Ètvrtek 15. bøezna 1928

Genau so wie es sich mit der Verschlechterung des Mieterschutzes verhält, so ist es auch mit der Novellierung des Bauförderungsgesetzes. Die Christlichsozialen rühmen sich damit, an Stelle der früheren 120 Mill. die Forderung auf 250 Mill. Kè erhoben zu haben, von der sie sich eine Linderung der herrschenden Wohnungsnot versprechen. Diese 250 Mill. sind, selbst wenn sie bewilligt würden, nur ein Tropfen Wasser auf einen heißen Stein. Das Wohnungselend kann man mit solchen Mitteln, die doch nur eine Augenauswischerei sind, nicht beseitigen. Hier können nur radikale Maßnahmen helfen: Erstens müßten die Unternehmer, Großgrundbesitzer und Banken zum Bau von Arbeiter- und Angestelltenwohnungen gezwungen werden, zweitens müßte den Gemeinden das Wohnungsbeschlagnahmerecht eingeräumt werden. Um den Minderbemittelten den Wohnungsbau zu ermöglichen, müßte der Boden der Bodenspekulanten enteignet und an die Minderbemittelten entweder unentgeltlich oder zu sehr billigem Preise abgegeben werden. Da mit den Baumaterialien Wucher getrieben wird, ist es unerläßlich notwendig, die Unternehmungen, in welchen Baumaterialien erzeugt werden, unter die Kontrolle zu stellen und vor allem müßte gegenüber den Händlern, welche die bestehende Not an Baumaterialien zu einer ungeheueren Bereicherung benützen, schärfstens vorgegangen werden. Die Kontrolle müßte von den Betriebsausschüssen und Gewerkschaften, sowie von den Interessenten ausgeübt werden, da nur diese eine Gewähr der wirklichen Kontrolle geben. Bei den Betriebsausschüssen und den Arbeiterorganisationen ist nicht die Profitgier, sondern der Bedarf maßgebend.

Durch den Gesetzesantrag über das Bauförderungsgesetz werden die Lohnschiedsgerichte eingeführt. Dieser Antrag bezweckt nichts anderes, als die Profite der Bauunternehmer zu schützen. Dadurch will man es unmöglich machen, daß die Arbeiter den Kampf um ihre Forderungen mit jenen Mitteln und zu jener Zeit, die sie für sich am günstigsten betrachten, führen. Diese Vorlage ist ein neuer Schlag gegen die Interessen der Arbeiterklasse. Wenn die Lohnschiedsgerichte dazu berufen sind, Konflikte zwischen Unternehmern und Arbeitern zu schlichten, dann weiß jeder Arbeiter, daß die Lohnschiedsgerichte im Interesse der Unternehmer entscheiden.

Die Heuchelei der Schiedsgerichte ist der Arbeiterschaft zur Genüge bekannt. Erst im letzten Streik der Bergarbeiter konnten wir sehen, was ein "Schiedsgericht" bedeutet. Obwohl die Bergarbeiter zu 100% im Recht waren, das Prämiensystem, die Verlängerung der Arbeitszeit und andere Verschlechterungen abzulehnen und dagegen zu kämpfen, haben die sogenannten neutralen Männer der Regierung den Standpunkt der Kohlenbarone sich zu eigen gemacht und denselben bis zur letzten Stunde durchzusetzen versucht. Daß der Ausgang der Verhandlungen anders endete, ist nicht dieser Art von "Schiedsgericht" zuzuschreiben, sondern dem einheitlich und verschärft geführten Kampf der Bergarbeiter. Bei diesem Kampfe konnten die Bergarbeiter immer noch entscheiden, ob sie mit den Vorschlägen der Unterhändler einverstanden sind oder nicht, wogegen im § 23 des Lohnschiedsgerichtsgesetzes enthalten ist, daß es gegen die Entscheidung des Lohnschiedsgerichtes keine weiteren Schritte gibt. Dadurch werden die Bauarbeiter in eine Zwangsjacke eingeschnürt. Es genügte nicht, daß sich bisher der Staat mit seinem gesamten Unterdrückungsapparat auf die Seite der Unternehmer stellt, es sollen auch noch durch ein derartiges Gesetz die Kämpfe der Bauarbeiterschaft und später der gesamten Arbeiterschaft unmöglich gemacht werden. Wir sind der Überzeugung, daß die klassenbewußte, revolutionär gesinnte Arbeiterschaft sich ihr Kampfmittel und ihre Kämpfe überhaupt nicht vorschreiben läßt, sondern die Kämpfe so führen wird, damit sie den Sieg der Arbeiterklasse sichert.

