Ètvrtek 9. února 1928

Der Herr Berichterstatter für diese Vorlage, Herr Abg. Navrátil, hat uns bei der Beratung der Vorlage im sozial-politischen Ausschuß am 31. Jänner d. J. auf unsere berechtigten Einwendungen und Warnungen sowie auf unsere Verbesserungsanträge entgegnet, daß die Altpensionisten mit der durch diese Vorlage getroffenen Regelung ihrer Ruhegenüsse einverstanden und mit dem 20%igen Zuschuß zufrieden seien. Ich glaube, es würde dem Herrn Abg. Navrátil schwer fallen, für diese seine Behauptung konkrete Beweise zu erbringen, es wäre denn, daß er dabei lediglich jene Pensionisten im Auge hat, die im Bezuge höherer Pensionen stehen und bei denen daher der 20%ige Zuschuß möglicherweise mehrere tausend Kronen betragen wird. Diese Pensionisten bilden aber nur einen kleinen Teil der Gesamtzahl von insgesamt rund 70.000 Personen, auf die sich die Vorlage bezieht. Der überwiegende Großteil der davon Betroffenen steht im Bezuge sehr geringer Ruhegenüsse und der Herr Berichterstatter wird mir verzeihen, wenn ich sage, daß es mir geradezu leichtfertig und unverantwortlich erscheint, wenn er die Vorlage damit zu begründen und zur Annahme zu empfehlen glaubt, daß er sich auf eine kleine Gruppe von im Bezuge höherer Pensionen stehender Personen stützt und schlankweg im allgemeinen erklärt, daß die Altpensionisten damit einverstanden und zufrieden seien. An ungezählten Beispielen könnte ich ihm das Gegenteil beweisen, ich will dies aber nur durch Anführung eines einzigen Falles tun. Ich habe hier eine Abschrift von einer Eingabe einer pensionierten Lehrerin, die diese Lehrerin an den Herrn Finanzminister gerichtet hat. Diese pensionierte Lehrerin macht in dem Schreiben ihrem bedrängten Herzen Luft, wobei sie insbesondere hervorhebt, daß mit dem 20%igen Zuschuß zur Pensionsbemessungsgrundlage wieder nur die am meisten notleidenden Altpensionisten zu kurz kommen werden, wie das beispielsweise bei der Regelung durch die Gesetze Nr. 287 und 288 vom Dezember 1924 der Fall war. Damals hat diese pensionierte Lehrerin zu ihrer geringen Pension von 500 Kè eine Aufbesserung von ganzen 4 Kè erhalten (Hört! Hört!), während beispielsweise die Witwe eines höheren Beamten mit einer Witwenpension von rund 1000 Kè eine Aufbesserung von 720 Kè bekommen hat. (Rùzné výkøiky.) Diese Differenzen werden auch jetzt wieder bei der Durchführung des in Verhandlung stehenden Gesetzes zu Tage treten. Es bleibt also nicht nur das alte Unrecht bestehen, welches infolge der nicht erfolgten Gleichstellung der Altpensionisten mit den Neupensionisten entstanden ist, sondern es wird neues Unrecht hinzugefügt. Im § 8 der Vorlage ist für die Seelsorger und Geistlichen der Kongruakirchengemeinschaften (Rùzné výkøiky.) eine Pauschalzulage bis zur Höhe von 3000 Kè zu den Ruhegenüssen vorgesehen. Wenn die Regierungsparteien bei der Erstellung der Grundsätze für die Vorlage es für notwendig und möglich gehalten haben, den Geistlichen eine solche Pauschalzulage zu gewähren, so hätte dies gewiß auch in gleicher Weise für die Altpensionisten im Allgemeinen geschehen können. Aus dieser Bestimmung ist deutlich der klerikale Einfluß in der gegenwärtigen Regierungsmehrheit zu erkennen. (Posl. Hackenberg: Deswegen hat sich der Feierfeil so dafür eingesetzt!) Feierfeil ist auch an Stelle des Herrn Krumpe, der sonst auf den Ruheständlertagungen zu finden ist, hier heraufgestiegen, damit der Herr Krumpe nicht den Angriffen ausgesetzt ist, die auf ihn erfolgen würden. Die Klerikalen und insbesondere von diesen wieder die deutsche christlichsoziale Volkspartei haben sich bei allen sich ihnen bietenden Gelegenheiten den