Ètvrtek 5. kvìtna 1927

5. Øeè posl. Roschera (viz str. 1075 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wir betrachten die in Verhandlung stehende Gesetzesvorlage über die Steuerreform als ein Geschenk an die kapitalistischen Klassen des Staates. Für die Gehalts- und Lohnempfänger, für die kleinen Landwirte und kleinen Gewerbetreibenden bringt die Steuerreform keine Erleichterung, die Verbrauchssteuern, die auf die Lebenshaltung des kleinen Mannes so schwer drücken, werden nicht herabgesetzt und es tritt keine Entlastung in der Lebenshaltung der Arbeiterschaft ein. Die Steuerreform bringt eine ganze Anzahl von Begünstigungen für die Kapitalisten und schafft für sie Erleichterungen bei der Steuerzahlung. Diese Steuerreform spiegelt das Wesen des kapitalistischen Staates wieder und wenn in der Öffentlichkeit der Versuch gemacht wird, diese Steuerreform als etwas hinzustellen, was im Interesse des èechischen und des deutschen Volkes liegt, erklären wir, daß es eine Täuschung und Irreführung ist, wenn man dies von dieser Steuerreform behauptet. Sie schützt nicht das Interesse des èechischen und des deutschen Volkes, sondern sie will das Interesse der deutschen und èechischen Kapitalisten in diesem Staate schützen. Diese Steuerreform ignoriert die Lebensrechte der Gehalts- und Lohnempfänger, der kleinen Leute im allgemeinen. Wenn diese Steuerreform Gesetz wird, dann wird sie sich als ein reaktionäres Gesetz im allgemeinen auswirken. Man hat ja schon seit langer Zeit die Reformierung des Steuerwesens geplant und wiederholt hat man in der alten allnationalen Koalition über die Gesetzwerdung der Steuerreform beraten. In der allnationalen Koalition aber waren Hemmungen vorhanden. Die sozialistischen Parteien konnten nicht zulassen, daß ein solches Gesetzeswerk auf der einen Seite die Kapitalisten begünstigt, auf der anderen Seite die Arbeiterschaft nicht entlastet, im Gegenteil belastet. Heute sind nun in der Regierungsmehrheit diese Hemmungen beseitigt und die deutsch-èechischbürgerlichen Parteien gehen nun daran, diese Steuerreform im Interesse der kapitalistischen Klassen dieses Staates durchzuführen. Sie sind es, die heute den Staat beherrschen, die Regierungsmaschine in ihr er Hand haben. Und was sie hier tun, ist nicht Volkspolitik sondern Klassenpolitik gegen die Interessen der arbeitenden Menschen insbesondere. Sie können jetzt hemmungslos in Ihrer neu en Mehrheit die Interessen der Besitzenden vertreten und das Gesamtinteresse der arbeitenden Menschen verletzen. Die Ergebnisse der Politik, die die deutsch-èechisch-bürgerliche Mehrheit seit Monaten führt, sind eine ununterbrochene Kette von Gewaltakten gegen das Lebensinteresse der Arbeiter, und es werden noch weitere Gewaltakte diesen folgen, wenn die Pläne verwirklicht werden, die die bürgerlichen Klassen dieses Staates zur Durchführung bringen wollen. Im Staatshaushalt 1927 sind die direkten Steuern mit 2167 Millionen festgesetzt, die Einnahmen aus den indirekten Steuern betragen 7843 Millionen. Es ist also das Verhältnis prozentuell ausgedrückt so, daß die Einnahmen an direkten Steuern 22% betragen, während die indirekten Steuern 78% der Einnahmen ausmachen. Es müssen also mehr als 3/4 aller Steuereinnahmen durch Verbrauchsteuern aufgebracht werden, das heißt, daß bei einer Einwohnerzahl von 14 Millionen auf den Kopf 560 Kronen jährlich an indirekten Steuern entfallen, während an direkten Steuern