Die Wohnungsgesetze, die heute zur Verhandlung stehen, sind durchwegs arbeiterfeindliche Gesetze. Durch diese Gesetze werden erstens den Arbeitern neue Lasten aufgehalst, zweitens beraubt man ihn noch um die kümmerlichen Rechte, drittens soll er noch ein willigeres Objekt der kapitalistischen Ausbeutung werden.

Die Kapitalisten sind der Meinung, daß alles das, was sich heute die Arbeiter von ihnen bieten lassen müssen, noch ungenügend ist, und sie sind ständig bemüht, das Leben der Arbeiter noch unerträglicher zu machen. Ein Musterbetrieb in scharfmacherischem Sinne ist die Porzellanfabrik Alp in Lubaò bei Podersam. Bei dieser Fabrik werden die Arbeiter auf das unerhörteste ausgebeutet und schikaniert. Sie werden beschimpft als Verleumder, faule Bande, Lumpen usw. Das ist keine Seltenheit, das ist ständig auf der Tagesordnung. Ungeheuer ist die Ausbeutung. Die Arbeiter arbeiten 10, 12, 13 sogar 16 Stunden. Niemand, auch keine staatliche Behörde kümmert sich darum. Da die Arbeiter dort ungerecht entlassen und viele beschimpft wurden, so habe ich versucht, in diesem Betriebe bei der Direktion zu intervenieren und dort zu verhandeln, damit geregelte, vernünftige Verhältnisse eintreten. Im selben Moment ist dieser Herr aufgetreten, hat mich aus dem Betrieb gejagt, und nicht nur das, auch die Behörden wurden in Bewegung gesetzt, um diesen Unternehmer zu schützen. Die Arbeiter in diesem Betriebe haben keine Möglichkeit, sich zu verteidigen, keine Möglichkeit, vor Gericht zu gehen, denn wie ist es denkbar, daß unter den gegebenen Pachtverhältnissen ein Arbeiter gegen einen solchen Betriebsgewaltigen Klage führt? Sobald er es wagt, ist er entlassen. Die Folge davon ist, daß der Arbeiter alles dulden muß, was solch ein Betriebstyrann durchführt. Unter diesen ungeheuerlichen, unbeschreiblichen Verhältnissen müssen die Arbeiter dort arbeiten. Immer unerträglicher wird die Lage der Arbeiter.

Ebenso wie die Löhne und die Verhältnisse in der Alpfabrik sind sie in vielen anderen Betrieben, die Löhne sind überall schlecht. Die Zentralsozialversicherungsanstalt in Prag gab eine Statistik heraus, nach welcher sich der Verdienst der Arbeiter folgendermaßen darstellt: Einen Taglohn bis 6 Kè verdienen in der Èechoslovakei 217.998 Personen, einen Taglohn von 6 bis 10 Kè 343.536 Personen, einen Taglohn von 10 bis 14 Kè 475.303 Personen, 14 bis 18 Kè 309.210 Personen, einen Taglohn von 18 bis 22 Kè 259.850 Personen, einen Taglohn von 22 bis 25.50 Kè 181.931 Personen, von 25.50 bis 28.50 Kè 120.835 Personen, von 28.50 bis 31.50 Kè 94.517 Personen, von 31.50 bis 34.50 Kè 80.837 Personen, mehr als 34.50 Kè bloß 218.287 Personen. Sie sehen also, daß die Anzahl der Arbeiter, die 6 bis 14 Kè verdient, rapid ansteigt, über 14 Kè Tageseinkommen sinkt die Zahl, von 31.50 bis 34.50 Kè sind es nur mehr 80.000 Arbeiter. Wie sollen unter diesen äußerst schlechten Lohnverhältnissen die Arbeiter eine Erhöhung des Mietzinses um 20%, wie sollen sie die Teuerung ertragen?