Altpensionisten und den Pensionisten im allgemeinen angebiedert und ihnen geschworen, für eine gerechte und zufriedenstellende Regelung ihrer Ruhegenüsse einzutreten. (Posl. Schweichhart: Da haben Sie falsch geschworen!) Es kommt Ihnen nicht darauf an. Sie haben aber dabei offenbar vorwiegend an die Seelsorger als ihre verläßlichsten Parteiagitatoren gedacht, damit diese im Diesseits ein besseres Leben zu genießen vermögen, während sie die große Masse der von ihnen betörten Schäflein auf ein besseres Jenseits vertrösten. Aber in den Köpfen der von den Klerikalen und Christlichsozialen getäuschten, betörten und irregeführten Menschen beginnt es bereits zu dämmern und hell zu werden. Die Auswirkungen dieser Gesetzesvorlage werden mehr als Hunderte von aufklärenden Versammlungsreden und Zeitungsartikeln dazu beitragen, daß auch die Altpensionisten und die Pensionisten überhaupt, soweit sie heute noch im Banne der klerikalen und christlichsozialen Ideologien stehen, ihre wahren Freunde von den falschen erkennen werden, welch letztere sie nur als Stimmvieh bei den Wahlen zur Vermehrung und Festigung der klerikalen Macht im Interesse des Kapitalismus irregeführt und mißbraucht haben. Wie die deutsche christlichsoziale Volkspartei über die heutige wirtschaftliche Lage der Altpensionisten und deren berechtigte Forderungen um Verbesserung derselben denkt und urteilt, dafür sind die Äußerungen eines ihrer prominentesten Führer u. zw. des gegenwärtigen Herrn Justizministers Prof. Mayr-Harting in einer Versammlung im Jänner 1927 in Komotau ein schlagender Beweis. Der Herr Justizminister Mayr-Harting hat in dieser Versammlung sich auch mit der Pensionistenfrage beschäftigt und erklärt, daß wenn die Anträge der Sozialdemokraten angenommen würden, die Pensionisten in Saus und Braus leben könnten. Daraufhin hat sich ein Pensionist an den Herrn Justizminister gewendet, und der Herr Justizminister hat ihm in einem längeren Brief geantwortet, worin er unter anderem zugibt, daß er diese Redewendung tatsächlich gebraucht hat. Aber er stellt die Sache so dar: "Ich habe vielmehr wie stets so auch in Komotau erklärt, daß ich und meine Parteifreunde stets alles getan haben und tun wollen, um das Los der Pensionisten nach Möglichkeit zu verbessern und vor allem eine allmähliche Gleichstellung aller Pensionen berbeizuführen. Zugleich habe ich gesagt" - spricht der Herr Justizminister "daß wir, die wir der Regierungsmehrheit angehören, deshalb eine schwierigere Stellung haben, weil wir bei der Erfüllung dieser Wünsche mit den verfügbaren Staatsmitteln (Steuern) rechnen müssen, daß es dagegen die Opposition leichter hat, unbegrenzte Anträge zu stellen, die es sogar den Pensionisten erlauben könnten, in Saus und Braus zu leben, weil die Opposition solche Anträge vielfach nur aus demagogischen Gründen stellt, ohne daran denken zu müssen, wie die Mittel zur Erfüllung ihrer Wünsche aufgebracht werden." Ich werde mich noch damit beschäftigen, wie leichten Herzens die deutschen Regierungsparteien zugestimmt haben, als es sich um den Rüstungsfond handelte. Da haben sie sich keine besondere Sorge gemacht und ich werde auch noch darauf zu sprechen kommen, ob unsere Anträge demagogisch genannt werden können und wir werden Ihnen wieder Gelegenheit geben zu zeigen, ob sie ernstlich gewillt sind, das Los der Pensionisten zu verbessern. (Výkøiky posl. Hackenberga.) Wir haben auch bei allen unseren Anträgen bezüglich Regelung der Pensionen immer die Bedeckungfrage mitbehandelt und nachgewiesen, wo die Mittel aufgebracht werden könnten, um den Altpensionisten ihr trauriges Los zu verbessern. (Výkøiky na levici.)