auf den Kopf nur 154 Kronen kommen. Es muß weiter in Berücksichtigung gezogen werden, daß ungefähr 7% des Einkommens bei den Arbeitern, Angestellten, kleinen Landwirten und Handwerkern an Verbrauchssteuern weggenommen werden. Das bedeutet, wenn ein Arbeiter oder ein Angestellter 12.000 Kronen für seinen Lebenshaushalt ausgibt, er nicht weniger als 840 Kronen an indirekten Steuern zu bezahlen hat. Es ist ein Unterschied, ob es sich um einen Arbeiter oder Angestellten handelt, der 10, 15 oder 20 Tausend Kronen verdient, oder um einen Kapitalisten, der 500.000 Kronen und mehr verdient, der 150.000 Kronen für seinen Lebensunterhalt ausgibt und 10.350 Kronen an Verbrauchssteuern zahlt. Der wird sich in seiner Lebenshaltung keine Einschränkung auferlegen müssen, sie bleibt unberührt. Jedoch bedeutend anders ist es bei den Arbeitern, Angestellten, bei dem kleinen Mann, dem man einen Teil seines Lebensunterhaltes für Steuerleistung wegnimmt. Der Staat hätte alle Ursache, die arbeitenden Menschen als die besten Glieder der Gesellschaft, zu schützen. Denn die Arbeiterschaft ist eigentlich der Lebensbaum für den Staat und der Staat hat die Verpflichtung, den Arbeitern soviel zu lassen und zu geben, daß dieser Lebensbaum nicht zum Verdorren gebracht werde. Wenn wir uns gegen die Belastung der arbeitenden Menschen wenden, so aus dem Grunde, weil die Arbeiterschaft das Recht hat, zu verlangen, daß man auf ihre Bedürfnisse, ihr Leben und ihre Gesundheit sowie ihrer Angehörigen entsprechende Rücksicht nehme. Wir sind keine Verweigerer der Steuern, sondern wir verwahren uns nur dagegen, daß die kleinen Einkommen, die unumgänglich zum Leben notwendig sind, noch außerdem mit drückenden Steuern belastet werden. Denn was der Staat an Steuern einnimmt, ist erarbeitet, geschaffen worden durch die arbeitenden Menschen und nicht jene sind die Steuerzahler, die die Steuern zum Steueramte tragen, sondern jene, die sie erarbeiten, und mehr als 90% der Steuern müssen auf diese Art und Weise erst durch die Arbeiter erarbeitet werden.

Nun möchte ich mich mit der Einkommensteuer selbst und ihrer Begründung im Motivenberichte beschäftigen. Da muß ich sagen, daß eigentlich der Motivenbericht, sowie seine Stellungnahme den Arbeitern und Gehaltempfängern gegenüber in Betracht kommt, sehr viel an Objektivität vermissen läßt. Es gibt Begründungen im Motivenbericht zur Einkommensteuer, die ebensogut in der Kanzlei eines Industriellenverbandes oder einer Gewerbegenossenschaft hergestellt sein könnten. Sie atmen den Geist der Gehässigkeit gegen Arbeiter und Angestellte. Ich werde ja im Laufe meiner Ausführungen noch auf diese Argumentation im Motivenbericht zu sprechen kommen. Der Herr Finanzminister Dr Engliš hat einmal bei einer früheren Gelegenheit erklärt, daß er das Nationaleinkommen im Staate auf ungefähr 60 Milliarden schätzt und das davon nur 10 Milliarden von den Steuerbehörden für die Besteuerung erfaßt werden. Nach Ansicht des Herrn Finanzministers Dr Engliš werden ungefähr 50 Milliarden von der Steuerbehörde für die Besteuerung nicht erfaßt. Wer sind nun jene, die sich der Steuerpflicht entziehen, wer sind jene, die man unter den Begriff der Steuerbetrüger, Steuermogler und der Unkontrollierbaren einreihen kann? Es sind nicht die kleinen Leute, es sind nicht die Arbeiter und Angestellten, sondern es sind die Großkapitalisten, die den Staat durch Steuerhinterziehungen, durch Steuerversteckung