Ètvrtek 5. kvìtna 1927

6. Øeè posl. Windirsche (v iz str. 1091 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Ich erweise darauf, daß in der letzten Zeit in vielen Gemeinden der nordböhmischen Bezirke von kommunistischer Seite aus die Abhaltung von Gemeindewählerversammlungen angeregt wird, die auch tatsächlich unter der Assistenz der übrigen sozialistischen Parteien abgehalten werden. In diesen Versammlungen ist der Hauptgegenstand der Verhandlungen die Steuerreform und die Reform der öffentlichen Verwaltung. Es ist bei der Einstellung der inbetrachtkommenden Parteien selbstverständlich, daß in diesen Versammlungen über jene Parteien viel geschimpft wird, die sich in der gegenwärtigen Zeit an dem Zustandekommen der Steuerreform beteiligt haben. Es ist weiter eine Natürlichkeit, daß im Zusammenhange damit auch besonders scharf die Vertreter der deutschen Regierungsparteien hergenommen werden. In diesen Versammlungen wird hauptsächlich darauf verwiesen, daß der Grundtenor der Steuerreform der Klassenegoismus der bürgerlichen Parteien sein soll und es wird weiters betont, daß das Gepräge der Steuerreform durchaus reaktionär sei. Wenn nun gefragt wird, ob diese Vorwürfe das Richtige treffen, muß mit einem klaren Nein geantwortet werden. Was im Zusammenhange mit der Steuerreform jetzt geschieht, ist zu auch zum Teil eine Korrektur der übereilten früheren Finanzgesetzgebung, aus der vielfach Eigentumsfeindlichkeit sprach. Ich möchte bei dieser Gelegenheit nur erinnern an das Gesetz über die Vermögensabgabe und die Vermögenszuwachsabgabe, und weiter möchte ich hier die Verordnung zitieren, die sich mit der Normierung der Wertzuwachsabgabe von Liegenschaften befaßte.

Die jetzige Steuerreform soll das Fundament legen zur Befreiung von den Lasten, die eine übermäßige Besteuerung in den letzten Jahren verursacht hat. Wenn dieses Beginnen von parteipolitisch gegnerischer Seite als rückschrittlich bezeichnet wird, können die bürgerlichen Parteien diesen Vorwurf gern entgegennehmen. Der vernünftig denkende Teil der Bevölkerung wird anders urteilen und erkennen, daß wir mit dem Zustandekommen der Steuerreform jenes Versprechen eingelöst haben, das wir seinerzeit unserer Wählerschaft vor den Wahlen gaben und das darin gipfelte: Abbau der Steuerlasten!

