Der Herr Berichterstatter für diese Vorlage,
Herr Abg. Navrátil, hat uns bei der Beratung der
Vorlage im sozial-politischen Ausschuß am 31. Jänner
d. J. auf unsere berechtigten Einwendungen und Warnungen sowie
auf unsere Verbesserungsanträge entgegnet, daß die
Altpensionisten mit der durch diese Vorlage getroffenen Regelung
ihrer Ruhegenüsse einverstanden und mit dem 20%igen Zuschuß
zufrieden seien. Ich glaube, es würde dem Herrn Abg. Navrátil
schwer fallen, für diese seine Behauptung konkrete Beweise
zu erbringen, es wäre denn, daß er dabei lediglich
jene Pensionisten im Auge hat, die im Bezuge höherer Pensionen
stehen und bei denen daher der 20%ige Zuschuß möglicherweise
mehrere tausend Kronen betragen wird. Diese Pensionisten bilden
aber nur einen kleinen Teil der Gesamtzahl von insgesamt rund
70.000 Personen, auf die sich die Vorlage bezieht. Der überwiegende
Großteil der davon Betroffenen steht im Bezuge sehr geringer
Ruhegenüsse und der Herr Berichterstatter wird mir verzeihen,
wenn ich sage, daß es mir geradezu leichtfertig und unverantwortlich
erscheint, wenn er die Vorlage damit zu begründen und zur
Annahme zu empfehlen glaubt, daß er sich auf eine kleine
Gruppe von im Bezuge höherer Pensionen stehender Personen
stützt und schlankweg im allgemeinen erklärt, daß
die Altpensionisten damit einverstanden und zufrieden seien. An
ungezählten Beispielen könnte ich ihm das Gegenteil
beweisen, ich will dies aber nur durch Anführung eines einzigen
Falles tun. Ich habe hier eine Abschrift von einer Eingabe einer
pensionierten Lehrerin, die diese Lehrerin an den Herrn Finanzminister
gerichtet hat. Diese pensionierte Lehrerin macht in dem Schreiben
ihrem bedrängten Herzen Luft, wobei sie insbesondere hervorhebt,
daß mit dem 20%igen Zuschuß zur Pensionsbemessungsgrundlage
wieder nur die am meisten notleidenden Altpensionisten
zu kurz kommen werden, wie das beispielsweise bei der Regelung
durch die Gesetze Nr. 287 und 288 vom Dezember 1924 der Fall war.
Damals hat diese pensionierte Lehrerin zu ihrer geringen Pension
von 500 Kè eine Aufbesserung von ganzen 4 Kè
erhalten (Hört! Hört!), während beispielsweise
die Witwe eines höheren Beamten mit einer Witwenpension von
rund 1000 Kè eine Aufbesserung von 720 Kè bekommen
hat. (Rùzné výkøiky.) Diese
Differenzen werden auch jetzt wieder bei der Durchführung
des in Verhandlung stehenden Gesetzes zu Tage treten. Es bleibt
also nicht nur das alte Unrecht bestehen, welches infolge der
nicht erfolgten Gleichstellung der Altpensionisten mit den Neupensionisten
entstanden ist, sondern es wird neues Unrecht hinzugefügt.
Im § 8 der Vorlage ist für die Seelsorger und Geistlichen
der Kongruakirchengemeinschaften (Rùzné
výkøiky.) eine Pauschalzulage bis zur Höhe
von 3000 Kè zu den Ruhegenüssen vorgesehen. Wenn die
Regierungsparteien bei der Erstellung der Grundsätze für
die Vorlage es für notwendig und möglich gehalten haben,
den Geistlichen eine solche Pauschalzulage
zu gewähren, so hätte dies gewiß auch in gleicher
Weise für die Altpensionisten im Allgemeinen geschehen können.
Aus dieser Bestimmung ist deutlich der klerikale Einfluß
in der gegenwärtigen Regierungsmehrheit zu erkennen. (Posl.
Hackenberg: Deswegen hat sich der Feierfeil so dafür eingesetzt!)