unausgesetzt betrügen. Es sind dieselben Leute, die vom Staat hohe Pfründen beziehen durch Zinsenzahlung der Staatsanleihen, es sind dieselben Leute, die vom Staate die Lieferungen bei hoher Bezahlung erhalten, es sind dieselben Leute, die bei der Staatsverwaltung das größte Entgegenkommen finden, es sind dieselben Leute, die den Staat als ihre Domäne für ihre Interessen im allgemeinen betrachten. Der Arbeiter und Angestellte ist nicht in der Lage, sein Einkommen zu verheimlichen, auch der kleine Landwirt und der kleine Gewerbetreibende kann es nicht tun, weil die Steuerbehörde sehr leicht Einsicht hat und feststellen kann, was der Arbeiter und Angestellte verdient. Auf Seite 34 des Motivenberichtes heißt es: die Erfassung des Einkommens und die Kontrolle darüber ist am sichersten bei dem Gehalt- und Lohnempfänger. Der Motivenbericht stellt ausdrücklich fest, daß man bei den Gehalts- und Lohnempfängern am sichersten feststellen kann, was der Arbeiter und Angestellte an Einkommen hat. Es wird weiter gesagt, daß man auch feststellen kann das Einkommen aus den Gebäuden. Und dann kommt die dritte Kategorie, das sind die reichen mächtigen Kapitalisten im Staate und da sagt der Motivenbericht: Das große Kapitaleinkommen, das sich den Nachforschungen der Steuerverwaltung leicht entzieht, da diese fast kein Hilfsmittel hat, die Höhe des Einkommens festzustellen. Im Motivenbericht heißt es dann weiter: Der Begriff des steuerfreien Minimums war niemals identisch mit dem Begriff des Existenzminimums. Deshalb sind von vornherein alle Bestrebungen zurückzuweisen, daß von der Steuer ein solcher Betrag befreit werde, wie er zur Fristung der Lebensexistenz notwendig ist, d. h. also, der große Kapitalist kann sich der Steuerleistung entziehen, während man bei den Arbeitern und Angestellten kein Existenzminimum festsetzen kann, sondern man besteuert auch jene Einkommen, die eigentlich zum Leben unumgänglich notwendig sind. Im Motivenbericht heißt es dann an einer anderen Stelle: Der Arbeiter und Angestellte muß sich anderseits bewußt sein, daß er gegenüber dem Staate, der ihn schützt und seine geistige und körperliche Entwicklung fördert, bestimmte Pflichten hat, er muß zu den Staatskosten beitragen durch Abführung der Einkommensteuer. Ich habe bereits nachgewiesen, daß jedem Arbeiter und Angestellten von seinem Einkommen ungefähr 7% an Verbrauchssteuern abgenommen werden, an unsichtbarer Steuer, die der Arbeiter nicht sieht, die aber doch dem Staate zufließen. Ich habe bereits darauf verwiesen, daß es die Arbeiterschaft des Staates ist, die dem Staat die Lebensmöglichkeit garantiert, daß es ohne arbeitende Bevölkerung kein Leben für den Staat geben würde, und daß auf der anderen Seite der Kapitalismus nur ein Ziel kennt, den Staat und seine Einrichtungen nach Herzenslust für seine Zwecke auszunützen. Wenn man diese Stelle liest, daß der Arbeiter zum Steuerzahlen verpflichtet ist, weil der Staat für ihn sorgt, so kommt das sehr stark jener Argumentation nahe, die die Gegner der Arbeiterschaft oft draußen anwenden, wo sie erklären, der Arbeiter hat in die Gemeinde nichts hineinzureden, weil er keine Steuer entrichtet, und nur jene haben das Recht in den Gemeinden mitzustimmen, die tatsächlich Steuern zahlen. Wir sagen, der Arbeiter als solcher und der Angestellte zahlen im Verhältnis zu ihrem Einkommen vielmehr, ihr Opfer ist viel größer als das der Kapitalisten im allgemeinen.

