle auf die Bankverbindungen angewiesen sind, müssen auch heute noch mehr als 10% Verzinsung bezahlen. Die Belastung unserer Volkswirtschaft mit Zinsen ist unerträglich geworden. Sie beträgt mehr als das doppelte der Friedenszeit. Wir arbeiten heute alle fast ausschließlich für die Bankkapitalisten. Auf Goldwährung umgerechnet, ist die Belastung der èechoslovakischen Wirtschaft heute größer als die gesamte österreichische Wirtschaft in der Vorkriegszeit, durch die Wiener Banken und durch die böhmischen und mährischen Banken. Und das, obwohl das österreichische Wirtschaftsgebiet, was volkswirtschaftliche Ausdehnung, Kraft, Reichtum und Stabilität anlangt, doch unendlich stärker und reicher war, als die Èechoslovakei. Die Volkswirtschaft wird also systematisch ausgesaugt. Gerade jetzt können wir wieder einmal sehen, wie das Bankkapital seine Profite ins Trockene bringt. Wir erleben jetzt an der Börse einen förmlichen Taumel. Kurssteigerungen sind zu verzeichnen, die geradezu unglaublich in einer sogenannten stabilisierten Wirtschaft klingen. Es stiegen im Laufe eines Jahres Länderbankaktien von 604 auf 702, Schöller u. Co. von 2263 auf 2850, Skoda-Aktien von 719 auf 926, Prager Eisenindustrie von 778 auf 1500, Solo von 662 auf 1365, Nordbahn von 2635 auf 5700, Koliner Spiritus von 1110 auf 2100, Nordböhmische Kohlen von 1575 auf 3150, Königsdorfer Zement von 1620 auf 3480. Es sind also Kurssteigerungen von 16 bis 110% zu verzeichnen, d. h. es haben eine Reihe von Wertpapieren ihren Kurswert verdoppelt. Aber das blieb ja nicht allein. Schon vorher sind die Staatsanleihen gewaltig im Kurs gestiegen. So sind nach Berechnungen des "Prager Börsen-Courier" also eine einwandfreie Quelle, die uns das mitteilt, bis zum Ende Jänner 1927 die verschiedenen Staatsanleihen um 31/4 Milliarden Kronen im Kurswert gestiegen. Was bedeutet denn das? Der naive Spießbürger liest die Kurssteigerungen in seinem Leibblatt und freut sich. Er hat keine Ahnung, daß die Zeche er und alle jene Menschen zahlen und erarbeiten müssen, die nicht zur ehrsamen Gilde der Bankkapitalisten gehören. Um wie viele Millionen wird der Zinsetat der Banken mehr ausmachen nach diesen Kurssteigerungen als bisher? Und alle diese Millionen und Milliarden müssen die Arbeiter, Angestellten, die darlehensuchenden Kleingewerbetreibenden, kurz alle wirklich arbeitenden Menschen aufbringen. Der Finanzminister beklagt sich über die Überspannung der Zinssätze, die Wirtschaft leidet unter ihr, ja droht zusammenzubrechen und was geschieht? Man macht eine Steuerreform, die dem Bankkapitalismus noch größere Gewinne ermöglicht als bisher. In ihr triumphiert nicht nur das sogenannte bürgerlich-konservative Regierungssystem, sondern vor allem der durch sie zur restlosen Herrschaft gelangte Bankkapitalismus.

Aber nicht nur das System der Verteilung der Lasten haben wir bei der Besprechung der Steuerreform auszugreifen, sondern auch die Höhe der laufenden Staatsausgaben. Wir haben in den Jahren 1919 bis 1927 nicht weniger als 146,683 Millionen Kronen ausgegeben und nur 135,863 Millionen Kronen eingenommen.

Der Staat lebt also zweifellos weit über seine Verhältnisse. Er muß daher auch die drückendsten Steuern einheben und wenn er auch auf der Seite der direkten Steuern mit den vorliegenden Gesetzen eine Erleichterung schafft - für welche Kreise, habe ich schon ausgeführt - verschärft er doch die Besteuerung bei den indirekten Massensteuern. Wir haben tatsächlich eine durchschnittliche Steuerbelastung von 1207 Kronen pro Kopf und Jahr, was also nahezu 5000 Kronen auf die vierköpfige Familie ausmacht. Das ist eine ungeheuer große Summe. Und darum sind auch die indirekten Steuern - Zucker, Getränke, Kohle, Verkehr usw. - so außerordentlich hoch. Gegen diesen Steuerdruck gibt es nur ein Mittel: Herabsetzung der Staatsausgaben für alle überflüssigen und entbehrlichen Bedürfnisse.