Wie die Kapitalisten auf Kosten der Arbeiter ihre Herrschaft stabilisierten, ist auch aus folgender Statistik zu ersehen: Im Jahre 1921 betrugen in Böhmen die Durchschnittslöhne des Arbeiters 31.79 Kè, im Jahre 1922 32.24 Kè, im Jahre 1923 27.70 Kè, im Jahre 1924 26.99 Kè und seit 1924 ist keine Besserung, sondern eine Verschlechterung eingetreten, die Teuerung ist gestiegen, immer mehr hat sich die Lage der Arbeiterschaft zu ihrem Ungunsten verschoben. Es ist unverständlich, wie der Arbeiter mit seinem Lohn auskommen kann, zumal man ihm 20% seiner gesamten Einnahmen durch direkte und indirekte Steuern abnimmt. Darf man ihm da noch weitere Lasten aufhalsen? Immer schärfer wird die Ausbeutung der Arbeiterschaft. So ist z. B. den Berichten der Eisenwerke zu entnehmen, daß gegenüber 1920 die Leistung des Arbeiters um 20% pro Stunde gestiegen ist, im Bergbau um 50%, in der Glasindustrie ist diese Rationalisierungsmethode ebenfalls durchgeführt worden. So wurden z. B. 1914 in einer Glühlampenfabrik in 10 Stunden Arbeitszeit von einem Arbeiter 700 Stück Glühlampen erzeugt, das war natürlich eine Höchstleistung. Im Jahre 1924 mußten in 8 Stunden 850 Stück Glühbirnen erzeugt werden und 1927 mußte ein Arbeiter in 8 Stunden als Minimalleistung 850 Stück Glühbirnen erzeugen. In dem Augenblick, wo der Arbeiter nicht mehr erzeugt, wird er entlassen. So verschärften sich immer mehr die Verhältnisse für die arbeitenden Massen. Das Unternehmertum sucht immer neue Methoden der Ausbeutung. So werden z. B. abgebaute und entlassene Staatsbeamte und Eisenbahnbeamte von den Unternehmern beschäftigt. Diese Staatsbeamten bekommen von den Unternehmern einen Monatsgehalt von 200 bis 600 Kè. Solch einer Ausnützung, solch einer ungerechten Ausbeutung der Arbeitskräfte seitens des Unternehmertums schaut der Staatsapparat zu. Anders ist es bei den Schichtwerken. Die Schichtwerke haben pensionierte Offiziere in Stellung genommen und bezahlen sie besser, dafür sind diese Offiziere aber auch energischer im Betriebe. Sie führten ein wahres militärisches Regime im Betriebe ein.

Immer schlimmer wird die Lage der Arbeiterschaft, immer schwieriger wird es, die Lebensmittel aufzubringen. Nach einer Statistik von Dr. Kollar verbraucht die Arbeiterschaft heute um 29% weniger Fleisch als vor dem Kriege, Selchwaren um 49% und Gebäck um 29% weniger als vor dem Kriege. Daraus ist zu ersehen, daß das Hauptnahrungsmittel der arbeitenden Bevölkerung Kaffee, Brot, Kartoffel und anderes sind. Brot und Mehl werden nach dem Kriege im Verhältnis zur Vorkriegszeit um 50% mehr verbraucht, Kartoffel um 71%.

Unter diesen Verhältnissen wird und muß sich die Arbeiterschaft fragen: Sollen wir zuschauen, nachdem uns die letzten Rechte geraubt werden, nachdem uns nach und nach das letzte Stückchen Brot von dieser bürgerlichen Regierung weggenommen wird? Die arbeitenden Massen werden und müssen sich unter den gegebenen Verhältnissen immer enger zusammenschließen und den Kampf gegen die bürgerlich reaktionäre Regierung aufnehmen und ihn solange führen, bis diese kapitalistisch reaktionäre Regierung beseitigt wird. (Potlesk komunistických poslancù.)