Im § 2 des Gesetzes hat man die Renten, die Pensionen und Zulagen der Kriegsbeschädigten und Vorfahren für die Steuerbefreiung weggelassen. Im § 3 wird das steuerfreie Einkommen mit 7000 Kronen festgesetzt. Bei 7000 Kronen soll nach den Bestimmungen des § 3 die Einkommensteuerpflicht beginnen. Die Herren, die den Entwurf geschaffen haben, stehen auf dem Standpunkte, daß 7000 Kronen genügend sind und wer mehr als 7000 Kronen verdient, auch wenn er eine Familie zu erhalten hat, ist nach Ansicht dieser Herren verpflichtet, einen Teil dieses geringfügigen Einkommens dem Staate in Form von Steuern abzuführen. 7000 Kronen bedeuten an dem Kaufwert der Friedenskrone gemessen ungefähr ein Einkommen von 700 Kronen. Und im alten Österreich, wo wir gewiß nicht sagen können, daß die Arbeiterschaft allzugroßes Entgegenkommen gefunden hat, im alten Österreich, wo ebenfalls eine bürgerlich kapitalistische Regierung am Ruder war, war man doch so einsichtig, das steuerfreie Existenzminimum auf 1600 Kronen jährlich festzusetzen. Würde man nun diese 1600 Kronen den heutigen Teuerungsverhältnissen anpassen, der Entwertung unseres Geldes, dann kommen wir dazu, daß mindestens 15.000 Kronen als steuerfreies Minimum freibleiben müssen und daß erst bei einem Einkommen über 15.000 Kronen Steuern zu entrichten wären. Hier sehen wir, daß die Besteuerung bis zu 15.000 Kronen ein schwerer Angriff auf die normale Lebenshaltung der Arbeiterschaft und Angestelltenschaft ist. Aber den Herren scheinen anfänglich auch diese 7000 Kronen als Steuergrenze noch zu hoch gewesen zu sein, denn im Motivenbericht auf Seite 37 heißt es: Die durch den Krieg verursachten außergewöhnlichen Verhältnisse, hauptsächlich die Verringerung des Geldwertes und die sich daraus ergebende Herabsetzung des Lebensniveaus bewirkten, daß zu einer weiteren Erhöhung des steuerfreien Minimums auf 4000 Kronen im Jahre 1920 und auf 6000 Kronen im Jahre 1921 geschritten werden mußte. Und der Motivenbericht sagt nun weiter: "Seither haben sich die Teuerungsverhältnisse allerdings anhaltend gebessert und es wäre daher gewiß berechtigt, wenn das steuerfreie Minimum entsprechend herabgesetzt würde." Damit will man eigentlich sagen: "Ihr kleinen Leute, Ihr kleinen Gehaltsempfänger, Ihr Lohnempfänger, seid froh, daß wir nicht eventuell schon bei 4000 Kronen mit der Besteuerung anfangen." Und es sieht so aus, wenn diese kleinen Lohn- und Gehaltsempfänger, die kleinen Gewerbetreibenden noch den Herren Dank schulden sollten dafür, daß man ein Mindesteinkommen von 7000 Kronen zur Grundlage genommen hat. Wenn wir das lesen, drängt sich unwillkürlich der Gedanke auf, daß in dieser Argumentation der Herren keine Spur von sozialem Empfinden zu entdecken ist, daß kein Gefühl für den arbeitenden Mitmenschen vorhanden ist, und es spricht daraus auch eine grenzenlose Unkenntnis der Lebensverhältnisse der arbeitenden Menschen, ja man könnte fast sagen, daß es eine Verhöhnung der Lebensrechte der arbeitenden Klasse in ihrer Notlage ist. Wir fordern deshalb, daß das steuerfreie Existenzminimum mindestens 15.000 Kronen betragen soll und wir fordern weiter, daß die Familienverhältnisse des Steuerträgers eine entsprechende Berücksichtigung finden, nicht wie es in der Vorlage