Ètvrtek 9. února 1928

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 130. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 9. února 1928.

1. Øeè posl. dr Feierfeila (viz str. 3 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wir werden für die in Behandlung stehende Vorlage über die Altpensionisten stimmen. Wir halten es aber für notwendig, dabei mit aller Deutlichkeit zu erklären, daß sich die Regierung reichlich Zeit gelassen hat, mit der Erfüllung jener Forderungen zu beginnen, die die Resolution vom Jahre 1926 aufstellt, jene Resolution, die dahin geht, daß ein einheitliches Ruheständlergesetz vorzulegen sei. Gemeint war und ist ein solcher Entwurf, der sich vollständig angleicht den diesbezüglichen Bestimmungen des Beamtengesetzes von 1926. Also abgesehen davon, daß diese Geste gegenüber den Altpensionisten reichlich spät kommt, daß die Zuzahlung nur einen sehr bescheidenen Umfang hat, daß die Rückwirkung nicht, wie es so oft in Aussicht gestellt worden ist, mit dem 1. Jänner 1927, sondern, wie eben die Vorlage jetzt sagt, mit dem 1. Jänner 1928 beginnen soll, erklären wir ganz bestimmt: In dieser Vorlage sehen wir keine befriedigende Lösung der Altpensionisten- und der Pensionistenfrage überhaupt, eine solche Lösung werden wir erst dann sehen, wenn eine Vorlage kommt, die die Bezüge aller Pensionisten ohne Rücksicht auf die Zeit, wann sie in den Ruhestand getreten oder geschickt worden sind, einheitlich regelt, vollständig angleichend dem Gesetze von 1926. (Posl. de Witte: Warum bringt die Regierung nicht eine solche Vorlage ein?) Ich bin nicht die Regierung, ich sage nur, das fordern wir, und wir werden uns diesbezüglich erst dann befriedigt erklären, wenn eine solche Vorlage vorliegt und wenn wir sie nach diesen Gedanken hin behandeln können.

Nun weiß ich, daß von finanzpolitischer Seite immer erklärt wird, das erfordere einen Milliardenbetrag. Ich sage ganz offen, ich habe den Eindruck, als ob mit dieser in die Öffentlichkeit geworfenen Bemerkung der Öffentlichkeit klar gemacht werden soll, was für eine Belastung diese Pensionisten eigentlich darstellen. Dagegen erhebe ich Einspruch und stelle außerdem fest, daß die zuständigen Organisationen - und die sollen bei solchen Gesetzentwürfen immer gehört werden, und zwar ohne Unterschied der Nation - errechnet haben, daß dieses Erfordernis nicht eine Milliarde, sondern höchstens 350 Millionen betragen würde. Dazu will ich sagen: Der Staat hat ebenso wie jeder Arbeitgeber die Pflicht, den Leuten, die er in seinen Diensten bis in die Tage ihres Alters oder ihrer Invalidität hatte, für die Tage des Alters oder der Invalidität ein entsprechendes Auskommen zu garantieren. Das ist ein einfaches soziales, unbedingtes Erfordernis. Ich will aber noch hinzufügen, daß das, was der Staat den Pensionisten zu geben hat, nicht eine Gnadensache, sondern die einfache Erfüllung seiner Pflicht ist. Solange die Ruheständler im aktiven Staatsdienste waren, ist ihnen von ihren Bezügen ein verhältnismäßig hoher Prozentsatz abgezogen worden, den der Staat in seine Verwaltung mit der Absicht nahm, daraus die Ruhebezüge der Staatsangestellten zu befriedigen. Es ist nicht eine Gnade oder eine Bitte, was die Staatsangestellten in dieser Hinsicht fordern, sondern es ist ihr gutes Recht, um das sie nicht zu bitten haben, das vielmehr der Staat an und für sich zu erfüllen hat.