Einen weiteren Beweis dafür, wie oberflächlich, leichtfertig und demagogisch gerade die christlichsoziale Partei in der Frage der Regelung der Pensionen gegenüber den Altpensionisten aufgetreten ist, zeigen auch die Ausführungen des Herrn Koll. Krumpe im Vorjahre, am 11. Mai, in der Bundeshauptversammlung in Leitmeritz. Herr Krumpe hat damals selbst einen mit "k" gezeichneten Artikel in der "Nordböhmischen Volkspost" veröffentlicht, in welchem er sich herausstreicht, indem er sagt: "Abg. Krumpe überbrachte die Grüße der christlichsozialen Parlamentarier und war als einziger in der Lage, Angaben über die in Aussicht stehenden neuen Pensionsgesetze zu machen. Nach diesen erhalten die Altpensionisten durchwegs eine 20%ige Aufbesserung der Gesamtbezüge." Was schon einmal nicht richtig ist, denn mit dem 20%igen Zuschuß soll lediglich die Pensionsgrundlage erhöht werden, aber nicht die gesamten Bezüge, wozu noch der Erziehungsbeitrag und sonstige Zulagen gehören. Herr Krumpe hat auch gesagt wenn es nicht in dieser Zeitung stünde, wüßte ich es auch, weil ich bei dieser Versammlung zugegen war und es selbst gehört habe - daß diese Vorlage rückwirkend vom 1. Jänner 1927 sein wird und daß die gesamte Summe im Juli v. J. zur Auszahlung gelangt. Das hat Koll. Krumpe in der Bundesversammlung des Reichsverbandes der deutschen Ruheständler mit aller Bestimmtheit gesagt. Ich bin ihm damals entgegengetreten und habe ihm erklärt, daß ich ihn daran erinnern werde, weil dies bis zu jenem Zeitpunkt wahrscheinlich nicht zur Tat werden wird. Aber auch die Altpensionisten selbst haben bereits eine Erinnerung an Herrn Krumpe ergehen lassen, indem sie in dem in der August- und Septembernummer 1 927 ihres Bundesorganes, der "Bundeszeitung", veröffentlichten Leitartikel schreiben: "Leere Versprechungen an Stelle der Tat. Das Versprechen, welches Abg. Krumpe in der Vollversammlung des Reichsverbandes am 211. Mai 1927 in Leitmeritz namens der deutschen Regierungsparteien gab, mämlich, daß noch in der Sommertagung 1927 die Bezüge der Altpensionisten durch 20%ige Erhöhung ihrer Grundpensionen rückwirkend ab 1. Jänner 1927 geregelt werden, wurde nicht erfüllt. Ebenso unerfüllt blieb die ebenfalls vom Abg Krumpe in der gleichen Versammlung mitgeteilte bestimmte Zusicherung des Ministerpräsidenten Švehla"- da ist offenbar der Herr Krumpe dem Herrn Švehla auf den Leim gegangen - "vom 10. Mai 1927, daß im Juli 1927 jeder Altpensionist den aus obiger Erhöhung resultierenden Betrag, rückwirkend ab 1. Jänner 1927, in Händen haben wird. Die Altpensionisten, welche auf diese öffentlich und feierlich gegebenen Versprechungen von Männern, die an maßgebenden Stellen im öffentlichen Leben stehen ihr Vertrauen setzten, sind daher abermals schwer und bitter enttäuscht worden. Diese neuerlichen Enttäuschungen geben sich in verschiedenen Äußerungen tiefster Erbitterung kund. Und sie sagen..." (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Zierhut. - Posl. Krumpe odchází ze zasedací sínì.) "Und sie sagen.. " (Posl. Dietl: Bleiben Sie nur hier. Herr Krumpe! - Posl. Krumpe: Wenn Sie vielleicht Wert darauf legen, warum nicht! - Rùzné výkøiky.) Ja, bleiben Sie nur hier! Sie haben in der Leitmeritzer Versammlung im vorigen Jahre