Meine Partei ist befriedigt, daß sie an der Steuerreform aktiv und mitbestimmend sich beteiligen konnte. Nur so war es möglich, ein Werk zustande zu bringen, das auch der durch finanzielle Lasten niedergedrückten Landwirtschaft wieder frohere Tage eröffnen soll. Gerade diese Mitarbeit läßt aber auch den Wert unserer Beteiligung an der jetzigen Regierungskoalition erkennen. Wäre sie nicht gekommen, die Steuerreform hätte gewiß ein anderes Gesicht erhalten. Dies war auch seinerzeit klar erkennbar, und zwar in jener Zeit, wo sich in den Vorarbeiten für die Steuerreform der übermäßige sozialistische Einfluß auswirkte. Damals unterschied man zwischen dem Existenzminimum aus fundiertem und nichtfundiertem Einkommen, von dem das erstere, das fundierte Einkommen, mit der Einkommensteuer härter getroffen werden sollte. Dieser Unterschied ist nun im Rahmen der jetzigen Steuerreform vollständig beseitigt; diese Beseitigung ist auch nur natürlich. Diese Unterscheidung konnte aber auch nicht aufrecht erhalten werden, besonders nicht im Hinblick auf das fundierte Einkommen aus der Landwirtschaft. Bei dieser Gelegenheit ist es gewiß nicht müßig, die Frage aufzuwerfen, ob es überhaupt ein fundiertes Einkommen gibt, das sicher ist. Auch darauf ist mit einem klaren Nein zu antworten. Wenn ich dabei die Landwirtschaft betrachte, so ist für das aus ihr fließende Einkommen die Grundbedingung die Arbeitsfähigkeit des Bewirtschafters und die wird wiederum fundiert durch die Gesundheit. Es ist nicht müßig, in Zusammenhang damit ein Beispiel anzuführen. Ein junger kräftiger Landwirt, der noch dazu ledig ist, hatte das Unglück, Krüppel zu werden. Trotzdem führt er die Landwirtschaft weiter, braucht aber dazu Hilfskräfte, die bezahlt werden müssen. Die hohe Regie absorbiert sehr bald den Ertrag. Zur Arbeitsregie kommen späterhin noch die Steuern und dadurch ist bedingt die Aufnahme von Hypotheken, die Forderung und Aufbringung von Schuldzinsen, bis die letzte Folge der wirtschaftliche Untergang ist. Was nützt in diesem Fall das fundierte Vermögen, wenn der Landwirt als Bettler von dannen gehen muß, der nichts anderes mehr anzufangen weiß? Das fundierte Einkommen aus der Landwirtschaft ist also ein fiktiver Begriff.

Übrigens darf dabei auch nicht aus dem Auge gelassen werden, wie die Ertragsfähigkeit der Landwirtschaft aussieht. Die Verzinsung des Bodenkapitales ist recht bescheiden und nur solange wirksam, als die Tüchtigkeit und der Arbeitseifer seines Besitzers aus ihm Werte hervorbringen. Die Verzinsung des Bodenwertes ist auch deshalb so gering, weil für den größten Teil der Produkte der Landwirtschaft fest bestimmte Preise bestehen, deren Höhe kein Landwirt zu beeinflußen vermag. Die Börse bestimmt die Getreidepreise, die aber in ihrer Höhe noch lange keine Erzeugerpreise sind, das heißt, jene Preise, die auch wirklich dem Erzeuger gegeben werden.

Mit Rücksicht auf diesen Sachverhalt mußte die Landwirtschaft ein eminentes Interesse an der Gestaltung der Steuerreform haben, das für sie nur darin gipfeln konnte, die Steuerlast zu ermäßigen. Diese Berechtigung ergibt sich aus den Ziffern der öffentlichen Belastung. Ich möchte hier nur ein Beispiel einer Wirtschaft aus dem Bezirk Braunau in Böhmen anführen, wo eine Wirtschaft im Jahre 1914 an öffentlichen Abgaben 864 K leistete. Im Jahre 1922 waren diese öffentlichen Abgaben auf 21.052 Kè angewachsen. Seither sind diese öffentlichen Lasten zwar etwas, jedoch nur unwesentlich geringer geworden. Aus der Anführung dieser Ziffern ergibt sich ein Beweis dafür, daß Übersteuerung vorliegt, und wenn dazu noch die sonstigen Ausgaben gerechnet und diese mit den gesamten Einnahmen verglichen werden, ergibt sich daraus weiter die Unerträglichkeit des Zustandes.