Feierfeil ist auch an Stelle des Herrn Krumpe,
der sonst auf den Ruheständlertagungen zu finden ist, hier
heraufgestiegen, damit der Herr Krumpe nicht den Angriffen
ausgesetzt ist, die auf ihn erfolgen würden. Die Klerikalen
und insbesondere von diesen wieder die deutsche christlichsoziale
Volkspartei haben sich bei allen sich ihnen bietenden Gelegenheiten
den Altpensionisten und den Pensionisten im allgemeinen angebiedert
und ihnen geschworen, für eine gerechte und zufriedenstellende
Regelung ihrer Ruhegenüsse einzutreten. (Posl. Schweichhart:
Da haben Sie falsch geschworen!) Es kommt Ihnen nicht darauf
an. Sie haben aber dabei offenbar vorwiegend an die Seelsorger
als ihre verläßlichsten Parteiagitatoren gedacht, damit
diese im Diesseits ein besseres Leben zu genießen vermögen,
während sie die große Masse der von ihnen betörten
Schäflein auf ein besseres Jenseits vertrösten. Aber
in den Köpfen der von den Klerikalen und Christlichsozialen
getäuschten, betörten und irregeführten Menschen
beginnt es bereits zu dämmern und hell zu werden. Die Auswirkungen
dieser Gesetzesvorlage werden mehr als Hunderte von aufklärenden
Versammlungsreden und Zeitungsartikeln dazu beitragen, daß
auch die Altpensionisten und die Pensionisten überhaupt,
soweit sie heute noch im Banne der klerikalen und christlichsozialen
Ideologien stehen, ihre wahren Freunde von den falschen erkennen
werden, welch letztere sie nur als Stimmvieh bei den Wahlen zur
Vermehrung und Festigung der klerikalen Macht im Interesse des
Kapitalismus irregeführt und mißbraucht haben. Wie
die deutsche christlichsoziale Volkspartei über die heutige
wirtschaftliche Lage der Altpensionisten und deren berechtigte
Forderungen um Verbesserung derselben denkt und urteilt, dafür
sind die Äußerungen eines ihrer prominentesten Führer
u. zw. des gegenwärtigen Herrn Justizministers Prof. Mayr-Harting
in einer Versammlung im Jänner 1927 in Komotau ein schlagender
Beweis. Der Herr Justizminister Mayr-Harting hat in dieser
Versammlung sich auch mit der Pensionistenfrage beschäftigt
und erklärt, daß wenn die Anträge der Sozialdemokraten
angenommen würden, die Pensionisten in Saus und Braus leben
könnten. Daraufhin hat sich ein Pensionist an den Herrn Justizminister
gewendet, und der Herr Justizminister hat ihm in einem längeren
Brief geantwortet, worin er unter anderem zugibt, daß er
diese Redewendung tatsächlich gebraucht hat. Aber er stellt
die Sache so dar: "Ich habe vielmehr wie stets so auch in
Komotau erklärt, daß ich und meine Parteifreunde stets
alles getan haben und tun wollen, um das Los der Pensionisten
nach Möglichkeit zu verbessern und vor allem eine allmähliche
Gleichstellung aller Pensionen berbeizuführen. Zugleich habe
ich gesagt" - spricht der Herr Justizminister "daß
wir, die wir der Regierungsmehrheit angehören, deshalb eine
schwierigere Stellung haben, weil wir bei der Erfüllung dieser
Wünsche mit den verfügbaren Staatsmitteln (Steuern)
rechnen müssen, daß es dagegen die Opposition leichter
hat, unbegrenzte Anträge zu stellen, die es sogar den Pensionisten
erlauben könnten, in Saus und Braus zu leben, weil die Opposition
solche Anträge vielfach nur aus demagogischen Gründen
stellt, ohne daran denken zu müssen, wie die Mittel zur Erfüllung
ihrer Wünsche aufgebracht werden." Ich werde mich noch
damit beschäftigen, wie leichten Herzens die deutschen Regierungsparteien
zugestimmt haben, als es sich um den Rüstungsfond handelte.