Ich möchte auch zu der Behauptung Stellung nehmen, daß durch diese 350 Millionen der ganze Staatsvoranschlag aufs neue belastet würde. Alljährlich bei der Vorlage des Staatsvoranschlages wird mit der Kritik nicht zurückgehalten und auch wir haben es in dieser Hinsicht an unserer Kritik und an unseren Wünschen nicht fehlen lassen. Ich verweise neuerdings darauf, daß das Erfordernis für das Heereswesen keineswegs im Verhältnis zu der Größe des Staates steht. Ich verweise auf die kostspielige Auslandspropaganda, die das Außenministerium auf Staatskosten betreibt, auf die Millionen, mit denen eine bezahlte Presse im Sinne des Außenministeriums erhalten wird, ich verweise auf den alle wirkliche Notwendigkeit weit übersteigenden Luxus, welcher mit den èechischen Minoritätsschulen in unseren deutschen Siedlungsgebieten betrieben wird. Da werden Millionen und Millionen für diese Bauten bewilligt, die sich vielfach wie Trutzbauten in unserem deutschen Siedlungsgebiete ausnehmen. Oder ich verweise auf unsere so häufige Kritik der Finanzgebarung des Bodenamtes. Die Differenz zwischen Übernahmspreis und Zuteilungspreis ist 50%, 100%, ja 300%, d. h., es müssen Hunderte von Millionen zur Verfügung stehen. Es ist ganz undenkbar, daß bei einigem guten Willen das Erfordernis für diese angleichende Pensionistengesetzgebung ohne weitere Belastung des Staatsvoranschlages nicht aufgebracht werden könnte. Ich will also noch einmal erklären: Wir werden die Pensionistenfrage erst dann für gelöst erachten, wenn eine Vorlage in diesem Sinne kommt und Gesetzeskraft erhält, wobei ich nur folgendes sage: Wir protestieren dagegen, wenn dies weiter hinausgeschoben werden sollte ad kalendas graecas, wir wollen diese Vorlage beschleunigt haben. Wir stimmen der beantragten Resolution, welche das ausdrückt, vollständig zu.

Wir wollen im Besonderen noch einige Momente aus diesen Pensionistenfragen hervorheben, welche dringend einer Lösung bedürfen. Da ist es ganz besonders die Stellung der sogenannten Abbaupensionisten, d. h. jener Pensionisten, welche nach dem Abbaugesetz aus dem Jahre 1924 mehr oder weniger freiwillig, ja geradezu gewaltsam in den Ruhestand versetzt worden sind. Ich konstatiere, daß wir bei der Gesetzwerdung dieses Gesetzes nicht dabei waren, daß unser Regierungseintritt namentlich auch den Zweck hat, dieses ungeheuere Unrecht, soweit wir nur können, gutzumachen. Man hat gesagt, das wäre auch aus Staatsersparnisrücksichten notwendig gewesen. Das glaubt heute niemand mehr; wie die Praxis zeigt, sind oft an die Stelle eines solchen Abgebauten zwei oder drei neue Kräfte gesetzt worden, oft war es notwendig, daß ein solcher Entlassener wieder gegen Vertrag übernommen werden mußte, wenn das betreffende Werkel, wie man sich volkstümlich ausdrückt, dort nicht stillestehen sollte. Ersparungsrücksichten sind in der Praxis ganz bestimmt nicht in Erscheinung getreten. Man hat das Mißliche dieses Gesetzes dann der Öffentlichkeit sehr auffrisiert vorgelegt, man hat gesagt, es werde beim Abbau nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgegangen, namentlich werde getrachtet werden, daß die so frühzeitig Abgebauten irgendein anderes Unterkommen finden. Wir müssen sagen, daß in dieser Hinsicht in keiner Weise objektiv vorgegangen worden ist, objektiv namentlich nicht in der Hinsicht, daß man das wirtschaftliche Moment immer berücksichtigt hätte und nach der Seite hin, daß man sich gekümmert hätte, den Abgebauten ein anderes Unterkommen zu verschaffen. Das ist gar nicht beobachtet worden. Im Gegenteil, es ist der Fall gewesen und ist oft noch der Fall, wenn ein solcher Abgebauter trotz der Wirtschaftskrise, die schon seit Jahren andauert, einen Nebenerwerb gefunden hat, daß dann jene Bestimmung über die Pensionisten auf ihn angewendet wird wornach ein ziemlich bedeutender Teil dieser Staatshungerpension noch gekürzt wird, d. h. also, diese Pensionisten arbeiten dann nicht für sich, sondern sind gezwungen, für den Fiskus zu arbeiten.

