Pátek 1. èervence 1927

Wenn wir uns schließlich mit einigen Worten mit den Bestimmungen über das Verwaltungsstrafverfahren befassen, so geschieht dies, um das Bild abzurunden. Die deutschen bürgerlichen Parteien pflegen zu behaupten, daß diese Bestimmungen weiter keine Gefahr gegenüber der Bevölkerung der nationalen Minderheiten und überhaupt gegen die arbeitende Bevölkerung der èechoslovakischen Republik in sich bergen. Rufen wir uns nochmals den Wortlaut der wichtigsten Bestimmungen des Prügelpatentes in Erinnerung. Da heißt es u. a.: "Das Ministerium des Innern und die ihm unterstellten Behörden sind verpflichtet, insoweit dies nicht anderen Behörden oder Organen auferlegt ist oder auferlegt werden wird, über die öffentliche Ordnung, Ruhe, Sicherheit und öffentliche Sittlichkeit zu wachen und in dieser Richtung alle Gefahrenmöglichkeiten abzuwenden und eingetretene Störungen zu beseitigen." Im Art. 3, Abs. 1 heißt es: "Für die im Artikel 2 angeführten Zwecke können die politischen Behörden in ihrem Amtssprengel wie im öffentlichen Interesse notwendigen Weisungen und Verbote mit Genehmigung der Behörden, dringende und unaufschiebbare Fälle ausgenommen, erlassen und können auf die Nichtbeachtung solcher Weisungen und Verbote Geldstrafen von 10 bis 5000 Kè und Freiheitsstrafen von 12 Stunden bis zu 14 Tagen festsetzen." Das heißt "in dringenden und unaufschiebbaren Fällen" sind die Bezirkshauptleute keineswegs gebunden an die Bestimmung, daß sie sich an die vorrgesetzte Behörde zu wenden haben, und welches werden die Fälle sein, vor denen die Bezirkshauptleute nicht behaupten werden, daß es dringende und unaufschiebbare Fälle sind? D. h. alle Fälle, werden dringlich und unaufschiebbar sein, die sich auf die Art und Weise beziehen, wie die Arbeiterklasse es versuchen wird, sich gegen ihre Ausbeuter zur Wehr zu setzen. Alle diese Fälle werden zu den dringenden und unaufschiebbaren Fällen gehören, so daß diese Bestimmung durchaus geeignet ist, die Arbeiterklasse und ihre Vertrauenspersonen, ihre Funktionäre der Willkür einiger 100 Bezirkshauptleute auszusetzen. Hören wir uns folgende Bestimmung an: "Die im Abs. 1 angeführten Strafen können die politischen Behörden unbeschadet der gerichtlichen Verfolgung auch für ungebührliches Handeln und Verhalten jeder Art an öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Orten auferlegen, wodurch die öffentliche Ordnung, Ruhe, Sicherheit, die guten Sitten oder der Anstand verletzt oder öffentliches Ärgernis erregt wird." Im Art. 4, Abs. 2 heißt eš: "Die Bezirksbehörden sind berufen, die Würde der im Absatz 1 erwähnten Organe zu schützen und können zu diesem Behufe, falls es sich nicht um eine durch die Gerichte zu verfolgende strafbare Handlung handelt, mit Geld von 10 bis 2000 Kè oder Freiheitsstrafe von 12 Stunden bis 5 Tagen jeden bestrafen, der in schriftlichen Eingaben an diese Organe sich einer beleidigenden Schreibweise bedient oder ungeachtet vorausgegangener Ermahnungen sich gegen ein öffentliches Organ bei der Ausübung seiner Amtstätigkeit bewußt grob benimmt oder sich weigert, ihm zu gehorchen." Wenn also z. B. irgendein Arbeiter oder sein Vertrauensmann es für notwendig hält, in irgendeiner Hinsicht den histerischen Launen irgendeines Bezirkshauptmannes oder eines anderen Beamten nicht sofort Folge zu leisten, wenn also der "Untertan" seiner vorgesetzten Behörde nicht Folge leistet, so kann er mit Arrest bis zu 5 Tagen bestraft werden. Ein bürgerlicher, bedeutender Jurist, der weder mit der sozialistischen noch mit der kommunistischen Partei etwas zu tun hat, schätzt diese Bestimmungen des Gesetzes wie folgt ein: "Man stelle sich nur vor, was es bedeutet, wenn die politischen und Polizeibehörden wirklich ermächtigt würden, wo immer es ihnen beliebt, bei Geld- oder Freiheitsstrafe zu gebieten oder zu verbieten, wenn es nur ihrer Meinung na ch im öffentlichen Interesse gelegen ist. Wie nahe liegt es da, das öffentliche Interesse zu verwechseln mit den Wünschen der Regierung oder Behörden." So schätzt Herr Professor Rauchberg den Wert dieser