ausgesprochen ist, daß erst bei 4 Familienmitgliedern eine Erhöhung bis 9200 Kronen stattfinden soll, bei 5 Mitgliedern auf 11.000 Kronen und bei 6 Mitgliedern auf 13.000 Kronen. Wir beantragen dazu, daß bei 2 Familienmitgliedern das steuerfreie Minimum auf 18.000 K erhöht werde, bei der Familienmitgliedern auf 22.000, bei 5 Familienmitgliedern auf 26.000 K und bei 7 Familienmitgliedern auf 30.000 K. Zum § 5 beantragen wir, daß bei Zusammenrechnung des Einkommens bestimmte Rücksichten und Erleichterungen platzgreifen bei Besteuerung des Einkommens der Familienangehörigen in der Gesamtheit. Wir stehen weiters auf dem Standpunkt, daß im § 7 das Wort "Erbschaft" gestrichen werde und das in § 15 die Einkommensgrenze auf 40.000 K erhöht werde und ein 20%iger Abzug ermöglicht werde, daß von 40.000 bis 70.000 ein 10%iger Abzug, festgesetzt werde und 70.000 bis 100.000 ein 5%iger Abzug, daß die Versicherungsgebühren von 1000 auf 2000 und von 2000 auf 4000 Kronen erhöht werden und daß kriegsverletzte Militärpersonen die Aufwendungen für Prothesen, für Heilung, Wiederherstellung der Gesundheit vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug bringen können.

Soweit § 30 in Betracht kommt, fordern wir, daß das Existenzminimum, soweit es sich um den Steuerabzug handelt, auf 15.000 K erhöht werde. In der Tabelle des Entwurfes ist vorgesehen, daß der Steuerabzug bei 193 Kronen wöchentlich beginnen soll und daß er bei 453 Kè endet, daß bei monatlichem Einkommen der Steuerabzug bei 837 Kè beginnt und bei 1963 Kronen monatlich endet. Es ist hier ein Einkommen zur Grundlage genommen worden pro Jahr bei den Wochenlohnempfängern von 10.036 Kè und bei den Monatsgehaltempfängern von 10.044 K. Im § 30 kommt eigentlich dieselbe reaktionäre Tendenz zum Ausdruck, die ich bereits zu § 3 und § 18 gegeißelt habe. Auch hier finden die Lebensverhältnisse, finden die Lebensnotwendigkeiten der Arbeiter und Angestellten keine entsprechende Berücksichtigung, wir sehen eine vollständige Ignorierung der primitivsten Lebensgrundlagen für die Arbeiter und Angestellten. Hier will sich eigentlich der Staat für die Steuerhinterziehungen der Reichen und Mächtigen schadlos halten, die Arbeiter und Angestellten sollen restlos zur Steuerleistung herangezogen werden. Es ist der Staat, der eigentlich in den Ärmsten das Ausbeutungsobjekt sucht und Steuereinnahmen aus ihnen herauspressen will. Im Motivenbericht reden die Herren den Unternehmern zu, und sagen: "Entscheidend ist auch, daß es den Arbeitgebern nicht gleichgültig sein kann, ob eine zahlenmäßig so starke Klasse von Steuerpflichtigen die Steuern ordnungsgemäß entrichtet oder nicht, da wenn der Staat über hinreichende Einnahmen verfügt, er die bisherigen Steuern nicht erhöhen und auch keine andern neuen Steuern einführen muß, die letzten Endes wieder vor allem die Arbeitgeber, Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft betreffen." Die Herren sagen also im Motivenbericht: "Du Unternehmer unterzieh Dich nur der Pflicht des Steuerabzuges, führ diese Pflicht gewissenhaft durch, denn wenn Du das tust, werden wir ein Auge zudrücken und weiterhin dulden, daß Du hunderte von Millionen Steuern dem Staate nicht zu zahlen brauchst, und wir werden den Steuerbetrügereien von