Dann möchte Ich noch einen Umstand besonders hervorheben, gerade in dieser Beziehung. Das neue Beamtengesetz vom Juni 1926 hat bekanntlich rückwirkende Kraft bis 1. Jänner 1926. Nun gibt es Hunderte und Hunderte von Staatsangestellten, von Eisenbahnern, Lehrern und Oberlehrern an unseren Volksschulen, welche auf Grundlage des Abbaugesetzes mit 31. Dezember 1925 die Abbauankündigung erhalten haben, sie aber nicht am 31. Dezember 1925 zugestellt erhielten, sondern oft erst im März, April, selbst auch noch im Mai und Juni, d. h. es gibt Staatsangestellte, welche bis Juni aktiven Dienst geleistet haben und trotzdem, obwohl das neue Staatsbeamtengesetz rückwirkend vom 1. Jänner gelten soll, nicht nach dem neuen Staatsbeamtengesetz beurteilt werden, sondern in ihren Ruhestandsgenüssen auf Grundlage des Abbaugesetzes behandelt werden. Das ist ein Zustand, der einfach provozierend ist, und wir begreifen es, daß diejenigen, die davon betroffen sind, mit Recht erbittert sind. In dieser Hinsicht muß besonders gravierend hervorgehoben werden, daß es Einzelnen, die vielleicht nach der oder jener Seite besonders genehm sind, gelungen ist, daß diese Bestimmung für sie aufgehoben worden ist.

Und noch etwas möchte ich in dieser Hinsicht erwähnen. Die ehemaligen Eisenbahner der Aussig-Teplitzer Eisenbahn hatten Rechtsanspruch auf eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das hat das Abbaugesetz diesen gegenüber nicht beachtet. Es ist begreiflich, daß jetzt die davon Betroffenen zur Geltendmachung ihrer Rechte den Prozeßweg betreten. Es ist aber bedauerlich, daß dieser Prozeßweg erst notwendig ist damit die unveräußerlichen Rechte derselben konstatiert werden.

Eine andere Bestimmung, welche wir aus Anlaß des zu erwartenden allgemeinen Pensionsgesetzes geregelt wissen wollen, ist jene, welche den Nebenberuf der Staatspensionisten betrifft. Wie erwähnt, wird diesen Staatspensionisten, wenn sie einen Nebenberuf finden, auch noch ein entsprechend hoher Te:l ihrer Staatspensionsbezüge abgezogen. Diese Bestimmung, das fordern wir, muß unbedingt vollständig verschwinden.

Eine andere Bestimmung, von der wir erwarten, daß das neue Gesetz sie ebenfalls vollständig zum Aufhören bringen wird, ist das, wodurch ein Grundrecht jedes Staatsbürgers in einem modernen demokratischen Staat eingeengt oder vielleicht gar aufgehoben wird: Das Recht der Freizügigkeit der Staatspensionisten. Wenigstens für die Lebensdauer der jetzigen Generation wird es der Fall sein, daß engste persönliche und Familienbeziehungen in den Nachfolgestaaten bestehen, welche auf dem Boden der alten Monarchie gebildet worden sind. Wir wissen, welchen Einengungen, welchen Belästigungen und welchen materiellen Opfern ein Pensionist unterworfen wird, wenn er einmal einen nahen Familienangehörigen, der in einem anderen Nachfolgestaat lebt, aufsuchen will. Diese Einschränkung muß als inhuman durch das neue Gesetz vollständig beseitigt werden.

