Pátek 1. èervence 1927

8. Øeè posl. Neuratha (viz str. 2207 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren, wir sind heute Zeugen einer beispiellos erbärmlichen parlamentarischen Komödie, wie sie von den deutschen Regierungsparteien, inbesondere aber von der deutschen Agrarpartei aufgeführt wird. In dem Augenblick, in welchem sich die Mehrheit dieses Parlamentes anschickt, das infamste Gesetz zustande zu bringen, das jemals gegen die Arbeiterschaft dieses Staates beschlossen worden ist, sozusagen in der Schicksalsstande des èechoslovakischen Proletariats wissen die deutschen Regierungsparteien überhaupt kein Wort vorzubringen, wissen sie keine Erklärung für ihre Haltung zu finden, in dem Augenblick, in welchem sich die Regierung zu einem der stärksten Schläge gegen die Arbeiterklasse aufrafft, in diesem Moment weist keine der deutschen Parteien irgend etwas zu dem Gegenstand, der auf der Tagesordnung steht, zu sagen. Wir sahen heute Nachmittag einige Gestalten aus dem Lager der deutschen Agrarpartei hier herumschwanken, gleichsam als das personifizierte schlechte Gewissen, sich bald in die Rednerliste eintragen lassend, bald wieder streichen lassend, auf den Moment hoffend und harrend, der es ihnen erlaubt, sozusagen von hinten herum und unbemerkt irgend eine schäbige Erklärung vorzutragen, die ihnen der Herr Dr Kramáø aufschreibt. Unter den deutschen Regierungsparteien, die die Verantwortung tragen für die Schandvorlage, die sich Verwaltungsreform nennt, hat man sich offenbar die deutsche Agrarpartei ausgesucht und sie mit der vornehmen Aufgabe betraut, diese Arbeit, dieses konterrevolutionäres Gesetz hier irgendwie zu rechtfertigen. Und unter den Angehörigen der deutschen Regierungsparteien scheint man sich wiederum geeinigt zu haben auf den Herrn Krumpe als denjenigen, der die dickste Haut von allen ha t. (Výkøiky na levici.) Es scheint, als ob ein bißchen "Krise" gespielt wird. Den ganzen Tag wird davon gesprochen, daß die deutschen Regierungsparteien mit der Regierung verhandeln. Das soll auf die deutschen Wähler den Eindruck machen, als ob sich die deutschen Regierungsparteien im letzten Augenblick zu irgendeiner Aktion gegen die Absichten der Regierung aufraffen könnten, in Wirklichkeit wird es sich bestenfalls darum handeln, daß die Wortführer der deutschen Regierungsparteien noch den letzten Augenblick ausnützen, um irgend eine kleine materielle Konzession zu erwerben; es kann sich höchstens darum handeln, daß über die Quote bei der Verteilung der Kohleneinfuhrscheine diskutiert wurde. Nun, im Parlament können sich die Herren noch drücken, da wird es ihnen noch gelingen, daß sie mit einer einfachen Erklärung davon kommen, denn die Erklärung wird schon kommen. Man wird noch den Augenblick erfassen, der es den Wortführern der deutschen bürgerlichen Regierungsparteien erlauben wird, hier einige Worte zu sagen, ohne befürchten zu müssen, daß man noch umfassend auf eine solche Erklärung der deutschen Regierungsparteien reagieren kann. Aber sie werden es nicht vermeiden können, daß sie außerhalb dieses Hauses zur Verantwortung gezogen werden, und dafür soll gesorgt sein. Sie können sich hier drücken, aber da die Gemeindewahlen vor der Tür stehen, wird es die vornehmste Aufgabe aller oppositionellen Parteien sein, dafür zu sorgen, daß die Wähler der deutsch-bürgerlichen Parteien genügend aufgeklärt werden über die Art, wie diese Parteien hier das Interesse der deutschen Bevölkerung gewahrt haben.