gesagt, daß ich über die Pensionistenangelegenheiten in teilweise verworrener Art usw. gesprochen habe, und haben sich auch als den Kenner und Beherrscher der Vorlage und auch als den Propheten hingestellt, der bestimmt weiß, daß die Altpensionisten am 1. Juli 1927... (Posl. Krumpe: Das stimmt nicht! - Výkøiky a smích na levici.) Es steht doch hier. Ihr Artikel ist mit "k" gezeichnet. Sie haben mit aller Bestimmtheit erklärt. (Posl. Krumpe: Das ist nicht richtig! - Výkøiky.) Es tut mir ja sehr leid, Her Koll. Krumpe, wenn Sie die Fragen der Pensionisten nicht beherrschen oder meine Rede nicht verstehen konnten. (Posl. Krumpe: Ihr Geschimpfe konnte jeder dort verstehen!) Weil ich Ihr Sündenregister heruntergekanzelt habe, was Sie seit dem Zeitpunkte, da Sie in der Regierung sind, begangen haben am Volk und besonders an der Arbeiterklasse! Das hat Ihnen nicht geschmeckt. Ich verspreche Ihnen, wenn wir noch einmal Gelegenheit haben, uns zu treffen daß ich deutlicher sprechen werde u. zw. so deutlich, daß auch Sie es begreifen werden. (Výkøiky na levici.) Koll. Krumpe wird doch nicht selbst sein Zeugnis verleugnen. Es war Ihr Artikel. Ich habe nichts anderes hier zitiert als den Artikel aus der "Nordböhmischen Volkspost" vom 14. Mai 1 927. Wenn Sie wünschen, können Sie nachlesen, was Sie damals geschrieben haben. (Výkøiky nìm. poslancù soc. demokratických a posl. Krumpeho.)

Die Regierung begleitet ihren Motivenbericht zur gegenwärtigen Vorlage folgendermaßen ein: "Die Besoldungsgesetze vom 24. Juni 1926, Zahl 103 und 104, haben bei den Pensionisten das Verlangen erweckt, daß ihre Ruhegenüsse auf das aus den angeführten Gesetzen erfließende Niveau erhöht und daß sie in materieller Hinsicht den der erwähnten Gesetze teilhaft gewordenen Pensionisten vollkommen gleichgestellt werden." Diese Einbegleitung entspricht nicht den Tatsachen. Es ist allgemein bekannt, daß die Altpensionisten seit Jahren, seit der Durchrechnung der Dienstzeit, die Forderung erhoben haben, daß ihre Pensionen jenen der Neupensionisten angeglichen werden. Dieses Verlangen ist also nicht erst entstanden bei der Schaffung der Gesetze 103 und 104, sondern schon zu einer Zeit, wo die ersten Gesetze über die Regelung der Bezüge der Staats- und öffentlichen Angestellten und der Ruhegenüsse in diesem Hause beschlossen wurden. Weiters sagt die Regierung im Motivenberichte: "Die Durchrechnung der Dienstzeit kann bei den Altpensionisten nicht durchgeführt werden und kann eine Erhöhung ihrer Versorgungsgenüsse nur mit einer Pauschalzulage durchgeführt werden, welche seinerzeit bereits die Pensionistenorganisationen angestrebt haben, indem sie eine 20%ige Erhöhung der Pensionsbemessungsgrundlage gefordert haben." Aut diese Forderung kann sich die Regierung nicht mit Recht berufen, denn die Forderung nach einer 20%igen Erhöhung der Altpensionen wurde zu einer Zeit gestellt, wo von den neuen Gehaltsgesetzen aus dem Jahre 1926 noch gar keine Rede war. Zu der Zeit also, wo die Altpensionisten die Forderung nach einem 20%igen Zuschuß möglicherweise als Äquivalent für die nichterhaltene Durchrechnung der Dienstzeit gefordert haben, wäre es eine Art Ausgleich gewesen, heute sich aber darauf zu berufen ist durchaus nicht mehr zeitgemäß.