Ich möchte auch ein Wort reden für unsere Auslandspensionisten, welche schon zur Zeit des Umsturzes in Pension waren und welche durch diesen Umstand für uns eben Auslandspensionisten geworden sind, aber eigentlich èechoslovakische Staatsangehörige sind. Zu all den Unannehmlichkeiten und Unbilligkeiten, welche sonst Pensionisten im Inland zu ertragen haben, bestehen für sie noch ganz besondere Bestimmungen, die bekanntlich darauf hinauslaufen, daß ihnen ein Großteil der Bezüge gekürzt ist im Verhältnis zu den Inlandspensionisten. Eine Rückkehr in das Gebiet des Èechoslovakischen Staates ist ja bei den derzeitigen Verhältnissen unmöglich, schon wegen der Kosten und wegen der Wohnungsmisére, die im ganzen Staatsgebiete der Èechoslovakei besteht. Von dieser neuen Vorlage erwarten wir also, daß auch in dieser Beziehung ein befriedigender Wandel geschaffen werde.

Und endlich möchte ich aufmerksam machen auf jene Opfer des Umsturzes, welche vor dem Umsturz zur Zeit des Bestandes der alten Monarchie, irgendwie im Dienste der alten Monarchie standen, nach dem Umsturz aber die Staatsbürgerschaft in keinem der Nachfolgestaaten erlangen konnten. Ganz bestimmt haben alle Kollegen ebenso wie ich, wenn ich so sagen darf, eine Anzahl von solchen Fällen in Behandlung und es ist nicht zu erreichen, daß diese Fälle zu einer befriedigenden Lösung kommen können, obzwar sie schon 7 und 8 Jahre offen sind. Das Los dieser Heimatlosen muß endlich in solcher Weise befriedigend gestaltet werden, wie es der Humanität entspricht, wenigstens jener Heimatlosen, soweit sie die èechoslovakische Staatsbürgerschaft erstreben und soweit der èechoslovakische Staat als Nachfolgestaat der alten Monarchie ihnen gegenüber die Pflichten der alten Monarchie zu erfüllen hat.

Meine sehr Verehrten! Ich möchte das aber auch zum Anlaß nehmen, noch zwei Sachen kurz zu streifen. Das ist erstens die Stellung der nicht unifizierten Eisenbahner der ehemaligen Privateisenbahnen, z. B. der Aussig-Teplitzer Eisenbahn. Hunderte von diesen nicht Unifizierten haben seinerzeit rechtzeitig und unter Nachweis ihrer Ansprüche um diese Unifizierung eingereicht, sie haben dies jedoch nicht erreicht. Diese Sache ist erst dann befriedigend gelöst... (Výkøiky posl. Grünznera.) Ich bin überzeugt, Herr Kollege, Sie werden dem nicht widersprechen. (Posl. Grünzner: Ihr habt ja nichts gemacht!) Seit Jahren arbeite ich an dieser Sache, Herr Kollege, und darum bringe ich es auch hier bei dieser Gelegenheit vor, damit das Los dieser nicht Unifizierten endlich in dem Sinne geregelt werde. Es muß eine Bestimmung angenommen werden, dahingehend, daß diese nicht Unifizierten... (Výkøiky posl. Grünznera.) Wir haben diese Gesetze nicht gemacht, wir sind nicht dabei gewesen, da waren die Marxisten dabei, wir sind nur dabei, wo wir sie aufheben wollen. Euere marxistischen Genossen, mit denen Ihr Euch jetzt verbindet haben diese Gesetze geschaffen, wir sind in die Regierung eingetreten, um sie aufzuheben. (Posl. dr Petersilka: Und die deutschen Sozialdemokraten verbinden sich jetzt mit ihnen!) Den Abbau haben sie gemacht und alle anderen Sachen. In Bezug auf diese nicht unifizierten Eisenbahner verlangen wir also die Bestimmung, durch welche die Unifizierung ausgesprochen wird und durch welche bestimmt wird, daß das Gesetz vom Jahre 1926, soweit es auf die Unifizierten noch nicht angewendet worden ist, vollständig zur Anwendung kommt. (Výkøiky poslancù nìm. soc. dem. strany dìlnické a nìm. køest. soc. strany lidové.) Damit wollen wir das Unrecht gut machen (Výkøiky posl. Grünznera Hackenberga.), das zur Zeit, wo wir nicht in der Regierung waren, wo aber der marxistische Gedanke vorherrschend war, begangen worden ist.