Es unterliegt für uns keinem Zweifel - soweit die Verwaltungsreform in Betracht kommt - daß es sich nicht nur darum handelt, das Prinzip des allgemeinen gleichen und direkten Wahlrechtes zu vernichten, es ist für uns zweifellos, daß das der erste entscheidende Schritt ist auf dem Wege zur Vernichtung des Prinzipes des allgemeinen Wahlrechtes überhaupt. Wir wollen uns dessen erinnern, daß zunächst dafür gesorgt worden ist, daß durch die Hinaufsetzung der unteren Grenze des Wahlberechtigten von 21 auf 24 Jahre und durch die Tatsache, daß man den Soldaten das Wahlrecht gestohlen hat, über eine Million èechoslovakischer Staatsbürger um das Wahlrecht gekommen ist. Wenn man ferner in Betracht zieht, daß das Ernennungsrecht der Regierung die Möglichkeit gibt, ein volles Dritte der Mitglieder der Landesund Bezirksvertretungen sich zu sichern, dann ist es nicht schwer, die Behauptung als richtig zu erweisen, daß auch das Wahlrecht, soweit es sich auf die Möglichkeit besieht, die zwei Drittel der Mitglieder der Landesvertretung zu wählen, eine einfache Komödie geworden ist. Um was handelt es sich dabei?

Nehmen wir die einfachen Ziffern. Die Regierungspartei behandeln es als eine Errungenschaft, als eine der berühmten "Zugeständnisse", daß die Regierung sich entschlossen hat, den Entwurf in dem Sinne zu ändern, daß die Zahl der Mitglieder der Landesvertretungen etwas erhöht wird. So z. B. wird die Zahl der Mitglieder der böhmischen Landesvertretung von 96 auf 120 erhöht. Nach dem Entwurfe werden also 80 Mitglieder der böhmischen Landesvertretung gewählt, 40 ernannt werden. Dazu kommt noch, daß ein Beamter jeweils vom Präsidenten der Landesvertretung das Recht erhalten wird, sich an den Abstimmungen zu beteiligen. Das bedeutet, daß mit dem Präsidenten die böhmische Landesvertretung 122 Mitglieder zählen wird. Die absolute Mehrheit beträgt 62. Wie wird sich nun die Regierungsmehrheit zusammensetzen? Da haben wir zunächst die 40 Ernannten, ferner den Beamten, der vom Präsidenten bestimmt wird, und außerdem benötigt die Regierung dann nur noch 21 Mitglieder aus den Reihen der 80 gewählten und sie hat die sichere Mehrheit in den Händen. Das bedeutet, daß, wenn es der Regierung gelingt, in den Landesund Bezirksvertretungen sich die notwendige Anzahl von den gewählten Vertretern zu sichern, z. B. also in der böhmischen Landesvertretung die 21 Mitglieder, dann wird die Landesvertretung niemals irgendeinen Beschluß fassen können, der dem Willen und den Absichten der Regierung widerspricht, oder genauer gesagt, diese Geometrie erlaubt der Regierung zu verhindern, daß der Einfluß des größeren Teils der gewählten Vertreter sich irgendwie auf die Arbeiten der Verwaltungskörperschaften geltendmachen kann. Diese Geometrie erlaubt es also der Regierung, die Landesund Bezirksvertretungen den Händen der höheren Bureaukratie auszuliefern, was wieder besagen will, daß die breiten Massen der Bevölkerung, die die zwei Drittel der Landesund Bezirksvertretungen wählen können, ihre Wünsche, ihre Bedürfnisse und ihren Willen in keiner Weise in der Landes- oder Bezirksvertretung zur Geltung bringen können. Das Wahlrecht der Bevölkerung also, soweit es sich auf  2/3 der Mitglieder der Bezirks- und Landesvertretungen bezieht, ist einfach ein plumper Schwindel. Von einem Wahlrecht ist insoferne keine Rede, als die gewählte Landesvertretung fest in den Händen der Regierung bleibt und Landes- sowie Bezirksvertretungen auf Grund dieser ziffernmäßigen Zusammensetzung niemals einen anderen Beschluß fassen können als einen solchen, der der Regierung paßt. Um aber ganz sicher zu sein, um in jedem Falle zu verhindern, daß aus irgendwelchen Gründen doch einmal ein Beschluß zustandekommen könnte, der mit den Interessen weiter Kreise der Bevölkerung in Einklang zu bringen wäre, wurde die Bestimmung über das Vetorecht des Vorsitzenden eingeführt, eine Bestimmung, die also dem Vorsitzenden sowohl der Landes- sowie dem Vorsitzenden der Bezirksvertretung erlaubt, einen solchen Beschluß, der doch aus irgendwelchen Gründen einmal im Interesse der Bevölkerung zustandekommen könnte, der den Interessen und Intentionen der Regierung widersprechen würde, außer Kraft zu setzen und ihn der nächst höheren Instanz zu überantworten. Daraus ergibt sich also, daß das Wahlrecht nicht nur insofern verfälscht ist als ein Drittel der Mitglieder der Verwaltungskörperschaften ernannt wird, sondern auch soweit es sich um die Wahl der beiden übrigen Drittel handelt, ist das ein Akt "demokratischer" Irreführung, denn die von der Bevölkerung Gewählten haben auf Grund der ziffernmäßigen Zusammensetzung der Verwaltungskörperschaften keine Möglichkeit, ihren Willen in diesen Körperschaften irgendwie zur Geltung zu bringen.