euerer Seite nicht weiter nachgehen." Die Herren stehen auf dem Standpunkt, daß der letzte Heller aus dem Arbeiter herauszupressen ist. Sie sagen dann weiter: "Auch der Einwand der Gefahr einer Überwälzung der Steuer kann nicht standhalten, da eine solche Überwälzung, mag sie verboten sein oder nicht, stets, unter allen Umständen, möglich ist. Auch hier wird das unumstößliche Gesetz von Angebot und Nachfrage entscheiden. Bei günstiger Konjunktur und Mangel an Arbeiterschaft wird diese es stets leicht zuwege bringen, daß sie die Steuer in Gestalt erhöhter Forderungen auf den Arbeitgeber überwälzt, mag nun die Steuer unmittelbar wieder im Abzugswege entrichtet werden. Und wenn umgekehrt ein großes Arbeitsangebot herrscht, wird es den Arbeitgebern nicht schwer fallen, auf die Lohnhöhe zu seinen Gunsten einzuwirken." Was bedeutet das, was die Herren hier den Unternehmern sagen? Die Unternehmer sollen nur fleißig die Abzüge durchführen, sie sollen recht darauf achten, daß kein Heller Steuer bei den Arbeitern und Angestellten verloren geht. Wenn Ihr zusammensteht, Ihr Unternehmer, werdet Ihr auch Lohnforderungen abwehren können. Die Arbeiter können zahlen, auch wenn sie am Hungertuch nagen, Ihr Unternehmer zieht nur fleißig ab, es wird Euch nichts geschehen, Ihr werdet dadurch nur Euere eigenen heiligsten Interessen wahren. Und auf Seite 52 des Motivenberichtes heißt es: Auf die Forderung der Arbeitskreise nach wesentlicher Erhöhung des steuerfreien Minimums bis 15.000 Kronen konnte die Regierung aus dem Grunde nicht eingehen, weil dann bei sinkender Lohntendenz die Mehrzahl der Arbeiter von der Steuer befreit wäre und die Staatsfinanzen eine empfindliche Einbuße erleiden würden. Ja, glauben denn die Herren wirklich, daß man die Löhne, die heute bestehen, noch abbauen kann? Ist wirklich jemand hier, der glaubt, daß es möglich wäre, eine weitere Verschlechterung in der Lebenshaltung den Arbeitern und Angestellten zuzumuten. Heute, wo eigentlich die Kaufkraft der Löhne nur 70 bis 80% gegenüber der Kaufkraft der Löhne vom Jahre 1914 beträgt. Es ist ausgeschlossen, daß diese Löhne abgebaut werden können, im Gegenteil, die Arbeiterschaft und die Angestelltenschaft haben die Verpflichtung, alle ihre Kräfte aufzubieten, daß die Löhne erhöht werden, weil dieses Lebensniveau, auf dem sich die Arbeiterschaft heute befindet, unzureichend ist, und weil mit diesem Einkommen die Lebenshaltung nicht bestritten werden kann. Wir brauchen auf der anderen Seite die Lohnerhöhungen auch deshalb, damit die Arbeiter und Angestelltenschaft konsumfähig gemacht wird. Wir haben in diesem Staate große Industrien, die ausschließlich auf den Export angewiesen sind, wo aber die Exportmöglichkeiten heute nicht in ausreichendem Maß bestehen. Wenn diese Industrien bestehen sollen, dann muß man jene Menschen, die diese Artikel und Industrieerzeugnisse brauchen, die Möglichkeit bieten, sie auch kaufen zu können. Wir könnten im eigenen Lande den Umsatz um 50% steigern, im eigenen Lande gibt es so viele Menschen, die alles das, was erzeugt wird, so notwendig brauchen, es aber nicht kaufen können, weil die Mittel dazu nicht vorhanden sind. Wir könnten dadurch, was am Export ausfällt, durch Hebung des Inlandsbedarfes wettmachen, wenn