Und nun zum Schlusse noch eine andere Sache. Das ist das im Anschluß an das Beamtengesetz vom Jahre 1926 beschlossene sogenannte Kongruagesetz, das nicht für den katholischen Seelsorgeklerus allein, sondern für alle staatlich anerkannten Konfessionen beschlossen worden ist. (Výkøiky posl. Hackenberga, Grünznera, Dietla a posl. Krumpe, dr Petersilky a Oehlingera. - Hluk.) Es sind nun seither mehr als eineinhalb Jahre vergangen und dieses Gesetz ist noch nicht zur Durchführung gelangt. Wir müssen hier erklären, daß wir diese ewige Verzögerung geradezu als Sabotierung dieses Gesetzes ansehen oder als eine nicht mehr entschuldbare Verschleppung. Wir fordern von der Regierung, daß namentlich in diesem Punkte die Sache zu Ende geführt werde.

Meine Herren! Diese und alle anderen Forderungen, die ich hier im Namen unseres Klubs aufgestellt habe, stets vor Augen habend und mit allem Nachdruck an deren Erfüllung arbeitend, den wir 13 Mann unseres Klubs aufbringen können, und dadurch manches gutmachend, was ehemals der marxistische Gedanke angerichtet hat, werden wir als Anfangsleistung für diese Vorlage stimmen. (Potlesk poslancù nìm. køest. soc. strany lidové.)

2. Øeè posl. Grünznera (viz str. 11 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die gegenwärtigen Regierungsparteien haben es für zweckmäßig befunden, die beiden Regierungsvorlagen, das Gesetz über den 20%igen Zuschuß zu den Altpensionen und die Erhöhung der Generalspensionen, besser gesagt der Verdoppelung der Generalspensionen, der gemeinsamen parlamentarischen Behandlung und Verabschiedung zuzuführen. Man möchte sagen, die bürgerlichen Parteien haben gut daran getan, daß sie diese beiden Vorlagen der gleichzeitigen parlamentarischen Behandlung zugeführt haben. Dadurch wird der bürgerlich-kapitalistische Klassencharakter der gegenwärtigen Regierungsmehrheit für jedermann so recht augenscheinlich offenbar, besonders aber für die getäuschten Pensionisten, die Staats- und öffentlichen Bediensteten der niederen Kategorien. Den sogenannten Altpensionisten für ein Menschenalter geleisteter produktiver, nützlicher Arbeit für die Allgemeinheit ein 20%iger Zuschuß zu ihren Hungerpensionen, ein Tropfen auf einen heißen Stein, den Militärgenerälen für ihre Menschen und Werte vernichtende Tätigkeit eine Verdoppelung ihrer Ruhegenüsse. Die Generalspensionen sollen mit dieser Vorlage von 24.000 bis auf einige 30.000, 40.000, ja über 50.000 Kronen erhöht werden. (Výkøiky posl. Schweichharta.) Es gibt Eisenbahnkrüppel, die eine Hungerrente von weniger als 100 Kronen beziehen. An diese bedauernswerten Menschen hat die gegenwärtige Regierungsmehrheit noch nicht gedacht, obwohl wir sie wiederholt bei den verschiedensten Anlässen darum gemahnt haben. Sie hat einfach kein Geld für die Aufbesserung dieser Hungerrenten. (Výkøiky posl. Dietla.) Die bürgerliche Regierungsmehrheit bringt auch die Mittel nicht auf, um den Forderungen der Kriegsinvaliden zu entsprechen, denen man das Existenzminimum herabgesetzt hat und denen man die Rente kürzt oder ganz einstellt, wenn sie irgendeine Beschäftigung, einen Verdienst haben; der Forderung der Kriegsinvaliden nach Erhöhung des Existenzminimums ist man bisher nicnt nachgekommen; obwohl die drei deutschen Regierungsparteien seinerzeit mit uns gemeinsam den Antrag auf Einstellung einer ausreichenden Summe in das Budget zur Verbesserung der Kriegsinvalidenrenten mit eingebracht haben, haben sie bei den letzten Verhandlungen dieses Antrages denselben niedergestimmt. Ebenso verhalt sich die bürgerliche Mehrheit dieses Hauses gegenüber den über 60 Jahre alten Personen, welcne nicht in die Sozialversicherung aufgenommen werden konnten. Diesen armen Menschen, die ebenfalls ein Menschenalter im Dienste der Allgemeinheit gestanden und nutzbringend geschafft haben, wollte man den Bettel von 500 Kronen hinwerfen, den aber zur Hälfte noch die Selbstverwaltungskörper, die Gemeinden bezahlen sollten, und nun sollen neuerdings nahezu eine Million arbeitender Menschen aus der Sozialversicherung hinausgeworfen werden, sie sollen ihrem Schicksale im Alter überlassen bleiben. (Výkøiky posl. Hackenberga.) Den Gemeinden will man weiterhin die Armenfürsorge für diese Menschen überlassen, obzwar in einem Zug die Regierungsmehrheit hergegangen ist und die Mittel der Gemeinden eingeschränkt hat. Hier wären Aufgaben des Parlamentes zu erfüllen, aber nicht Generalspensionen um 100 und mehr Prozent zu erhöhen. Wir sind der Meinung, daß Menschen mit einem Ruhegenuß von 2000 Kronen monatlich oder 24.000 Kronen im Jahr, wenn auch kein üppiges Leben führen, so doch das Auslangen finden können. (Výkøiky posl. Hackenberga.) Tausende und Abertausende von verdienstvollen Staatsbediensteten, Eisenbahnbediensteten, Tabakarbeitern, Postbediensteten etc. sind mit Bettelpensionen aus dem Dienste hinausgeworfen worden. Für die aber findet man die notwendigen Mittel nicht, um ihre Pensionen aufzubessern.