Und nun zu den einzelnen Kapiteln der. Steuerreform! Die Einkommensteuer ist im Durchschnitt um 40% des bisherigen Steuersatzes ermäßigt worden. Das bedeutet eine sehr große Entlastung der Steuerträger. Aber auch hier muß man diesen Satz leider sehr stark einschränken. Durch die Festsetzung der steuerfreien Einkommensgrenze auf nur 7000 Kronen werden viele Tausende neue Steuerträger geschaffen und herangezogen. Diese haben sich bisher der Steuerpflicht entzogen. Das soll jetzt durch die Lohnabzüge verhindert werden. Wir haben den Antrag gestellt, die Einkommensgrenze auf Kè 15.000 festzusetzen. Die Regierungsmehrheit hat der Aufwertung des Friedensbetrages, der K 1600 betragen hat, nicht zugestimmt, obzwar dies bei den Strafbestimmungen sehr ausgiebig geschieht. Das ist deshalb besonders verwunderlich, weil ihr gewisse Kreise bisher angehörten, die ein eminentes Interesse an der Erhöhung der steuerfreien Einkommensgrenze haben. Das sind nicht nur die Kleinlandwirte und Kleingewerbetreibenden, sondern auch die Arbeiter, so schrieb die "Sudetendeutsche Arbeit", das Organ der christlichsozialen Gewerkschaften: in Zwittau, in ihrem ersten Heft des Jahres 1927 (Jänner-Feber-Ausgabe) wörtlich Folgendes (auf Seite 30): "Es soll nicht verkannt werden, daß die zwei Gesetzentwürfe über die èechoslovakische Steuerreform einen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustande beinhalten. Die Arbeiterschaft ist allerdings mit dem Inhalt durchaus nicht zufrieden. Die Höhe des steuerfreien Einkommens ist mit 7000 K festgelegt. Wir müssen erneut darauf hinweisen, daß das steuerfreie Einkommen auf wenigstens 14.000 K erhöht wird, und daß insbesondere kinderreichen Familien größere Begünstigungen eingeräumt werden, wie sie der Entwurf aufweist. Es ist eine unverzeihliche Schattenseite des Entwurfes, daß er die Frage der indirekten Steuern ganz unberührt läßt. Gerade diese Steuergruppe ist es, die den Verbraucher am allermeisten bedrückt und die Wirtschaft nicht wenig empfindlich schädigt." Wir stellen fest, daß es den Christlichsozialen nicht gelungen ist, die Forderungen ihrer Gewerkschaften durchzusetzen und daß sie trotzdem für die Steuerreformgesetze stimmen, von denen ihr eigenes Organ sagt, daß die Arbeiter mit ihrem Inhalte nicht zufrieden sein können. Aber nicht nur in der Frage der Höhe der steuerfreien Einkommensgrenze, auch in der Frage der Abzugspauschalien waren die Regierungsparteien unerbittlich. Wenn sie in der Frage der Steuerüberwälzung, Tragung der Steuer durch den Unternehmer, die nach § 341 verboten ist, in letzter Stunde eine Abänderung dahingehend einbrachten, daß die Bestimmungen dieses Paragraphen erst ab 1. Jänner 1932 in Kraft treten soll, so kann man doch die Hoffnung aussprechen, daß die bis dahin notwendig werdenden Parlamentsneuwahlen den Angestellten und Arbeitern ebenso wie den fortschrittlich gesinnten Gewerbetreibenden und kleinen Landwirten Gelegenheit geben werden, eine Parlamentsmehrheit zu wählen, die hoffentlich auf einem sozialeren Standpunkt stehen wird, als die heutige Mehrheit.