5. Øeè posl. Schustera (víz str. 69 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Von den zur Behandlung stehenden Gesetzesvorlagen ist die Bauförderung jenes Gesetz, das wohl am schwersten unter dem Wandel der Regierung und unter den Segnungen des Pater Šrámek-Ministeriums gelitten hat. Zu Beginn des Jahres 1922 verkündeten Regierungskreise hier in diesem Staate das Baudiktat. Minister haben in Versammlungen erklärt, man werde die Industrieunternehmungen zwingen, für ihre Arbeiter entsprechend geräumige, gesunde, lichte Wohnstätten zu bauen und wenn wir den Weg überblicken, den die Bauförderungsgesetze genommen haben, vom angekündigten Baudiktat bis zum heutigen Tage, bis zur gegenwärtigen Vorlage, so müssen wir leider gestehen, daß von den großen Versprechungen von damals nichts mehr übrig geblieben ist, der Torso eines Gesetzes, ein Stück staatlichen Dilettantismus in Gesetzesform. Als im Jahre 1921 das erste Baugesetz hier beschlossen wurde, waren die beiden Referenten der Regierungsvorlage der verstorbene Finanzminister Dr. Rašín und der gewesene Justizminister Dr. Dolanský. Dr. Rašín hat in seinen damaligen Ausführungen die Bauförderungsvorlagen neben der Bodenreform als größtes soziales Gesetz gepriesen, das die Republik geschaffen hat. Die Zeit hat ja ganz deutlich gelehrt, wieviel wir von den Segnungen dieser sozialen Gesetzgebung am eigenen Leibe erfahren haben, die bereits in den Jahren 1922, 1923 und 1924 immer mehr verschlechtert wurden. Im Jahre 1925 verschwand das Baugesetz vollständig um erst wieder im Vorjahre als staatliches Bürgerschaftsgesetz seine Auferstehung in allerdings sehr magerer Form zu feiern. Die verflossenen Bauförderungsgesetze mit der wirklichen staatlichen Baubeihilfe haben doch zumindest 56.000 Wohnungen mit einem errechneten Bauaufwand von 31/2 Miliarden zustandegebracht und der Aufwand des Staates für seine Baubeihilfe zu diesen Wohnungen beträgt heute im Jahre rund 240 Millionen Kronen. Wenn wir damit die ungeheuerlichen Ausgaben für militärische Zwecke vergleichen, so muß gesagt werden, daß dieser Aufwand sehr bescheiden zu nennen ist. Das gegenwärtige Gesetz bezw. das bisher geltende hat in seinen einzelnen Bestimmungen eine Reihe von Erscheinungen zutage treten lassen, die einer Kritik unterzogen werden müssen. Im ersten Hauptstück des Gesetzes hat man im neuen Bauförderungsgesetz im Vorjahre und in diesem die Fristen verringert. Das ist gewiß begrüßenswert, doch sind auch die gegenwärtigen Fristen noch als viel zu lang zu bezeichnen und die Art, wie die Bodenenteignung besonders draußen auf dem Lande erfolgt, ist nicht danach angetan, die Baulust zu heben. Die Behörden haben den Auftrag zu trachten, daß bei Enteignungen das sogenannte außerstrittige Verfahren Anwendung findet, d. h., daß getrachtet werde, daß der Erweber des Grundes mit dem Verkäufer desselben sich auf gütlichem Fuße über den Baupreis einigt. Das hat dazu geführt, daß auch draußen auf dem Dorfe die Grundpreise für Bauzwecke ganz außerordentlich hoch gestiegen sind. Die Gemeinden besitzen in der Regel keinen Baugrund im Orte oder zumindestens keinen Grund, auf dem einigermaßen unter günstigen Bedingungen gebaut werden könnte. Der Großgrundbesitz gibt nichts her, von dem enteigneten Boden ist auch in der Regel nichts zu bekommen und dann wenn von Privatbesitzern im Orte Enteignungen erfolgen, so müssen natürlich die Grundablösungen um hohe Preise erfolgen, was zur wüstesten Bodenspekulation geführt hat. Auch in den Industrieorten sind die Baugrunde in den letzten Jahren ganz außerordentlich teuer geworden und wenn wir lesen, daß heute im Innern Prags ein Quadratklafter Baugrund 60.000 bis 70.000 Kronen kostet, so ist das eine Summe, bei welcher ein billiges Bauen vollständig unmöglich ist.