Die Regierung sagt weiter im Motivenbericht: "Aber nicht einmal irgendeine annähernde Erhöhung auf das Niveau, welches aus den in den erwähnten Gesetzen angeführten Gehältern erfließt, ist möglich, nachdem dies einen so hohen Aufwand erfordern würde, für welchen mit Rücksicht auf die gesamte budgetäre Belastung keine Bedeckung zu beschaffen wäre." Wir sind der Meinung, daß die Bedeckung zu finden wäre, wir haben das auch schon in den Jahren 1920 und 1921 gesagt. Damals hat derselbe Herr Finanzminister Dr Engliš und andere Vertreter der Regierung uns gegenüber erklärt, es fehlen die Unterlagen für die Pensionisten, man könne die Durchrechnung nicht durchführen. Die Pensionistenorganisationen erklärten sich aber damals bereit, Kräfte beizustellen, die diese Durchrechnung unentgeltlich gemacht hätten. Als dadurch der Regierung dieses Argument entwunden war, rückte man endlich mit der Farbe heraus und heute sagt es die Regierung ganz deutlich im Motivenbericht, daß eine annähernde Erhöhung auf das Niveau, welches aus den Gesetzen Nr. 103 und 104 erfließt, nicht möglich ist, nachdem dies einen so hohen Aufwand erfordern würde, für welchen mit Rücksicht auf die gesamte budgetäre Belastung keine Bedeckung zu beschaffen wäre.

Die Vorlage enthält auch keine Bestimmung über die Pensionisten der autonomen Selbstverwaltungskörper. Die Regierung schränkt zwar die Mittel der Gemeinden ein, trifft aber keine ausreichende Fürsorge, daß die Gemeinden ihren sozialen Verpflichtungen den Angestellten und Pensionisten gegenüber nachkommen könnten. Mit Resolutionen, wie sie der Herr Berichterstatter im Ausschuß und auch heute hier im Hause beantragt, ist den Angestellten und den Pensionisten der Gemeinden und Bezirke nicht gedient. Die Resolution - in diesem Falle besonders verpflichtet bestenfalls die Regierung, etwas zu tun, nicht aber die Selbstverwaltungskörper. Was müßte denn geschehen auf Grund einer solchen Resolution? Die Regierung müßte auf gesetzlichem Wege eine Regelung treffen, wodurch den Selbstverwaltungskörpern auch die Mittel im ausreichenden Maße zufließen würden, damit die Selbstverwaltungskörper die Pensionen ihrer Ruheständler erhöhen könnten. Auch für die Lehrer und Distriktsärzte enthält die Regierungsvorlage keine ausreichend klaren Bestimmungen. Wir unterbreiten deshalb auch dem Plenum des Hauses unsere bereits im sozialpolitischen Ausschuß gestellten diesbezüglichen Abänderungs- und Zusatzanträge zur Abstimmung.