Bestimmungen ein. Also alles, was nicht nach der Meinung der Bezirkshauptleute im öffentlichen Interesse liegt, das kann von diesen Behörden verfolgt werden. Nehmen wir z. B. an, daß die Arbeiter in der Fabrik des Herrn Dr Kramáø meinen, daß sie Grund hätten, mit den dort herrschenden Verhältnissen nicht zufrieden zu sein und daß sie aus diesem Grunde einen Streik organisieren, dann wird der Bezirkshauptmann jenes Gebietes finden, daß von den Arbeitern etwas gegen das öffentliche Interesse unternommen wird und die Folge ist, daß mit Berufung auf diese Bestimmung die Bezirkshauptleute auf das schärfste gegen die Arbeiterklasse in dem Augenblicke vorgehen können, in welchem diese Arbeiter um die Sicherung ihrer primitivsten staatsbürgerlichen Rechte und materiellen Forderungen kämpfen. Es ist ganz klar, daß die Verwaltungsreform, alles in allem genommen, nichts anderes bedeutet, als daß sich die Regierung vermittels ihrer Organe diejenigen Sicherheiten schafft, diejenigen Waffen schmiedet, die sie braucht, um in umfassender Weise und methodisch die Arbeiterbewegung der èechoslovakischen Republik verfolgen und bekämpfen zu können. Die Verwaltungsreform wird in einem Augenblick Gesetz werden, in welchem sich die Kapitalisten aller Staaten zusammenschließen, zunächst und hauptsächlich zu dem Zweck, um den großen Feldzug gegen die Macht des internationalen Proletariats, um den großen Feldzug gegen die Sowjetunion vorzubereiten und durchzuführen. Die Verwaltungsreform wird in einem Moment Gesetz, in welchem die Kapitalisten aller Nationen dieses Landes wie jedes kapitalistischen Staates ein großes Interesse daran haben, alle Machtmittel, im Kampfe gegen die Arbeiterklasse zu konzentrieren.

Was jetzt in der Èechoslovakei geschieht, bedeutet nichts anderes als daß die Regierung dazu übergeht, auf der ganzen Linie einen allgemeinen Angriff, einen allgemeinen Kampf gegen die Gesamtheit der Arbeiterklasse dieses Staates zu organisieren und durchzuführen. Was folgt daraus? Daß die Wortführer der Opposition, die Wortführer aller Arbeiterparteien die Aufgabe hätten, alles zu tun, was von ihnen aus getan werden kann, um den Widerstand der breiten Massen der Arbeitenden gegen die reaktionäre Gesetzgebung der èechoslovakischen Regierung so außerordentlich zu entfalten, daß an diesem Widerstand alle Versuche der èechoslovakischen Bourgeoisie, die Arbeiterklasse entgültig niederzuwerfen, scheitern müssen. Wenn wir unsere Aufgabe von diesem Standpunkt aus betrachten, dann ist es, glaube ich, völlig verständlich, wenn wir sagen, zu diesem Ziele führt nicht die große Front der Opposition auf parlamentarischem Boden. Die Herren von der Regierung, die Führer der deutschen Koalitionsparteien, die Herren Dr Kramáø und Švehla haben nicht den allergeringsten Respekt vor dem Auftreten einer Opposition auf parlamentarischem Boden, die eine Minderheit darstellt. So lange die Regierung in diesem Hause über eine sichere Mehrheit verfügt - und über die verfügt sie infolge der Unterstützung durch die deutsch-bürgerlichen Parteien kann sie über die parlamentarische Opposition einfach zur Tagesordnung übergehen und sich über sie lustig machen. Die Einheitsfront der Opposition auf parlamentarischem Gebiet hätte nur einen Sinn und einen außerordentlichen Wert, wenn sie ergänzt würde durch die praktische Einheitsfront aller Arbeitenden außerhalb dieses Parlaments, d. h. also, die èechoslovakische Regierung hat keinen Respekt vor der parlamentarischen Opposition, keinen Respekt vor unseren Reden, vor unseren Resolutionen usw., die èechoslovakische Regierung hat, wie jede Bourgeoisie, ausschließlich Respekt vor der Faust der Arbeiterklasse. Und deshalb handelt es sich darum, eine solche Politik zu machen, daß unter der Führung aller Arbeiterparteien die breiten Massen der arbeitenden Bevölkerung in der Èechoslovakei aufstehen, auf die Straße gehen und durch einen Massenaufmarsch der Regierung zeigen, daß diese Massen entschlossen sind, einen außerordentlich scharfen und umfassenden Kampf gegen die reaktionäre Politik der Bourgeoisie zu führen.