Da haben sie sich keine besondere Sorge gemacht und ich werde
auch noch darauf zu sprechen kommen, ob unsere Anträge demagogisch
genannt werden können und wir werden Ihnen wieder Gelegenheit
geben zu zeigen, ob sie ernstlich gewillt sind, das Los der Pensionisten
zu verbessern. (Výkøiky posl. Hackenberga.)
Wir haben auch bei allen unseren Anträgen
bezüglich Regelung der Pensionen immer die Bedeckungfrage
mitbehandelt und nachgewiesen, wo die Mittel aufgebracht werden
könnten, um den Altpensionisten ihr trauriges Los zu verbessern.
(Výkøiky na levici.)
Einen weiteren Beweis dafür, wie oberflächlich,
leichtfertig und demagogisch gerade die christlichsoziale Partei
in der Frage der Regelung der Pensionen gegenüber den Altpensionisten
aufgetreten ist, zeigen auch die Ausführungen des Herrn Koll.
Krumpe im Vorjahre, am 11. Mai, in der Bundeshauptversammlung
in Leitmeritz. Herr Krumpe hat damals selbst einen mit
"k" gezeichneten Artikel in der "Nordböhmischen
Volkspost" veröffentlicht, in welchem er sich herausstreicht,
indem er sagt: "Abg. Krumpe überbrachte die Grüße
der christlichsozialen Parlamentarier und war als einziger in
der Lage, Angaben über die in Aussicht stehenden neuen Pensionsgesetze
zu machen. Nach diesen erhalten die Altpensionisten durchwegs
eine 20%ige Aufbesserung der Gesamtbezüge." Was schon
einmal nicht richtig ist, denn mit dem 20%igen Zuschuß soll
lediglich die Pensionsgrundlage erhöht werden, aber nicht
die gesamten Bezüge, wozu noch der Erziehungsbeitrag und
sonstige Zulagen gehören. Herr Krumpe hat auch gesagt
wenn es nicht in dieser Zeitung stünde, wüßte
ich es auch, weil ich bei dieser Versammlung zugegen war und es
selbst gehört habe - daß diese Vorlage rückwirkend
vom 1. Jänner 1927 sein wird und daß die gesamte Summe
im Juli v. J. zur Auszahlung gelangt. Das hat Koll. Krumpe
in der Bundesversammlung des Reichsverbandes der deutschen
Ruheständler mit aller Bestimmtheit gesagt. Ich bin ihm damals
entgegengetreten und habe ihm erklärt, daß ich ihn
daran erinnern werde, weil dies bis zu jenem Zeitpunkt wahrscheinlich
nicht zur Tat werden wird. Aber auch die Altpensionisten selbst
haben bereits eine Erinnerung an Herrn Krumpe ergehen lassen,
indem sie in dem in der August- und Septembernummer 1 927 ihres
Bundesorganes, der "Bundeszeitung", veröffentlichten
Leitartikel schreiben: "Leere Versprechungen an Stelle der
Tat. Das Versprechen, welches Abg. Krumpe in der Vollversammlung
des Reichsverbandes am 211. Mai 1927 in Leitmeritz namens der
deutschen Regierungsparteien gab, mämlich, daß noch
in der Sommertagung 1927 die Bezüge der Altpensionisten durch
20%ige Erhöhung ihrer Grundpensionen rückwirkend ab
1. Jänner 1927 geregelt werden, wurde nicht erfüllt.
Ebenso unerfüllt blieb die ebenfalls vom Abg Krumpe in
der gleichen Versammlung mitgeteilte bestimmte Zusicherung des
Ministerpräsidenten Švehla"- da ist offenbar
der Herr Krumpe dem Herrn Švehla auf den Leim
gegangen - "vom 10. Mai 1927, daß im Juli 1927 jeder
Altpensionist den aus obiger Erhöhung resultierenden Betrag,
rückwirkend ab 1. Jänner 1927, in Händen haben
wird. Die Altpensionisten, welche auf diese öffentlich und
feierlich gegebenen Versprechungen von Männern, die an maßgebenden
Stellen im öffentlichen Leben stehen ihr Vertrauen setzten,
sind daher abermals schwer und bitter enttäuscht worden.