Es ist nicht notwendig, daß ich eine Gegenüberstellung von Preisen gebe, die in der Landwirtschaft für Bedarfsgegenstände im Jahre 1914 und im Jahre 1925 bezahlt werden mußten. Aber immerhin ist es zur Aufklärung jenes Teiles der Öffentlichkeit, dem landwirtschaftliche Dinge fremd sind, wertvoll, auch hier einige Zahlen anzuführen. Im Jahre 1914 konnte eine Mähmaschine für 360 K gekauft werden, heute kostet sie 3.800 Kè, 1914 kostete ein Pflug 50 K, heute 900 Kè, ein Sensenblatt damals 3 K, heute 16 Kè, für Superphosphat wurden per mq im Jahre 1914 8.50 K bezahlt, heute 70 Kè, Thomasmehl kostete 6.10 K, jetzt 60 Kè, Chilesalpeter 26 K, heute 240 Kè, schwefelsaurer Ammoniak 34 K, jetzt 230 Kè, an Wochenlohn wurden im Jahre 1914 einem Knecht 16 K ausbezahlt, in der jetzigen Zeit müssen 180 Kè neben Kosten und den sonstigen Spesen dem Knecht gegeben werden. Ein Tierarztbesuch im Jahre 1914 wurde mit 12 K beglichen, während heute 60 bis 100 Kè gegeben werden müssen. Ein vollständiger Hufbeschlag kostete im Jahre 1914 etwa 4.80 K, heute 72 Kè. Wenn nun diesen Ausgaben gegenübergestellt werden die Einnahmen, so wird für den Weizen, der im Jahre 1914 22 Kronen brachte, heute nach einer völligen Mißernte ein Preis von 230 Kè notiert, allerdings im gegenwärtigen Zeitpunkte, wo die Landwirtschaft schon längst nicht mehr den Weizen verkäuflich zur Verfügung hat. Korn kostete im Jahre 1914 18 K und in der letzten Verkaufsperiode wurde Korn mit 180 bis 200 Kè hergegeben. Hafer galt im Jahre 1914 14 K und bringt jetzt etwa 150 Kè. Ich wiederhole jedoch, daß es sich hier auch nicht um die Herbst- und Winterpreise handelt. Wie wenig nun besonders die Zunahmen aus den Viehverkäufen gestiegen sind, ergibt sich daraus, daß im Jahre 1914 das Kilogramm Lebendgewicht mit 90 Hellern oder mit 1 K verkauft wurde und heute Rinder um 4 Kè hergegeben werden müssen. Diese Gegenüberstellung zeigt also, daß tatsächlich unsere Landwirtschaft unter der Wirkung der Steuerlasten und der sonstigen Ausgaben nicht auf Rosen gebettet ist.

Wenn meine Partei an dem Gesetz über die Steuerreform mitgearbeitet hat, so hatte sie ein Interesse daran, daß auch seine Auswirkung im gewünschten Sinne erfolge. Paragraphenweise ist zwar die Anwendung der Steuerreform festgelegt, doch kommt es auf die Steuerpraxis an, welche dem Gesetze Leben verleiht. Hier kommen nun jene Imponderabilien inbetracht, die nur vom guten Willen der Steueradministrative allein beseelt werden können. Auch in den Köpfen der Steuerorgane sollte daher die Steuerreform reformierend wirken und dazu beitragen, dort die Ansicht zu erwecken und zu vertiefen, daß die Steuerbehörden nicht Bedrücker der Produktion und der Gesamtwirtschaft sein dürfen, sondern daß sie die notwendigen Instrumente sein müssen, deren sich der Staat zur Aufbringung der für seine Existenz unbedingt erforderlichen Einnahmen bedienen muß. Es ist jedoch klar, daß zwische dem Steuerzahler und den Steuerbehörden immer Gegensätze vorhanden sein werden. Diese auszugleichen, ist Sache der Steuerkommissionen.