Der Steuerträger soll seine Steuer selbst zahlen; diese Begründung ist äußerst sachlich und scheint wie eine wissenschaftliche Formel, sie trägt ohne weiters auf den ersten Blick das Zeichen der Richtigkeit. Aber, meine Herren, wenn Sie von der Regierungsmehrheit konsequent an der Durchführung dieses Grundsatzes festhalten, dann werden wir sehr bald von einer ganzen Reihe von Steuern abgehen müssen. Dann werden diese direkten Steuern ein anderes Gewand bekommen müssen. Wie steht es z. B. mit der Hauszinssteuer? Auch die Hauszinssteuer ist eine direkte Steuer und dürfte nach den Aussprüchen des Herrn Finanzministers und aller Gleichgesinnten nicht überwälzt werden. Und wie ist es in Wirklichkeit? Zahlt die Hauszinssteuer tatsächlich der Hausbesitzer oder zahlt sie nicht der Mieter? Können Sie mir irgendwo und irgendwann einen Fall sagen, wo der Hausbesitzer diese Hauszinssteuer aus Eigenem zahlen würde? Nirgends ist das so. Und ist das nicht bei einer ganzen Reihe anderer Steuern ebenso? Werden nicht die Steuern aller Art überwälzt? Sehen wir das nicht bei allen Steuern, z. B. bei der Umsatzsteuer, selbst bei der pauschalierten, wird diese nicht gleichfalls überwälzt? Überall geht eine Überwälzung der Steuer von dem Steuerabführer auf den eigentlichen Konsumenten vor sich und es ist keine Frage, daß diese Redewendung: "Jede soll seine Steuer selbst zahlen" ein sehr zwei schneidiges Schwert in den Händen der Regierungsmehrheit und wie begründet dieser Standpunkt ist. Wir haben ausführlich unseren Standpunkt bei den Beratungen begründet und haben darauf hingewiesen, daß die Steuer der Angestellten tatsächlich ein integrierender Bestandteil des Einkommens Lohnes und Gehaltes darstellt. Wir haben auf Grund einer ganzen Reihe von Beweiser förmlich diese Tatsache erhärtet und nach gewiesen. Die Regierungsmehrheit hat sich nur zu einer Verschiebung des Zeitpunktes entschossen, bis zu dem diese Gesetzesbestimmung in Kraft tritt.