Diese neuerlichen Enttäuschungen geben sich in verschiedenen
Äußerungen tiefster Erbitterung kund. Und sie sagen..."
(Pøedsednictví pøevzal místopøedseda
Zierhut. - Posl. Krumpe odchází ze zasedací
sínì.) "Und sie sagen..
" (Posl. Dietl: Bleiben Sie nur hier. Herr Krumpe! -
Posl. Krumpe: Wenn Sie vielleicht Wert darauf legen, warum
nicht! - Rùzné výkøiky.)
Ja, bleiben Sie nur hier! Sie haben in
der Leitmeritzer Versammlung im vorigen Jahre gesagt, daß
ich über die Pensionistenangelegenheiten in teilweise verworrener
Art usw. gesprochen habe, und haben sich auch als den Kenner und
Beherrscher der Vorlage und auch als den Propheten hingestellt,
der bestimmt weiß, daß die Altpensionisten am 1. Juli
1927... (Posl. Krumpe: Das stimmt nicht! - Výkøiky
a smích na levici.) Es steht doch
hier. Ihr Artikel ist mit "k" gezeichnet. Sie haben
mit aller Bestimmtheit erklärt. (Posl. Krumpe: Das ist
nicht richtig! - Výkøiky.) Es
tut mir ja sehr leid, Her Koll. Krumpe, wenn Sie die Fragen
der Pensionisten nicht beherrschen oder meine Rede nicht verstehen
konnten. (Posl. Krumpe: Ihr Geschimpfe konnte jeder dort verstehen!)
Weil ich Ihr Sündenregister heruntergekanzelt habe, was
Sie seit dem Zeitpunkte, da Sie in der Regierung sind, begangen
haben am Volk und besonders an der Arbeiterklasse! Das hat Ihnen
nicht geschmeckt. Ich verspreche Ihnen, wenn wir noch einmal Gelegenheit
haben, uns zu treffen daß ich deutlicher sprechen werde
u. zw. so deutlich, daß auch Sie es begreifen werden. (Výkøiky
na levici.) Koll. Krumpe wird doch
nicht selbst sein Zeugnis verleugnen. Es war Ihr Artikel. Ich
habe nichts anderes hier zitiert als den Artikel aus der "Nordböhmischen
Volkspost" vom 14. Mai 1 927. Wenn Sie wünschen, können
Sie nachlesen, was Sie damals geschrieben haben. (Výkøiky
nìm. poslancù soc. demokratických a posl.
Krumpeho.)
Die Regierung begleitet ihren Motivenbericht
zur gegenwärtigen Vorlage folgendermaßen ein: "Die
Besoldungsgesetze vom 24. Juni 1926, Zahl 103 und 104, haben bei
den Pensionisten das Verlangen erweckt, daß ihre Ruhegenüsse
auf das aus den angeführten Gesetzen erfließende Niveau
erhöht und daß sie in materieller Hinsicht den der
erwähnten Gesetze teilhaft gewordenen Pensionisten vollkommen
gleichgestellt werden." Diese Einbegleitung entspricht nicht
den Tatsachen. Es ist allgemein bekannt, daß die Altpensionisten
seit Jahren, seit der Durchrechnung der Dienstzeit, die Forderung
erhoben haben, daß ihre Pensionen jenen der Neupensionisten
angeglichen werden. Dieses Verlangen ist also nicht erst entstanden
bei der Schaffung der Gesetze 103 und 104, sondern schon zu einer
Zeit, wo die ersten Gesetze über die Regelung der Bezüge
der Staats- und öffentlichen Angestellten und der Ruhegenüsse
in diesem Hause beschlossen wurden. Weiters sagt die Regierung
im Motivenberichte: "Die Durchrechnung der Dienstzeit kann
bei den Altpensionisten nicht durchgeführt werden und kann
eine Erhöhung ihrer Versorgungsgenüsse nur mit einer
Pauschalzulage durchgeführt werden, welche seinerzeit bereits
die Pensionistenorganisationen angestrebt haben, indem sie eine
20%ige Erhöhung der Pensionsbemessungsgrundlage gefordert
haben." Aut diese Forderung kann sich die Regierung nicht
mit Recht berufen, denn die Forderung nach einer 20%igen Erhöhung
der Altpensionen wurde zu einer Zeit gestellt, wo von den neuen
Gehaltsgesetzen aus dem Jahre 1926 noch gar keine Rede war. Zu
der Zeit also, wo die Altpensionisten die Forderung nach einem
20%igen Zuschuß möglicherweise als Äquivalent
für die nichterhaltene Durchrechnung der Dienstzeit gefordert
haben, wäre es eine Art Ausgleich gewesen, heute sich aber
darauf zu berufen ist durchaus nicht mehr zeitgemäß.