Wir fordern mit aller Entschiedenheit und Schärfe die Absetzung der Vorlage über die Erhöhung der Generalspensionen von der Tagesordnung und wenn die Regierungsmehrheit - und da appelliere ich insbesonders wieder an die deutschen Parteien - nicht den letzten Rest von Mitempfinden mit dem Volke schon verloren hat, so müßte sie unserer Forderung nachkommen. Von den 70.000 Personen, die durch die Vorlage über die 20%igen Zuschüsse erfaßt werden sollen, sind nicht weniger als 22.000 Personen Eisenbahnpensionisten aus der Vorkriegszeit, welche Zahl durch den unsinnigen Personalabbau auf 58.000 erhöht wurde. Tausende und Abertausende Menschen im Vollbesitze ihrer geistigen und physischen Kräfte sind rücksichtslos hinausgeworfen worden und zur Untätigkeit verurteilt. Auch diese vielen vom Schicksal so hartbetroffenen Menschen bedürfen einer Aufbesserung ihrer Ruhegenüsse. Aber auch dafür hat die Regierungsmehrheit kein Empfinden und findet auch nicht die notwendigen Mittel zur Bedeckung solcher Ausgaben.

Der Herr Koll. Feierfeil ist heute hier heraufgestiegen und hat auch über die durch den Abbau Hinausgeworfenen gesprochen. Ich werde noch auf seine Ausführungen zurückkommen. Daß die gegenwärtige bürgerliche Regierungsmehrheit sich überhaupt bemüßigt gesehen hat, für die am Hungertuch nagenden Altpensionisten etwas zu tun und daß die seit Jahren in feierlicher Weise hoch und teuer den Altpensionisten versprochene Gesetzesvorlage über die Aufbesserung ihrer kargen Ruhegenüsse nun endlich das Licht der Welt erblickt hat und heute der parlamentarischen Verabschiedung zugeführt werden soll, ist keineswegs das Verdienst der bürgerlichen Regierungsmehrheit, insbesondere aber nicht der drei deutsch-bürgerlichen Regierungsparteien, der Christlichsozialen, der Landbündler und der Gewerbetreibenden, die alle dieses Verdienst so gerne auf ihr Konto buchen und vor den Altpensionisten als Retter in der Not erscheinen möchten. Es muß heute von dieser Stelle aus mit aller Deutlichkeit konstatiert werden, daß die Altpensionisten wohl noch lange darauf hätten warten können, ja vielleicht überhaupt nicht zu der schäbigen Aufbesserung ihrer Ruhegenüsse gekommen wären, wenn die Regierungsparteien nicht dem unausgesetzten Druck außerhalb und innerhalb des Parlaments endlich hätten nachgeben müssen. Wir haben im Laufe der Jahre in ungezählten Anträgen und Interpellationen immer und immer wieder die Gleichstellung der Altpensionisten mit den Neupensionisten, wie überhaupt die Gleichstellung der Pensionisten im allgemeinen gefordert. Die Regierung ist jedoch diesen berechtigten Forderungen stets geflissentlich ausgewichen und hat bei allen bisherigen Neuregelungen der Aktivitäts- und Ruhebezüge der Staats- und sonstigen öffentlichen Bediensteten die klaffende Wunde mit