An der Zusammensetzung der Kommissionen hat nun die Landwirtschaft das größte Interesse. Notwendig ist, daß auch die Landwirtschaft in diesen Kommissionen eine entsprechende Vertretung findet. In dieser Beziehung mußten wir in den vergangenen Jahren die übelsten Erfahrungen machen, u. zw. deshalb, weil in sehr vielen Steuerkommissionen die landwirtschaftlichen Vertreter gefehlt haben. Ich möchte im Zusammenhang damit auf die Zusammensetzung einer Steuerkommission, u. zw. im Steuerbezirke Gablonz verweisen, wo die Landwirtschaft in der Person eines Glaswarenerzeugers und Glaswarenexporteurs ihren Vertreter sehen sollte, und das aus dem Grunde, weil der betreffende neben seinem Geschäfte auch Besitzer einiger Strich Grund gewesen ist, die er von irgend einer Seite bewirtschaften ließ, ohne auf den Ertrag dieser Fläche angewiesen zu sein. Es ist unbedingt zu fordern, daß die Landwirtschaft bei der Zusammensetzung der Steuerkommissionen ihre Vertreter selbst bestimmen muß. Es ist aber auch weiter notwendig, daß dann die Landwirtschaft in den Kommissionen selbst trachten muß, ihren Einfluß zur Geltung zu bringen und dies schon aus dem Grund, weil sonst die Vorteile, die aus der Steuerreform für die Landwirtschaft resultieren, sehr leicht verloren gehen können. Im Zusammenhang damit möchte ich nur auf § 105 der Steuerreform verweisen, in welchem davon gesprochen wird, daß jene Landwirte, bei denen der gesamte Katastralreinertrag 120 Kè nicht übersteigt, von der Zahlung des außerordentlichen Zuschlages von 11/2 % der Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer dann befreit sein sollen, wenn sie keine Einkommensteuer zahlen. Es ist nun sehr leicht möglich, und dafür sprechen die Erfahrungen der letzten Jahre, daß die Steuerbehörde trachten wird, auch die kleineren Landwirte, bei denen selbst der Katastralreinertrag 120 Kronen nicht erreicht, doch in die Einkommensteuer hereinzubringen. Geschieht dies, dann ist natürlich auch die Befreiung von diesen 11/2 % vollständig ausgeschlossen. Diese Angelegenheit ist nun besonders in den Gebirgsbezirken zu berücksichtigen, in denen die Landwirtschaft von untergeordneter Bedeutung ist und hauptsächlich die Einkommensteuer aus anderen Erwerbskreisen, besonders aus der Industrie, fließt. Hier ist es unbedingt notwendig, darüber zu wachen, daß die kleinen Landwirte auch im Sinne der Intentionen des Gesetzgebers nicht nur von der Einkommensteuer befreit bleiben, sondern daß damit auch die Befreiung von der Zahlung dieser aus dem Grundbesitz fließenden 11/2 % für sie erfolgt. Es ist also erforderlich, daß gerade im Zusammenhange damit die Landwirtschaftsvertreter in den Steuerkommissionen unbedingt auf ihrem Platze seien. Es ist auch nötig zu erreichen, daß über landwirtschaftliche Dinge in den Steuerkommissionen nur Vertreter der Landwirtschaft selbst urteilen. Ebensowenig wie die Landwirte über Dinge zu urteilen vermögen, die Industrie, Gewerbe und Handel angehen, und ebenso wenig wie die Landwirte über die Einkommen aus solchen Erwerbszweigen urteilen können, ebenso wenig vermögen natürlich auch Industrielle, Gewerbetreibende und Vertreter des Handels über Dinge der Landwirtschaft zu urteilen. Es ist infolgedessen notwendig, daß man bezüglich der Beurteilung des Einkommens aus der Landwirtschaft in den Steuerkommissionen scharfe Trennungslinien zieht und dahin wirkt, daß in den Kommissionen nicht erst Nicht-Landwirte mit der Beurteilung von landwirtschaftlichen Dingen betraut werden. Die Beurteilung landwirtschaftlicher Angelegenheiten kann aber auch nicht den Beamten übertragen werden, welche die Steueroperate bearbeiten und vorbereiten. Es ist eine bekannte Tatsache, daß leider auch der Beamtenschaft, den Steuerbehörden oft das Verständnis für das Wesen der Landwirtschaft fehlt, was übrigens häufig auch durch das Konsumenteninteresse und mitunter auch durch eine extrem linksgerichtete Einstellung stark beeinflußt wird. Es genügt nicht, die Landwirtschaft nur nach den Preisen zu beurteilen, die für Brot, Milch, Butter, Eier, Kartoffel, Fleisch, Obst u. s. w. in den Städten gezahlt werden müssen.