die Konsumfähigkeit der Arbeiterschaft gesteigert würde. Wir führen seit Jahren eine Statistik in den Gewerkschaften darüber, was eine vierköpfige Familie zum Leben benötigt, und wir hätten gewünscht, daß die Herren, die den Motivenbericht und die Gesetzesvorlage hingestellt haben, sich zumindest einmal an das statistische Amt gewendet hätten, um festzustellen, was eine Arbeiterfamilie oder eine Angestelltenfamilie zum Leben benötigt. Diese Aufzählung, die ich Ihnen hier kurz vorbringe, ist auf Grund wissenschaftlicher Forschungen berühmter Ärzte zusammengestellt, und da finden wir, daß eine Person bei sieben Tagen in der Woche, wenn sie gesund und kräftig bleiben soll, wenn sie ihre Arbeitsfähigkeit erhalten will, an Nährstoffen zumindest 886 Gramm Eiweiß, 775 Gramm Fett und 2685 Gramm Kohlehydrate als Nahrung benötigt. Das bedeutet bei einer vierköpfigen Familie eine Ausgabe wöchentlich für Lebensmittel, und hier sind nur die wichtigsten Lebensmittel in Betracht gezogen worden, von 243 Kè 97 h. Dazu kommen die Ausgaben für die anderen Bedarfsartikel, die 183 Kè, wöchentlich betragen, so daß eine vierköpfige Familie, um nur leben zu können 427 Kronen wöchentlich braucht, was eine Jahresausgabe von 22.223 Kronen ergibt. Das ist eigentlich nur der lebenswichtigste Bedarf, um den Arbeiter und Angestellten gesund zu erhalten, um ihm das Notwendigste zu geben, was er noch sonst zum Leben benötigt. Deshalb meinen wir, daß sich die Herren nicht täuschen sollen: nicht ein Abbau der Löhne wird kommen in der nächsten Zeit, sondern die Frage ist umgekehrt, die Löhne müssen erhöht werden, damit die Arbeiter und Angestellten zumindest das kaufen können, was für ihr Leben und ihre Gesundheit notwendig ist. Wenn wir deshalb sagen, daß im § 18 und § 30 das steuerfreie Minimum nach den vorgesehenen Abzügen 15.000 Kronen betragen soll, so ist das nur eine gerechte und billige Forderung, die wir stellen, die im Interesse des Staates liegt und auch im Interesse der Volkswirtschaft gelegen ist.

Wir verlangen dann weiter, daß bei Familienangehörigen nach ihrer Zahl eine entsprechende Berücksichtigung platzgreift, daß bei zwei Personen in der Familie die Erhöhung bis zu 18.000, und je nach der Zahl der Familienangehörigen dann 22.000, 26.000 und 30.000 betragen soll. Ich verweise nur auf England. Dort ist z. B. ein Minimum von 21.600 Kronen festgelegt, und bei Verheirateten, die zwei bis drei Kinder haben, beträgt das steuerfreie Minimum 40.000 Kronen. Ich glaube, daß wir nur sehr bescheidene Forderungen gestellt haben. Wir müssen deshalb fordern, daß dieses primitive Recht der Arbeiter auf Leben unangetastet bleibe und daß man ihm von diesem geringem Einkommen nichts nimmt. Wir stehen weiter auf dem Standpunkte, daß, wo den Arbeitern Steuern zu Unrecht abgezogen werden, diese innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf des Steuerjahres den Arbeitern zurückerstattet werden. Bei der Gelegenheit möchte ich darauf verweisen, daß es tausende von Arbeitern gibt, denen man im Jahre 1926 Steuern zu Unrecht abgezogen hat, aber diese Steuer noch nicht zurückgezahlt hat. Man hat die Arbeiter vertröstet und ihnen gesagt, im März werde diese Zurückzahlung erfolgen, bis heute ist sie noch nicht erfolgt.