Pflästerchen zu heilen versucht. Wie ein roter Faden zieht sich das Bestreben der Regierung, eine allgemeine Regelung der Pensionsgenüsse im Sinne einer vollständigen Gleichstellung zu umgehen, durch alle Gesetze vom Jahre 1919 angefangen u. zw. die Gesetze Nr. 541 vom 7. Oktober 1919, Nr. 2 und 3 vom 17. Dezember 1919, Nr. 222 vom 9. April 1920, Nr. 99 vom 3. März 1921, Nr. 394 vom 20. Dezember 1922, die Nummern 286, 287, 288 vom 22. Dezember 1924 und zuletzt durch die neuen Gehaltsgesetze Nr. 103, 104 und 105 vom 24. Juni 1926. Und nun steht heute eine Regierungsvorlage zur Verhandlung und Beschlußfassung auf der Tagesordnung über sogenannte Zuschüsse für einige Staats- und andere öffentliche Bedienstete im Ruhestande und Hinterbliebenen nach solchen Bediensteten, die wieder als nichts anderes als ein Flickwerk bezeichnet werden muß. (Sehr richtig!) Das schlimmste und bedenklichste Gebrechen, das der heute in Verhandlung stehenden Vorlage anhaftet und gegen das wir uns mit aller Entschiedenheit sträuben und wenden, ist, daß daraus in aller Deutlichkeit zu ersehen ist, daß die gegenwärtigen bürgerlichen Regierungsparteien in der Frage der Regelung der Ruhegenüsse der Altpensionisten keineswegs weitergehen wollen, als es durch den 20%igen Zuschuß, durch diese ominöse Vorlage geschehen soll. Die Altpensionisten werden durch diese Art der Regelung ihrer Ruhegenüsse eine schmerzliche Enttäuschung erleben und es ist schon heute vorauszusehen, welch tiefe Erbitterung diese neuerliche Zurücksetzung und Demütigung in ihren schon vielfach gekränkten Herzen auslösen wird.

Der Herr Finanzminister Dr Engliš hat in seinem Exposé vom 14. Oktober 1926 zum Staatsvoranschlag für 1927 bereits angekündigt, daß er nur an eine Aushilfe für die Altpensionisten denke, also keinesfalls an eine Gleichstellung mit den Neupensionisten, und hat weiters im Zusammenhang mit der lnvalidenfürsorge ausdrücklich bemerkt, daß der Staat keine Unfallversicherungsanstalt sei. Schon vor nahezu 1 1/2 Jahren, zu einer Zeit also, wo die drei deutschbürgerlichen sogenannten aktivistischen Parteien in die Regierung eingetreten waren, war aus den Äußerungen des Herrn Finanzministers als des Sprechers der Absichten und des Willens der deutsch-èechischen bürgerlichen Regierungsmehrheit zu entnehmen, in welch inhumaner und herzloser Weise die kapitalistisch eingestellte heutige Bürgerblockregierung die Pflichten des Staates, also der Allgemeinheit, gegenüber der großen Masse der unbemittelten Menschen auffaßt und zu erfüllen gedenkt, die ein Menschenalter hindurch ihre geistigen und physischen Kräfte in treuer und gewissenhafter Pflichterfüllung verbraucht oder gar ihre Glieder und ihre Gesundheit für den kapitalistischen Staat geopfert haben.

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