Ich muß bei dieser Gelegenheit auch ein Wort über die Kürzung der Pensionen bei Nebeneinkommen sprechen, über die sogenannte Kummulierung nach § 17 des Gesetzes 286/24 und § 159 des Gesetzes 103/26. Danach wird den Menschen mit geringen Pensionen, die ihr Auslangen nicht finden können, die Pension gekürzt, wenn sie irgendeine Beschäftigung aufnehmen, beispielsweise bei einer Gemeinde u. dgl. Es wird auch weiterhin nach den Anträgen, die mit der Vorlage zu verhandeln sind, so geschehen, daß nur jenen die Pension nicht gekürzt wird, welche ausgedient haben, welche nicht den Nachweis der vorzeitigen Dienstunfähigkeit erbringen mußten. So wird wiederum zweierlei Recht geschaffen, mit zweierlei Maß gemessen. Wie kommen jene unglücklichen Opfer dazu, die gegen ihren Willen aus dem Dienst hinausgeworfen wurden, die gezwungen, auf Grund ihrer geringen Ruhegenüsse eine Nebenbeschäftigung aufnehmen, daß ihre Pensionen bis 50% gekürzt werden? Diese Menschen werden direkt dazu veranlaßt, keinerlei Arbeit aufzunehmen, weil sie für den Lohn, den sie empfangen, zur Hälfte zugunsten des Staates arbeiten würden weil sie für die Hälfte der Arbeit keinen Lohn ausgezahlt bekämen.

Was die Freizügigkeit, die Beschränkung der Reisen der Pensionisten ins Ausland anlangt, so stellen wir auch bei dieser Gelegenheit wieder unsere wiederholt erhobene Forderung nach vollständiger Freizügigkeit der Pensionisten. (Posl. Hackenberg: Der Feierfeil hat das auch gefordert, aber gegen unseren Antrag gestimmt, und dann wehrt er sich dagegen, daß man ihm Demagogie vorhält!) Der Herr Koll. Feierfeil, ja, ja, das tun die Herren Christlichsozialen bei allen Gelegenheiten. Es ist ihr besonderes Steckenpferd, die Freizügigkeit der Auslandsreisen, auf dem die Herren herumreiten, aber wenn es gilt, wirklich die Freizügigkeit der Pensionisten zu wahren, dann versagen sie, dann stimmen sie unsere Anträge nieder, wie es erst in den letzten Tagen im sozialpolitischen Ausschuß und im Budgetausschuß wieder geschehen ist. Dann aber wird da auf die Tribüne heraufgestiegen und eine förmliche Oppositionsrede gehalten, die wieder nur eine Rede zur Täuschung und Irreführung der von ihnen genasführten Massen ist. Der Herr Koll. Feierfeil hat heute davon gesprochen, daß die Bedeckung für eine allgemeine Regelung der Pensionen nicht aufzubringen sei und er hat weiters davon gesprochen, daß die Gleichstellung, daß ein voller Ausgleich der Pensionisten eine Millarde Kronen erfordern würde. Wenn man bedenkt, daß der Staat 1.7 Milliarden für Militarismus ausgibt das ist aber nur die budgetmäßig ausgewiesene Summe, von den in anderen Ressorts versteckten Ausgaben für Militarismus nicht zu reden, - und wenn man dabei in Betracht zieht, daß der Herr Finanzminister in seinem Exposé vom 14. Oktober 1926 erklärt hat: "Die Zölle versprechen eine Milliarde, die Stempel und allgemeinen Rechts- und Verwaltungsgebühren nahezu 1.600 Millionen, daß aus der Tabakregie und der Staatsloterie allein 1.100 Millionen und aus den übrigen Staatsunternehmungen 50 Millionen Kronen in die Staatskassa fließen, das sind zusammen 3.450 Millionen Kronen, und wenn man noch hinzurechnet den Rüstungsfond von 3 1/2 Milliarden aus denen 315 Millionen jährlich aufgewendet werden...", so unterliegt es keinem Zweifel, daß die Bedeckung für den Pensionistenausgleich da wäre. (Posl. de Witte: Über das hat Koll. Feierfeil doch auch geschimpft! Er hat gesagt, wir sind ein klein er Staat, wir können uns das nicht leisten!) Er hat auch von der Auslandspropaganda gesprochen. Für alle diese vom Staate verschwendeten Gelder haben ja die Herren deutschbürgerlichen Regierungsparteien gestimmt, sie tragen die Verantwortung mit dafür, wenn der Staat für Auslandspropaganda unzählige Millionen hinauswirft, wenn er für den Militarismus, für den Rüstungsfond Milliardenbeträge aufwendet. Da können sich die Herren deutschbürgerlichen und besonders die Christlichsozialen der Mitverantwortung nicht entziehen. Aus diesen Riesensummen, die ich hier genannt habe, ließen sich spielend leicht die 350 Millionen Kronen für die Bedeckung des Erfordernisses für die Gleichstellung aller Pensionisten finden, d. h. wenn der ernste Wille bei den Regierungsparteien dazu vorhanden wäre. Mit dem Gesetze Nr. 286 § 3 hat sich die Regierung selbst verpflichtet, den Entwurf eines die Bezüge der Staatsbediensteten regelnden Gesetzes vorzulegen. Dazu gehören selbstverständlich auch die Pensionisten aller Kategorien. Man hat die Aktivitätsbezüge geregelt und einen Teil der Pensionen. Aber nicht alle Pensionen umfassend, so wie es bei den Aktivitätsbezügen geschehen ist.