Die Regierung sagt weiter im Motivenbericht:
"Aber nicht einmal irgendeine annähernde Erhöhung
auf das Niveau, welches aus den in den erwähnten Gesetzen
angeführten Gehältern erfließt, ist möglich,
nachdem dies einen so hohen Aufwand erfordern würde, für
welchen mit Rücksicht auf die gesamte budgetäre Belastung
keine Bedeckung zu beschaffen wäre." Wir sind der Meinung,
daß die Bedeckung zu finden wäre, wir haben das auch
schon in den Jahren 1920 und 1921 gesagt. Damals hat derselbe
Herr Finanzminister Dr Engliš und andere Vertreter
der Regierung uns gegenüber erklärt, es fehlen die Unterlagen
für die Pensionisten, man könne die Durchrechnung nicht
durchführen. Die Pensionistenorganisationen erklärten
sich aber damals bereit, Kräfte beizustellen, die diese Durchrechnung
unentgeltlich gemacht hätten. Als dadurch der Regierung dieses
Argument entwunden war, rückte man endlich mit der Farbe
heraus und heute sagt es die Regierung ganz deutlich im Motivenbericht,
daß eine annähernde Erhöhung auf das Niveau, welches
aus den Gesetzen Nr. 103 und 104 erfließt, nicht möglich
ist, nachdem dies einen so hohen Aufwand erfordern würde,
für welchen mit Rücksicht auf die gesamte budgetäre
Belastung keine Bedeckung zu beschaffen wäre.
Die Vorlage enthält auch keine Bestimmung
über die Pensionisten der autonomen Selbstverwaltungskörper.
Die Regierung schränkt zwar die Mittel der Gemeinden ein,
trifft aber keine ausreichende Fürsorge, daß die Gemeinden
ihren sozialen Verpflichtungen den Angestellten und Pensionisten
gegenüber nachkommen könnten. Mit Resolutionen, wie
sie der Herr Berichterstatter im Ausschuß und auch heute
hier im Hause beantragt, ist den Angestellten und den Pensionisten
der Gemeinden und Bezirke nicht gedient. Die Resolution - in diesem
Falle besonders verpflichtet bestenfalls die Regierung, etwas
zu tun, nicht aber die Selbstverwaltungskörper. Was müßte
denn geschehen auf Grund einer solchen Resolution? Die Regierung
müßte auf gesetzlichem Wege eine Regelung treffen,
wodurch den Selbstverwaltungskörpern auch die Mittel im ausreichenden
Maße zufließen würden, damit die Selbstverwaltungskörper
die Pensionen ihrer Ruheständler erhöhen könnten.
Auch für die Lehrer und Distriktsärzte enthält
die Regierungsvorlage keine ausreichend klaren Bestimmungen. Wir
unterbreiten deshalb auch dem Plenum des Hauses unsere bereits
im sozialpolitischen Ausschuß gestellten diesbezüglichen
Abänderungs- und Zusatzanträge zur Abstimmung.