Vor den Zufälligkeiten in den Steuerkommissionen kann nach meinem Dafürhalten die Landwirtschaft nur dann bewahrt bleiben, wenn auch für die Einkommensteuer aus der Landwirtschaft die Pauschalierungsmöglichkeit, und zwar bezüglich jener Landwirte eingeräumt wird, die davon Gebrauch mach en wollen. Es wäre dieses Entgegenkommen auch aus dem Grunde zu begrüßen, weil schließlich doch der größte Teil und besonders diejenigen Landwirte, die alle Arbeiten im eigenen Betriebe selbst besorgen müssen und die auch eine ungemein schwere Hand führen, wohl kaum dazu kommen, ein Bekenntnis auszuarbeiten. Fehlt das Bekenntnis, dann kann es sehr leicht zur Kontumazierung kommen. Die Steuerbehörden haben auf Grund der Bestimmungen die Möglichkeit, jene Steuerbeträge zur Bemessung und Veranlagung zu bringen, die sie für gut finden. Um nun solchen Möglichkeiten und Zufälligkeiten den Boden abzugraben, ist es erforderlich, daß man auch die Pauschalierungsmöglichkeit auf Grund von Richtlinien für die Landwirtschaft vorsieht, welche Richtlinien dann im Einvernehmen mit Vertretern der Landwirtschaft ausgearbeitet werden müßten. Die Richtlinien hätten dann auch bei der Kontumazierung Anwendung zu finden. Es ist ferner nur ganz natürlich, wenn diese Pauschalsätze nur im Einvernehmen mit bekannten Landwirten bestimmt werden, die durch das Vertrauen ihrer Berufsgenossen dazu berufen wurden, mit den Steuerbehörden zwecks Ausarbeitung der Richtlinien für die Besteuerung in Verbindung zu treten.

In das Gesetz, das der Steuerverwaltung so große Rechte einräumt, hätten in die allgemein en Bestimmungen aber auch die Pflichten aufgenommen werden sollen, welche die Steuerverwaltung der Bevölkerung gegen über zu erfüllen hat. So hätte, der Zeitpunkt der Vorschreibung der Steuern befristet und ferner eine Frist für die Erledigung der Rekurse festgesetzt werden müssen. Wir wissen doch aus Erfahrung, daß heute Tausende und Abertausende von Rekurrenten darauf warten, daß man ihre Steuerrekurse erledigt. Ihr Warten ist vergeblich, und zwar aus dem Grunde, weil für die Steuerbehörden kein zwingender Anlaß vorhanden ist, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die eingebrachten Rekurse zu erledigen. Weiter hätte mit vorgesehen werden müssen die Einschränkung der Willkür der Steuerbehörden gegenüber den Steuerzahlern und ferner die Ersatzpflicht von Schäden, die aus einem nicht sachgemäßen Vorgehen der Steuerbehörden gegen Steuerzahler entstehen. Es geht nicht an, daß die Steuerzahler erst beim Verwaltungsgericht ihr Recht erkämpfen und daß sie dann, wenn sie ihr Recht erstritten haben, zu den gehabten Aufregungen auch noch eine Menge Geld ausgeben müssen. Bei Sachfälligkeit müßte die Kosten der Streitigkeiten die Finanzverwaltung den Steuerzahlern ersetzen.