Was die nationale Frage betrifft, so will ich folgende Bemerkung über dieses wichtige Kapitel machen. Wir haben uns niemals die Terminologie des nationalen Chauvinismus zu eigen gemacht, aber wir dürfen wohl sagen, daß, soweit die sogenannten "Hochziele" der deutsch-nationalen Politik und die Ideale dieser deutschen Politik in Frage kommen, so sind sie von den deutsch-bürgerlichen Parteien, vor allem von den deutschen Regierungsparteien, samt und sonders verkauft und verraten worden. Wer sind denn die Führer dieser Parteien? Ich weiß nicht, ob in diesem Augenblick der Herr Krumpe im Saal ist, aber er wird nicht bestreiten wollen, daß er und seine Kollegen bis vor zwei Jahren nicht müde wurden, der Bevölkerung zu erzählen, daß die deutsch-bürgerlichen Parteien, nämlich die deutsche Agrarpartei, die deutsche christlichsoziale Partei und die Gewerbepartei das Recht, den Kampf um die nationalen Interessen zu führen, sozusagen gepachtet haben und daß keine sozialistische und erst recht nicht die kommunistische Partei befähigt sei, einen entschlossenen Kampf im Interesse der nationalen Minderheiten zu führen, denn die kommunistische Partei sei ja, wie die Herren von den deutsch-bürgerlichen Parteien hervorzuheben wußten, eine internationale Partei, die die Interessen nicht nur der deutschen, sondern auch die Interessen der Arbeiter aller übrigen Nationen vertreten. Man müsse jedoch um die Interessen der nationalen Minderheiten und vor allem die Interessen der deutschen Minderheit schützen zu können, unbedingt den deutsch-bürgerlichen Parteien Gefolgschaft leisten. Ist es wahr oder nicht, daß die Wortführer dieser Politik, die Führer dieser Parteien nicht müde wurden zu erklären, daß sie den Kampf gegen die èechische Bourgeoisie und die èechische Regierung so lange nicht einstellen werden, als nicht die Rechte der deutschen Minderheit in diesem Staate gewährleistet und gesichert seien, als man nicht im Kampfe mindestens um die nationale Autonomie deutliche und sichtbare Erfolge erzielt haben werde? Ist es richtig oder nicht, daß die Wortführer dieser Parteien nicht müde wurden zu verkünden, daß sie nicht daran denken, Frieden zu schließen mit der èechischen Bourgeoisie, bis nicht die Forderungen der nationalen Minderheiten, besonders aber die der deutschen Minderheit durchgesetzt seien? Jetzt dürfen wir wohl fragen: worin bestehen denn die Zugeständnisse der èechoslovakischen Regierung an die deutsch-bürgerlichen Koalitionsparteien? Was hat sich geändert, hat sich überhaupt irgendetwas geändert in der Praxis des Bodenamtes oder in der Methode, Tausende Beamte der nationalen Minderheiten aufs Pflaster zu werfen; hat sich etwas geändert in der Art und Weise, wie die Rechte der nationalen Minderheiten insbesondere auf dem Gebiete der Schulpolitik ununterbrochen verletzt werden? Es hat sich natürlich auf keinem dieser Gebiete nationaler Politik auch nur das geringste geändert, es bleibt beim alten Kurs und trotzdem, d. h. nach den Wahlen von 1925 haben die Führer der deutschen aktivistischen Parteien darauf verzichtet, den Kampf gegen die èechoslovakische Bourgeoisie fortzusetzen, obwohl sie auch nicht das allergeringste an