Ich muß bei dieser Gelegenheit auch ein
Wort über die Kürzung der Pensionen bei Nebeneinkommen
sprechen, über die sogenannte Kummulierung nach § 17
des Gesetzes 286/24 und § 159 des Gesetzes 103/26. Danach
wird den Menschen mit geringen Pensionen, die ihr Auslangen nicht
finden können, die Pension gekürzt, wenn sie irgendeine
Beschäftigung aufnehmen, beispielsweise bei einer Gemeinde
u. dgl. Es wird auch weiterhin nach den Anträgen, die mit
der Vorlage zu verhandeln sind, so geschehen, daß nur jenen
die Pension nicht gekürzt wird, welche ausgedient haben,
welche nicht den Nachweis der vorzeitigen Dienstunfähigkeit
erbringen mußten. So wird wiederum zweierlei Recht geschaffen,
mit zweierlei Maß gemessen. Wie kommen jene unglücklichen
Opfer dazu, die gegen ihren Willen aus dem Dienst hinausgeworfen
wurden, die gezwungen, auf Grund ihrer geringen Ruhegenüsse
eine Nebenbeschäftigung aufnehmen, daß ihre Pensionen
bis 50% gekürzt werden? Diese Menschen werden direkt dazu
veranlaßt, keinerlei Arbeit aufzunehmen, weil sie für
den Lohn, den sie empfangen, zur Hälfte zugunsten des Staates
arbeiten würden weil sie für die Hälfte der Arbeit
keinen Lohn ausgezahlt bekämen.
Was die Freizügigkeit, die Beschränkung
der Reisen der Pensionisten ins Ausland anlangt, so stellen wir
auch bei dieser Gelegenheit wieder unsere wiederholt erhobene
Forderung nach vollständiger Freizügigkeit der Pensionisten.
(Posl. Hackenberg: Der Feierfeil hat das auch gefordert, aber
gegen unseren Antrag gestimmt, und dann wehrt er sich dagegen,
daß man ihm Demagogie vorhält!) Der Herr Koll.
Feierfeil, ja, ja, das tun die Herren Christlichsozialen
bei allen Gelegenheiten. Es ist ihr besonderes Steckenpferd, die
Freizügigkeit der Auslandsreisen, auf dem die Herren herumreiten,
aber wenn es gilt, wirklich die Freizügigkeit der Pensionisten
zu wahren, dann versagen sie, dann stimmen sie unsere Anträge
nieder, wie es erst in den letzten Tagen im sozialpolitischen
Ausschuß und im Budgetausschuß wieder geschehen ist.
Dann aber wird da auf die Tribüne heraufgestiegen und eine
förmliche Oppositionsrede gehalten, die wieder nur eine Rede
zur Täuschung und Irreführung der von ihnen genasführten
Massen ist. Der Herr Koll. Feierfeil hat heute davon gesprochen,
daß die Bedeckung für eine allgemeine Regelung der
Pensionen nicht aufzubringen sei und er hat weiters davon gesprochen,
daß die Gleichstellung, daß ein voller Ausgleich der
Pensionisten eine Millarde Kronen erfordern würde. Wenn man
bedenkt, daß der Staat 1.7
Milliarden für Militarismus ausgibt das ist aber nur die
budgetmäßig ausgewiesene Summe, von den in anderen
Ressorts versteckten Ausgaben für Militarismus nicht zu reden,
- und wenn man dabei in Betracht zieht, daß der Herr Finanzminister
in seinem Exposé vom 14. Oktober 1926 erklärt hat:
"Die Zölle versprechen eine Milliarde, die Stempel und
allgemeinen Rechts- und Verwaltungsgebühren nahezu 1.600
Millionen, daß aus der Tabakregie und der Staatsloterie
allein 1.100 Millionen und aus den übrigen Staatsunternehmungen
50 Millionen Kronen in die Staatskassa fließen, das sind
zusammen 3.450 Millionen Kronen, und wenn man noch hinzurechnet
den Rüstungsfond von 3 1/2
Milliarden aus denen 315 Millionen jährlich aufgewendet werden...",
so unterliegt es keinem Zweifel, daß die Bedeckung für
den Pensionistenausgleich da wäre. (Posl. de Witte: Über
das hat Koll. Feierfeil doch auch geschimpft! Er hat gesagt, wir
sind ein klein er Staat, wir können uns das nicht leisten!)