Was not tut, ist ferner die rasche Arbeit der Steuerbehörden, die nicht nur den Steuerzahlern, sondern auch sich selbst in allen Dingen Fristen stellen müßten. Wichtig wäre aber auch, daß unter der Wirkung der neuen gesetzlichen Bestimmungen keine schablonenmäßige Anwendung erfolgt und eine solche schablonenmäßige Behandlung besonders dann nicht stattzufinden hat, wenn es gegen den Steuerzahler geht. Im Zusammenhang damit könnte ich auf das Vorgehen der Steuerbehörden in Angelegenheit der Steuerexekutionen verweisen. Mir wurde in allerletzter Zeit über einen Fall in Mittellangenau im Steuerbezirk Hohenelbe berichtet. Dort ist eine Landwirtefrau einen Steuerbetrag schuldig geblieben. Die Frau hatte nicht die Möglichkeit, innerhalb der vorgeschriebenen Zeit das Geld aufzubringen und infolgedessen wurde bei ihr eine Kuh gepfändet. Nach einiger Zeit kam dann der Steuerexekutor - die Frau hatte in der Zwischenzeit die Steuer noch immer nicht bezahlen können - die Kuh wurde aus dem Stall fortgeführt und um einen Bagatellbetrag verkauft. Der Wert der Kuh soll 2.400 Kronen betragen haben und der Erlös der Kuh brachte, da sie rasch verkauft wurde, bloß 1000 Kronen. Wer ersetzt nun der Frau den Schaden, wer ersetzt ihr die Differenz, die ihr doch eigentlich gebührt? In Verbindung damit möchte ich aber auch auf eine Nachricht im "Právo Lidu" verweisen, der zufolge der Inhaber eines Schuhwarenlagers, dessen Wert 90.000 Kronen betragen haben soll, gepfändet wurde, weil er mit den Steuerzahlungen im Rückstande war. Bei dem Verkauf des Schuhwarenlagers wurden 9.000 Kronen erzielt und es ist nun merkwürdig, daß als Käufer dieser Schuhe der Steuerexekutor selbst auftrat. Von ihm wurde dazu an den ursprünglichen Besitzer das ganze Schuhwarenlager um den Preis von 15.000 Kronen zurückverkauft. Es ist natürlich, daß ein solches Vorgehen vermieden werden muß, da es doch nur Erbitterung erzeugt.

Im Laufe der Zeit werden ja gewisse Erfahrungen mit der Steuerreform gesammelt werden, sodaß später einmal überhaupt ein anderes übersichtliches System gefunden werden kann, das auch die Reform der indirekten Steuern berücksichtigt. In der bisherigen Debatte wurde seitens verschiedener Redner eine Reform der indirekten Steuern gefordert. Auch wir sind dafür, weil der Abbau der indirekten Steuern die Lebensmöglichkeit der Landwirtschaft erhöht. Im Zusammenhang damit denken wir gleich an die Umsatzsteuer, weil, insoweit die Landwirtschaft die Umsatzsteuer direkt abzuführen hat, aus ihr alljährlich ein Betrag von etwa 120 Millionen Kronen genommen wird. Für diesen Betrag kann sich die Landwirtschaft nach keiner Seite hin regressieren, der Betrag geht rein nur aus den Taschen der Landwirtschaft und stellt infolgedessen eine weitere Art der Einkommensteuer vor.

Hiebei möchte ich aber auch auf eine andere Art der Umsatzsteuer verweisen, die gleichfalls von der Landwirtschaft aufgebracht werden muß, ohne daß sie dafür einen Ersatz hat. Es ist das jener Betrag der Umsatzsteuer, der von ihr in Form des 4%igen Pauschales beim Bezug von Dünger geleistet werden muß. Ich habe hier eine Berechnung aufgestellt, die uns den Kunstdüngerverbrauch in der èechoslovakischen Landwirtschaft im Jahre 1925/1926 wiedergibt. Wenn ich nun diese Zahlen betrachte, muß ich freilich zugleich darauf verweisen, daß dieser Düngerverbrauch nur auf einen kleinen Kreis von Landwirten beschränkt ist, weil trotz der Aufklärung und trotz der Ertragssteigerung durch Anwendung von Kunstdünger in der Landwirtschaft immerhin noch der größte Teil der Landwirte im Staate Kunstdünger nicht benützt. Ich habe errechnet, daß der Verbrauch an Superphosphat, Thomasmehl, Knochenmehl, schwefelsauerem Ammoniak, Chilesalpeter, Kalkstickstoff und Kalidünger im angeführten Zeitraume eine Menge von 52.350 Waggons ausmachte. Ich habe nun für diese Düngermenge die Höhe des Umsatzsteuerpauschales berechnet und gefunden, daß derselbe etwa 171/2 Millionen Kronen betrug. Auch durch diesen hohen. Betrag, der, wie ich noch einmal unterstreichen möchte, nur von einem verhältnismäßig kleinen Verbrauchskreis aufgebracht wurde, wird die Produktion stark belastet. Es ist aber auch nicht zu übersehen, daß diese Düngermenge, die doch mit der Bahn zugeführt wird, gleichfalls noch belastet ist durch einen ganz bedeutend hohen Anteil an Verkehrssteuern. Denn auch diese wer den in die Frachtsätze mit einkalkuliert und müssen von der Landwirtschaft mit aufgebracht werden.