Wir müssen uns in diesem Zusammenhang gestatten, einige ernste Worte zu sagen über die Verantwortlichkeit bezüglich dieser Art der Organisierung des oppositionellen Widerstandes. Wir sagen ganz offen, wenn sich z. B. die èechische nationalsozialistische Partei und die èechische sozialdemokratische Partei darauf beschränken, eine Einheitsfront auf parlamentarischem Boden zu organisieren und nichts tun, um für einen gemeinsamen Kampf aller Proletarier in der Èechoslovakei zu sorgen, wenn das so ist, dann muß man die ganze oppositionelle Tätigkeit dieser Parteien einfach auf eine parlamentarische Oppositionskomödie reduzieren. Es ist ja überhaupt schwer zu glauben, daß diese beiden Parteien es ernst meinen mit ihrem Kampf gegen die èechoslovakische Koalitionsregierung und gegen die reaktionäre Gesetzgebung dieser Regierung. Denn genau genommen geschieht ja heute nicht anderes, als daß die Regierung logischer Weise die Politik fortsetzt, die die èechischen Nationalsozialisten und èechischen Sozialdemokraten gemeinsam mit den bürgerlichen Parteien in der allnationalen Koalitionsregierung begonnen haben wie z. B. in der Frage des Ernennungsrechtes. Ist diese Frage nicht schon gelöst im Gaugesetz? Natürlich ist sie dort gelöst. Die Frage ist praktisch gelöst, indem das Recht der Ernennung, soweit es sich um Körperschaften in der Slovakei handelt, schon durchgeführt ist, d. i. also, daß das, was heute die Regierung nicht nur für die Slovakei, sondern für das Gebiet der ganzen Republik bestimmt, schon früher die allnationale Koalitionsregierung durchgeführt und beschlossen hat, ohne den Widerspruch beider sozialistischen Parteien. Oder nehmen wir das Schutzgesetz. Sind am Ende beide sozialistischen Parteien unschuldig an dem Zustandekommen dieses Gesetzes; ist es nicht ein ähnliches infames, gegen die Arbeiterklasse gerichtetes Ausnahmsgesetz wie die Verwaltungsreform? Ist es nicht das Gesetz, das die Bourgeoisie brauchte zum entschlossenen Kampf gegen die breiten Massen der Arbeiter und nicht zuletzt gegen die breiten Massen der èechischen Arbeiter, die von den èechischen sozialistischen Parteien geführt werden? Gau- und Schutzgesetz beweisen gleicher Weise, daß die beiden sozialistischen Parteien bis zu dem Augenblick, bis zu dem sie in der Koalition bleiben konnten, bereit und entschlossen waren, im Grunde genommen dieselbe Politik zu machen, die heute der Herr Dr Kramáø nicht mit den Wortführern der èechschen sozialistischen Parteien, sondern mit den Wortführern der deutschen aktivistischen Parteien macht. Wenn aber die Führer dieser Parteien dem Proletariat beweisen wollen, wenn sie schon nicht uns beweisen wollen, daß es ihnen ernst mit ihrem Kampf gegen die Regierung und gegen deren reaktionäre Politik ist, dann haben sie dazu eine ganze Menge von Möglichkeiten. Wenn z. B. Dr Kramáø dem Dr Meissner Komplimente macht und umgekehrt, so schaut das nicht gerade so aus, als ob es sich um grundsätzliche Differenzen handeln würde. Übrigens ist Herr Dr Kramáø gegenüber Herrn Dr Meissner im Recht, wenn er ihm sagt, daß das, was heute geschieht, weiter nichts ist, als die Politik, die Dr Meissner seinerzeit nicht nur mitgemacht, sondern dabei eine außerordentlich wichtige Rolle gespielt hat. Wenn wir diese Probleme offen und ernstlich, wie es notwendig ist, behandeln wollen, so müssen wir sagen, daß die ganze politische Vergangenheit der beiden sozialistischen Parteien uns berechtigt, bezüglich ihrer Opposition