Wir fordern und stellen auch einen diesbezüglichen Antrag, daß das allgemeine Pensionistengesetz, von dem der Herr Finanzminister wiederholt Andeutungen gemacht und von dem er gesagt hat, daß es ein großes Werk sei, das nicht in einigen Monaten oder Jahren fertiggestellt werden kann, wir fordern aber trotzdem, daß dieses Werk noch im heurigen Jahre zur Tat werde, weil wir wissen, daß an diesem umfassenden Werke eben schon Jahre gearbeitet wird, genau so Jahre gearbeitet wird, wie es bei den Gehaltsgesetzen Nr. 103, Nr. 104 und Nr. 105 der Fall war. Mit den Gesetzen 2 und 3 vom 17. Dezember 1919 hat die Èechoslovakei die Unfallsrenten mit den Pensionen zusammengelegt. Im alten Österreich war die Unfallsrente von der Pension unabhängig. Durch diese Zusammenlegung der Renten ist eine bedeutende Kürzung der Pensionen und eine Schädigung der Unfallrentner eingetreten. Es ist ein unhaltbarer Zustand, daß die èechoslovakische Eisenbahnverwaltung die Unfallsversorgung vollständig in eigener Kompetenz führt. Im alten Österreich war die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherungsanstalt eine eigene Institution die zwischen der Bahnverwaltung und dem Verunglückten oder den Rechtsanspruch Erhebenden stand. Bei uns in der Èechoslovakei ist die Bahnverwaltung zugleich der Beklagte und auch der Richter in Unfallssachen. Ich erinnere mich da an einen Prozeß, den wir bei der Aussig-Teplitzer Bahn in der Zeit des alten Österreich geführt haben, wo es sich um eine verweigerte Pension handelte, über die sich der Verwaltungsrat der Aussig-Teplitzer Bahn nach dem Statute das Entscheidungsrecht vorbehalten hatte. Damals hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, daß diese Einrichtung unmoralisch und gegen die guten Sitten sei. Eben so unmoralisch und gegen die guten Sitten ist auch unsere Unfallversorgung bei den èechoslovakischen Eisenbahnen, weil nicht ein und dieselbe Person zugleich Kläger oder Geklagter und Richte sein kann. Über diese Zustände wird noch manches Wort zu sprechen sein.