Wenn es zu einer Reform der indirekten Steuern kommt, dann ist es eine natürliche Forderug der Landwirte, daß auch die Befreiung der Notschlachtungen von der Fleischsteuer erfolgt. Wir haben zwar in der letzten Zeit erreichen können, daß bei Notschlachtungen das Fleischumsatzsteuerpauschale beseitigt wird. Wir müssen aber trotzdem weiter darauf drängen, daß die Fleischsteuer von Notschlachtungen ebenfalls aufgehoben wird. Da ich am Worte bin, möchte ich auch dem Problem der Gemeindefinanzen einige Bemerkungen widmen. Wir haben in den Beratungen über die Steuerreform den Antrag auf Erweiterung der Zuschlagspflicht zur Einkommensteuer für die Gemeinden gestellt. Dieser Antrag, der motiviert war, ist nicht durchgegangen, obwohl seine Annahme berechtigt gewesen wäre. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Malypetr.) Denn wir finden, daß in den Gemeinden und in die Angelegenheiten der Gemeinden viele Personen mitsprechen, die in den betreffenden Gemeinden auch nicht einen Heller an Zuschlägen zahlen, obwohl diese Personen oft über derart hohe Einkommen verfügen, die für die Landwirte traumhaft sind. Es ist infolgedessen das bittere Empfinden des Kleinbauern leicht zu verstehen, der beim Besitz eines kleinen Hauses, einiger Strich Grund, einer Kuh und einiger Ziegen zu seinen direkten Steuern auch noch Umlagen zahlen muß, während der andere, mit dem hohen Einkommen, der das Hauptwort führt, davon befreit ist. Wenn der Kleinbauer überdies sehen muß, daß mitunter in der Gemeinde bei dem Verbrauch des von ihm gezahlten Geldes auch eine klassenmäßige Einstellung zutage tritt, dann muß diese Wahrnehmung um so mehr erbittern.

Im Zusammenhang damit möchte ich nun auf einen Fall verweisen, der sich in der Gemeinde Eichicht im Bezirk Reichenberg ereignet hat. Dort hat man in der Schule die unentgeltliche Milchausgabe eingeführt. Das Kind eines Kleinbauern bewarb sich ebenfalls in der letzten Zeit um Berücksichtigung bei der Milchzuteilung, weil die einzige Kuh daheim trocken steht und keine Milch gibt. Der Vater dieses Kindes mußte nun die Erfahrung machen, daß man das Ansuchen des Kindes abwies mit Rücksicht darauf, daß er eine Kuh besitze und über dies so viel Geld aus seiner. Wirtschaft erübrige, daß er die notwendige Milch kaufen könne. Eine derartige Einstellung muß natürlich in dem Empfinden des Landwirtes ein eigenartiges Gefühl hervorrufen, weil von der Seite, die in der betreffenden Gemeinde politisch dominiert und in der Gemeindestube überwiegend vertreten ist, immer wieder die Kooperation von Arbeitern und Bauern propagiert wird und trotzdem von ihr nicht soviel Verständnis aufgebracht wird, daß doch in dringenden Fällen auch dem Kleinbauern gegenüber Verständnis bewiesen werden muß.