Er hat auch von der Auslandspropaganda gesprochen. Für alle
diese vom Staate verschwendeten Gelder haben ja die Herren deutschbürgerlichen
Regierungsparteien gestimmt, sie tragen die Verantwortung mit
dafür, wenn der Staat für Auslandspropaganda unzählige
Millionen hinauswirft, wenn er für den Militarismus, für
den Rüstungsfond Milliardenbeträge aufwendet. Da können
sich die Herren deutschbürgerlichen und besonders die Christlichsozialen
der Mitverantwortung nicht entziehen. Aus diesen Riesensummen,
die ich hier genannt habe, ließen sich spielend leicht die
350 Millionen Kronen für die Bedeckung des Erfordernisses
für die Gleichstellung aller Pensionisten finden, d. h. wenn
der ernste Wille bei den Regierungsparteien dazu vorhanden wäre.
Mit dem Gesetze Nr. 286 § 3 hat sich die Regierung selbst
verpflichtet, den Entwurf eines die Bezüge der Staatsbediensteten
regelnden Gesetzes vorzulegen. Dazu gehören selbstverständlich
auch die Pensionisten aller Kategorien. Man hat die Aktivitätsbezüge
geregelt und einen Teil der Pensionen. Aber nicht alle Pensionen
umfassend, so wie es bei den Aktivitätsbezügen geschehen
ist.
Wir fordern und stellen auch einen diesbezüglichen
Antrag, daß das allgemeine Pensionistengesetz, von dem der
Herr Finanzminister wiederholt Andeutungen gemacht und von dem
er gesagt hat, daß es ein großes Werk sei, das nicht
in einigen Monaten oder Jahren fertiggestellt werden kann, wir
fordern aber trotzdem, daß dieses Werk noch im heurigen
Jahre zur Tat werde, weil wir wissen, daß an diesem umfassenden
Werke eben schon Jahre gearbeitet wird, genau so Jahre
gearbeitet wird, wie es bei den Gehaltsgesetzen Nr. 103, Nr. 104
und Nr. 105 der Fall war. Mit den Gesetzen 2 und 3 vom 17. Dezember
1919 hat die Èechoslovakei die Unfallsrenten mit den Pensionen
zusammengelegt. Im alten Österreich war die Unfallsrente
von der Pension unabhängig. Durch diese Zusammenlegung der
Renten ist eine bedeutende Kürzung der Pensionen und eine
Schädigung der Unfallrentner eingetreten. Es ist ein unhaltbarer
Zustand, daß die èechoslovakische Eisenbahnverwaltung
die Unfallsversorgung vollständig in eigener
Kompetenz führt. Im alten Österreich war die berufsgenossenschaftliche
Unfallversicherungsanstalt eine eigene Institution die zwischen
der Bahnverwaltung und dem Verunglückten oder den Rechtsanspruch
Erhebenden stand. Bei uns in der Èechoslovakei ist
die Bahnverwaltung zugleich der Beklagte und auch der Richter
in Unfallssachen. Ich erinnere mich da an einen Prozeß,
den wir bei der Aussig-Teplitzer Bahn in der Zeit des alten Österreich
geführt haben, wo es sich um eine verweigerte
Pension handelte, über die sich der Verwaltungsrat der Aussig-Teplitzer
Bahn nach dem Statute das Entscheidungsrecht vorbehalten hatte.
Damals hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, daß diese
Einrichtung unmoralisch und gegen die guten Sitten sei.
Eben so unmoralisch und gegen die guten Sitten ist auch unsere
Unfallversorgung bei den èechoslovakischen Eisenbahnen,
weil nicht ein und dieselbe Person zugleich Kläger oder Geklagter
und Richte sein kann. Über diese Zustände wird noch
manches Wort zu sprechen sein.