Ich muß mich nun bei dieser Gelegenheit auch ein wenig mit den skandalösen Zuständen in der Pensionsliquidatur der èechoslovakischen Staatsbahnen befassen. In dieser Pensionsliquidatur herrschen geradezu himmelschreiende Zustände, unzulängliche und unhygienische Raum- und Personalverhältnisse. Der normierte Stand der Pensionsliquidatur betrug im vorigen Jahre 195 Mann. Es war aber nur ein tatsächlicher Personalstand von 120 Kräften vorhanden und nur bei Ausleihung von Kräften wurde dieser Stand bis auf 165 gebracht, die aber nicht ständig geblieben sind. Wir haben schon wiederholt gegen diese skandalösen Zustände in der Pensionsliquidatur angekämpft und Abhilfe gefordert. Das Eisenbahnministerium hat bis jetzt keinen Finger gerührt und will die Remedur bis zur Fertigstellung des Neubaues des Eisenbahnministeriums hinausschieben. Ein Beweis für die unhygienischen Raum- und Arbeitsverhältnisse sind die hoben Erkrankungszahlen der Angestellten in der Pensionsliquidatur. Durch Jahre überzahlte Steuerbeträge werden den Pensionisten nicht zurückerstattet, weil die Belege, diese Steuervorschreibungen, in wüsten Haufen durcheinander geworfen sind. Es befinden sich dort gegen 100.000 Akten, die ihrer Behandlung und Erledigung harren. Sowohl von der Steuerbehörde wie von den Pensionisten selbst sind die erforderlichen Belege schon mehrfach an die Liquidatur geliefert worden, aber es können diese Belege nicht gefunden werden, weil sie in wüsten Haufen durcheinander in den verschiedensten Akten vergraben und verstreut sind. Die Liquidatur stellt sich auf den Standpunkt, diese überzahlten Personaleinkommensteuerbeträge nur dann rückzuerstatten, wenn die betreffenden Ruheständler die Belege dafür neuerdings erbringen. Die Steuerämter dagegen stellen sich auf den Standpunkt, daß sie die Vorschreibungen und alle notwendigen Belege an die Liquidatur abgeliefert haben und wollen neuerliche Belege dafür nicht ausstellen, was ja auch zum Teil begreiflich ist. Wenn sie aber solche Belege ausstellen, dann fordern sie die Entrichtung einer Amtshandlungsgebühr dafür, die 16 bis 30 Kronen beträgt. Nun kann es vorkommen, daß die rückzuzahlende überzahlte Personaleinkommensteuer weniger als diese Manipulationsgebühr von 30 Kronen ausmacht und der Bedienstete hat das Geld für den Beleg umsonst hinausgeworfen. Es ist notwendig, bei dieser Gelegenheit diese skandalösen Zustände zu beleuchten, weil bei der Durchführung des heute in Verhandlung stehenden Altpensionistengesetzes der Wirrwarr in der Pensionsliquidatur der Staatsbahnen noch ein viel größerer werden wird, wenn da nicht noch rechtzeitig Abhilfe geschieht. Ich mache deshalb den Herrn Eisenbahnminister schon heute von dieser Stelle aus aufmerksam und richte zugleich den dringenden Appel an ihn, der heillosen Wirtschaft in der Pensionsliquidatur raschestens ein Ende zu machen, denn dieser Skandal stinkt wahrhaftig schon zum Himmel. Bis zur Fertigstellung des Neubaues des Eisenbahnministeriums darf keineswegs zugewartet werden, weil das noch jahrelang dauern kann und inzwischen viele Pensionisten das Zeitliche segnen können und die ihnen zu Unrecht abgezogenen Personaleinkommensteuergelder dann dem Fiskus verfallen. Dem Herrn Eisenbahnminister möchte ich ferner empfehlen, sich etwas weniger mit den Regiebegünstigungen der Eisenbahner zu befassen, damit ihm mehr Zeit übrig bleibt, die skandalösen Zustände in der Pensionsliquidatur zu besichtigen und über deren rascheste Abstellung nachzudenken, Ich bin davon überzeugt, er selbst würde sich dafür bedanken und es nicht einen Tag ertragen, unter solchen Verhältnissen zu arbeiten, wie sie in den Räumen der Pensionsliquidatur der Eisenbahnen herrschen, auch wenn er dafür seinen Ministergehalt als Lohn bezahlt bekäme. Dabei muß man bedenken, daß die dort beschäftigten Beamten und Bediensteten förmlich aufeinander sitzen und für unzulängliche Gehälter und Löhne schon seit Jahren ihre Gesundheit opfern müssen.


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