Erfolgen in ihrer nationalen Politik aufzuweisen haben. Sie haben ihr Programm im Stiche gelassen, es zum alten Eisen geworfen, sie haben sich mit der èechischen Bourgeoisie verbündet. Die Herren Mayr-Harting und Spina sitzen auf der Regierungsbank, sie haben sich bereits mit den Herren Kramáø und Švehla verständigt, von irgendeiner Gegnerschaft ist keine Rede. Sie sind sich völlig einig, d. h. sie sind sich einig in der Hauptaufgabe und in der Hauptfrage. Sie sind sich einig in der Führung des gemeinsamen internationalen Kampfes der èechoslovakischen Bourgeoisie gegen die Gesamtheit der Arbeiterklasse aller Nationen dieses Staates. Da es sich immer deutlicher herausstellt, daß gegen die Entwicklung der Kraft der revolutionären Arbeiterbewegung nur der entschlossene Kampf der gesamten Bourgeoisie wirksam und erfolgreich sein kann, nur deswegen haben sich die Vertreter der deutsch-bürgerlichen Parteien im entscheidenden Augenblick mit ihrem "Todfeind", mit der èechischen Bourgeoisie verbündet. Wenn wir von den übrigen Phrasen der nationalchauvinistischen Politik absehen, so bleibt ein wichtiges Problem übrig, nämlich die Frage der nationalen Autonomie und die Frage des Selbstbestimmungsrechtes der Nationen. Die deutsch-bürgerlichen Parteien haben auf diesem Gebiete auch nicht das allergeringste erreicht, nicht die allergeringste Zusage bekommen. Im Gegenteil. Das was vom Standpunkt der deutsch-bürgerlichen Politik schon erreicht war, das wird vollständig preisgegeben. Nicht nur, daß die Führer der deutsch-bürgerlichen Parteien es nicht wagen können, vor die Öffentlichkeit mit der Behauptung zu treten, sie hätten irgendetwas im Kampfe gegen die èechische Bourgeoisie durchgesetzt; nicht nur das sie müßten, wenn sie offen wären, wenn sie den Mut der Wahrheit in diesem Falle hätten, zugeben, daß von dem, was vom Standpunkt der deutsch-bürgerlichen Politik aus betrachtet, an Positionen schon erobert gewesen war, fast alles preisgegeben wurde.

Wenn wir die Bestimmungen des Gaugesetzes bezüglich der Einteilung und Abgrenzung der einzelnen Gaue berücksichtigen, so ist es klar, daß, wenn diese Verwaltungsreform Gesetz sein wird, erstens die beiden deutschen Gaue Böhm. Leipa und Karlsbad verschwinden und das ganze Deutschböhmen im großen èechischen Verwaltungsgebiet Böhmens zur hoffnungslosen Minderheit wird. Und ebenso verschwindet im mährischen Verwaltungsgebiet das ganze deutsche Schlesien und wird gleichfalls zu einer hoffnungslosen Minderheit. Ein Führer der Deutschen Schlesiens hat sich in einer Broschüre mit dieser Frage beschäftigt und er, der, wie es scheint, an die Redlichkeit der deutsch-bürgerlichen Politik glaubt, hat sozusagen im letzten Augenblick ein ernstes Mahnwort an die Führer der deutschen Politik gerichtet und gesagt: "Unfaßbar erscheint uns der Gedanke, daß auch nur ein Mitglied der deutschen Regierungsparteien seine Hand für dieses an unserem Lande zu begehende Unrecht erheben könnte." Nun, er wird sich bald überzeugen, daß es kein einziges Mitglied dieser Partei geben wird, das sich scheuen wird, nicht nur eine, sondern beide Hände, wenn es so sein soll, aufzuheben und für diese Schandvorlage zu stimmen.