Das zweite Hauptstück der Vorlage beinhaltet die Lohnschiedsgerichte. diese waren seit jeher eine für uns zumindest außerordentlich strittige Frage in der Baugesetzgebung. Ich möchte vorausschicken, daß natürlich wie bei allen Dingen so auch beim Bauen von bürgerlicher Seite erklärt wird, daß Bauen sei deshalb so teuer, weil vor allem die Löhne der Bauarbeiter so exorbitant hoch sind. Geradeso wie man immer zu erklären versucht, die Kohle sei deswegen teuer, weil die Bergarbeiter in ihrer Lohnansprüchen unersättlich seien. Wie sieht es nun mit den Lohnverhältnissen der Bauarbeiter aus? Da möchte ich feststellen, daß in den Bruttobausummen heute die Löhne als solche im Durchschnitt um 4% geringer sind als in der Vorkriegszeit. Die Bauarbeiter sind mit ihren Löhnen an dem teuren Bauen nicht schuld. Des weiteren möchte ich hier festhalten, daß von den Bauarbeitern nur 40% das Existenzminimum erreichen daß nur 60% imstande sind, im Jahre an mehr als 200 Tagen zu arbeiten und nur ein verhältnismäßig geringer Rest der Bauarbeiter die Möglichkeit hat, einigermaßen einen anständigen Lohn zu bekommen. Die Lohnschiedsgerichte waren im Baugesetz als sozialpolitische Einrichtung gedacht, sie sollten den Zweck erfüllen, bei Streitigkeiten über Lohnfragen vorbeugend gegen Streik und Aussperrungen zu wirken. Die praktische Tätigkeit der Schiedsgerichte hat aber das Gegenteil erwiesen und wenn es auch bei den Schiedsgerichten in Prag, Brünn usw. verboten war, daß dort die Parteien, vor allem sind da die Unternehmer gemeint, mit Advokaten aufmarschieren zur Vertretung ihrer Sache, haben wir leider sehr oft die Erfahrung machen müssen, daß die Vorsitzenden dieser Gerichte sich berufen fühlten, den Vertretern der Arbeitgeber dort mit juristischem Rat zur Seite zu stehen. Die Schiedsgerichte haben ihren Zweck nicht erfüllt und können ihn auch aus gewissen Gründen nicht erfüllen. Wir haben heute solche Schiedsgerichte nur in Prag, Brünn, Bratislava und Užhorod. Unsere Forderung geht seit Bestand der Baugesetzgebung überhaupt dahin, daß die Schiedsgerichte am Sitze der Kammersprengel errichtet werden, und daß innerhalb jedes Kammersprengels die Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Unternehmern des Baugewerbes ausgetragen werden sollen. Im Jahre 1922 hat man uns allerdings Zusicherungen gemacht, daß man diesem Wunsche Rechnung tragen wird, aber es ist alles beim alten geblieben und von der gegenwärtigen Regierung ist kaum zu erhoffen, daß sie in dieser Richtung im Sinne unserer Anträge die Verhältnisse ändern werde. Wir verlangen hinsichtlich der Zusammensetzung der Schiedsgerichte einige Abänderungen und zwar zunächst, daß bei der Zusammensetzung, vor allem bei der Ernenung der Schiedsrichter, soweit Bauarbeiterorganisationen in Frage kommen, diese Organisationen berücksichtigt werden. Wir verlangen, daß bei den Schieds- und Streitverhandlungen, bei den Streitigkeiten zwischen Organisationen und Unternehmern, vor allem jene Schiedsrichter einberufen werden, aus deren Organisation die Streitigkeiten entstehen. Wir verlangen weiters, daß auch den Schiedssprüchen eine gewisse Exekutivgewalt verliehen wird. Die Dinge stehen so, daß zwar nach § 24 alle schiedsgerichtlichen Entscheidungen rechtsgültig sind aber nur insoweit sind sie es, als sich die Unternehmer daran gebunden fühlen. Wir haben sehr oft den Fall erlebt, daß das Prager oder das Brünner Lohnschiedsgericht einen Schiedsspruch fällte, der die Lohnverhältnisse der Arbeiter einigermaßen verbesserte, daß sich aber die Unternehmer an diese Schiedssprüche nicht gehalten haben, und als das Schiedsgericht in Prag neuerlich angerufen wurde, erklärte es, daß es inkompetent sei, daß es nicht die Möglichkeit habe, auch dafür Sorge zu tragen, daß der gefällte Schiedsspruch in die Tat umgesetzt werde. Die Preiskommissionen sind aus dem gegenwärtigen wie aus dem vorjährigen Gesetz verschwunden. Es ist aber doch notwendig, über die Preise der Baumaterialien hier ein paar Worte zu sagen. Über die Löhne der Arbeiter wird gewettert und geschimpft, daß sie zu hoch seien und das Bauen verteuern. Es muß aber festgestellt werden, daß seit 1924 die Preise aler Baustoffmaterialen durchschnittlich in der Bruttosumme um 10% gestiegen sind. Wenn wir in der Baustoffindustrie Umschau halten - ich will ein Beispiel anführen - so finden wir, daß die Königshofer Zementfabrik 22% Dividende auszuschütten vermag, daß sie ihren Verwaltungsrat fürstlich honoriert, Millionen Abschreibungen vornimmt und alle möglichen Reservefonds schafft. Wir sehen, daß auch in der Eisenindustrie, die Baustoffmaterialien erzeugt, ganz gewaltige Summen ins Verdienen gebracht wurden, daß hohe Dividenden ausgeschüttet werden. Das sind die Ursachen, die das Bauen im Wesen verteuern. Gegen die Einfuhr ausländischer Baumaterialien schützt man sich durch Schutzzölle, und vergeblich blieb unser Versuch, den Schutzzoll auf österreichischen und deutschen Zement zu beseitigen, für welch letzteren man nicht weniger als 10 Kronen pro 100 kg verlangt.