Wenn ich schon von der Gemeinde Eichicht spreche, möchte ich noch erwähnen, daß dort unter der Auswirkung der neuen Steuergesetze auch gewisse finanzielle Behinderungen eintreten werden, weil diese Gemeinde, die als eine von vielen Industriearbeitern bewohnte Gemeinde ungemein aufstrebend ist, eine bedeutende Bautätigkeit herrscht. In den letzten Jahren wurde dort ungefähr ein Sechstel der gesamten Katastralfläche verbaut. Die errichteten Häuser sind nun steuerfrei und aus ihrer Vermietung fließen in den nächsten Jahrzehnten weder Staatssteuern, noch Umlagen. Trotzdem mußte die Gemeinde für die neuerrichteten. Häuserviertel neue Straßen anlegen und Kanalisationen ausführen lassen, welchen Ausgaben keine Einnahmen gegenüberstehen. Im Hinblick auf solche Verhältnisse, die gewiß auch an anderen Orten eine Wiederholung finden, darf die Finanzverwaltung, nicht übersehen, daß man den dadurch finanziell notleidend werdenden Gemeinden im richtigen Zeitpunkt zur Seite steht und die Regelung derartiger Angelegenheiten nicht auf unabsehbare Zeit hinaus vertagt oder erst abwartet, bis eine derartige Gemeinde in die ärgste finanzielle Bedrängnis geraten ist.

Im Zusammenhang mit der Steuerreform wird nun auch sehr viel über die Wiedererweckung und Stärkung der Steuermoral gesprochen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit nur den Staatsbehörden zurufen, daß sie selbst diejengen sein mögen, die der Bevölkerung in Bezug auf Moral beispielgebend vorangehen sollen. Wie werden die Herren von der Finanzverwaltung jenen Fall beurteilen, den ich vorbringen will und der im Zusammenhang mit der Vermietung von Räumen an die Postverwaltung steht. Ein Hausbesitzer bemühte sich um die berechtigte Erhöhung des Mietbetrages für seine der Postverwaltung vermieteten Hausbestandteile. Zu ihm kam deshalb vor nicht allzulanger Zeit ein Delegierter der Postdirektion, um mit ihm einen neuen Vertrag abzuschließen. Als der betreffende Hausbesitzer mit Recht geltend machte, daß man entsprechend den geänderten Zeitverhältnissen auch den Mietbetrag erhöhen müsse, proponierte ihm der betreffende Postbeamte oder Delegierte der Postdirektion folgenden Vorschlag: Wir geben Ihnen schriftlich, daß nur die Hälfte des Betrages, der zur Auszahlung gelangt, als Miete geht und die andere Hälfte für Investitionen verrechnet werden kann. Der betreffende Hausbesitzer war nun so klug, nicht auf den Antrag einzugehen, der nichts anderes enthielt, als daß der Delegierte einer Staatsbehörde dem Hausbesitzer vorschlug, die Finanzverwaltung um die wahre Höhe des Mietbetrages zu betrügen. Ich bin gerne bereit, den Namen des betreffenden Ortes auch zu nennen - und zwar privat den anwesenden Herren Vertretern der Finanzverwaltung.

Wenn ich nun zum Schlusse komme, so möchte ich nur anführen, daß wir vom Bunde der Landwirte darauf stolz sind, daß wir an der Steuerreform mitarbeiten konnten. Wir wollen aber auch weiterhin beim Abbau jener Lasten mittätig sein, welche die Ertragsfähigkeit unserer Produktion aufgehoben haben und die gleichzeitig Schuld daran gewesen sind, daß manche unserer Erwerbszweige ihre Konkurrenzfähigkeit vollständig verloren haben. (Potlesk.)

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