gegen die Regierung außerordentlich mißtrauisch zu sein und wir sagen daher ganz ausdrücklich, insofern diese beiden Parteien nicht dazu zu haben sind, eine ernste, wirkliche, proletarische Einheitsfront außerhalb dieses Hauses mit aufzubauen, eine Einheitsfront nicht im Interesse irgendwelcher Deklarationen oder Resolutionen, sondern eine Einheitsfront, im Dienste eines ernsten, breit angelegten Klassenkampfes der arbeitenden Massen, insoferne sie uns nicht zeigen, daß sie in diesem Sinne eine Einheitsfront machen wollen, insoferne nehmen wir ihre Opposition nicht ernst, insoferne müssen sie uns gestatten, der Vermutung Ausdruck zu geben, daß diese Parteien eben nur in einer Zeit, in der es keineswegs populär ist, mitzuregieren, sich der Regierungskoalition nicht anschließen. Die Vermutung liegt aber nahe, daß sich die Führer dieser sozialistischen Parteien regierungsfähig erhalten wollen. Das ist schon zu erkennen an der ganzen Art der sogenannten loyalen Opposition. Was ist das für eine Art Opposition, die sich darauf beschränken will, Dr Kramáø nachzuweisen, daß er juristisch in diesem oder jenem Fall im Unrecht ist. Es handelt sich nicht um juristische Fragen, sondern um Machtfragen, d. h. dieses Gesetz rollt die Frage des Kampfes um die politische Macht in der Èechoslovakischen Republik auf. Die Bourgeoisie schafft sich dieses Gesetz, das ihr eine außerordentlich scharfe Waffe im Klassenkampf gegen die breiten Massen der Arbeitenden abgibt. Also nicht um juristische Düfteleien handelt es sich, sondern Dr. Kramáø sagt: "Da wir die Mehrheit haben, schaffen wir uns ein Gesetz, das wir zum rücksichtslosen Kampf gegen die Arbeiterklasse ausnützen können." Darauf gäbe es unseres Erachtens von Seite sämtlicher sozialistischer Parteien nur eine Antwort, nämlich die: Wir werden nunmehr tun, was wir können, um mit Hilfe und durch die Kraft der breiten Massen der Arbeitenden zu verhindern, daß die Absichten der èechoslovakischen Regierung verwirklicht werden können. Kann man das am Ende verhindern, auf Grund einer juristischen Auseinandersetzung? Sicher kann man das nicht: Das kann man, wenn man mit den Wortführern aller sozialistischen Parteien gemeinsam und ganz bewußt den Widerstand der arbeitenden Massen aller Nationen dieses Staates organisiert, und zwar so, daß die Regierung begreift, daß, da der Bogen überspannt worden ist, das Proletariat auch entschlossen ist, die letzten Konsequenzen zu ziehen. Da aber die sozialistischen Parteien eine solche Politik nicht machen, so behaupten wir einfach, daß unseres Erachtens die èechischen Sozialdemokraten und die èechischen Nationalsozialisten kein anderes ernsteres Ziel haben als jenes, das eben in der Möglichkeit besteht, wieder einmal in die Laube gehen und wieder einmal in der Koalitionsregierung Platz nehmen zu können. Diese Haltung würde bedeuten, daß es die sozialistischen Parteien in der wichtigsten und ernstesten Zeit den deutschen Aktivisten überlassen haben, die reaktionärsten Gesetze unter Dach und Fach zu bringen. Sobald dies geschehen ist, ist der Weg offen, die sozialistischen Parteien können wieder in die Koalitionsregierung zurückkehren und dann wird sich noch leichter regieren lassen als bisher, wo man nur das lumpige Schutzgesetz gegen die Arbeiter anwenden konnte. Jetzt kann man gegen die Arbeiter auch noch die Verwaltungsreform anwenden und da läßt sich leichter regieren als man bis jetzt in der Èechoslovakei gegen die Arbeiterklasse