Im dritten Hauptstück ist von der Losanleihe die Rede und darüber wird natürlich sehr wenig gesprochen. Es ist aber doch notwendig, dazu ein paar Worte zu sagen. Das Losgeschäft ist anfänglich außerordentlich schlecht gegangen, herzlich schlecht soll es gegangen sein. Plötzlich ist ein Wandel, ein Umschwung, eingetreten. Die Lose sind verschwunden, die Lose sind weg, kein Mensch ist mehr in der Lage, ein Los in einem offenen Geschäft zu kaufen. Dafür aber ziehen die Händler herum und verkaufen die Lose auf Raten zu Beträgen von 700, 800 bis 900 Kè, wie sich eben das Geschäft machen läßt. Mit den Losen wird ein derartiger Handel getrieben, in Prager Regierungskreisen aber scheint man von diesen Vorgängen draußen nichts wissen. (Výkøiky na levici.)

Eine weitere Sache ist im vierten Hauptstück die Frage des Baufonds für die Staatsbediensteten. Es ist hier von 580 Millionen die Rede. Es wäre natürlich interessant, lehrreich und wissenswert, von der Regierung zu erfahren, wieviel von diesen 580 Millionen bereits für Bauzwecke verwendet wurden, für welche Bauzwecke und wieviel von diesen 580 Millionen für Èechisierungszwecke bereits verwendet wurden und noch verwendet werden sollen. Das sind so dunkle Punkte dieser Gesetzgebung, die man nicht gerne in der Öffentlichkeit erörtert sehen will. Wir haben natürlich ein Recht, hier zu verlangen, daß auch da Auskunft und Aufklärung gegeben werde.