Bei § 38 beantragen wir, daß die Unternehmer verpflichtet werden, den Steuerabzug allwöchentlich bis zum 15. des darauffolgenden Monates der Staatskasse abzuführen, nicht wie es bis jetzt war. Es gibt noch viele Unternehmer, die die Steuer bis heute den Steuerämter nicht abgeführt haben, die aber das ganze Jahr die Steuer abgezogen haben. Wir fordern dann weiter, daß den Arbeitern eine Bestätigung über ihre Bruttobezüge zumindest am Schlusse des Jahres oder wenn der Arbeiter seinen Arbeitsplatz verläßt, ausgefolgt werde. Die Lohndütel und Lohnsackel sind keine verläßliche Bestätigung.

Wir beantragen weiter im § 42, daß Streitigkeiten über Steuerabzüge beim Gewerbegericht oder bei zu schaffenden Arbeitsgerichten oder wenn diese nicht bestehenden, bei den zuständigen Bezirksgerichten ausgetragen werden.

Das sind so einige der wichtigsten Forderungen und Anträge, die wir zum Kapitel Einkommensteuer zu stellen haben. Wir fordern weiters, daß die Tantiemensteuer in keiner Weise herabgesetzt wird. Denn die Tantiemen sind ein arbeitsloses Einkommen und dieses soll entsprechend besteuert werden. Wenn schon Erleichterungen gewährt werden, dann sollen diese Erleichterungen den kleinen Spareinlagern zugute kommen, denen man heute die Rentensteuer in Abzug bringt und bei denen wir wünschen, daß sie vom Abzug der Rentensteuer befreit werden.

Wir lehnen im allgemeinen diese Gesetzesvorlage in der gegenwärtigen Fassung ab, denn es ist ein Gesetzentwurf, der im Interesse der kapitalistischen Klassen dieses Staates gemacht wurde und der die besitzenden Klassen dieses Staates schützt. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß das Arbeitseinkommen entsprechend zu entlasten ist, daß die Verbrauchssteuern herabgesetzt werden, weil diese Verbrauchssteuern, die eine so große Belastung für die arbeitende Bevölkerung bedeuten, dazu beitragen, die Lebensexistenz der Arbeiterschaft weiter zu verschlechtern. Wir fordern weiter und unser Ziel ist, daß das System der Steuern von grund auf geändert wird, daß der Massenverbrauch entlastet wird und daß die Besitzenden mehr belastet werden als bisher durch eine erhöhte Einkommen-Vermögens-, Erbschafts- und Luxussteuer. Heute sind die Produktionsmittel in den Händen einiger Weniger vereinigt, die das Privileg haben, das zu ihrem Vorteil auszunützen, die das Privileg haben, möglichst viel Gewinn daraus zu ziehen, während die großen Massen der arbeitenden Menschen in elenden Verhältnissen ihr Leben verbringen. Unser Ziel ist, das Steuerwesen von grundaus zu ändern, daß die Produktionsmittel aus der einen Hand in die Hände der Gesamtheit übergehen, daß die Quellen des Reichtums in die Hände der Allgemeinheit überführt werden. Dann wird sich die Gesellschaft als solche selbst erhalten können, das kapitalistische Steuersystem wird fallen und aus der gemeinsamen Arbeit aller wird dem Staate und der Gemeinde den öffentlichen Einrichtungen das zugeführt werden zur Befriedigung des Lebensbedarfes, was sie zum Leben tatsächlich benötigen. (Potlesk nìm. soc. dem. poslancù.)


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