regiert hat. (Výkøiky posl. Pika.) Also wenn es den sozialistischen Parteien mit ihrer Opposition ernst ist, dann bitte, verlaßt mit uns gemeinsam den Boden der parlamentarischen Opposition und organisiert mit uns in den Straßen sämtlicher Städte der Republik den entschlossenen Klassenkampf gegen die èechische Bourgeoisie und gegen jede ihrer Regierungen, ganz egal, ob es sich um die Švehla-Regierung oder um eine andere bürgerliche Koalitionsregierung handelt. Nun, daß man die Opposition der èechischen nationalsozialistischen Partei am allerwenigsten ernst nehmen kann, darüber ist wohl weiter kein Wort zu verlieren. Es ist wirklich ein bischen komisch zu verlangen, daß diese Opposition ernst genommen werden soll, die Opposition einer Partei, deren wichtigster Führer Außenminister dieser Regierung ist, die dieses schändliche reaktionäre Gesetz gegen die Arbeiterklasse vorbereitet und durchführt.

Das, was wir von der èechischen nationalsozialistischen und sozialdemokratischen Partei sagen, gilt nicht weniger von den deutsch-bürgerlichen Oppositionsparteien. Da wir über die Frage sprechen, wie man es anstellen müßte, um die reaktionäre Politik dieser Regierung erfolgreich zu bekämpfen, können wir natürlich nicht an der anderen Frage vorbeireden, wie hoch die Oppositionsparteien neben der kommunistischen Partei überhaupt einzuschätzen sind. Den Deutschnationalen und Nationalsozialisten sagen wir mit der gleichen Offenheit, mit der wir mit den sozialpolitischen Parteien gesprochen haben, daß wir ihre ganze Opposition nicht den Bruchteil einer einzigen Sekunde lang ernst genommen haben und auch nicht ernst nehmen. Durch welche Taten aus der Vergangenheit sind diese beiden Parteien legitimiert, in der Frage des nationalen Kampfes eine führende Rolle zu spielen? Sind es nicht die Parteien, die während des Krieges und knapp vor seinem Zusammenbruch für die sogenannten deutschen "Belange" eingetreten sind; sind es nicht im Grunde genommen die Parteien, die im alten Österreich genau dieselbe niederträchtige chauvinistische Politik gemacht haben, die ihnen heute die èechischen Chauvinisten in der Republik nur nachmachen? Wir sind nicht in der Lage, die Opposition der deutschnationalen und der nationalsozialistischen Partei irgendwie als politisches Gewicht zu nehmen. Wir sind der Ansicht, daß der Kampf, der gegen die Politik der èechoslovakischen Regierung geführt werden muß, ausschließlich von den breiten Massen der Arbeiterschaft, von dem klassenbewußten Proletariat der Èechoslovakischen Republik geführt wird. Es handelt sich um nichts weiter als um eine geschickte Rollenverteilung. Wenn wir das Problem klassenmäßig untersuchen, so ist das einfach so: Die beiden èechischen sozialistischen Parteien verhüten durch ihre loyale Opposition den Abstrom Zehntausender èechischer Proletarier in das Lager der kommunistischen Partei und durch die Haltung der beiden deutsch-bürgerlichen Parteien wird auch das Abströmen eines großen Teiles der deutschen kleinbürgerlichen Schichten und eines Teiles der deutschen Arbeiter in das Lager der kommunistischen Partei verhütet. Objektiv unterstützen Sie ja die Politik der èechoslovakischen Regierung. (Výkøiky posl. dr Schollicha.) Es unterliegt keinem Zweifel, daß, so lange es sich um die Opposition solcher Parteien handelt, die die Einheitsfront nur innerhalb dieses Hauses und nicht auf der Grundlage des proletarischen Klassenkampfes wollen, diese Kräfte auch nicht zu zählen sind.