Erst, wenn diese Verwaltungsreform Gesetz sein wird, werden besonders die Wähler der deutschen bürgerlichen Parteien zum ersten Male und ganz gründlich mit den reaktionären Bestimmungen der Sprachenverordnung und des Sprachengesetzes bekannt werden. Jetzt erst wird es sich zeigen, was diese Bestimmungen, genau genommen, zu bedeuten haben. Natürlich behandeln wir diese Frage keineswegs vom Standpunkt irgendeines nationalen Chauvinismus. Ich werde mich mit dieser Frage noch beschäftigen. Aber soviel ist vollkommen klar, daß eine Regierung in einem Nationalitätenstaat, die die Wahrung der Interessen der gesamten Bevölkerung wenigstens vortäuschen will, dafür sorgen muß, daß die Vertreter der nationalen Minderheiten wenigstens die Möglichkeit haben, das Material, das die Verwaltungsbehörden zu verarbeiten haben, kennen zu lernen, um sich überhaupt ein Urteil bilden zu können. Wie wird das faktisch sein? Erstens muß man sich sagen, daß auf Grund der Bestimmungen des Sprachengesetzes ein Zustand geschaffen wird, wornach der Gebrauch der Sprache der nationalen Minderheiten eben nicht verboten wird und nicht verboten ist. Aber das ist auch schon alles. Es kann und wird so sein, daß sich z. B. im Gebiet einer nationalen Minderheit, sagen wir in einem rein deutschen Gebiet, die Bezirksvertretung aus zwei Dritteln solcher Bürger zusammensetzt, die der èechischen Sprache überhaupt nicht mächtig sind. Trotzdem bedeutet die Geschäftsordnung, die dann in Übung kommen wird, daß es dem Vorsitzenden völlig anheim gestellt ist, zu bestimmen, ob die Geschäftsführung, d. h. die Leitung der Geschäfte in der Staatssprache erfolgen wird und wenn die Staatssprache gebraucht wird, ist es durchaus in sein Belieben gestellt, ob eine Übersetzung erfolgt oder nicht. Es ist in das Belieben des Bezirkshauptmanns oder des Präsidenten der Landesvertretung gelegt, zu bestimmen, ob die Berichterstattung in die Sprache der nationalen Minderheiten übersetzt wird oder nicht. Wenn der Bezirkshauptmann gerade in schlechter Laune ist und es ihm z. B. passen wird, Übersetzungen nicht anfertigen zu lassen, so kann das bedeuten, daß in Gebieten der nationalen Minderheiten, dort, wo die nationale Minderheit in der Bezirksvertretung in der absoluten Mehrheit ist, die Geschäfte so geführt werden, daß diese nationalen Minderheiten überhaupt nicht imstande sind, das Material über das sie beraten und bestimmen sollen, kennen zu lernen. Wie man sieht, ist die Behauptung in keiner Weise eine Übertreibung, daß das, was die deutsch-bürgerliche Politik auf dem Gebiete der nationalen Aufgaben schon einmal erreicht hat, jetzt vollständig preisgegeben ist.

Was die Vorlage bezüglich des Verhältnisses der verwaltungstechnischen Körperschaften zu der Gesamtheit der Bevölkerung bedeutet, das ergibt sich wieder aus der Bestimmung, wonach der Vorsitzende der Landesvertretung oder der Bezirksvertretung derjenige Faktor ist, der ausschließlich über die Anstellung der Beamten zu entscheiden hat. Wir werden dann nur Staatsbeamte haben. Heute war und ist es vorläufig immer noch so, daß wenigstens 5 bis 6 Tausend Beamte der Selbstverwaltungskörper sozusagen eine innere Verbindung mit den Bedürfnissen der breiten Massen der Bevölkerung spüren. Sie müssen doch irgendwie auf den Willen dieser Massen Rücksicht nehmen. Das wird in dem Augenblick, in welchem dieses Gesetz in Wirksamkeit treten wird, vollkommen anders werden. Dann wird der Beamte keineswegs mehr irgendwie auf die Bedürfnisse der breiten Massen der Bevölkerung Rücksicht nehmen müssen. Diese Bedürfnisse können ihm vollkommen gleichgültig sein, er ist nicht mehr von den breiten Massen in irgendeiner Weise abhängig, abhängig ist er ausschließlich von dem Bürokraten, der ihm vorgesetzt ist; er hat sich also nur so zu benehmen, daß sein Benehmen die Zustimmung seiner vorgesetzten Behörde findet. Das Übereinstimmen mit den Bedürfnissen der breiten Masse der Bevölkerung kann ihm völlig gleichgültig sein. Wichtig ist ihm, wie gesagt, daß sein Vorgesetzter mit ihm zufrieden und einverstanden ist. Der Beamte wird seinen Blick nicht mehr richten müssen nach den Bedürfnissen der Bevölkerung, er wird seinen Blick nur nach oben richten müssen und insofern er die Zustimmung von oben hat, braucht er sich um die Sorgen der breiten Masse der Bevölkerung nicht mehr zu kümmern.


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