Wenn wir uns den anderen Steuerkategorien zuwenden, so kommen wir zunächst zur Erwerbsteuer. Ich werde auch dieses Kapitel nur ganz kurz besprechen, weil wir bei der Spezialdebatte die Möglichkeit haben werden, dort ausführlich unseren Standpunkt zu begründen. Die Erwerbsteuer bildet in ihren beiden Formen den Gegenstand der schwersten Kämpfe nicht nur der Opposition mit der Mehrheit, sondern auch innerhalb der einzelnen Gruppen der Mehrheit selbst. Wenngleich die jetzige Fassung unseren Anträgen noch lange nicht Rechnung trägt, ist doch festzustellen, daß es wenigstens gelungen ist, die ungeheuerliche Fassung der ersten Regierungsvorlage zu Fall zu bringen. Wäre diese Gesetz geworden, dann hätten wir die sonderbare Tatsache erlebt, daß alle Steuergruppen eine Ermäßigung erfahren hätten, während gerade der Kleingewerbetreibende eine Erhöhung seine Erwerbsteuer, die für ihn wegen der Umlagenzuschläge von besonderer Wichtigkeit ist, erlebt hätte. Das ist wenigstens zum Teil verhindert worden. Die Hauszinssteuer erfährt ebenfalls eine Ermäßigung. Diese ist aber in Wirklichkeit nur eine scheinbare. Die Herabsetzung des Steuersatzes auf 12 bezw. 8% wird deshalb in Wirklichkeit nicht ausgewertet werden, weil eine Reihe von Abzugsposten, die früher möglich waren, jetzt nicht mehr zugestanden werden und weil weiters auch die Bruttoertragssumme, nicht so wie bisher die Nettosumme als Besteuerungsgrundlage dient. Die Regelung der Grundsteuer ist auch durch das vorliegende Gesetz nicht endgiltig erfolgt. Der seit fast einem Jahrhundert geltende Kataster wurde auch diesmal einfach übernommen und die nötige Reform der Besteuerung insbesondere des Großgrundbesitzes, nicht durchgeführt. Die Rentensteuer und die Tantiemensteuer zeigen am deutlichsten den Charakter der ganzen Vorlage auf. Schon im Motivenbericht hieß es, daß auch nach dem 28. Oktober 1918 bei den verschiedenen staatlichen Emissionen im Interesse der staatlichen Kreditpolitik die Befreiung der Rentensteuer diesen Papieren zugesichert wurde, damit der Staatskredit nicht leide. Hier gab die Finanzverwaltung ganz offen die Übermacht des Bankkapitals über dem Staat und seinem Kredit zu, ein Zustand, der den Staat und die Bevölkerung völlig in die Zinsknechtschaft des Bankkapitals bringen muß. (Posl. Patzel: Diese Abzugsposten haben seinerzeit die Èechen im Wiener Parlament durchgesetzt!) Ja, das war einmal. Ein bedeutendes Zeichen dafür, wie weit dieser Prozeß bereits gediehen ist, kann in der Tatsache erblickt werden, daß es den Großbanken geglückt ist, die Vorzugsstellung, die bisher die Volksgeldanstalten, Sparkassen, besaßen, zu beseitigen. Im § 179 wird der bisherige Unterschied zwischen Sparkassen und Banken im Bezug auf die Rentesteuer beseitigt. Während die Banken bisher 6% zahlten und die Sparkassen 3%, wird der Steuersatz nun gleichmäßig auf 3% herabgesetzt und dadurch den Banken eine große Überlegenheit verschafft. Die Banken werden noch mehr als bisher die Sparanlagen an sich reißen, während sie bestimmt nicht gewill sein werden, die sozialen Funktionen der Sparkassen zu er füllen. Die Sparkassen waren vor dem Kriege die Träger der Bautätigkeit durch die Pflege und Gewährung des Hypothekarkredits, den die Banken in der Regel überhaupt nicht pflegen, weil es ihnen zu wenig Geld einbringt. Gerade durch die schlechte Lösung der Krieganleihefrage und die noch immer nicht erfolgte Sanierung der durch diese in Schwierigkeiten geratenen Sparkassen ist diese wichtige Funktion unserer Sparkassen verhindert oder sehr eingeengt worden. Auch das ist ein Kapitel zur Frage der Bauförderung. Auch die Vermittlung des örtlichen Kreditbedarfes war eine wichtige Aufgabe der Sparkassen, die die alle Einlagenaufsaugenden und in den Zentralen verwendenden Bankinstitute niemals im ähnlichen Umfange erfüllen. Tatsächlich ist es so, daß Sparkassen den Hauptteil ihres Vermögens nicht nur verwalten, sondern auch verwenden, während wir bei den Bankinstituten die Tendenz sehen, Spareinlagen auch aus den kleinsten Orten einzuziehen, sie in die Zentrale zu bringen und dort zu spekulativen Zwecken zu verwenden und zwar in der Regel gegen die Interessen der Einleger selbst und gegen die Interessen der kleinen Sparer.

Die Finanzverwaltung hat durch die Gleichstellung der Sparkassen mit den Banken, indem sie die Rentensteuer auf 3%, also um 50% für die Banken ermäßigt, auf eine große Steuersumme aus den Renten, also aus arbeitslosem Einkommen verzichtet. Die Finanzverwaltung hat sich wiederholt beschwert, daß wir, die Opposition, bei verschiedenen Steuerkategorien die Herabsetzung der Steuersätze forderten. Nun verkehrt sich der Zustand. Wir bieten der Finanzverwaltung die Möglichkeit einer Mehreinnahme: wir beantragen die Erhöhung der Rentensteuer auf den bisherigen Banksatz, d. i. auf 6% Bei der Rentensteuer ist noch ein wichtiger Paragraph, nämlich die Zahl 16 im § 174, zu besprechen. Dort wird die Befreiung der èechoslovakischen Nationalbank von der Rentensteuer ausgesprochen, obzwar diese Bank eine ganz gewöhnliche auf Gewinn berechnete Aktiengesellschaft ist, die vor anderen Gesellschaften nur den Vorzug hat, daß sie ihren Gesellschaftern einen gesetzmäßigen Gewinn von 6 resp. 8% verbürgt. Auch diese Bestimmung ist ebenso wie die Umwandlung des Bankamtes des Finanzministeriums in die sogenannte Nationalbank nur der Beweis für die Sonderstellung des Bankkapitals in unserer Wirtschaft und im Staate.

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