Wir geben uns keiner Täuschung hin, wir wissen schon, daß im Grunde genommen das klassenbewußte Proletariat so ziemlich allein stehen wird, und auf sich allein in seinem Kampfe gegen die reaktionäre Politik der èechoslovakischen Regierung angewiesen ist. Wenn wir uns z. B. die Haltung des sogenannten liberalen Teiles des deutschen Bürgertums betrachten, dann erkennen wir sofort, daß keine Schichte der arbeitenden Klasse hoffen darf, daß die Kraft des Widerstandes anderswoher als aus dem Lager des Proletariats, aus dem Lager der arbeitenden Massen kommen kann. Vor einigen Monaten haben die beiden sozusagen führenden Blätter des deutschen Bürgertums, die "Bohemia" und das "Prager Tagblatt" einige scharfe Töne angeschlagen. Sie haben es getan, als ob sie einen ersten Kampf gegen die Regierung in der Frage der Verwaltungsreform organisieren oder führen werden. Wo halten wir heute? Vor einigen Tagen schrieb das "Prager Tagblatt" unter anderem folgendes: "Die Parteikoalition, wie wir sie heute in der Èechoslovakei, in Deutschland, Frankreich und in anderen Ländern haben, muß nicht unbedingt von langer Dauer sein. Ihre ganze Stärke schöpft sie einerseits aus der Kommunistenfurcht der Besitzenden, andererseits aus dem Zelotismus der kommunistischen Führer, die dem Moskauer Gebot gehorchen, kein Kompromiß mit den Sozialisten oder gar mit den Bürgerlichen schließen dürfen." Ausgehend von dem sog. ernsten Kampf gegen die Verwaltungsreform endet das "Prager Tagblatt" bei den aus dem Material der antibolschewistischen Liga geschöpften Verläumdungen im Kampf gegen die kommunistische Partei und im Kampf gegen das klassenbewußte Proletariat der Èechoslovakischen Republik. Wir dürfen uns keiner Täuschung hingeben: das Proletariat kann sich nur auf sich selbst verlassen. Und daher ist es klar, daß die kommunistische Partei bei dieser Gelegenheit offen zum Ausdruck bringt, daß für uns die Opposition auf parlamentarischem Boden eine Nebensache ist, daß sie keinen reellen Wert in sich birgt, daß diese Opposition uns nur die Möglichkeit gibt, von einer Tribüne zu sprechen, von der wir gehört werden können, aber daß ein erfolgreicher Widerstand der breiten Massen der Arbeitenden nur möglich ist auf der Grundlage des organisierten Klassenkampfes auf dem Gebiete der Èechoslovakischen Republik. Die kommunistische Partei gibt ihrer Überzeugung Ausdruck, daß es ihr gelingen wird und gelingen muß, den Widerstand der breiten Massen außerhalb des Parlaments kraftvoll zu organisieren und dazu laden wir alle ehrlichen Vertrauenspersonen und die Führer sämtlicher Arbeiterparteien ein. Wir sagen der Arbeiterschaft vor allem, sie solle sich dort, wo sich diese Führer nur auf die parlamentarische Opposition beschränken, auf diese ihre Führer nicht verlassen, sie sollte dafür sorgen, daß die proletarische Einheitsfront auf dem Boden des Klassenkampfes zustande komme, entweder mit ihren Führern, oder gegen diese Führer, oder auch ohne diese Führer. Die Hauptsache ist, daß die breiten Massen der Arbeitenden erkennen, daß nur in der Aufrichtung der proletarischen Einheitsfront die Gewähr liegt für den erfolgreichen Kampf gegen die èechoslovakische Regierung und ihre erzreaktionäre Politik. Wir sind der Ansicht, daß es den breiten Massen der Arbeitenden in der Èechoslovakei gelingen wird und gelingen muß, diesen Kampf umfassend zu organisieren; wir sind überzeugt, daß es der kommunistischen Partei vor allem gelingen wird und gelingen muß, diesen Widerstand so außerordentlich stark zu gestalten, daß die arbeitenden Massen in der Èechoslovakei es zustande bringen werden, diese Regierung der Konterrevolution zu stürzen und die Bedingungen zu schaffen für die Errichtung der Arbeiter- und Bauernregierung. (Potlesk komunistických poslancù.)


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