Ich muß mich nun bei dieser Gelegenheit auch ein wenig mit
den skandalösen Zuständen in der Pensionsliquidatur
der èechoslovakischen Staatsbahnen befassen. In dieser
Pensionsliquidatur herrschen geradezu himmelschreiende Zustände,
unzulängliche und unhygienische Raum-
und Personalverhältnisse. Der normierte Stand der Pensionsliquidatur
betrug im vorigen Jahre 195 Mann. Es war aber nur ein tatsächlicher
Personalstand von 120 Kräften vorhanden und nur bei Ausleihung
von Kräften wurde dieser Stand bis auf 165 gebracht, die
aber nicht ständig geblieben sind. Wir haben schon wiederholt
gegen diese skandalösen Zustände in der Pensionsliquidatur
angekämpft und Abhilfe gefordert. Das Eisenbahnministerium
hat bis jetzt keinen Finger gerührt und will die Remedur
bis zur Fertigstellung des Neubaues des Eisenbahnministeriums
hinausschieben. Ein Beweis für die unhygienischen Raum- und
Arbeitsverhältnisse sind die hoben Erkrankungszahlen der
Angestellten in der Pensionsliquidatur. Durch Jahre überzahlte
Steuerbeträge werden den Pensionisten nicht zurückerstattet,
weil die Belege, diese Steuervorschreibungen, in wüsten Haufen
durcheinander geworfen sind. Es befinden sich dort gegen 100.000
Akten, die ihrer Behandlung und Erledigung harren. Sowohl von
der Steuerbehörde wie von den Pensionisten selbst sind die
erforderlichen Belege schon mehrfach an die Liquidatur geliefert
worden, aber es können diese Belege nicht gefunden werden,
weil sie in wüsten Haufen durcheinander in den verschiedensten
Akten vergraben und verstreut sind. Die Liquidatur stellt sich
auf den Standpunkt, diese überzahlten Personaleinkommensteuerbeträge
nur dann rückzuerstatten, wenn die betreffenden Ruheständler
die Belege dafür neuerdings erbringen. Die Steuerämter
dagegen stellen sich auf den Standpunkt, daß sie die Vorschreibungen
und alle notwendigen Belege an die Liquidatur abgeliefert haben
und wollen neuerliche Belege dafür nicht ausstellen, was
ja auch zum Teil begreiflich ist. Wenn sie aber solche Belege
ausstellen, dann fordern sie die Entrichtung einer Amtshandlungsgebühr
dafür, die 16 bis 30 Kronen beträgt. Nun kann es vorkommen,
daß die rückzuzahlende überzahlte Personaleinkommensteuer
weniger als diese Manipulationsgebühr von 30 Kronen ausmacht
und der Bedienstete hat das Geld für den Beleg umsonst hinausgeworfen.
Es ist notwendig, bei dieser Gelegenheit diese skandalösen
Zustände zu beleuchten, weil bei der Durchführung des
heute in Verhandlung stehenden Altpensionistengesetzes der Wirrwarr
in der Pensionsliquidatur der Staatsbahnen noch ein viel größerer
werden wird, wenn da nicht noch rechtzeitig Abhilfe geschieht.
Ich mache deshalb den Herrn Eisenbahnminister schon heute von
dieser Stelle aus aufmerksam und richte zugleich den dringenden
Appel an ihn, der heillosen Wirtschaft in der Pensionsliquidatur
raschestens ein Ende zu machen, denn dieser Skandal stinkt wahrhaftig
schon zum Himmel. Bis zur Fertigstellung des Neubaues des Eisenbahnministeriums
darf keineswegs zugewartet werden, weil das noch jahrelang dauern
kann und inzwischen viele Pensionisten das Zeitliche segnen können
und die ihnen zu Unrecht abgezogenen Personaleinkommensteuergelder
dann dem Fiskus verfallen. Dem Herrn Eisenbahnminister möchte
ich ferner empfehlen, sich etwas weniger mit den Regiebegünstigungen
der Eisenbahner zu befassen, damit ihm mehr Zeit übrig bleibt,
die skandalösen Zustände in der Pensionsliquidatur zu
besichtigen und über deren rascheste Abstellung nachzudenken,
Ich bin davon überzeugt, er selbst würde sich dafür
bedanken und es nicht einen Tag ertragen, unter solchen Verhältnissen
zu arbeiten, wie sie in den Räumen der Pensionsliquidatur
der Eisenbahnen herrschen, auch wenn er dafür seinen Ministergehalt
als Lohn bezahlt bekäme. Dabei muß man bedenken, daß
die dort beschäftigten Beamten und Bediensteten förmlich
aufeinander sitzen und für unzulängliche Gehälter
und Löhne schon seit Jahren ihre Gesundheit opfern müssen.