Im fünften Hauptstück beschäftigt sich eine ganze Reihe von Paragraphen mit den Voraussetzungen, unter welchen für arme Bauwerber die staatliche Bürgschaft erlangbar ist. Es muß gesagt werden, daß man schon guter Eltern Kind sein muß, um auch nur eine so fragwürdige staatliche Hilfe zu erlangen, wie sie hier im Baugesetze vorgesehen ist. Ich will ganz offen sagen, es ist eine der traurigsten Erscheinungen unserer deutschbürgerlichen aktivistischen Parteien, daß sie ihre Zustimmung zu diesem Gesetz und zu diesen Fassungen gegeben haben, wo sie doch aus der Praxis der früheren Gesetzgebung genau wissen, hier in diesem Hause, in den Ausschüssen selbst darüber gesprochen haben, daß von den drei einhalb Milliarden, von den 56 Tausend Wohnungen, die gebaut wurden, auf das deutsche Gebiet nur 11% gekommen sind. Alles andere ist in den übrigen Gebietsteilen des Staates verbraucht worden. Ich erkläre Ihnen, daß von diesem mageren Gesetz und von diesem magereren Bestimmungen ein noch viel geringerer Bruchteil in die Hände deutscher Bewerber gelangen wird, da ja dieser Betrag von 120 Millionen Kè, den wir deshalb beseitigt wünschen, vollständig unzulänglich ist und es so ausgeschlossen erscheint, daß das deutsche Gebiet auch nur einen Heller erhalten kann. Wir müssen uns natürlich auch dagegen wenden, daß der Staat dafür, daß es die Bürgschaft gibt und schließlich, wenn die Bürgschaftsfrage aktuell wird, etwas leisten soll, sich das Recht sichert, von dem ihm zum Schuldner gewordenen Hausbesitzer seine Leistungen wieder zurückzuverlangen. Das heißt nichts anderes, als daß, wenn einer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, der Staat, der ihm zwar zuerst hilft, ihn nachträglich durch seine Forderungen um den Besitz bringen kann. Deshalb verlangen wir im § 40 der Vorlage, daß diese Forderungsberechtigung des Staates gestrichen werde.

Auch auf dem Gebiete der Steuern- und Gebührenfreiheit muß festgestellt werden, daß hier eine wesentliche Verschlechterung platzgegriffen hat. Wir müssen die Herabsetzung der Steuern und der Gebührenfreiheit auf 25, bzw. 15 Jahre als eine reaktionäre Politik bezeichnen. So fördert man nicht die Bautätigkeit, wenn man ihr alle möglichen Hindernisse in den Weg legt.

Ein Wort noch über die Bauerleichterungen. So außerordentlich wünschenswert, zweckmäßig und vielleicht notwendig die Bauerleichterungen sein mögen, so hindert uns dies nicht zu erklären, daß wir eine ordentliche Neuregelung der Bauordnung dringend benötigen und daß es eine der dringendsten Aufgaben der Regierung sein müsse, Sorge zu tragen, daß wir eine neue, ordentliche, zeitentsprechende Bauordnung bekommen. Es ist auch die Frage aufgeworfen worden, welche Wohnungen wir benötigen. Vor allem kleine, ist die kurze Antwort darauf. Angeblich gibt es auch in Prag und sonst wo in neuen Häusern leerstehende Wohnungen. Und warum? Wenn in Prag und sonstwo für ein Zimmer und Küche 4500, für Zweizimmerwohnungen 7000, für Dreizimmerwohnungen 10.000 K verlangt werden, dann ist es natürlich sehr begreiflich, daß mit der Zeit solche Wohnungen leerstehen müssen, weil unter den Arbeitern, Angestellten und Beamten niemand in der Lage ist, derartige Zinse aufzubringen. Wir müssen uns fragen, können solche Wohnungen gebaut werden, können hiefür die Mieter beschafft werden? Ja oder nein? Es muß festgestellt werden, daß wir die Frage des Baues solcher Wohnungen ohne weiters bejahen. Nur 50.000 Soldaten weniger! Ein Soldat kostet den èechoslovakischen Staat jährlich rund 5000 K. Das macht bei 50.000 Soldaten 250 Millionen jährlich. Mit dieser Summe alljährlich für Verzinsung und Amortisation lassen sich rund 100.000 Wohnungen errichten, u. zw. Wohnungen mit einer reinen Wohnfläche von 35 Quadratmetern bei einem Herstellungsvoranschlage von 40.000 K. Wenn zu diesem Bruttobaubeitrag eine 2%ige Miete eingehoben wird, können diese 100.000 Wohnungen in 20 Jahren vollständig bezahlt werden und könnten noch volle 30 Jahre vollwertiges Eigentum der Gemeinden bilden. Welche Baupolitik wünschen wir? Wir müssen der Kommunalbaupolitik unter allen den Vorzug geben. Sie ist die beste Bürgschaft für eine gesunde und ordentliche Bautätigkeit, und wenn die 100.000 benötigten und zu errichtenden Wohnungen auf jene Gemeinden aufgeteilt werden, die heute unter dem Wohnungsmangel am ärgsten zu leiden haben, so kann ruhig gesagt werden, daß dadurch die Gemeinden einen starken Einfluß auf die Gestaltung des Wohnungsmarktes bekommen werden, daß derartige Methoden schließlich und endlich einmal den Mieterschutz von selbst gegenstandslos machen werden. Wir sehen, daß heute Wien, eine Stadt, die unter ganz außerordentlich schwierigen materiellen Verhältnissen zu leiden hat, 30.000 Wohnungen bauen konnte und noch 5000 Wohnungen baut, daß Wien die Kosten dieses Wohnbaues vollinhaltlich mit der Wohnbausteuer deckt und daß diese Wohnbausteuer, obwohl über sie so viel gewettert und geschimpft wird, die Mietzinse in Wien nicht mehr verteuert hat als es bei uns hierzulande trotz des Mieterschutzes geschehen ist. Es müssen Wiener Methoden in Anwendung gebracht werden und wenn die Stadt Wien im armen Österreich allein imstande ist, 35.000 Arbeiterwohnungen herzustellen, so muß es doch der großen und stolzen demokratischen Republik, der höheren Schweiz, hierzulande nicht schwer fallen, 100.000 solcher Kleinwohnungen zu bauen, das müßte doch eine Spielerei sein. (Posl. Hackenberg: Kanonen wenn es wären!) Ja. Ich möchte mich an dieser Stelle kurz auch gegen den Baudilettantismus wenden, der leider auch betrieben wird. Wir sehen jetzt vielfach sich Vereinigungen bilden, die sich mit der Baufrage nach ihrer Art in einer vollkommen unzulänglichen und oft volksbetrügerischen Weise beschäftigen. Da gibt es einen Verein, der erklärt: "Für 10 Kè wöchentlich ein Wohnhaus!" Es ist natürlich vollständig ausgeschlossen, daß jemand mit einer Ersparnis von 10 Kè wöchentlich ein Wohnhaus baut. Gegen solche Methoden muß man sich wenden. Es gibt aber auch Menschenfreunde, die erklären, wenn jeder Bewohner 1000 Kronen hergibt, dann ist die Wohnungsfrage gelöst. Richtig. 1000 Kronen von jedem Bewohner der Republik würde etwa 14 Milliarden geben, damit könnte man die Wohnungsfrage lösen. Aber die Dinge liegen leider so, daß vielleicht jene, die die 1000 Kè geben wollen, sie nicht haben, und daß jene, die sie geben könnten, die 1000 K nicht hergeben.

Auch nach diesem Muster ist die Wohnungsfrage nicht zu lösen, eben so wenig durch die sogenannten Baukredit- und Auskunftsvereine, die Aktien und alle möglichen Verschreibungen ausgeben, große Versprechungen machen, während zum Schluß die Leute ums Geld geprellt werden, wie z. B. in Pilsen eine derartige Institution jetzt mit dem gerichtlichen Verfahren geendet hat. Es wäre notwendig, von Staats wegen diesen Vorgängen etwas mehr Aufmerksamkeit zu schenken und die Bevölkerung zu warnen. Zum Schlusse meiner Ausführungen erkläre ich: immer und immer wieder wiederholen wir das Verlangen, daß die Wohnungsfrage von Staats wegen geregelt werde, mit statlicher Hilfe, immer und immer wieder verlangen wir gesunde und lichte Wohnungen, dann wird es lebensfrohe und gesunde Menschen geben, dann werden wir auch in diesem Staate zu einem menschenwürdigen Dasein kommen und die Arbeiterklasse ihren kulturellen Aufstieg vollziehen können. (Potlesk poslancù nìm. soc. demokratických.)


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